Stadt Borgholzhausen: Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Juni 2016 Ansprechpartner: Stadt Borgholzhausen Masch 2 33829 Borgholzhausen Kerstin Otte, fon [05425] 807 60 Wilhelm Sievers, fon [05425] 807 66 Planungsbüro Tischmann Schrooten Berliner Straße 38 33378 Rheda-Wiedenbrück [email protected] fon [05242] 55 09 - 0 Dirk Tischmann Laura Fischer Borgholzhausen, im Juni 2016 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Gliederung 1. Einführung ............................................................................... 3 1.1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................... 3 1.2 Aufbau und Planungshorizont ............................................... 5 2. Ausgangslage und Rahmenbedingungen ....................................... 5 2.1 Landes- und regionalplanerische Rahmenbedingungen .............. 5 2.2 Naturräumliche und siedlungsgeographische Rahmenbedingungen ........................................................... 8 2.3 Demografische Struktur und Entwicklung ............................... 9 2.4 Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt .................................. 12 2.5 Bestehende Gewerbe- und Industriegebiete sowie ergänzende Standorte ........................................................................ 17 2.6 Konversions- und Brachflächen, Leerstände .......................... 30 2.7 Aktuelle Planverfahren mit gewerblichen Zielsetzungen .......... 31 2.8 Zwischenergebnis: Flächenentwicklung in den letzten 15 Jahren und verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen ........... 31 3. Zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächenbedarf ........................ 35 3.1 Flächenbedarf ortsansässiger Betriebe ................................. 35 3.2 Aktuelle Anfragen nach Gewerbe- und Industrieflächen .......... 35 3.3 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf: Neuausrichtung gemäß LEP-Entwurf und bisherige Entwicklung ............................... 36 3.4 Zwischenergebnis: Ergebnis der Bestandsaufnahme und Flächenbedarf für Gewerbe- und Industrieentwicklungen ........ 40 4. Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt Borgholzhausen ... 42 4.1 Leitsätze: Städtebaulich-gewerbliche Entwicklungsziele .......... 42 4.2 Handlungsempfehlungen ................................................... 44 4.3 Prüfung potenzieller Flächenentwicklungen im Stadtgebiet ...... 48 4.3.0 Exkurs: „Interkommunales Gewerbegebiet IBV“ – Erste Alternativendiskussion für einen 3. Bauabschnitt im Jahr 2011 ...................................... 49 4.3.1 Kernstadt Borgholzhausen – Standortsicherung und Weiterentwicklung der Betriebe Schüco International und Bartling ........................................................... 54 4.3.2 Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für ortsansässiges Gewerbe und kleinere bis mittlere Betriebe ..................................... 56 1 2 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 4.3.3 Interkommunales Gewerbegebiet IBV: Bedarfsgerechte Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Stadt Versmold .............................................58 4.3.4 Übersicht: Potenzielle Flächenvorschläge und Prioritäten ..............................................................68 4.4 Gewerbe- und Industrieflächenkonzept: Zielsetzungen, Standortdiskussion und weitere Vorgehensweise ...................69 5. Verzeichnisse ..........................................................................71 Abbildungsverzeichnis ..............................................................71 Tabellenverzeichnis ..................................................................71 Quellenverzeichnis ...................................................................72 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 1. Einführung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Parallel zur Aufstellung des neuen Landesentwicklungsplans NRW (LEP) mit anschließender Fortschreibung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Detmold prüfen die Kommunen im Kreis Gütersloh und die Kreisverwaltung Gütersloh die planerischen Rahmenbedingungen für die künftige wirtschaftliche Entwicklung in der Region. Ziel ist es, auf Grundlage kommunaler Gewerbe- und Industrieflächenkonzepte Planungs- und Bewertungsgrundlagen zu erhalten, konkrete Möglichkeiten für Flächenentwicklungen im kommunalen Bereich zu diskutieren und die erforderlichen Weichenstellungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Städte und Gemeinden in den nächsten 15 Jahren vorbereiten zu können. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Mangel an GIB-Standorten mit guten Entwicklungsperspektiven bereits heute ein erhebliches regionales Problem darstellt. Daher wird die interkommunale GIB-Standortplanung künftig in der Regionalplanung besonders im Mittelpunkt stehen. Die Konzepte der Kommunen im Kreis Gütersloh sollen in eine Standortbestimmung des Kreises Gütersloh eingebunden werden, in der „als Klammer“ die Entwicklungsperspektiven der Kommunen gebündelt und soweit möglich interkommunal vorabgestimmt werden. Der Kreis Gütersloh wird hierbei auch die wirtschaftsstrukturellen Rahmenbedingungen im Kreis darlegen und entsprechende gemeinsame Entwicklungsziele formulieren. Das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt Borgholzhausen wird somit und aufgrund der Größe der Stadt Borgholzhausen primär aus städtebaulicher bzw. aus bauleitplanerischer Sicht erarbeitet. Die Grundsätze und Zielsetzungen der Kommune im Umgang mit den bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen bzw. mit den im Stadtgebiet ansässigen Betrieben sind zu erörtern. Für die angestrebte künftige Gewerbeentwicklung sind mögliche Ergänzungs- und Erweiterungsflächen zu prüfen und zu bewerten. Im Ergebnis soll dieses Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Grundlage für die Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsziele im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans und für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt werden. Der Kreis Gütersloh und die Stadt Borgholzhausen besitzen eine hohe Wirtschaftskraft und Attraktivität. Der aktuelle Strukturbericht des Kreises Gütersloh (vgl. pro Wirtschaft GT GmbH 2015a) zeigt deutlich auf, dass der Kreis eine überaus positive Wirtschaftsentwicklung genommen hat und hier für Ostwestfalen, aber auch für das Land NRW eine sehr wichtige Rolle spielt. Die Stadt Borgholzhausen verzeichnet wie andere Kommunen im Kreisgebiet entsprechend entgegen dem bundes- und landesweiten Trend eine bislang stabile Bevölkerungsentwicklung. Im Zuge der Neuaufstellung des heutigen Regionalplans, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, in den Jahren 1996 bis 2004 wurde für Borgholzhausen ein Wachstum der Einwohner von 8.473 Personen (1996) auf 9.049 Einwohner bis zum Planungshorizont 2015 prognostiziert (Orientierungswert). 3 4 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Zum Stichtag 31.12.2014 wurde diese Einwohnerzahl nicht erreicht, mit 8.666 Einwohner weist die Stadt bisher aber insgesamt noch eine relativ stabile Entwicklung der Bevölkerungszahlen auf (vgl. IT.NRW 2015). Durch den inzwischen absehbaren Lückenschluss der A 33 zwischen Bielefeld/Steinhagen und Borgholzhausen ab dem Jahr 2019 wird die Nachfrage am Wohn- und Gewerbestandort Borgholzhausen voraussichtlich steigen. Die Stadt Borgholzhausen hat in den letzten Jahren die Problematik der überplanten, aber zu einem erheblichen Teil nicht verfügbaren Wohn-, Misch- und Gewerbeflächen intensiv aufgearbeitet. Neben den Flächen für Wohn- und Mischnutzungen wurden ebenso ggf. gewerblich nutzbare Flächen geprüft. In der Kernstadt wurden Bebauungspläne überarbeitet, die Flächen wurden z. T. durch ein Umlegungsverfahren gemäß § 45 ff BauGB mobilisiert. Grundsätzliches Ziel ist aus Gründen des boden- und kostensparenden Bauens und der Verkehrsvermeidung sowie zum Schutz des Außenbereichs eine – soweit städtebaulich und nachbarschaftlich vertretbar – Nachverdichtung im Innenbereich nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Sonderstandorte oder Konversionsflächen (Bahnflächen, militärische Standorte, altindustrielle Standorte) mit größeren Umnutzungspotenziale bestehen in Borgholzhausen jedoch nicht. Derzeit wird der 2. Bauabschnitt des interkommunalen Gewerbegebiets Borgholzhausen Versmold durch den für das interkommunale Gewerbegebiet gegründeten Zweckverband der beiden beteiligten Kommunen erschlossen und entwickelt. Die Stadt Borgholzhausen verfügt hier und in dem Gewerbegebiet Am Bahnhof noch über Baugrundstücke in planungsrechtlich ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebieten. Leider blockieren in Teilbereichen verbliebene Grundstückseigentümer die weitere plangemäße Entwicklung. Der Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold hatte daher auch ein Umlegungsverfahren für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Interkommunales Gewerbegebiet“ (2. BA) eingeleitet, nachdem im freihändigen Grunderwerb mit einzelnen Eigentümern keine Lösungen gefunden werden konnten. Die Stadt Borgholzhausen verfolgt daher eine aktive Baulandpolitik und versucht auch im gewerblichen Bereich insbesondere über den frühzeitigen Zwischenerwerb potenzieller Entwicklungsflächen deren zielgemäße Nutzung sinnvoll zu steuern. Für die Nachfrage nach ortsnahen Grundstücken für kleinteiliges Gewerbe wurde im Rahmen des gerade abgeschlossenen Planverfahrens Bebauungsplan Nr. 30 „Enkefeld“ eine kommunale Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet zur Verfügung gestellt. Im Zuge der in den nächsten Jahren anstehenden Planungsarbeiten für den fortgeschriebenen Regionalplan muss die Stadt Borgholzhausen für GEFlächen alleine oder für GI-Flächen bzw. größere Ansiedlungsvorhaben gemeinsam mit der Stadt Versmold im Rahmen des Zweckverbands die Grundsatzentscheidungen für die künftige Ausrichtung der Gewerbeflächenentwicklung im Stadtgebiet treffen. Soweit keine Potenziale mehr vorhanden sind oder mobilisiert werden können, ist zu entscheiden, ob zusätzliche Flächen für eine Weiterentwicklung der vorhandenen Standorte 5 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept vorbereitet werden sollen und welche Entwicklungsrichtung dann ggf. einzuschlagen ist. 1.2 Aufbau und Planungshorizont Die kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepte der Kommunen im Kreis Gütersloh sollen wie in Kapitel 1.1 dargelegt in die gewerbliche Standortbestimmung des Kreises Gütersloh eingebunden werden. In diesem Rahmen werden allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen und die kreisweiten Rahmenbedingungen und Entwicklungsziele zusammengestellt. Das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt Borgholzhausen umfasst vor diesem Hintergrund die konkreten städtebaulichen Rahmenbedingungen und Anforderungen im Stadtgebiet: In Kapitel 2 werden zunächst rechtliche und planerische Rahmenbedingungen der gewerblichen Entwicklung im Stadtgebiet beschrieben. Neben den demografischen Grundlagen und der Wirtschaftsstruktur werden die bestehenden Gewerbe- und Industrieflächen im Stadtgebiet untersucht und in jeweiligen Steckbriefen für die Standorte dargestellt. In Kapitel 3 wird die Fragestellung des künftigen Flächenbedarfs erörtert. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in den letzten 16 Jahren wird aufgezeigt, wie die weitere Perspektive aussehen könnte. Die Stadt Borgholzhausen hat zudem die Betriebe im Stadtgebiet angeschrieben und um Aussagen zu den absehbaren Bedarfen gebeten. In Kapitel 4 werden die grundlegenden Zielsetzungen und die Entwicklungsperspektiven für die Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung für den Zeithorizont der kommenden Regionalplan-Überarbeitung erarbeitet. Zielhorizont ist gemäß Aussage der Bezirksregierung Detmold das Jahr 2030. 2. Ausgangslage und Rahmenbedingungen 2.1 Landes- und regionalplanerische Rahmenbedingungen Die Stadt Borgholzhausen ist im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) als Grundzentrum eingestuft worden, das auf Bielefeld als Oberzentrum ausgerichtet ist. In dem in Aufstellung befindlichen neuen LEP (Stand: überarbeiteter Entwurf September 2015) wird die Einstufung als Grundzentrum beibehalten. Der zeichnerisch festgelegte Siedlungsraum umfasst i. W. den Stand der Bauleitplanung bzw. der Regionalplanung bis zum Jahr 2012. Der Kammzug des Teutoburger Walds, welcher sich sowohl westlich als auch östlich bzw. südöstlich des Siedlungsraums der Kernstadt Borgholzhausens erstreckt, wird als Gebiet zum Schutz der Natur dargestellt. Der westliche Bereich liegt zudem im Bereich eines großflächigen Gebiets zum Schutz des Wassers. Landesplanung 6 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Nach der Überarbeitung gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 23.06.20151 werden im neuen LEP über die allgemeinen Ziele und Grundsätze hinaus – soweit im aktuellen LEP-Entwurf heute erkennbar – für die regionale Entwicklung und für die hier eingebundene kommunale Gewerbe- und Industrieflächenkonzeption insbesondere die folgenden Ziele und Grundsätze in Kapitel 6 Siedlungsraum künftig von besonderer Bedeutung sein, zu Inhalten und Einzelheiten wird auf den aktuellen LEP-Entwurf verwiesen: 6.1 6.1-1 6.1-2 6.1-3 6.1-4 6.1-5 6.1-6 6.1-8 6.1-9 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung Grundsatz Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“ Grundsatz Leitbild „dezentrale Konzentration“ Ziel Keine bandartigen Entwicklungen und Splittersiedlungen Grundsatz Leitbild „nachhaltige europäische Stadt“ Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung Grundsatz Wiedernutzung von Brachflächen Grundsatz Vorausschauende Berücksichtigung von Infrastrukturkosten und Infrastrukturfolgekosten 6.3 Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen Ziel Flächenangebot Grundsatz Umgebungsschutz Ziel Neue Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen Grundsatz Interkommunale Zusammenarbeit Grundsatz Anbindung neuer Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen 6.3-1 6.3-2 6.3-3 6.3-4 6.3-5 Die Ziele und Grundsätze des künftigen LEP für NRW müssen die regionalen und kommunalen Anforderungen und Bedürfnisse ausreichend berücksichtigen und die notwendige Flexibilität erlauben. Hier bestehen nach wie vor erhebliche Zweifel und Sorgen, ob die landesplanerischen Absichten und der überarbeitete LEP-Entwurf diesen Anforderungen gerecht werden können. Verwiesen wird hierzu stellvertretend auf die Kritik des Regionalrats Detmold zum LEP-Entwurf in der „Detmolder Erklärung II“ zum zweiten Entwurf des neuen LEP in NRW (Stand 04.12.2015). Regionalplan Im Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold, Oberbereich Bielefeld, Detmold 2004) liegt die Stadt Borgholzhausen 1 Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Hrsg. (2015): Bericht über den Kabinettbeschluss vom 23.06.2015. Download unter land.nrw/sites/default/files/asset/document/bericht_ueber_den_kabinettbeschluss_vom_2 3.06.2015_zur_aenderung_des_lep-entwurfs_0.pdf, letzter Zugriff am 31.07.2015, Düsseldorf und überarbeiteter Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW (LEP), Stand September 2015. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept nördlich der großräumigen, verbindenden Trasse der A 33, B 68 und Bahntrasse „Haller Willem“ sowie zwischen den Oberzentren Bielefeld und Osnabrück. Die Kernstadt wird im Regionalplan als zusammenhängender allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt, ASB-Neuentwicklungen sind auf diesen Bereich zu konzentrieren. Die Ortsteile von Borgholzhausen mit weniger als 1.000 Einwohnern werden nicht im Regionalplan dargestellt und sind i. W. im Rahmen der Eigenentwicklung zu sichern. Die drei gewerblich-industriellen Schwerpunkte werden im Regionalplan als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt. Einer davon schließt südlich an den ASB der Kernstadt an. Die beiden weiteren Standorte befinden sich – deutlich abgegrenzt – südwestlich der Kernstadt im Bereich (siehe nachfolgende Abbildung 1): (1) GIB südlich an die Kernstadt angrenzend im Bereich Bahnhofstraße (L 785), (2) GIB im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof und Hof Schütte nördlich und südlich der B 68 und der Bahntrasse „Haller Willem“, (3) Interkommunaler GIB nordwestlich angrenzend an A 33 und Stadtgrenze zu Versmold. Abb. 1 Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Freiraumfunktion Schutz der Natur Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) Freiraumfunktion Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr Ausschnitt (Montage) aus dem gültigen Regionalplan mit Nummerierung der GIB Stand: Blätter 10 und 11, 2004 - ohne Maßstab Nord 7 8 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Die in Kapitel 2.2 dargelegten naturräumlichen und siedlungsgeographischen Rahmenbedingungen sind im Regionalplan gut erkennbar durch die den Siedlungsraum umgebenden Waldbereiche und Freiraum- und Agrarbereiche mit überlagernden Freiraumfunktion (Schutz der Natur, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Grundwasser- und Gewässerschutz) dargestellt. 2.2 Naturräumliche und siedlungsgeographische Rahmenbedingungen Borgholzhausen liegt im nordwestlichen Teil des Kreises Gütersloh an der Grenze zum niedersächsischen Landkreis Osnabrück und zur Stadt Dissen. Das Stadtgebiet umfasst eine Fläche von ca. 56 km² und wird naturräumlich sowie siedlungsgeographisch durch den von Nordwest nach Südost verlaufenden Höhenzug des Teutoburger Waldes sowie durch die sich südlich anschließende, flachwellige Parklandschaft des „Ostmünsterlandes“ geprägt. Die Kernstadt Borgholzhausen liegt im Bereich eines Passüberganges des Teutoburger Waldes, das nördliche Stadtgebiet reicht bis ins Ravensberger Hügelland. Der Bereich Borgholzhausen-Bahnhof geht in das durch Grünland, Acker und Gehölzzüge gegliederte und in den Niederungen feuchte „Ostmünsterland“ über. Das FFH-Gebiet „Östlicher Teutoburger Wald“ umfasst im Südosten und im Westen der Kernstadt große Bereiche des Waldbestands um Ravensberg-Barenberg und Johannisegge. Diese Bereiche sind großflächig auch als Naturschutzgebiete festgesetzt worden. Zwischen geplanten Bauflächen und einem FFH-Gebiet sind ausreichende Abstände einzuhalten, um die Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets nicht zu gefährden. Der nördliche Teilbereich der Stadt Borgholzhausen liegt im Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald-Wiehengebirge“, dessen südliche Grenze die parallel zum Kammzug verlaufende B 68 bildet. Das Gebiet wird weiterhin über die Naturparkgrenzen hinaus durch die Landschaftsschutzgebiete (LSG) des Kreises überplant. Dabei sind vor allem die LSG „Osning“, „Teutoburger Wald“ und „Bäche des Ostmünsterlandes“ von Bedeutung. Die Siedlungsentwicklung ist seit Jahrhunderten durch die naturräumlichen Gegebenheiten bestimmt worden. Die Höhenzüge des Teutoburger Waldes begrenzen die Siedlungsentwicklung der Kernstadt Borgholzhausen. Die am Südhang des Mittelgebirges entspringenden Bäche prägen das vom Teutoburger Wald aus leicht abfallende, durch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie Einzelhöfe und Streubebauung charakterisierte Ostmünsterland. Die Erweiterung der Siedlungsbereiche wird neben den naturräumlichen Gegebenheiten auch von der verkehrlichen Anbindung beeinflusst. Die bedeutenden überregionalen Verkehrszüge A 33, B 68 und die Bahntrasse „Haller Willem“ verlaufen im südlichen Stadtgebiet parallel zum Teutoburger Wald. Im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof bilden die Autobahnanschlussstelle der A 33 mit der Weiterführung über die B 476 und die beiden Bundesstraßen B 68 und B 476 den Verkehrsschwerpunkt im 9 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Stadtgebiet Borgholzhausen. Von diesem Knotenpunkt aus verbindet die L 785 diesen südlichen Nebenkern mit dem im Norden gelegenen Siedlungsschwerpunkt. Die im Regionalplan dargestellte Ortsumgehungsstraße L 785n soll aufgrund des in den Jahren 2009/2010 erfolgten Ausbaus der bestehenden Ortsdurchfahrt aus dem Regionalplan herausgenommen werden. Die Autobahnanschlussstelle der A 33 befindet sich direkt an der Stadtgrenze von Versmold und Borgholzhausen. Aus Osnabrück kommend endet hier derzeit noch die A 33. Mit dem Lückenschluss ab dem Jahr 2019 wird die Autobahntrasse Richtung Halle (Westf.) künftig weitgehend parallel zur B 68 verlaufen und Borgholzhausen-Bahnhof und B 68 insbesondere von dem sehr hohen Lkw-Durchgangsverkehr entlasten. Da sich durch die naturräumlichen Gegebenheiten in der Kernstadt Borgholzhausen kaum größere gewerbliche Erweiterungsmöglichkeiten geboten haben, hat sich im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof aufgrund der weniger reliefbeeinflusste Lage und der sehr guten verkehrlichen Anbindung der gewerbliche Schwerpunkt entwickelt (siehe Abbildung 2). Abb. 2 Gewerblicher Schwerpunkt im Stadtgebiet Borgholzhausen Grundlage: DGK 5, B-Pläne und Satzungen - ohne Maßstab Nord 2.3 Demografische Struktur und Entwicklung Zum 31.12.2014 lebten in der Stadt Borgholzhausen 8.666 Einwohner (vgl. IT.NRW 2015). In der nachfolgenden Abbildung 3 ist ein leichtes, aber stetiges Wachstum der Bevölkerung bis zum Jahr 2002 (8.818 Einwohner) erkennbar. Für die Folgejahre ist eine stabile Bevölkerungsentwicklung mit