Join-In - Betriebsreglement _______________________________________________________________________________________________ 1. Zutrittsberechtigung Das Join-in steht Jugendlichen ab erster Oberstufe aus den Gemeinden Mettmenstetten, Knonau und Maschwanden offen. Werbung für den Discobetrieb darf nur in diesen drei Gemeinden betrieben werden. 2. Team Die Verantwortung für den Discobetrieb liegt bei den Jugendlichen (Teams). Sie haben dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen dieses Reglements eingehalten werden. Der Entscheid darüber, ob einem Team diese Verantwortung übertragen wird, liegt bei der Leitung des Jugend- und Gemeinschaftszentrums Sputnik. 3. Öffnungszeiten Der Join-in darf am Freitag- und Samstagabend von 20.00 - 24.00 Uhr geöffnet werden. Das Abspielen von Musik ist bis 23.30 Uhr erlaubt. 4. Anlässe ausserhalb des Discobetriebes » Aussenstehende können das Join-in für Privatanlässe ohne kommerziellen Zweck mieten (geschlossene Gruppen, keine Werbung). Es wird ein Mietvertrag abgeschlossen. » Über Mietgesuche entscheidet die Leitung des Jugend- und Gemeinschaftszentrums Sputnik. Gesuche sind mindestens zwei Wochen vor dem Anlass einzureichen. Mietgesuche können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. » Die Miete pro Anlass beträgt Fr. 300.00; für Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung Fr. 150.00 » Musik-Abspielen in Disco-Lautstärke ist nur bis 23.30 Uhr erlaubt. 5. Preise Der Eintritt beträgt max. Fr. 5.00 pro Person/Anlass. 6. Schlüssel Die Leitung des Jugend- und Gemeinschaftszentrums Sputnik verwaltet den Schlüssel. 7. Ordnung Jedes Team ist verantwortlich dafür, dass nach einem Anlass die Räumlichkeiten aufgeräumt verlassen werden. An Freitag-/Samstagabendanlässen ist nach Veranstaltungsschluss der Vorraum, die WCAnlage und der öffentliche Eingangsbereich in Ordnung zu bringen. 8. Lärmpegel Der Lärmpegel der Disco-Musik wird gemäss SUVA-Richtlinien (derzeitige Empfehlung 93 dB) festgelegt. Die Dezibel-Festlegung erfolgt jedoch so, dass die Mieter im Gemeindehaus vor übermässigen Immissionen geschützt sind. 9. Raum-Benützung durch die Team-Mitglieder Die Räumlichkeiten dürfen ausserhalb der üblichen Betriebszeiten nur von Team-Mitgliedern zum Einrichten und Aufräumen benützt werden. Es dürfen keine Lärmimmissionen (laute Musik) entstehen. 10. Installationen/Einrichtungen An den fest mit dem Gebäude verbundenen Installationen dürfen ohne Rücksprache mit der Leitung des Jugend- und Gemeinschaftszentrums Sputnik und dem Gemeinderat keine Veränderungen vorgenommen werden. Mit der vorhandenen Schutzraumeinrichtung ist sorgfältig umzugehen bzw. darf nichts beschädigt, überstrichen und beseitigt werden. Der Gebrauch der Lüftungsaggregate ist im Hinblick auf die nötigen Unterhaltsarbeiten auf einer Liste zu vermerken. Wer privat Geräte dem Join-in zur Verfügung stellt, macht dies auf eigene Verantwortung, eine Haftung wird abgelehnt. 11. Nachtruhestörung/Vandalismus Die Verantwortlichen für den Discobetrieb sind angehalten, in der näheren Umgebung des Join-in von Zeit zu Zeit Rundgänge zu machen, um Ruhestörungen und Beschädigungen vorzubeugen. Die Toiletten werden von 20.00 - 24.00 Uhr durchgehend geöffnet und müssen danach gereinigt und geschlossen werden. 12. Velo- und Töffliparking Velos und Töfflis dürfen nicht im Eingangsbereich des Join-in bzw. auf dem Trottoir abgestellt werden. Die verantwortlichen Teams haben die Besucher anzuweisen, ihre Fahrzeuge auf dem Gemeindeparkplatz abzustellen. Die Tiefgarage des Gemeindehauses darf nicht benützt werden. 13. Ausweispflicht Besucher und Besucherinnen des Join-in müssen sich ausweisen, damit ihre Zutrittsberechtigung überprüft werden kann. 14. Reglements-Einhaltung Jedes Team-Mitglied muss dafür sorgen, dass dieses Reglement eingehalten wird. Verstösst ein Team gegen diese Abmachungen, kann der Gemeinderat/die Leitung das Team von der Benützung des Join-in ausschliessen. 15. Alkohol/Drogen Der Verkauf und das Konsumieren von Alkohol und Drogen sind im Join-in verboten! Alkoholisierte Jugendliche haben keinen Zutritt. 16. Feuerpolizeiliche Auflagen Für die Benützung des Join-in ist das Merkblatt der kantonalen Feuerpolizei „Friedensmässig genutzte Zivilschutzanlagen“ verbindlich. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die maximale Belegung auf 100 Personen beschränkt ist. Ferner sind die Fluchtwege dauernd frei zu halten. Sicherheitstechnische Mängel sind sofort zur Behebung zu melden. 17. Aufsicht Die Aufsicht über den Betrieb des Join-in obliegt der Leitung des Jugend- und Gemeinschaftszentrums Sputnik. 18. Inkraftsetzung Dieses Reglement ist am 9. Februar 2010 vom Gemeinderat Mettmenstetten festgesetzt worden. Hans Hefti Gemeindepräsident Edy Gamma Gemeindeschreiber