religionen - Bundeskanzleramt

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Religion_Umschlag
03.07.2007
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Österreich erlebte im 20. Jahrhundert nicht zuletzt durch Zuwanderung einen Wandel in seinem
religiösen Antlitz. Die Religionsfreiheit hat in Österreich beginnend mit dem Toleranzpatent 1781
somit eine kontinuierliche Weiterentwicklung bis in die Gegenwart erfahren.
RELIGIONEN IN ÖSTERREICH
Glaube und Religion sind Ausdruck der kollektiven, traditionellen, spirituellen und historischen
Erfahrungen von Menschen und Völkern. Ein lebendiges Miteinander von Kirchen und
Religionsgemeinschaften fördert Toleranz, Verständnis und die spirituelle Vielfalt des menschlichen Zusammenwirkens innerhalb eines Staates und über nationale Grenzen hinweg.
Doch wissen Sie, wie viele religiöse Gemeinschaften in Österreich bestehen? Diese Broschüre gibt
nicht nur darüber Auskunft, sondern lässt jede Einzelne auch selbst zu Wort kommen. Hier erfährt man Wissenswertes über die jeweiligen Entstehungsgeschichten, die einzelnen Lehren, sowie
über ihre unterschiedlichen Strukturen und vielseitigen Aufgaben. Die hier dargestellte Vielfalt
zeigt deutlich, dass sich in Österreich das religiöse Erbe verschiedener Nationen widerspiegelt.
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Medieninhaber (Verleger): Bundeskanzleramt, Bundespressedienst, A-1014 Wien, Ballhausplatz 2,
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Auszugsweiser Abdruck des Textes gestattet. Redaktion: Abteilung VII/1, Gestaltung: BEST-SELLNER.
Hersteller: Ferd. Berger & Söhne, Horn
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Inhalt
EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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STATISTIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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ÜBERSICHT DER GESETZLICH ANERKANNTEN KIRCHEN UND
RELIGIONSGESELLSCHAFTEN IN ÖSTERREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
1. KATHOLISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2. EVANGELISCHE KIRCHE A. UND H.B. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
3. GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3.1. GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHENGEMEINDE ZUR HL. DREIFALTIGKEIT . . . . . . . . . . 18
3.2. GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHENGEMEINDE ZUM HL. GEORG . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
3.3. SERBISCH-GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHENGEMEINDE ZUM HL. SAVA . . . . . . . . . . . 21
3.4. RUMÄNISCH-GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHENGEMEINDE ZUR
HL. AUFERSTEHUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3.5. RUSSISCH-ORTHODOXE KIRCHENGEMEINDE ZUM HL. NIKOLAUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.6. BULGARISCH-ORTHODOXE KIRCHENGEMEINDE ZUM HL. IWAN RILSKI . . . . . . . . . . . . . . . 27
4. ARMENISCH-APOSTOLISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
5. SYRISCH-ORTHODOXE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
6. KOPTISCH-ORTHODOXE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
7. ALTKATHOLISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
8. EVANGELISCH-METHODISTISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
9. KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE (MORMONEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
10. NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
11. ISRAELITISCHE RELIGIONSGESELLSCHAFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
12. ISLAMISCHE GLAUBENSGEMEINSCHAFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
13. BUDDHISTISCHE RELIGIONSGESELLSCHAFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
RELIGIÖSE BEKENNTNISGEMEINSCHAFTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
ADRESSEN UND ANSPRECHPARTNER DER GESETZLICH ANERKANNTEN KIRCHEN
UND RELIGIONSGESELLSCHAFTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
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Einleitung
Historische Entwicklung
lung aufgrund dieses Anerkennungsgesetzes wurde
im Jahr 1877 für die Altkatholische Kirche getroffen.
Durch viele Jahrhunderte bis zum Beginn der Neuzeit
war Österreich ein christlich geprägtes Land. Andere
Das israelitische Kultusgemeindewesen fußte vor
Religionsbekenntnisse waren auf dem Gebiet des
dem Jahre 1890 auf unterschiedlichsten Rechts-
heutigen Österreich, mit Ausnahme von Angehörigen
grundlagen, deren Inhomogenität durch eine für
des jüdischen Bekenntnisses, kaum vertreten; gerade
ganz Österreich geltende einheitliche Regelung im Is-
diese haben ein überaus wechselvolles Schicksal zwi-
raelitengesetz von 1890 behoben wurde.
schen Verfolgung, Tolerierung und Kooperation
durchlebt.
