Mumps - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Mumps
Erreger:
Mumps (Ziegenpeter) ist eine weltweit durch Viren verbreitete Infektionskrankheit, die sowohl
Kinder als auch Erwachsene befallen kann, gehäuft in der kalten Jahreszeit. Bei Erwachsenen
verläuft sie häufiger mit Komplikationen. Das Mumpsvirus ist sehr empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen wie Hitze, Licht, UV-Strahlen, fettlösenden Substanzen und Desinfektionsmittel.
Reservoir:
Der Mensch ist der einzige Überträger der Erkrankung.
Infektionsweg:
Eine Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) über die Luft oder
durch mit Speichel verunreinigte Gegenstände. Befallen wird die Schleimhaut des NasenRachen-Raumes. Es besteht hohe Ansteckungsfähigkeit
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 16 – 18 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Die Ansteckungsfähigkeit ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten. Insgesamt kann ein Infizierter 7 Tage vor bis 9 Tage nach Auftreten der Ohrspeicheldrüsenschwellung
ansteckend sein. Auch symptomlose Erkrankte können ansteckend sein.
Symptome:
40 % der Infektionen verlaufen ohne Krankheitszeichen. Typisch sind Fieber bis 39 °C, Appetitlosigkeit, Schwellung einer oder beider Ohrspeicheldrüsen, leichte Reizbarkeit, Ohren- und Halsschmerzen. Die Krankheitsdauer beträgt in der Regel 3 - 8 Tage. Bei schweren Verläufen kommt
es zu Hirnhautentzündungen, Hodenentzündungen bis hin zur Unfruchtbarkeit, Entzündungen
der Bauchspeicheldrüse, des Herzmuskels, der Gelenke oder einer Schädigung des Gleichgewichtsorgans. In der frühen Schwangerschaft kann die Infektion zu einer Fehlgeburt führen.
Therapie:
Da es sich um eine Virusinfektion handelt, ist eine ursächliche Behandlung nicht möglich. Es
werden lediglich die Symptome behandelt, bei Komplikationen können u.U. mit Antibiotika eingesetzt werden.
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Erregernachweis:
In der Regel reichen die vorliegenden Krankheitszeichen aus, um eine Mumps-Erkrankung zu
diagnostizieren. Im Zweifelsfall ist eine Antikörperbestimmung im Blut oder ein Nachweis des
Virus-Erbmaterials aus einem Rachenabstrich, Speichel, Rückenmarksflüssigkeit oder Urin möglich.
Impfung:
Es steht ein recht gut verträglicher und sicherer Lebend-Impfstoff zur Verfügung, der meist in
Kombination mit der Masern- oder Rötelnimpfung verabreicht wird. Seit 2001 gilt die aktuell bestehende Impfempfehlung: 1. Dosis im Alter von 11 – 14 Monaten
2. Dosis im Alter von 15 – 23 Monaten
Besondere Impfempfehlung besteht für die nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne
Impfung oder nur einer Impfung in der Kindheit. In Gesundheitsberufen besteht eine berufliche
Impfempfehlung.
Wenn bundesweit mindestens 95 % die zweite MMR (Masern,Mumps,Röteln) Impfung erhalten,
könnten Ausbrüche verhindert und Personen, die aus besonderen Gründen nicht geimpft werden
können, geschützt werden.
Maßnahmen für Erkrankte in Gemeinschaftseinrichtungen:
Frühestens 5Tage nach Krankheitsbeginn ist ein Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen möglich. Es besteht sowohl ein Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot für Erkrankte wie auch für Kontaktpersonen, wenn diese in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei Ausbrüchen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Meldepflicht:
Seit dem 29.03.2013 besteht eine Mumps-Meldepflicht gemäß IfSG.
Nach § 6 IfSG sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Mumps namentlich
meldepflichtig.
Nach § 7 IfSG besteht eine Meldepflicht für den direkten oder indirekten Nachweis einer akuten
Mumpsvirus-Infektion.
Nach § 34 Abs. 6 IfSG hat die Leiterin/der Leiter einer Gemeinschaftseinrichtung das
zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über Mumpserkrankungen, von denen die
Einrichtung betroffen ist, zu informieren (Mitteilungspflicht).
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: gesundheitsamt@lrasbk
Stand: August 2015
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