geringfügigen positiven und negativen Schwerpunkt der Bevölkerungszahlen festzustellen. Seit dem Jahr 2006 verzeichnet die Stadt Borgholzhausen überwiegend leicht rückläufige und seit 2013 konstante Bevölkerungszahlen. Die aktualisierte Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 zeigt für die letzten Jahre eine Bevölkerungsentwicklung 10 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept vergleichbare Entwicklung, wobei die Werte des Zensus geringfügig höhere Einwohnerzahlen aufweisen. (vgl. IT.NRW 2015) Abb. 3 Bevölkerungsentwicklung 1989-2014 Stichtag 31.12.; Datenquelle IT.NRW 2015 Abb. 4 Natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungen Stichtag 31.12.; Datenquelle IT.NRW 2015 In Abbildung 4 wird der wesentliche Einfluss der Wanderungen auf die Gesamtentwicklung der Bevölkerung deutlich. Die wanderungsbedingte Bevölkerungsentwicklung weist besonders Anfang der 1990er Jahre deutliche Wanderungsgewinne auf. Die relativ konstante Entwicklung der Zuzüge und die Zunahme der Fortzüge führten seit Anfang der 2000er Jahre zu einem negativen Wanderungssaldo. Die Stadt verzeichnete im Zeitraum von 1989 bis 2014 sowohl negative als auch positive Werte bei der natürlichen Bevölkerungsentwicklung. Geburten- und Sterberate bleiben insgesamt auf einem ähnlichen Niveau. Seit dem Jahr 2004 war, mit Ausnahme der Jahre 2009, 2013 und 2014, ein leichter Sterbeüberschuss und daraus folgend ein negativer Saldo der natürlichen Bevölkerungsentwicklung festzustellen. Abb. 5 Bevölkerungsentwicklung im Vergleich Stichtag 31.12.; Datenquelle IT.NRW 2015 11 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Der Vergleich mit der Bevölkerungsentwicklung des Landes NRW zeigt für die Stadt Borgholzhausen zwischen 1989 und 2014 ein deutlich stärkeres prozentuales Wachstum. Im Vergleich zum Regierungsbezirk Detmold weist die Bevölkerungsentwicklung in Borgholzhausen ab Mitte der 1990er Jahre ein stärkeres Bevölkerungswachstum auf. Der Kreis Gütersloh verzeichnet dagegen ab Mitte der 1990er Jahre eine größere Wachstumsdynamik als die Kommune auf. (vgl. IT.NRW 2015) Die altersstrukturelle Entwicklung lässt in der nachfolgenden Abbildung die Alterung der Bevölkerung erkennen. Im Vergleich zu 1989 ist besonders die Gruppe der 25- bis unter 45-Jährigen zurückgegangen. Da zusätzlich der Anteil der über 65-jährigen und der 45- bis unter 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung deutlich zunimmt, während gleichzeitig der Anteil der jüngeren Altersgruppen sinkt wird sich auch der Anteil der erwerbsfähigen Personen in Zukunft weiter verschlechtern. Abb. 6 Altersstruktur Stichtag 31.12.; Datenquelle IT.NRW 2015 Im aktuellen Demografiebericht für den Kreis Gütersloh werden Bevölkerungsprognosen für die einzelnen Kommunen im Kreis bis zum Jahr 2035 erstellt. Als Basis für die Vorausberechnungen dient die Bevölkerungszahl zum Stichtag 31.12.2014, die auf den Daten der lokalen Meldeämter beruhen. Hierbei kommt es zu Abweichungen zu den in diesem Kapitel verwendeten Zahlen von IT.NRW, welche auf den Daten der amtlichen Statistik des Landes NRW basieren. Im Demografiebericht des Kreises werden für die Vorausberechnung zwei Varianten, eine Obere (positive) sowie eine Untere (moderate) Prognose aufgeführt. In der Stadt Borgholzhausen leben im Basisjahr 2014 gemäß Demografiebericht insgesamt ca. 8.700 Personen. Bis zum Jahr 2035 wird in der Oberen Variante ein geringes Wachstum von 0,6 % auf ca. 8.750 Einwohner sowie in der Unteren Variante ein Bevölkerungsrückgang von -12,2 % auf ca. 7.640 Personen erwartet. In beiden Varianten wird ein negativer Saldo der natürlichen Bevölkerungsentwicklung vorausgesagt. Bei der Bevölkerungsprognose 12 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Oberen Variante wird ein positiver, jedoch für die moderate Berechnung ein teilweise negativer bzw. ausgeglichener Wanderungssaldo vorhergesagt. Das sogenannte Medianalter betrug im Jahr 2014 45,7 Jahre und wird laut des Demografieberichts sowohl in der positiven (48,8 Jahre) als auch in der moderaten Variante (50,5 Jahre) ansteigen. Für das Jahr 2035 wird somit insgesamt eine veränderte Altersstruktur in Borgholzhausen mit einem wachsenden Anteil der älteren Altersgruppen sowie gleichzeitig einem sinkenden Anteil der jüngeren Gruppen erwartet. Die konstante Einwohnerzahl der letzten Jahre in Borgholzhausen lässt sich u. a. an den im Vergleich zu den anderen Kommunen im Kreis Gütersloh geringen Zuwanderungsgewinnen aus osteuropäischen Staaten in den Jahren 2010 bis 2014, da die fleischverarbeitende Industrie in Borgholzhausen eine eher geringe Rolle spielt, erklären. Zudem bestand im Stadtgebiet in den letzten Jahren ein eher geringes Angebot an Wohnbauflächen. Zukünftig wird jedoch mit einer positiveren Bevölkerungsentwicklung gerechnet. Einerseits ist durch die hohe Zahl der Flüchtlinge sowie der Übernahme eines fleischverarbeitenden Betriebs in der Nachbarkommune Dissen durch einen Großkonzern und mit einer daraus resultierenden Ansiedlung von ca. 700 Werkvertragsarbeitern im Großraum Dissen, mit Zuwanderungsgewinnen zu rechnen. Andererseits wurden zur Befriedigung der hohen Nachfrage nach Wohnraum das Baugebiet „Enkefeld“ (B-Plan Nr. 30) und vermehrt weitere Mehrfamilienhausgrundstücke ausgewiesen. Zum 31.12.2015 wies die Stadt Borgholzhausen gemäß des lokalen Melderegisters bereits etwa 8.820 Einwohner auf. 2.4 Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt Die Wirtschaftsstruktur der Stadt Borgholzhausen wird insbesondere durch das produzierende Gewerbe geprägt. Besonders stark vertreten sind die Branchen Metallverarbeitung, Logistik, Kunststoffverpackungen und Chemie. Darunter befinden sich wichtige Unternehmen, wie Schüco International KG, Bartling GmbH & Co. KG, Fechtel Transportgeräte GmbH, WST Westfalia Systemtechnik GmbH, Bostik GmbH, Kraftverkehr Nagel GmbH & Co. KG, Schröter GmbH & Co. KG, Rolko Kohlgrüber GmbH, Specht Fleischwaren GmbH und Glocken-Beune GmbH. (vgl. pro Wirtschaft GT GmbH 2012b und 2015b) Branchenstruktur der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Die hohe Bedeutung des produzierenden Gewerbes für den Wirtschaftsstandort Borgholzhausen spiegelt sich in der Zusammensetzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wider. Am 30.06.2014 waren ca. 59 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden Gewerbe2 tätig. Damit weist die Stadt Borgholzhausen im Vergleich zum Land NRW (28 %), zum Regierungsbezirk Detmold (35 %) und zum Kreis Gütersloh (45 %) einen deutlich höheren Anteil an Beschäftigten in diesem Wirtschaftsbereich auf. Tendenziell ist innerhalb der letzten Jahre ein kontinuierliches Wachstum der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2 Zusammensetzung produzierendes Gewerbe: Bergbau und Gewinnung von Steinen/Erden, verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe, Energie-/Wasserversorgung, Abwasser-/Abfallentsorgung sowie Beseitigung von Umweltverschmutzungen Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 13 in diesem Wirtschaftsbereich festzustellen. Im Vergleich zum Jahr 2009 hat die Stadt Borgholzhausen ein Wachstum von 5 % zu verzeichnen. Die übergeordneten Ebenen verzeichneten dagegen einen leichten Rückgang von ca. -2 %. (vgl. IT.NRW 2015) Der Wirtschaftsbereich „Handel, Gastgewerbe, Verkehr“3 weist einen relativ konstanten Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf. Zum 30.06.2014 verzeichnete Borgholzhausen mit 27,5 % im Vergleich zum Land NRW (22 %) sowie zum Regierungsbezirk Detmold und zum Kreis Gütersloh (je 21 %) hier ebenfalls einen höheren Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Vergleich zum Jahr 2009 weisen das Land, der Regierungsbezirk sowie die Kommune einen geringfügigen Verlust von -1 % auf. (vgl. IT.NRW 2015) Der Wirtschaftsbereich der „Sonstigen Dienstleistungen“4 verzeichnete dagegen eine sinkende Bedeutung. Mit insgesamt ca. 12 % (30.06.2014) hat dieser Bereich in Borgholzhausen einen Rückgang von ca. -4 % im Vergleich zum Jahr 2009 zu verzeichnen. Sowohl Kreis (33 %) als auch Regierungsbezirk (42 %) und Land (49 %) verzeichneten 2014 hier wesentlich höhere Anteile an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Sie wiesen zudem für den gleichen Zeitraum mit 1 bis 3 % eine Zunahme auf. (vgl. IT.NRW 2015) Abb. 7 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen 2009 und 2014 Stichtag 30.06.; Datenquelle: IT.NRW 2015 Die wirtschaftliche Entwicklung stellt sich für Borgholzhausen insgesamt Entwicklung der SVpositiv dar, wie u. a. die in Abbildung 8 dargestellte Entwicklung der Beschäftigten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verdeutlicht. Deren Anzahl hat in der Kommune seit 2004 bis zum Jahr 2009 kontinuierlich zugenommen. Besonders von 2006 auf 2007 hat die Stadt ein deutliches Wachstum von ca. 20 % zu verzeichnen. In den darauffolgenden Jahren sind sowohl negative als auch positive Schwankungen zu verzeichnen. Innerhalb der letzten 10 Jahre ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig 3 Zusammensetzung Handel, Gastgewerbe, Verkehr: Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz, Verkehr und Lagerei (= Logistik), Gastgewerbe. 4 Zusammensetzung sonstige Dienstleistungen: Information/Kommunikation, Finanz-/Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks-/Wohnungswesen, freiberufliche/wiss./techn. Dienstleistungen, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Erziehung und Unterricht, Gesundheits-/Sozialwesen, Kunst/Unterhaltung/Erholung, sonstige Dienstleistungen, private Haushalte etc. 14 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Beschäftigten um ca. 730 Beschäftigte (ca. 29 %) gestiegen. Am 30.06.2014 waren in Borgholzhausen 3.231 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das insgesamt überdurchschnittliche wirtschaftliche Wachstum im Stadtgebiet zeigt auch der Vergleich mit der Arbeitsplatzentwicklung in Kreis, Regierungsbezirk und Land. (vgl. IT.NRW 2015) Die deutliche Zunahme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ab dem Jahr 2007 (siehe Abbildung 8) in Borgholzhausen lässt sich mit der Umsiedlung des Standorts der Firma Nagel in das Interkommunale Gewerbegebiet Borgholzhausen Versmold IBV erklären. Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, im Jahr 2004 wurde für Borgholzhausen ein Wachstum der Beschäftigtenanzahl von 1.932 Beschäftigten (1996) auf 2.166 Beschäftigte und somit eine Zunahme von ca. 10 % bis zum Planungshorizont 2015 prognostiziert (Orientierungswert). Gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit ergibt sich dagegen für den gleichen Zeitraum eine deutlich höherer Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 571 Beschäftigte oder rund 21 % (Stichtag 30.06.1996: 2.660 Beschäftigte, Stichtag 30.06.2014: 3.231 Beschäftigte - vgl. IT.NRW 2015).5 Abb. 8 Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Stichtag 30.06.; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, übernommen von IT.NRW 2015 Die Stadt Borgholzhausen wies eine Beschäftigtendichte von 374 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort je 1.000 Einwohner auf. Demnach wurden für 37,4 % der Bevölkerung Arbeitsplätze in 5 Hinweis: Die Bezirksregierung verwendet für den Regionalplan ein eigenes Berechnungsmodell, das nicht direkt mit den ansonsten verfügbaren Daten gemäß Statistik der Bundesagentur für Arbeit bzw. IT.NRW vergleichbar ist. Die deutlich höhere Zunahme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 21 % gegenüber der RegionalplanPrognose von rund 10 % Zuwachs deutet jedoch darauf hin, dass die Entwicklung dynamischer als vorhergesagt verlaufen ist und die Prognosen übertroffen worden sind. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Borgholzhausen angeboten. Dieser Wert liegt unter der Beschäftigungsdichte des Kreises Gütersloh (43,7 %). (vgl. pro Wirtschaft GT GmbH 2015a) Die Beschäftigungsdichte in Borgholzhausen ist in den letzten Jahren von ca. 36,7 % im Jahr 2010 auf 37,4 % geringfügig gestiegen. (eigene Berechnung auf Grundlage von pro Wirtschaft GT GmbH 2012a) Abb. 9 Beschäftigtendichte in den Kommunen des Kreises Gütersloh pro Wirtschaft GT GmbH 2015a Abb. 10 Entwicklung der Berufspendler seit 2008 Stichtag 30.06.; Datenquelle: pro Wirtschaft GT GmbH 2015a 15 16 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Berufspendler Der Pendlersaldo weist im Zeitraum zwischen 2008 und 2014 einen überwiegend negativen Wert auf. Lediglich im Jahr 2009 ist die Zahl zwischen Ein- und Auspendlern annähernd ausgeglichen. Zum 30.06.2014 hatte die Stadt Borgholzhausen insgesamt 2.336 Ein- und 2.544 Auspendler und damit einen negativen Pendlersaldo von -208. Die Zahl der Einpendler ist im genannten Zeitraum relativ stabil geblieben. (vgl. pro Wirtschaft GmbH 2015a) Bezogen auf 1.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte liegt die Stadt Borgholzhausen im Vergleich der Kommunen des Kreises Gütersloh im Jahr 2014 mit 64 weniger Ein- als Auspendlern unter dem Durchschnitt. (vgl. pro Wirtschaft GT GmbH 2015a) Abb. 11 Pendlersaldo in den Kommunen des Kreises Gütersloh pro Wirtschaft GT GmbH 2015a Arbeitslosigkeit Am 30.06.2014 betrug der Anteil der Arbeitslosen bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (Arbeitslosenquote) im Kreis Gütersloh 5,2 %. Diese Quote ist im Vergleich zur Region OWL (6,6 %) und zum Land NRW unterdurchschnittlich und zeigt die verhältnismäßig gute Lage auf dem Arbeitsmarkt im Kreis Gütersloh. (vgl. pro Wirtschaft GT GmbH 2015a) 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Insgesamt 396 305 224 176 221 181 156 183 201 193 190 männlich 205 146 99 88 125 99 82 95 107 102 93 weiblich 191 159 125 88 96 82 74 88 94 91 97 Tab. 1 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Borgholzhausen Stichtag 30.06.; Datenquelle Bundesagentur für Arbeit 2015 Auf kommunaler Ebene werden von der Arbeitsagentur keine Arbeitslosenquoten veröffentlicht. Die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Borgholzhausen lässt aber einen positiven Trend erkennen (Tabelle 1). 17 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 2.5 Bestehende Gewerbe- und Industriegebiete sowie ergänzende Standorte Die Stadt Borgholzhausen verfügt über die drei in Kapitel 2.1 genannten gewerblich-industriellen Schwerpunkte, die im Regionalplan als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) dargestellt sind. Die Standorte 1 und 2 sowie der südliche Bereich des dritten Standorts sind weitestgehend erschlossen und bebaut. Der nördliche Bereich des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets wurde bereits erschlossen. In den folgenden Steckbriefen werden die drei Schwerpunktbereiche GIB-Nr. 1 bis Nr. 3 (I.1 bis I.3a/b) sowie der im Regionalplan innerhalb des ASB dargestellte Ergänzungsstandort insbesondere mit der Firma Bartling (II.1) gemäß Flächennutzungsplan (FNP) erfasst und auf dessen Maßstabsebene beschrieben6. Ergänzend werden unter III. Einzelstandorte von mittleren und größeren Betrieben im Außenbereich aufgenommen. Abb. 12 Gewerbestandorte gemäß Flächennutzungsplan – Übersicht Grundlage: FNP Borgholzhausen, Stand 2016 - ohne Maßstab 6 Nord Hinweis: Abgrenzung der Flächen und Flächengrößen auf Grundlage FNP (Stand 2016) und RNK (Karte: Stand 01.01.2014, Flächenbilanz: Stand 01.01.2015). 18 I.1 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Gewerbegebiet In der Lake Gebietsgröße ca. 21 ha Übersicht – FNP-Auszug: Betriebsgrößen Betriebsgelände Schüco International KG mit 3 Betriebsstandorten und großflächiger Erweiterungsoption im Süden, ergänzend kleinere Betriebe im Norden und Osten Branchenstruktur Produzierendes Gewerbe (Schüco International KG Alu Competence, Segelmacherei Latsch, Feinmechanik Eck), Logistik Dienstleistungen Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung Leerstände – keine – – keine – Städtebaulicher Gesamteindruck Primär firmenbezogener Standort; noch nicht abgeschlossener, schrittweise wachsender GE-Standort ohne besondere städtebauliche Qualität an der Nahstelle zwischen Siedlungs- und Außenbereich. Lage im Stadtgrundriss In Borgholzhausen, südwestlicher Ortsrand, westlich der Bahnhofstraße (L 785). Regionalplan Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB); Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) nördlich sowie westlich angrenzend, Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung im restlichen Umfeld angrenzend. FNP und Nutzungen im Umfeld Gewerbliche Baufläche; im Umfeld: Wohnbauflächen westlich und nördlich, gemischte Baufläche nordöstlich und Flächen für die Landwirtschaft südlich und östlich angrenzend; Grundschule und Gesamtschule in ca. 950 m Entfernung nordöstlich, Kindergarten in ca. 800 m Entfernung nördlich. Satzungen/B-Pläne B-Plan Nr. 4 „In der Lake“ (GE, MI) zentraler und westlicher Bereich, B-Plan Nr. 12 „In der Lake“ (GE, GEe) östlicher Bereich, B-Plan Nr. 30 „Enkefeld“ (GEN) südwestlicher Bereich. Anbindung MIV Direkte Lage an der L 785 (Anbindung an B 68 und B 476 in ca. 1,8 km Entfernung südlich). Schiene Nicht vorhanden. ÖPNV Busse Richtung Borgholzhausen Stadtmitte, Versmold, Bielefeld (Haltestelle „Schüco Enkefeld“). Fußgänger/Radfahrer Straßennetz Richtung Kernstadt über Bahnhofstraße (L 785) oder gut nutzbar über Barenbergweg/Jammerpatt/Ravensberger Straße. Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015) Betriebsgebundene Ca. 10,22 ha der Schüco International im südlichen und östlichen Bereich, davon aber ca. Reserven 1,5 ha im Jahr 2015 als frei verfügbare GEN mobilisiert und neu ausgewiesen im Bebauungsplan Nr. 30 an L 785. Verfügbare Reserven Mobilisierung von ca. 1,5 ha GEN gemäß Bebauungsplan Nr. 30 (2015), davon sind aktuell ca. 0,69 ha reserviert (Stand 20.04.2016) Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 19 Schutzgüter gemäß BauGB Mensch Wohngebäude vereinzelt im Gebiet, Siedlungsbereich der Kernstadt direkt angrenzend, Hofstellen im südlichen und östlichen Umfeld. LSG, NSG, FFH-Gebiet, ND etc. Im Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge“, LSG „Osning“ und „Bäche des Ostmünsterlandes“ südlich angrenzend. Biotope Nicht betroffen. Im südlichen Umfeld „Oberlauf des Postmühlenbachs“ (BK-39155-113). Wald Im südlichen Umfeld große Waldfläche Richtung Kammzug Teutoburger Wald. Artenschutz Im GE/MI-Bestand bisher keine besonderen Konflikte bekannt. Boden Braunerde; keine in NRW schutzwürdigen Böden betroffen. Altlasten Altlast Nr. 3915/B10 gemäß Altlastenkataster Kreis Gütersloh (FNP) südlich angrenzend. Gewässer/Überschwemmungsgebiet Im südlichen Umfeld verläuft Pustmühlenbach. Keine Überschwemmungsgebiete vorhanden. Wasserschutzgebiet Südlicher Bereich im Wasserschutzgebiet, Zone III. Klima, Luft Keine besonderen Fragestellungen bekannt/erkennbar. Landschaftsbild Vorbelastung durch angrenzende Verkehrswege; Übergangsbereich in den offenen Landschaftsraum im Süden; teilweise attraktive Blickbeziehungen Richtung Teutoburger Wald (Kulisse). Denkmalschutz Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015) Konflikte/Mängel Potenzielle Immissionskonflikte Immissionen im Gebiet: Verkehrslärm für GE unproblematisch, gewerbliche Nutzungen im nördlichen Umfeld, keine Konflikte erkennbar, keine ggf. problematische Intensivtierhaltung im direkten Umfeld. Emissionen/Konflikte im Umfeld: Wohnnutzungen direkt angrenzend, vereinzelt im Gebiet und stellenweise im Umfeld, LSG und WSG südlich angrenzend, Leitungstrassen, oberirdisch Zwei 10 kV-Leitungen im Gebiet. Landwirtschaft Mobilisierung betriebsbezogener Flächen bedeutet Flächenverlust für Landwirtschaft. Weitere Konflikte Entfernung zur A 33/Verkehrsbelastung angrenzender Wohngebiete, keine verfügbaren ungebundenen Reserveflächen vorhanden. Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen Die Erweiterungsflächen der Fa. Schüco werden in einer Größenordnung von rund 8,5 ha weiterhin betriebsbezogen für die Entwicklung der Werke 1 und 3 in Richtung Süden vorgehalten. Nach Standortentwicklung der Fa. Schüco können je nach Trasse der Erschließungsstraße ggf. kleinflächig Teilbereiche durch kleinere, ortsbezogene Firmen genutzt werden. Potenziell sehr gute verkehrliche Anbindung (L 785, ÖPNV), im Zuge der Erweiterungsplanung ist jedoch eine neue Anbindung an die L 785 über den neu errichteten Kreisverkehr vorgesehen, um die für Schüco problematische Erschließung im Bereich In der Lake zwischen den Betriebsstandorten Schüco und den Mischnutzungen im Bereich In der Lake zu entlasten. Zielsetzung der Stadt ist eine Verlängerung bzw. zusätzliche Erschließung der Fa. Bartling im Nordosten im Bereich der Gewerbeflächen (möglichst Aufgabe der großräumigen Trassenplanung im Südosten gemäß FNP). 