LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG Gentechnik – welche Kennzeichnung ist Pflicht? Wie verbreitet sind gentechnisch veränderte Lebensmittel? Essen wir bereits gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne es zu merken? Wie erkenne ich Gentechnik in Lebensmitteln? Ein Großteil der deutschen Bevölkerung würde unter keinen Umständen gentechnisch veränderte Lebensmittel kaufen (GfK Verein, Juli 2014). In der gesamten EU müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel gekennzeichnet werden. Die Lebensmittelkennzeichnung soll den Verbrauchern die Wahlfreiheit geben, ob sie Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, kaufen möchten oder ob sie den Einsatz von Gentechnik bei Lebensmitteln ablehnen. Die Kennzeichnung gilt für lose oder verpackte Lebensmittel sowie für Mahlzeiten in Restaurants und Kantinen und muss wie folgt lauten: „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“ oder „enthält genetisch veränderte …“ Kennzeichnungspflichtig sind Lebensmittel, Zutaten und Zusatzstoffe die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt sind Diese Lebensmittel und Zusatzstoffe sind in der EU zugelassen. Beispiele: Öl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen oder gentechnisch verändertem Raps Zucker aus gentechnisch veränderten Zuckerrüben Stärke aus gentechnisch verändertem Mais Traubenzucker aus gentechnisch verändertem Mais Lecithin aus gentechnisch veränderten Sojabohnen Aroma aus gentechnisch verändertem Sojaeiweiß die gentechnisch veränderte Organismen enthalten Lebensmittel mit solchen gentechnisch veränderten Mikroorganismen sind in der EU nicht zugelassen. Beispiele (nicht zugelassen): Joghurt mit gentechnisch veränderten Milchsäurebakterien Weizenbier mit gentechnisch veränderter Hefe LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG die selbst ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) sind Bis auf eine bestimmte Maiskolbensorte ist keines der unter Beispiele genannten Lebensmittel in der EU zugelassen. Beispiele (nicht zugelassen): Tomate, Kartoffel, Maiskolben, Fisch Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht bestehen bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch und Eiern, wenn die Tiere Futtermittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen erhalten haben Zusatzstoffen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden Beispiele: Vitamine, Geschmacksverstärker Glutamat Enzymen und anderen technischen Hilfsstoffen, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt werden Beispiele: Chymosin zur Dicklegung von Käse, Enzyme zur Umwandlung von Stärke in Glukosesirup zufällig, technisch unvermeidbaren Beimischungen von GVO bis zu einem Anteil von 0,9 Prozent Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ Für Produkte, die nach festgelegten Regeln ohne Gentechnik hergestellt wurden, gibt es ein offizielles Logo. Allerdings sagt „ohne Gentechnik“ nicht aus, dass die Tiere ihr Leben lang kein gentechnisch verändertes Futter Logo „ohne Gentechnik“ gefressen haben. Eine gentechnikfreie Fütterung muss lediglich über einen fest vorgeschriebenen Zeitraum vor der Herstellung der Lebensmittel erfolgen. Futtermittelzusätze wie Vitamine, Aminosäuren oder Enzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, dürfen verwendet werden. So produzierte Lebensmittel dürfen trotzdem die Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ tragen. Bei Bio-Lebensmitteln ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen generell verboten. Kritik an den aktuellen Kennzeichnungsvorschriften: Keine durchgängige Kennzeichnung aller Lebensmittel, Futtermittel und Zusatzstoffe. Es besteht keine echte Wahlfreiheit für den Verbraucher beim Kauf. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren 15 Beratungsstellen in Bayern VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. Landesgeschäftsstelle: Dachauer Straße 5, 80335 München, Tel. 089 51518743 Beratungsstelle Adresse bitte einfügen! www.verbraucherservice-bayern.de www.facebook.com/VerbraucherServiceBayern gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stand: Dezember 2014