Drucken ENNEPE-RUHR-KREIS Gesundheitsamt Gesundheitsaufsicht und gesundheitlichter Umweltschutz Q- Fieber- Erkrankung Erreger: Die Erkrankung wird durch Bakterien (Rickettsien-Bakterien) hervorgerufen. Übertragung: Meist durch Einatmen von erregerhaltigen Stäuben, die mit der Luft übertragen werden. Diese Stäube enthalten eingetrocknete Ausscheidungen von infizierten Tieren. In Deutschland spielen Schafe eine zentrale Rolle bei der Übertragung der Erreger. Vor allem während der Ablammzeit gelangen die Erreger von den Mutterschafen mit der Plazenta und dem Fruchtwasser in die Umgebung. Bei der Infektion der Tiere spielen Zecken eine wichtige Rolle. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt im allgemeinen nicht. Zeitspanne Ansteckung bis Erkrankungsbeginn: 2 - 4 Wochen. Ansteckungsfähigkeit: Infizierte oder erkrankte Menschen werden als nicht ansteckend angesehen. Krankheitsverlauf: Bis zu 50 % aller Infektionen verlaufen ohne erkennbare Krankheitszeichen. Bei den übrigen Fällen kommt es zu einem grippeähnlichen Krankheitsbild mit hohem Fieber. Es entwickelt sich oft eine Lungenentzündung, seltener auch eine Leberentzündung. Behandlung: Eine Krankenhausbehandlung ist nur bei schwerem Krankheitsverlauf erforderlich. Als Therapie steht ein wirksames spezielles Medikament (Antibiotikum) zur Verfügung. Meldepflicht: Das gehäufte Auftreten von Q-Fieber in Gemeinschaftseinrichtungen muss dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen: Nach Abklingen der Krankheitszeichen und gutem Allgemeinfinden. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Kontaktpersonen: Keine Einschränkungen erforderlich. Hygienemaßnahmen: Wirksame Maßnahmen sind nicht bekannt. Vorbeugende Maßnahmen: Wichtig sind solche Maßnahmen, die eine Weiterverbreitung der Erreger von Schafen auf die Menschen verhindern. Es müssen direkte Kontakte zu infizierten Tieren vermieden werden. Auch sollte bei der Tierhaltung, vor allem während der Ablammzeit, die Umgebung so gering wie möglich mit erregerhaltigen Ausscheidungen verunreinigt werden, um eine Luftübertragung erregerhaltiger Stäube zu verhindern. Hinweis: Für weitergehende Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises unter der folgenden Adresse persönlich und telefonisch zur Verfügung. Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises in Schwelm: Hauptstr.92 58332 Schwelm, Tel.: 0 23 36 / 93 - 24 49 oder - 24 89 in Witten: Schwanenmarkt 5-7, 58452 Witten, Tel.: 0 23 02 / 922 - 233 oder - 234 Drucken