Norovirus - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Noroviren
Erreger:
Noroviren sind weltweit verbreitete Krankheitserreger und für einen Großteil der nicht bakteriell
bedingten Magen-Darm-Entzündungen (Gastroenteritiden) bei Kindern und Erwachsenen verantwortlich. Oftmals treten diese Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen gehäuft auf.
Reservoir:
Der Mensch ist das einzige bekannte Reservoir des Erregers.
Bei etwa 30 % der Kinder und 50 % der Erwachsenen sind diese Viren für eine Magen-DarmEntzündung verantwortlich.
Infektionsweg:
Erkrankte übertragen die Viren über den Stuhlgang bzw. durch mit dem Stuhlgang in Kontakt
gekommene Körperteile oder Gegenstände (Hände, Türklinken, Handtücher etc.). Nichterkrankte
können sich bei Kontakt zum Erkrankten während des Erbrechens auch über die kurzzeitig in der
Luft schwebenden Viruspartikel anstecken. Auch verunreinigte Speisen sowie der Kontakt zu verunreinigten Gegenständen können eine Infektionsquelle darstellen.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 6 – 50 Stunden.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Es besteht so lange die Gefahr einer Ansteckung, wie Erreger ausgeschieden werden. Erkrankte
können nach Abklingen der Symptome noch für längere Zeit (ca. 1-2 Wochen) Viren mit dem
Stuhl ausscheiden. Schon wenige Viruspartikel können eine Infektion hervorrufen.
Symptome:
In der Regel beginnt die Erkrankung mit Erbrechen und starken Durchfällen. Hinzu kommen
Bauchschmerzen, Übelkeit, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Mattigkeit sowie leichtes Fieber.
Meist klingen die Symptome nach 12 – 48 Stunden wieder ab.
Erregernachweis:
Die geeignete Nachweismethode ist eine Stuhluntersuchung.
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Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
- Nach jedem Toilettengang sollten die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden.
- Hände sollten nur mit Einmalhandtüchern abgetrocknet werden.
- Vor Zubereitung von Speisen sollten die Hände gründlich mit einem mit der Apotheke abgesprochenen Desinfektionsmittel ausreichend lang desinfiziert werden.
- Erbrochenes sollte mit Einweghandschuhen entfernt und die Fläche anschließend mit Flächendesinfektionsmittel gereinigt werden.
- Bett- und Leibwäsche von Erkrankten sollte bei mindestens 60 °C gewaschen werden.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei einer Erkrankung ist umgehend das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Meldepflicht:
Gem. § 6 IfSG müssen Ärzte bei erkrankten oder erkrankungsverdächtigen Personen in Lebensmittelberufen Meldung machen.
Gem. § 7 Abs. 1 Nr. 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Nachweis von Noroviren meldepflichtig, sofern er auf eine akute Infektion hinweist.
Nach § 34 Abs. 1 IfSG dürfen Kinder unter 6 Jahren, die an einer Magen-Darm-Infektion erkrankt
oder dessen verdächtig sind, Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Wiederzulassung ist
48 Stunden nach dem ersten geformten Stuhl möglich.
Ansonsten dürfen Menschen mit einer Norovirus-Erkrankung die Räumlichkeiten einer Gemeinschaftseinrichtung (Kindergarten, Schule o.ä.) erst wieder betreten, wenn keine Krankheitszeichen mehr vorliegen und ausreichende Hygiene sichergestellt ist.
Nach § 42 IfSG gilt für Beschäftigte in Lebensmittelberufen, dass sie mit ihrer Tätigkeit frühestens 2 Tage nach Abklingen der klinischen Symptomatik wieder beginnen dürfen und in den folgenden 4-6 Wochen die Händehygiene am Arbeitsplatz besonders sorgfältig beachten sollten.
Bei erneutem Auftreten der Symptomatik ist nochmals eine Freistellung erforderlich.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: August 2015
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