Merkblatt Diphterie - Landratsamt Schwarzwald-Baar

Werbung
Merkblatt
Diphtherie
Erreger:
Diphtherie ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit durch Gift(Toxin) bildende Bakterien.
Reservoir:
Der Mensch ist der einzige Überträger der Erkrankung.
Infektionsweg:
Eine Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) über die Luft.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 2-5 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Erreger in Sekreten oder Wunden nachweisbar sind.
Der Zeitraum bei Unbehandelten umfasst meist zwei Wochen, bei entsprechender Behandlung 24 Tage.
Symptome:
Am häufigsten kommt die Rachen- und Kehlkopfdiphtherie vor. Die Krankheit beginnt meist mit
Halsschmerzen, Fieber und Schluckbeschwerden. Später kommt es zur Heiserkeit und Schwellung der Schleimhaut des Rachens sowie im Bereich des Kehlkopfes. Es bilden sich grau-weiße,
festsitzende Beläge, was nicht selten zum Ersticken führt. Als charakteristisch gilt ein süßlicher
Geruch.
Bei der primär toxischen Diphtherie besteht sofort schwerstes Krankheitsgefühl. Intensivbehandlung ist notwendig, Todesfälle sind häufig.
Bei allen Erkrankten kann es zur Herzmuskelbeteiligung und zu Lähmungen vorwiegend im Gesicht, am Rumpf und der Atemmuskulatur kommen. Stationäre Einweisung und Isolierung sind
notwendig.
Therapie:
Neben einer hoch dosierten Behandlung mit Antibiotika (Penicillin) ist die sofortige Gabe von
Antitoxin (Immunserum) erforderlich.
Seite 2
Erregernachweis:
Die geeignete Nachweismethode ist ein Rachen- oder Nasenabstrich.
Impfung:
Der beste Schutz ist die mindestens dreimalige Impfung bereits im Säuglingsalter mit Auffrischimpfungen vor Schulantritt, einer weiteren im 11. Lebensjahr und danach alle 10 Jahre.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Erkrankte Personen sollten stationär behandelt sowie von Kontaktpersonen ohne ausreichenden
Impfschutz isoliert werden. Bei Kontaktpersonen sollte eine Grundimmunisierung erfolgen bzw.
eine Auffrischimpfung durchgeführt werden.
Es besteht bei Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein Tätigkeits- und Besuchsverbot von Schulen oder Kindergärten.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei Auftreten einer Erkrankung ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren,
damit weitere Infektionen durch geeignete Gegenmaßnahmen verhindert werden können.
Meldepflicht:
Es besteht Meldepflicht nach § 6 und § 7 IfSG. Gem. § 34 IfSG sind Gemeinschaftseinrichtungen
verpflichtet, im Krankheitsfall umgehend krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Dezember 2011
Herunterladen