Giardia Lamblia - Regionalverband Saarbrücken

Werbung
Ihr Gesundheitsamt informiert!
Information zur Erkrankung an Giardia lamblia
Wie äußert sich die Erkrankung?
Die Giardiasis, oder auch Lambliasis genannt, wird durch den Darmparasiten Giardia lamblia verursacht.
Sie gehören zu den sog. Flagellaten und somit zur Familie der Protozoen. Sie sind weltweit verbreitet.
Der Erreger lebt oft unbemerkt im Dünndarm des Menschen. Die Zysten des Erregers werden mit dem
Stuhl ausgeschieden. Besonders bei Kindern, oder bei verminderter Magensäureproduktion, kann es zu
einer starken Vermehrung und damit zum Krankheitsausbruch kommen.
Die Erkrankung beginnt etwa 3-14 Tage nach der Ansteckung mit plötzlichem Durchfall, oft übelriechend und gelblich-schaumig. Es können zusätzlich auch ausgeprägte Blähungen, Bauchkrämpfe, Fettstühle und Gewichtsverlust auftreten.
Die Krankheitsdauer beträgt durchschnittlich 2-3 Wochen. Der Verlauf der Giardiasis ist in der Regel gut
zu behandeln, mit vollständiger Abheilung.
Welche Übertragungswege sind bekannt?
Die Infektion erfolgt durch Aufnahme der Lamblienzysten mit der Nahrung oder verunreinigtem Wasser.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist ebenfalls möglich. Bei mangelnder Hygiene, (z. B. unzureichendes Händewaschen nach dem Toilettenbesuch), können die Lamblienzysten auch über die Hände auf andere Menschen übertragen werden. Diese Übertragung wird auch Schmierinfektion oder fäkalorale Übertragung genannt.
Wie wird die Infektion behandelt?
Die Erkrankung wird medikamentös mit Antibiotika behandelt, z. B. Metronidazol. Um den Flüssigkeitsund Salzverlust auszugleichen, ist es wichtig, dass der Erkrankte ausreichend viel trinkt.
Achten Sie auf Bettruhe und körperliche Schonung. In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Infusionen und ggf. Gabe weiterer Medikamente notwendig sein.
Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung?
• Waschen Sie Ihre Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
• Verwenden Sie zu Hause ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher. Achten Sie darauf, dass Sie
Ihre eigene Seife verwenden oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern benutzen.
In Gemeinschaftseinrichtungen sollten grundsätzlich Einmalhandtücher und Flüssigseife aus
geeigneten Spendern verwendet werden.
Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen?
Kinder unter sechs Jahren dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen, wenn sie
an Durchfall erkrankt sind, verursacht durch Lambliasis, weil sie andere Kinder damit anstecken könnten. Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung führt zu einem Besuchsverbot. Ist der Stuhl normal geformt, kann das Kind die Einrichtung wieder besuchen.
Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren gilt diese
Regelung nicht.
Dies ist im § 34 des Infektionsschutzgesetzes festgelegt und entspricht den Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen. Herausgegeben vom Robert KochInstitut und dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.
Seite 1 von 2
Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?
Wenn bei Ihnen ein Krankheitsverdacht oder eine Erkrankung an einer Infektion mit Giardia lamblia
vorliegt, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf
bringen. Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o. ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet den Arbeitgeber darüber zu informieren.
Dies ist in den §§ 42-43 des Infektionsschutzgesetzes vorgeschrieben, Nichtbeachtung kann bestraft
werden.
Haben Sie noch Fragen ?
Regionalverband Saarbrücken
- Gesundheitsamt –
Stengelstraße 10-12
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 506-5377
Mail: [email protected]
Seite 2 von 2
Herunterladen