Alles Zucker? - Unsere Naschwaren Geschrieben von: Landesverband Rheinlad-Pfalz Freitag, den 02. Januar 2015 um 18:36 Uhr Ob Bonbons, Kekse, Schokolade oder Eis. Dauerhaft widerstehen können dem süßen Angebot nur wenige. Dies zeigt der Pro Kopf Verbrauch von Süß- und Zuckerwaren des BDSI sowie die in der Presse veröffentlichte Meldung Deutsche vertilgen mehr als 32 Kilo Süßes pro Jahr [1] , der sich wie folgt zusammensetzt: Pro- Kopf-Verbrauch[2]von Süßwaren und Zuckerwaren sowie Speiseeis, Feine Bac Unter dem Begriff "Zuckerwaren" wird eine Vielzahl von Lebensmitteln zusammengefasst, die im Allgemeinen als mengenmäßig wesentlichenBestandteil Rohr- oder Rübenzucker sowie andere Zuckerarten (Glucose, Fructose, Maltose, Lactose u. a.) enthalten. Aber auch Süßstoffe, Zuckeralkohole oder andere süße Zutaten werden zur Herstellung von zuckerfreien Zuckerwaren (s. u.) verwendet. Süßwaren - Zuckerwaren Die Begriffe Zuckerwaren und Süßwaren sind nicht identisch. So umfasst der Oberbegriff "Süß waren " eine sehr heterogene Warengruppe, u. a. Zuckerwaren, Dauerbackwaren, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse, Speiseeis- und Speiseeishalberzeugnisse. Diese Warengruppe hat als gemeinsames Charakteristikum den süßen Geschmack. 1/4 Alles Zucker? - Unsere Naschwaren Geschrieben von: Landesverband Rheinlad-Pfalz Freitag, den 02. Januar 2015 um 18:36 Uhr Zuckerwaren haben entweder eine feste Beschaffenheit und sind dann in der Regel ausgeformt, oder sie sind pastös, flüssig oder pulverförmig [3]. Sie werden auch zur Herstellung anderer Süßwaren verwendet; z.B. Füllungen für Schokolade, Pralinen oder Feine Backwaren sowie Dauerbackwaren. Einteilung der Zuckerwaren Die Einteilung der Zuckerwaren ist sehr schwierig, aber für die lebensmittelrechtliche Beurteilung notwendig. In manchen Fällen ist eine Zuordnung zu den Hauptgruppen nicht eindeutig möglich. Auf Grund der Zusammensetzung können sie mehreren Hauptgruppen zugeordnet werden - beispielsweise Drageeerzeugnisse mit unterschiedlichen Kernen, die z.B. aus gefüllten Krustenartikeln oder Geleeerzeugnissen bestehen können [3] , oder Marzipanerzeugnisse mit Schokoladenüberzug (Zuckerware) versus Schokolade mit Marzipanfüllung (für gefüllte Schokolade gilt die Kakaoverordnung). Die Richtlinie für Zuckerwaren von 2012 enthält Definitionen der einzelnen Produktgruppen, Vorgaben für die korrekten Verkehrsbezeichnungen sowie Mindestanforderungen an den Gehalt Wert bestimmender Bestandteile [4] . Es handelt sich dabei um brancheninterne Vereinbarungen der Industrie. Der Tabelle " Einteil ung der Zuckerwaren nach der Richtlinie für Zuckerwaren " können weitere Informationen entnommen werden (siehe Link) . Beanstandungsbeispiele durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden Süß- und Zuckerwaren auf ihre Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen zur Zusammensetzung und Kennzeichnung sowie dahingehend geprüft, ob die berechtigte Verbrauchererwartung erfüllt ist. Immer wieder stoßen die Lebensmittelchemiker/-innen bei ihren Untersuchungen auf Unzulänglichkeiten. Ausgewählte Beispiele sind: Candy Sprays: Hierbei handelt es sich um Süßwaren, die in Pumpsprays angeboten werden und direkt in den Mund gesprüht werden sollen. Um einen besonders sauren Geschmack zu erzielen, enthalten "Candy Sprays" häufig einen hohen Gehalt an Zitronensäure. In der Presse wurden saure Candy Sprays aufgrund ihres Zitronensäuregehaltes sogar mit "Reinigungsmitteln" verglichen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt davor, dass sogenannte Candy-Sprays keine harmlose Süßigkeiten sind. Ein Spray eines Herstellers wurde 2/4 Alles Zucker? - Unsere Naschwaren Geschrieben von: Landesverband Rheinlad-Pfalz