Stand: 04/2013 - Gesundheitsamt - Merkblatt Röteln Erreger: Die Erkrankung wird durch das Röteln-Virus ausgelöst. Übertragung: Durch Tröpfcheninfektion (z.B. Anhusten, Anniesen) oder direkten Kontakt werden die Rötelnviren von Mensch zu Mensch übertragen. Zeitspanne Ansteckung bis Erkrankungsbeginn (Inkubationszeit): 14 - 21 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit: 7 Tage vor bis 7 Tage nach Beginn des Hautausschlages (Exanthem). Krankheitsverlauf: Blassroter Hautausschlag, Lymphknotenschwellungen im Nacken, Fieber; insgesamt leichtes Krankheitsbild bei Kindern. Bei Jugendlichen und Erwachsenen kann es zu Gelenkbeteiligungen kommen. Komplikationen können bei Schwangeren auftreten, die nicht ausreichend geimpft sind. Eine Infektion führt hier häufig zu schweren Schädigungen des ungeborenen Kindes. Empfehlungen: Für Schwangere ohne Abwehrstoffe umgehend Aufsuchen des Hausarztes: Gabe von Antikörpern (Immunglobulin), das 2 bis max. 5 Tage nach Kontakt zum Erkrankten verabreicht werden soll. Prophylaxe: Eine Kombinationsimpfung gegen Maser-Mumps-Röteln (MMR) wird bereits ab dem 1. Lebensjahr empfohlen. Meldepflicht/ Bestimmungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Bei gehäuftem Auftreten in einer Gemeinschaftseinrichtung besteht nach § 34 IfSG eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen: Nach Abklingen der klinischen Symptomatik. Kontaktpersonen: Es sind keine Maßnahmen erforderlich. Eine passive Immunisierung (Impfung nach direktem Kontakt mit einem Erkrankten) wird nicht empfohlen. Landkreis Oldenburg /Gesundheitsamt, Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen Tel: 04431 / 85 - 504; -512;-513;-517 Fax: 04431/ 85 - 555 E-Mail: [email protected]