DEUTSCHLAND | Berlin-Brandenburg Anmeldeformular Mit der verbindlichen Anmeldung zur Veranstaltung „Horizont 2020 – Halbzeit und Ausblick“ wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 75,00 € inkl.19% MwSt. fällig. Eine Stornierung der Anmeldung bis 26. Juni 2017 (schriftlich bei uns eingehend) ist kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Betrag fällig. Es ist jederzeit möglich, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Nach Ihrer Anmeldung wird Ihnen eine Rechnung gestellt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Name: Position/Abteilung: Firma/Institution: Straße: PLZ, Ort: Email: Telefon: Ich nehme an folgendem Nachmittagspanel teil: ☐ (1) Energie, Umwelt ☐ (2) IKT, Medien, Kreativwirtschaft ☐ (3) Nanotechnologie, Materialien, Biotechnologie, Produktionstechniken ☐ (4) Gesundheit ☐ (5) Verkehr, Mobilität Bilaterale Beratungsgespräche mit den Fachexperten ab ca. 16 Uhr (nach Verfügbarkeit) Bitte wählen Sie Ihren Wunschgesprächspartner aus – wir erfragen die Verfügbarkeit für Sie und terminieren ggf. die Gespräche. Bitte beachten: Voraussetzung für ein bilaterales Beratungsgespräch ist eine Projektskizze, die wir etwa zwei Wochen vor der Veranstaltung an Ihren Gesprächspartner weiterleiten. ☐ Ich wünsche eine Einzelberatung mit einem EEN-Vertreter / Berlin Partner-Vertreter (Berlin / Brüssel) ☐ Ich wünsche eine Einzelberatung mit einem NKS-Vertreter Ihr Gesprächspartner wird fachlich und thematisch anhand Ihrer Panelauswahl ausgewählt, gerne können Sie uns auch einen Wunschgesprächspartner benennen: ☐ Ich möchte den EEN-H2020-Newsletter erhalten ________________________ Ort, Darum, Unterschrift Bitte senden Sie die Anmeldung an Frau Miriam Sufraga: Email: [email protected] Fax: 030 46302-444 Anmeldeschluss ist der 07. Juli 2017. Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters (siehe nachfolgende Seite). DEUTSCHLAND | Berlin-Brandenburg Einleitung Mit der Anmeldung werden die folgenden 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen' anerkannt; dies gilt zugleich für etwaige 'Besondere Teilnahmebedingungen', die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. dem Anmeldenden (im Folgenden: Vertragspartner) bekannt gegeben werden. 1. Anmeldung Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist über das jeweilige Anmeldeformular vorzunehmen. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; besondere Auswahlverfahren für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Der Veranstalter bestätigt spätestens nach Anmeldeschluss die Anmeldung, sofern nicht eine Bestätigung ausgeschlossen wurde. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung oder der Rechnung, bzw. bei Ausschluss der Bestätigung mit der Anmeldung, zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt der Veranstalter dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit. 2. Zahlungsbedingungen bei kostenpflichtigen Veranstaltungen Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit Rechnungseingang fällig. Wird in der Rechnung ein anderer Termin genannt, so gilt dieser. Bei verspäteter Zahlung kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. 3. Rücktritt und Kündigung Bei Veranstaltungen kann der/die Vertragspartner/in vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung der im Anmeldeformular genannten Frist vor Beginn der Veranstaltung schriftlich dem Veranstalter mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der/die Vertragspartner/in zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4. Absage von Veranstaltungen Der Veranstalter hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte. 5. Wechsel der Dozenten Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Dozenten/ Referenten und Verschiebungen im Ablaufplan die Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. 6. Ausschluss von der Teilnahme Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Teilnehmer wird dadurch nicht von seiner Zahlungspflicht befreit. 7. Haftung Die Haftung des Veranstalters, der Eigentümer von Veranstaltungsräumen oder der von ihnen beauftragten Personen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. 8. Datenspeicherung Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass seine / ihre persönlichen Daten vom Veranstalter gespeichert, ggf. in einer Teilnehmerliste veröffentlicht und an die Dozenten/ Referenten der Veranstaltung weitergegeben werden. Die Daten werden nur für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie für DEUTSCHLAND | Berlin-Brandenburg Informationen im Zusammenhang Wirtschaftsförderung verwendet. mit dem Thema der Veranstaltung oder weiteren Themen der 9. Bildaufnahmen Die Teilnehmer an Veranstaltungen erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis zur Erstellung von Bildaufnahmen ihrer Personen im Rahmen der Veranstaltung sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung entsprechend § 22 KunstUrhG. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden. 10. Compliance Teilnehmer sind sich bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung in Übereinstimmung mit den ComplianceRichtlinien ihrer Einrichtung erfolgen muss. 11. Nebenabreden Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.