Merkblatt Masern Erreger: Masern sind eine durch Viren verursachte, weltweit verbreitete, sehr ansteckende Infektionskrankheit. Reservoir: Der Mensch ist der einzige Überträger der Erkrankung. Infektionsweg: Eine Übertragung erfolgt per Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) durch die Luft. Da das Virus auch über größere Entfernungen übertragbar ist, wird die Infektion auch als „fliegende Infektion“ bezeichnet. Inkubationszeit: Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 8-14 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit: Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits 4 - 5 Tage vor dem Auftreten des Hautausschlags und hält bis mindestens 5 Tage danach an. Symptome: Die Erkrankung beginnt wie bei einer schweren Erkältung mit Schnupfen, Husten, Unwohlsein sowie einer Bindehautentzündung. Typisch ist eine deutliche Lichtscheu, Fieber über 39° Celsius und eine weißgefleckte Wangenschleimhaut. Nach weiteren 3-4 Tagen beginnt der typische Hautausschlag zuerst am Kopf und breitet sich dann über den Oberkörper, Arme und Beine aus. Das Fieber steigt wieder an. Spätestens am 7. Tag erfolgt der Fieberabfall. Es können Komplikationen wie Mittelohrentzündung oder eine bakterielle Lungenentzündung auftreten. Gefürchtet ist die Gehirnentzündung, die in 30% zum Tode, in weiteren 20% zu bleibenden Schäden führt. Bei 50 % aller Krankheitsfälle lässt sich eine vorübergehende Gehirnbeteiligung nachweisen! Masern hinterlassen eine ausgeprägte vorübergehende Immunschwäche. Therapie: Die Behandlung erfolgt symptomatisch mit fiebersenkenden Mitteln, eine ursächliche Behandlung ist nicht möglich. Erregernachweis: In der Regel reichen die typischen Symptome (z.B. Hautausschlag, Wangenflecken) aus, um eine Masern-Erkrankung zu diagnostizieren. Eine Sicherung der Diagnose ist durch einen Abstrich von der Schleimhaut des NasenRachenraumes (Nachweis von Erbmaterial des Virus) oder durch einen Antikörpernachweis im Blut möglich. Seite 2 Impfung: Es steht ein recht gut verträglicher und sicherer Lebendimpfstoff zur Verfügung. Eine zweimalige Impfung im Kleinkindesalter wird empfohlen. Personen mit Immundefekten (Antikörpermangelsyndrom, Organtransplantation etc.) können nicht geimpft werden. Bei ungeimpften bzw. nur einmal geimpften Kontaktpersonen kann durch eine sogenannte postexpositionelle Impfung, die möglichst innerhalb der ersten 3 Tage nach dem Kontakt erfolgen sollte, eine Ansteckung und damit auch eine weiter Verbreitung der Krankheit verhindert werden („Riegelungsimpfung“). In größeren Einrichtungen und Schulen ist eine Riegelungsimpfung meist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen: Erkrankte sollte wegen des hohen Risikos einer Übertragung der Krankheit getrennt von Kontaktpersonen untergebracht werden. Sie dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Infektionsschutzgesetz nicht besuchen. Ein vollständiger Impfschutz ist anzustreben. Maßnahmen bei Ausbrüchen: Bereits bei einem Erkrankungsfall ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können. Nur wenn 90% aller Personen geimpft sind, kann sich die Erkrankung nicht weiter ausbreiten. Meldepflicht: Masern sind nach § 6 und § 7 IfSG meldepflichtig. Gem. § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, umgehend den Krankheitsverdacht und die Erkrankung an Masern dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin Schwenninger Straße 2 78048 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721 913-7190 Fax: 07721 913-8918 E-Mail: [email protected] Stand: März 2012