Merkblatt Pfeiffersches Drüsenfieber (Mononukleose) Erreger: Pfeiffersches Drüsenfieber ist eine Viruserkrankung, die durch das sogenannte Epstein-Barr-Virus (EBV) verursacht wird. Das Virus infiziert die Schleimhäute von Nase, Mund und Rachen sowie eine Untergruppe der weißen Blutkörperchen. Reservoir: Junge Menschen im Alter zwischen vier und fünfzehn Jahren sind besonderes häufig betroffen. Es wird davon ausgegangen, dass sich über 95 Prozent der Erwachsenen bis zum dreißigsten Lebensjahr mit diesem Erreger infiziert haben. Nach einer Infektion bilden sich Antikörper, die eine lebenslange Immunität bewirken Infektionsweg: Das Epstein-Barr-Virus wird durch Speichelkontakt (z.B. Küssen) übertragen. Auch eine Ansteckung durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) ist möglich. Inkubationszeit: Die Dauer von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 10 bis 50 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit: Pfeiffersches Drüsenfieber dauert in der Regel zwei bis drei Wochen und heilt dann unkompliziert aus. In dieser Zeit gilt eine erhöhte Ansteckungsfähigkeit. Während dieser Zeit sollten sich Erkrankte getrennt von Kontaktpersonen aufhalten. Symptome: Bei über 90% der Erkrankten kommt es in den ersten zwei Wochen zu Fieber. In der Regel kommt eine Halsentzündung mit geschwollenen Mandeln, auf denen sich ein dicker, weißer Belag bildet, hinzu. Des weiteren können die Lymphknoten an Hals, Nacken und Achselhöhlen geschwollen und schmerzhaft sein. Müdigkeit, Muskelschmerzen und Kopfschmerzen sind Begleiterscheinungen. In Ausnahmefällen können Übelkeit und Oberbauchbeschwerden, Milzvergrößerung oder Lebervergrößerung hinzu kommen. Bei kleinen Kindern verläuft die Erkrankung meist symptomfrei. Therapie: Eine ursächliche Behandlung ist nicht möglich. Die wichtigste Maßnahme ist eine körperliche Schonung. Zusätzlich ist eine symptomatische medikamentöse Behandlung (Fiebersenkung und Schmerzbekämpfung) zu empfehlen. Seite 2 Erregernachweis: Meist wird die Diagnose anhand des typischen Krankheitsbildes gestellt. Durch eine zusätzliche Blutuntersuchung kann die Diagnose gesichert werden. Impfung: Derzeit steht kein sicherer und gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung, der dieser Erkrankung vorbeugen könnte. Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen: Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten sich Erkrankte während der gesamten Krankheitszeit getrennt von Kontaktpersonen aufhalten. Maßnahmen bei Ausbrüchen: Bei Ausbrüchen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können. Vorbeugende Maßnahmen: Die einzige vorbeugende Maßnahme besteht darin, engen Körper- bzw. Speichelkontakt mit Erkrankten zu vermeiden. Meldepflicht: Gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung nur bei Auftreten von mehr als 2 Erkrankungsfällen, die im zeitlichen Zusammenhang auftreten, meldepflichtig. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin Schwenninger Straße 2 78048 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721 913-7190 Fax: 07721 913-8918 E-Mail: [email protected] Stand: März 2012