Patienten-Info: In situ Ablation von Lebermetastasen Es handelt sich hierbei um eine Behandlungsform, bei der Metastasen nicht operativ entfernt werden, sondern im Körper zerstört werden (lateinisch: in situ = im Körper, Ablation = Zerstörung). Hierbei unterscheidet man die Radiofrequenzablation (RFA) und die Laserinduzierte Thermotherapie (LITT). Bei beiden Behandlungsmethoden wird eine Sonde direkt in die Leber eingeführt und der Tumor bzw. die Metastase wird im Körper (in situ) durch Hitze zerstört. Bei der LITT erfolgt die Tumorzerstörung durch Laserlicht, bei der RFA durch hochfrequenten elektrischen Strom. Bei korrekter Anwendung mit den Ergebnissen der Operation vergleichbar. Die in-situ Ablation kann minimal-invasiv durchgeführt werden oder auch in Kombination mit einer Operation. Die Behandlung kann in den meisten Fällen ohne Operation erfolgen. Wir sprechen dann von einer sog. perkutanen Therapie (perkutan = durch die Haut, also ohne Operation). Nach örtlicher Betäubung oder in Narkose wird eine dünne Nadel unter CT-/MRT- oder Ultraschallkontrolle durch die Haut in die Leber eingeführt. Über diese Nadel wird die Metastase bzw. der Tumor durch Laserlicht (LITT) oder hochfrequenten elektrischen Strom (RFA) zerstört. Die Behandlung verursacht kaum Schmerzen und dauert je nach Anzahl und Größe der Metastasen/ des Tumors etwa 45 Minuten bis 2 Stunden. Nach dem Eingriff wird eine Kontrolluntersuchung im MRT durchgeführt. Die Entlassung erfolgt nach etwa 1 bis 2 Tagen. In einigen Fällen, wie z.B. bei bestimmten Voroperationen oder sehr großen Metastasen, kann keine perkutane Therapie durchgeführt werden. Oft kann die Therapie dann aber über eine Operation in Vollnarkose erfolgen. Hierbei wird die Leber über einen Bauchschnitt freigelegt. Die Therapie kann dann unter intraoperativer Ultraschallkontrolle direkt erfolgen. Nach der Operation wird eine Kontrolluntersuchung im MRT durchgeführt. Nach etwa 8 bis 12 Tagen können Sie entlassen werden. • • • • Voraussetzungen zur Behandlung von Lebermetastasen Es liegen Lebermetastasen eines Dickdarmkrebses o. Enddarmkrebses oder Brustkrebses vor, oder es besteht ein Leberkrebs (primäres Leberzellkarzinom). Es dürfen keine Tumoren oder Metastasen außerhalb der Leber vorhanden sein. Es dürfen nicht mehr als 5 Tumoren in der Leber vorhanden sein. Die Lebertumoren dürfen nicht größer als 5 cm im Durchmesser sein. Aus krebsbiologischen bzw. -therapeutischen Gründen ist die in-situ-Ablation bei anderen Grunderkrankungen nicht möglich. Dies trifft insbesondere für folgende Tumorerkrankungen zu: Bauchspeicheldrüsenkrebs (Pankreaskarzinom), Magenkrebs (Magenkarzinom), Speiseröhrenkrebs (Ösophaguskarzinom) und Lungenkrebs (Bronchialkarzinom). Für eine in-situ-Ablation der Leber dürfen keine Metastasen oder Tumore in anderen Organen vorhanden sein (z.B. Lunge). Schema einer lokalen Zerstörung von Lebermetastasen (sog. in-situ Ablation)