Amtliche Mitteilung an alle Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass alle Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen der Kennzeichnungs- sowie Meldepflicht unterliegen. Tierhalter, die ihre Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen bisher noch nicht gekennzeichnet oder ihre Tierhaltung noch nicht angezeigt haben, bitte ich, sich umgehend mit der Kreispolizeibehörde, Herrn Welsch, Tel.: 06841/104–311 oder dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Herrn Dr. Schuberth, Tel.: 06841/104–683, zur Anmeldung der Tierhaltung sowie der Bestellung von zugelassenen Ohrmarken in Verbindung zu setzen. Alle Haltungen von Geflügel (Gänse, Enten, Puten, Hühner, Wachteln) sowie Bienen unterliegen der Meldepflicht (gleiche Tel.-Nr. wie oben). Das Halten nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Tiere stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 25.000,00 € geahndet werden kann. Kontrollen werden durchgeführt. Ich bitte die Halter o. g. Tiere auch ihrer Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse des Saarlandes (0681/501-3209) nachzukommen. Nicht registrierte Bestände werden im Tierseuchenfall nicht entschädigt. Homburg, 11. September 2006 Der Landrat als Kreispolizeibehörde Im Auftrag Harrer, Dezernent