Merkblatt Mumps Erreger: Mumps (Ziegenpeter) ist eine weltweit durch Viren verbreitete Infektionskrankheit, die sowohl Kinder als auch Erwachsene befallen kann, gehäuft in der kalten Jahreszeit. Bei Erwachsenen verläuft sie häufiger mit Komplikationen. Reservoir: Der Mensch ist der einzige Überträger der Erkrankung. Infektionsweg: Eine Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) über die Luft oder durch mit Speichel verunreinigte Gegenstände. Befallen wird die Schleimhaut des NasenRachen-Raumes. Es besteht hohe Ansteckungsfähigkeit Inkubationszeit: Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 14 -21 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit: Die Ansteckungsfähigkeit beginnt ca. 7 Tage vor Beginn der sichtbaren Schwellung und hält an bis zum 9. Tage danach. Symptome: 40 % der Infektionen verlaufen ohne Krankheitszeichen. Typisch sind Fieber bis 39 °C, Appetitlosigkeit, Schwellung einer oder beider Ohrspeicheldrüsen, leichte Reizbarkeit, Ohren- und Halsschmerzen. Die Krankheitsdauer beträgt in der Regel 5-10 Tage. Bei schweren Verläufen kommt es zu Hirnhautentzündungen, Hodenentzündungen bis hin zur Unfruchtbarkeit, Entzündungen der Bauchspeicheldrüse, des Herzmuskels, der Gelenke oder einer Schädigung des Gleichgewichtsorgans. In der frühen Schwangerschaft kann die Infektion zu einer Fehlgeburt führen. Therapie: Da es sich um eine Virusinfektion handelt, ist eine ursächliche Behandlung nicht möglich. Es werden lediglich die Symptome behandelt, bei Komplikationen können u.U. mit Antibiotika eingesetzt werden. Erregernachweis: In der Regel reichen die vorliegenden Krankheitszeichen aus, um eine Mumps-Erkrankung zu diagnostizieren. Im Zweifelsfall ist eine Antikörperbestimmung im Blut oder ein Nachweis des Virus-Erbmaterials aus einem Rachenabstrich, Speichel, Rückenmarksflüssigkeit oder Urin möglich. Seite 2 Impfung: Es steht ein recht gut verträglicher und sicherer Lebend-Impfstoff zur Verfügung, der meist in Kombination mit der Masern- oder Rötelnimpfung verabreicht wird und im Alter von 6 Jahren aufgefrischt werden sollte. Maßnahmen für Erkrankte in Gemeinschaftseinrichtungen: Frühestens 10 Tage nach Krankheitsbeginn ist ein Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen möglich. Es besteht sowohl ein Tätigkeits- bzw. Besuchsverbot für Erkrankte wie auch für Kontaktpersonen, wenn diese in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Maßnahmen bei Ausbrüchen: Bei Ausbrüchen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können. Meldepflicht: Nach § 34 Abs. 6 IfSG hat die Leiterin/der Leiter einer Gemeinschaftseinrichtung das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über Mumpserkrankungen, von denen die Einrichtung betroffen ist, zu informieren (Mitteilungspflicht). Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin Schwenninger Straße 2 78048 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721 913-7190 Fax: 07721 913-8918 E-Mail: [email protected] Stand: März 2012