Teilnahmebedingungen für Staunen! 2018

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Teilnahmebedingungen für Staunen! 2018
1. Anmeldung
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages für die Teilnahme ggf. mit der
ausgewählten Unterkunft und den ausgewählten Mahlzeiten gemäß den Ausschreibungen auf der Homepage
www.staunen.net an. Die Anmeldung muss mit unserem dafür vorgesehenen Formular erfolgen.
1.2. Der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung und Ihrer fristgerechten Zahlung zu Stande.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluss ist der volle Betrag innerhalb der in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist zu
bezahlen. Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden
müssen, erhalten Sie den vollen Zahlungsbetrag zurück. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
2.2. Ist Ihr Rechnungsbetrag trotz Fälligkeit und nach Mahnung und Fristsetzung nicht vollständig bezahlt, sind
wir zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung der unter Ziffer 4. dieser Reisebedingungen genannten
Entschädigung berechtigt.
3. Leistungen
3.1. Die Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung sowie des auf der Homepage www.staunen.net
veröffentlichen Veranstaltungsprogramms. Änderungen des Veranstaltungsprogramms bleiben vorbehalten.
4. Rücktritt durch den Veranstaltungsteilnehmer/Stornokosten, Umbuchungen, Vertragsübertragung auf
eine Ersatzperson
4.1. Rücktritt
4.1.1. Sie können vor Veranstaltungsbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt müssen Sie uns
gegenüber schriftlich oder per E-Mail unter der am Ende dieser Teilnahmebedingungen angegebenen Adresse
erklären. Eine Erklärung gegenüber einem Mitarbeiter von Staunen! genügt nicht.
4.1.2. Im Fall des Rücktritts vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtteilnahme stehen folgende Entschädigungen
dem Veranstalter zu:
Rücktritt bis 31.10.2017
0%
Rücktritt bis 31.01.2018
80 %
Rücktritt ab 01.02.2018 bis Veranstaltungsbeginn
100 %
des in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Gesamtbetrages.
4.1.3. Sollte es dem Veranstalter gelungen sein, einen Ersatzteilnehmer zu finden, ermäßigt sich der
Entschädigungsbetrag um das Entgelt des Ersatzteilnehmers. Der Benennung eines Ersatzteilnehmers durch den
zurückgetretenen Veranstaltungsteilnehmer muss vom Veranstalter zugestimmt sein. Der Veranstalter hat das
Recht Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn eine Unterbringung in der ursprünglichen Unterkunft nicht möglich ist.
4.2. Umbuchungen
Werden, soweit durchführbar, nach Abschluss des Teilnahmevertrages von Ihnen gewünschte Änderungen, z.B.
hinsichtlich der Verpflegungs- oder Unterbringungsart oder Ersatzperson vor Beginn der in Ziffer 4.1.2 genannten
Fristen vorgenommen (Umbuchungen), sind wir berechtigt, bis zu 30,00 € pro Person zu berechnen.
5. Gewährleistung, Kündigung durch den Veranstalter
5.1. Werden Vertragsleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung oder des
Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns den aufgetretenen Mangel während der
Veranstaltung anzuzeigen.
5.2. Tritt ein Veranstaltungsmangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen.
Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die restliche Teilnahme an der
Veranstaltung kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von
uns verweigert wird.
5.3. Mängelanzeigen nimmt das Tagungsbüro entgegen. Das Tagungsbüro ist nicht ermächtigt, Ansprüche
anzuerkennen.
5.4. Die Veranstaltungsleiter vor Ort ist dazu bevollmächtigt, bei einer nachhaltigen Störung der Veranstaltung
durch einzelne Teilnehmer gegenüber diesen die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
auszusprechen. Von einer nachhaltigen Störung der Veranstaltung ist insbesondere dann auszugehen, wenn sich
Teilnehmer trotz Abmahnung grob rücksichtslos gegenüber anderen Reisenden verhalten oder gegen begründete
Anweisungen der Veranstaltungsleitung verstoßen bzw. ein in solchem Maße vertragswidriges Verhalten vorliegt,
dass eine sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei minderjährigen Reisenden veranlasst die
Veranstaltungsleitung nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf deren Kosten die sofortige
Rückreise. Wenn wir den Veranstaltungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt haben, behalten wir den
Anspruch auf den Veranstaltungspreis.
6. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
6.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung hat der Teilnehmer innerhalb eines
Monats nach dem 13. Mai 2018 uns gegenüber unter der am Ende dieser Veranstaltungsbedingungen
angegebenen Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
6.2. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem 13. Mai
2018. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an
dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist.
6.3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
7.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung sind für Ihre Anreise und damit auch für die Einhaltung aller gesetzlichen
Bestimmungen (z.B. Visa- und Gesundheitsvorschriften) selbst verantwortlich.
8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Teilnehmerbeitrags beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
8.2. Für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Veranstalters bei Sachschäden je Teilnehmer
auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerbeitrags beschränkt. Dem Teilnehmer wird in diesem Zusammenhang im
eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
8.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den
Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
8.4. Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil der Veranstaltung sind und die gemäß der
Homepage www.staunen.net ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden haften wir nur als Vermittler. Die
Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter Ziffer 8.1. bis 8.3. genannten
Grundsätzen beschränkt.
9. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Veranstalter richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Teilnahmevertrages zur Folge.
Veranstalter:
Evangelisch-methodistische Kirche in Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts: Frankfurt am Main,
gesetzlich vertreten durch: Bischöfin Rosemarie Wenner
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