Scabies (Krätze) - Landratsamt Neuburg

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Landratsamt
Neuburg-Schrobenhausen
- Gesundheitsamt Müller-Gnadenegg-Weg 1; 86633 Neuburg a.d. Donau
Telefon:
0 84 31/57-
Zentrale
App 500
Herr Rupaner
Herr Förg
App 509
App 510
[email protected]
Scabies (Krätze)
(Stand: Juli 2012)
Quelle: www.zeno.org
ca. 0,5 mm
Erreger
- Begattete Milbenweibchen (Sarcoptes scabiei hominis) graben sich in die Hornschicht
der menschlichen Haut
- maximal vier Tage lebensfähig außerhalb der Haut
Inkubationszeit
ca. 3 - 4 Wochen,
bei erneuter Infektion nach 24 bis 48 Stunden Hautreaktionen
Übertragung
erfolgt direkt über engen Hautkontakt, weniger durch Übertragung von Betten und
Decken, die vorher ein Erkrankter benutzte. Vom Wirt getrennt bleiben Milben bei einer
Umgebungstemperatur von 21° C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 bis 80 %
etwa 24 bis 36 Stunden infektiös.
Erkrankungsbild
Juckreiz:
bevorzugte Stellen:
besonders nachts in Hautfalten der Hände, Füße und
aneinander liegenden Hautpartien
Hände, Füße, Ellbogen und Achselfalte
Kopf und Nacken sind stets frei
der Rücken ist selten befallen
typisches Erscheinungsbild: kommaförmige, unregelmäßig gewundene, bis zu 10mm lange
Milbengänge. Die Milbe ist als dunkles Pünktchen erkennbar
„Buntes Bild“
Rötung, Pusteln und Papeln an den
Milbengängen
Behandlung
Lokalbehandlung durch spezielle Emulsion bzw. Gel (z.B. permethrinhaltige) nach
Gebrauchsanweisung oder ärztlicher Anordnung
Vorbeugung
- Hautkontakt mit Erkrankten vermeiden
- nach Hautkontakt mit Erkrankten Hände und Fingernägel gründlich reinigen
- Bett und Körperwäsche von Erkrankten wechseln und bei 60°C waschen, oder:
- Textilien in luftdichtem Kunststoffsack verschließen und in einem warmen Raum lagern
(bei Temperaturen über 34° C überleben Milben weniger als 24 Stunden)
- Oberbekleidung 7 Tage Durchlüften oder vor Wiedergebrauch reinigen
Infektionsbekämpfung - Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz § 34 (IfSG)
Personen, die an ... Krätze ... erkrankt oder dessen verdächtigt ... sind, dürfen in den in § 33
genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder
sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach
ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit ... durch sie nicht mehr zu befürchten
ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der
Maßgabe, dass sie dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht
betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an
Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.
Meldepflicht in Einrichtungen:
Bei Verdacht auf Scabies (Krätzmilbe) haben dies die betroffenen Personen (oder ggf. deren
Sorgeberechtigte) der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitzuteilen (§ 34
Abs. 5, IfSG).
Die Leitung der Einrichtung muss unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt
benachrichtigen (§ 34 Abs. 6, IfSG).
Anders als bei der Verlausung löst bei der Krätze bereits der begründete Verdacht die
entsprechenden Maßnahmen aus!
Wiederzulassung
-
Bei Milbenfreiheit,
frühestens 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Behandlung
-
Ärztliches Attest erforderlich
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