Spezifikation Digitaler Vertrieb Grundgebühr

Werbung
Digitaler Vertrieb
FAQ´s
zum digitalen Vertrieb bei HOFA-Media
• Mit welchen Musik-Stores arbeitet HOFA Digital zusammen?
Mit allen führenden Musik-Stores wie z.B. iTunes, musicload, amazon.com, napster etc. und zusätzlich mit Mobilfunkanbietern und anderen Stores wie z.B. fairplayshop.com.
• Welche Kosten fallen an?
Für ein Album berechnen wir eine einmalige Grundgebühr in Höhe von 83,30 € Digital, für Klassik Digital 101,15 € und
für i-Tunes 41,65 € auf unbegrenzte Zeit. Aktuelle Sonderkonditionen entnehmen Sie bitte dem Produktkatalog.
Für die Beendigung des Vertrages fällt eine Stornogebühr von 53,55€ an.
• Wie hoch ist die Ausschüttung, wie wird abgerechnet?
75% der Verkaufserlöse werden ausgeschüttet. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Bei manchen Portalen kann der
Abrechnungsmodus allerdings auch später erfolgen. Diese Erlöse werden dann im Folgemonat abgerechnet.
• Kann man den Verkaufspreis selbst bestimmen?
Ein Wunschverkaufspreis kann angegeben werden. Wenn es uns möglich ist, werden wir diesen auch in Ansatz bringen.
Viele Stores geben aber die Verkaufspreise vor, so dass wir den Wunschverkaufspreis nicht garantieren können.
• Welche Rechte müssen abgetreten werden?
Wir benötigen nur die digitalen Vertriebsrechte an den Titeln. Alle anderen Rechte bleiben davon unberührt wie z.B.
Urheberrechte, Masterrechte, Verlagsrechte etc.. Eine exklusive Bindung gibt es nicht, so dass es Ihnen möglich ist,
auch selbst Ihre Musik auf weiteren Plattformen einzustellen. Portale die von uns bereits beliefert wurden,
können von Ihnen nicht mehr vertrieblich genutz werden.
• Wird ein EAN-Code oder ISRC-Codes benötigt?
Für eine digitale Einstellung benötigen wir sowohl einen EAN- als auch ISRC-Codes. Sollten keine vorhanden sein,
können wir die Codierungen zur Verfügung stellen. Den EAN Code stellen wir kostenfrei zur Verfügung. Die Preise
des ISRC-Codes hierfür entnehmen Sie bitte dem Produktkatalog.
• Urheberrechtsabgaben/GEMA?
Jeder, der als Urheber, also Texter oder Komponist, seine Songs verkauft, erhält Zahlungen aufgrund des Urheberrechtes.
Die jeweiligen Portale melden direkt Ihre Verkäufe an die Urheberrechtsgesellschaften wie z.B. GEMA, SUISA, AKM,
SABAM, SACEM, etc., welche wiederum die Zahlungen zu Ihnen weiterleitet. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie
Mitglied in einer dieser Verwertungsgesellschaften sind. Eine Mitgliedschaft ist aber nicht zwingend. Sie können Ihre
Songs auch bei uns verkaufen, wenn Sie kein GEMA-Mitglied sind. Sollten Sie lizenzpflichtige Songs zum Download
einstellen, verringert sich Ihre Ausschüttung um die Lizengebühren die von den einzelnen Portalen in Ansatz gebracht
werden. Die GEMA-Gebühren werden direkt von den einzelnen Portalen abgezogen und können je nach Land auch
variieren.
• Was ist ein VÖ-Datum?
Damit ist ein Veröffentlichungsdatum der CD oder des Produkts gemeint. Meistens gibt es ein VÖ-Datum einer CD, z.B.
10.05.2013 wobei der digitale Release dann auch wahlweise 4 Wochen später sein kann. Bei der Festlegung des
VÖ-Termins sollte berücksichtigt werden, dass die Einstellung/das Erscheinen in den unterschiedlichen Stores bis zu
vier Wochen dauern kann.
Digitaler Vertrieb
• Muss eine CD hergestellt worden sein, um den digitalen Vertrieb bei HOFA zu nutzen?