20 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept I.2a Gewerbegebiet Am Bahnhof Gebietsgröße ca. 37 ha Übersicht – FNP-Auszug: Betriebsgrößen Kleinere und mittlere Betriebe, einzelne größere Betriebe Branchenstruktur Produzierendes Gewerbe (u. a. Fechtel Transportgeräte GmbH, Bostik Klebstoffe), Logistik (Westfalia Logistics Solutions), Maschinenbau (Heuling Maschinenbau GmbH & Co. KG), KfZ-Handel und Reparatur, Elektrotechnik, Handwerk, Gastronomie, Volksbank Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung Leerstände – keine – – keine – Städtebaulicher Gesamteindruck Schrittweise wachsender GE-Standort mit unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen, Bahnhof als Mittelpunkt, nicht verfügbare Freiflächen im Westen schwächen GE-Eindruck Lage im Stadtgrundriss Im Ortsteil Oldendorf, südwestlich der Kernstadt Borgholzhausen, zwischen Osnabrücker Straße (B 68) und Hesselteicher Straße (K 23). Regionalplan Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB); Allgemeiner Freiraum im Umfeld südlich mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. FNP und Nutzungen im Umfeld Gewerbliche Baufläche, Fläche für die Landwirtschaft im Südosten (Hinweis: im Regionalplan wird diese Fläche als GIB aufgeführt), Grünfläche im Osten; im Umfeld: Gemischte Baufläche und Wohnbaufläche nördlich, Flächen für die Landwirtschaft im Umfeld angrenzend; Kindergarten in ca. 200 m Entfernung nördlich, Grundschule in ca. 250 m Entfernung östlich. Satzungen/B-Pläne B-Plan Nr. 9 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ (GE) und B-Plan Nr. 9.1 (GE) südlich der B 476/B 68, Bereich gemäß § 34 BauGB zwischen B 476, Bahntrasse und B 68 im Nordwesten. Anbindung MIV Direkte Lage an B 68 und B 476 bzw. L 785 im Norden als überörtliche Hauptachsen, K 23 im Süden; Erschließung des Gebiets über Industriestraße und Steinbrink. Schiene Bahntrasse „Haller Willem“ (Bahnlinie zwischen Bielefeld und Osnabrück) verläuft durch das Gebiet. ÖPNV Regionalbahn Richtung Bielefeld, Osnabrück (Bahnhof Borgholzhausen), Busse Richtung Borgholzhausen Stadtmitte, Versmold (Bahnhof Borgholzhausen), Piumbus Richtung Westbarthausen, Borgholzhausen Stadtmitte (Bahnhof Borgholzhausen) Fußgänger/Radfahrer Umliegende Siedlungsbereiche teilweise über separate Fuß-/Radwege entlang der Bundesstraßen und anschließend zu erreichen, allg. aber hoher konfliktträchtiger KfzVerkehrsdruck bis zum Lückenschluss der A 33. Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015) Betriebsgebundene Reserven Ca. 0,68 ha im nordwestlichen Bereich. Verfügbare Reserven Ca. 10,56 ha insgesamt überwiegend im süd-/westlichen Bereich, eine kleinere Teilfläche südlich der B 68. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 21 Schutzgüter gemäß BauGB Mensch Wohnnutzungen im Gebiet, Siedlungsbereich von Berghausen grenzt nördlich der B 68 an, Hofstellen und Siedlungssplitter im Umfeld, teilweise direkt angrenzend, Flächen zur Erholung im Umfeld. LSG, NSG, FFHGebiet, ND etc. Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge“ grenzt nördlich an die B 68, LSG „Bäche des Ostmünsterlandes“ verläuft im östlichen Bereich bzw. grenzt südlich und westlich an, LSG „Osning“ grenzt südlich und nordöstlich an. Biotope Im Umfeld: nordöstlich verläuft „Oberlauf des Pustmühlenbachs“ (BK-3915-113). Wald Im weiteren nordöstlichen Umfeld befinden sich Waldflächen. Artenschutz Im GE bisher keine besonderen Konflikte bekannt. Boden Pseudogley-Braunerde und Braunerde; keine in NRW schutzwürdigen Böden betroffen. Altlasten Altlast Nr. 3915/21 SG (Bereich ehemaliger Gleisanlagen) gemäß Altlastenkataster Kreis Gütersloh. Gewässer/Überschwemmungsgebiet Pustmühlenbach und Casumer Bach verlaufen südöstlich durch bzw. westlich des Gebiets. Kein Überschwemmungsgebiet vorhanden. Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Klima, Luft Keine besonderen Fragestellungen bekannt/erkennbar. Landschaftsbild Vorbelastung durch Gewerbe und Verkehrswege im Umfeld, landwirtschaftliche Nutzungen im Umfeld, Hofstellen und fast Ortsrand/dörfliche Siedlungsstrukturen nördlich, westlich und südlich des Gebiets, Blickbeziehung Richtung Teutoburger Wald. Denkmalschutz Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015) Konflikte/Mängel Potenzielle Immissionskonflikte Immissionen im Gebiet: Verkehrslärm der B 68, B 476 und Bahntrasse im GE unproblematisch, im nördlichen und südlichen Umfeld gewerbliche Nutzungen, keine besonderen Konflikte bekannt, Schweinemastbetrieb im südlichen Umfeld Emissionen/Konflikte im Umfeld: Wohnnutzungen/Siedlungssplitter teilweise direkt angrenzend, vereinzelt auch im Gebiet, verfestigte Wohnnutzungen im Satzungsbereich gemäß § 35(6) BauGB südlich des Gebiets. Leitungstrassen, oberirdisch 10 kV-Leitung nördlich und südlich der Bahntrasse, weitere 10 kV-Leitungen im südlichen Umfeld. Landwirtschaft Mobilisierung ausgewiesener Flächen bedeutet Flächenverlust für Landwirtschaft. Weitere Konflikte Ausgewiesene, aber nicht verfügbare Bauflächen blockieren Entwicklung. Wirksamere Eingrünung in Randlage zum Außenbereich erforderlich. Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen Sehr gute verkehrliche Anbindung (B 68, B 476, ÖPNV/Bahntrasse), Verkehrsentlastung zukünftig nach Lückenschluss der A 33 im Süden, Gleisanschluss ggf. möglich Bahnhof und Bahnhofsumfeld mit Zentralitätsfunktion/Identitätspotenzial für Streubereich Borgholzhausen-Bahnhof, Nutzungserweiterung und weitere städtebauliche Aufwertung wünschenswert. Ausgewiesene, aber nicht verfügbare Bauflächen bieten erheblichen Entwicklungsspielraum – Mobilisierung oder alternativ Herausnahme aus Bauleitplanung prüfen. 22 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept I.2b Gewerbegebiet Hof Schütte Gebietsgröße ca. 19,5 ha Übersicht – FNP-Auszug: Betriebsgröße Kleinere und mittlere Betriebe Branchenstruktur Produzierendes Gewerbe (Schröter Technologie GmbH &Co. KG, RAantec GmbH & Co. KG), Kfz-Handel und Dienstleistungen, Handwerk, Großhandel (Weinkontor Freund), Gastronomie, Schießsportanlage Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung Leerstände – keine – – keine – Städtebaulicher Gesamteindruck Schrittweise wachsender GE-Standort mit guter Einbindung und Aufwertungspotenzial an der Nahstelle zwischen Siedlungs- und Außenbereich. Lage im Stadtgrundriss Nördliche Randlage des Siedlungsbereichs Berghausen, südwestlich der Kernstadt Borgholzhausen, beidseits der Bahnhofstraße (L 785) Regionalplan Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung im direkten Umfeld. FNP und Nutzungen im Umfeld Gewerbliche Baufläche, Grünfläche umgrenzt den westlichen Bereich des Gebiets; im Umfeld: Südlich angrenzende Wohnbaufläche und Fläche für den Gemeinbedarf, westlich verlaufende L785n soll kurzfristig aus dem FNP herausgenommen werden, Flächen für die Landwirtschaft im restlichen Umfeld angrenzend; Kindergarten südlich angrenzend, Grundschule in ca. 650 m Entfernung südöstlich. Satzungen/B-Pläne B-Plan Nr. 25 „Gewerbegebiet Hof Schütte“ (GE, GEe) westlich der L 785, Bereich gemäß § 34 BauGB Anbindung MIV Direkte Lage an der L 785 (Anbindung Bundesstraße 68 und 476 im Süden); Erschließung über Straße Nienkamp. Schiene Bahntrasse „Haller Willem“ südlich des Gebiets in ca. 400 m Entfernung. ÖPNV Regionalbahn Richtung Bielefeld, Osnabrück (Bahnhof Borgholzhausen in ca. 400 m Entfernung), Bus Richtung Borgholzhausen Stadtmitte, Versmold (Bahnhof Borgholzhausen), Piumbus Richtung Westbarthausen, Borgholzhausen Stadtmitte (Bahnhof Borgholzhausen). Fußgänger/Radfahrer Siedlungsbereich Berghausen über Hoffstraße, separate Fuß-/Radwege entlang der L 785, auch Richtung Kernstadt. Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015) Betriebsgebundene Reserven Ca. 1,45 ha im westlichen Teilgebiet an der L 785. Verfügbare Reserven Ca. 1,95 ha im südöstlichen Bereich. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 23 Schutzgüter gemäß BauGB Mensch Siedlungsbereich südlich angrenzend, Hofstellen im östlichen Bereich, weitere befinden sich im Umfeld bzw. teilweise direkt angrenzend, Siedlungssplitter im Norden, bedeutsame Bereiche für die Erholung im Umfeld. LSG, NSG, FFHGebiet, ND etc. Im Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge“; LSG „Osning“ nordöstlich angrenzend bzw. im östlichen Umfeld. Biotope Nicht betroffen. Im weiteren Umfeld: nordöstlich „Westabhang der Nollheide“ (BK-3915048) und „Feuchtgrünland in der Nollheide“ (BK-3915-221), süd-/östlich „Oberlauf des Postmühlenbachs“ (BK-3915-113). Wald Kleinere Waldflächen im weiteren nördlichen Umfeld. Artenschutz Im GE-Bestand bisher keine besonderen Konflikte bekannt. Boden Pseudogley, Pseudogley-Braunerde; keine in NRW schutzwürdigen Böden betroffen. Altlasten Bisher nicht bekannt. Gewässer/Überschwemmungsgebiet Casumer Bach verläuft im westlichen Bereich, Berghauser Mühlenbach im westlichen Umfeld. Keine Überschwemmungsgebiete vorhanden. Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Klima, Luft Keine besonderen Fragestellungen bekannt/erkennbar. Landschaftsbild Vorbelastung durch Gewerbe und Verkehrswege im Umfeld; Übergangsbereich in den offenen Landschaftsraum; teilweise attraktive Blickbeziehungen Richtung Teutoburger Wald (Kulisse). Denkmalschutz Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015) Konflikte/Mängel Potenzielle Immissionskonflikte Immissionen im Gebiet: Verkehrslärm für GE unproblematisch, gewerbliche Nutzungen im südlichen Umfeld, keine besonderen Konflikte bekannt, keine ggf. problematische Intensivtierhaltung im direkten Umfeld. Emissionen/Konflikte im Umfeld: Wohn- und Mischnutzungen südlich angrenzend (bereits vorbelastet durch Lage an Bundesstraßen und angrenzende Gewerbenutzungen), Wohnnutzungen/Streubebauung und Siedlungssplitter im Umfeld bzw. teilweise direkt angrenzend. Leitungstrassen, oberirdisch 10 kV-Leitung im westlichen Teilbereich. Landwirtschaft Keine besonderen Konflikte im Gebiet erkennbar. Weitere Konflikte Überplanung von Hofstellen/Wohnnutzungen im östlichen Gebiet. Wirksamere Eingrünung in Randlage zum Außenbereich erforderlich. Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen Attraktives Gebiet für örtliches Gewerbe (kleinere und mittlere Betriebe), sehr gute verkehrliche Anbindung (Bundes-/Landesstraßen, ÖPNV, Bahntrasse). Erweiterungspotenzial in westliche Richtung bis zur Hofstelle bzw. zum Bachlauf. Ausgewiesene, aber nicht verfügbare Bauflächen östlich der L 785 bieten Entwicklungsspielraum für kleinere/mittlere Betriebe, Erschließung mit Straßen.NRW frühzeitig abstimmen. Mobilisierung oder alternativ Herausnahme aus Bauleitplanung prüfen. 24 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept I.3a/b Interkommunales Gewerbegebiet Borgholzhausen Versmold (IBV) Gebietsgröße ca. 47 ha (Flächenanteil Borgholzhausen: 50 %) Übersicht – FNP-Auszug: Betriebsgrößen I.3a: 1. BA, betriebsbezogener Standort Kraftverkehr Nagel. I.3b: 2. BA, Erschließung erfolgt, Vermarktungsphase. Branchenstruktur I.3a: Lebensmittellogistik (Kraftverkehr Nagel GmbH & Co. KG), Kfz-Handel (Nagel & Sohn GmbH & Co. KG), Tankstelle, Imbiss. I.3b: Erschließung erfolgt, Vermarktungsphase: Medizinische Naturprodukte (Teutopharma GmbH), Gemüseverarbeitung (Düpmann GmbH & Co. KG) Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung Leerstände – keine – – keine – Städtebaulicher Gesamteindruck Großflächiger, in Entwicklung befindlicher GE-/GIStandort beidseits der Hauptstraßen, BA 1 im Süden als betriebsbezogener Logistik-Standort. Lage im Stadtgrundriss Zwischen Borgholzhausen und Versmold an der Auffahrt zur A 33 und an der Grenze zum Stadtgebiet Versmold, beidseits der Versmolder Straße (B 476), im Westen durch die Trasse der A 33 begrenzt. Regionalplan Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB); angrenzend Trasse der A 33, nordwestlich und südlich angrenzend Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, im Norden Freiraumfunktion Grundwasser- und Gewässerschutz, Im Nordosten Richtung Bahnhof Freiraum ohne Zusatzfunktion FNP und Nutzungen im Umfeld Gewerbliche Baufläche, kleine Waldfläche im nördlichen Bereich; im Umfeld: Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nördlich und südlich angrenzend, Flächen für die Landwirtschaft; KiTa der Fa. Nagel auf ehemaliger Hofstelle im 1. BA. Satzungen/B-Pläne B-Plan Nr. 1 „Interkommunales Gewerbegebiet 1. BA“(GE, GI) südlich B 476, B-Plan Nr. 2 „Interkommunales Gewerbegebiet 2. BA“ (GE, GEN, GI) nördlich der B 476. Anbindung MIV Direkte Lage an B 476 und A 33 (Anschlussstelle Borgholzhausen). Schiene Bahntrasse „Haller Willem“ verläuft in ca. 1,3 km Entfernung nordöstlich. ÖPNV Bus Richtung Borgholzhausen Stadtmitte, Versmold (Haltestelle „Oldendorf Habigsberg“ in ca. 300 m Entfernung nordöstlich). Fußgänger/Radfahrer Berghausen über separaten Fuß-/Radweg entlang der B 476 zu erreichen. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 25 Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015) Betriebsgebundene Reserven Ca. 5,15 ha südlich der B 476. Verfügbare Reserven Ca. 9,38 ha gemäß RNK; Nachtrag: Zwischenzeitliche Vermarktung im 2. BA von ca. 4,3 ha: 20,1 ha Reservefläche einschließlich ca. 6,4 ha private Flächen, derzeit Reservierung von ca. 12 ha öffentlicher Flächen, momentan frei verfügbare Restfläche von ca. 1,7 ha (Stand 25.02.2016) Schutzgüter gemäß BauGB Mensch 3 Wohnhäuser im Geltungsbereich des 2. Bauabschnitts überplant und vom Zweckverband übernommen, Hofstellen und Streubebauung im Umfeld, Siedlungssplitter an der Hesselteicher Straße. LSG, NSG, FFHGebiet, ND etc. Im LSG „Osning“, westlich angrenzend LSG „Gütersloh“. Biotope Südlich angrenzend „Eichen-Buchenwald in Casum“ (BK-3915-035). Wald Kleine Waldfläche im Gebiet und im Umfeld vorhanden. Artenschutz Im GE/GI bisher keine besonderen Konflikte bekannt. Boden Podsol (Biotopentwicklungspotenzial, schutzwürdig) Teilbereich südlich der B 476. Altlasten Bisher nicht bekannt. Gewässer/Überschwemmungsgebiet Casumer Bach verläuft östlich und Rolfbach nördlich des Gebiets. Keine Überschwemmungsgebiete vorhanden. Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Klima, Luft Keine besonderen Fragestellungen erkennbar. Landschaftsbild Gewerbliche Prägung, Vorbelastung durch angrenzende Verkehrswege, Gebäude prägen zunächst das Landschaftsbild, mittel-/langfristig erfolgt Eingrünung und Sichtverschattung durch geplante Anpflanzungen. Denkmalschutz Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015) Konflikte/Mängel Potenzielle Immissionskonflikte Immissionen im Gebiet: Verkehrslärm für GE/GI unproblematisch, Geruchsimmissionen aus der Schweinemast und Jungsauenaufzucht im Osten. Emissionen/Konflikte im Umfeld: Wohnnutzungen/Streubebauung teilweise direkt angrenzend. Leitungstrassen, oberirdisch 10 kV-Leitung verläuft durch südlichen Teilbereich. Landwirtschaft Flächenentwicklung überplant landwirtschaftliche Flächen. Weitere Konflikte Ausgewiesene, aber teilweise nicht verfügbare Bauflächen blockieren Entwicklung. Wirksame Eingrünung in Randlage zum Außenbereich erfolgt. Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen Entwicklungsfähiger GIB-Standort, sehr gute verkehrliche Anbindung für beide Kommunen (mit direktem Anschluss an A 33 und Erschließung über B 476), erhebliches Gewerbepotenzial zwischen der A 33 und Borgholzhausen Bahnhof, Erweiterungspotenzial im Umfeld grundsätzlich gegeben. Hinweis: Siehe auch Exkurs zur Entwicklung des IBV und zur bisherigen Standortdiskussion in Kapitel 4.3.0. 26 II.1 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Betriebsbezogener Standort: Bartling GmbH & Co. KG Gebietsgröße ca. 8 ha Übersicht – FNP-Auszug: Betriebsgrößen Betriebsgelände Bartling GmbH & Co. KG mit ca. 250 Beschäftigten und angrenzende kleinere Betriebe. Branchenstruktur Produzierendes Gewerbe (Lebensmittelverpackungen), Süßwaren/Gebäck (von Ravensberg), Büronutzungen etc. Betriebe/Anlagen gem. Störfallverordnung Leerstände – keine – – keine – Städtebaulicher Gesamteindruck Primär firmenbezogener Standort; noch nicht abgeschlossener, schrittweise wachsender GE-Standort an der Nahstelle zwischen Innenstadt, Siedlungsflächen und Außenbereich. Lage im Stadtgrundriss In Borgholzhausen, südlich angrenzend an Stadtmitte, südlich und nördlich der Dr.-W.Upmeyer-Straße/Haller Weg sowie westlich und östlich der Ravensberger Straße. Regionalplan Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB). FNP und Nutzungen im Umfeld Gewerbliche Baufläche; im Umfeld: Wohnbauflächen im Westen und Osten, gemischte Baufläche nördlich und Grünflächen (Parkanlage, Sportplatz/Sportanlage) nördlich, östlich und südlich angrenzend; Kindergarten in ca. 150 m Entfernung nördlich, Grundschule und Gesamtschule in ca. 400 m Entfernung nordöstlich. Fläche nördlich Haller Weg als Gewerbebrache zzt. in Umnutzung, Neuentwicklung mit gemischten Nutzungen und tlw. Gewerbegebiet für Fa. Bartling. Satzungen/B-Pläne Satzungsgebiet gem. § 34 BauGB (Erhaltungssatzung Kernstadt) nördlich der Dr.-W.Upmeyer-Straße/Haller Weg, Bereich gemäß § 34 BauGB südlich der Dr.-W.-Upmeyer-Straße/Haller Weg. Fläche nördlich Haller Weg: Mobilisierung der Gewerbebrache Poppenburg durch B-Plan Nr. 33 „Hahnenwiese“ (nördlicher Abschnitt mit Misch-/Wohnnutzungen (tlw. Bestand), Randlage am Haller Weg als GEN für Fa. Bartling, zzt. in Aufstellung, vgl. Kapitel 2.6). Anbindung MIV Erschließung über Ravensberger Straße und Dr.-W.-Upmeyer-Straße/Haller Weg; L 785 verläuft westlich des Gebiets. Schiene Nicht vorhanden. ÖPNV Bus Richtung Werther, Bielefeld (Haltestelle „Schützenhaus“ im Gebiet). Fußgänger/Radfahrer Enge Verknüpfung mit Stadtmitte und umgebenden Siedlungsbereichen. Reserveflächen (RNK – Flächenbilanz: 01.01.2015) Betriebsgebundene Reserven Ca. 0,15 ha im südwestlichen Bereich. Verfügbare Reserven Nicht vorhanden, Mobilisierung der Gewerbebrache Poppenburg durch B-Plan Nr. 33 „Hahnenwiese“ ermöglicht ca. 0,6 ha GEN für Fa. Bartling). Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 27 Schutzgüter gemäß BauGB Mensch Siedlungsbereiche und Grünflächen direkt angrenzend. LSG, NSG, FFHGebiet, ND etc. Im Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald, Wiehengebirge“; im Umfeld: LSG „Sieke des Ravesberger Hügellandes“ im Südosten. Biotope Nicht betroffen. Im Umfeld „Oberlauf des Violenbachs“ (BK-3915-116) im Südosten. Wald Nicht betroffen. Artenschutz Im GE-Bestand bisher keine besonderen Konflikte bekannt. Boden Braunerde/Parabraunerde (Regelungs- und Pufferfunktion, schutzwürdig) im südlichen Teilbereich, Braunerde/Parabraunerde (Regelungs- und Pufferfunktion, besonders schutzwürdig) im nördlichen Teilbereich. Altlasten Altlast-Nr. 3915/M9 gemäß Altlastenkataster Kreis Gütersloh (FNP) im südlichen Randbereich. Gewässer/Überschwemmungsgebiet Violenbach verläuft östlich des Gebiets. Keine Überschwemmungsgebiete vorhanden. Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Klima, Luft Keine besonderen Fragestellungen bekannt/erkennbar. Landschaftsbild Im Kernbereich der Stadt Borgholzhausen, größtenteils Wohnbebauung im Umfeld, südlich angrenzende Parkanlage/Übergangsbereich in den freien Landschaftsraum, teilweise Blickbeziehung zum Teutoburger Wald (Kulisse). Denkmalschutz Baudenkmal Nr. 48 Verwaltungsgebäude (Haller Weg 2) und Gedenkstein mit Baumbestand an der Ravensberger Straße gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015), nordöstlich direkt angrenzend Baudenkmal Nr. 10 Bleichhäuschen (Vogelgitter 24) und im nördlichen Umfeld sind mehrere Baudenkmäler im Stadtzentrum gemäß der Denkmalliste vorhanden. Konflikte/Mängel Potenzielle Immissions- Immissionen im Gebiet: konflikte Süßwarenproduktion mit Geruchsimmissionen („Lebkuchen“) im nordwestlichen Umfeld, keine ggf. problematische Intensivtierhaltung im direkten Umfeld. Emissionen/Konflikte im Umfeld: Wohnnutzungen im Westen, Süden, Osten sowie Grünflächen direkt angrenzend. Leitungstrassen, oberirdisch 10 kV-Leitungen im nördlichen Teilbereich und westlich angrenzend. Landwirtschaft Keine Konflikte im Gebiet erkennbar. Weitere Konflikte Teilweise Verkehrsbelastung angrenzender Gebiete. Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen Kleine betriebsbezogene Reservefläche vorhanden, Entwicklung durch angrenzende Siedlungsbereiche und Grünflächen begrenzt, betriebsgebundene Erweiterung der Fa. Bartling Richtung Süden unter Beachtung der Immissionsschutzanforderungen und bei einer Neuordnung der Erschließung denkbar (Trassenführung ggf. im Zusammenhang mit der Fa. Schüco). 28 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept III.1 Einzelstandort im Außenbereich: Glocken Beune GmbH & Co. Übersichtskarte Betrieb/Branche Produzierendes Gewerbe (Lebensmittel/Fleischverarbeitung) Betriebsgröße Nicht bekannt Lage im Stadtgrundriss/ Nutzungen im Umfeld An der Splittersiedlung Hesselteicher Straße; östlich der Hesselteicher Straße Wohnnutzungen/Siedlungssplitter angrenzend, im Umfeld landwirtschaftliche Flächen, Streubebauung, IBV im westlichen Umfeld, Casumer Bach verläuft westlich, LSG im nördlichen Teilbereich. Standortbewertung Standortsicherung sinnvoll; gute verkehrliche Anbindung, Entwicklungspotenzial durch Wohnnutzungen im Umfeld und Bachverlauf eingeschränkt. III.2 Einzelstandort im Außenbereich: Specht Fleischwaren Vertriebs GmbH & Co. KG Übersichtskarte Betrieb/Branche Produzierendes Gewerbe (Lebensmittel/Fleischverarbeit ung) Betriebsgröße Nicht bekannt Lage im Stadtgrundriss/ Nutzungen im Umfeld An der Splittersiedlung Hesselteicher Straße/ Casumer Straße; im Umfeld Wohnnutzungen, landwirtschaftliche Flächen und gliedernde Gehölzstrukturen, LSG und Biotop (BK-3915-111) im südlichen Umfeld, gepl. Trasse A 33 verläuft südlich. Standortbewertung Standortsicherung sinnvoll; gute verkehrliche Anbindung durch zukünftig direkte Lage an geplante Trasse der A 33 III.3 Einzelstandort im Außenbereich: ehem. Marien Getränke GmbH – Folgenutzung Übersichtskarte Betrieb/Branche Folgenutzung: Fa. Conform, Lager Betriebsgröße Betrieb insolvent Folgenutzung: Lager Lage im Stadtgrundriss/ Nutzungen im Umfeld Zwischen Bahntrasse und B 68, Siedlungsbereich Kleekamp im Norden, Wohnnutzungen tlw. angrenzend und im Umfeld, landwirtschaftliche Flächen mit z. T. gliedernden Gehölzstrukturen, Naturpark nördlich angrenzend. Standortbewertung Gute verkehrliche Anbindung (B 68), Nähe zum Siedlungsbereich geeignet für nicht störende Gewerbebetriebe (Folgenutzung Lager), Bestand wurde bereits saniert, ggf. Neuerrichtungen von Hallen auf dem Gelände geplant. