Landratsamt Neuburg - Schrobenhausen - Gesundheitsamt Leiter: Dr. med. Bernhard Schmid MERKBLATT Influenza („Grippe“) (Stand 08/2010) 1. Erreger Die Influenza ist eine akute hoch ansteckende Atemwegsinfektion, die durch Influenzaviren übertragen wird. Die Viren vermehren sich in den Zellen des gesamten Atemtraktes und sind weltweit verbreitet. Während der jährlichen, regelmäßig im Winter auftretenden Grippewelle werden je nach Stärke der Welle ca. 5 – 20 % der Bevölkerung angesteckt. Seit April 2009 gibt es nun auch einen neuen Grippevirus (H1N1, „Schweinegrippe“) der zur ersten weltweiten Grippewelle (Pandemie) des 21. Jahrhunderts geführt hat. Der Verlauf dieser Pandemie war aber in Deutschland deutlich milder als die übliche saisonale Influenza. 2. Übertragung Beim Husten oder Niesen werden die Viren über Schleimtröpfchen ausgestoßen und durch Tröpfcheninfektion oder direkten Kontakt (z. B. Hände geben) weiter verbreitet. Je mehr Menschen eng zusammen kommen (Menschenansammlung, kleine Räume), desto günstiger sind die Bedingungen für die Ausbreitung der Influenza. Erkrankte sind im Allgemeinen 3 bis 5 Tage, glgtl. bis 7 Tage ansteckungsfähig, selten sogar noch etwas länger. Eine Ausscheidung von Viren vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen ist möglich. Kleine Kinder scheiden den Virus länger als Erwachsene aus. 3. Erkrankung Nach der Infektion treten innerhalb von 24 bis 48 Stunden, selten bis zu 4 Tagen die ersten Krankheitszeichen auf. Charakteristisch ist ein plötzlicher Beginn mit: hohem Fieber (> 38,5° C) trockenem Husten, Halsschmerzen Muskel-, Glieder- und / oder Kopfschmerzen. evtl. auch allgemeine Schwäche und Schweißausbrüche bei neuer Influenza glgtl. nur Erbrechen und Durchfall; Fieber kann fehlen Die Krankheit dauert bei komplikationslosem Verlauf 5 bis 7 Tage. Bei gesundheitlich beeinträchtigten Personen ist aufgrund der verminderten Abwehrfunktion das Risiko einer bakteriellen Zusatzinfektion der durch das InfluenzaVirus geschädigten Atemwegsschleimhaut besonders hoch. Als Komplikation kann eine Lungenentzündung (Pneumonie) auftreten. Bei neuer Influenza sind besonders Schwangere, Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwachsene insbesondere mit Grunderkrankungen Risikogruppen für schwere Verläufe. 4. Behandlung Für die Therapie der Influenza stehen insbesondere für Menschen mit einem Risiko für Komplikationen sog. Neuraminidase-Hemmer zur Verfügung. Die Behandlung sollte innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der ersten Krankheitszeichen beginnen. Dr. med. Bernhard Schmid, Müller-Gnadenegg-Weg 1, 86633 Neuburg a. d. Donau, Tel.: 08431/57-500 Generell gilt beim Auftreten von Infektzeichen: Bettruhe einhalten, körperliche Belastung vermeiden, viel Flüssigkeit trinken. 5. Schutzmaßnahmen Folgende allgemeine Hygieneregeln im täglichen Umgang sollten beachtet werden: Händegeben sowie Anhusten oder Anniesen anderer Personen vermeiden. Beim Husten oder Niesen Mund und Nase entweder mit einem Einmaltaschentuch bedecken oder in die Ellenbeuge husten/niesen – nicht in die vorgehaltene Hand! Nach dem Naseputzen Hände waschen. Nach Möglichkeit sollten Einmaltaschentücher verwendet werden, die in einer flüssigkeitsdichten Plastiktüte gesammelt und hinterher verschlossen in den Hausmüll entsorgt werden. Ein unnötiges Berühren von Augen, Nase oder Mund sollte vermieden werden, da sich in diesen Schleimhautbereichen vermehrt Viren aufhalten. Nach Personenkontakt (Händegeben), Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor dem Essen sind die Hände gründlich zu waschen; um eine Austrocknung der Haut zu vermeiden, ist dabei auf eine ausreichende Hautpflege zu achten. Räume sollten regelmäßig intensiv belüftet werden. Der Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen ist zu vermeiden. Besonders zum Schutz von Säuglingen, Kindern, Personen mit chronischen Krankheiten und anderen Personen mit geschwächter Abwehrfunktion ist eine Isolierung erkrankter Personen zumindest für 7 Tage empfehlenswert. Auf den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen muss während der Zeit der Ansteckungsfähigkeit verzichtet werden. 6. Schutzimpfung Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt zum Schutz vor Influenza eine jährliche Impfung. Sie ist die wirksamste Maßnahme, einer Erkrankung vorzubeugen. Die jährliche Grippeimpfung enthält nun auch die H1N1-Komponente des Erregers der Neuen Influenza („Schweinegrippe“) aus dem Jahre 2009. Kinder (ab 6 Monaten), Jugendliche und Erwachsene mit einem erhöhten Risiko für Komplikationen infolge eines Grundleidens wie Asthma bronchiale, chronische Bronchitis, chronische Herzkreislauferkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen und Schwangere (ab dem 2. Trimenon) sowie Wöchnerinnen, außerdem Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung wie z.B. medizinisches Personal oder Personen, die in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr arbeiten, sollten vor Beginn der Grippesaison (Dezember bis März) geimpft sein. Eine Impfung ist jedoch auch später möglich, der Impfschutz setzt ca. 2 Wochen nach der Impfstoffgabe ein. Die Impfung wird vom Haus- oder Kinderarzt kostenlos durchgeführt. Weitere Informationen zu Influenza können im Internet unter www.rki.de / Infektionskrankheiten A – Z / Influenza oder: www.grippe-info.de abgerufen werden. Für Rückfragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter 08431/57-509 (Herr Rupaner) und 57-510 (Herr Förg) zur Verfügung. Dr. med. Bernhard Schmid, Müller-Gnadenegg-Weg 1, 86633 Neuburg a. d. Donau, Tel.: 08431/57-500