Anmeldeformular

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DEUTSCHLAND | Berlin-Brandenburg
Anmeldeformular
Mit der verbindlichen Anmeldung zur Veranstaltung „Horizont 2020 – Halbzeit und Ausblick“ wird ein
Unkostenbeitrag in Höhe von 75,00 € inkl.19% MwSt. fällig. Eine Stornierung der Anmeldung bis 26. Juni 2017
(schriftlich bei uns eingehend) ist kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen wird der volle Betrag fällig. Es ist
jederzeit möglich, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Nach Ihrer Anmeldung wird Ihnen eine
Rechnung gestellt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Name:
Position/Abteilung:
Firma/Institution:
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PLZ, Ort:
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Telefon:
Ich nehme an folgendem Nachmittagspanel teil:
☐ (1) Energie, Umwelt
☐ (2) IKT, Medien, Kreativwirtschaft
☐ (3) Nanotechnologie, Materialien, Biotechnologie, Produktionstechniken
☐ (4) Gesundheit
☐ (5) Verkehr, Mobilität
Bilaterale Beratungsgespräche mit den Fachexperten ab ca. 16 Uhr (nach Verfügbarkeit)
Bitte wählen Sie Ihren Wunschgesprächspartner aus – wir erfragen die Verfügbarkeit für Sie und terminieren ggf. die Gespräche.
Bitte beachten: Voraussetzung für ein bilaterales Beratungsgespräch ist eine Projektskizze, die wir etwa zwei Wochen vor der
Veranstaltung an Ihren Gesprächspartner weiterleiten.
☐ Ich wünsche eine Einzelberatung mit einem EEN-Vertreter / Berlin Partner-Vertreter (Berlin / Brüssel)
☐ Ich wünsche eine Einzelberatung mit einem NKS-Vertreter
Ihr Gesprächspartner wird fachlich und thematisch anhand Ihrer Panelauswahl ausgewählt, gerne können Sie uns auch einen
Wunschgesprächspartner benennen:
☐ Ich möchte den EEN-H2020-Newsletter erhalten
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Ort, Darum, Unterschrift
Bitte senden Sie die Anmeldung an Frau Miriam Sufraga:
Email: [email protected]
Fax: 030 46302-444
Anmeldeschluss ist der 07. Juli 2017.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters (siehe nachfolgende Seite).
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Einleitung
Mit der Anmeldung werden die folgenden 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen' anerkannt; dies gilt zugleich für
etwaige 'Besondere Teilnahmebedingungen', die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer/der
Teilnehmerin bzw. dem Anmeldenden (im Folgenden: Vertragspartner) bekannt gegeben werden.
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist über das jeweilige Anmeldeformular vorzunehmen. Anmeldungen werden
regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; besondere Auswahlverfahren für bestimmte
Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Der Veranstalter bestätigt spätestens nach Anmeldeschluss die
Anmeldung, sofern nicht eine Bestätigung ausgeschlossen wurde. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung
oder der Rechnung, bzw. bei Ausschluss der Bestätigung mit der Anmeldung, zustande. Kann eine Anmeldung
nicht berücksichtigt werden, so teilt der Veranstalter dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.
2. Zahlungsbedingungen bei kostenpflichtigen Veranstaltungen
Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit Rechnungseingang fällig. Wird
in der Rechnung ein anderer Termin genannt, so gilt dieser. Bei verspäteter Zahlung kann der Veranstalter den
Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen.
3. Rücktritt und Kündigung
Bei Veranstaltungen kann der/die Vertragspartner/in vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter
Einhaltung der im Anmeldeformular genannten Frist vor Beginn der Veranstaltung schriftlich dem Veranstalter
mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Entgelte werden in
diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der/die Vertragspartner/in zur Zahlung des vollen
Entgelts verpflichtet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt.
4. Absage von Veranstaltungen
Der Veranstalter hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen.
Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch ist
ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die
vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte.
5. Wechsel der Dozenten
Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von
Dozenten/ Referenten und Verschiebungen im Ablaufplan die Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch
zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
6. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z.B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung
und des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Teilnehmer wird dadurch nicht von
seiner Zahlungspflicht befreit.
7. Haftung
Die Haftung des Veranstalters, der Eigentümer von Veranstaltungsräumen oder der von ihnen beauftragten
Personen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist
ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten des
Veranstalters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
8. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass seine / ihre persönlichen Daten
vom Veranstalter gespeichert, ggf. in einer Teilnehmerliste veröffentlicht und an die Dozenten/ Referenten der
Veranstaltung weitergegeben werden. Die Daten werden nur für Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie für
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Informationen im Zusammenhang
Wirtschaftsförderung verwendet.
mit
dem
Thema der
Veranstaltung
oder weiteren
Themen
der
9. Bildaufnahmen
Die Teilnehmer an Veranstaltungen erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis zur Erstellung von
Bildaufnahmen ihrer Personen im Rahmen der Veranstaltung sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher
Bildnisse zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung entsprechend § 22 KunstUrhG.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Fotos bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar sind. Eine
Weiterverwendung dieser Fotos durch Dritte kann daher nicht generell ausgeschlossen werden.
10. Compliance
Teilnehmer sind sich bewusst, dass die Teilnahme an der Veranstaltung in Übereinstimmung mit den ComplianceRichtlinien ihrer Einrichtung erfolgen muss.
11. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
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