Teilnahmebedingungen für Freizeiten des CVJM Stuttgart

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Teilnahmebedingungen für Freizeiten des CVJM Stuttgart-Möhringen, Evang. Jugendund Familienwerk e.V.
1.
Veranstalter dieser Freizeit ist der
CVJM Stuttgart-Möhringen, Evang. Jugend- und Familienwerk e.V.
Leinenweberstraße 27
70567 Stuttgart
2.
Die Anmeldung muss auf dem vorgeschriebenen Vordruck erfolgen. Um- und
Abmeldungen können nur schriftlich entgegengenommen werden.
3.
Im Preis sind, sofern nicht anders angegeben, Fahrt, Unterkunft, Verpflegung,
Programm und Versicherung enthalten.
4.
Rücktritt durch den Teilnehmer:
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Reisevertrag vor Beginn der Freizeit zurücktreten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang beim CVJM StuttgartMöhringen, Evang. Jugend- und Familienwerk e.V.
Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag
zurückzutreten, die Freizeit nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere
Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Freizeitbetrag und dem
Rücktrittstermin. Bis zum 7. Tag (1Woche vor Reisebeginn) werden keine
Rücktrittsgebühren erhoben. Ab dem 7. Tag vor Reisebeginn ist keine Erstattung
mehr möglich.
Der Freizeitbetrag muss zum 7. Tag vor Reisebeginn auf folgendes Konto Jugend- &
Freizeitkonto, LBBW, BLZ: 600 501 01, Kto: 2484916 (mit Namen der Freizeit und
dem eigenen Namen) überwiesen sein.
5.
Rücktritt durch den Veranstalter der Freizeit:
Bei einem Rücktritt durch den Veranstalter (z.B. wegen Nichterreichen einer
bestimmten Teilnehmerzahl) wird der eingezahlte Betrag voll zurückerstattet. Ein
weiterer Anspruch seitens des Teilnehmers besteht nicht.
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