Informationen zu Magen-Darm-Erkrankungen durch

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Darf ich im Lebensmittelbereich arbeiten?**
Informationen
zu
Wenn bei Ihnen ein Krankheitsverdacht oder eine
Erkrankung an einer Infektion mit Giardia lamblia
mit Symptomen einer Gastroenteritis vorliegt, dürfen Sie bestimmte Lebensmittel (§ 42 IfSG) nicht
gewerbsmäßig herstellen, behandeln oder in Umlauf bringen.
Magen-DarmErkrankungen
durch
Lamblien (Giardiasis)
Sie dürfen keine Tätigkeiten in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Krankenhäusern o.ä. Einrichtungen ausüben und sind verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu informieren.
Die Tätigkeit darf erst nach Abklingen der Symptome unter Einhaltung konsequenter Händehygiene
nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt wieder aufgenommen werden.
** § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
So erreichen Sie uns:
Ist die Erkrankung meldepflichtig?*
Ärzte und Labore:
Meldepflichtig durch den Arzt bzw. das Labor sind:
•
•
der Verdacht auf oder die Erkrankung an einer
Giardiasis/Lambliasis, wenn Personen betroffen sind, die im Lebensmittelbereich arbeiten
oder mehrere Erkrankungsfälle auftreten, die
einen zeitlichen und/oder örtlichen Zusammenhang vermuten lassen.
der Labornachweis von Giardia lamblia bei
Hinweis auf eine akute Erkrankung.
Gesundheitsamt
Stadt Frankfurt am Main
Abteilung Infektiologie und Hygiene
Breite Gasse 28, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069 212-44374
Fax: 069 212-45073
[email protected]
www.gesundheitsamt.stadt-frankfurt.de
Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen müssen
dem Gesundheitsamt melden, wenn Kinder unter 6
Jahren an Giardiasis erkrankt sind.
*§ 34 Infektionsschutzgesetz, IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Hessen. Herausgegeben vom Hessischen
Ministerium für Soziales und Integration
Herausgeber: Gesundheitsamt | Stadt Frankfurt am Main
Breite Gasse 28 | 60313 Frankfurt am Main
© 2015 Stadt Frankfurt am Main, alle Rechte vorbehalten
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Was ist eine Giardiasis?
Die Giardiasis, auch Lambliasis genannt, wird durch
weltweit verbreitete Darmparasiten (Lamblien) verursacht. Diese bilden Zysten, die über Monate in Oberflächengewässern überleben.
Wie äußert sich die Erkrankung?
Die akute Erkrankung beginnt etwa 1 – 3 Wochen
nach der Ansteckung mit plötzlich oder allmählich einsetzendem Durchfall, oft übel riechend und gelblichschaumig.
Weitere häufige Symptome schließen Übelkeit, Erbrechen, Blähungen und Bauchkrämpfe ein. Fieber, blutige oder schleimige Stühle sind ungewöhnlich für die
Lambliasis und deuten auf einen anderen Krankheitserreger hin.
Die Krankheitsdauer beträgt meist 2 – 3 Wochen. Allerdings kommen auch Verläufe mit chronisch wiederkehrenden Krankheitsphasen vor. In deren Folge
kann es zu Gewichtsabnahme und bei Kindern zur
Wachstumsverzögerung kommen.
Besonders häufig betroffen sind in Deutschland Kinder und Erwachsene zwischen 20 und 40 Jahren.
Wie werden die Erreger übertragen?
Die Infektion erfolgt durch Aufnahme der Lamblienzysten mit der Nahrung, verunreinigtem Trink- oder
Badewasser.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist bei
mangelnder Hygiene, wie etwa unzureichendem Händewaschen nach dem Toilettenbesuch, ebenfalls
möglich.
Wie wird die Erkrankung behandelt?
Die Erkrankung wird medikamentös mit Antibiotika
behandelt. Um den Flüssigkeits- und Salzverlust
auszugleichen, ist es wichtig, dass der Erkrankte
ausreichend trinkt und Salze zu sich nimmt, (z.B.
Fruchtsaftschorlen und Salzstangen, Bananen).
Schonen Sie sich körperlich.
In schweren Fällen kann eine Behandlung mit Infusionen und ggf. die Gabe weiterer Medikamente notwendig sein.
Wie schütze ich mich und
andere vor Ansteckung?
•
Waschen Sie sich die Hände vor dem Essen und
nach jedem Toilettenbesuch gründlich.
•
Verwenden Sie zu Hause und in Gemeinschaftseinrichtungen ein eigenes Handtuch oder Einmalhandtücher. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre
eigene Seife oder Flüssigseife aus geeigneten
Spendern verwenden.
•
Verzichten Sie auf Lebensmittel, die möglicherweise kontaminiert sind. Es empfiehlt sich, auf
Reisen in Ländern mit niedrigerem Hygienestandard kein Leitungswasser zu trinken (Achtung:
Eiswürfel!). Schälen Sie Obst, kochen Sie Gemüse.
Welche Regelungen gelten für
Kindergemeinschaftseinrichtungen?*
An Lambliasis erkrankte Kinder unter sechs Jahren dürfen Gemeinschaftseinrichtungen vorübergehend nicht besuchen. Bereits der Verdacht auf eine
solche Erkrankung begründet ein Besuchsverbot.
Ist der Stuhl normal geformt und die Behandlung
erfolgreich abgeschlossen, kann das Kind die Einrichtung wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist
nicht erforderlich.
Für Erwachsene und Schulkinder über sechs Jahren
gilt diese Regelung nicht.
Ausscheider von Lamblienzysten sollten kein
Schwimmbad besuchen.
Mitteilungspflicht und Meldepflicht:
Es besteht eine Mitteilungspflicht für erkrankte Kinder unter 6 Jahren oder deren Sorgeberechtigte an
die Kindergemeinschaftseinrichtung und eine Meldepflicht der Einrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt.
*§ 34 Infektionsschutzgesetz, IfSG-Leitfaden für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in Hessen. Herausgegeben vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration
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