Alles Zucker? - Unsere Naschwaren

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Alles Zucker? - Unsere Naschwaren
Geschrieben von: Landesverband Rheinlad-Pfalz
Freitag, den 02. Januar 2015 um 18:36 Uhr
Ob Bonbons, Kekse, Schokolade oder Eis. Dauerhaft widerstehen können dem süßen Angebot
nur wenige.
Dies zeigt der Pro Kopf Verbrauch von Süß- und Zuckerwaren des BDSI sowie die in der
Presse veröffentlichte Meldung Deutsche vertilgen mehr als
32 Kilo Süßes
pro Jahr
[1]
, der sich wie folgt zusammensetzt:
Pro- Kopf-Verbrauch[2]von Süßwaren und Zuckerwaren sowie Speiseeis, Feine Bac
Unter dem Begriff "Zuckerwaren" wird eine Vielzahl von Lebensmitteln zusammengefasst, die
im Allgemeinen als mengenmäßig wesentlichenBestandteil Rohr- oder Rübenzucker sowie
andere Zuckerarten (Glucose, Fructose, Maltose, Lactose u. a.) enthalten. Aber auch Süßstoffe,
Zuckeralkohole oder andere süße Zutaten werden zur Herstellung von zuckerfreien
Zuckerwaren (s. u.) verwendet.
Süßwaren - Zuckerwaren
Die Begriffe Zuckerwaren und Süßwaren sind nicht identisch. So umfasst der Oberbegriff "Süß
waren
" eine sehr heterogene Warengruppe, u. a. Zuckerwaren, Dauerbackwaren, Kakao- und
Schokoladenerzeugnisse, Speiseeis- und Speiseeishalberzeugnisse. Diese Warengruppe hat
als gemeinsames Charakteristikum den süßen Geschmack.
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Zuckerwaren haben entweder eine feste Beschaffenheit und sind dann in der Regel
ausgeformt, oder sie sind pastös, flüssig oder pulverförmig [3]. Sie werden auch zur Herstellung
anderer Süßwaren verwendet; z.B. Füllungen für Schokolade, Pralinen oder Feine Backwaren
sowie Dauerbackwaren.
Einteilung der Zuckerwaren
Die Einteilung der Zuckerwaren ist sehr schwierig, aber für die lebensmittelrechtliche
Beurteilung notwendig. In manchen Fällen ist eine Zuordnung zu den Hauptgruppen nicht
eindeutig möglich. Auf Grund der Zusammensetzung können sie mehreren Hauptgruppen
zugeordnet werden - beispielsweise Drageeerzeugnisse mit unterschiedlichen Kernen, die z.B.
aus gefüllten Krustenartikeln oder Geleeerzeugnissen bestehen können [3] , oder
Marzipanerzeugnisse mit Schokoladenüberzug (Zuckerware) versus Schokolade mit
Marzipanfüllung (für gefüllte Schokolade gilt die Kakaoverordnung).
Die Richtlinie für Zuckerwaren von 2012 enthält Definitionen der einzelnen Produktgruppen,
Vorgaben für die korrekten Verkehrsbezeichnungen sowie Mindestanforderungen an den
Gehalt Wert bestimmender Bestandteile [4] . Es handelt sich dabei um brancheninterne
Vereinbarungen der Industrie. Der Tabelle "
Einteil
ung der Zuckerwaren nach der Richtlinie für Zuckerwaren
" können weitere Informationen entnommen werden
(siehe Link)
.
Beanstandungsbeispiele durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden Süß- und Zuckerwaren auf ihre
Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen zur Zusammensetzung und
Kennzeichnung sowie dahingehend geprüft, ob die berechtigte Verbrauchererwartung erfüllt ist.
Immer wieder stoßen die Lebensmittelchemiker/-innen bei ihren Untersuchungen auf
Unzulänglichkeiten. Ausgewählte Beispiele sind:
Candy Sprays: Hierbei handelt es sich um Süßwaren, die in Pumpsprays angeboten werden
und direkt in den Mund gesprüht werden sollen. Um einen besonders sauren Geschmack zu
erzielen, enthalten "Candy Sprays" häufig einen hohen Gehalt an Zitronensäure. In der Presse
wurden saure Candy Sprays aufgrund ihres Zitronensäuregehaltes sogar mit
"Reinigungsmitteln" verglichen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt davor, dass
sogenannte Candy-Sprays keine harmlose Süßigkeiten sind. Ein Spray eines Herstellers wurde
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sogar als gesundheitsschädlich eingestuft.
Candy-Sprays in einem Stand im Supermarkt
Fehlende oder falsche Angabe von Farbstoffen: Azofarbstoffe sowie der Farbstoff
Chinolingelb (E 104) erfordern die zusätzliche Angabe auf dem Etikett "
Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen
". In 22 % der untersuchten Süßwaren wurde mindestens 1 Azofarbstoff ermittelt. Über ein
Drittel dieser Proben war nicht rechtskonform kenntlich gemacht. Tendenziell ist aber
festzustellen, dass die Hersteller immer mehr auf Azofarbstoffe und Chinolingelb Farbstoffe
verzichten und natürliche Farbstoffe wie Carotinoide oder färbende Lebensmittel wie Rote
Beete, Paprika, Curcuma, Traubensaftkonzentrat einsetzen.
Marzipanschwein mit rotem Azofarbstoff E 124
Weitere Mängel sind immer wieder die nicht korrekte Angabe von "Vanille" obwohl lediglich das
künstlich hergestellte Vanillin verwendet wurde. Auch auf den möglichen Eintrag von
Aflatoxinen bei Süßigkeiten mit Pistazien und Sonneblumenkernen (Halva) wird geachtet;
regelmäßig werden hier die Lebensmittelchemiker/-innen fündig und stellen die Überschreitung
der gesetzlich vorgegebenen Höchstmenge für Gesamtaflatoxine fest. Kritisch zu sehen sind
auch Beanstandungen von Hartkaramellbonbons mit Kaugummikern, da in einzelnen Fällen
Erstickungsgefahr festgestellt wurde.
Fazit:
Lebensmittelchemiker/-innen überprüfen jährlich tausende von Süßwaren und Zuckerwaren in
den amtlichen Laboratorien auf ihre Sicherheit, rechtskonforme Zusammensetzung und
Kennzeichnung. Dabei werden auch Eigenkontrollen und Produktinformationen sowie evtl.
Warnhinweise der Hersteller und Importeure begutachtet. Darüber hinaus unterstützen die
lebensmittelchemischen Sachverständigen bei Kontrollen in den Betrieben die
Vor-Ort-Behörden. Durch Stellungnahmen und Gutachten unterstützen sie die Landes- und
Bundesbehörden (z.B. bei Risikobewertungen). Dies setzt eine exzellente Ausbildung auf
hohem wissenschaftlichen Niveau und ständige Fortbildung voraus. Kenntnisse im
Herstellungsprozess der Süß- und Zuckerwaren sind unabdingbar. Damit der
Verbraucherschutz in Deutschland weiterhin einen hohen Stellenwert besitzt, wehrt sich der
BLC gegen Einsparungen am falschen Ende und fordert die Bereitstellung ausreichender
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personeller und apparativer Ausstattung sowie eine deutlich bessere finanzielle Ausstattung für
die Fortbildung der Fachexperten. Lebensmittelchemiker/-innen tragen in besonderem Maße
dazu bei, dass die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und Verbraucher die
notwendigen Informationen erhalten.
Lebensmittelchemiker/-innen in Lebensmitteluntersuchung und -überwachung sind:
- Experten in Sachen Lebensmittel, einschließlich Wein sowie für Kosmetika und
Bedarfsgegenstände, Lebensmittelrecht und -analytik
- kompetente Berater der Verwaltung, der Politik und der Verbraucher
Literatur:
[1] Die Welt vom 21.01.2014, Deutsche vertilgen mehr als 32 Kilo Süßes pro Jahr
http://www.welt.de/wirtschaft/article124087821/Deutsche-vertilgen-mehr-als-32-Kilo-Suesses-p
ro-Jahr.html
[2] Homepage des BDSI (Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie) http://www.bdsi.de/fileadmin/redaktion/Grafik___Statistik/Pro-Kopf-Verbauch_von_Suesswaren
_2013_Menge.jpg
[3] Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York [1967]
[4] Richtlinie für Zuckerwaren des BLL, http://www.bll.de/download/richtlinie-zucker-waren
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