Schützen Sich sich gegen Risiken beim Immobilienverkauf Quelle: Immpuls 04/2003 Vorsicht beim Immobilienverkauf Wer seine Immobilie privat verkaufen will, muss zahlreiche Fallstricke beachten. Der Traum vom unbeschwerten Lebensabend im angenehmen Klima von Mallorca schien für den 70jährigen Herrn W. endlich Wirklichkeit zu werden als sich nach mehreren Monaten ein Käufer für sein Einfamilienhaus am Rande von Berlin fand, der ohne Zögern bereit war, die geforderten 530.000 DM zu bezahlen. Während der Vertragsunterzeichnung – in Anwesenheit des Notars – äußerte der Käufer nur noch einige Wünsche, die in den Vertrag aufgenommen wurden und der Kauf wurde rechtskräftig beurkundet Schon kurze Zeit später musste Rentner W. feststellen, dass er tatsächlich nur noch 30.000 DM für sein Haus erhalten sollte. Nach mehreren aufreibenden Gerichtsverhandlungen blieb dem alten Herrn nach Abzug der Anwalts- und Gerichtskosten gerade noch so viel Geld übrig, um ein Flugticket zur Trauminsel zu kaufen. Auch die Eheleute K. hatten sich den Verkauf Ihrer vier Wände einfacher vorgestellt: Sie hatten sich vorab in der Nachbarschaft umgehört und erfahren, dass Immobilien in ihrer Wohngegend zu sehr hohen Priesen gehandelt wurden. So wollte man es erst einmal mit einem hohen Preis versuchen. In der ersten Woche meldeten sich nicht nur viele Interessenten, sondern auch zahlreiche Makler. Ich glaube, wir haben viel zu billig angeboten.“ meine Herr K. zu seiner Frau. Trotzdem blieb es zunächst nur bei zahlreichen Besuchen von Neugierigen, ohne dass ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre. Dass Interessenten auch am Sonntag morgen oder abends vor der Tür standen, war für Familie K. noch vergleichsweise harmlos. Doch als auch „Besucher“ eindrangen, als niemand zu Hause war, und dabei Teppiche und Wertsachen mitgehen ließen, war das Maß voll. Nun wurde der Preis gesenkt, weil das Geld für den Verkauf schon für die neue Immobilie verplant war. Doch es fanden sich keine neuen Kaufinteressenten. Über die Wochen fiel der Verkaufspreis immer weiter, bis das Haus schließlich deutlich unter Marktwert einen neuen Eigentümer fand. Wer seine Immobilie privat veräußern will, der muss auf zahlreiche Fallstricke achten, die das Vermögen gefährden. So ist der Privatverkauf einer Wohnung oder eines Hauses keineswegs mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens oder eines Aquariums zu vergleichen. Trotzdem werden noch immer etwas zwei Drittel der Wohnimmobilien von Privat an Privat verkauft. Also aufgepasst: Wer ohne professionelle Hilfe verkaufen will, sollte einiges beachten. Die wichtigen Tipps zur Privatveräußerung gibt´s bei Die Empfehlung lautet daher: Suchen Sie sich einen professionellen Makler So finden Sie Ihren Immobilien-Profi Ein guter Makler bietet dem Verkäufer Leistungen, die durchaus mit der eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts vergleichbar sind. Im Gegensatz aber zum Steuer- oder Rechtsexperten erwartet der Makler dafür ein Erfolgshonorar, das nur fällig wird, wenn der Verkäufer erfolgreich verkauft hat. Prüfen Sie zunächst, ob der Makler Ihre Immobilie verkauft oder ob er sie nur anbietet. Fragen Sie den Makler, wie dieser an den Verkauf der Immobilie herangeht: Quelle: Immpuls 04/2003 Checkliste: Generell: ü Der Makler ist hauptberuflich tätig ü Er ist zu normalen Geschäftszeiten – ohne Anrufbeantworter – erreichbar Beim Verkauf: ü Der Makler schaut sich Immobilie und Grundstück gründlich an ü Er verlangt alle Unterlagen, wie Baupläne, Grundbuchauszug, Mietverträge, Teilungserklärung usw. ü Der Maklervertrag ist ausschließlich erfolgsabhängig, ohne Aufwandsentschädigung bei erfolgloser Tätigkeit. ü Der Vertrag enthält eine eindeutige Regelung, wer in welcher Höhe die Provision bezahlt. Beim Kauf: ü Der Makler nimmt sich mindestens 30 Minuten Zeit, um Ihre Wünsche zu erfragen. ü Er kann die Berechnung der Wohnfläche erklären und alle relevanten Unterlagen vorlegen. ü Er ist bei der Besichtigung anwesend und weist auch auf Mängel hin. ü Er sichert die Finanzierung des Käufers ab. ü Er nimmt am Notartermin teil.