Gesundheitsamt Dr. Schneider, MedDirektorin Ihr Gesundheitsamt informiert zu infektiöse Gelbsucht mit dem Virustyp A Was ist das für eine Erkrankung? Die Hepatitis A ist eine durch das Hepatitis-A-Virus verursachte Infektionskrankheit, die eine aktute Entzündung der Leber (Hepatitis) auslöst. Die Hepatitis A heilt meist ohne ernsthafte Komplikationen spontan aus. Die Übertragung erfolgt durch Kontakt- oder Schmierinfektion, sei es im Rahmen enger Personenkontakte, gemeinsam benutzter Toiletten. Sie wird vorrangig in „südlicheren“ Ländern - auch durch verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel übertragen. Eine Impfung ist derzeit der beste Schutz gegen diese Form der Hepatitis. Inkubationszeit Dies ist die Zeit zwischen Ansteckung und Erkrankung. Sie beträgt im Allgemeinen 25 – 30 Tage (selten 15 – 50 Tage). Krankheitszeichen einer Hepatitis A sind z.B. Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, grippeähnliche Symptome, allgemeines Krankheitsgefühl, später Gelbsucht (d.h. die Haut und Augenbindehaut können gelblich werden, dies kann ein bis mehrere Wochen anhalten, hell gefärbter Stuhl, dunkler Urin. Häufig, besonders bei Kindern, verläuft die Krankheit milde, oder wird gar nicht erkannt. Im Allgemeinen heilt die Krankheit innerhalb weniger Wochen folgenlos ab. Wie wird die Hepatitis A diagnostiziert? Bei entsprechenden Symptomen ergibt sich als Hinweis auf eine Hepatitis die deutliche Erhöhung von Transaminasen und Bilirubin im Blut, bzw. von Urobilinogen im Urin. Beweisend für eine frische Infektion ist der Nachweis von anti-HAV-IgM im Blut. Wie lange ist der Kranke ansteckend? Das Hepatitis-A-Virus wird etwa 1 - 2 Wochen vor Erkrankungsbeginn und bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbsucht im Stuhl ausgeschieden. Solange ist der Kranke ansteckend. Eine Ansteckung ist also bereits vor Ausbruch der eigentlichen Erkrankung möglich. Das gleiche gilt für Kontaktpersonen wie z.B. Geschwister, Freunde, Mitschüler einer erkrankten Person: sofern sie sich angesteckt habe, können solche Kontaktpersonen ca. 2 -3 Wochen nach Ansteckung selbst schon wieder ansteckend sein, obwohl sie noch keine Krankheitssymptome aufweisen. Hygienemaßnahmen als Schutz vor Ansteckung: Der beste Schutz vor Ansteckung mit Hepatitis A ist die persönliche Hygiene, vor allem Händewaschen nach dem Toilettengang und vor dem Essen. Enge Kontaktpersonen von Erkrankten sollten 4 Wochen nach der letzten Ansteckungsmöglichkeit nach dem Toilettengang die Hände desinfizieren. Dazu müssen mindestens 3 ml Händedesinfektionsmittel 30 sec. lang auf den Händen, besonders auf Fingerkuppen, Daumen und Nagelfalzen verrieben werden. Händedesinfektionsmittel (gegen Hepatitis A wirksam) kann man in der Apotheke kaufen. Für Verunreinigungen mit Stuhl im Toilettenbereich verwenden Sie ebenfalls ein Desinfektionsmittel für Flächen aus der Apotheke, das gegen Hepatitis A wirkt Sofern für infektiöse Personen keine separate Toilette zur Verfügung steht, sollen Toilettensitz, Spülknopf, Wasserhahn und Türklinke nach jeweiliger Anwendungsanweisung desinfiziert werden. Jeder sollte ein eigenes Handtuch oder Papierhandtücher benutzen. Unterwäsche soll möglichst mit >60°C gewaschen werden. Bei Kindern, die Hepatitis A-Viren ausscheiden und die noch gewickelt werden, sollen alle Pflegepersonen nach dem Wickeln ebenfalls die Hände desinfizieren und waschen und die Windel in einen Plastikbeutel verpackt entsorgen. Als zusätzlichen Schutz können die Pflegepersonen auch Einmalhandschuhe verwenden. Schutzimpfung als Schutz vor Ansteckung: 1. aktive Schutzimpfung (schützende Antikörper entstehen bei den meisten Geimpften 12 - 15 Tage nach der ersten Impfdosis). 2. Ob eine zusätzliche passive Schutzimpfung mit Immunglobulinen für den Einzelfall in Frage kommt, sollte man mit dem Hausarzt besprechen. Empfohlen ist diese nur für Personen, für welche eine Hepatitis A ein besonderes Risiko darstellt. Wichtig ist dabei für alle nachträglich geimpften Kontaktpersonen, dass weder die aktive noch die passive Schutzimpfung den Ausbruch der Erkrankung in allen Fällen verhindern kann. Achten Sie daher auch nach einer Impfung auf mögliche Symptome und oben beschriebenen Hygienemaßnahmen. Welche Bestimmungen nach Infektionsschutzgesetz müssen Sie beachten? Ein erkranktes Kindergarten- oder Schulkind oder ein erkrankter Lehrer oder sonstiges Personal einer Gemeinschaftseinrichtung mit Kontakt zu Kindern darf, auch bei leichtem Krankheitsverlauf, frühestens 2 Wochen nach Krankheitsbeginn die Schule wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist zur Wiederzulassung nicht erforderlich. Die bisher nicht erkrankten Familienmitglieder des Erkrankten sollten in der Regel erst 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu dem Infektiösen wieder die Schule bzw. den Kindergarten besuchen. Auf diese Frist kann verzichtet werden, wenn das Familienmitglied bereits früher eine Hepatitis-A-Infektion durchgemacht hat oder früher eine vollständige Schutzimpfung erhalten hat. Wenn die Kontaktperson erstmals eine Schutzimpfung innerhalb von 10 Tagen nach Kontakt mit dem Erkrankten erhalten hat, kann die Person 1-2 Wochen nach dieser postexpositionellen Schutzimpfung wieder die Einrichtung besuchen. Über die Wiederzulassung zu Schule und Kindergarten entscheidet der behandelnde Arzt oder das Gesundheitsamt. Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten und an einer Virushepatitis A erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen ihre Berufstätigkeit nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes nicht ausüben. Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ist grundsätzlich die Zustimmung des Gesundheitsamtes erforderlich. Falls dieses Informationsblatt Ihre Fragen nicht vollständig beantwortet, wenden Sie sich bitte an Ihr Gesundheitsamt (für Ingolstadt Tel.: 0841/305-1461, e-mail: [email protected]) oder Ihren Hausarzt bzw. Kinderarzt. Informationen auch unter www.rki.de Dr. Schneider MedDirektorin 07/2011