Pfeifferisches Drüsenfieber - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Pfeiffersches Drüsenfieber
(Mononukleose)
Erreger:
Pfeiffersches Drüsenfieber ist eine Viruserkrankung, die durch das sogenannte Epstein-Barr-Virus
(EBV) verursacht wird. Das Virus infiziert die Schleimhäute von Nase, Mund und Rachen sowie
eine Untergruppe der weißen Blutkörperchen.
Reservoir:
Junge Menschen im Alter zwischen vier und fünfzehn Jahren sind besonderes häufig betroffen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich über 95 Prozent der Erwachsenen bis zum dreißigsten
Lebensjahr mit diesem Erreger infiziert haben. Nach einer Infektion bilden sich Antikörper, die
eine lebenslange Immunität bewirken
Infektionsweg:
Das Epstein-Barr-Virus wird durch Speichelkontakt (z.B. Küssen) übertragen. Auch eine Ansteckung durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) ist möglich.
Inkubationszeit:
Die Dauer von der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 10 bis 50 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Pfeiffersches Drüsenfieber dauert circa zwei bis drei Wochen und heilt dann unkompliziert aus. In
dieser Zeit gilt eine erhöhte Ansteckungsfähigkeit. Während dieser Zeit sollten sich Erkrankte
getrennt von Kontaktpersonen aufhalten.
Symptome:
Bei über 90% der Erkrankten kommt es in den ersten zwei Wochen zu Fieber. In der Regel
kommt eine Halsentzündung mit geschwollenen Mandeln, auf denen sich ein dicker, weißer Belag
bildet, hinzu. Des Weiteren können die Lymphknoten an Hals, Nacken und Achselhöhlen geschwollen und schmerzhaft sein. Müdigkeit, Muskelschmerzen und Kopfschmerzen sind Begleiterscheinungen. In Ausnahmefällen können Übelkeit und Oberbauchbeschwerden, Milzvergrößerung
oder Lebervergrößerung hinzukommen. Bei kleinen Kindern verläuft die Erkrankung meist symptomfrei.
Therapie:
Eine ursächliche Behandlung ist nicht möglich. Die wichtigste Maßnahme ist eine körperliche
Schonung. Zusätzlich ist eine symptomatische medikamentöse Behandlung (Fiebersenkung und
Schmerzbekämpfung) zu empfehlen.
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Erregernachweis:
Meist wird die Diagnose anhand des typischen Krankheitsbildes gestellt. Durch eine zusätzliche
Blutuntersuchung kann die Diagnose gesichert werden.
Impfung:
Derzeit steht kein sicherer und gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung, der dieser Erkrankung
vorbeugen könnte.
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen:
Um eine Ansteckung zu verhindern, sollten sich Erkrankte während der gesamten Krankheitszeit
getrennt von Kontaktpersonen aufhalten.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei Ausbrüchen ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Vorbeugende Maßnahmen:
Die einzige vorbeugende Maßnahme besteht darin, engen Körper- bzw. Speichelkontakt mit Erkrankten zu vermeiden.
Meldepflicht:
Gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist die Erkrankung nur bei Auftreten von mehr als 2 Erkrankungsfällen, die im zeitlichen Zusammenhang auftreten, meldepflichtig.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Sept. 2015
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