Merkblatt Influenza Erreger: Erreger der Influenza sind bestimmte Viren (Orthomyxoviren), die man nach den unterschiedlichen Eiweißstoffen ihrer Oberflächen in verschiedene Untergruppen einteilt. Reservoir: Influenzaviren sind weltweit verbreitet. Infektionen können vereinzelt auftreten oder in Abständen als Epidemie in Erscheinung treten, wobei sich die einzelnen Epidemien in ihrem Schweregrad deutlich unterscheiden. Von einer Pandemie spricht man, wenn sich eine Epidemie über die ganze Welt ausbreitet. Die Influenzapandemien traten bisher in Abständen von 10-40 Jahren auf und waren durch besonders schwere Krankheitsverläufe gekennzeichnet. Infektionsweg: Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion, das heißt, der Erreger gelangt durch Einatmen in den Körper. Die Gefahr einer Ansteckung ist somit hoch. Inkubationszeit: Die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 1-3 Tage Dauer der Ansteckungsfähigkeit: Sie beginnt bereits kurz (unter 24 Stunden) vor Auftreten der Beschwerden und besteht danach gewöhnlich für 3-5 Tage, bei Kleinkindern bis zu 7 Tagen. Symptome: Die Ausprägung der Virusgrippe kann sehr unterschiedlich sein. Neben symptomarmen Verläufen werden immer wieder schwerste Krankheitsbilder mit tödlichem Ausgang beobachtet. In der Regel finden sich plötzlich auftretendes hohes Fieber über 39° C, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche, allgemeine Schwäche, Kopfschmerzen, Halsschmerzen und trockener Reizhusten. Dies wird auch als Influenza-typische Symptomatik bezeichnet. Bei schwersten Verlaufsformen können bei Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen innerhalb von wenigen Stunden plötzliche Todesfälle, in anderen Fällen eine rasch auftretende Lungenentzündung beobachtet werden. Weitere Komplikationen betreffen die Leber und das Herz (Entzündungen des Herzmuskels). Die Komplikationen treten besonders bei Personen mit chronischen Grundkrankheiten (Herz-Lungen-Leiden, Stoffwechselerkrankungen, Immundefekte usw.) auf. Am häufigsten kommt es durch zusätzlich bakterielle Infektionen zu Lungenentzündungen. Bei Kindern kann eine Mittelohrentzündung oder ein Hirnödem auftreten. Therapie: Die Behandlung leichter Verläufe erfolgt vorwiegend symptomatisch, bei zusätzlicher bakterieller Infektion müssen auch Antibiotika verabreicht werden. Bei schweren Verläufen ist eine Krankenhausbehandlung erforderlich. Bei Personen mit einem hohen Risiko für Komplikationen ist eine spezifische Behandlung mit Medikamenten, die die Virusvermehrung hemmen, möglich. Seite 2 Erregernachweis: In vielen Fällen kann die Diagnose schon aufgrund der klinischen Symptome gestellt werden. Ein sicherer Nachweis der Influenzaviren kann aber nur durch die Untersuchung eines Schleimhautabstriches aus Nase oder Rachen im Labor erfolgen. Vor allem bei schweren Verläufen und Auftreten von Komplikationen sollte immer eine labordiagnostische Sicherung der Diagnose angestrebt werden. Auch ein Schnelltest mit direktem Nachweis des Virus-Erbmaterials steht zur Verfügung, jedoch schließen negative Tests eine Influenza nicht sicher aus Maßnahme bei Ausbrüchen: Bei Ausbrüchen sind eine rasche Isolierung (zu Hause) sowie die Sicherung der Diagnose durch Rachenabstriche besonders wichtig. Es besteht dann die Möglichkeit, auf die weitere Ausbreitung der Krankheit Einfluss zu nehmen. Vorbeugende Maßnahmen: Zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen gehört die Impfung, die jährlich erneut durchgeführt werden sollte, da die zirkulierenden Grippeviren sich ständig verändern. Seit dem Winter 2010/2011 ist im saisonalen Impfstoff auch ein Schutz gegen das sogenannte Schweinegrippevirus enthalten. Zielgruppen der Impfung sind insbesondere: • Personen über 60 Jahre • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens • Beschäftigten im Gesundheitswesen bzw. in Berufen mit Publikumsverkehr • Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens bereits ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel. Ein wirksamer Impfschutz ist erst etwa 2 Wochen nach der Impfung zu erwarten Meldepflicht: Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 24 IfSG nur der direkte Nachweis von Influenzaviren namentlich gemeldet. Darüber hinaus stellt das Gesundheitsamt gemäß § 25 Abs. 1 IfSG ggf. eigene Ermittlungen an. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin Schwenninger Straße 2 78048 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721 913-7190 Fax: 07721 913-8918 E-Mail: [email protected] Stand: Dezember 2011