Merkblatt Hand-Fuß-Mund-Krankheit Erreger: Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit ist ein harmloser Hautausschlag, der durch die sogenannten Coxsackie-A-Viren verursacht wird. Überwiegend tritt der Ausschlag im Mund und an den Händen auf. Coxsackie-A-Viren können neben der Hand-Fuß-Mund-Krankheit auch andere Erkrankungen wie Herpangina oder die Sommergrippe auslösen. Infektionen treten gehäuft vorwiegend in den Sommer- und Herbstmonaten auf. Meist erkranken daran Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Reservoir: Coxsackie-A-Viren gehören zu der Gruppe der Enteroviren und finden sich nur beim Menschen. Infektionsweg: Die Viren gelangen von Mensch zu Mensch über fäkal-oralem Weg (Schmierinfektion bei mangelnder Händehygiene nach Toilettengang) an die Mundschleimhäute oder können per Tröpfcheninfektion (Husten, Sprechen, Niesen) durch die Luft auf andere übertragen werden. Inkubationszeit: Die Dauer der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 3-10 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit: Während der gesamten Dauer der Erkrankung (ca. 8-12 Tage) bleibt der Erkrankte infektiös. Symptome: Ca. 2-5 Tage nach der Infektion bildet sich im Mund und an den Händen ein juckender, roter Hautausschlag, der nach 1-2 Tagen in weißgraue Bläschen übergeht. Auch Bindehäute, Lippen oder Gaumenmandeln können befallen werden. Nicht selten kommt es zu Begleiterscheinungen wie Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen, Krämpfen oder Bewusstseinstrübung. Nicht auszuschließen sind Komplikationen wie Lähmungserscheinungen, Blasen- und Enddarmstörungen sowie Herzmuskelentzündungen. Therapie: Die Symptome heilen meist von selbst ab und bedürfen keiner medikamentösen Hilfe. Um den Juckreiz zu lindern, können schmerzlindernde Tinkturen auf die betroffenen Stellen aufgetragen werden. Erregernachweis: Meist lässt sich die Erkrankung an den typischen Symptomen (Hautausschlag) diagnostizieren. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen: Seite 2 Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten sich Erkrankte getrennt von Kontaktpersonen aufhalten. Häufiges gründliches Händewaschen sowie die Verwendung von ausschließlich personenbezogenen Handtüchern sind wichtig. Vorbeugende Maßnahmen: Gründliche Hygiene ist hier oberstes Gebot. Hände sollten nach jedem Toilettengang gründlichst gewaschen werden. Maßnahmen bei Ausbrüchen: Bei Ausbrüchen (mehr als 2 Erkrankte) ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können. Meldepflicht: Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung nur bei gehäuftem Auftreten meldepflichtig. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin Herdstraße 4 78050 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721 913-7190 Fax: 07721 913-8918 E-Mail: [email protected] Stand: Juni 2015