Giardia Lambliasis - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Giardia lamblia
Erreger:
Die Krankheit Giardiasis (auch Lambliasis genannt) wird durch Einzeller (Giardia lamblia) verursacht. Benannt wurde der Erreger nach dem französischen Biologen Alfred Giard.
Reservoir:
Der Erreger ist zwar weltweit verbreitet, kommt jedoch vor allem in südlichen Ländern vor. Es
handelt sich um die häufigste Parasitenerkrankung des Menschen. In Deutschland handelt es
sich dabei hautsächlich um ein "Urlaubsmitbringsel". Der Erreger ist im Dünndarm des Menschen, aber auch bei Haustieren zu finden.
Infektionsweg:
Eine Übertragung auf den Menschen erfolgt durch Aufnahme der Zysten (resistente Ruheform
des Erregers). Es reichen schon wenige dieser Zysten, um eine Erkrankung auszulösen. Hauptinfektionsquelle ist verunreinigtes Trinkwasser (unzureichend aufbereitetes Trinkwasser, defekte
Leitungssysteme etc) oder damit behandelte Nahrungsmittel. Auch eine Direktübertragung von
Erkrankten auf andere Menschen ist möglich.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 5-14 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Sie besteht so lange Krankheitserreger ausgeschieden werden.
Symptome:
Eine Infektion verläuft oft ohne Beschwerden. Krankheitszeichen sind Blähungen, unklare Magen-Darm-Beschwerden, Übelkeit, Erbrechen, krampfartige Bauchschmerzen sowie schleimige,
selten blutige Stühle. Normalerweise bleibt der Parasit im Dünndarm. Bei Immunschwäche kann
es jedoch zur Besiedelung und Entzündung der Gallenblase und Bauchspeicheldrüse kommen.
Auch langwierige Verläufe über Monate treten auf, sie sind gefolgt von Gewichtsverlust, Lactoseunverträglichkeit und Eiweißverlust.
Therapie:
Die Erkrankung wird meist mit bestimmten Medikamenten (Metronidazol oder Tinidazol) erfolgreich behandelt. Die Behandlung dauert drei Tage. Sie muss auch dann erfolgen, wenn keine
Symptome auftreten, um eine Weiterverbreitung möglichst zu verhindern.
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Erregernachweis:
Ein Nachweis erfolgt durch mikroskopischen Nachweis in einer Stuhlprobe, besser in einer
Schleimhautprobe aus dem Dünndarm.
Impfung:
Eine Impfung gibt es nicht.
Vorbeugende Maßnahmen:
Bei oft schlechten hygienischen Bedingungen, z.B. bei Auslandsaufenthalten, sollte darauf geachtet werden, dass Lebensmittel vor dem Verzehr erhitzt werden und Wasser nur aus Dosen oder
industriellen Abfüllungen (z.B. Mineralwasser, Coca Cola etc.) konsumiert wird.
Während der Erkrankung ist eine gründliche Händedesinfektion zwingend erforderlich.
Eine Tätigkeit in Lebensmittelbetrieben/Küchen ist während der Erkrankung nur nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt erlaubt.
Meldepflicht:
Dem Gesundheitsamt wird gem. § 7 Abs. 1 Nr. 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der direkte oder
indirekte Nachweis von Giardia lamblia namentlich gemeldet. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG ist
schon der Verdacht sowie die Erkrankung ohne labordiagnostischen Nachweis an das Gesundheitsamt zu melden.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Herdstraße 4
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: Juni 2015
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