Als Folge der Okkupation und Annexion von Bosnien
und der Herzegowina lebte auf dem Staatsgebiet der
Erst im 16. Jahrhundert wurde die konfessionelle
Monarchie erstmals auch eine größere Anzahl von
Einheitlichkeit des katholischen Bekenntnisses durch
Angehörigen der islamischen Glaubensgemeinschaft,
die Reformation erschüttert: An der Wende vom 16.
sodass es 1912 zur Anerkennung des Islam (nach ha-
zum 17. Jahrhundert wurden weite Teile des heuti-
nefitischem Ritus) als Glaubensgemeinschaft kam.
gen Österreich überwiegend protestantisch. Im Zuge
Durch den Zuzug von Gastarbeitern aus dem Gebiet
der habsburgischen Gegenreformation erfolgte in je-
des ehemaligen Jugoslawien und aus der Türkei stieg
nen Gebieten, in denen der Protestantismus weit ver-
die Anzahl der Moslems während der letzten Jahr-
breitet war, eine weitgehende Rekatholisierung der
zehnte des 20. Jahrhunderts stark an, wodurch dieses
Bevölkerung. Zur Zeit Kaiser Josephs II. dominierte
Gesetz auch auf diese Anwendung finden sollte. Das
zwar weiterhin die römisch-katholische Konfession;
Islamgesetz wurde daher 1988 auf andere Riten aus-
die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helveti-
gedehnt (BGBl. Nr. 164/1988).
schen Bekenntnisses sowie die Orthodoxen wurden
ebenso wie die Angehörigen der jüdischen Glaubens-
Über die Angehörigen der Islamischen Glaubensge-
gemeinschaft toleriert (Toleranzpatente Josephs II.
meinschaft hinaus kamen im Laufe des 20. Jahrhun-
1781/82).
derts viele Menschen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse nach Österreich. Sie betrieben die Aner-
Der Gedanke der Gleichberechtigung begann sich im
kennung ihrer Religion für den staatlichen Bereich
Wesentlichen im Laufe des 19. Jahrhunderts durch-
und erhielten diese aufgrund des Anerkennungsge-
zusetzen und fand seinen Ausdruck im Staatsgrund-
setzes aus dem Jahr 1874 zugesprochen.
gesetz vom 21. Dezember 1867 über die allgemeinen
Rechte der Staatsbürger. Das Staatsgrundgesetz enthält u. a. eine Bestimmung, durch welche jeder ge-
Rechtsgrundlagen
setzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft bestimmte fundamentale Rechte gewährt wer-
Individualrechte
den. Wie jedoch diese „gesetzliche Anerkennung“ er-
Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich ver-
reicht werden kann, fand erst in einem Gesetz aus
bürgt; die Rechtsquellen sind – ausgehend von den
dem Jahr 1874 seine Konkretisierung. Die erste Rege-
Toleranzpatenten 1781/82 – in rund zwei Jahrhun-
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derten entstanden. Ganz wesentlich erscheint für den
Das Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österrei-
Einzelnen die verfassungsgesetzliche Gewährleistung
chischen Staatskirchenrechts garantiert jeder gesetz-
der Glaubens- und Gewissensfreiheit durch den Arti-
lich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft
kel 14 des Staatsgrundgesetzes von 1867. Dieser ge-
das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf
währleistet im Zusammenhang mit dem Interkonfes-
ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreu-
sionellengesetz des Jahres 1868 die Freiheit jedes in
ung der eigenen Mitglieder.
Österreich wohnenden Menschen, seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft zu
Staat und Kirche stehen einander in Österreich als
wählen, aus dieser Religionsgesellschaft für den staat-
gleichrangige Partner gegenüber. Sie erkennen ihre
lichen Bereich auszutreten oder auch keiner anzuge-
jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an. Ihre
hören. Durch Artikel 63 Abs. 2 des Staatsvertrages
Berührungspunkte können unter anderem durch ge-
von Saint-Germain-en-Laye 1919 sowie durch Arti-
meinsame vertragliche Vereinbarungen geregelt wer-
kel 9 der Europäischen Menschrechtskonvention
den. Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verlei-
1950 wurde das Grundrecht der Religionsfreiheit
hung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit
weiter ausgestaltet und präzisiert.
