Virushepatitis A - Stadt Ingolstadt

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Gesundheitsamt
Dr. Schneider, MedDirektorin
Ihr Gesundheitsamt informiert zu
infektiöse Gelbsucht mit dem Virustyp A
Was ist das für eine Erkrankung?
Die Hepatitis A ist eine durch das Hepatitis-A-Virus verursachte Infektionskrankheit, die eine
aktute Entzündung der Leber (Hepatitis) auslöst. Die Hepatitis A heilt meist ohne ernsthafte
Komplikationen spontan aus. Die Übertragung erfolgt durch Kontakt- oder Schmierinfektion,
sei es im Rahmen enger Personenkontakte, gemeinsam benutzter Toiletten. Sie wird vorrangig in „südlicheren“ Ländern - auch durch verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel
übertragen. Eine Impfung ist derzeit der beste Schutz gegen diese Form der Hepatitis.
Inkubationszeit
Dies ist die Zeit zwischen Ansteckung und Erkrankung. Sie beträgt im Allgemeinen 25 – 30
Tage (selten 15 – 50 Tage).
Krankheitszeichen einer Hepatitis A
sind z.B. Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, grippeähnliche Symptome,
allgemeines Krankheitsgefühl, später Gelbsucht (d.h. die Haut und Augenbindehaut können
gelblich werden, dies kann ein bis mehrere Wochen anhalten, hell gefärbter Stuhl, dunkler
Urin.
Häufig, besonders bei Kindern, verläuft die Krankheit milde, oder wird gar nicht erkannt. Im
Allgemeinen heilt die Krankheit innerhalb weniger Wochen folgenlos ab.
Wie wird die Hepatitis A diagnostiziert?
Bei entsprechenden Symptomen ergibt sich als Hinweis auf eine Hepatitis die deutliche
Erhöhung von Transaminasen und Bilirubin im Blut, bzw. von Urobilinogen im Urin.
Beweisend für eine frische Infektion ist der Nachweis von anti-HAV-IgM im Blut.
Wie lange ist der Kranke ansteckend?
Das Hepatitis-A-Virus wird etwa 1 - 2 Wochen vor Erkrankungsbeginn und bis zu einer
Woche nach Auftreten der Gelbsucht im Stuhl ausgeschieden. Solange ist der Kranke
ansteckend. Eine Ansteckung ist also bereits vor Ausbruch der eigentlichen Erkrankung
möglich. Das gleiche gilt für Kontaktpersonen wie z.B. Geschwister, Freunde, Mitschüler
einer erkrankten Person: sofern sie sich angesteckt habe, können solche Kontaktpersonen
ca. 2 -3 Wochen nach Ansteckung selbst schon wieder ansteckend sein, obwohl sie noch
keine Krankheitssymptome aufweisen.
Hygienemaßnahmen als Schutz vor Ansteckung:
Der beste Schutz vor Ansteckung mit Hepatitis A ist die persönliche Hygiene, vor allem
Händewaschen nach dem Toilettengang und vor dem Essen. Enge Kontaktpersonen von
Erkrankten sollten 4 Wochen nach der letzten Ansteckungsmöglichkeit nach dem
Toilettengang die Hände desinfizieren.
Dazu müssen mindestens 3 ml Händedesinfektionsmittel 30 sec. lang auf den Händen,
besonders auf Fingerkuppen, Daumen und Nagelfalzen verrieben werden.
Händedesinfektionsmittel (gegen Hepatitis A wirksam) kann man in der Apotheke kaufen.
Für Verunreinigungen mit Stuhl im Toilettenbereich verwenden Sie ebenfalls ein
Desinfektionsmittel für Flächen aus der Apotheke, das gegen Hepatitis A wirkt
Sofern für infektiöse Personen keine separate Toilette zur Verfügung steht, sollen
Toilettensitz, Spülknopf, Wasserhahn und Türklinke nach jeweiliger Anwendungsanweisung
desinfiziert werden.
Jeder sollte ein eigenes Handtuch oder Papierhandtücher benutzen. Unterwäsche soll
möglichst mit >60°C gewaschen werden.
Bei Kindern, die Hepatitis A-Viren ausscheiden und die noch gewickelt werden, sollen alle
Pflegepersonen nach dem Wickeln ebenfalls die Hände desinfizieren und waschen und die
Windel in einen Plastikbeutel verpackt entsorgen. Als zusätzlichen Schutz können die
Pflegepersonen auch Einmalhandschuhe verwenden.
Schutzimpfung als Schutz vor Ansteckung:
1. aktive Schutzimpfung (schützende Antikörper entstehen bei den meisten
Geimpften 12 - 15 Tage nach der ersten Impfdosis).
2. Ob eine zusätzliche passive Schutzimpfung mit Immunglobulinen für den
Einzelfall in Frage kommt, sollte man mit dem Hausarzt besprechen. Empfohlen
ist diese nur für Personen, für welche eine Hepatitis A ein besonderes Risiko
darstellt.
Wichtig ist dabei für alle nachträglich geimpften Kontaktpersonen, dass weder die
aktive noch die passive Schutzimpfung den Ausbruch der Erkrankung in allen
Fällen verhindern kann. Achten Sie daher auch nach einer Impfung auf mögliche
Symptome und oben beschriebenen Hygienemaßnahmen.
Welche Bestimmungen nach Infektionsschutzgesetz müssen Sie beachten?
Ein erkranktes Kindergarten- oder Schulkind oder ein erkrankter Lehrer oder sonstiges
Personal einer Gemeinschaftseinrichtung mit Kontakt zu Kindern darf, auch bei leichtem
Krankheitsverlauf, frühestens 2 Wochen nach Krankheitsbeginn die Schule wieder
besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist zur Wiederzulassung nicht erforderlich.
Die bisher nicht erkrankten Familienmitglieder des Erkrankten sollten in der Regel erst 4
Wochen nach dem letzten Kontakt zu dem Infektiösen wieder die Schule bzw. den
Kindergarten besuchen. Auf diese Frist kann verzichtet werden, wenn das Familienmitglied
bereits früher eine Hepatitis-A-Infektion durchgemacht hat oder früher eine vollständige
Schutzimpfung erhalten hat. Wenn die Kontaktperson erstmals eine Schutzimpfung innerhalb
von 10 Tagen nach Kontakt mit dem Erkrankten erhalten hat, kann die Person 1-2 Wochen
nach dieser postexpositionellen Schutzimpfung wieder die Einrichtung besuchen.
Über die Wiederzulassung zu Schule und Kindergarten entscheidet der behandelnde Arzt
oder das Gesundheitsamt.
Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten und an einer Virushepatitis A erkrankt
oder dessen verdächtig sind, dürfen ihre Berufstätigkeit nach den Bestimmungen des
Infektionsschutzgesetzes nicht ausüben. Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit ist grundsätzlich
die Zustimmung des Gesundheitsamtes erforderlich.
Falls dieses Informationsblatt Ihre Fragen nicht vollständig beantwortet, wenden Sie sich
bitte an Ihr Gesundheitsamt (für Ingolstadt Tel.: 0841/305-1461, e-mail:
[email protected]) oder Ihren Hausarzt bzw. Kinderarzt.
Informationen auch unter www.rki.de
Dr. Schneider
MedDirektorin
07/2011
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