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 29 III.4 Sonderfall: ehem. Ziegeleigelände Westbarthausen Übersichtskarte Betrieb/Branche u. a. Heizung-/Sanitärinstallateur (Joachim Ebeling GmbH), produz. Gewerbe (Apparate- und Kupplungsbau: Kadereit GmbH) Betriebsgröße Nicht bekannt Lage im Stadtgrundriss/ Nutzungen im Umfeld Südlich des Siedlungsbereichs Westbarhausen am Holzweg/Westbarthausener Straße und westlich der Trasse A 33, gemäß FNP Mischbaufläche, Bewertung nach § 35 BauGB, ehemaliges Ziegeleigelände Westbarthausen mit Wohn- und gewerblichen Nutzungen, NSG und Biotop südlich angrenzend. Standortbewertung Standortsicherung für vorhandene Betriebe sinnvoll, gute verkehrliche Anbindung durch Nähe zur A 33. Übersicht: Flächenbilanz der Gewerbestandorte gemäß FNP Zusammenfassend ergibt sich für die in den Steckbriefen aufgenommenen Gewerbe-/Industrieflächen gemäß FNP-Darstellung folgende Flächenbilanz: Betriebsgebund. Reserven in ha Freie Reserven in ha4 21,01 10,222 1,503 GE Am Bahnhof 37,22 0,68 10,564 (insg. privat) I.2b GE Hof Schütte 19,64 1,45 1,954 (insg. privat) I.3a/b IBV Borgholzhausen Versmold, 1./2. BA 47,35 5,15 20,104, 5 (davon ca. 6,4 ha privat) II.1 GE Bartling 7,87 0,15 - 133,09 17,65 34,114 (davon ca. 18,91 ha privat) Nr. Bereich I.1 GE In der Lake I.2a Summe Gesamtgröße in ha, brutto1 1 Brutto-FNP-Fläche inkl. Erschließung, aber ohne Hauptverkehrsachsen und in der RNK nicht aufgenommene Grünzonen etc. (daher Abweichungen zu Flächengrößen in RNK möglich) 2 I.1: einschließlich der gemäß B-Plan Nr. 30 als freie Reserve mobilisierten 1,5 ha. 3 I.1: Derzeit sind ca. 0,69 ha reserviert, momentan freie Reserve ca. 0,81 ha (Stand 20.04.2016). 4 Achtung: einschließlich nicht verfügbarer privater Flächen! 5 2. BA IBV (I.3b): Gemäß RNK 9,38 ha frei verfügbare Reserveflächen; ca. 6,4 ha private, nicht verfügbare Reserveflächen; von den öffentliche Flächen sind derzeit ca. 12 ha reserviert, momentan freie Reserve von ca. 1,7 ha (Stand 25.02.2016). Tab. 2 Flächenbilanz der Gewerbestandorte gemäß FNP und Reserveflächen Grundlage: FNP Borgholzhausen und RNK Bezirksregierung Detmold (Stand 01.01.2015, Anpassung durch die Stadt Borgholzhausen, Stand 20.04.2016) 30 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Im Ergebnis sind noch etwa 17,65 ha betriebsgebundene und rund 34,11 ha freie Reserven einschließlich der Flächen im Interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet (IBV) sowie privater nicht verfügbarer Flächen in Borgholzhausen vorhanden. Die Betriebsstandorte im Außenbereich umfassen insgesamt drei mittlere/größere Gewerbebetriebe sowie das ehemalige Ziegeleigelände in Westbarthausen als Sonderfall, die sich in den vergangenen Jahrzehnten schrittweise entwickelt haben und für die bisher keine detaillierten Flächenangaben vorliegen (siehe oben). Weitere größere Betriebe im Außenbereich sind nicht vorhanden. 2.6 Konversions- und Brachflächen, Leerstände Im Stadtgebiet Borgholzhausen bestehen keine Sonderstandorte oder Konversionsflächen wie größere Bahnflächen, militärische Standorte oder altindustrielle Standorte, die brach gefallen sind und Umnutzungspotenziale bieten könnten. Die frühere Nato-Raketenstation im Bereich Sundern in Borgholzhausen, liegt im schützenswerten Freiraum und gemäß Regionalplan in einem Bereich mit Freiraumfunktion zum Schutz der Natur und kommt nicht für eine gewerbliche Nutzung in Frage. Als Gewerbebrache bzw. als Standort mit geänderter Zielsetzung und einem Umnutzungspotenzial ist dagegen der folgende Standort einzustufen: (1) Poppenburg-Gelände (Fleischwarenfabrik und Wohnhaus mit großzügiger Parkanlage) – Steckbrief II.1 (Teilfläche nördlich Haller Weg): Mitten im Stadtkern liegt das ehemalige Poppenburg-Gelände zwischen Stadtmitte/Freistraße, Haller Weg und Grünanlage Vogelgitter (Fleischwarenfabrik und Wohnhaus mit großzügiger Parkanlage, ergänzt durch Mehrfamilienhausbebauung), für das die Stadt Borgholzhausen derzeit in Abstimmung mit den Beteiligten die Möglichkeiten für Folgenutzungen städtebaulich prüft. Die Gewerbebrache wird durch den Bebauungsplan Nr. 33 „Hahnenwiese“ überplant und neu entwickelt, der sich zzt. in Aufstellung befindet. Geplant sind eine teilweise gewerbliche Nutzung durch die Fa. Bartling im südlichen Streifen entlang des Haller Wegs sowie gemischte Nutzungen und weitere Wohnnutzungen im Norden und im Osten in 2. Reihe. Entwicklungsperspektive: Gemischte Nutzungen in Ergänzung zum Ortskern, randlich am Haller Weg auch GEN unter Berücksichtigung des Standorts Bartling, teilverdichtet. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 2.7 Aktuelle Planverfahren mit gewerblichen Zielsetzungen Die Stadt Borgholzhausen führt gegenwärtig das folgende Planverfahren durch, das teilweise auch dem Ziel dient, ergänzende gewerbliche Bauflächen für die aktuelle Nachfrage vorzubereiten: (1) Bebauungsplan Nr. 33 – Bebauungsplan Nr. 33 „Hahnenwiese“ – siehe Steckbrief II.1 und Kapitel 2.6 Zur planungsrechtlichen Entwicklung und zur Abstimmung in der Gemengelage zwischen Stadtkern, Gewerbe und Wohnen wird der bereits beschriebene Bereich am Haller Weg überplant (siehe oben). Die am Haller Weg verbleibende eingeschränkt nutzbare Gewerbefläche mit einer Größe von rund 1 ha soll von der Fa. Bartling übernommen werden, geplant sind dort ein Parkhaus und ergänzende kleinere Gewerbenutzungen. Produktionsanlagen der Fa. Bartling können dort aufgrund der Rahmenbedingungen (Immissionsschutz) nicht untergebracht werden. Entwicklungsperspektive: Siehe oben – ergänzende gewerbliche Nutzungen mit geringem Störpotenzial und gemischte Nutzungen 2.8 Zwischenergebnis: Flächenentwicklung in den letzten 15 Jahren und verfügbare Gewerbe- und Industrieflächen Die Stadt Borgholzhausen hat in den letzten 15 Jahren gemeinsam mit der Stadt Versmold die Entwicklung im interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold (IBV) intensiv vorangetrieben. Die beiden Bebauungsplan-Verfahren für den 1. und 2. Bauabschnitt wurden durch den gemeinsam gegründeten Zweckverband durchgeführt (Bebauungsplan Nr. 1, Satzungsbeschluss 2005 und Bebauungsplan Nr. 2, Satzungsbeschluss Ende 2010). Im Interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold stehen im 2. Bauabschnitt derzeit etwa 20 ha Baufläche einschließlich privater, nicht verfügbarer sowie reservierter Flächen zur Verfügung. Nach Abzug der bisher nicht verfügbaren sowie der aktuell reservierten Flächen ist noch eine Restfläche im östlichen Bereich entlang der B 476 von ca. 1,7 ha vorhanden (Stand 25.02.2016). Erste Informationen sind über die Homepage der Kommunen verfügbar, dort werden auch Ansprechpartner bei den Städten Borgholzhausen und Versmold genannt (siehe dort unter: Gewerbe und Gastronomie / IBV). Der Stadt Borgholzhausen liegen konkrete Zahlen über jährliche gewerbliche Flächenverkäufe (öffentlich und privat vermarktete Flächen) im Zeitraum der letzten 16 Jahre vor. Dabei handelt es sich sowohl um Flächenverkäufe in den Gewerbeflächen der Stadt Borgholzhausen als auch im IBV (siehe Kapitel 3.3). Nach heutigem Stand stehen im Stadtgebiet noch die folgenden kommunalen GE-Baugrundstücke zur Verfügung (Stand 05.11.2015, vgl. Tabelle 2): 31 32 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Gewerbegebiet In der Lake – Steckbrief I.1, westliche Teilfläche gemäß Bebauungsplan Nr. 30 „Enkefeld“ Lage: Östlich der Bahnhofstraße (L 785), südlich des Betriebsgeländes Schüco Übersichtskarte Gemarkung Borgholzhausen, Flur 23 Flurstücke: 239, 372 tlw. Größe: 1,5 ha (ca. 0,69 ha reserviert, Stand 20.04.2016) Festsetzungen: GEN Eigentumsverhältnisse: i. W. öffentlich Eignung: kleinere und mittlere Betriebe Teilflächen im Gewerbegebiet Am Bahnhof – Steckbrief I.2a, Bebauungspläne Nr. 9, 9.1 „Am Bahnhof“ Lage: Südlich angrenzend an B 68 Gemarkung Borgholzhausen, Flur 54 Flurstücke: 149, 150 tlw. Größe: ca. 0,19 ha Festsetzungen: GE Eigentumsverhältnisse: privat Eignung: kleinere Betriebe Übersichtskarte Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Teilflächen im Gewerbegebiet Am Bahnhof – Steckbrief I.2a, Bebauungspläne Nr. 9, 9.1 „Am Bahnhof“ Lage: Südlich der B 476 und östlich der Hesselteicher Straße Übersichtskarte Gemarkung Borgholzhausen, Flur 54 Flurstücke: 294, 300, 393 Größe: ca. 4,23 ha Festsetzungen: GE Eigentumsverhältnisse: privat Eignung: kleinere, mittlere und größere Betriebe Lage: Östlich der Hesselteicher Straße, südlich des Steinbrinks Übersichtskarte Gemarkung Borgholzhausen, Flur 54 Flurstücke: 313, Teilflächen 226 und 417 Größe: ca. 6,21 ha Festsetzungen: GE Eigentumsverhältnisse: privat Eignung: kleinere, mittlere und größere Betriebe Gewerbegebiet Hof Schütte – Steckbrief I.2b, Bereich östlich L 785 Lage: Planbereich östlich der L 785 Gemarkung Borgholzhausen, Flur 54 Flurstücke: 163 tlw. Größe: ca. 1,95 ha Festsetzungen: Bereich gemäß § 34 oder § 35 BauGB Eigentumsverhältnisse: privat Eignung: kleinere und mittlere Betriebe Übersichtskarte 33 34 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 2. Bauabschnitt im IBV – Steckbrief I.3b, Bebauungsplan Nr. 2 Lage: 2. Bauabschnitt, nördlich der B 476 Gemarkung Borgholzhausen, Flur 55 und 57 Flurstücke: 213, 214, 426, 430, 431, 433, 483, 484, 485 Größe: ca. 20,1 ha einschl. ca. 6,4 ha privater Flächen; von den öffentlichen Flächen sind derzeit ca. 12 ha reserviert, momentan verfügbare Restfläche von ca. 1,7 ha (Stand 25.02.2016) Festsetzungen: GE, GEN, GIe Eigentumsverhältnisse: öffentlich / privat Eignung: kleinere, mittlere und größere Betriebe Übersichtskarte Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 3. Zukünftiger Gewerbe- und Industrieflächenbedarf 3.1 Flächenbedarf ortsansässiger Betriebe Die Stadt Borgholzhausen hat 2015 die Firmen im Stadtgebiet angeschrieben und um Rückmeldung bezüglich der weiteren Entwicklung und des derzeit absehbaren Flächenbedarfs gebeten. Von den 37 angeschriebenen Firmen haben 20 (kleinere und mittlere) Firmen geantwortet (Rücklaufquote 54 %) und einen konkreten Flächenbedarf von zusammen 0,68 ha angegeben, der nicht auf betriebseigenen Flächen gedeckt werden kann (Stand April 2015). Hinzu kommt eine aktuelle Anfrage eines ortsansässigen Unternehmens von etwa 2 ha. Darüber hinaus haben Anfang 2016 zwei Betriebe im Bereich Hof Schütte zusätzliche Erweiterungswünsche mitgeteilt. Hier erfolgen derzeit Abstimmungen mit der Verwaltung. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass ein Anteil des künftigen Flächenbedarfs auch für die Weiterentwicklung kleinerer und mittlerer Betriebe in Borgholzhausen vorzuhalten ist. Die Nachfrage kann in den kleinteiliger strukturierten Gewerbegebieten gedeckt werden. Die größeren Unternehmen haben im Zuge der Befragung im 1. Halbjahr 2015 keine konkreten Flächenbedarfe angemeldet, haben der Verwaltung jedoch mitgeteilt, dass entsprechende Entwicklungsspielräume je nach konjunktureller Entwicklung erforderlich sind. Derzeit sind die Firmen Bartling und Schüco im Gespräch mit der Verwaltung und treffen Vorbereitungen für betriebsbezogene Erweiterungen jeweils in Richtung Süden (siehe auch Kapitel 4.3.1). Beide Firmen verfügen über erhebliche Flächen im Umfeld. Ebenso haben zwei größere Betriebe im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof mittelfristigen Erweiterungsbedarf und stehen derzeit in Kontakt mit der Verwaltung. 3.2 Aktuelle Anfragen nach Gewerbe- und Industrieflächen Über den in Kapitel 3.1 konkret benannten Bedarf der ortsansässigen Betriebe hinaus liegen der Stadt Borgholzhausen eine Reihe von Anfragen von externen Firmen vor, die einen neuen Standort suchen, die allerdings zu einem erheblichen Teil noch nicht detailliert erläutert worden sind. Die aktuellen Anfragen externer Firmen für Flächen im Interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen Versmold umfassen gegenwärtig eine Größenordnung von ca. 30 ha. Die angefragten Grundstücksgrößen liegen dabei zwischen 4 bis 6 ha und in einem Fall bei etwa 9 ha. Alle Anfragen stammen von Firmen aus der Region – Großraum Bielefeld/Osnabrück. Einen Sonderfall stellt die Anfrage eines großen Betriebs der Lebensmittelindustrie aus der Nachbarkommune Dissen im Winter 2015/2016 dar, der einen neuen Standort mit einer Größenordnung von rund 25 ha errichten möchte. Neben dem Standort Dissen kommt für den Konzern ggf. auch eine Neuentwicklung nach Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets IBV in Frage. Hier soll im Frühjahr/Sommer 2016 eine Entscheidung über die verbleibenden Standortalternativen und über die weitere Vorgehensweise des Konzerns getroffen werden. 35 36 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 3.3 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf: Neuausrichtung gemäß LEP-Entwurf und bisherige Entwicklung Ein zentrales Instrument der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik in einer Region ist der landesplanerisch zugestandene Planungsspielraum für die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen, damit in den Kommunen eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauflächen erfolgen kann. Entscheidendes Steuerungsinstrument sind in NRW hier die im Zuge der Regionalplanung den Kommunen zugeordneten Flächenkontingente für Bauland, die in der Bauleitplanung dann schrittweise nach landesplanerischer Abstimmung umgesetzt werden können. In NRW erfolgte die regionalplanerische Flächenkontingentierung bisher auf Grundlage des sog. GIFPRO-Modells (Gewerbe- und Industrieflächenprognose-Modell). Gemäß Entwurf des Landesentwicklungsplans LEP NRW (Stand September 2015 – siehe auch Kapitel 2.1 mit Hinweisen auf Ziele und Grundsätze des LEP-Entwurfs für Siedlungsraum und Gewerbeflächen) wird künftig eine andere Vorgehensweise erfolgen, um gemäß Punkt 6.1-1 das Ziel flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung landesweit nach möglichst einheitlichen Kriterien umzusetzen. Nach den LEP-Erläuterungen zu 6.1-1 ergibt sich der Bedarf an neuen Wirtschaftsflächen künftig aus den Ergebnissen des von der Regionalplanung mit Unterstützung der Kommunen durchzuführenden Siedlungsflächenmonitorings gemäß § 4(4) LPlG. Der Flächenbedarf soll danach aber nicht mehr für eine einzelne Kommune, sondern auf Ebene einer Region bzw. mindestens eines Kreises ermittelt werden. Die gemäß Monitoring so z. B. auf Kreisebene ermittelte durchschnittliche jährliche Inanspruchnahme wird multipliziert mit der Zahl der Jahre des Planungshorizonts des neuen Regionalplans. Die für die Bauleitplanung ermittelten Bedarfe können um einen Planungs- oder Flexibilitätszuschlag von bis zu 10 %, in begründeten Ausnahmen auch maximal bis zu 20 % erhöht werden. Die spätere quantitative Verteilung des ermittelten Bedarfs auf die Kommunen in der Region erfolgt durch die Regionalplanung unter Berücksichtigung raumordnerischer Kriterien – insbesondere Zahl der Beschäftigten, zentralörtliche Bedeutung, Wirtschaftsstruktur (siehe LEP-Entwurf September 2015 Ziel 6.1-1 mit Erläuterungen). Für die Kommunen bedeutet das, dass die bisherigen kommunalen Flächenkontingente und deren direkte Zuordnung aufgegeben werden sollen. Die Konsequenzen für die einzelnen Kommunen sind vorerst völlig offen. Die kreisweite bzw. regionale Ermittlung und v. a. die spätere bedarfsgerechte Verteilung des Flächenkontingents auf die Kommunen werfen aktuell sehr viele Fragen auf. Die Bedeutung quantitativer und qualitativer Kriterien ist unklar. Stellvertretend für die kommunalen und regionalen Zweifel und Sorgen wird auch hier auf die Kritik des Regionalrats Detmold zum LEP-Entwurf verwiesen („Detmolder Erklärung II“ zum zweiten Entwurf des neuen LEP in NRW, Stand 04.12.2015). Als Grundlage für das kreisweite Siedlungsflächenmonitoring wird nachfolgend unter a) der nachvollziehbare gewerblich-industrielle Flächenbedarf 37 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept in den vergangenen 16 Jahren ermittelt. Ergänzend erfolgt unter b) eine beispielhafte Berechnung für den Zielhorizont 2030 nach dem alten GIFPRO-Modell, um in der kommunalen Diskussion über die künftige Entwicklung und über die Konsequenzen der LEP-Inhalte einen Ansatz für eine (bisher denkbare) Größenordnung zu erhalten. a) Gewerblich-industrieller Flächenbedarf in den vergangenen 16 Jahren Zur Ermittlung des gewerblich-industriellen Flächenbedarfs der Stadt Borgholzhausen in den letzten 16 Jahren hat die Stadtverwaltung die öffentlich und privat erfolgten gewerblichen Flächenvermarktungen ab dem Jahr 2000 zusammengestellt. Als Besonderheit ist die Flächenvermarktung im Interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold (IBV) zu betrachten, da beide Kommunen hier rechnerisch einen Flächenanteil von 50 % tragen. Somit sind in der nachfolgenden Tabelle zwei Werte – mit und ohne Anteil der vermarkteten Flächen im IBV – des jährlichen Flächenbedarfs von 2000 bis 2015 ermittelt worden. Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen in den letzten 16 Jahren Vermarktung der kommunalen GE-/GI-Flächen (ohne IBV) IBV: Vermarktung der GE-/GI-Flächen im IBV insgesamt Vermarktete GE-/GI-Fläche in Borgholzhausen insgesamt (inkl. 50 % IBV-Flächenanteil) Öffentlich Privat 8,60 ha 0 ha 26,30 ha 0,54 ha 22,02 ha Gemittelter jährlicher Flächenbedarf 2000-2015 (ohne IBV-Flächenanteil) 0,54 ha Gemittelter jährlicher Flächenbedarf 2000-2015 (mit 50 % IBV-Flächenanteil) 1,37 ha Tab. 3 Vermarktung von GE-/GI-Flächen in Borgholzhausen in den letzten 16 Jahren Grundlage: private und öffentliche gewerblich-industrielle Flächenverkäufe der Stadt Borgholzhausen und des Zweckverbands IBV (Stand 22.03.2016) Die Stadt Borgholzhausen hat im Zeitraum von 2000 bis 2015 insgesamt ca. 8,6 ha stadteigene Flächen vermarktet. In diesem Zeitraum wurden keine privaten gewerblich-industriellen Neubauflächen veräußert. Im interkommunalen Gewerbegebiet wurden im genannten Zeitraum ca. 26,3 ha öffentliche und etwa 0,54 ha private Flächen vermarktet. Bei einem Anteil von 50 % an den interkommunalen GE-/GI-Flächen wurden in der Stadt Borgholzhausen in den letzten 16 Jahren insgesamt rund 22 ha veräußert. Dies bedeutet, dass ein gemittelter jährlicher Flächenbedarf im Betrachtungszeitraum von ca. 1,37 ha verzeichnet wurde. In der Realnutzungskartierung (RNK) der Bezirksregierung Detmold werden die in der Bauleitplanung ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieflächen im Stadtgebiet aufgenommen. Die genutzten und frei verfügbaren Flächen sowie die betriebsbezogenen Reserveflächen werden kartiert und turnusmäßig mit der Kommune abgestimmt. Der Vergleich der Realnutzungs- 38 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept kartierungen mit Stand vom 01.01.2001 und Stand vom 01.01.2015 bestätigt die oben genannte Entwicklung der in Anspruch genommenen Gewerbe- und Industrieflächen. Im Jahr 2001 wies die Stadt Borgholzhausen gemäß RNK insgesamt eine genutzte Fläche für Gewerbe und Industrie von ca. 55,07 ha auf. Diese ist bis zum 01.01.2015 um etwa 21,35 ha auf insgesamt ca. 76,42 ha gewachsen: Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen von 2001 bis 2015 Gewerbe- und Industrieansiedlungsflächen (GIF) gesamt RNK 01.01.2001 RNK 01.01.2015 55,07 ha 76,42 ha Zunahme der genutzten Fläche von 2001-2015 21,35 ha Gemittelter jährlicher Flächenbedarf 2001-2015 1,42 ha Tab. 4 Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen von 2001 bis 2015 der Stadt Borgholzhausen: Grundlage: Realnutzungskartierung Bezirksregierung Detmold (Stand der Flächenbilanzen 01.01.2001 und 01.01.2015) b) Beispielhafte Berechnung gemäß GIFPRO-Modell (Zielhorizont 2030) Mit dem bisher in NRW genutzten sog. GIFPRO-Modell (Gewerbe- und Industrieflächenprognose-Modell) wurde der künftige Gewerbeflächenbedarf einer Kommune auf Basis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten berechnet: Den Beschäftigtenzahlen wurden differenziert nach Wirtschaftsbereichen unterschiedliche Quoten zur Berechnung der Anteile der Gewerbeflächen beanspruchenden Beschäftigten (GbB) zugewiesen. Mithilfe der Flächenkennziffer (200-350 m²/Beschäftigten je nach Region bzw. Einstufung) und den jeweils festgelegten bzw. empirisch ermittelten Quoten wurden aus der zuvor berechneten Zahl der GbB die wesentlichen Bestandteile des Flächenbedarfs (Unternehmensneugründungen, Betriebsverlagerungen, Neuansiedlungen) ermittelt. Vom rechnerisch ermittelten Flächenbedarf wurden anschließend die vorhandenen Reserven abgezogen und ein regionalplanerischer Zuschlag je nach Rahmenbedingungen addiert.7 Das GIFPRO-Modell wurde bereits in den 1980er Jahren entwickelt und seitdem mehrfach überarbeitet. Bei den Regionalplanungsbehörden kamen daher unterschiedliche Varianten zur Anwendung. Die Regionalplanungsbehörde Detmold hatte die mit dem Land NRW abgestimmte Variante des 7 Modellbeschreibung – Kurzfassung nach: ISB Aachen, Lehrstuhl und Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr, RWTH Aachen (2012) im Auftrag der Staatskanzlei des Landes NRW: Bedarfsberechnung für die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen, Aachen, hier Kapitel 3, S. 47 ff. 39 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept GIFPRO-Modells eingesetzt und die Flächenkennziffer an regionale strukturelle Besonderheiten angepasst. Die Berechnung erfolgte auf Gemeindeebene. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das vereinfachte Prognosemodell aus den 1980er Jahren die gemeindespezifischen Rahmenbedingungen und die Entwicklungen in den letzten Jahren nur begrenzt berücksichtigen konnte. Das Modellergebnis war also auch nur eingeschränkt als Planungsgrundlage geeignet. (vgl. ISB Aachen 2012, S. 50-54) Nachfolgend wird eine beispielhafte und vereinfachte Modellrechnung gemäß Variante der Landesplanung NRW durchgeführt. Diese soll ausdrücklich nur als Orientierung eine ungefähre Größenordnung für die Stadt Borgholzhausen nach dem früheren Modell liefern (siehe oben!). Beispiel: GIFPRO-Modellrechnung – Gewerblicher Flächenbedarf Wirtschaftsbereiche svp-Beschäftigte am 30.06.20141 Anteil GbB in % Berechnung 1.914 100 1.914 Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei 887 25 222 Sonstige Dienstleistungen 407 25 102 23 0 0 Produzierendes Gewerbe Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Gewerbeflächen beanspruchende Beschäftigte (GbB) 2.238 Verlagerung 0,7 % der GbB 15,66 x Flächenkennziffer (350 m²/ Beschäftigten) 0,55 ha (- 25 % Wiedernutzungsquote) = Verlagerungsbedarf 0,41 ha Neuansiedlung 0,3 % der GbB 1 6,71 x Flächenkennziffer (350 m²/ Beschäftigten) = Neuansiedlungsbedarf 0,23 ha Verlagerungs- + Neuansiedlungsbedarf + 20 % Planungszuschlag = Grundbedarf pro Jahr 0,77 ha x 15 Jahre = rechnerischer Grundbedarf 2016-2030 als Orientierung 11,63 ha IT NRW 2015 Tab. 5 Beispielrechnung: Gewerbe- und Industrieflächenprognose (GIFPRO) für die Stadt Borgholzhausen, Achtung: Modellrechnung nur als Orientierung – siehe Text! Grundlagen: GIFPRO-Modell der Landesplanung NRW, IT.NRW 2015 Zur Ermittlung der GbB werden für den Wirtschaftsbereich „Produzierendes Gewerbe“ eine Quote von 100 % und für den Dienstleistungssektor („Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei“; „Sonstige Dienstleistungen“) von 25 % verwendet. In der Berechnung wird von einer Verlagerungsquote von 0,7 %, einer Neuansiedlungsquote von 0,3 % sowie einer Wiedernutzungsquote bei Verlagerungen von 25 % ausgegangen. Die Flächenkennziffer pro Beschäftigten beträgt 350 m². Abschließend wird in 40 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Modellrechnung noch ein Planungszuschlag von 20 % auf den ermittelten Flächenbedarf angerechnet. 3.4 Zwischenergebnis: Ergebnis der Bestandsaufnahme und Flächenbedarf für Gewerbe- und Industrieentwicklungen Der Wirtschaftsstandort Borgholzhausen verfügt über einen hohen Anteil an produzierendem Gewerbe und über eine leistungsfähige Betriebsstruktur mit bedeutsamen großen Betrieben wie Kraftverkehr Nagel GmbH & Co. KG, Schüco International KG, Bartling GmbH & Co. KG, Fechtel Transportgeräte GmbH, Bostik Klebstoffe und Westfalia Logistics Solutions sowie etlichen weiteren Unternehmen in unterschiedlichen Größenordnungen. Die Gewerbe- und Industriegebiete im Stadtgebiet sind gemäß Kapitel 2 heute weitgehend erschlossen. Die bisher nicht zu erwerbenden privaten Flächen im Bereich Am Bahnhof (Steckbrief I.2a) und im IBV, 2. BA (Steckbrief I.3b) umfassen jedoch eine Größenordnung von rund 17 ha, die noch nicht vermarktet werden können. Hinzu kommen die betriebsgebundenen Flächen der Fa. Schüco im GE-Gebiet In der Lake, die dort für die Erweiterung der Werke 1 und 3 vorgehalten werden (Steckbrief I.1). Im 2. Bauabschnitt des IBV sind rund 12 ha von den verfügbaren öffentlichen Flächen und etwa 1 ha von einer privaten Eigentümerin reserviert, eine Entscheidung wird hier im Frühjahr/Sommer 2016 erwartet. Ansonsten kann die Stadt Borgholzhausen selbst derzeit nur noch kleinflächige Grundstücke in einer Größenordnung von ca. 0,8 ha im südwestlichen Bereich des Gewerbegebiets In der Lake (Steckbrief I.1) entlang der geplanten Erschließungsstraße anbieten. Aus Sicht von Gewerbe und Industrie besteht somit ein mittel- bis langfristiger Flächenengpass für weitere gewerbliche Entwicklungen im Stadtgebiet bzw. im Bereich des IBV. Die erschlossenen, aber bisher nicht verfügbaren privaten Bauflächen müssen dringend mobilisiert werden. Konversionsflächen stehen nicht zur Verfügung, größere umnutzbare Leerstände von Gewerbeimmobilien sind nach heutigem Stand nicht zu erwarten. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass Entscheidungsprozesse in Unternehmen häufig anders verlaufen als öffentlich-rechtliche Planverfahren zur Schaffung von Planungsrecht. Sobald eine abschließende Entscheidung – oft nach langer interner Vorbereitungszeit – für eine Firmenerweiterung getroffen worden ist, ist Baurecht ggf. sehr schnell erforderlich, um mit Marktentwicklungen Schritt halten zu können. Dieses bedeutet für eine vorausschauende Wirtschafts- und Standortpolitik, dass zumindest für die wichtigen örtlichen Betriebe Entwicklungsmöglichkeiten vorgehalten oder planerisch „vorausgedacht“ werden müssen, so dass ggf. kurzfristig Baurechte geschaffen werden können. Hierfür benötigen die Kommunen jedoch entsprechende Handlungsspielräume in der Bauleitplanung, zumal in der Planung häufig sehr schwierige Zielkonflikte und eigentumsrechtliche Fragen zu bewältigen sind. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 41 Die Stadt Borgholzhausen muss daher frühzeitig über die künftigen Entwicklungsziele für die eigene gewerbliche Entwicklung und für das interkommunale Gewerbe- und Industriegebiet IBV gemeinsam mit der Stadt Versmold beraten und die notwendigen späteren Entscheidungen vorbereiten. Die landesplanerischen Rahmenbedingungen für die weitere wirtschaftliche und städtebauliche Entwicklung in der Region sind wie bereits dargelegt gegenwärtig noch nicht konkret absehbar. Die künftige landes- und regionalplanerische Vorgehensweise wird sich aus dem weiteren Diskussionsprozess über den künftigen Landesentwicklungsplan NRW (LEP) ergeben (siehe Entwurf September 2015 und Kapitel 2.1 und 3.3). Nach Ziel 6.1-1 des LEP-Entwurfs ist die Siedlungsentwicklung flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotenzialen auszurichten. Hier muss sich noch zeigen, welche Folgen der künftige LEP mit regionalplanerisch sehr unterschiedlich zu bewertenden Fragestellungen für die kommunale Planungswirklichkeit und für die benötigten Handlungsspielräume tatsächlich haben wird. Aus Sicht des kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts bedeutet das nach heutigem Stand allerdings auch, dass die Diskussion zunächst unabhängig von eventuellen späteren kommunalen Flächenkontingenten erfolgen muss. Die qualitativen Aspekte in der Flächendiskussion und die politische Entscheidung über die mittel- bis langfristige Vorgehensweise in der Kommune stehen im Vordergrund, erforderlich sind zudem eine Priorisierung der potenziellen Erweiterungsflächen und Aussagen zur interkommunalen Zusammenarbeit. Landesplanung und Regionalplanung 42 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 4. Gewerbe- und Borgholzhausen Industrieflächenkonzept der Stadt 4.1 Leitsätze: Städtebaulich-gewerbliche Entwicklungsziele Die Stadt Borgholzhausen ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Der gewerblich-industrielle Schwerpunkt liegt im Bereich BorgholzhausenBahnhof mit den vorhandenen Gewerbeflächen beidseits der Bahnlinie des Haller Willem und im Bereich des interkommunalen Gewerbegebiets IBV an der Auffahrt zur A 33. In der Kernstadt Borgholzhausen bestehen zudem die beiden großen Betriebe Schüco International und Bartling, die jeweils einen ausreichenden Entwicklungsspielraum benötigen. Die Stadt Borgholzhausen muss im Vorfeld der Fortschreibung des Regionalplans grundlegende Ziele für die städtebaulich-gewerbliche Entwicklung in den nächsten 15-20 Jahren (Zielhorizont 2030) diskutieren. Grundsätzliche Zielvorgaben der Landesplanung sind aus Gründen des flächensparenden Bauens und des Freiraumschutzes sowie zur Begrenzung des Verkehrsaufkommens insbesondere Flächenmobilisierungen und Nachverdichtungen im Siedlungszusammenhang (Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“) und eine regionale Bündelung erforderlicher Flächenentwicklungen in interkommunaler Zusammenarbeit. In Borgholzhausen bestehen keine Sonderstandorte oder Konversionsflächen wie Bahnflächen, militärische oder altindustrielle Standorte, die Umnutzungspotenziale bieten. Aufgrund der vorhandenen Betriebe und der Wirtschaftsstruktur wird das Umnutzungs- und Nachverdichtungspotenzial für andere oder neu anzusiedelnde Betriebe ebenfalls als gering eingestuft. Die kommunale Gewerbepolitik muss vor diesem Hintergrund die vorhandenen Gewerbe- und Industriestandorte bewerten und entscheiden, welcher Entwicklungsspielraum über den Bestand hinaus angestrebt wird und welche Entwicklungsrichtung mittel- bis langfristig ggf. einzuschlagen ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Stadt Borgholzhausen trotz der bisherigen positiven Entwicklungen bisher nicht die Steuerkraft erreicht hat wie andere Kommunen im Kreis Gütersloh. Insofern ist aus Sicht der Kommune die weitere Entwicklung sorgfältig vorzubereiten. Das interkommunale Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold besitzt eine besondere Bedeutung für die beiden Kommunen und für die Gewerbeentwicklung im Kreis Gütersloh. Der Rat der Stadt Borgholzhausen und die Stadtvertretung der Stadt Versmold haben im Frühjahr 2015 in Grundsatzbeschlüssen die Absicht bekräftigt, die interkommunale Zusammenarbeit fortzusetzen und bedarfsgerecht eine weitere Entwicklung anzustreben. Der Suchraum für eine potenzielle Erweiterung soll sich im Umfeld des Verkehrsknotenpunkts A 33/B 476 befinden, wobei auch die Bereiche südlich der A 33 auf Versmolder Stadtgebiet entgegen den bisherigen regionalplanerischen Zielsetzungen mehr in den Blick genommen werden sollen. Hintergrund sind die erheblichen Konflikte mit den Grundeigentümern im gesamten Gebiet zwischen dem Bereich Gewerbegebiet Am Bahnhof und Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der A 33. In diesem Zusammenhang ist auch die fehlende Verfügbarkeit der sehr gut geeigneten und erschlossenen Gewerbe-/Industriegrundstücke in Borgholzhausen-Bahnhof zu sehen, zudem verschärft sich hierdurch der Entwicklungsdruck auf zusätzliche Bauflächen. Allen Beteiligten ist bewusst, dass die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen aufgrund der siedlungsgeographischen, naturräumlichen und umweltfachlichen Rahmenbedingungen in Ostwestfalen-Lippe eine Vielzahl von Belangen berührt und z. T. erhebliche Konflikte für die betroffene Bevölkerung, für die Landwirtschaft sowie für Landschaftspflege und Naturschutz verursachen kann. Die landesplanerischen Ziele und Grundsätze gemäß LEP-Entwurf verdeutlichen diese Zielkonflikte. Gleichwohl bleibt aus Sicht der verantwortungsbewussten Wirtschaftspolitik festzuhalten, dass eine Region ohne zukunftsfähige und wohnortnahe Arbeitsplätze letztlich auch nicht weiter zukunftsfähig entwickelt werden kann. Die Vorgaben des künftigen LEP für NRW müssen daher die regionalen und kommunalen Anforderungen und Bedürfnisse ausreichend berücksichtigen und die notwendige Flexibilität erlauben (siehe auch Regionalrat Detmold: „Detmolder Erklärung II“ zum zweiten Entwurf des neuen LEP in NRW, Stand 04.12.2015). Die ressourcenschonende Standort- und Entwicklungspolitik kann sach- und bedarfsgerecht in regionaler Verantwortung in OWL und im Rahmen der kommunalen Planungshoheit erfolgen. Die umweltfachlichen Anforderungen können im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung in der Gesamtabwägung zielorientiert konkret umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund werden als „Leitplanken“ für die künftige Gewerbe- und Industrieflächenpolitik in der Kommune die folgenden Leitsätze vorgeschlagen: Leitsatz 1 – Übergeordnetes Leitbild flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung: Zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung erforderlich. Die Ausgestaltung dieses auf allen politischen Ebenen anerkannten Leitbilds muss in regionaler Verantwortung in OWL und im Rahmen der kommunalen Planungshoheit erfolgen. Innenentwicklung, Nachverdichtung und Mobilisierung erschlossener, aber bisher nicht verfügbarer Reserveflächen genießen den Vorrang vor der weiteren Außenentwicklung. Leitsatz 2 – Gesunde Wirtschaftsstruktur und wohnortnahes Arbeitsplatzangebot: Eine gesunde Wirtschaftsstruktur und ein wohnortnahes, möglichst hochwertiges Arbeitsplatzangebot sind eine tragende Grundlage für die Entwicklung der Stadt Borgholzhausen und des Kreises Gütersloh. Durch dieses Arbeitsplatzangebot sind die Eigenständigkeit der Stadt Borgholzhausen als Lebens- und Arbeitsmittelpunkt der Bevölkerung und die hierfür benötigte Infrastruktur langfristig zu sichern. 43 44 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Leitsatz 3 – Bestandsentwicklung als Schwerpunkt der Gewerbepolitik: Schwerpunkt der kommunalen Gewerbepolitik sind zunächst die Bestandspflege der vorhandenen Betriebe und die Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden Gewerbe- und Industriegebiete. Die Standortsicherung der ortsansässigen Betriebe mit ggf. benötigten Erweiterungsoptionen genießt oberste Priorität, ebenso die Mobilisierung bisher nicht verfügbarer Bauflächenreserven. Leitsatz 4 – Gebietserweiterungen als Ergänzung: Bedarfsgerechte Erweiterungen der Gewerbe- und Industriegebiete werden angestrebt, soweit keine ausreichenden Flächenpotenziale mehr im Bestand vorhanden sind und Flächenangebote für die wirtschaftliche Entwicklung erforderlich werden. Leitsatz 5 – Regionale Zusammenarbeit und interkommunales Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold (IBV): Die Wirtschaftsregion Kreis Gütersloh/Bielefeld ist als wichtige Grundlage der gemeinsamen Wirtschaftskraft OWL zu sichern und zu stärken. Die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets Borgholzhausen/Versmold ist als wichtiger Baustein der gemeinsamen Strategie fortzusetzen, eine mittelbis langfristige bedarfsgerechte Erweiterung wird angestrebt. 4.2 Handlungsempfehlungen Auf Grundlage der Leitsätze in Kapitel 4.1 werden aus Sicht des Gewerbeund Industrieflächenkonzepts folgende Empfehlungen für die weitere städtebaulich-gewerbliche Entwicklung in der Stadt Borgholzhausen und in der Region gegeben. Schwerpunkt der Gewerbepolitik sollen im Sinne der o. g. Leitsätze Bestandssicherung und Bestandsentwicklung sowie die bedarfsgerechte Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Versmold im Rahmen des interkommunalen Gewerbegebiets IBV sein: a) Begleitung der vorhandenen Gewerbebetriebe und Standortsicherung: Die leistungsfähige ortsansässige Wirtschaft mit Unternehmen in unterschiedlichen Größenstrukturen ist zu erhalten und weiter zu entwickeln, auf einen zukunftsfähigen Branchenmix ist zu achten. In Abstimmung mit dem Kreis Gütersloh sind Entwicklungstrends in den prägenden Branchen im Kreisgebiet frühzeitig zu erkennen und Konsequenzen zu prüfen bzw. frühzeitig in die Standortstrategie einzubeziehen. Beispiele sind neben dem Flächenbedarf mögliche Auswirkungen durch neue Produktionsabläufe auf das Umfeld, verkehrliche Anforderungen, ÖPNV-Angebote u. ä. Die ortsansässigen Betriebe sind weiter intensiv zu begleiten, der „kurze Draht“ zwischen Betrieben und Verwaltung gewährleistet frühzeitige Informationen über Wünsche oder Konflikte und damit eine hohe Bindung an den Standort Borgholzhausen. Frühzeitige In- Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept formationen über die mögliche Nachfrage der Borgholzhausener Betriebe nach Erweiterungsflächen sind Voraussetzung für eine vorausschauende und bedarfsgerechte Flächenpolitik (vgl. auch Kapitel 3.1). Im Falle von mehreren Bewerbern um einen Standort sind Verlagerungen und Erweiterungen wichtiger ortsansässiger Betriebe und Leitbranchen mit gutem Arbeitsplatzangebot und Zukunftsperspektive ggf. gegenüber Neuansiedlungen externer Nachfrager ohne Verflechtungen mit der heimischen Wirtschaft zu bevorzugen. Angebote der Kommune als Dienstleister und Kommunikationsplattform für die Betriebe sind weiter zu entwickeln. Stichworte sind z. B. die Begleitung/Beratung bei baurechtlichen und immissionsschutzfachlichen Fragen, Vermittlerfunktion zur Kreisverwaltung, Flächenmanagement etc. Die bestehenden kurzen Wege zur Verwaltung, das umfassende Informationsangebot, verlässliche Genehmigungsfristen u. v. m. sind sehr wichtige Standortfaktoren für kleinere und mittlere Kommunen und für den Kreis Gütersloh insgesamt. b) Mobilisierung bisher nicht verfügbarer privater Baugrundstücke in den GE-/GI-Gebieten: Die erschlossenen, aber bisher nicht verfügbaren privaten Flächen im Bereich Am Bahnhof (Steckbrief I.2a) und im IBV, 2. BA (Steckbrief I.3b) in einer Größenordnung von rund 17 ha müssen unbedingt mobilisiert werden, um den frühzeitigen Druck auf zusätzliche Entwicklungsflächen zu mindern. Notfalls müssen nicht verfügbare Flächen aus der Bauleitplanung herausgenommen und wieder dem Außenbereich zugeführt werden. c) Sicherung und Weiterentwicklung bestehender GE-/GI-Gebiete und Schutz vor konfliktträchtigen oder konkurrierenden Nutzungen: Die gut nutzbaren Gewerbe- und Industriegebiete sind vor konkurrierenden Nutzungen und Schutzansprüchen zu schützen. Wohnnutzungen in GE-/GI-Gebieten oder im Außenbereich im Umfeld der Gewerbebetriebe sind soweit wie möglich zu begrenzen und in erkennbar (heute oder künftig) kritischen Lagen falls möglich zu übernehmen. Auch weitere konkurrierende Nutzungen mit möglichen Ruheansprüchen wie ggf. kirchliche Anlagen und andere Gemeinbedarfseinrichtungen sind in GE-/GI-Gebieten und im näheren Umfeld möglichst zu vermeiden. Ggf. konfliktträchtige Wohngebiete in gewerblich-industrieller Nachbarschaft sind möglichst nicht durch Nachverdichtung zu verfestigen. Auch im Zuge der künftigen Wohnbauflächenentwicklung sind ausreichende Abstände zu GE-/GI-Gebieten einzuhalten. Ebenso müssen die Betriebe selbst eine realistische Vorstellung über planungsrechtliche oder immissionsschutzrechtliche Anforderungen 45 46 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept entwickeln. Langfristige betriebliche Bestandssicherung erfordert hier auch, potenzielle Nachbarkonflikte frühzeitig zu erkennen und durch vorsorgende Maßnahmen zu vermeiden oder zu begrenzen. Ggf. sind immer wieder entstehende Konflikte mit angrenzenden Wohnnutzungen auch nur durch Erwerb der Liegenschaften zu entschärfen. In einigen Fällen führen im Kreisgebiet von Betrieben selbst veräußerte Wohngebäude – auch an Mitarbeiter – später zu erheblichen Konflikten. Die Gewerbe- und Industriestandorte sind aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit für entsprechende Betriebe vorzuhalten. Flächenverbrauch durch Einrichtungen und Anlagen, die nicht auf GE-/GI-Gebiete gemäß §§ 8, 9 BauNVO angewiesen sind und im allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) z. B. in Mischgebieten (besser) untergebracht werden können, sind zu vermeiden. Perspektivisch sollten ggf. auch Umsiedlungen angedacht werden. Zu nennen sind Einzelhandel, Gemeinbedarfseinrichtungen, Sportanlagen, Dienstleister u. ä. Einzelinteressen von Eigentümern hinsichtlich einer höherpreisigen Vermarktung von Flächen durch Einzelhandel, Wohnen oder Sondernutzungen sind aufgrund der langfristig dauerhaften Verknappung von Gewerbeflächen im Zweifel zurückzustellen. d) Städtebauliche und infrastrukturelle Aufwertung der GE-/GI-Gebiete: Eine verstärkte Aufwertung und „Adressbildung“ der vorhandenen Gebiete sowie eine städtebaulich-gestalterische Weiterentwicklung durch Aufwertungen im Straßenraum und durch betriebsbezogene Maßnahmen können langfristig die Standortqualität und Attraktivität des Bestands verbessern. In Frage kommen z. B. eine einheitliche Bezeichnung und Beschilderung, eine Aufwertung öffentlicher/ halböffentlicher Räume, die abgestimmte Gestaltung von Nebenund Stellplatzanlagen der Betriebe u. v. m. Weiterentwicklung und Ausbau der Infrastruktur sind zu prüfen – auch mit Blick auf die sich ändernden Bedürfnisse der Arbeitnehmer (technische und verkehrliche Infrastruktur wie hochleistungsfähiges Internet, ÖPNV Bus/Bahn, Radwegenetz, aber auch erreichbare Kita-Standorte im Umfeld mit flexiblen Angeboten etc.). e) Erweiterungen und Neuentwicklungen von GE-/GI-Gebieten: In der Region ist bei einer positiven Wirtschaftsentwicklung weiterhin eine Nachfrage nach neu zu bebauenden gewerblichindustriellen Flächen zu erwarten. Bedarfsgerechte Gebietserweiterungen und ergänzende Neuentwicklungen von Baugebieten werden gemäß Leitsatz 4 und Leitsatz 5 mittel- bis langfristig für erforderlich gehalten, eine Fortsetzung der interkommunalen Zusammenarbeit mit Versmold im Bereich des IBV wird angestrebt. Arrondierungen und Erweiterungen bestehender Gewerbestandorte sind neuen Entwicklungsansätzen im Allgemeinen vorzuziehen, er- Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept forderlich ist jedoch eine sorgfältige Gesamtbetrachtung im Einzelfall ohne vorschnelle pauschale Zielvorgabe. Die bedarfsgerechte Erweiterung der GE-/GI-Gebiete ist unter sorgfältiger Berücksichtigung der siedlungs- und naturräumlichen Anforderungen, der landwirtschaftlichen Belange und der Erschließungserfordernisse etc. vorzubereiten. Derartige Flächenentwicklungen sind mit umfangreichen Eingriffen in den Siedlungs- und Landschaftsraum verbunden, die zudem aufgrund der vielfältigen Zielkonflikte häufig eine langfristige Vorbereitung und Planung erfordern. Aus Sicht des Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts und der Wirtschaft ist darauf zu achten, dass das Ziel „bedarfsgerechtes Angebot“ nicht nur auf konkrete Anfragen gestützt werden darf („Reaktion“), sondern dass auch ein gewisses Flächenangebot vorbereitend vorgehalten werden muss („Aktion“). Entscheidungsprozesse in der Wirtschaft für Investitionen fallen oft – trotz längerer Vorbereitung – sehr kurzfristig und erfordern je nach Marktbedingungen ggf. eine sehr schnelle Umsetzung und ausreichende Flexibilität der Kommunen (und der übergeordneten Planungsbehörden). Eine aktive kommunale Baulandpolitik und ein kommunales Flächenmanagement müssen aufgrund der Flächenknappheit und der vielfältigen Zielkonflikte eine ausreichende Verfügbarkeit der Flächen und möglichst zusammenhängende, schrittweise geordnete Standortentwicklungen leisten. Erwerb und bedarfsgerechte Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen sind soweit wie möglich durch die Kommune zu steuern oder vertraglich zu sichern. Einzelinteressen von Eigentümern sind auch hier im Zweifel zurückzustellen. f) Interkommunale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen und Erfordernisse: Die Wirtschaftsstärke der Region resultiert nicht aus der Entwicklung in einzelnen Kommunen, sondern aus der positiven Gesamtentwicklung des Kreises Gütersloh und der Region OWL. Eine interkommunale Abstimmung in der Zusammenarbeit und in der Standortentwicklung für künftige größere Gewerbe- und Industriestandorte ist auf Ebene des Kreises Gütersloh und mit der Stadt Bielefeld grundsätzlich sinnvoll. Die Zusammenarbeit muss jedoch auf die planerischen Rahmenbedingungen in den Kommunen Rücksicht nehmen und kann nicht durch die Landesplanung pauschal vorgegeben werden. Ein gesichertes wohnortnahes Arbeitsplatzangebot ist von besonderer Bedeutung für die ortsansässige Bevölkerung und für die langfristige Entwicklung der Stadt Borgholzhausen. Insofern wäre eine raumordnerisch vorgegebene Beteiligung an weiter entfernt liegenden, sehr großen interkommunalen Standorten ggf. städtebaulich, 47 48 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept verkehrlich und ökologisch kritisch zu bewerten – v. a. bei geringer räumlicher Verflechtung und schlechter ÖPNV-Erreichbarkeit. Ein regionaler Wettbewerb um lokale Betriebsverlagerungen hat ggf. erhebliche steuerliche oder politische Bedeutung für die betroffenen Kommunen. Für den regionalen Arbeitsmarkt und für den Wirtschaftsstandort OWL sind die Auswirkungen jedoch eher begrenzt. Ausdrücklich ausgenommen sind hiervon jedoch Betriebsverlagerungen, bei denen ein Altstandort in einer Kommune aufgegeben werden muss und kein adäquater Standort in der bisherigen Standortkommune angeboten werden kann. In derartigen Situationen ist alles zu unternehmen, um Abwanderungen in andere Regionen in NRW oder in andere Bundesländer möglichst zu verhindern. 