Hand-Fuß-Mund-Krankheit - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Hand-Fuß-Mund-Krankheit
Erreger:
Die Hand-Fuß-Mund-Krankheit ist ein harmloser Hautausschlag, der durch die sogenannten
Coxsackie-A-Viren verursacht wird. Überwiegend tritt der Ausschlag im Mund und an den Händen
auf. Coxsackie-A-Viren können neben der Hand-Fuß-Mund-Krankheit auch andere Erkrankungen
wie Herpangina oder die Sommergrippe auslösen.
Infektionen treten gehäuft vorwiegend in den Sommer- und Herbstmonaten auf. Meist erkranken
daran Kinder bis zum 10. Lebensjahr.
Reservoir:
Coxsackie-A-Viren gehören zu der Gruppe der Enteroviren und finden sich nur beim Menschen.
Infektionsweg:
Die Viren gelangen von Mensch zu Mensch über fäkal-oralem Weg (Schmierinfektion bei mangelnder Händehygiene nach Toilettengang) an die Mundschleimhäute oder können per Tröpfcheninfektion (Husten, Sprechen, Niesen) durch die Luft auf andere übertragen werden.
Inkubationszeit:
Die Dauer der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 3-10 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Während der gesamten Dauer der Erkrankung (ca. 8-12 Tage) bleibt der Erkrankte infektiös.
Symptome:
Ca. 2-5 Tage nach der Infektion bildet sich im Mund und an den Händen ein juckender, roter
Hautausschlag, der nach 1-2 Tagen in weißgraue Bläschen übergeht. Auch Bindehäute, Lippen
oder Gaumenmandeln können befallen werden. Nicht selten kommt es zu Begleiterscheinungen
wie Fieber, Erbrechen, Kopfschmerzen, Krämpfen oder Bewusstseinstrübung. Nicht auszuschließen sind Komplikationen wie Lähmungserscheinungen, Blasen- und Enddarmstörungen sowie
Herzmuskelentzündungen.
Therapie:
Die Symptome heilen meist von selbst ab und bedürfen keiner medikamentösen Hilfe. Um den
Juckreiz zu lindern, können schmerzlindernde Tinkturen auf die betroffenen Stellen aufgetragen
werden.
Erregernachweis:
Meist lässt sich die Erkrankung an den typischen Symptomen (Hautausschlag) diagnostizieren.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
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Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten sich Erkrankte getrennt von Kontaktpersonen aufhalten. Häufiges gründliches Händewaschen sowie die Verwendung von ausschließlich personenbezogenen Handtüchern sind wichtig.
Vorbeugende Maßnahmen:
Gründliche Hygiene ist hier oberstes Gebot. Hände sollten nach jedem Toilettengang gründlichst
gewaschen werden.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei Ausbrüchen (mehr als 2 Erkrankte) ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden
können.
Meldepflicht:
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung nur bei gehäuftem Auftreten meldepflichtig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Juni 2015
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