an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch
dieser die Stellung einer Körperschaft des öffent-
Korporationsrechte
lichen Rechts (privatrechtliche Rechtsfähigkeit mit
Die österreichische Rechtsordnung ist von ihrer Ver-
eingeschlossen) zukommt. Ein Merkmal solcher Kör-
fassung her als religiös neutral zu qualifizieren. Eine
perschaften liegt in der Wahrnehmung von Aufgaben
Identifizierung des Staates mit einer bestimmten Kir-
öffentlichen Interesses; damit sind neben religiösen
che oder Religionsgesellschaft ist dadurch ausge-
auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische
schlossen (Prinzip der religiösen Neutralität). Die
Aufgaben gemeint, deren Erfüllung der Staat fördert,
Aufgaben und Ziele des Staates sind ausschließlich
weil er sie als eine Unterstützung des Gemeinwohles
weltlich-irdisch orientiert (Prinzip der Säkularität).
erachtet.
Der Status der Anerkennung als Kirche und Religionsgesellschaft ist mit bestimmten Garantien ver-
Die grundsätzliche Gestaltung des Verhältnisses zwi-
bunden, die im Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes
schen Staat und Kirche erfolgte gegenüber der katho-
geregelt werden (wobei die Bindung an die allgemei-
lischen Kirche insbesondere durch das Konkordat
nen Staatsgesetze festgehalten ist): gemeinsame öf-
von 1933 sowie durch weitere Gesetze, die die Bezie-
fentliche Religionsübung, selbständige Ordnung und
hungen zwischen dem österreichischen Staat und
Verwaltung ihrer „inneren“ Angelegenheiten, Schutz
dem Heiligen Stuhl in verschiedenen Bereichen re-
ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds; darüber hin-
geln. Die Römisch-katholische Kirche genießt inso-
aus: Errichtung konfessioneller Privatschulen sowie
fern Sonderrechte, als der Heilige Stuhl ein Völker-
Erteilung des Religionsunterrichtes an öffentlichen
rechtssubjekt ist. Gegenüber der Evangelischen Kir-
Schulen.
che erfolgte die Regelung der Rechtsverhältnisse im
Protestantengesetz von 1961, gegenüber der ortho-
Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes konkretisiert für
doxen Kirche im Orthodoxengesetz von 1967, gegen-
die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsge-
über der Israelitischen Religionsgesellschaft im Israe-
sellschaften den allgemeinen Gleichheitssatz, der ein
litengesetz von 1890 und gegenüber den Moslems im
Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsver-
Islamgesetz von 1912 bzw. durch eine Novellierung
bot postuliert (Prinzip der Parität).
im Jahr 1988. Das Verhältnis zu den übrigen gesetz-
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lich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaf-
Bis zum 14. Lebensjahr kann ein Religionswechsel
ten ist aufgrund des Anerkennungsgesetzes von 1874
gegen den Willen des Kindes nicht mehr erfolgen –
sowie durch das Orientalisch-orthodoxe Kirchenge-
und mit seinem vollendeten 14. Lebensjahr ist das
setz von 2003 geregelt.
Kind/der Jugendliche voll „religionsmündig“. Alle
Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder
Mit dem Erlass des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes
Religionsgesellschaft angehören, erhalten in den öf-
erfolgte 1998 die Schaffung eines zweigliedrigen Sys-
fentlichen Schulen Religionsunterricht ihres Be-
tems. Dieses sieht neben den gesetzlich anerkannten
kenntnisses, wobei die Aufwendungen für den Reli-
Kirchen und Religionsgesellschaften auch „staatlich
gionsunterricht vom Staat getragen werden.
eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften“
vor, die zwar eine eigene Rechtspersönlichkeit besit-
Alle Staatsbürger sind ohne Unterschied des Be-
zen, jedoch keine Körperschaften öffentlichen Rechts
kenntnisses vor dem Gesetz gleich und genießen die-
sind. Nach dem „Bestand als Religionsgemeinschaft“
selben bürgerlichen und politischen Rechte. Die Aus-
über einen Zeitraum von 20 Jahren – davon mindes-
übung der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist daher
tens zehn Jahre als Bekenntnisgemeinschaft nach die-
in Österreich für jedermann gewährleistet, unabhän-
sem Gesetz – kann bei Vorliegen bestimmter Voraus-
gig davon, ob eine Kirche oder Religionsgesellschaft
setzungen eine gesetzliche Anerkennung erfolgen.
gesetzlich anerkannt ist oder nicht bzw. als staatlich
eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft be-
In Österreich bestehen derzeit 13 gesetzlich aner-
steht. Allen in Österreich bestehenden Kirchen und
kannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie elf
Religionsgesellschaften wird ein besonderer Schutz
staatlich anerkannte religiöse Bekenntnisgemein-
zuteil: Die Herabwürdigung religiöser Lehren und die
schaften.
Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände; die dem Gottesdienst gewidmeten Räumlichkeiten und sakrale Gegenstände genießen bei
Ausformungen des Grundrechtes der Religionsfreiheit
Diebstahl und Sachbeschädigung erhöhten strafrechtlichen Schutz.
Der Begriff Religionsfreiheit umfasst Glaubensfreiheit
(„Glaubens-Wahl-Recht“),
Religionsübungsfreiheit
Dialogforen
(Recht zu kultischer Betätigung), Bekenntnisfreiheit
(Recht auf außerkultische Glaubensbezeugung) so-
Von besonderer Bedeutung für die Präsenz der christ-
wie Gewissensfreiheit.
lichen Kirchen in der österreichischen Öffentlichkeit
und über die Landesgrenzen hinaus ist der „Ökume-
Nach der österreichischen Rechtslage (Gesetz über
nische Rat der Kirchen in Österreich“ (ÖRKÖ
die religiöse Kindererziehung) kann jeder Jugendli-
www.kirchen.at), dem 14 christliche Kirchen, darun-
che ab seinem 14. Lebensjahr seine Religion selbst
ter seit 1994 die Römisch-katholische Kirche, und 10
bestimmen. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres
Gemeinden bzw. Organisationen mit Beobachtersta-
bestimmen ausschließlich die Eltern das Religionsbe-
tus angehören.
kenntnis ihres Kindes. Zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr liegt die Entscheidung zwar immer noch bei
Weiters ist auf die Stiftung „Pro Oriente“ (www. pro-
den Eltern, das Kind muss jedoch „angehört“ werden.
oriente.at) hinzuweisen, in deren Rahmen seit 1964
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ein fruchtbarer Dialog der katholischen Kirche mit
einzelnen Beiträge wurden im Sinne einer redaktio-
den orthodoxen und altorientalischen Kirchen ge-
nellen Einheitlichkeit vom Bundespressedienst bear-
führt wird. Diese Gründung geht maßgeblich auf die
beitet. Sie bilden die Grundlage für diese Publika-
Ostkirchenkontakte des langjährigen Wiener Erzbi-
tion, die in dieser Form zuletzt 2004 erschienen ist
schofs Kardinal Franz König zurück. Mehrmals sind
und die für die nun vorliegende Neuauflage über-
außenpolitische Initiativen auf der Balkanhalbinsel
arbeitet und aktualisiert wurde.
unter Einbindung der Stiftung „Pro Oriente“ erfolgt.
Ziel dieser Broschüre ist es, einen kompakten ÜberDer interreligiöse Dialog erfolgt schließlich über eine
blick über die Vielfalt des religiösen Lebens in Öster-
Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz,
reich zu präsentieren. Durch das Wissen über die
die „Kontaktstelle für Weltreligionen in Österreich“
zahlreichen gesetzlich anerkannten Kirchen und Reli-
(www.weltreligionen.org), die sich darüber hinaus als
gionsgesellschaften bzw. die staatlich eingetragenen
Begegnungsforum zur Vertiefung der gegenseitigen
religiösen Bekenntnisgemeinschaften will sie einen
Beziehungen zwischen den Religionen versteht.
Beitrag zum verständnisvollen und partnerschaftlichen Zusammenleben von Menschen verschiedener
Um alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Be-
Religions- und Glaubensgemeinschaften in unserem
kenntnisgemeinschaften vorzustellen, baten wir die-
Land leisten.
se, sich für diese Broschüre selbst darzustellen. Die
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Statistik
RELIGIONSGESELLSCHAFT
Katholische Kirche (römisch-katholisch einschließlich
der mit Rom unierten Kirchen)
ANZAHL DER MITGLIEDER
5,917.274
Evangelische Kirche A.B. und H.B.