Nein, eine CD muss nicht herstellt werden bzw. hergestellt worden sein.
• Ist ein Label notwenig, um Musik digital vertreiben zu lassen?
Nein. Um Ihre Musik bei uns zu veröffentlichen, wird weder ein Label noch ein Verlag benötigt. Einzig die
Rechte müssen gesichert sein.
• Was ist, wenn ein Label meinen Song haben will?
Songs sind jederzeit für Lizenzierungen an Dritte frei. Wir haben lediglich die digitalen Vertriebsrechte.
Selbstverständlich kann auch jederzeit gekündigt werden. Sollte also dieser Fall eintreten, bitten wir um
direkte Kontaktaufnahme.
• Muss man GEMA-Mitglied sein?
Nein. Sie können auch ohne bei der GEMA Mitglied zu sein bei uns Ihre Songs anbieten.
• Hat es Auswirkungen, wenn bereits die Titel auf CD im Handel zu erhalten sind?
Haben Sie Ihre Songs schon auf CD veröffentlicht, können Sie natürlich trotzdem noch Ihre Songs bei uns digital
anbieten, sofern alle digitalen Vertriebsrechte noch bei Ihnen liegen.
• Ist es garantiert, dass meine Musik bei z.B. Amazon MP3 veröffentlicht wird?
Nein, leider können wir keine Garantie abgeben. Es ist wie immer im Vertrieb: Der Kunde, also im Beispiel Amazon
MP3, kauft seine „Ware“ selbst ein und entscheidet selbst, was gelistet wird.
• Wie verhält es sich mit Hörproben?
Auch Hörproben können eingestellt werden. Wir benötigen zur Einstellung die zeitliche Angabe der Startzeit aus
der Gesamtspieldauer des Songs (min. 30 Sek / bei itunes max. 1 Minute 30 Sekunden.)
Bsp.: Hörprobe soll bei 1 Minute starten: Startzeit ist dann mit 60 anzugeben.
Bsp.: Hörprobe soll bei 2 Minuten 36 Sekunden starten: Startzeit ist dann 156.
• Was benötigt HOFA Digital zum Einstellen der Files?
Sie können uns Ihre digitalisierten Songs zusammen mit einem Foto, einem Link auf CD zukommen lassen.
Für die Trackliste erhalten Sie von uns eine Excel-Vorlage. Bitte verwenden Sie nur diese Vorlage dafür. Das
Format der Song-Dateien sollten WAV- oder AIF-Daten sein. Bitte beachten Sie bei Texten/Songtiteln, dass
jedes angefangene Wort in Großbuchstaben geschrieben werden muss. Für das Cover benötigen wir eine
JPEG-Datei (3000 x 3000 Pixel). Für Hörproben benötigen wir die Angabe, ab wann diese starten und wann sie
enden soll (s.o.).
• Wo und wie kann ich die downloads einsehen?
Transparenz wird bei uns großgeschrieben. Daher haben Sie die Möglichkeit online jederzeit einzusehen, wie
sich Ihre Musik digital verkauft.
• Wie registriere ich mich?
Um zu jeder Uhrzeit Einsicht nehmen zu können sollten Sie sich für ein Benutzerkonto anmelden. Hierzu ist
unter hofa-shop.de im Bereich Login die Eingabe Ihrer Daten möglich, sollten Sie sich neu anmelden, dann
können Sie dies einfach im Bereich Kundencenter Neuregistrierung vornehmen.
Digitaler Vertrieb
FAQ´s
zum digitalen Vertrieb „Klassik“ bei HOFA-Media
Wenn Sie das Genre Klassik auswählen, beachten Sie bitte folgendes für die Tracktitel:
Standartisiertes Klassikformat:
Titel des Werkes, Tonart, Katalognummer: Satznummer. Satztempo
Diese Informationen müssen soweit vorhanden in jedem Tracktitel genau in diesem Standard aufgeführt werden, um
sicher gehen zu können, dass die Portale die Titel umgehend akzeptieren und die digitale Einstellung zeitnah von statten
gehen kann.
Auch zu beachten ist die Schreibweise der Komponisten, Orchester und Dirigenten:
Digitaler Vertrieb
Herunterladen