Strukturelle Diskriminierung und Rassismus

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Dokumentation Fachforum G
Strukturelle Diskriminierung und Rassismus
Leitung: Ansgar Drücker, Informations- und Dokumentationszentrum für
Antirassismusarbeit e.V., Düsseldorf
Nach einer kurzen Einführung in das Thema werden in der Diskussion folgende
Aspekte vertieft:
Strukturelle Diskriminierung im Bildungssystem
Zum Beispiel sind der Bildungskanon und die Lehrpläne deutschlandzentriert.
Es gibt eine geringere Erwartung an die Bildungserfolge von Menschen mit
Migrationshintergrund. Darin kommt eine paternalistische Haltung zum Ausdruck.
Es sollte aber auch die pauschale Vor-Verurteilung von LehrerInnen vermieden
werden. In der Diskussion ist der Eindruck entstanden, dass SozialpädagogInnen
grundsätzlich Vorbehalte gegen diesen Berufsstand haben.
Das Thema Interkulturalität oder Cultural Mainstreaming ist in den Schulen noch
nicht angekommen.
Etabliertenvorrechte
Gemeint ist das Vorrecht derer, die „zuerst“ da waren. Auch erklärte antirassistische
Akteure können in diese Falle tappen. Minderheiten geraten schnell in widersprüchliche Situationen.
Strategien gegen Rassismus
Rassismus in Bezug auf konkrete Personen zu benennen ist schwierig, weil in der
Regel ein Gesprächskiller. Es geht nicht um Etikettierung, sondern um Diskussionen
über Haltungen und Einstellungen
Die Solidarisierung von Betroffenen ist ein Weg.
Es ist hilfreich, konkrete Situationen zu benennen und an persönlichen Schicksalen
anzuknüpfen.
Rassismus sollte zum Thema gemacht werden – zum Beispiel in Bildungssituationen.
Wir selbst sollten uns zum Thema fit machen.
Das Theme Gesprächsführung (unter Berücksichtigung des Themas Diskriminierung)
sollte Teil von Ausbildung bzw. Fortbildung oder Coaching in Behörden sein.
Der Entsolidarisierung der Gesellschaft entgegenwirken: Entsolidarisierung ist ein
wesentlicher Faktor, der den Boden für Diskriminierung bereitet. Typische Aussagen,
die Ausdruck einer Entsolidarisierung sind: „Jeder ist seines Glückes Schmied.“ „Ich
hab’s doch auch ohne Sonderbehandlung geschafft.“ Die Verunsicherung in Bezug
auf existenzielle Bedürfnisse und Sicherheitsbedürfnisse trägt dazu bei. Es besteht
der Eindruck, dass diese Verunsicherung politisch gewollt ist. Es ist irritierend, dass
unsere demokratische Gesellschaftsordnung nicht vor Rassismus schützt.
Unsichtbare Diskriminierung
Es gibt große Grauzonen in Kommunikationssituationen. Disrkiminierung ist juristisch
oft nicht fassbar.
Rassismus ist nicht schichtspezifisch. Er kann aber – je nach Bildungsstand – sehr
subtil stattfinden.
12.11.2011/Rebekka Hagemann
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