Landratsamt Reutlingen St.-Wolfgang-Str. 13 72764 Reutlingen Tel: 07121/480-4321 bis -4324 Fax: 07121/480-1818 mailto: [email protected] Kreisgesundheitsamt Geschäftsteil Gesundheitsschutz Merkblatt Windpocken (Varizellen) Erreger und Vorkommen Windpocken (Varizellen) werden durch das weltweit verbreitete Varizella-Zoster-Virus (VZV) aus der Familie der Herpesviren verursacht. Da sie hochansteckend sind und in der Regel eine lebenslange Immunität hinterlassen, zählen sie zu den klassischen Kinderkrankheiten. Symptomatik Charakteristisch ist ein juckender Hautausschlag („Sternenhimmel“: Knötchen, Bläschen und Schorf in verschiedenen Entwicklungsstadien). Der Hautausschlag beginnt an Rumpf und Gesicht und kann sich rasch auf andere Körperteile inklusive Schleimhäute und behaarten Kopf ausbreiten. Daneben tritt Fieber, selten über 39°C, auf. Die Krankheit verläuft meist gutartig und ist nach 3 bis 5 Tagen überstanden. Seltene (jedoch mit zunehmendem Alter der Erkrankten häufigere) Komplikationen sind z.B. zusätzliche bakterielle Hautinfektionen, Lungenentzündungen, Symptome im Bereich des zentralen Nervensystems und des Herzens. Herpes Zoster (Gürtelrose) ist eine Viruserkrankung, die hauptsächlich durch einen schmerzhaften, streifenförmigen Hautausschlag mit Bläschen auf einer Körperseite in Erscheinung tritt. Durch Reaktivierung einer früher durchgemachten Windpockenerkrankung kann sie insbesondere bei älteren oder immungeschwächten Personen auftreten. Windpocken während der Schwangerschaft und um die Zeit der Geburt Bei Schwangeren ohne ausreichende Immunität können die Viren auf das ungeborene Kind übergehen und zu Schädigungen führen (Hautveränderungen, neurologische Störungen, Augenschäden, Skelettanomalien). Bei Erkrankung der Mutter innerhalb von 5 Tagen vor bis zu 48 Stunden nach der Geburt können bei Neugeborenen schwere Windpockenverläufe entstehen. Infektionsweg Der einzige bekannte natürliche Wirt des Virus ist der Mensch. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch, in der Regel auf dem Luftweg über Tröpfchen, die z.B. beim Atmen oder Husten ausgeschieden werden und im Umkreis von mehreren Metern zur Ansteckung führen können. Auch eine Übertragung durch Schmierinfektion (virushaltige Bläschenflüssigkeit) ist sowohl bei Windpocken als auch bei Gürtelrose möglich. Inkubationszeit und Dauer der Ansteckungsfähigkeit Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und dem Auftreten erster Symptome) beträgt in der Regel 14 bis 16 Tage (in Ausnahmen: 8 bis 28 Tage). Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits 1-2 Tage vor Ausbruch des Ausschlags und dauert bis zu einer Woche nach dessen Auftreten. Vorbeugende Maßnahmen Die erste Impfung gegen Windpocken sollte in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten erfolgen, die zweite Impfung im Alter von 15 bis 23 Monaten. Bei allen ungeimpften Kindern und Jugendlichen, die die Erkrankung nicht durchmachten, sollten die Impfungen nachgeholt werden. 1 von 2 -2- Zielgruppen der Impfung bei Erwachsenen können sein: Frauen mit Kinderwunsch Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation, Patienten mit schwerer Neurodermitis und Menschen mit engem Kontakt zu diesen Patienten Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindertageseinrichtungen und Schulen) Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen bei Einzelfällen und Ausbrüchen Erkrankte im häuslichen Milieu: i.d.R. keine besonderen Maßnahmen nötig Erkrankte im Krankenhaus: Windpocken-Erkrankte müssen strikt isoliert werden. Bei Patienten mit Gürtelrose muss lediglich der Kontakt mit abwehrgeschwächten Personen vermieden werden bei strenger Einhaltung der Standardhygiene und Abdeckung des betroffenen Hautareals. Erkrankte in Gemeinschaftseinrichtungen: Erkrankten ist nach § 34 IfSG eine berufliche Tätigkeit in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten und Schulen) mit Kontakt zu den Betreuten nicht erlaubt bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Erkrankte Betreute dürfen entsprechend Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, keine Einrichtungen (Toilette, Küche etc.) benutzen und nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Eine Wiederzulassung ist eine Woche nach Beginn einer unkomplizierten Erkrankung möglich. Ungeimpfte Kontaktpersonen (Windpocken: 1 Stunde oder länger mit infektiöser Person in einem Raum, face-to-face-Kontakt, Haushaltskontakt, Gürtelrose: Kontakt mit Bläschenflüssigkeit) Inkubationsimpfung innerhalb von 5 Tagen nach Kontakt bzw. innerhalb von 3 Tagen nach Beginn des Hautausschlags beim Erkrankten. Bei Schwangeren, abwehrgeschwächten Personen und Neugeborenen wird die Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Arzt z.B. wegen der Entscheidung über eine zeitnahe passive Immunisierung empfohlen. Meldepflicht Die Erkrankung an Windpocken (sowie der Krankheitsverdacht) wird durch den behandelnden Arzt oder das diagnostizierende Labor an das zuständige Gesundheitsamt namentlich gemeldet. Auch die Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen (u.a. Kindergärten und Schulen) sind verpflichtet, bei Erkrankungsfällen umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Für weitere Fragen steht Ihnen das Kreisgesundheitsamt unter obengenannter Telefonnummer zur Verfügung. Stand: Juli 2013