4.3 Prüfung potenzieller Flächenentwicklungen im Stadtgebiet In den Kapiteln 2.1 und 2.2 sind die landesplanerischen und naturräumlichen Rahmenbedingungen dargelegt worden. Der in Höhe der Kernstadt von Ost nach Nordwest verlaufende Kammzug des Teutoburger Walds (FFH-Gebiet „Östlicher Teutoburger Wald“) gliedert das Stadtgebiet. Die Kernstadt Borgholzhausen liegt im Bereich eines Passüberganges, das nördliche Stadtgebiet reicht bis ins Ravensberger Hügelland. Der Bereich Borgholzhausen-Bahnhof geht vom Unterhang des Kammzugs in das zunehmend ebener werdende „Ostmünsterland“ über. Die Siedlungsentwicklung ist seit Jahrhunderten durch die naturräumlichen Gegebenheiten bestimmt worden. Die Höhenzüge des Teutoburger Waldes begrenzen die Siedlungsentwicklung der Kernstadt Borgholzhausen. Die naturräumlichen Gegebenheiten beeinflussen auch die Lage der überregional bedeutenden Verkehrszüge A 33, B 68 und Bahntrasse „Haller Willem“. Diese verlaufen im südlichen Stadtgebiet parallel zum Teutoburger Wald und bilden im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof über die B 476 bis zur Autobahnauffahrt den Verkehrsschwerpunkt im Stadtgebiet Borgholzhausen. Da sich durch die naturräumlichen Gegebenheiten in der Kernstadt Borgholzhausen kaum größere gewerbliche Erweiterungsmöglichkeiten geboten haben, hat sich der gewerbliche Schwerpunkt aufgrund der weniger reliefbeeinflussten Lage und der sehr guten verkehrlichen Anbindung im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof entwickelt. Das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept umfasst in Borgholzhausen wie bereits dargelegt drei Aufgabenbereiche, die gemäß Abbildung 13 auch räumlich eindeutig zugeordnet werden können: (1) Kernstadt Borgholzhausen: Standortsicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen Betriebe Schüco International und Bartling, ergänzt durch kleinteiliges, kernstadtbezogenes Gewerbe. (2) Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für ortsansässiges Gewerbe und kleinere bis mittlere Betriebe. (3) Interkommunales Gewerbegebiet IBV: Bedarfsgerechte Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Stadt Versmold. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept In den Kapiteln 4.3.1, 4.3.2 und 4.3.3 werden die möglichen Entwicklungen erläutert und in Kapitel 4.3.4 in einer Übersicht dargestellt, in dem vorangestellten Exkurs 4.3.0 wird zunächst aber ergänzend die bisherige Standortdiskussion im Bereich des IBV zusammengefasst. Abb. 13 Aufgabenbereiche und GIB Standorte 1, 2 und 3, Regionalplan, Montage der Blätter 10/11 mit Nummerierung der Teilbereiche, GE-Standorte siehe auch Abb. 12 mit Übersicht über Steckbriefe in Kapitel 2.5 - ohne Maßstab Nord 4.3.0 Exkurs: „Interkommunales Gewerbegebiet IBV“ – Erste Alternativendiskussion für einen 3. Bauabschnitt im Jahr 20118 Die Städte Borgholzhausen und Versmold entwickeln gemeinsam das „Interkommunale Gewerbegebiet IBV“ an der Stadtgrenze zwischen Borgholzhausen und Versmold und haben den Zweckverband „Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold“ gegründet, der auch Träger der Bebauungsplan-Verfahren für das Zweckverbandsgebiet ist. Auf Grundlage der im Jahr 2001 erfolgten Änderung des Gebietsentwicklungsplans GEP wurde in Höhe der Auffahrt zur A 33 und beidseits der B 476 ein Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) mit einer Gesamtgröße von brutto ca. 70 ha vorbereitet. Planungsziel ist ein GIB-Standort mit regionaler Bedeutung und einer gewerblichen Nettofläche von insgesamt ca. 50 ha (einschl. Erschließung), der bis zum GEPHorizont 2015 entwickelt werden soll (siehe GEP 2004, Textliche Ziele und Erläuterungen, S. 31). Etwa 20 ha waren als Grün- und Ausgleichsflächen vorgesehen. 8 Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold: Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets Borgholzhausen/Versmold, hier: Alternativenprüfung für einen 3. Bauabschnitt: Vorbereitende städtebauliche Standortdiskussion und umweltfachliche Beiträge zur Standortdiskussion, Tischmann Schrooten und Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, Borgholzhausen und Versmold, November 2011. 49 50 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Im GEP-Verfahren erfolgte eine umfangreiche Alternativen- und Standortdiskussion. Im Ergebnis waren in beiden Städten keine anderen Standorte mit einer derartigen Entwicklungsperspektive und mit dieser hervorragenden Erschließung und Nähe über bzw. zur A 33, B 68 und B 476 sowie zur Bahntrasse „Haller Willem“ vorhanden. Neben der Lage an diesen regionalen und überregionalen Straßen- und Schienenverbindungen spielte auch die Nähe zu den vorhandenen Gewerbe- und Industriegebieten Borgholzhausen-Bahnhof und die mögliche Verknüpfung mit diesen Flächen eine Rolle. Dieser Standort mit regionaler Bedeutung sollte weiter ausgebaut werden. In der regionalplanerischen Diskussion waren somit damals perspektivisch auch die langfristige Weiterentwicklung und der mögliche Zusammenschluss der GIB-Bereiche bereits aufgegriffen worden. Die GIB-Fläche wurde gemäß Abstimmung mit der Bezirksregierung in zwei Bauabschnitten beidseits der B 476 entwickelt. Der 1. Bauabschnitt südlich der B 476 wurde im Jahr 2005 zwecks Umsiedlung der Kühlspedition Nagel entwickelt. Aufgrund eigentumsrechtlicher Vorbehalte im Nordosten umfasste Bauabschnitt 1 allerdings nur etwa 25 ha und war damit um etwa 5 ha gegenüber der Regionalplan-Darstellung reduziert worden. Der 2. Bauabschnitt wird derzeit erschlossen, nachdem die Bauleitplanung schon 2010/2011 abgeschlossen worden ist, aber zunächst noch Umlegungsverfahren gemäß § 45 ff BauGB und rechtliche Klärungen mit Eigentümern erforderlich geworden waren. Diese rechtlichen Konflikte und der heute notwendige Planungsaufwand verdeutlichen, dass derart umfassende Planvorhaben mit erheblichen Auswirkungen auf die Anlieger und schwierigen planerischen und eigentumsrechtlichen Fragestellungen möglichst frühzeitig vorbereitet werden müssen und dass die Kommunen einen ausreichenden Planungsspielraum für die Bauleitplanung benötigen. Vor diesem Hintergrund haben die Kommunen und der Zweckverband frühzeitig mögliche Erweiterungsflächen für einen dritten Bauabschnitt des IBV in einer zusammenfassenden Standortprüfung städtebaulich und umweltfachlich als Grundlage für die weiteren Diskussionen untersuchen lassen. In ersten Vorgesprächen mit der Bezirksregierung Detmold wurde vereinbart, dass die Standortprüfung alle im Umfeld des Gewerbestandorts Borgholzhausen-Bahnhof liegenden, eventuell denkbaren Flächen umfasst. Die großräumige Standortdiskussion hat gezeigt, dass die gemeinsame gewerblich-industrielle Entwicklung für die Städte Borgholzhausen und Versmold aus landesplanerischen, naturräumlichen, städtebaulichen und verkehrlichen Gründen durch eine Erweiterung der bestehenden GIB-Flächen erfolgen sollte. Mit Blick auf die Verkehrserschließung sollten diese vorrangig im Bereich der bestehenden bedeutenden Verkehrswege (A 33, B 68, B 476, Bahntrasse) liegen. Als eventuell mögliche Ergänzung der bestehenden GIB-Bereiche wurden somit die folgenden acht Flächen vertiefend untersucht, die an die bestehenden GIB bzw. an die Anschlussstelle zur A 33 anschließen: Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Abb. 14 Erste Alternativendiskussion 2011 für einen 3. Bauabschnitt, Standorte 1 bis 8 Grundlage: Flächennutzungspläne der Städte Borgholzhausen und Versmold, (Stand jeweils 2010) – ohne Maßstab Nord Für die 8 Potenzialflächen wurden die planerischen Rahmenbedingungen und die Frage der Eignung für das Planungsziel Gewerbe- und Industrieansiedlung in Steckbriefen unter städtebaulichen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten diskutiert. Zusammenfassend wurden die Potenzialflächen wie folgt bewertet: Standort 1 zwischen dem 2. Bauabschnitt, B 476 und Bahntrasse: Die Fläche liegt mit einer Gesamtgröße von rund 37 ha (brutto) zwischen dem derzeit in Erschließung befindlichen 2. Bauabschnitt des IBV und der Bahntrasse im Norden bzw. dem Bereich Borgholzhausen-Bahnhof im Nordosten. Der Bereich entspricht den bisherigen regionalplanerischen Zielsetzungen, würde die Entwicklung siedlungsstrukturell zusammenhängender Gebiete ermöglichen und wurde als geeignet für eine GIB-Entwicklung bewertet. Die direkte Lage an der B 476, die Nähe zur A 33 sowie die mögliche Erschließung auch über die Bahntrasse kennzeichnen die sehr gute verkehrliche Anbindung der Fläche. Die Option für einen Bahnanschluss ist dabei aus regionalplanerischer Sicht ein wesentlicher Vorteil des Standorts gegenüber anderen Standortalternativen. Im Süden und im mittleren Abschnitt der potenziellen Baufläche ist die Betroffenheit von Hofstellen und Streubebauung im Vergleich zu anderen Flächen etwas geringer, es befinden sich jedoch umfangreiche Wohnnutzungen in den westlichen und nördlichen Randbereichen. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen zu ca. 2/3 aus intensiv genutzten Ackerflächen. Insbesondere im Westen sind jedoch differenziertere Strukturen mit unterschiedlichen Lebensraumpotenzialen zu finden. Zudem sind hier auf gut 2 ha bereits Kompensationsmaßnahmen realisiert worden. 51 52 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Der Standort wurde aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht als für eine GIBEntwicklung eingeschränkt geeignet eingestuft. Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 ist nicht betroffen. Unmittelbar westlich grenzt die äußere Schutzzone des Heilquellenschutzgebiets „Solbad Ravensberg“ an, im Gebiet liegt zudem ein römisches Gräberfeld als Bodendenkmal. Standort 2 zwischen B 476 und Hesselteicher Straße: Dieser ca. 18 ha umfassende Standort wurde aufgrund der Lage zwischen den vorhandenen GIB-Bereichen und an der B 476 ähnlich positiv wie Standort 1 bewertet (siedlungsstrukturelle und funktionale Verbindung der GIB). Flächengröße und Planungsspielraum sind dagegen begrenzt. Erheblich betroffen sind große Hofstellen und Wohnbebauung, so dass nur ein geringes GIB-Entwicklungspotenzial besteht, sofern nicht Hofstellen und Wohnhäuser übernommen werden. Zusammenfassend ergab sich aus städtebaulicher und siedlungsstruktureller Sicht somit nur eine mittlere Bewertung. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen etwa zur Hälfte aus intensivem Acker, die weiteren Flächen sind im Wesentlichen durch Grünlandnutzung sowie in den Randbereichen durch Hofstellen und Wohnnutzungen geprägt. Aus umweltund naturschutzfachlicher Sicht wurde der Bereich als insgesamt noch geeignet für eine GIB-Entwicklung eingestuft. Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 ist nicht betroffen. Gleiches gilt für nationale Schutzgebiete und Kompensationsflächen etc. Standort 3 als GE-Erweiterung östlich der Hesselteicher Straße: Diese Fläche mit einer Größe von etwa 8 ha schließt direkt an das Gewerbegebiet Am Bahnhof an und war bereits vor Jahren für die weitere gewerbliche Entwicklung vorgesehen worden. Aufgrund dieser Lage und der sich ergebenden Synergieeffekte hinsichtlich verkehrlicher und technischer Erschließungsmöglichkeiten sowie der geringen Betroffenheit von Hofstellen weist die Fläche erhebliche Vorteile gegenüber allen anderen Standorten auf. Im Süden schließt allerdings ein Siedlungssplitter an, so dass eine Nutzung als Industriegebiet hier nicht möglich sein dürfte. Aufgrund der geringen Größe von lediglich ca. 8 ha brutto war diese Fläche nicht als potenzieller GIB-Standort für einen 3. BA des IBV bewertet worden. Die Fläche wurde dagegen als folgerichtige standortbezogene Erweiterung bzw. als künftiger Abschluss des Gewerbegebiets „Am Bahnhof“ bewertet. Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht wurde Fläche 3 als insgesamt geeignet für eine GIB-Entwicklung eingestuft. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen ausschließlich aus intensiv genutzten Ackerflächen. Standort 4 als GE-Erweiterung zwischen B 68 und Bahnlinie: Der etwa 15 ha große Standort liegt östlich des Gewerbegebiets Am Bahnhof zwischen der B 68 und der Bahnstrecke des „Haller Willem“. Die Fläche kann nicht über das bestehende Gewerbegebiet erschlossen werden, sondern kann von dort aus nur betriebsbezogen genutzt werden. In diesem Sinne wurde hier für einen ansässigen Betrieb eine untergeordnete Erweiterung geplant (Bebauungsplan Nr. 9.1 – Erweiterung II, siehe dort). Eine über diese betriebsbezogene Entwicklung hinausgehende Planung würde einen bandartigen Ansatz in den Außenbereich hinein darstellen. Zudem grenzen nördlich ein durch Innenbereichssatzung gesicherter Bereich sowie östlich eine Splittersiedlung an. Aufgrund dieser siedlungsräumlichen Nachteile, immissionsschutzbezogener Konfliktpotenziale sowie der problematischen öffentlichen Erschließung wurde der Standort als problematisch eingestuft. Im Gegensatz zu den anderen Flächen (mit Ausnahme des Standorts 1) ist zwar ein Gleisanschluss Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept theoretisch möglich, allerdings erscheint dieser aufgrund der hierfür erforderlichen Betriebsgröße einer Neuansiedlung und des Reliefs kaum realistisch zu sein. Die Biotop- und Nutzungsstrukturen bestehen zu ca. 50 % aus Acker, die übrigen Flächen werden i. W. als Grünland genutzt. Zudem sind vereinzelt (Alt-)Baumbestände im Gebiet vorhanden sowie eine ca. 0,4 ha umfassende Gehölzpflanzung als Kompensationsfläche. Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht wurde der Bereich nur als eingeschränkt geeignet für eine GIB-Entwicklung eingestuft. Standort 5 im Osten des Knotens B 68 / L 785: Der Standort liegt im nordöstlichen Anschluss an den Siedlungsbereich Borgholzhausen-Bahnhof und umfasst etwa 25 ha. Die heute katastrophale verkehrliche Situation rund um den Kreuzungsbereich B 476, B 68 und L 785 wird sich nach Freigabe des Lückenschlusses der A 33 verbessern. Der Standort ist dann grundsätzlich – zumindest im westlichen und südlichen Abschnitt – für eine Siedlungsentwicklung geeignet. Im Westen schließen an der Bahnhofstraße gemischte Nutzungen und Wohnbauflächen an. Vor diesem Hintergrund wäre der westliche Abschnitt nicht als GIB industriell zu nutzen. Nachteile wurden auch langfristig in der Erschließung gesehen, da trotz der direkten Lage an B 68 und L 785 immer der Ortsmittelpunkt bzw. der Verkehrsknoten und der Bahnübergang genutzt bzw. gequert werden müssten und kein Anschluss an die Bahn möglich ist. Die Fläche wurde dagegen als eher kleingewerbliche Erweiterung der gemischt genutzten Ortsmitte und des Gewerbegebiets Hof Schütte bewertet. Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht wurde der Bereich als geeignet für eine Gewerbenutzung eingestuft. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen zu ca. 2/3 aus intensiv genutzten Ackerflächen. Randlich werden diese durch Grünland und dörfliche Siedlungsflächen ergänzt. Standort 6 im Nordosten der A 33: Die Fläche schließt im Nordwesten rückwärtig an den 2. BA des IBV an und umfasst eine Größe von 26 ha. Der Bereich wurde aufgrund dieser rückwärtigen Lage aus siedlungsstruktureller und verkehrlicher Sicht negativ bewertet. Die Fläche wäre als großflächiger 3. BA deutlich abgesetzt von den bisherigen Bauflächen und Erschließungsachsen und würde sich weit in den Außenbereich hineinschieben. Ein Anschluss wäre nur über den 2. Bauabschnitt möglich. Von den geprüften acht Standorten wurde die Fläche insgesamt als am wenigsten geeignet bewertet. Für den Standort sprachen dagegen die potenzielle Größe sowie ein vergleichsweise geringes immissionsschutzbezogenes Konfliktpotenzial. Nicht geprüft wurde jedoch die Frage, ob eine kleine Teilfläche im Süden im unmittelbaren Anschluss an den 2. BA als untergeordnete Erweiterung in Frage kommen kann. Der Bereich wurde aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht als ungeeignet für eine großflächige GIB-Nutzung eingestuft. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen der Standortalternative 6 bestehen großflächig aus intensiv genutzten Ackerflächen, die in den Randbereichen durch Grünland und Brachen ergänzt werden. Die Fläche quert zudem der Gewässerlauf des Rolfbachs, was als sehr kritisch bewertet worden war. Standort 7 im Westen der A 33-Anschlussstelle: Der Standort liegt an der B 476, schließt südwestlich an die Autobahnanschlussstelle der A 33 an und umfasst ca. 34 ha. Neben der möglichen Flächengröße und der Anbindung an die A 33 wurde das v. a. im Vergleich zu den Standorten 1, 2, 5 relativ geringe immissionsschutzbezogene Konfliktpotenzial positiv bewertet. Dagegen sprachen aber nach den bisherigen Aussagen der Landes- und Regionalplanung der siedlungsstrukturell deutlich abgesetzte und erstmalige Siedlungs- 53 54 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept ansatz jenseits der Autobahn A 33 in diesem Landschaftsraum sowie die Überplanung einer großen Hofstelle (Milchvieh). Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen großflächig aus Grünland mit der großen Hofstelle innerhalb des Standorts sowie aus kleineren Strukturen mit einem Wäldchen. Standort 8 im Süden der A 33-Anschlussstelle: Der Standort liegt im Gegensatz zu Standort 7 südlich der B 476, weist aber ansonsten ähnliche Rahmenbedingungen und eine vergleichbare potenzielle Größe von etwa 42 ha auf. Die Fläche war v. a. unter regionalplanerischen und siedlungsstrukturellen Gesichtspunkten entsprechend kritisch bewertet worden. Im Gegensatz zu Standort 7 würde allerdings kein wichtiger landwirtschaftlicher Betrieb überplant, dafür befindet sich eine höhere Zahl betroffener Wohnnutzungen im Gebiet. Ebenso wurde der Bereich aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht als ggf. kritisch eingestuft. Die Biotop-/Lebensraumstrukturen bestehen großflächig aus Acker, neben weiteren Grünlandbereichen sind zudem auch verschiedene andere Biotope wie zwei Wäldchen und eine Obstwiese im Südosten vorhanden. Im Süden sind Fledermaus-relevante Strukturen vorhanden, die zudem im Zuge der A 33-Planung aufgewertet werden sollen. Somit müsste der südöstliche Randbereich als Biotopstruktur und mit Anschluss an den Grünkorridor über die A 33 ausgespart werden. Vorbereitende Standortdiskussion 2011, zusammenfassendes Ergebnis: Zusammenfassend wurde im Ergebnis Standort 1 aufgrund der Rahmenbedingungen und der Lage zwischen den GIB mit potenziellem Bahnanschluss favorisiert. Die Standorte 2, 3, 4 und 5 sind aufgrund der Lage und Größe für eine weitere interkommunale Entwicklung als nicht geeignet bewertet worden. Standort 6 wurde als großflächiger GIB aufgrund der Lage und der Überplanung des RolfbachTälchens negativ bewertet. Jedoch erscheint aus heutiger Sicht eine kleine Teilfläche des Standorts 6 im unmittelbaren Anschluss an den 2. BA als untergeordnete Erweiterung als sinnvoll (siehe Kapitel 4.3.3). Die Standorte 7 und 8 wurden insbesondere aufgrund der Lage jenseits der A 33 und der bisher eindeutigen Ablehnung eines neuen Ansatzes südwestlich der A 33 durch die Regional/Landesplanung als vorerst nicht umsetzbar bewertet. Aufgrund der umfassenden Gewerbeentwicklung im Bereich BorgholzhausenBahnhof und der Eigentumsverhältnisse hat sich jedoch in der öffentlichen Diskussion gezeigt, dass Standort 1 aus heutiger Sicht längerfristig so nicht umsetzbar ist. Vor diesem Hintergrund haben sowohl der Rat der Stadt Borgholzhausen als auch die Stadtvertretung Versmold in den Sitzungen im März 2015 die Absicht bekräftigt, die gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit fortzusetzen. Als Suchgebiet für eine perspektivische, bedarfsgerechte Ausweisung von weiteren Bauflächen soll der gesamte Bereich im Umfeld des Verkehrsknotenpunkts A 33/ B 476 geprüft werden. Auf die jeweiligen Beratungen wird Bezug genommen. 