Influenza - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Influenza
Erreger:
Erreger der Influenza sind Orthomyxoviren, die in die Typen A, B und C unterteilt werden. Für
den Menschen sind nur Influenza A und Influenza B Viren relevant. Sie werden charakterisiert
nach unterschiedlichen Oberflächenstrukturen, das Hämagglutinin (HA) und die Neuraminidase
(NA). Influenza A Viren werden nach Typ und Subtyp benannt, z. Bsp. H3N2.
Bei der Influenza B gibt es keine Subtypen.
Reservoir:
Influenzaviren sind weltweit verbreitet. Infektionen können vereinzelt auftreten oder in Abständen als Epidemie in Erscheinung treten, wobei sich die einzelnen Epidemien in ihrem Schweregrad deutlich unterscheiden. Von einer Pandemie spricht man, wenn sich eine Epidemie über die
ganze Welt ausbreitet. Die Influenzapandemien traten bisher in Abständen von 10-40 Jahren auf
und waren durch besonders schwere Krankheitsverläufe gekennzeichnet.
Infektionsweg:
Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, das heißt, der Erreger gelangt durch Einatmen
in den Körper. Die Gefahr einer Ansteckung ist somit hoch.
Inkubationszeit:
Die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 1-5 Tage
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Sie beginnt bereits kurz (unter 24 Stunden) vor Auftreten der Beschwerden und besteht danach
gewöhnlich für 3-5 Tage, bei Kleinkindern bis zu 7 Tagen.
Symptome:
Die Ausprägung der Virusgrippe kann sehr unterschiedlich sein. In der Regel finden sich plötzlich
auftretendes hohes Fieber über 39° C, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche, allgemeine Schwäche, Kopfschmerzen, Halsschmerzen und trockener Reizhusten. Dies wird auch
als Influenza-typische Symptomatik bezeichnet.
Bei schweren Verlaufsformen können bei Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen innerhalb von
wenigen Stunden plötzliche Todesfälle, in anderen Fällen eine rasch auftretende Lungenentzündung beobachtet werden. Weitere Komplikationen betreffen die Leber und das Herz (Entzündungen des Herzmuskels). Die Komplikationen treten besonders bei Personen mit chronischen
Grundkrankheiten (Herz-Lungen-Leiden, Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte usw.) auf.
Am häufigsten kommt es durch zusätzlich bakterielle Infektionen zu Lungenentzündungen. Bei
Kindern kann eine Mittelohrentzündung oder ein Hirnödem auftreten.
Therapie:
Die Behandlung leichter Verläufe erfolgt vorwiegend symptomatisch, bei zusätzlicher bakterieller
Infektion müssen auch Antibiotika verabreicht werden. Bei schweren Verläufen ist eine Krankenhausbehandlung erforderlich. Bei Personen mit einem hohen Risiko für Komplikationen ist eine
spezifische Behandlung mit Medikamenten, die die Virusvermehrung hemmen, möglich.
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Erregernachweis:
In vielen Fällen kann die Diagnose schon aufgrund der klinischen Symptome gestellt werden. Ein
sicherer Nachweis der Influenzaviren kann aber nur durch die Untersuchung eines Schleimhautabstriches aus Nase oder Rachen im Labor erfolgen. Vor allem bei schweren Verläufen und Auftreten von Komplikationen sollte immer eine labordiagnostische Sicherung der Diagnose angestrebt werden.
Auch ein Schnelltest mit direktem Nachweis des Virus-Erbmaterials steht zur Verfügung, jedoch
schließen negative Tests eine Influenza nicht sicher aus
Maßnahme bei Ausbrüchen:
Bei Ausbrüchen sind eine rasche Isolierung (zu Hause) sowie die Sicherung der Diagnose durch
Rachenabstriche besonders wichtig. Es besteht dann die Möglichkeit, auf die weitere Ausbreitung
der Krankheit Einfluss zu nehmen. Für Risikopatienten stehen antivirale Medikamente zur Verfügung. Sie sollten so früh wie möglich, d. h. innerhalb von 48 Stunden nach Auftreten der ersten
Symptome begonnen werden.
Vorbeugende Maßnahmen:
Zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen gehört die Impfung, die im Oktober/November
jährlich erneut durchgeführt werden sollte, da die zirkulierenden Grippeviren sich ständig verändern. Die volle Ausbildung eines Impfschutzes benötigt etwa 2 Wochen. Seit dem Winter
2010/2011 ist im saisonalen Impfstoff auch ein Schutz gegen das sogenannte Schweinegrippevirus enthalten.
Zielgruppen der Impfung sind insbesondere:
 Personen über 60 Jahre
 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines
Grundleidens
 Beschäftigten im Gesundheitswesen bzw. in Berufen mit Publikumsverkehr
 Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung
infolge eines Grundleidens bereits ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel.
Meldepflicht:
Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 24 IfSG nur der direkte Nachweis von Influenzaviren namentlich gemeldet. Dazu gehören auch in ärztlichen Praxen durchgeführte
Schnellteste. Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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