Dokumentation Fachforum G Strukturelle Diskriminierung und Rassismus Leitung: Ansgar Drücker, Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V., Düsseldorf Nach einer kurzen Einführung in das Thema werden in der Diskussion folgende Aspekte vertieft: Strukturelle Diskriminierung im Bildungssystem Zum Beispiel sind der Bildungskanon und die Lehrpläne deutschlandzentriert. Es gibt eine geringere Erwartung an die Bildungserfolge von Menschen mit Migrationshintergrund. Darin kommt eine paternalistische Haltung zum Ausdruck. Es sollte aber auch die pauschale Vor-Verurteilung von LehrerInnen vermieden werden. In der Diskussion ist der Eindruck entstanden, dass SozialpädagogInnen grundsätzlich Vorbehalte gegen diesen Berufsstand haben. Das Thema Interkulturalität oder Cultural Mainstreaming ist in den Schulen noch nicht angekommen. Etabliertenvorrechte Gemeint ist das Vorrecht derer, die „zuerst“ da waren. Auch erklärte antirassistische Akteure können in diese Falle tappen. Minderheiten geraten schnell in widersprüchliche Situationen. Strategien gegen Rassismus Rassismus in Bezug auf konkrete Personen zu benennen ist schwierig, weil in der Regel ein Gesprächskiller. Es geht nicht um Etikettierung, sondern um Diskussionen über Haltungen und Einstellungen Die Solidarisierung von Betroffenen ist ein Weg. Es ist hilfreich, konkrete Situationen zu benennen und an persönlichen Schicksalen anzuknüpfen. Rassismus sollte zum Thema gemacht werden – zum Beispiel in Bildungssituationen. Wir selbst sollten uns zum Thema fit machen. Das Theme Gesprächsführung (unter Berücksichtigung des Themas Diskriminierung) sollte Teil von Ausbildung bzw. Fortbildung oder Coaching in Behörden sein. Der Entsolidarisierung der Gesellschaft entgegenwirken: Entsolidarisierung ist ein wesentlicher Faktor, der den Boden für Diskriminierung bereitet. Typische Aussagen, die Ausdruck einer Entsolidarisierung sind: „Jeder ist seines Glückes Schmied.“ „Ich hab’s doch auch ohne Sonderbehandlung geschafft.“ Die Verunsicherung in Bezug auf existenzielle Bedürfnisse und Sicherheitsbedürfnisse trägt dazu bei. Es besteht der Eindruck, dass diese Verunsicherung politisch gewollt ist. Es ist irritierend, dass unsere demokratische Gesellschaftsordnung nicht vor Rassismus schützt. Unsichtbare Diskriminierung Es gibt große Grauzonen in Kommunikationssituationen. Disrkiminierung ist juristisch oft nicht fassbar. Rassismus ist nicht schichtspezifisch. Er kann aber – je nach Bildungsstand – sehr subtil stattfinden. 12.11.2011/Rebekka Hagemann