ENNEPE-RUHR-KREIS Gesundheitsamt Gesundheitsaufsicht und

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ENNEPE-RUHR-KREIS
Gesundheitsamt
Gesundheitsaufsicht und gesundheitlichter Umweltschutz
MRSA
Erreger:
Es handelt sich um Bakterien (Methicillinresistente Staphylococcus aureus-Bakterien), die gegen
viele früher wirksame Medikamente unempfindlich geworden sind.
Übertragung:
Meist durch direkten Haut- und Schleimhautkontakt mit erkrankten Menschen sowie durch Tröpfcheninfektion über die Atemluft, selten auch durch Gegenstände möglich.
Zeitspanne Ansteckung bis zu einem möglichen Erkrankungsbeginn:
Unbekannt, wahrscheinlich wenige Tage bis Wochen, stark abhängig vom Zustand des Abwehrsystems des betroffenen Menschen.
Ansteckungsfähigkeit:
Jeder Mensch, dessen Haut oder Schleimhäute mit dem Erreger besiedelt sind, oder der Erreger
über seine Körperflüssigkeiten wie Blut, Urin und Speichel abgibt, ist als ansteckungsfähig anzusehen.
möglicher Krankheitsverlauf:
Im Fall einer Erkrankung durch MRSA tritt diese meist in Form von schlecht heilender Entzündungen der Haut, Weichteile, der Atemwege oder der Harnwege auf. Schwere Verläufe sind durch
eine Blutvergiftung mit hohem Fieber gekennzeichnet.
Behandlung:
Eine Krankenhausbehandlung ist bei schweren Verläufen erforderlich. Für die Behandlung von
betroffenen Haut- und Schleimhautbereichen stehen spezielle Desinfektionsmittel zur Verfügung.
Bei schweren Verläufen mit Blutvergiftung werden Medikamente angewendet, die im ganzen Körper wirken. Aufgrund der Unempfindlichkeit der Erreger gegenüber vielen Medikamenten kommt
es nicht immer zur vollständigen Heilung der Erkrankung. Bei diesen Menschen kann es auch zu
wiederholtem Auftreten der Erkrankung kommen.
Meldepflicht:
Es besteht eine Mitteilungspflicht an das zuständige Gesundheitsamt bei gehäuftem Auftreten
in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in Krankenhäusern.
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen:
In der Regel nach erfolgreicher Behandlung und Abklingen der Krankheitszeichen. Auch sollte bei
den betroffenen Menschen keine Besiedlung der Haut und der Körperflüssigkeiten mit den Erregern mehr nachweisbar sein. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Kontaktpersonen:
Bei Kontakt mit ansteckungsfähigen Personen sollten Schutzkleidung, Nasen- und Mundschutz
sowie gegebenenfalls Einmalhandschuhe getragen werden. Eine vorbeugende medikamentöse
Behandlung ist nicht erforderlich.
Hygienemaßnahmen:
Die betroffene Person sollte in der Regel für die Dauer der Ansteckungsfähigkeit in einem Einzelzimmer isoliert untergebracht werden. Im Einzelfall empfiehlt sich eine Desinfektion des Zimmerfußbodens und von Gebrauchsgegenständen sowie eine Händedesinfektion.
Vorbeugende Maßnahmen:
Ein wirksamer Impfschutz steht nicht zur Verfügung.
Hinweis:
Für weitergehende Fragen steht Ihnen das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises unter der
folgenden Adresse persönlich und telefonisch zur Verfügung.
Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises
in Schwelm:
Hauptstr.92 58332 Schwelm,
Tel.: 0 23 36 / 93 - 24 49 oder - 24 89
in Witten:
Schwanenmarkt 5-7, 58452 Witten,
Tel.: 0 23 02 / 922 - 233 oder - 234
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