Join-In - Betriebsreglement 1. Z - oja-mkm

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Join-In - Betriebsreglement
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1.
Zutrittsberechtigung
Das Join-in steht Jugendlichen ab erster Oberstufe aus den Gemeinden Mettmenstetten, Knonau und
Maschwanden offen. Werbung für den Discobetrieb darf nur in diesen drei Gemeinden betrieben werden.
2.
Team
Die Verantwortung für den Discobetrieb liegt bei den Jugendlichen (Teams). Sie haben dafür zu sorgen,
dass die Bestimmungen dieses Reglements eingehalten werden.
Der Entscheid darüber, ob einem Team diese Verantwortung übertragen wird, liegt bei der Leitung des
Jugend- und Gemeinschaftszentrums Sputnik.
3.
Öffnungszeiten
Der Join-in darf am Freitag- und Samstagabend von 20.00 - 24.00 Uhr geöffnet werden. Das Abspielen
von Musik ist bis 23.30 Uhr erlaubt.
4.
Anlässe ausserhalb des Discobetriebes
» Aussenstehende können das Join-in für Privatanlässe ohne kommerziellen Zweck mieten (geschlossene Gruppen, keine Werbung). Es wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
» Über Mietgesuche entscheidet die Leitung des Jugend- und Gemeinschaftszentrums Sputnik. Gesuche sind mindestens zwei Wochen vor dem Anlass einzureichen. Mietgesuche können ohne Angabe
von Gründen abgelehnt werden.
» Die Miete pro Anlass beträgt Fr. 300.00; für Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung Fr.
150.00
» Musik-Abspielen in Disco-Lautstärke ist nur bis 23.30 Uhr erlaubt.
5.
Preise
Der Eintritt beträgt max. Fr. 5.00 pro Person/Anlass.
6.
Schlüssel
Die Leitung des Jugend- und Gemeinschaftszentrums Sputnik verwaltet den Schlüssel.
7.
Ordnung
Jedes Team ist verantwortlich dafür, dass nach einem Anlass die Räumlichkeiten aufgeräumt verlassen
werden. An Freitag-/Samstagabendanlässen ist nach Veranstaltungsschluss der Vorraum, die WCAnlage und der öffentliche Eingangsbereich in Ordnung zu bringen.
8.
Lärmpegel
Der Lärmpegel der Disco-Musik wird gemäss SUVA-Richtlinien (derzeitige Empfehlung 93 dB) festgelegt. Die Dezibel-Festlegung erfolgt jedoch so, dass die Mieter im Gemeindehaus vor übermässigen
Immissionen geschützt sind.
9.
Raum-Benützung durch die Team-Mitglieder
Die Räumlichkeiten dürfen ausserhalb der üblichen Betriebszeiten nur von Team-Mitgliedern zum Einrichten und Aufräumen benützt werden. Es dürfen keine Lärmimmissionen (laute Musik) entstehen.
10. Installationen/Einrichtungen
An den fest mit dem Gebäude verbundenen Installationen dürfen ohne Rücksprache mit der Leitung
des Jugend- und Gemeinschaftszentrums Sputnik und dem Gemeinderat keine Veränderungen vorgenommen werden. Mit der vorhandenen Schutzraumeinrichtung ist sorgfältig umzugehen bzw. darf
nichts beschädigt, überstrichen und beseitigt werden. Der Gebrauch der Lüftungsaggregate ist im Hinblick auf die nötigen Unterhaltsarbeiten auf einer Liste zu vermerken.
Wer privat Geräte dem Join-in zur Verfügung stellt, macht dies auf eigene Verantwortung, eine Haftung
wird abgelehnt.
11. Nachtruhestörung/Vandalismus
Die Verantwortlichen für den Discobetrieb sind angehalten, in der näheren Umgebung des Join-in von
Zeit zu Zeit Rundgänge zu machen, um Ruhestörungen und Beschädigungen vorzubeugen.
Die Toiletten werden von 20.00 - 24.00 Uhr durchgehend geöffnet und müssen danach gereinigt und
geschlossen werden.
12. Velo- und Töffliparking
Velos und Töfflis dürfen nicht im Eingangsbereich des Join-in bzw. auf dem Trottoir abgestellt werden.
Die verantwortlichen Teams haben die Besucher anzuweisen, ihre Fahrzeuge auf dem Gemeindeparkplatz abzustellen. Die Tiefgarage des Gemeindehauses darf nicht benützt werden.
13. Ausweispflicht
Besucher und Besucherinnen des Join-in müssen sich ausweisen, damit ihre Zutrittsberechtigung
überprüft werden kann.
14. Reglements-Einhaltung
Jedes Team-Mitglied muss dafür sorgen, dass dieses Reglement eingehalten wird.
Verstösst ein Team gegen diese Abmachungen, kann der Gemeinderat/die Leitung das Team von der
Benützung des Join-in ausschliessen.
15. Alkohol/Drogen
Der Verkauf und das Konsumieren von Alkohol und Drogen sind im Join-in verboten! Alkoholisierte Jugendliche haben keinen Zutritt.
16. Feuerpolizeiliche Auflagen
Für die Benützung des Join-in ist das Merkblatt der kantonalen Feuerpolizei „Friedensmässig genutzte
Zivilschutzanlagen“ verbindlich. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die maximale Belegung auf
100 Personen beschränkt ist. Ferner sind die Fluchtwege dauernd frei zu halten. Sicherheitstechnische
Mängel sind sofort zur Behebung zu melden.
17. Aufsicht
Die Aufsicht über den Betrieb des Join-in obliegt der Leitung des Jugend- und Gemeinschaftszentrums
Sputnik.
18. Inkraftsetzung
Dieses Reglement ist am 9. Februar 2010 vom Gemeinderat Mettmenstetten festgesetzt worden.
Hans Hefti
Gemeindepräsident
Edy Gamma
Gemeindeschreiber
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