4.3.1 Kernstadt Borgholzhausen – Standortsicherung und Weiterentwicklung der Betriebe Schüco International und Bartling In der Kernstadt liegen am südlichen Ortsrand bzw. südlich des Haller Weges die Betriebe Schüco International und Bartling. Die Standortsicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen Betriebe besitzt hier oberste Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Priorität. Ergänzend kann im Bereich Schüco ggf. zusätzlich in den Randlagen kleinteiliges, kernstadtbezogenes Gewerbe angesiedelt werden. Fa. Schüco, Gewerbegebiet In der Lake (Fläche I.1): Die Firma Schüco International betreibt im Gewerbegebiet In der Lake drei Standorte. Im Anschluss an Werk 1 und Werk 3 im Süden sind betriebsbezogene Erweiterungsflächen I.1 mit rund 8,5 ha Größe im Besitz der Fa. Schüco, die auch bereits im Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen dargestellt sind (siehe nachfolgende Abbildung 15, Bereich I.1 und Kapitel 2.5, Steckbrief I.1 Gewerbegebiet In der Lake). Dieser Bereich ist weiterhin firmenbezogen zu sichern. Die Priorität der Flächensicherung wird als hoch bewertet. Flächenbedarf, Projektplanung und Umsetzung hängen von den weiteren betrieblichen Erfordernissen ab (Priorität I/II). Abb. 15 Kernstadt Borgholzhausen - Standortsicherung und Weiterentwicklung der Betriebe Schüco International und Bartling mit Nummerierung der Teilbereiche Grundlage: FNP der Stadt Borgholzhausen mit Ergänzungen – ohne Maßstab Nord Die Stadt Borgholzhausen baut einen Kreisverkehr zur Erschließung des Wohngebiets „Enkefeld“ im Westen und einer kleinteiligen GEN-Fläche auf stadteigenen Flächen im Osten (Größe ca. 1,5 ha, siehe Planeintrag). Über diesen Anschluss sollen auch die Erweiterungsflächen der Fa. Schüco angebunden werden, um den Anschluss über die Straße In der Lake mit den dortigen Mischnutzungen zu entlasten und um möglichst auch eine Süderweiterung der Fa. Bartling langfristig erschließen zu können. Die alte FNP-Darstellung sah eine sehr aufwändige Anbindung in Randlage vor, diese soll jedoch möglichst kürzer durch das neue Gewerbegebiet geführt werden. Randbereiche, die je nach Trassenführung und Flächenbedarf dann nicht durch die Fa. Schüco benötigt werden, sollen durch ergänzendes kleinteiliges, kernstadtbezogenes Gewerbe genutzt werden können. 55 56 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Fa. Bartling, Gewerbegebiet Ravensberger Straße/Haller Weg (Fläche II.1): Die Firma Bartling hat die firmeneigenen Flächen sehr intensiv ausgenutzt und besitzt nach dem Bau des Hochregallagers an der Ravensberger Straße heute keinen Entwicklungsspielraum mehr (siehe Abbildung 15, Bereich II.1 und Kapitel 2.5, Steckbrief II.1). Geplant ist der Bau eines Parkhauses im Norden am Haller Weg auf der Gewerbebrache Poppenburg, um Stellplatzflächen einzusparen. Im Westen, Norden und Osten schließen Kleingewerbe, Mischnutzungen in der Innenstadt sowie Wohngebiete an, so dass eine Erweiterung nur Richtung Süden möglich ist. Die potenzielle Flächenerweiterung NII.1 umfasst rund 3 ha (siehe Abbildung 15). Der Bereich wird heute weitgehend als Ackerfläche genutzt. Besondere naturschutzfachliche oder artenschutzrechtliche Fragestellungen werden nicht gesehen, die Fläche unterliegt bereits erheblichen störenden Einflüssen durch die Umgebungsbebauung. Der gesamte Bereich ist großflächig im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) aufgenommen worden. Aufgrund der Wohnnutzungen im Osten und im Westen wird eine frühzeitige schalltechnische Prüfung und Optimierung der Projektplanung z. B. durch außenliegende, schallabschirmende Gebäude erforderlich. Die Organisation des Produktionsprozesses soll langfristig nach Möglichkeit mit Anlieferung im Norden und Versand im Süden über den o. g. Zubringer Schüco/Kreisverkehr erfolgen und so den Bereich Haller Weg, Freistraße und Ravensberger Straße verkehrlich entlasten. Diese Erweiterungsoption der Fa. Bartling ist aus gewerblicher Sicht vor ggf. konkurrierenden Nutzungsansprüchen zu sichern und mittel- bis langfristig zu entwickeln. Weitere Gespräche mit der Fa. Bartling stehen demnächst an. Die Priorität wird auch hier als hoch bewertet. Der konkrete Flächenbedarf, hängt von den weiteren betrieblichen Erfordernissen ab (Priorität I/II). 4.3.2 Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für ortsansässiges Gewerbe und kleinere bis mittlere Betriebe Unabhängig von der Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebiets benötigt die Stadt Borgholzhausen im Planungszeitraum Gewerbeflächen für ortsansässiges Gewerbe und für kleinere bis mittlere Betriebe, die nicht in einem großflächigen GIB untergebracht werden müssen und die ganz oder teilweise auf die Stadt selbst bezogen sind (Stichworte Kundenverflechtungen, Verkehrsvermeidung etc.). Dieses trifft in besonderem Maße auf das an der L 785 gelegene Gewerbegebiet Hof Schütte zu (siehe Abbildung 16, Bereich I.2b und Kapitel 2.5, Steckbrief I.2b). Im Bestand westlich der Landesstraße besteht jedoch nur noch eine betriebsbezogene Reservefläche. Vorgeschlagen werden hier zwei Maßnahmen: Gewerbegebiet Hof Schütte westlich der L 785 (Fläche I.2b): Im Westen liegen von 2 Betrieben Anfragen für eine jeweils kleinflächige Erweiterung der vorhandenen Anlagen in Richtung der Hofstelle Schütte vor, die grundsätzlich befürwortet werden, aber noch zu konkretisieren sind (siehe Pfeildarstellung in Abbildung 16). Die Priorität wird für die Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept beiden Firmen als hoch bewertet, zunächst sind aber noch eigentumsrechtliche und planerische Fragen zu klären (Priorität I/II). Geplante Gewerbefläche östlich der L 785 (Fläche I.2b, NI.2b): Im Osten der L 785 ist im FNP eine bandartige Gewerbefläche dargestellt, auch im Regionalplan ist der südliche Abschnitt (mit anderem Zuschnitt) bereits aufgenommen worden. Die im FNP südwestlich anschließende geplante Wohnbaufläche ist ergänzend zum Expo-Projekt Haller Willem im Jahr 2000 dargestellt worden („Wohnen an der Schiene“), aus heutiger Sicht wird aber in dieser Lage nicht daran festgehalten. Für den Bereich an der L 785 bis zur B 68 wird daher mittel- bis langfristig die Entwicklung einer auf die Stadt Borgholzhausen bezogenen Gewerbefläche vorgeschlagen, ggf. kommt eine randliche Entwicklung als Mischbaufläche in Frage (siehe Fläche NI.2b). Die Fläche umfasst insgesamt etwa 11 ha, davon ca. 5 ha bestehende FNP-Gewerbefläche, ca. 2 ha bestehende FNP-Wohnbaufläche und etwa 4 ha zusätzliche Baufläche. Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht ist der Bereich nach den umfassenden Prüfungen zur IBV-Entwicklung (siehe oben) als geeignet einzustufen. Aktuelle Nachweisdaten über planungsrelevante Arten sind hier nicht bekannt. Die Priorität wird als mittel bis langfristig bewertet, eigentumsrechtliche und planerische Fragen sind zu klären (Priorität II). Abb. 16 Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für ortsansässiges Gewerbe und für kleinere bis mittlere Betriebe Grundlage: FNP der Stadt Borgholzhausen mit Ergänzungen – ohne Maßstab Nord 57 58 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Südlich der B 68 liegt das Gewerbegebiet Am Bahnhof (siehe Abbildung 16, Bereich I.2a und Kapitel 2.5, Steckbrief I.2a), hier werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Gewerbegebiet Am Bahnhof südlich der Bahntrasse (Fläche I.2a): Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Am Bahnhof“ im Süden der Bahnlinie Haller Willem sind umfangreiche Flächen überplant worden, rund 10 ha konnten jedoch noch nicht erworben bzw. gewerblich erschlossen werden und werden weiterhin ackerbaulich genutzt (siehe Kapitel 2.5, Steckbrief I.2a). Diese fehlende Verkaufsbereitschaft führt dazu, dass frühzeitiger als ansonsten erforderlich weiterer gewerblicher Nachfragedruck auf Flächen im Außenbereich bzw. im IBV erfolgt. Aufgrund der hervorragenden Lage und Erschließung der Flächen besitzt die Mobilisierung weiterhin oberste Priorität (Priorität I). Südlicher Anschluss an das Gewerbegebiet Am Bahnhof (Fläche NI.2a): Im südlichen und südöstlichen Anschluss an den Bebauungsplan Nr. 9 „Gewerbegebiet Am Bahnhof“ liegen Flächen, die ursprünglich auch in das Plankonzept einbezogen gewesen waren und z. T. noch im Regionalplan dargestellt werden (siehe Bereich NI.2a). Diese Flächen werden ebenfalls intensiv ackerbaulich genutzt, sind aber in einer Größenordnung von etwa 8 ha als langfristige Erweiterung des Gewerbegebiets aufgrund Lage und Erschließung nach wie vor gut geeignet. Aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht ist der Bereich nicht als kritisch einzustufen. Im Osten und im Westen sind die Randlage zum Pustmühlenbach (auch als LSG festgesetzt) und zum Casumer Bach (ebenfalls LSG) sowie jeweils eine landschaftsgerechte Einbindung berücksichtigen. Aktuelle Nachweisdaten über planungsrelevante Arten sind hier nicht bekannt. Allerdings besteht bisher auch hier keine Bereitschaft der Eigentümer an der Entwicklung gewerblicher Bauflächen. Eine langfristige Entwicklungsoption wird jedoch weiterhin empfohlen (Priorität III). 4.3.3 Interkommunales Gewerbegebiet IBV: Bedarfsgerechte Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Stadt Versmold Der Rat der Stadt Borgholzhausen und die Stadtvertretung Versmold haben in den Sitzungen im März 2015 die Absicht bekräftigt, die gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit fortzusetzen. Damit verbunden sind eine planerische Überprüfung der vorhandenen Bauabschnitte 1 und 2 hinsichtlich Arrondierungsmöglichkeiten und die vorbereitende Diskussion der mittel- bis langfristigen potenziellen Erweiterungsmöglichkeiten, wenn sich ein entsprechender weiterer Bedarf abzeichnet. Auf die jeweiligen Beratungen und auf die bisherigen Standortdiskussionen wird Bezug genommen (siehe auch Kapitel 4.3.0 Exkurs). a) Überprüfung der vorhandenen Bauabschnitte 1 und 2: Bauabschnitt 1 südlich der B 476 ist für den Lebensmittellogistiker Kraftverkehr Nagel entwickelt worden, Bauabschnitt 2 nördlich der B 476 befindet sich derzeit in der Vermarktungs- und Erschließungsphase (siehe Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Kapitel 2.5, Steckbrief I.3a/b). In den beiden Plangebieten sind bezüglich der Flächenentwicklung folgende Fragestellungen zu klären: Bauabschnitt 1 südlich der B 476 und GIB-Restfläche (Fläche NI.3a): Die im FNP nicht dargestellte Restfläche im Nordosten zwischen Gewerbegebiet und B 476 ist zwar im Regionalplan Teil des GIB, musste aber in der Bauleitplanung für den 1. Bauabschnitt aus eigentumsrechtlichen Gründen ausgeklammert werden (siehe Abb. 17, Bereich NI.3a). Nach zwischenzeitlich erfolgtem Erwerb der Fläche durch die Nagel-Gruppe wurde auf der ehemaligen Hofstelle eine Betriebskindertagesstätte eingerichtet. Für Teilflächen wird derzeit eine eventuelle Einbeziehung in die Neubaumaßnahmen der Nagel-Gruppe geprüft. Eine weitere Entwicklung in diesem Bereich wird vorgeschlagen, die Fläche sollte daher im Regionalplan ganz (5 ha) oder zumindest teilweise (ca. 3 ha) gemäß demnächst vorzulegendem Plankonzept der Fa. Nagel im GIB verbleiben (Priorität I). Bauabschnitt 2 nördlich der B 476 (Fläche I.3b): Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2 „Interkommunales Gewerbegebiet, 2. BA“ sind Flächen in einer Größenordnung von etwa 6,5 ha noch in privater Hand. Die Verfügbarkeit und eine möglichst gemeinsame Vermarktung mit den Kommunen sind hier genauso wie im Gewerbegebiet Am Bahnhof unbedingt erforderlich, die Mobilisierung besitzt oberste Priorität (Priorität I). Bauabschnitt 2 nördlich der B 476 und GIB-Restfläche (Fläche I.3b): Im Norden des 2. Bauabschnitts liegt ein Bereich, der im Zuge der damaligen Regionalplan-Änderung ebenfalls als GIB dargestellt worden war, aber aus eigentumsrechtlichen Gründen nicht in der Bauleitplanung realisiert werden konnte. Im Norden des GIB sollten vorrangig Grün- und Ausgleichsflächen zur Einbindung des Vorhabens in den Landschaftsraum aufgenommen werden (siehe Abb. 17 mit Eintrag GIB ). Dieser Bereich soll nicht mehr in den 2. BA einbezogen werden, eine Erweiterung der Erschließung wurde im Nordwesten nicht vorgesehen, Eingrünungsmaßnahmen wurden entsprechend im Randbereich des 2. BA aufgenommen. Es wird daher vorgeschlagen, die Fläche mit einer Größe von ca. 9 ha nicht mehr als GIB im Regionalplan darzustellen (Priorität I). Bauabschnitt 2 nördlich der B 476 und westliche Erweiterung (Fläche NI.3b): Die Fläche schließt im Nordwesten rückwärtig an den 2. BA des IBV an und ist Teil der Fläche 6 in der bisherigen Standortdiskussion für eine weitere Entwicklung (Gesamtgröße ca. 26 ha). Der Bereich wurde aufgrund dieser rückwärtigen Lage aus siedlungsstruktureller und verkehrlicher Sicht als großflächige Erweiterung negativ bewertet (siehe Exkurs 4.3.0). Nicht geprüft wurde jedoch die Frage, ob eine kleine Teilfläche im Süden im unmittelbaren Anschluss an den 2. BA als untergeordnete Erweiterung in Frage kommen kann. Dieser rund 5 ha große Vorschlag umfasst die 59 60 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Randzone des 2. BA mit Eingrünung sowie Ackerflächen und ein Wohnhaus im Außenbereich (siehe Abb. 17, Bereich NI.3b). Die Senke in Richtung Westen zum Rolfbach würde freigehalten, die Eingrünung entsprechend nach Westen verschoben, so dass natur- und artenschutzfachlich hier ein Ausgleich gut möglich wäre. Die Erschließung wäre über eine bisher frei gehaltene Trasse aus dem 2. BA kurzfristig möglich. Dieser Bereich kommt in Frage, um ggf. einen Flächenengpass im Vorfeld der Neufassung des Regionalplans zu vermeiden (Priorität I). Abb. 17 Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Überprüfung der vorhandenen Bauabschnitte 1 und 2 Grundlage: FNP der Stadt Borgholzhausen mit Ergänzungen – ohne Maßstab Nord b) Weiterentwicklung des IBV Der Rat der Stadt Borgholzhausen und die Stadtvertretung Versmold wollen die gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit fortsetzen, als Suchgebiet für eine perspektivische, bedarfsgerechte Ausweisung von weiteren Bauflächen für eine weitere Entwicklung des IBV ist der gesamte Bereich im Umfeld des Verkehrsknotenpunkts A 33/B 476 zu prüfen. In den bisherigen Diskussionen über eine langfristige Erweiterung des IBV hat sich gezeigt, dass der planerisch zunächst favorisierte Standort 1 aufgrund der umfassenden Gewerbeentwicklung im Bereich Borgholzhausen-Bahnhof und der Eigentumsverhältnisse aus heutiger Sicht längerfristig so nicht umsetzbar sein wird und dass daher auch die beiden anderen ggf. geeigneten Standorte 7 und 8 zu prüfen sind (Nummerierung gemäß bisheriger Standortdiskussion, siehe Exkurs 4.3.0). Die Standorte 7 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept und 8 wurden zwar insbesondere aufgrund der bisher eindeutigen Ablehnung eines neuen Ansatzes jenseits der A 33 durch die Regional/Landesplanung kritisch bewertet, sind aber angesichts der Frage der Verfügbarkeit ggf. alternativlos. Nach heutigem Stand können die Städte Borgholzhausen und Versmold sowie der gemeinsam gegründete Zweckverband für das IBV vorläufig keine Entscheidung für eine weitere Entwicklung treffen. Es wurde daher vorgeschlagen, dass die in Frage kommenden Bereiche zunächst im Zuge des kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts ohne Standortpräferenz dargestellt werden und dass die weitere Vorgehensweise in den folgenden Erörterungen insbesondere mit dem Kreis Gütersloh und mit der Bezirksregierung Detmold abgestimmt wird. Die drei potenziellen GIB-Erweiterungen sind in Abbildung 18 dargestellt und werden in den nachfolgenden Steckbriefen beschrieben: N.1 Standort 1 in Borgholzhausen zwischen dem 2. Bauabschnitt, B 476 und Bahntrasse. N.7 Standort 7 in Versmold im Borgholzhausen/Versmold. N.8 Standort 8 in Versmold Borgholzhausen/Versmold. im Westen der A 33-Anschlussstelle Süden der A 33-Anschlussstelle Abb. 18 Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Suchgebiete und Standortalternativen im Umfeld A 33/B 476 (Flächen N1, N7 und N8) Grundlage: FNP Borgholzhausen und FNP Versmold mit Ergänzungen – ohne Maßstab Nord 61 62 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept N1 Standortdiskussion IBV: Standort 1 in Borgholzhausen zwischen dem 2. Bauabschnitt, B 476 und Bahntrasse Flächengröße ca. 37 ha Übersicht – FNP-Auszug: Mögliche Erschließung: Anschluss über Versmolder Straße (B 476), ggf. Gleisanschluss denkbar Lage im Ortsgrundriss Stadtgebiet Borgholzhausen, westlich der B 476 und südlich der Bahnlinie „Haller Willem“ zwischen Knotenpunkt Borgholzhausen-Bahnhof, Gewerbegebiet Am Bahnhof und 2. BA des IBV. Regionalplan Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich; im Norden und Osten Bundesstraße, südlich GIB, ebenso im Nordosten jenseits der B 476, westlich allgemeiner Freiraum mit Freiraumfunktion Grundwasser- und Gewässerschutz angrenzend. FNP und Nutzungen im Umfeld Flächen für die Landwirtschaft; im Umfeld: nordöstliche Grenze Bahnanlage, südöstliche Grenze B 476 als überörtliche Hauptverkehrsstraße, südwestlich gewerbliche Bauflächen und Gliederung mit Flächen für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, sonst angrenzend Flächen für die Landwirtschaft. Im weiteren Umfeld: Flächen für die Landwirtschaft, Gewerbeflächen. Satzungen/B-Pläne Nicht vorhanden. Anbindung MIV Direkte Lage an der B 476, über die die B 68 in ca. 400 m und die A 33 in ca. 800 m erreicht werden können. Schiene Angrenzende Bahntrasse des „Haller Willem“, Anschlussgleis denkbar. ÖPNV Regionalbahn Richtung Bielefeld/Osnabrück: Bahnhof Borgholzhausen in ca. 400 m Entfernung östlich, Bus/Piumbus Richtung Borgholzhausen und Versmold sowie Ortsverkehr bis Westbarthausen (Haltestellen „Habigsberg“ und „Bahnhof“ in ca. 40 m bzw. 400 m Entfernung). Fußgänger/Radfahrer Umliegender Siedlungsbereich und Kernstadt über Fuß-/Radweg entlang der Bundesstraße zu erreichen, sonst über Wirtschaftswege. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 63 Schutzgüter gemäß BauGB Mensch Einzelne Wohngebäude im Plangebiet, davon mehrere in Randlage, aber keine Siedlungsbereiche, Siedlungssplitter oder bedeutsame Bereiche für die Erholung betroffen; Streubebauung im weiteren Umfeld. LSG, NSG, FFH etc. LSG „Osning“ im westlichen Bereich; im Osten angrenzend LSG „Bäche des Ostmünsterlandes“. Biotope Nicht direkt betroffen, im nordwestlichen Umfeld gelegener Teich (GB-3915-215) in ca. 400 m Entfernung. Wald Kleiner Eichenwald im Westen, kleiner Fichtenwald im Süden. Artenschutz Ackerflächen und Grünland geeignet für Offenland-Arten und Wiesenvögel (Kiebitz, Rebhuhn, Mäusebussard etc.); Konfliktlösung nach bisherigem Kenntnisstand unter Berücksichtigung entsprechender Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Verlegung der bestehenden Kompensationsflächen mit gleicher artenschutzrechtlicher Wertigkeit gut möglich. Boden Braunerde im Westen und Pseudogley im Osten, keine in NRW schutzwürdigen Böden. Altlasten Bisher nicht bekannt. Gewässer/Überschwemmungsgebiet Keine Gewässer und Überschwemmungsgebiete vorhanden, Casumer Bach verläuft im unmittelbaren östlichen Umfeld. Wasserschutzgebiet Nicht betroffen, aber: im Nordwesten direkt angrenzend Heilquellenschutzgebiet „Solbad Ravensberg“ (Schutzzone III B). Klima, Luft Keine besonderen Fragestellungen erkennbar. Landschaftsbild Vorbelastung durch Verkehrswege und Gewerbe im Umfeld, teilweise fehlende Eingliederung in den Landschaftsraum; landwirtschaftlicher Offenlandbereich, im östlichen Teil strukturarm (großflächige Ackerschläge), im westlichen Teil kleinteiliger strukturiert; Wohnhäuser teilweise eingegrünt (Baumreihen, Gebüsche, Strauchgruppen, Gehölzstreifen als gliedernde Strukturelemente); Fernblickbeziehungen Richtung Teutoburger Wald, auch durch ansteigendes Gelände im mittleren Bereich unterstützt. Denkmalschutz Bodendenkmal (Gräberfeld) südlich des zentral liegenden Wohnhauses gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015). Konflikte/Mängel Potenzielle Immissionskonflikte Immissionen im Gebiet: Verkehrslärm für GE/GI unproblematisch; im Umfeld gewerbliche Ansiedlungen, aber für GE/GI keine Konflikte erkennbar; keine größere Intensivtierhaltung im nahen Umfeld. Emissionen/Konflikte im Umfeld: Hofstellen und Wohnnutzungen/Streubebauung im Plangebiet und im Umfeld, verfestigte Wohnnutzungen/Siedlungssplitter im Umfeld (tlw. vorbelastet durch Lage an Verkehrsachsen), im Norden zunehmendes Konfliktpotenzial. Leitungstrassen 10 kV-Leitung im westlichen Teilbereich, ggf. zu verlegen. Landwirtschaft Überplanung für GE/GI führt zu Flächenverlusten für die Landwirtschaft. Weitere Konflikte Überplanung von Wohnnutzungen. Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen Lückenschluss zwischen bestehenden Gewerbenutzungen Am Bahnhof im Osten und in Erschließung befindlichem 2. BA im Südwesten (Entwicklung zusammenhängender GIB); GIB-Potenzial mit sehr guter verkehrlicher Anbindung (Straßen, ÖPNV und möglicher Gleisanschluss); Gliederung durch Grünzug zwischen 2. BA und Plangebiet möglich, Eingrünung im Norden/Nordwesten erforderlich. 64 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept N7 Standortdiskussion IBV: Standort 7 in Versmold im Westen der A 33-Anschlussstelle Borgholzhausen/Versmold Flächengröße ca. 34 ha Übersicht – FNP-Auszug: Mögliche Erschließung Anschluss an Versmolder Straße (B 476) im Süden. Lage im Ortsgrundriss Stadtgebiet Versmold an der Stadtgrenze zu Borgholzhausen, westlich der A 33 und der Anschlussstelle Borgholzhausen, östlich von Bockhorst. Regionalplan Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung; im Osten Trasse der A 33, südlich Trasse der B 476, im Umfeld Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung angrenzend. FNP und Nutzungen im Umfeld Fläche für die Landwirtschaft, zentral kleine Waldfläche; im Umfeld: nordöstliche Grenze Autobahn, südöstliche Grenze durch B 476 als überörtliche Hauptverkehrsstraße, sonst Flächen für die Landwirtschaft im Wechsel mit kleineren Waldflächen. Im weiteren Umfeld: Gewerbeflächen, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft. Satzungen/B-Pläne Nicht vorhanden. Anbindung MIV Direkte Lage an B 476 und an der Anschlussstelle der A 33. Schiene Bahntrasse des „Haller Willem“ verläuft in ca. 1,5 km östlich, Anschluss nicht realistisch. ÖPNV Bus Richtung Versmold/Borgholzhausen (Haltestelle „Halstenbeck“ direkt an der östlichen Gebietsgrenze). Fußgänger/Radfahrer Siedlungsbereiche Borgholzhausen in nordöstliche und Versmold in südwestliche Richtung über Fuß-/Radweg entlang der Bundesstraße zu erreichen, sonst über Wirtschaftswege, relativ große Entfernungen. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 65 Schutzgüter gemäß BauGB Mensch Ein Wohngebäude und eine große Hofstelle sowie bedeutsame Bereiche für die Erholung betroffen, aber keine Siedlungsbereiche oder Siedlungssplitter. LSG, NSG, FFH etc. LSG „Gütersloh“, im Umfeld: NSG „Salzenteichs Heide“ in ca. 200 m Entfernung nordwestlich. Biotope Nicht direkt betroffen, im nordwestlichen Umfeld NSG „Salzenteichs Heide“ (BK-3915901). Wald Kleinere Waldflächen nördlich der Hofstelle. Artenschutz Wäldchen mit Artenschutzpotenzial (v. a. auch für Fledermäuse), Ackerflächen und höherer Grünlandanteil, geeignet für Offenland-Arten und Wiesenvögel (Kiebitz, Rebhuhn, Mäusebussard etc.), ein Kiebitzvorkommen 2016 erfasst, relative Nähe zum NSG „Salzenteichs Heide“ im Nordwesten. Frühzeitig artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Boden Pseudogley im südlichen und nördlichen Bereich, Pseudogley-Braunerde im mittigen Bereich, keine in NRW schutzwürdigen Böden betroffen. Altlasten Bisher nicht bekannt. Gewässer/Überschwemmungsgebiet Rolfbach an nördlicher Grenze; keine Überschwemmungsgebiete vorhanden. Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Klima, Luft Keine besonderen Fragestellungen erkennbar. Landschaftsbild Vorbelastung durch Trasse und Anschlussstelle der A 33 (Zäsur) sowie durch B 476 im Süden; Wald-Offenlandbereich, strukturreich, gute Einbindung der Streubebauung ins Landschaftsbild (alleegefasste Zufahrten, Gehölzreihen, Eingrünungen, Einzelbäume, Garten). Denkmalschutz Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015). Konflikte/Mängel Potenzielle Immissionskonflikte Immissionen im Gebiet: Verkehrslärm für GE/GI unproblematisch; überplanter Landwirtschaftsbetrieb mit Milchvieh; keine ggf. konfliktträchtige Intensivtierhaltung im direkten Umfeld bisher bekannt. Emissionen/Konflikte im Umfeld: Hofstellen und Wohnnutzungen/Streubebauung im Plangebiet und im Umfeld. Leitungstrassen 10 kV-Leitung verläuft entlang westlicher Grenze. Landwirtschaft Überplanung landwirtschaftlicher Flächen, sehr starke Betroffenheit der großen Hofstelle mit Milchvieh (Betriebsverlagerung erforderlich). Weitere Konflikte Überplanung von Wohnnutzungen; Verkehrsbelastung des Wegenetzes im Umfeld ist zu vermeiden; neuer Ansatz jenseits der A 33; Verlust attraktiver Elemente der Kulturlandschaft. Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen Sehr gute verkehrliche Anbindung (A 33-Anschlussstelle, B 476), aber neuer GE/GI-Ansatz jenseits der A 33; erhebliches GIB-Potenzial (aber Streubebauung berücksichtigen); mögliche Erweiterungsflächen in Richtung Südwesten. 66 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept N8 Borgholzhausen, Standortdiskussion IBV: Standort 8 in Versmold im Süden der A 33Anschlussstelle Borgholzhausen/Versmold Flächengröße ca. 42 ha Übersicht – FNP-Auszug: Mögliche Erschließung Anschluss an Versmolder Straße (B 476) im Norden. Lage im Ortsgrundriss Stadtgebiet Versmold an der Stadtgrenze zu Borgholzhausen, südwestlich der A 33 und der Anschlussstelle Borgholzhausen, östlich von Bockhorst. Regionalplan Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung; nordöstlich Trasse A 33 und GIB, nordwestlich B 476, im weiteren Umfeld Freiraum mit Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft/landschaftsorientierte Erholung. FNP und Nutzungen im Umfeld Fläche für die Landwirtschaft, kleinere Waldflächen; im Umfeld: nordöstliche Grenze Autobahn, nordwestliche Grenze B 476, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen. Im weiteren Umfeld: Gewerbeflächen mit Flächen für Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft, Waldflächen und Flächen für die Landwirtschaft. Satzungen/B-Pläne Nicht vorhanden. Anbindung MIV Direkte Lage an B 476 und an der Anschlussstelle der A 33. Schiene Bahntrasse des „Haller Willem“ verläuft in ca. 1,5 km östlich, Anschluss nicht realistisch. ÖPNV Bus Richtung Borgholzhausen und Versmold (Haltestelle „Halstenbeck“ direkt an B 476) Fußgänger/Radfahrer Siedlungsbereiche Borgholzhausen und Versmold über Fuß-/Radweg entlang der Bundesstraße zu erreichen, sonst über Wirtschaftswege, relativ große Entfernungen. Schutzgüter gemäß BauGB Mensch Mehrere Wohngebäude, Hofstellen sowie bedeutsame Bereiche für die Erholung betroffen, aber keine Siedlungsbereiche oder Siedlungssplitter. LSG, NSG, FFH etc. LSG „Gütersloh“ und LSG „Osning“. Biotope Nicht direkt betroffen. Im Umfeld: südlich angrenzend Röhrichtbestand (GB-3915-274) und südöstlich angrenzend „Eichen-Buchenwald in Casum“ (BK-3915-035) Wald Westlich und südlich kleine Waldbestände. Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 67 Artenschutz Waldflächen mit Artenschutzpotenzial, Ackerflächen und Grünland, geeignet für OffenlandArten und Wiesenvögel (Kiebitz, Rebhuhn, Mäusebussard etc.). Wäldchen/Obstwiese und Biotopverbund im Südosten am Hof Hallau im Zusammenhang mit anderen Strukturen im Umfeld der A 33 bedeutsam, südöstlicher Randbereich mit potenzieller Betroffenheit von Flugrouten/Leitlinien für Fledermäuse ist von GE-/GI-Planung auszunehmen. Frühzeitige artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Boden Podsol kleinflächig im Norden (Biotopentwicklungspotenzial schutzwürdig), Pseudogley und Gley im Westen und Nordwesten, i. W. Pseudogley-Braunerde auf restlicher Fläche. Altlasten Bisher nicht bekannt. Gewässer/Überschwemmungsgebiet Regenrückhaltebecken/Teich im östlichen Grenzbereich; Quelle des Halstenbecker Bachs an südlicher Grenze; keine Überschwemmungsgebiete vorhanden. Wasserschutzgebiet Nicht betroffen. Klima, Luft Keine besonderen Fragestellungen erkennbar. Landschaftsbild Vorbelastung durch Gewerbe, Trasse und Anschlussstelle der A 33 (Zäsur) im Nordosten/derzeit wenig eingebunden sowie durch Bundesstraße im Nordwesten; WaldOffenlandbereich, zentral größere/strukturärmere Ackerschläge, in den östlichen und nördlichen Randbereichen kleinteilig strukturiert mit Streubebauung (Streuobstbestände, Einzelbäume, Gehölzgruppen, Ackerraine). Denkmalschutz Nicht betroffen gemäß Denkmalliste (Stand 18.08.2015). Konflikte/Mängel Potenzielle Immissionskonflikte Immissionen im Gebiet: Verkehrslärm für GE/GI unproblematisch; Vorbelastung durch benachbarte Betriebe unproblematisch; keine Intensivtierhaltung im direkten Bereich, Hof mit Milchvieh im Norden der B 476 (Fläche 7) vorauss. verträglich mit GE/GI zu steuern. Emissionen/Konflikte im Umfeld: Wohnnutzungen/Streubebauung im Umfeld, tlw. direkt angrenzend (Hofstellen und Wohnhäuser im Plangebiet und im näheren Umfeld). Leitungstrassen 10 kV-Leitungen queren Fläche im südlichen Teilbereich, ggf. zu verlegen. Landwirtschaft Überplanung landwirtschaftlicher Flächen und jeweils starke bis sehr starke Betroffenheit der Hofstellen je nach Plankonzept. Weitere Konflikte Überplanung von Wohnnutzungen; Verkehrsbelastung des Wegenetzes im Umfeld ist zu vermeiden; neuer Ansatz jenseits A 33; Verlust attraktiver Elemente der Kulturlandschaft. Entwicklungspotenzial, Qualitäten/Chancen Sehr gute verkehrliche Anbindung (A 33-Anschlussstelle, B 476), aber neuer GE/GI-Ansatz jenseits der A 33; erhebliches GIB-Potenzial (aber Streubebauung berücksichtigen); Biotopverbund im Osten kann durch Randzone im Plankonzept berücksichtigt werden (siehe Skizze), mögliche Erweiterungsflächen in Richtung Süden. 68 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 4.3.4 Übersicht: Potenzielle Flächenvorschläge und Prioritäten Die für die drei Aufgabenbereiche in den Kapiteln 4.3.1, 4.3.2 und 4.3.3 vorgeschlagenen Maßnahmen bzw. Flächenentwicklungen sind in der folgenden Übersicht zusammengestellt: Aufgabenbereich 1: Kernstadt Borgholzhausen, betriebsbezogene Entwicklung Fläche Planungsziel, Stand Bauleitplanung/Neuplanung Priorität I.1 In der Lake/Fa. Schüco Betriebserweiterung, vorhandene GIB-/FNP-Darstellung I/II NII.1 Ravensberger Straße, Haller Weg/Fa. Bartling Betriebserweiterung, Neuplanung ca. 3 ha I/II Aufgabenbereich 2: Gesamtstadt Borgholzhausen, stadtbezogene Flächen Fläche Planungsziel, Stand Bauleitplanung/Neuplanung Priorität I.2b Hof Schütte, Erweiterung westlich L 785 Betriebserweiterungen, Neuplanung, Größe n. n. I.2b/NI.2b Hof Schütte, Erweiterung östlich L 785 G-Erweiterung GIB-/FNP-Darstellung 5 ha, Neuplanung ca.6 ha II I.2a Am Bahnhof, südlich Bahntrasse Mobilisierung privater Bauflächen, ca. 10,5 ha, vorhandene GIB-/FNP-Darstellung, B-Plan Nr. 9 I NI.2a Am Bahnhof, südlicher Anschluss G-Erweiterung, im Osten vorh. GIB-Darstellung, im Süden Neuplanung, Größe insges. ca. 8 ha III I/II Aufgabenbereich 3: Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Weiterentwicklung Fläche Planungsziel, Stand Bauleitplanung/Neuplanung Priorität NI.3a, 1. BA, GIB-Reservefläche südlich B 476 Betriebserweiterung, vorh. GIB-Darstellung verfügbare Fläche ca. 3 ha, insgesamt ca. 5 ha I I.3b, 2. BA nördlich B 476 Mobilisierung privater Flächen, ca. 6,5 ha, GIB-/FNP-Darstellung erfolgt, B-Plan IBV Nr. 2 I I.3b, 2. BA, GIB-Reservefläche nördlich B 476 Rücknahme nicht erschlossener GIB-Flächen im Norden, ca. 9 ha, I NI.3b, 2. BA, westliche Erweiterung G-Erweiterung, Neuplanung ca. 5 ha I Standortdiskussion IBV – Suchgebiet gesamtes Umfeld B 476/A 33: N1 – Standort 1 N7 – Standort 7 N8 – Standort 8 Tab. 6 Zw. BA 2 und B./Bahnhof, brutto ca. 34 ha westlich A 33-Anschluss, brutto ca. 34 ha südlich A 33-Anschluss, brutto ca. 42 ha n. n. n. n. n. n. Übersicht: Potenzielle Flächenentwicklungen und vorgeschlagene Prioritäten Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 4.4 Gewerbe- und Industrieflächenkonzept: Zielsetzungen, Standortdiskussion und weitere Vorgehensweise Nach den in Kapitel 4.1 aufgestellten Leitsätzen 1 und 2 werden eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, eine gesunde Wirtschaftsstruktur und ein wohnortnahes, möglichst hochwertiges Arbeitsplatzangebot angestrebt. Übergeordnetes Ziel ist die langfristige Sicherung der Stadt Borgholzhausen als attraktiver, eigenständiger Lebensmittelpunkt der Bevölkerung. Nachverdichtung und Innenentwicklung haben Vorrang vor der weiteren Außenentwicklung. Gemäß Leitsatz 3 soll die Bestandspflege der vorhandenen Betriebe und die Sicherung der vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiete zunächst Schwerpunkt der kommunalen Gewerbepolitik sein. Die Bereitstellung der bisher nicht verfügbaren, aber erschlossenen Bauflächen in diesen Gebieten ist von besonderer Bedeutung, auch um den vorzeitigen Druck auf Neubauflächen zu mindern. Nach den Leitsätzen 4 und 5 sind zusätzliche Entwicklungen möglichst im städtebaulich sinnvollen Anschluss an den Bestand vorzusehen. Eine bedarfsgerechte Erweiterung der Gewerbe- und Industriegebiete für den zu erwartenden Bedarf in den nächsten 15 Jahren ist aus Sicht des Gewerbeflächenkonzepts grundsätzlich anzustreben. Eine besondere Bedeutung kommt dem interkommunalen Gewerbegebiet Borgholzhausen/Versmold (IBV) und der angestrebten weiteren interkommunalen Zusammenarbeit zu. Als Ergebnis der Standortdiskussion in Kapitel 4.3 besteht im Rahmen der vorgeschlagenen drei Aufgabenbereiche ein mittel- bis langfristig sinnvoll umzusetzendes Flächenpotenzial für die weitere gewerblich-industrielle Entwicklung in der Stadt Borgholzhausen: (1) Kernstadt Borgholzhausen: Standortsicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen Betriebe Schüco International und Bartling, ergänzt durch kleinteiliges kernstadtbezogenes Gewerbe. (2) Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für ortsansässiges Gewerbe und für kleinere bis mittlere Betriebe im Bereich Hof Schütte beidseits der L 785 und dringend erforderliche Mobilisierung der Reserveflächen im Gewerbegebiet Am Bahnhof. (3) Interkommunales Gewerbegebiet IBV: Bedarfsgerechte Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Stadt Versmold, Arrondierung des 1. und 2. Bauabschnitts und Prüfung einer ggf. mittel- bis langfristig zu erschließenden Erweiterung. Unabhängig von dieser Flächendiskussion sind kleingewerbliche Entwicklungen, Büronutzungen etc. weiterhin soweit wie möglich im vorhandenen Siedlungsbereich in Gebieten mit gemischten Nutzungen unterzubringen. Das Gewerbeflächenpotenzial ist für tatsächlich hierauf angewiesene Betriebe vorzuhalten. Der Entwurf des kommunalen Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts wurde im Ausschuss für Planungs- und Bauangelegenheiten am 12.04.2016 umfassend vorgestellt. Anschließend wurden die Unterlagen 69 70 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept den Fraktionen für die weiteren Beratungen zur Verfügung gestellt. In der Sitzung des Fachausschusses am 16.06.2016 wurde das Konzept insgesamt beraten. Die gewerblichen Potenzialflächen wurden erörtert, die Priorität der Fläche NI.3b (westliche Erweiterung des IBV, 2. BA – siehe Kapitel 4.3.3 und 4.3.4/Tabelle 6) wurde analog zu den Beratungsergebnissen in Versmold von Priorität II auf I hochgestuft. Dem Konzept wurde insgesamt zugestimmt. Der Rat der Stadt Borgholzhausen hat abschließend in der Sitzung am 30.06.2016 beraten und das Konzept beschlossen. Das Gewerbe- und Industrieflächenkonzept der Stadt Borgholzhausen ist somit in den weiteren Diskussionsprozess über die Gewerbe-/Industrieflächenentwicklung auf Ebene des Kreises Gütersloh und in die regionalplanerische Abstimmung über den künftigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold einzubringen. Borgholzhausen, im Juni 2016 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept 5. Verzeichnisse Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Ausschnitt (Montage) aus dem gültigen Regionalplan mit Nummerierung der GIB ....................................................................................................... 7 Abb. 2 Gewerblicher Schwerpunkt im Stadtgebiet Borgholzhausen ........................... 9 Abb. 3 Bevölkerungsentwicklung 1989-2014 ...................................................... 10 Abb. 4 Natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderungen .............................. 10 Abb. 5 Bevölkerungsentwicklung im Vergleich ..................................................... 10 Abb. 6 Altersstruktur ....................................................................................... 11 Abb. 7 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen 2009 und 2014 ................................................................................................... 13 Abb. 8 Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort ..... 14 Abb. 9 Beschäftigtendichte in den Kommunen des Kreises Gütersloh ...................... 15 Abb. 10 Entwicklung der Berufspendler seit 2008 .................................................. 15 Abb. 11 Pendlersaldo in den Kommunen des Kreises Gütersloh ................................ 16 Abb. 12 Gewerbestandorte gemäß Flächennutzungsplan – Übersicht ....................... 17 Abb. 13 Aufgabenbereiche und GIB Standorte 1, 2 und 3, ...................................... 49 Abb. 14 Erste Alternativendiskussion 2011 für einen 3. Bauabschnitt, Standorte 1 bis 8 .......................................................................................................... 51 Abb. 15 Kernstadt Borgholzhausen - Standortsicherung und Weiterentwicklung der Betriebe Schüco International und Bartling mit Nummerierung der Teilbereiche .......................................................................................................... 55 Abb. 16 Gesamtstadt Borgholzhausen: Stadtbezogene Flächenangebote für ortsansässiges Gewerbe und für kleinere bis mittlere Betriebe ..................... 57 Abb. 17 Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Überprüfung der vorhandenen Bauabschnitte 1 und 2 ........................................................................... 60 Abb. 18 Interkommunales Gewerbegebiet IBV, Suchgebiete und Standortalternativen im Umfeld A 33/B 476 (Flächen N1, N7 und N8) ........................................... 61 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Borgholzhausen ............................... 16 Tab. 2 Flächenbilanz der Gewerbestandorte gemäß FNP und Reserveflächen ........... 29 Tab. 3 Vermarktung von GE-/GI-Flächen in Borgholzhausen in den letzten 16 Jahren 37 Tab. 4 Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen von 2001 bis 2015 der Stadt Borgholzhausen:.................................................................................... 38 Tab. 5 Beispielrechnung: Gewerbe- und Industrieflächenprognose (GIFPRO) für die Stadt Borgholzhausen, Achtung: Modellrechnung nur als Orientierung – siehe Text! ................................................................................................... 39 Tab. 6 Übersicht: Potenzielle Flächenentwicklungen und vorgeschlagene Prioritäten . 68 71 72 Stadt Borgholzhausen – Kommunales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept Quellenverzeichnis Bezirksregierung Detmold, Bezirksplanungsbehörde (2004): Regionalplan Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld. Detmold. für den Bundesagentur für Arbeit – Statistik. Abgerufen unter: www.arbeitsagentur.de/web/ content/DE/Presse/Statistik/index.htm, letzter Zugriff am 31.08.2015. ISB Aachen, Lehrstuhl und Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr, RWTH Aachen im Auftrag der Staatskanzlei des Landes NRW: Bedarfsberechnung für die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbeund Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in Regionalplänen, Aachen, Abschlussbericht Oktober 2012. IT.NRW (2015) – Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen. www.landesdatenbank.nrw.de, letzter Zugriff am 16.09.2015. Abgerufen unter: Kreis Gütersloh / pro Wirtschaft GT GmbH, Hrsg. (2016): Demografiebericht für den Kreis Gütersloh 2015. Gütersloh. Abgerufen unter: www.kreisguetersloh.de/kreis/120/sr_seiten/artikel/112180100000065438.php, letzter Zugriff am 02.02.2016. pro Wirtschaft GT GmbH (2015a): Strukturbericht 2015 für den Kreis Gütersloh. Gütersloh. 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Download unter land.nrw/sites/default/files/asset/document/bericht_ueber_den_kabinettbeschluss_vom _23.06.2015_zur_aenderung_des_lep-entwurfs_0.pdf, letzter Zugriff am 31.07.2015. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Hrsg. (2015): Bericht über den Kabinettbeschluss vom 22.09.2015. Download unter https://land.nrw/sites/default/files/asset/document/bericht_ueber_den_kabinettbeschlu ss_vom_22.09.15.pdf; zugergriffen am 16.10.2015, Düsseldorf. Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Borgholzhausen/Versmold (2011): Erweiterung des Interkommunalen Gewerbegebiets Borgholzhausen/Versmold, hier: Alternativenprüfung für einen 3. Bauabschnitt: Vorbereitende städtebauliche Standortdiskussion und umweltfachliche Beiträge zur Standortdiskussion, Tischmann Schrooten und Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, Borgholzhausen und Versmold, November 2011.