Freitag, den 02. Januar 2015 um 18:36 Uhr sogar als gesundheitsschädlich eingestuft. Candy-Sprays in einem Stand im Supermarkt Fehlende oder falsche Angabe von Farbstoffen: Azofarbstoffe sowie der Farbstoff Chinolingelb (E 104) erfordern die zusätzliche Angabe auf dem Etikett " Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen ". In 22 % der untersuchten Süßwaren wurde mindestens 1 Azofarbstoff ermittelt. Über ein Drittel dieser Proben war nicht rechtskonform kenntlich gemacht. Tendenziell ist aber festzustellen, dass die Hersteller immer mehr auf Azofarbstoffe und Chinolingelb Farbstoffe verzichten und natürliche Farbstoffe wie Carotinoide oder färbende Lebensmittel wie Rote Beete, Paprika, Curcuma, Traubensaftkonzentrat einsetzen. Marzipanschwein mit rotem Azofarbstoff E 124 Weitere Mängel sind immer wieder die nicht korrekte Angabe von "Vanille" obwohl lediglich das künstlich hergestellte Vanillin verwendet wurde. Auch auf den möglichen Eintrag von Aflatoxinen bei Süßigkeiten mit Pistazien und Sonneblumenkernen (Halva) wird geachtet; regelmäßig werden hier die Lebensmittelchemiker/-innen fündig und stellen die Überschreitung der gesetzlich vorgegebenen Höchstmenge für Gesamtaflatoxine fest. Kritisch zu sehen sind auch Beanstandungen von Hartkaramellbonbons mit Kaugummikern, da in einzelnen Fällen Erstickungsgefahr festgestellt wurde. Fazit: Lebensmittelchemiker/-innen überprüfen jährlich tausende von Süßwaren und Zuckerwaren in den amtlichen Laboratorien auf ihre Sicherheit, rechtskonforme Zusammensetzung und Kennzeichnung. Dabei werden auch Eigenkontrollen und Produktinformationen sowie evtl. Warnhinweise der Hersteller und Importeure begutachtet. Darüber hinaus unterstützen die lebensmittelchemischen Sachverständigen bei Kontrollen in den Betrieben die Vor-Ort-Behörden. Durch Stellungnahmen und Gutachten unterstützen sie die Landes- und Bundesbehörden (z.B. bei Risikobewertungen). Dies setzt eine exzellente Ausbildung auf hohem wissenschaftlichen Niveau und ständige Fortbildung voraus. Kenntnisse im Herstellungsprozess der Süß- und Zuckerwaren sind unabdingbar. Damit der Verbraucherschutz in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert besitzt, wehrt sich der BLC gegen Einsparungen am falschen Ende und fordert die Bereitstellung ausreichender 3/4 Alles Zucker? - Unsere Naschwaren Geschrieben von: Landesverband Rheinlad-Pfalz Freitag, den 02. Januar 2015 um 18:36 Uhr personeller und apparativer Ausstattung sowie eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung für die Fortbildung der Fachexperten. Lebensmittelchemiker/-innen tragen in besonderem Maße dazu bei, dass die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und Verbraucher die notwendigen Informationen erhalten. Lebensmittelchemiker/-innen in Lebensmitteluntersuchung und -überwachung sind: - Experten in Sachen Lebensmittel, einschließlich Wein sowie für Kosmetika und Bedarfsgegenstände, Lebensmittelrecht und -analytik - kompetente Berater der Verwaltung, der Politik und der Verbraucher Literatur: [1] Die Welt vom 21.01.2014, Deutsche vertilgen mehr als 32 Kilo Süßes pro Jahr http://www.welt.de/wirtschaft/article124087821/Deutsche-vertilgen-mehr-als-32-Kilo-Suesses-p ro-Jahr.html [2] Homepage des BDSI (Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie) http://www.bdsi.de/fileadmin/redaktion/Grafik___Statistik/Pro-Kopf-Verbauch_von_Suesswaren _2013_Menge.jpg [3] Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York [1967] [4] Richtlinie für Zuckerwaren des BLL, http://www.bll.de/download/richtlinie-zucker-waren Diese Pressemitteilung können Sie hier als [rokdownload menuitem="91" downloaditem="158" direct_download="true"] PDF-File [/rokdownload]herunterladen. 4/4