Merkblatt Rotaviren - Landratsamt Schwarzwald-Baar

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Merkblatt
Rotaviren
Erreger:
Die Erkrankung wird durch ein Virus (Rota-Virus) hervorgerufen.
Reservoir:
Weltweit lösen Rotaviren mehr als 70 % der schweren Durchfallerkrankungen bei Kindern aus
und sind damit die häufigste Ursache von Darminfektionen in dieser Altersgruppe. In den westlichen Industrieländern erkranken am häufigsten Säuglinge und Kinder im Alter von 6 Monaten bis
zu 2 Jahren.
Infektionsweg:
Die Viren werden hauptsächlich von Mensch zu Mensch durch direkten Kontakt mit dem Stuhl
erkrankter Menschen übertragen. Die Ansteckung erfolgt vor allem bei Kleinkindern in den ersten
beiden Lebensjahren sowie bei älteren und abwehrgeschwächten Menschen.
Inkubationszeit:
Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 1-3 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Die Gefahr einer Ansteckung besteht solange, wie die Erkrankten Erreger im Stuhl ausscheiden.
Bei Personen ohne Vorerkrankungen können die Krankheitserreger etwa 1 Woche, bei Frühgeborenen und abwehrgeschwächten Personen auch mehrere Monate lang ausgeschieden werden.
Symptome:
Die Erkrankung beginnt meist plötzlich mit starken Bauchschmerzen, zahlreichen wässrigen Stühlen mit Blut und/oder Schleimbeimengungen und Fieber. Schwere Krankheitsverläufe sind vor
allem bei älteren Menschen und kleineren Kindern möglich.
Therapie:
Zum Ausgleich der verlorenen Flüssigkeit sollte viel getrunken werden. Eine Krankenhausbehandlung ist nur bei schwererem Krankheitsverlauf mit starkem Flüssigkeits- und Salzverlust des Körpers erforderlich.
Erregernachweis:
Die Viren werden zumeist durch eine Stuhluntersuchung nachgewiesen.
Maßnahmen für Erkrankte und Kontaktpersonen:
Erkrankte Kinder dürfen bis zum Abklingen der Krankheitszeichen den Kindergarten nicht besuchen. Personen, die evtl. Kontakt mit erkrankten Menschen hatten, sollten sich gründlich die
Hände waschen und ggf. mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel desinfizieren.
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Die wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung einer Erregerübertragung ist das Waschen der Hände
nach jedem Toilettengang sowie nach Kontakt mit vermutlich verunreinigten Nahrungsmitteln
und Gegenständen und vor der Zubereitung von Mahlzeiten.
Maßnahmen bei Ausbrüchen:
Bei einer Erkrankung ist umgehend das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, damit geeignete
Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können.
Meldepflicht:
Das Auftreten in Gemeinschaftseinrichtungen bei Kindern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie die Ausscheidung der Erreger im Stuhl müssen beim zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden sowie gem. § 7 Abs. 1 Nr. 38 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Rotaviren, sofern er auf eine akute Infektion hinweist.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen:
Nach Abklingen des Durchfalls ist der Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung wieder möglich.
Allerdings muss eine Aufklärung über die Risiken der Übertragung durch eine fortbestehende
Ausscheidung von Erregern sowie die notwendigen Hygienemaßnahmen erfolgen.
Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Arbeiten in Lebensmittelbereichen:
Mitarbeiter, die an o.g. Krankheitszeichen leiden, dürfen beruflich nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Der Arbeitgeber ist zu informieren und ein Arzt aufzusuchen. Eine Wiederaufnahme der Arbeit ist erst mit Zustimmung des Arztes bzw. des Gesundheitsamtes erlaubt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin
Schwenninger Straße 2
78048 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 913-7190
Fax: 07721 913-8918
E-Mail: [email protected]
Stand: März 2012
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