Fragen und Antworten zur Vogelgrippe Das Auftreten der Vogelgrippe in Europa und nun auch in Deutschland beunruhigt verständlicherweise viele Bürger und Bürgerinnen. Dabei ist das Erkrankungsrisiko für den Menschen sehr gering. Mit einfachen Verhaltensmaßregeln kann man sich schützen, zur Erkennung von Erkrankungsfällen bei Wildvögeln beitragen und einer Seucheneinschleppung vorbeugen: Das Veterinär- u. Verbraucherschutzamt des Landkreises Rottweil informiert: Ist die Vogelgrippe für Menschen gefährlich? Die Vogelgrippe, im Veterinärbereich auch Geflügelpest genannt, ist eine Erkrankung, die insbesondere Hühner, Enten, Gänse, aber auch Schwäne und anderes Wildgeflügel befallen kann. Der Name Geflügelpest rührt von der Möglichkeit einer explosionsartigen Vermehrung des Erregers her. Im schlimmsten Fall können Tierbestände binnen kurzer Zeit durch diese Krankheit vernichtet werden. Die Krankheit wird durch das sogenannte lnfluenza-Virus hervorgerufen, das unterschiedlich pathogen (krank machend) sein kann. Das Virus H5N1 gilt als hoch pathogen und ist demzufolge für die Geflügelbestände auch sehr gefährlich. Durch die ständige gemeinsame Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten von Menschen und Tieren im vornehmlich asiatischen Bereich sind so Bedingungen geschaffen worden, die es dem Virus ermöglichten, auf den Menschen überzutreten. Unsere anderen Hygiene- und Lebensbedingungen in unseren Breitengraden lassen eine derartige Entwicklung schwerlich zu. Die Gesundheitsämter haben dennoch Vorsorgemaßnahmen getroffen um einer beginnenden Grippewelle durch H5N1 wirkungsvoll zu begegnen. Welche Maßnahmen wurden getroffen, seit der Erreger Deutschland erreicht hat ? Am 15. Februar 2006 wurde Influenza H5N1 zum ersten Mal in Deutschland bei toten Wasservögeln an der Ostseeinsel Rügen festgestellt. Man traf sofort Vorsichtsmaßnahmen. So wurde seit dem 17. Februar in Deutschland die Stallpflicht für Geflügel gesetzlich vorgeschrieben. Auf die Erkrankung zugeschnitten ist eine Verordnung die gezielt Maßnahmen zu deren Bekämpfung beschreibt. Gesetzliche Pflicht ist, daß jeder Geflügelbestand beim Veterinäramt registriert wird. Ein Registrierbogen für Tierhalter kann aus dem Internet www.landkreis-rottweil.de herunter geladen oder beim Veterinäramt, Tel.: 0741/ 244-383 angefordert werden. Dieser muss dann ausgefüllt dem Veterinäramt zugestellt werden. Er wird dann umgehend dem Halter nach Erteilung einer Registriernummer zurückgeschickt. Weiterhin ist zwingend vorgeschrieben, daß jeder Geflügelbestand gegen die NewcastleKrankheit geimpft werden muss. Beides, die Registrierpflicht für die Geflügel, als auch die Impfung gegen Newcastle-Krankheit sind ein Muß um die Gesundheit der Geflügelbestände erhalten zu können. Diese beide Vorschriften finden sich in § 2 bzw. § 7 der derzeit gültigen Geflügelpest - Verordnung. Um es noch einmal deutlich zu sagen, diese Verordnung gilt sowohl für Hobbyhalter als auch für solche, die gewerblich Nutzgeflügel halten ! Was tun, wenn ein toter Vogel vorgefunden wird ? Singvögel, Amsel und kleinere Vögel können das Virus nicht übertragen. Wenn ein solches Tier gefunden wird, kann dieses – wie auch bisher – im Boden eingegraben werden oder in eine Plastiktüte verpackt an die Kleintiersammelstelle, Betriebshof Rottweil, Oswald-Klein-Straße 26 gebracht werden. Die Tonne ist gekennzeichnet und befindet sich vor dem Betriebshofgelände am Eingangsbereich. Es ist noch einmal zu erwähnen, daß tote Tiere nie mit bloßen Händen angefaßt werden dürfen ( Schutzhandschuhe bspw. aus Plastik /Vinyl verwenden )! Alle Mitbürger werden gebeten, bei Funden von toten Wildvögeln (hier Wassergeflügel, Raubvögel, Rabenvögel) diese umgehend zu melden. Zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen wir : Lassen Sie bitte das Tier liegen, keinesfalls berühren ! Bitte melden Sie Ihren Fund: Während der Dienststunden der Stadtverwaltung (werktags) dem Betriebshof Rottweil: Tel: 0741/1756950. Außerhalb der Dienststunden, wie bspw. am Wochenende dem Polizeirevier Rottweil: Tel. 0741/ 477-410. Halter von Geflügel sollten bei besonderen Krankheitsanzeichen den betreuenden Tierarzt oder auch die Veterinärbehörde informieren. Was geschieht mit meiner Katze, wenn sie einen Vogel gefangen hat ? Seit dem 1.03.2006 ist bekannt, daß auf der Insel Rügen ein Kater durch H5N1 infiziert und erkrankt ist, vermutlich auch an dieser Infektion verstorben. In Labors ist es auch gelungen, Katzen mit H5N1 zu infizieren. Die von Katzen gefangenen Vögel (meist Singvögel, selten auch eine Taube) sind - wie bereits oben erwähnt – keine oder nur schwache Virusträger, die Menge der Erreger kann dadurch nicht zu einer Erkrankung führen. Für die hier im Landkreis lebenden Katzen und Hunde besteht weiterhin keine besondere Infektionsgefahr. Daß man Hunde nicht an toten Vögeln herum schnuppern läßt geschweige denn hineinbeißen versteht sich von selbst ! Infizierte Säugetiere scheiden das Virus nur in geringem Maße aus, so daß es zu keiner Erkrankung des Menschen kommt. Das Wichtigste noch mal nachfolgend zusammengefasst : Eine Übertragung der Vogelgrippe durch Katzen auf den Menschen ist bisher nicht nachgewiesen. Vögel ( Singvögel, Spatzen selten Tauben ), die von Katzen gefangen werden, sind selbst für das H5N1 – Virus wenig empfänglich. Eine Infektion von Hunden ist bis jetzt nicht bekannt. Hasen und Meerschweinchen stellen ebenfalls keine Gefahr als Überträger des H5N1 – Virus dar . Pferde sind zwar von Infektionen mit Influenzaviren betroffen, allerdings handelt es sich um völlig andere Influenzatypen (z. B. H3N8). Insgesamt besteht für die Übertragung von H5N1 zwischen Vögeln und Säugetieren eine erhebliche Barriere. Säugetiere und Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Selbst bei einer Erkrankung scheiden Säugetiere und Menschen nur sehr wenig Virus aus, so dass sich die Erkrankungen unter ihnen nicht weiter verbreitet. Bei ungeklärten Fragen wenden Sie sich bitte an des Veterinäramt im Landratsamt Rottweil unter der Tel. 0741/244-383. Weitere Informationen zu allen Bereichen der Vogelgrippe erhalten Sie unter: www.mlr.baden-wuerttemberg.de, www.fli.bund.de und www.rki.de Zur Information der Bevölkerung sind parallel unterschiedliche Bürgertelefone eingerichtet: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Tel: 01888-529-4601 bis 4609 Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Tel: 0711/126-2233 Ministerium für Arbeit und Soziales: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr Tel: 0711/123-3727 Tel: 0711/1849-398