Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen - Gesundheitsamt Müller-Gnadenegg-Weg 1; 86633 Neuburg a.d. Donau Telefon: 0 84 31/57- Zentrale App 500 Herr Rupaner Herr Förg App 509 App 510 [email protected] Scabies (Krätze) (Stand: Juli 2012) Quelle: www.zeno.org ca. 0,5 mm Erreger - Begattete Milbenweibchen (Sarcoptes scabiei hominis) graben sich in die Hornschicht der menschlichen Haut - maximal vier Tage lebensfähig außerhalb der Haut Inkubationszeit ca. 3 - 4 Wochen, bei erneuter Infektion nach 24 bis 48 Stunden Hautreaktionen Übertragung erfolgt direkt über engen Hautkontakt, weniger durch Übertragung von Betten und Decken, die vorher ein Erkrankter benutzte. Vom Wirt getrennt bleiben Milben bei einer Umgebungstemperatur von 21° C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 bis 80 % etwa 24 bis 36 Stunden infektiös. Erkrankungsbild Juckreiz: bevorzugte Stellen: besonders nachts in Hautfalten der Hände, Füße und aneinander liegenden Hautpartien Hände, Füße, Ellbogen und Achselfalte Kopf und Nacken sind stets frei der Rücken ist selten befallen typisches Erscheinungsbild: kommaförmige, unregelmäßig gewundene, bis zu 10mm lange Milbengänge. Die Milbe ist als dunkles Pünktchen erkennbar „Buntes Bild“ Rötung, Pusteln und Papeln an den Milbengängen Behandlung Lokalbehandlung durch spezielle Emulsion bzw. Gel (z.B. permethrinhaltige) nach Gebrauchsanweisung oder ärztlicher Anordnung Vorbeugung - Hautkontakt mit Erkrankten vermeiden - nach Hautkontakt mit Erkrankten Hände und Fingernägel gründlich reinigen - Bett und Körperwäsche von Erkrankten wechseln und bei 60°C waschen, oder: - Textilien in luftdichtem Kunststoffsack verschließen und in einem warmen Raum lagern (bei Temperaturen über 34° C überleben Milben weniger als 24 Stunden) - Oberbekleidung 7 Tage Durchlüften oder vor Wiedergebrauch reinigen Infektionsbekämpfung - Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz § 34 (IfSG) Personen, die an ... Krätze ... erkrankt oder dessen verdächtigt ... sind, dürfen in den in § 33 genannten Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit ... durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Meldepflicht in Einrichtungen: Bei Verdacht auf Scabies (Krätzmilbe) haben dies die betroffenen Personen (oder ggf. deren Sorgeberechtigte) der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitzuteilen (§ 34 Abs. 5, IfSG). Die Leitung der Einrichtung muss unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt benachrichtigen (§ 34 Abs. 6, IfSG). Anders als bei der Verlausung löst bei der Krätze bereits der begründete Verdacht die entsprechenden Maßnahmen aus! Wiederzulassung - Bei Milbenfreiheit, frühestens 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Behandlung - Ärztliches Attest erforderlich