Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?** Informationen zu Wenn bei Ihnen ein Krankheitsverdacht oder eine Erkrankung an einer Infektion mit Giardia lamblia mit Symptomen einer Gastroenteritis vorliegt, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel (§ 42 IfSG) nicht gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen. Magen-DarmErkrankungen durch Lamblien (Giardiasis) Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o.ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Die Tätigkeit darf erst nach Abklingen der Symptome unter Einhaltung konsequenter Händehygiene nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wieder aufgenommen werden. ** § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) So erreichen Sie uns: Ist die Erkrankung meldepflichtig?* Ärzte und Labore: Meldepflichtig durch den Arzt bzw. das Labor sind: • • der Verdacht auf oder die Erkrankung an einer Giardiasis/Lambliasis, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen. der Labornachweis von Giardia lamblia bei Hinweis auf eine akute Erkrankung. Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Abteilung Infektiologie und Hygiene Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main Telefon: 069 212-44374 Fax: 069 212-45073 [email protected] www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.de Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen müssen dem Gesundheitsamt melden, wenn Kinder unter 6 Jahren an Giardiasis erkrankt sind. *§ 34 Infektionsschutzgesetz, IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Hessen. Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration Herausgeber: Gesundheitsamt | Stadt Frankfurt am Main Breite Gasse 28 | 60313 Frankfurt am Main © 2015 Stadt Frankfurt am Main, alle Rechte vorbehalten LOGO GESUNDHEITSAMT FFM | ZENTRIERT | CMYK NEGATIV | TYPO WEISS 100% SCHWARZ Was ist eine Giardiasis? Die Giardiasis, auch Lambliasis genannt, wird durch weltweit verbreitete Darmparasiten (Lamblien) verursacht. Diese bilden Zysten, die über Monate in Oberflächengewässern überleben. Wie äußert sich die Erkrankung? Die akute Erkrankung beginnt etwa 1 – 3 Wochen nach der Ansteckung mit plötzlich oder allmählich einsetzendem Durchfall, oft übel riechend und gelblichschaumig. Weitere häufige Symptome schließen Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Bauchkrämpfe ein. Fieber, blutige oder schleimige Stühle sind ungewöhnlich für die Lambliasis und deuten auf einen anderen Krankheitserreger hin. Die Krankheitsdauer beträgt meist 2 – 3 Wochen. Allerdings kommen auch Verläufe mit chronisch wiederkehrenden Krankheitsphasen vor. In deren Folge kann es zu Gewichtsabnahme und bei Kindern zur Wachstumsverzögerung kommen. Besonders häufig betroffen sind in Deutschland Kinder und Erwachsene zwischen 20 und 40 Jahren. Wie werden die Erreger übertragen? Die Infektion erfolgt durch Aufnahme der Lamblienzysten mit der Nahrung, verunreinigtem Trink- oder Badewasser. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bei mangelnder Hygiene, wie etwa unzureichendem Händewaschen nach dem Toilettenbesuch, ebenfalls möglich. Wie wird die Erkrankung behandelt? Die Erkrankung wird medikamentös mit Antibiotika behandelt. Um den Flüssigkeits- und Salzverlust auszugleichen, ist es wichtig, dass der Erkrankte ausreichend trinkt und Salze zu sich nimmt, (z.B. Fruchtsaftschorlen und Salzstangen, Bananen). Schonen Sie sich körperlich. In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Infusionen und ggf. die Gabe weiterer Medikamente notwendig sein. Wie schütze ich mich und andere vor Ansteckung? • Waschen Sie sich die Hände vor dem Essen und nach jedem Toilettenbesuch gründlich. • Verwenden Sie zu Hause und in Gemeinschaftseinrichtungen ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigene Seife oder Flüssigseife aus geeigneten Spendern verwenden. • Verzichten Sie auf Lebensmittel, die möglicherweise kontaminiert sind. Es empfiehlt sich, auf Reisen in Ländern mit niedrigerem Hygienestandard kein Leitungswasser zu trinken (Achtung: Eiswürfel!). Schälen Sie Obst, kochen Sie Gemüse. Welche Regelungen gelten für Kindergemeinschaftseinrichtungen?* An Lambliasis erkrankte Kinder unter sechs Jahren dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen. Bereits der Verdacht auf eine solche Erkrankung begründet ein Besuchsverbot. Ist der Stuhl normal geformt und die Behandlung erfolgreich abgeschlossen, kann das Kind die Einrichtung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren gilt diese Regelung nicht. Ausscheider von Lamblienzysten sollten kein Schwimmbad besuchen. Mitteilungspflicht und Meldepflicht: Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Kinder unter 6 Jahren oder deren Sorgeberechtigte an die Kindergemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt. *§ 34 Infektionsschutzgesetz, IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Hessen. Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration