Die Reformatorischen Kirchen

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Die Reformatorischen Kirchen
Einleitung
Die reformatorischen Kirchen werden auch "evangelisch" und "protestantisch" genannt.
Bedeutung der Begriffe:
a. reformatorisch
- enthält den Anspruch, Kirche zu sein, die durch das Wort Gottes erneuert ist und sich immer
neu vom Wort Gottes in Frage stellen und erneuern lässt.
b. evangelisch
- ist auf das Evangelium von Christus bezogen. Dies beinhaltet auch ein danach leben und
handeln
c. protestantisch
- klingt nach Protest, meint aber "Zeugnis ablegen für das Wort Gottes"
(lat. protestari = öffentlich bezeugen)
Geschichte
Die reformatorischen Kirchen beanspruchen wie kath. Kirche in der apostolischen Tradition zu
stehen.
Diese Tradition verstehen sie als Weitergabe des unverfälschten Evangeliums von Jesus
Christus.
Wie der Name "Reformatorische Kirchen" es schon zum Ausdruck bringt, stehen diese
Konfessionsverwandten in Verbindung mit der Reformation (vgl. Stammbaum).
In der Zeit der Reformation kam es zur Verselbständigung von Lutheranern und Reformierten
gegenüber der Rechtsgewalt Roms.
Diese abendländische Kirchenspaltung ergab sich aus einer Erneuerung vom Wort Gottes her
(bei den Anglikanern war es zuerst die Loslösung von der röm. Rechtsgewalt).
Der Prozess der Verselbständigung ging auch während und nach der Reformation weiter:
Im Bereich der lutherischen und reformierten Konfessionsfamilien verselbständigten sich z.B.
die Täuferbewegung, als deren Nachfahren sich die Mennoniten und Baptisten verstehen.
In England kam es zur Loslösung der Methodisten von der Anglikanischen Kirche.
Aus den Methodisten ging die Heilsarmee hervor.
Im 19.Jahrhundert kam es in Deutschland zum Zusammenschluß von Lutheranern und
Reformierten zur Evangelisch-Unierten Kirche.
Auf dem Boden verschiedener protestantischer Konfessionen entstehen die Freikirchen,
Darbysten, Pfingstgemeinden usw.
Manche weiteren Bewegungen sind in den Protestantismus eingeflossen:
Waldenser, Hussiten, Böhmische Brüder usw.
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Die Evangelische Kirche in Deutschland (25 Mio. Mitglieder /16000 Gemeinden)
I. Allgemeines und Grundordnung
Sie ist ein Bund lutherischer, reformierter und unierter Kirchen. Sie bemüht sich um
Festigung und Vertiefung der Gemeinschaft unter den Gliedkirchen. Sie fordert und unterstützt
Einrichtungen und Arbeiten von gesamtkirchlicher Bedeutung.
Glied der EKD ist, wer in einer evangelischen Kirche die Taufe empfangen und seinen
Wohnsitz im Gebiet einer Gliedkirche der EKD hat.
Das einzelne Kirchenglied gehört zunächst zur Kirchengemeinde seines Wohnortes.
Mehrere Kirchengemeinden sind in der Regel zu Kirchenkreisen (Superintendenturen,
Dekanaten, Propsteien), diese wiederum vielfach zu Sprengel, Prälaturen, General - oder
Landessuperintendenturen verbunden, die zusammen eine (Landes)- Kirche bilden.
Grundordnung
Grundlage der Evangelischen Kirche in Deutschland ist das Evangelium von Jesus Christus, wie
es uns in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testaments gegeben ist. Indem sie diese
Grundlage anerkennt, bekennt sich die Evangelische Kirche in Deutschland zu dem Einen Herrn
der einen heiligen allgemeinen und apostolischen Kirche.
Gemeinsam mit der alten Kirche steht die Evangelische Kirche in Deutschland auf dem Boden
der altkirchlichen Bekenntnisse.
Für das Verständnis der Heiligen Schrift wie auch der altkirchlichen Bekenntnisse sind in den
lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen und Gemeinden die für sie geltenden
Bekenntnisse der Reformation maßgebend.
Artikel 1
(1) Die Evangelische Kirche in Deutschland ist die Gemeinschaft ihrer lutherischen,
reformierten und unierten Gliedkirchen. Sie versteht sich als Teil der einen Kirche Jesu Christi.
Sie achtet die Bekenntnisgrundlage der Gliedkirchen und Gemeinden und setzt voraus, dass sie
ihr Bekenntnis in Lehre, Leben und Ordnung der Kirche wirksam werden lassen.
(2) Zwischen den Gliedkirchen besteht Kirchengemeinschaft im Sinne der Konkordie
reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie). Die Evangelische Kirche in
Deutschland fördert darum das Zusammenwachsen ihrer Gliedkirchen in der Gemeinsamkeit
des christlichen Zeugnisses und Dienstes gemäß dem Auftrag des Herrn Jesus Christus.
(3) Mit ihren Gliedkirchen bejaht die Evangelische Kirche in Deutschland die von der ersten
Bekenntnissynode in Barmen getroffenen Entscheidungen. Sie weiß sich verpflichtet, als
bekennende Kirche die Erkenntnisse des Kirchenkampfes über Wesen, Auftrag und Ordnung
der Kirche zur Auswirkung zu bringen. Sie ruft die Gliedkirchen zum Hören auf das Zeugnis der
Brüder und Schwestern. Sie hilft ihnen, wo es gefordert wird, zur gemeinsamen Abwehr
kirchenzerstörender Irrlehre.
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(4) Durch seine Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde und in einer Gliedkirche gehört das
Kirchenmitglied zugleich der Evangelischen Kirche in Deutschland an.
II. Geschichte
Die heutigen Gliedkirchen standen als territorial abgegrenzte Landeskirchen seit der
Reformation bis 1918 in enger Verbindung mit den Landesherren oder freien Reichsstädten.
Der erste Versuch eines größeren Zusammenschlusses führte 1848 zu einem "Deutschen
Evangelischen Kirchentag", einer Konferenz kirchlicher Organe in Wittenberg.
1852: Gründung der "Eisenacher Konferenz", aus der
1903: der "Deutsche Evangelische Kirchenausschuß" hervorging.
Die rechtliche und organische Selbständigkeit der Landeskirchen blieb erhalten.
1918: das landesherrliche Kirchenregiment ging mit dem politischen Wandel zu Ende. Die
Landeskirchen gaben sich eigenständige Verfassungen.
Ihr Charakter kann am treffendsten mit dem Ausdruck "Volkskirche" umschrieben werden.
In einer Volkskirche gehören nach Herkommen und Gewohnheit die Glieder des Volkes zum
überwiegenden Teil der Kirche an.
1933: Bemühungen um einen engeren Zusammenschluß kamen mit der Gründung der
"Deutschen Evangelischen Kirche" zum Ziel.
Doch das nationalsozialistische Regime griff durch illegale Maßnahmen in das innere Leben der
Kirche ein, um aus der "Deutschen Evangelischen Kirche" eine dem Nationalsozialismus
willfährige Staatskirche zu machen.
Als Gegenbewegung gegen die damit verbundenen Versuche der Verfälschung von Lehre und
Verkündigung entstand die "Bekennende Kirche". Im nun folgenden Kirchenkampf trat sie dem
nationalsozialistischen Einfluß auf die Kirche entgegen.
1934: Theologische Erklärung von Barmen (Neubesinnung auf Schrift und Bekenntnis)
1945: Neuordnung der Gesamtkirche unter dem Namen "Evangelische Kirche in
Deutschland"
III. Aufbau und Organisation
In der Evangelischen Kirche in Deutschland hat die Gemeinschaft von 22 lutherischen,
reformierten und unierten Landeskirchen ihre institutionelle Gestalt gefunden. Das
evangelische Kirchenwesen ist auf allen Ebenen föderal („Vertrauensbund“) aufgebaut.
Ohne die Selbständigkeit der einzelnen Landeskirchen zu beeinträchtigen, nimmt die EKD ihr
übertragene Gemeinschaftsaufgaben wahr. Die demokratisch verfassten und gewählten
Leitungsgremien der EKD sind Synode, Rat und Kirchenkonferenz. Sie tragen die Verantwortung
für die Wahrnehmung der Aufgaben der EKD, die in der kirchlichen Verfassung, der
Grundordnung der EKD, festgehalten sind. Die Geschäfte von Synode, Rat und
Kirchenkonferenz nimmt das Kirchenamt der EKD wahr.
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Organe der EKD
Geschäftsstellen jeweils Hannover
Die Synode der EKD
Die Synode hat die Aufgabe, Angelegenheiten, die die EKD betreffen, zu beraten und über sie
zu beschließen. Dazu gehören Kirchengesetze (so z.B. Haushalt,Datenschutz etc.), sowie
Vorlagen des Rates und der Kirchenkonferenz; und unter bestimmten Voraussetzungen auch
Anträge und Eingaben. Die Mitglieder der Synode sind dabei an Weisungen nicht gebunden.
Nach der Grundordnung der EKD besteht die Synode aus 126 Mitgliedern. 106 Synodale
werden durch die Synoden der 22 Gliedkirchen gewählt, 20 Synodale beruft der Rat unter
besonderer Berücksichtigung von Persönlichkeiten, die für das Leben der Gesamtkirche und die
Arbeit der kirchlichen Werke Bedeutung haben. Für jeden Synodalen werden zwei Stellvertreter
gewählt bzw. berufen.
Die Synode wird jeweils für die Dauer von sechs Jahren gebildet; an ihrer Spitze steht ein
siebenköpfiges Präsidium, das ebenso wie die ständigen Ausschüsse während der
konstituierenden Tagung von den Synodalen aus ihrer Mitte gewählt wird.
(Präses der Synode der EKD, seit Mai 2009: Katrin Göring-Eckardt, Friedrichroda)
Seit 1991 hat die Synode neun ständige Ausschüsse („Schrift und Verkündigung", „Diakonie,
Mission und Ökumene", „Recht", „Kirche, Gesellschaft und Staat", „Erziehung, Bildung und
Jugend", „Haushalt", „Europa", „Bewahrung der Schöpfung (Umwelt und Entwicklung)“ und
Nominierungsausschuss“).
Die Kirchenkonferenz
Die Kirchenkonferenz der EKD wird von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet. In ihr haben
Gliedkirchen mit mehr als zwei Millionen Kirchenmitgliedern zwei Stimmen, die anderen
Gliedkirchen haben eine Stimme. In der Kirchenkonferenz und in ihrer Arbeit findet die direkte
Mitverantwortung und Einflussnahme der Landeskirchen für den Weg der EKD ihren
Niederschlag.
Die Kirchenkonferenz hat die Aufgabe, die Arbeit der EKD und der Gliedkirchen zu beraten, sie
kann dem Rat und/oder der Synode Vorlagen zuleiten und Anregungen geben.
Bei der Gesetzgebung und der Wahl des Rates wirkt sie ausdrücklich mit. Vorsitzender der
Kirchenkonferenz ist stets der Ratsvorsitzende.
Der Rat der EKD
Dem Rat der EKD gehören für sechs Jahre 15 Mitglieder, Laien und Theologen, an, von denen 14
gemeinsam von Synode und Kirchenkonferenz gewählt werden; die oder der Präses der Synode
ist 15. Mitglied kraft Amtes. Aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder bestimmen Synode
und Kirchenkonferenz wiederum gemeinsam den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des Rates
und dessen bzw. deren Stellvertreter oder Stellvertreterin.
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Der Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen
vorbehalten sind. Insbesondere soll er für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und
Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Christenheit in der Öffentlichkeit
vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.
In der Regel geschieht dies entweder durch kurzfristige, aktuelle Stellungnahmen oder in Form
von Denkschriften, Studien, Diskussionsbeiträgen und Grundsatzerklärungen.
Nach der Grundordnung hat der Rat der EKD der Synode zu jeder ihrer Tagungen einen
Rechenschaftsbericht vorzulegen.
Aktueller Präses, Ratsvorsitzender: Nikolaus Schneider, Düsseldorf
Stellvertreter: Jochen Bohl, Radebeul
Amtsstelle: Das Kirchenamt der EKD (Sitz Hannover, Außenstelle Berlin)
Diese führt die laufenden Geschäfte Von Synode, Rat und Kirchenkonferenz.
In ihm befinden sich vier Hauptabteilungen:
I. Leitung, Recht und Finanzen
II. Kirchliche Handlungsfelder und Bildung
III. Öffentliche Verantwortung
IV. Ökumene und Auslandsarbeit
Die Gliedkirchen der EKD
Die Evangelische Kirche in Deutschland ist der Zusammenschluss der 22 weithin selbständigen
lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland. Von
der Geamtbevölkerung gehörten Ende 2005 rd. 25,4 Millionen Christen den Landeskirchen mit
ihren 16.100 rechtlich selbständigen Kirchengemeinden an.
Die EKD ist Mitglied im "Ökumenischen Rat der Kirchen" und in der "Konferenz Europäischer
Kirchen".
Durch einen Ausschuß des Rates hält sie Verbindung mit der "Deutschen Bischofskonferenz"
der Röm.-Kath. Kirche.
Mit den Freikirchen ist die EKD in der "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland"
(ACK) verbunden.
Theologische Haltungen
In der EKD findet sich ein breites Spektrum theologischer Bewegungen mit liberalen und
konservativen Anschauungen. Je nach Gliedkirche sind die Bekenntnisse lutherisch, reformiert
oder uniert. Gemeinsam ist den Kirchen das Apostolische und das Nicänische
Glaubensbekenntnis.
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Die Lutherischen Kirchen (ca. 25 Mio. in Deutschland / weltweit 80 Mio.)
I. Allgemeines
Sie berufen sich auf die Reformation Martin Luthers.
Der Prozess der Verselbständigung begann mit dem Thesenanschlag an die Schlosskirche zu
Wittenberg (31.10.1517), und endete mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555.
In den Lutherischen Kirchen wird großer Wert auf die Bekenntnisschriften gelegt:
- das Augsburger Bekenntnis (CA 1530)
- Luthers kleiner und großer Katechismus (1529)
- Melanchthons "Apologie des Augsburger Bekenntnisses" (1530)
- Luthers Schmalkaldische Artikel (1537)
- Melanchthons "Von der Gewalt und Obrigkeit des Papstes" (1537)
- Die Konkordienformel (1577; Erklärung der Artikel von CA)
In manchen Regionalkirchen kommen weitere Bekenntnisse dazu, so in Württemberg die
"Confessio Virtembergica" (1551).
Außerdem sind die altkirchlichen Konzilsbeschlüsse zu achten (Nicäa 325, Konstantinopel 381,
Chalcedon 451)
II. Statistisches:
Es gibt ca. 140 Lutherische Kirchen mit fast 80 Mill. Mitgliedern.
105 Kirchen davon mit etwa 68 Mill. Mitgliedern gehören zum 1947 gegründeten "Lutherischen
Weltbund".
Die meisten lutherischen Kirchen gehören zum „Ökumenischen Rat der Kirchen“(ÖRK)
Einige Lutherische Kirchen, auch "Altlutheraner" genannt, sind seit 1830 aus Protest gegen die
Union lutherischer und reformierter Kirchen entstanden (größte Mitgliederzahlen in den
amerikanischen "Missouri-Synoden").
Diese "Altlutheraner" sind streng konfessionell orientiert.
Sie vertreten die Verbalinspiration der Bibel und der lutherischen Bekenntnisschriften.
Sie werfen dem Lutherischen Weltbund lehrmäßige Kompromisse vor und haben einen eigenen
Dachverband mit 25 Mitgliedskirchen ("Internationale Lutherische Konferenz").
1972 haben sich in Deutschland drei Evangel.Lutherische Kirchen (die bisherige Selbständige
Evangel. Lutherische Kirche, die Altlutherische Kirche und die Evangel. Lutherische Freikirche)
zur "Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche" (SELK) zusammengeschlossen. 1976 kam
auch noch die Evangel. Lutherische Bekenntniskirche zur SELK hinzu. Glaubensgrundlage der
SELK: Verbalinspiration der Bibel und lutherische Bekenntnisschriften.
Die lutherischen Kirchen sind bischöflich organisiert, der Landesbischof hat die höchste
Autorität. Darunter stehen Superintendanten, Pröpste bzw. Dekane.
III. Besonderheiten der Lutherischen Kirchen
- viele Formen der mittelalterlichen Kirche wurden beibehalten.
- in den Gotteshäusern befinden sich bildliche Darstellungen aus der bibl. Geschichte.
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- Pflege der Kirchenmusik
IV. Die Lehre der Lutherischen Kirchen
A. Allgemein – die Gründung auf das Wort
Entscheidend ist die "reine Lehre" (pura doctrina), das unverkürzte und unverfälschte Zeugnis
des Evangeliums.
Der Artikel 7 des Augsburger Bekenntnisses ist hier wegweisend:
"Es wird auch gelehrt, dass allezeit eine heilige, christliche Kirche sein und bleiben muss, die die
Versammlung aller Gläubigen ist, bei welchen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen
Sakramente laut des Evangeliums gereicht werden.
Denn dies ist genug zur wahren Einheit der christlichen Kirche, dass das Evangelium einträchtig
im reinen Verständnis gepredigt und die Sakramente dem göttlichen Wort gemäß gereicht
werden..."
Die lutherischen Kirchen bekennen sich zur Dreieinigkeit und Gottessohnschaft Jesu Christi.
Ihre Grundlage definiert sich von Luther her im „sola scriptura“ (Allein die Schrift), „solus
christus“ (allein Christus); „sola gratia“ (allein die Gnade) und „sola fide“ (allein der Glaube)
Im Zentrum steht die Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnaden, in Christus.
Der Weg zum Heil führt nicht vom Menschen zu Gott, sondern von Gott, durch Christus, zum
Menschen.
Der Glaube ist Gabe und kein Werk des Menschen. Auch der gerechtfertigte Mensch bleibt
Sünder und Bedarf der täglichen Gnade Gottes in Wort und Sakrament.
Die Bibel ist alleinige Norm – vielfach hat sich jedoch die historisch-kritische Bibelauslegung
durchgesetzt.
B. Die Sakramentenlehre
Die Kirche lebt allein vom Handeln Gottes, die menschlichen Formen sind zweitrangig.
Predigtdienste und Austeilen der Sakramente sind nur durch „Ordination“ möglich.
Die katholische Sakramentenlehre wurde von Anfang an verworfen.
1. Abendmahlsverständnis
"Konsubstantiation" = Brot und Wein bleiben was sie sind, und sind doch Gefäße, durch die uns
die Verheißung hautnah trifft und wir der Vergebung unserer Schuld vergewissert werden.
Christus ist leibhaft gegenwärtig "in, mit und unter" Brot und Wein. „Realpräsenz“ durch die
Einsetzungsworte.
Im Glauben empfangen schafft das Sakrament Vergebung und Seligkeit.
2. Das Taufverständnis
Die Taufe ist "notwendig und wirksam zum Heil".
Sie wirkt Vergebung der Sünden, erlöst vom Tod und Teufel und gibt die ewige Seligkeit.
Sie bringt den ganzen Christus und Heiligen Geist mit seinen Gaben.
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Die in der Taufe geschenkte Vergebung ist vollkommen, die Wiedergeburt und Erneuerung des
Menschen aber ein ständiges Geschehen am Getauften.
Die Taufe bedeutet nach Luther: "...dass der alte Adam in uns durch tägliche Reu und Buße soll
ersäuft werden und sterben mit allen Sünden und bösen Lüsten und wiederum täglich
herauskommen und auferstehen ein neuer Mensch, der in Gerechtigkeit und Reinheit für Gott
ewiglich lebt"
Die Taufe ist auf den Glauben ausgerichtet. Der Glaube empfängt die Taufe als Heilsgabe.
Luther hat schon im unmündigen, getauften Kind einen Glauben angenommen (einen
"schlummernden Glauben"):
"Das Kind tragen wir herzu in der Meinung und Hoffnung, das es glaubt, und bitten, das ihm
Gott den Glauben gebe, aber darauf taufen wir's nicht, sondern allein darauf, das Gott befohlen
hat".
Mit dem Hinweis auf Luthers Lehre wird in den lutherischen Kirchen die Säuglingstaufe
praktiziert. Bei der Taufe sprechen die Eltern und die Paten das Glaubensbekenntnis, das der
Getaufte dann persönlich in der Konfirmation „bekräftigt“.
Die Taufe ist ein einmaliger Akt des Heilshandelns Gottes und nicht wiederholbar.
C. Im Lutherischen Denken wird streng zwischen Gesetz und Evangelium unterschieden.
Sie dürfen nicht vermischt werden. Sonst würde nicht mehr die unverdiente Gnade Gottes,
sondern irgendein moralisches oder weltanschauliches System, dessen Bedingungen wir zu
erfüllen hätten, zum Heilsweg erklärt. Wir lebten in Zwängen und nicht in Freiheit.
Auch gäbe es keine Heilsgewißheit, weil wir nie sicher wären, ob wir die Bedingungen zur
Erlangung des Heils auch wirklich erfüllt haben.
Das Gesetz ordnet das menschliche Verhalten in der Welt und spiegelt sich in den Aufgaben des
Staates.
D. Die "Zweireichelehre" - oder "Zweiregimentenlehre"
Sie lehnt die kirchliche Bevormundung politischer und weltlicher Belange ab.
Sie vertritt die Eigenständigkeit von Kirche und Staat.
Zum "weltlichen Regiment" gehören Politik, Staat, Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft, Beruf,
Ehe, Familie usw.
Auch in diesem Bereich ist Gott Schöpfer und Herr. Auch hier gelten die biblischen Grundsätze
von Gerechtigkeit und Liebe.
Doch die Gestaltung all dieser Bereiche ist Sache der von Gott gegebenen Vernunft.
Das "geistliche Regiment" ist dort, wo Gottes Wort verkündigt wird. Die Botschaft von Kreuz
und Sündenvergebung. Hier gilt der Grundsatz: "Ohne menschliche Gewalt, sondern allein
durch das Wort Gottes" (sine vi humana, sed verbo).
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Die reformierten Kirchen (Deutschland: ca. 2 Mio. / weltweit 80 Mio. Mitglieder)
I. Allgemeines
Sie verstehen sich als "nach Gottes Wort reformiert".
Erster Reformator der nach 1520 verselbständigten reformierten Kirchen war Huldrych Zwingli
in Zürich. Aber erst durch die Reformation Johannes Calvins in Genf (ab1536) dehnte sich die
reformierte Kirche weit über die Schweiz hinaus.
Auch die Hugenotten (16.Jh.) und Waldenser (12.Jh.) zählen sich zu den Reformierten.
Die offizielle Selbstbezeichnung der reformierten Kirchen ist häufig "presbyterianisch".
Damit wird die Struktur der reformierten Kirchen deutlich:
- das Presbyterium (der gewählte Ältestenkreis) leitet die Gemeinde mehrere
Kirchengemeinden schließen sich zu einem Presbyterium auf Bezirksebene zusammen
Es gibt neben den "presbyterianisch" geprägten reformierten Kirchen aber auch
"kongregationalistisch" geprägte Gemeinden, d.h., die Autonomie der einzelnen Gemeinde wird
stärker vertreten. Die "kongregationalistischen" Kirchen haben sich in den letzten Jahrzehnten
oft mit anderen reformierten Kirchen zum "Reformierten Weltbund" zusammengeschlossen.
Weitere Bezeichnungen: Puritaner, Reformierte, Calvinisten…
II. Besonderheiten
Die reformierten Gotteshäuser und die Atmosphäre ihrer Gottesdienste unterscheiden sich
vom Luthertum: Die Kirchenräume sind bewusst schlicht ausgestattet. Es fehlen Bilder und
sogar oft das Kreuz als christliches Glaubenssymbol.
Räumliches Zentrum ist nicht der Altar, an dessen Stelle ein schlichter Abendmahlstisch
aufgestellt ist, sondern die Kanzel. Das Wort bildet das Zentrum.
Der Gottesdienst ist ganz auf Schriftlesung, Predigt und Gebet ausgerichtet. Die
Schmucklosigkeit und Schlichtheit der Kirchenräume sollen die Konzentration der
Gottesdienstbesucher ganz auf Gottes Wort und Majestät lenken.
Die Menschen sind auf das Ziel hin erschaffen, "die Herrlichkeit unseres Schöpfers zu erkennen
und, indem wir sie erkennen, ihn über alles zu verehren und in aller Furcht, Liebe und
Ehrerbietung anzubeten." (Genfer Katechismus,1537)
Die Nüchternheit der Gottesdiensträume hat noch einen zweiten Grund:
- das AT Bilderverbot. Jedem Götzendienst, jeder Verwechslung von Schöpfer und Geschöpf soll
gewährt werden.
Trotz allem ist aber auch Sinnliches in den reformierten Gemeinden vorhanden, z.B. die
herrlichen Choräle, die Nachbildungen der Psalmen sind.
Mit diesen Gesängen sind ungezählte Hugenotten für ihr Martyrium im 16. und 17. Jahrh.
gestärkt geworden.
III. Lehre
A. Das AT hat in den reformierten Kirchen eine größere Bedeutung als in den lutherischen
Kirchen. Im Luthertum sieht man das AT und NT eher im Verhältnis von Verheißung und
Erfüllung, im reformierten Protestantismus eher von den verschiedenen Bundesschlüssen
Gottes her mit den Menschen.
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B. Zur Hochschätzung des AT passt auch das Gottesverständnis.
Souveränität Gottes: Gott ist jenseitig, erhaben, der Schöpfer, der weit über der Schöpfung
steht. Oberstes Ziel aller Theologie ist die Verherrlichung Gottes.
Beispiel: die Menschwerdung Gottes:
Lutheraner: "finitum capax infiniti" = das Begrenzte ist für das Unbegrenzte aufnahmefähig.
Reformierte: "finitum non capax infiniti" = das Begrenzte kann das Unbegrenzte nicht fassen.
Der ewige Christus ist zwar in den Menschen Jesus eingegangen, aber nicht in ihm
aufgegangen.
Die Erhabenheit Gottes und die Niedrigkeit des Menschen kommen vor allem in der
calvinistischen Prädestinationslehre zum Ausdruck. Das Heil erlangt, wen Gott zum Heil
vorherbestimmt hat. Der Mensch selbst kann nichts dazu beitragen.
Calvin erweiterte die Erwählungslehre aus zur "doppelten Prädestination": die einen sind zum
Heil, die anderen sind zur Verdammnis bestimmt.
Diese Lehre führt bei den Calvinisten allerdings nicht zur Passivität. Können wir auch nichts zu
unserem Heil beitragen, so können wir unsere Erwählung aber doch an den Früchten unseres
Lebens erkennen. Viele Calvinisten befleißigen sich deshalb einer "innerweltlichen Askese"
(harte Arbeit und bescheidener Lebensstil). Die Heiligung im Glauben steht stärker im Zentrum,
neben der Rechtfertigung aus Glauben.
C. In der politischen Ethik steht der lutherischen "Zweiregimentenlehre" die "Königsherrschaft
Christi" gegenüber, die das private wie das gesamte politische Leben gestalten soll. Die
Umgestaltung der Welt steht stärker im Zentrum als bei der luth. Kirche.
Trotz mancher Besonderheiten legt die reformierte Kirche das Gewicht auf gesamtprotestantische Gemeinsamkeit = kein kirchentrennender Gegensatz zum Luthertum.
D. Die Sakramente
1. Was sind Sakramente?
"Es sind sichtbare, heilige Wahrzeichen und Siegel, von Gott dazu eingesetzt, dass er uns durch
den Gebrauch derselben die Verheißung des Evangeliums desto besser zu verstehen gebe und
versiegle" (Antwort auf Frage 66 des Heidelberger Katechismus). "Das Sakrament ist ein
äußerliches Symbol...um der Schwachheit unseres Glaubens aufzuhelfen..." (Calvin)
"Weil wir fleischlich sind, werden sie uns in Form von fleischlichen Dingen gereicht, damit sie uns
in Anbetracht unseres schwerfälligen Fassungsvermögens unterweisen und uns an der Hand
führen wie Lehrer ihre Kinder." (Calvin)
2. Das Wort gilt als die Hauptsache:
"Der Glaube ruht auf dem Worte Gottes wie auf einem Fundament; aber wenn die Sakramente
hinzukommen, wird er durch sie gleich wie durch Pfeiler noch fester gestützt."
"Ich schreibe den Sakramenten einen Dienst zu, aber nicht, als ob ich meinte, dass ihnen eine, ich
weiß nicht was für geheime Kräfte ständig innewohnte, durch die sie den Glauben aus sich selber
hervorbringen und kräftigen könnten." (Calvin)
3. Die Substanz der Sakramente ist Christus: "Es muss festgehalten werden, dass die Sakramente
keine andere Aufgabe haben als das Wort Gottes, die darin besteht, Christus uns darzubieten
und darzureichen und in ihm die Schätze der himmlischen Gnade."
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"So erhält man aus den Sakramenten so viel Nutzen, wie man in der Gemeinschaft mit Christus
vorankommt." (Calvin)
4. Die Sakramente sind nicht die Quelle des Heils, wollen aber zur Quelle des Heils führen
und den Glauben befestigen:
"Sie richten unseren Glauben auf das Opfer Jesu Christi am Kreuz als auf den alleinigen Grund
unserer Seligkeit" (Heidelberger Katechismus)
5. Das Sakrament der Taufe
Nach reformatorischer Lehre geht es bei der Taufe darum:
a) "Vergebung der Sünden von Gott aus Gnaden haben um des Blutes Christi willen, welches er in
seinem Opfer am Kreuz für uns vergossen hat; danach auch durch den Heiligen Geist erneuert
und zu einem Glied Christi geheiligt zu sein, dass wir je länger je mehr der Sünden absterben und
in einem gottseligen, unsträflichen Leben wandeln." (Heidelberger Katechismus, Frage 70)
b) Es geht bei der Taufe grundlegend um Christus selbst. Gott schenkt uns nichts weniger als
seinen Sohn zur Gemeinschaft. Christus ist der eigentliche Gegenstand der Taufe.
In der Taufe wird uns ganz sicher bezeugt, "dass wir so mit Christus selbst vereinigt sind, dass
wir an allen seinen Gütern teilhaben" (Calvin).
Das äußerliche Wasserbad allein tut's nicht, "denn allein das Blut Jesu Christi und der Heilige
Geist reinigt uns von allen Sünden" (Heidelb., Frage 72).
c) Das Wirksamwerden der Taufe geschieht durch die Tat des Heiligen Geistes im Glauben:
"Denn denen, die in frühester Kindheit getauft sind, schenkt Gott im Knaben- oder im
beginnenden Jünglingsalter, mitunter aber erst im Greisenalter die Wiedergeburt. So streckt sich
der Nutzen der Taufe auf den ganzen Ablauf des Lebens, weil die Verheißung, die in ihr enthalten
ist, immerdar Kraft hat." (Con.Tigur. art.20)
d) Es geht in der Taufe um die durch das Zeichen bekräftigte Verheißung der Einleibung in den
Leib Christi. Man soll ihr vertrauen und wissen, dass Gott sie verwirklicht und durch seinen
Geist zu seiner Zeit den Glauben im Täufling weckt (Westm.Conf.28,6).
e) So sollen auch die Kinder durch die Taufe als des Bundes Zeichen der christlichen Kirche
eingeleibt und von den ungläubigen Kindern unterschieden werden, wie im Alten Bund bei der
Beschneidung. An ihrer Stelle ist nach der reformierten Auffassung die Taufe eingeführt worden
(Heidelb.,Fr.74). Die Taufe ist nicht absolut notwendig. Das göttliche Gericht zieht nur der auf
sich, der die Taufe verachtet.
6. Das Sakrament des Abendmahls
Nach reformator.Sicht geht es im Abendmahl:
a) wesentlich um ein Handeln Gottes an uns, und alles hängt auch hier am Wort der
Verheißung.
b) Brot und Wein sind Zeichen der geistlichen Wirklichkeit des Abendmahls, die das Wort
verkündigt.
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"Welches ist die geistliche Wirklichkeit, die uns das Wort verkündigt und die Zeichen versiegeln?
Wenn uns befohlen wird, dass wir den Leib Christi hinnehmen sollen, so bedeutet dies, dass er
tatsächlich unser wird. Weil das Verheißungswort es uns sagt, dürfen wir wissen, dass das
Verheißene uns auch dargereicht wird, nicht anders als wenn Christus selbst gegenwärtig
unserem Anblick sich darböte und von unseren Händen ergriffen würde." (Calvin)
Die Symbole sind nicht die Sache selbst, aber sie sind die Organe, durch die der Herr wirksam in
uns handelt. Die Materie od. Substanz des Abendmahls ist "Christus mit seinem Tode und seiner
Auferstehung",
oder "Sein Leib und Blut, in dem er allen Gehorsam erfüllt hat, um uns die Gerechtigkeit zu
verschaffen" (Calvin).
c) Die Abendmahlsgabe ist eine geistliche Mitteilung.
"Es gibt wohl ein geistliches Essen des Leibes Christi, aber nicht so, dass wir meinen, die Speise
verwandle sich in Geist, sondern so, dass Leib und Blut des Herrn in ihrem Wesen und ihrer
Eigenschaft nach erhalten bleiben und uns geistlich mitgeteilt werden." (Calvin)
d) Es geht im Abendmahl nicht um die Mitteilung einer Materie an uns, sondern um das
Geschenk der Gemeinschaft mit dem Mittler: "...dass wir zu einem Leibe mit ihm
zusammenwachsen" (Calvin) Aus der Gemeinschaft mit Christus erwachsen die Heilsgaben:
"jene Gaben würden nicht zu uns gelangen, wenn Christus sich nicht zuvor zu unserem Eigentum
machte" (Calvin)
Da es der Heilige Geist ist, der diese Vereinigung mit Christus wirkt, spricht Calvin beim
Abendmahl von einem "geistlichen Essen".
Zeichen und Sache müssen deutlich unterschieden werden, da sonst die Souveränität und
Herrlichkeit Christi angetastet und die Gefahr der Vergötzung der Elemente besteht.
E. Bekenntnisschriften
1. Heidelberger Katechismus (1563)
2. Zweites Helvetisches Bekenntnis (1566)
3. Westminster Confession (1647)
Die „Barmer Theologische Erklärung“ von 1934 entstand unter Federführung des reformierten
Theologen Karl Barth
F. Statistisches
In Deutschland ca. 2 Mio. Mitglieder
Es gibt weltweit ca. 750 reformierte Kirchen mit 80 Mill. Mitglieder.
Die meisten gehören zum 1875 gegründeten "Reformierten Weltbund"
(darunter auch. die Böhmische Brüderkirche, die niederländischen Remonstranten, die
Waldenserkirche Italiens und etliche kongregationalistische Kirchen).
Einige im 19.Jahrh. gegründeten, konservativ ausgerichteten "altreformierten" Kirchen haben
einen Dachverband mit ca. 40 Kirchen in der "Reformierten Ökumenischen Synode".
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Die Evangelisch-Unierten Kirchen
Zwei Grundarten:
1. Die seit 1817 in Mitteleuropa entstandenen Unionen lutherischer und reformierter
Gemeinden
a) Die geschichtlichen Wurzeln
liegen im Jahre 1817, als der preußische König Friedrich Wilhelm III. in einer Kabinettsorder zur
Vereinigung der Lutherischen und Reformierten Kirche in Preußen aufrief.
Weitere Unionsbildungen:
1818 in der Pfalz
1821 in Baden
1822 in Rheinhessen
b) Die EKU
Einige Unionskirchen konstituierten sich im Jahre 1951 zur Evangelischen Kirche der Union
(EKU).
Der EKU gehören die evangelischen Kirchen von Anhalt, Berlin-Brandenburg-schlesische
Oberlausitz, Pommern, Rheinland, der Kirchenprovinz Sachsen und von Westfalen an.
Unierte Kirchen, die der EKU nicht angehören, sind die Evangelischen Kirchen von Baden,
Bremen, Hessen und Nassau, Kurhessen-Waldeck und der Pfalz.
c) Die konfessionellen Unterschiede
Eine Unionskirche bedeutet nicht zwangsläufig ein Aufheben der konfessionellen Unterschiede,
sondern die Freiheit der Betonung in der Verkündigung des Evangeliums.
Die Landeskirche in der Pfalz ist Beispiel einer "Bekenntnisunion". Hier wurde die Union unter
Betonung der Gemeinsamkeit zwischen reformierten und lutherischen durch ein neues
Bekenntnis bekräftigt.
Die altpreußische Union und ihre Fortsetzung in den Landeskirchen auf dem ehemaligen Gebiet
Preußens ist Beispiel einer "Verwaltungsunion". Hier gilt in den einzelnen Gemeinden entweder
das lutherische oder das reformierte Bekenntnis.
Bewusst wollen Unionskirchen keine dritte Konfession sein. Das Einigende zwischen
reformierten und lutherischen Bekenntnissen soll stärker betont werden als das Trennende.
Mitarbeiter im Dienst der Verkündigung und Sakramentverwaltung lassen sich auf eines der
Bekenntnisse ordnieren.
2. Die im 20.Jahrhundert in außereuropäischen Ländern entstandenen Unionskirchen, an
denen im allgemeinen Anglikaner, Methodisten und Reformierte beteiligt sind.
Die ca. 25 evangelischen Unionskirchen (in 23 Ländern) haben keinen eigenen Dachverband.
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