Merkblatt Hepatitis E Erreger: Die Erkrankung wird durch ein Virus (Hepatitis E-Virus) hervorgerufen. Reservoir: Risikogebiete sind vor allem Indien, Nordafrika, Mittel- und Südamerika, sowie der Balkan. Infektionsweg: 1. direkter Kontakt mit dem Stuhl infizierter Menschen. 2. Kontakt mit Lebensmitteln und Gegenständen, die mit dem Erreger verunreinigt sind. 3. kontaminiertes Trinkwasser in Ländern mit unzureichenden Hygienebedingungen In letzter Zeit gibt es Hinweise, dass bei Infektionen in Mitteleuropa der Konsum von nicht ausreichend durchgegartem Fleisch von Wildschweinen, Hirschen oder Hausschweinen eine Rolle spielen könnte, es sich also um eine von den genannten Tieren auf Menschen übertragbare Krankheit handelt Inkubationszeit: Die Zeit der Infektion bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt in der Regel 40 Tage. Dauer der Ansteckungsfähigkeit: 1-2 Wochen vor und bis zu einer Woche nach Auftreten der charakteristischen Gelbsucht. Symptome: Beginn meist mit Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Abgeschlagenheit und leichtem Fieber. Dazu können eine Druckschmerzhaftigkeit im Oberbauch, die charakteristische Gelbfärbung der Haut und/oder der Augen sowie Verfärbungen von Urin und Stuhl auftreten. Therapie: Eine Krankenhausaufnahme ist im Allgemeinen nicht notwendig, eine chronische Verlaufsform ist nicht bekannt. Es gibt vor allem bei Kindern Infektionen ohne charakteristische Erkrankungszeichen. Bei Schwangeren im letzten Schwangerschaftsdrittel hingegen ist ein schwerer und sogar tödlicher Krankheitsverlauf möglich. Erregernachweis: Der Erregernachweis erfolgt durch Bestimmung der Antikörper oder des Virus-Erbgutes im Blut. Impfung: Eine Impfung gegen Hepatitis E existiert nicht. Seite 2 Maßnahmen für Erkrankte und Kontaktpersonen: Händedesinfektion der infizierten Person nach jedem Toilettengang, Desinfektion der mit infiziertem Stuhl verunreinigten Toiletten und Gegenstände, Waschen der Bett- und Leibwäsche bei einer Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius. Enge Kontaktpersonen, z.B. Familienmitglieder dürfen Gemeinschaftseinrichtungen weiterhin besuchen, wenn nachgewiesen ist, dass sie die Erkrankung bereits früher durchgemacht haben. In jedem Fall sollte für 2 Wochen nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten auf eine wirksame Händehygiene geachtet werden. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Maßnahmen bei Ausbrüchen: Bei einer Erkrankung ist umgehend das Gesundheitsamt zu benachrichtigen, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungen verhindert werden können. Meldepflicht: Dem Gesundheitsamt wird gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1e Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Hepatitis sowie gem. § 7 Abs. 1 Nr. 23 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Hepatitis E-Virus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet. Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen: Frühestens zwei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten der Gelbsucht, wenn gleichzeitig auch die übrigen Krankheitszeichen abgeklungen sind. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht erforderlich. Arbeiten in Lebensmittelbetrieben: Erkrankte, erkrankungsverdächtige und ansteckungsverdächtige Personen dürfen ihre Tätigkeit erst dann wieder aufnehmen, wenn sich in mehreren untersuchten Stuhlproben keine Erreger mehr nachweisen ließen. Das Gesundheitsamt ist zu informieren. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Abteilung Gesundheitsschutz und Umweltmedizin Schwenninger Straße 2 78048 Villingen-Schwenningen Tel.: 07721 913-7190 Fax: 07721 913-8918 E-Mail: [email protected] Stand: Dezember 2011