Gesundheitsamt MERKBLATT Hepatitis A Empfehlungen für Erkrankte und Kontaktpersonen HEPATITIS A - was ist das? Die Hepatitis A (infektiöse Gelbsucht mit dem Virustyp A) ist eine weltweit verbreitete Virusinfektion der Leber. INFEKTIONSWEG Die Hepatitis- A- Viren werden über den Darm ausgeschieden. Sie werden gewöhnlich fäkal-oral durch Kontakt –oder Schmierinfektion, entweder direkt über Kontakt zu einem Erkrankten oder indirekt über kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder Gebrauchsgegenstände übertragen. Der Erreger wird über den Stuhl ausgeschieden. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Symptome beträgt 15-50 Tage (im Mittel 25-30 Tage). KRANKHEITSBILD Die Erkrankung verläuft sehr häufig milde oder asymptomatisch (symptomfrei). Die Erkrankung äußert sich anfangs durch Krankheitssymptome des Magen-DarmTrakts und Allgemeinbeschwerden wie Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Übelkeit und gelegentlich Fieber. Daran schließt sich eine Phase der Organmanifestation häufig mit Erbrechen, Durchfall, Fieber, Gelenkbeschwerden und Juckreiz für wenige Tage bis mehrere Wochen an. Es kann dabei zu einer gelblichen Verfärbung des Stuhlgangs und zu einer dunklen Verfärbung des Urins kommen. In einigen Fällen tritt ein Ikterus (Gelbsucht) auf. Weiterhin kann die Leber- und gelegentlich die Milz vergrößert sein. In allen Fällen heilt die Infektion aus. ANSTECKUNGSGEFAHR Erkrankte Personen sind ein bis zwei Wochen vor und bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbsucht ansteckend. Aber auch bei symptomarmen Verläufen muss mit Ansteckungsfähigkeit gerechnet werden. PRÄVENTIV – und BEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN Zum Schutz vor einer Ansteckung stehen Aktivimpfstoffe zur Verfügung. Eine Reiseimpfung wird für Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis -A- Prävalenz (Durchseuchung) empfohlen. MAßNAHMEN bei ERKRANKTEN Eine spezifische Therapie existiert nicht. Wichtig sind Bettruhe und Behandlung der Allgemeinsymptome. Während der gesamten Erkrankungsdauer sind Desinfektionsmaßnahmen aller Gegenstände und Flächen, die mit infektiösen Ausscheidungen in Berührung gekommen sind, durchzuführen (Leib- und Bettwäsche etc. bei 90°C waschen, Toilettensitz und -deckel mit Desinfektionsmittel behandeln). Weiterhin ist eine Händedesinfektion durchzuführen. Nach § 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten bis zur Ansteckungsfreiheit frühestens 2 Wochen nach Auftreten der ersten klinischen Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten der Gelbsucht (ärztliches Attest ist erforderlich!) nicht besucht werden. Nach § 42 Abs. 1 IfSG dürfen Personen, die an Hepatitis A erkrankt oder dessen verdächtig sind, nicht tätig sein oder beschäftigt werden a) beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen der in § 42 (2) genannten Lebensmittel, wenn sie dabei mit diesen in Berührung kommen, oder b) in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung. WIE KÖNNEN SICH KONTAKTPERSONEN SCHÜTZEN? Die Übertragung der Hepatitis A-Viren kann wirksam durch Vermeiden von fäkaloralen Schmierinfektionen durch persönliche Hygiene, insbesondere Händehygiene verhütet werden. Kontaktpersonen sollten sich für die Dauer der Inkubationszeit die Hände nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten gründlich waschen, mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel desinfizieren. Infektionsgefährdeten Personen im Umfeld des Erkrankten wird eine Aktivimpfung (sog. Riegelungsimpfung) empfohlen. Wird sie innerhalb von 10 Tagen nach Kontakt verabreicht, ist es in bis zu 90% der Fälle möglich, eine Infektion zu vermeiden. Die Kosten der Impfung trägt Ihre Krankenversicherung! Haben Sie noch Fragen – rufen Sie uns an Landkreis Parchim Gesundheitsamt Putlitzer Straße 25 19370 Parchim Tel.: 03871 722630