Influenza - Landratsamt Neuburg

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Landratsamt Neuburg - Schrobenhausen
- Gesundheitsamt Leiter: Dr. med. Bernhard Schmid
MERKBLATT
Influenza („Grippe“)
(Stand 08/2010)
1. Erreger
Die Influenza ist eine akute hoch ansteckende Atemwegsinfektion, die durch
Influenzaviren übertragen wird. Die Viren vermehren sich in den Zellen des gesamten
Atemtraktes und sind weltweit verbreitet.
Während der jährlichen, regelmäßig im Winter auftretenden Grippewelle werden je nach
Stärke der Welle ca. 5 – 20 % der Bevölkerung angesteckt.
Seit April 2009 gibt es nun auch einen neuen Grippevirus (H1N1, „Schweinegrippe“) der
zur ersten weltweiten Grippewelle (Pandemie) des 21. Jahrhunderts geführt hat.
Der Verlauf dieser Pandemie war aber in Deutschland deutlich milder als die übliche
saisonale Influenza.
2. Übertragung
Beim Husten oder Niesen werden die Viren über Schleimtröpfchen ausgestoßen und
durch Tröpfcheninfektion oder direkten Kontakt (z. B. Hände geben) weiter verbreitet.
Je mehr Menschen eng zusammen kommen (Menschenansammlung, kleine Räume),
desto günstiger sind die Bedingungen für die Ausbreitung der Influenza. Erkrankte sind
im Allgemeinen 3 bis 5 Tage, glgtl. bis 7 Tage ansteckungsfähig, selten sogar noch
etwas länger. Eine Ausscheidung von Viren vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen ist möglich. Kleine Kinder scheiden den Virus länger als Erwachsene aus.
3. Erkrankung
Nach der Infektion treten innerhalb von 24 bis 48 Stunden, selten bis zu 4 Tagen die
ersten Krankheitszeichen auf.
Charakteristisch ist ein plötzlicher Beginn mit:
hohem Fieber (> 38,5° C)
trockenem Husten, Halsschmerzen
Muskel-, Glieder- und / oder Kopfschmerzen.
evtl. auch allgemeine Schwäche und Schweißausbrüche
bei neuer Influenza glgtl. nur Erbrechen und Durchfall; Fieber kann fehlen
Die Krankheit dauert bei komplikationslosem Verlauf 5 bis 7 Tage.
Bei gesundheitlich beeinträchtigten Personen ist aufgrund der verminderten
Abwehrfunktion das Risiko einer bakteriellen Zusatzinfektion der durch das InfluenzaVirus geschädigten Atemwegsschleimhaut besonders hoch. Als Komplikation kann eine
Lungenentzündung (Pneumonie) auftreten. Bei neuer Influenza sind besonders
Schwangere, Kinder und Jugendliche, sowie junge Erwachsene insbesondere mit
Grunderkrankungen Risikogruppen für schwere Verläufe.
4. Behandlung
Für die Therapie der Influenza stehen insbesondere für Menschen mit einem Risiko für
Komplikationen sog. Neuraminidase-Hemmer zur Verfügung. Die Behandlung sollte
innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der ersten Krankheitszeichen beginnen.
Dr. med. Bernhard Schmid, Müller-Gnadenegg-Weg 1, 86633 Neuburg a. d. Donau, Tel.: 08431/57-500
Generell gilt beim Auftreten von Infektzeichen:
Bettruhe einhalten,
körperliche Belastung vermeiden,
viel Flüssigkeit trinken.
5. Schutzmaßnahmen
Folgende allgemeine Hygieneregeln im täglichen Umgang sollten beachtet werden:
Händegeben sowie Anhusten oder Anniesen anderer Personen vermeiden.
Beim Husten oder Niesen Mund und Nase entweder mit einem Einmaltaschentuch
bedecken oder in die Ellenbeuge husten/niesen – nicht in die vorgehaltene Hand!
Nach dem Naseputzen Hände waschen.
Nach Möglichkeit sollten Einmaltaschentücher verwendet werden, die in einer
flüssigkeitsdichten Plastiktüte gesammelt und hinterher verschlossen in den Hausmüll
entsorgt werden.
Ein unnötiges Berühren von Augen, Nase oder Mund sollte vermieden werden, da sich
in diesen Schleimhautbereichen vermehrt Viren aufhalten.
Nach Personenkontakt (Händegeben), Benutzung von Sanitäreinrichtungen und vor
dem Essen sind die Hände gründlich zu waschen; um eine Austrocknung der Haut zu
vermeiden, ist dabei auf eine ausreichende Hautpflege zu achten.
Räume sollten regelmäßig intensiv belüftet werden.
Der Kontakt zu möglicherweise erkrankten Personen ist zu vermeiden.
Besonders zum Schutz von Säuglingen, Kindern, Personen mit chronischen Krankheiten
und anderen Personen mit geschwächter Abwehrfunktion ist eine Isolierung erkrankter
Personen zumindest für 7 Tage empfehlenswert.
Auf den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten und Schulen muss
während der Zeit der Ansteckungsfähigkeit verzichtet werden.
6. Schutzimpfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt zum Schutz vor Influenza eine
jährliche Impfung. Sie ist die wirksamste Maßnahme, einer Erkrankung vorzubeugen.
Die jährliche Grippeimpfung enthält nun auch die H1N1-Komponente des Erregers der
Neuen Influenza („Schweinegrippe“) aus dem Jahre 2009.
Kinder (ab 6 Monaten), Jugendliche und Erwachsene mit einem erhöhten Risiko für
Komplikationen infolge eines Grundleidens wie Asthma bronchiale, chronische Bronchitis,
chronische Herzkreislauferkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen
und Schwangere (ab dem 2. Trimenon) sowie Wöchnerinnen,
außerdem Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung wie z.B. medizinisches Personal
oder Personen, die in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr arbeiten,
sollten vor Beginn der Grippesaison (Dezember bis März) geimpft sein.
Eine Impfung ist jedoch auch später möglich, der Impfschutz setzt ca. 2 Wochen nach der
Impfstoffgabe ein. Die Impfung wird vom Haus- oder Kinderarzt kostenlos durchgeführt.
Weitere Informationen zu Influenza können im Internet unter
www.rki.de
/ Infektionskrankheiten A – Z / Influenza
oder: www.grippe-info.de
abgerufen werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes
unter 08431/57-509 (Herr Rupaner) und 57-510 (Herr Förg) zur Verfügung.
Dr. med. Bernhard Schmid, Müller-Gnadenegg-Weg 1, 86633 Neuburg a. d. Donau, Tel.: 08431/57-500
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