Er ist Muslim geworden, möchte jedoch sein Heimatland nicht verlassen Scheich Muhammad Ibn Salih al-Uthaimin رﺣﻣﮫ ﷲ wurde gefragt: Frage: Ein Mann ist Muslim geworden und liebt den Islam und die Muslime, und er hasst den Shirk und Mushrikun. Jedoch ist er in seinem Land geblieben, dessen Einwohner den Islam hassen und Krieg gegen ihn (den Islam) führen und die Muslime bekämpfen. Es ist zu schwer für ihn, sein Heimatland zu verlassen, daher ist er nicht ausgewandert. Wie lautet das Urteil diesbezüglich? Antwort: Alles Lob gebührt Allāh ﷻ. Es ist für diesen Mann haram, in diesem Land zu bleiben, und er muss auswandern. Wenn er dies nicht tut, dann lasst ihn auf die Strafe Allāh's ﷻwarten, denn Allāh ﷻsagt: ْ َ ﺳﺗ ﺿﻌَ ِﻔﯾنَ ﻓِﻲ ِ ُ إِ ﱠن اﻟﱠ ِذﯾنَ ﺗ َ َوﻓﱠﺎھُ ُم ا ْﻟ َﻣ َﻼﺋِﻛَﺔ ُ َظﺎ ِﻟ ِﻣﻲ أَﻧﻔ ْ ﺳ ِﮭ ْم ﻗَﺎﻟُوا ﻓِﯾ َم ﻛُﻧﺗ ُ ْم ۖ ﻗَﺎﻟُوا ﻛُﻧﱠﺎ ُﻣ ۖ ﺎﺟ ُروا ﻓِﯾ َﮭﺎ ۚ ﻓَﺄُوﻟَ ٰـﺋِكَ َﻣﺄ ْ َواھُ ْم َﺟ َﮭﻧﱠ ُم ِ ض اﻟﻠﱠـ ِﮫ َوا ُ ض ۚ ﻗَﺎﻟُوا أَﻟَ ْم ﺗَﻛ ُْن أ َ ْر ِ ْاﻷ َ ْر ِ ﺳﻌَﺔً ﻓَﺗ ُ َﮭ ْ َ ﺳﺗ َﺳﺗ َ ِطﯾﻌُون ِ ﺳ ْ ََان َﻻ ﯾ ْ ﴾ إِ ﱠﻻ ا ْﻟ ُﻣ٩٧﴿ ﯾرا َ ِّاﻟر َﺟﺎ ِل َواﻟﻧ َ َو ّ ِ َﺿﻌَ ِﻔﯾنَ ِﻣن ً ﺳﺎ َءتْ َﻣ ِﺻ ِ ﺎء َوا ْﻟ ِو ْﻟد ً ِﺳ ﺑ ﯾﻼ َ َِﺣﯾﻠَﺔً َو َﻻ ﯾَ ْﮭﺗَدُون "Diejenigen, die die Engel abberufen, während sie sich selbst Unrecht tun, (zu jenen) sagen sie: "Worin habt ihr euch befunden?" Sie sagen: "Wir waren Unterdrückte im Lande." Sie (die Engel) sagen: "War Allahs Erde nicht weit, so dass ihr darauf hättet auswandern können?" Jene aber, ihr Zufluchtsort wird die Hölle sein, und (wie) böse ist der Ausgang! Ausgenommen die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern, die keine Möglichkeit haben auszuwandern und auf dem Weg nicht rechtgeleitet sind." (al-Nisa´4:97-98) Wenn dieser Mann dazu in der Lage ist, auszuwandern, dann muss er in ein islamisches Land einwandern, und dann wird die Liebe zu dem Land, aus dem er ausgewandert ist, aus seinem Herzen verschwinden und er wird das islamische Land lieben. Aber wenn er das Land, welches den Islam und dessen Leute bekämpft, nicht verlassen kann, nur weil es sein erstes Heimatland ist, so ist dies haram und es ist ihm nicht gestattet, dort zu verweilen. Ulamaa al-Yemen/Erstellt am 27.07.2016 Quelle: Majmu´ Fatawa Ibn Uthaymin; 3/32