376.150
Islamische Glaubensgemeinschaft
338.988
Orthodoxe Kirchen
(griechisch-orientalisch und altorientalisch)
179.472
Andere christliche Kirchen und Gemeinschaften
69.227
Nichtchristliche Gemeinschaften (ohne islam. und israel.)
19.750
Israelitische Religionsgesellschaft
8.140
OHNE RELIGIÖSES BEKENNTNIS
963.263
OHNE ANGABE (bei der Erhebung der Volkszählung)
160.662
Quelle: Statistik Austria, Volkszählung 2001
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Übersicht der gesetzlich anerkannten Kirchen und
Religionsgesellschaften in Österreich
(gegliedert nach Rechtsgrundlagen)
A. KIRCHEN
1. Katholische Kirche: insbesondere Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der
Republik Österreich, BGBl. II Nr. 2/1934
2. Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich: Protestantengesetz 1961,
BGBl. Nr. 182/1961
3. Griechisch-orientalische Kirche in Österreich: Orthodoxengesetz 1967,
BGBl. Nr. 229/1967
Kirchengemeinden
Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit
Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg
Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Sava
Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Auferstehung
Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus
Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski
Dem Orientalisch-orthodoxen Kirchengesetz 2003, BGBl. I Nr. 20/2003, unterstehende Kirchen:
4. Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
5. Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
6. Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Auf Grund des Anerkennungsgesetzes 1874, RGBl. Nr. 68/1874:
7. Altkatholische Kirche Österreichs, RGBl. Nr. 99/1877
8. Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich, BGBl. Nr. 74/1951 i.d.F. BGBl. II
Nr. 190/2004
9. Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich,
BGBl. Nr. 229/1955
10. Neuapostolische Kirche in Österreich, BGBl. Nr. 524/1975
B. RELIGIONSGESELLSCHAFTEN
Durch spezielles Gesetz:
11. Israelitische Religionsgesellschaft: Israelitengesetz 1890, RGBl. Nr. 57/1890
i.d.F. BGBl. Nr. 61/1984
12. Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich: Islamgesetz 1912, RGBl. Nr. 159/1912
i.d.F. BGBl. Nr. 164/1988
Auf Grund des Anerkennungsgesetzes 1874, RGBl. Nr. 68/1874:
13. Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft, BGBl. Nr. 72/1983
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1. Katholische Kirche
In der Zeit der Ausbreitung des Christentums gehör-
Chorherren, Benediktiner, Prämonstratenser und
te der größte Teil des heutigen Österreich zum
Zisterzienser sind seit damals im österreichischen
Römischen Reich. Um das Jahr 174 ist im österreichi-
Raum tätig. Trotz vieler vorangegangener Bemühun-
schen Raum erstmals die Existenz des Christentums
gen gelang es erst im 15. Jahrhundert, im österreichi-
nachgewiesen; im 3. Jahrhundert war das Christen-
schen Raum auch eigene Bistümer zu gründen (1469
tum schon weit verbreitet. In die Zeit der diokletiani-
Wien, 1476 Wiener Neustadt).
schen Verfolgung, in das Jahr 304, datiert das Martyrium des heiligen Florian mit vierzig anderen Chris-
Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation in Öster-
ten in Lauriacum (Lorch bei Enns).
reich ihren Einzug, wobei das Herrscherhaus katholisch blieb, die Landstände jedoch vielfach protestan-
In den Wirren der Völkerwanderung wirkte im Do-
tisch wurden. Um 1570 war Österreich weitgehend
nauraum der heilige Severin, der hier 482 verstarb.
protestantisch. Ab 1590 setzte die Gegenreformation
Nach der Völkerwanderung wurde der Westen des
ein, deren Träger besonders neue Orden wie die Jesu-
heutigen Österreich durch die Baiern missioniert, in
iten, Kapuziner, Barnabiten und Serviten waren.
diese Zeit fallen auch zahlreiche Klostergründungen
Nach dem Dreißigjährigen Krieg hatte sich die
im westösterreichischen Raum. Schon im 7. Jahrhun-
Gegenreformation fast völlig durchgesetzt.
dert erfolgte die Gründung des Bistums Salzburg,
insbesondere durch das Wirken des heiligen Rupert
Im nunmehr einheitlich katholischen Österreich
(um 650 bis 718).
breitete sich im 17. und 18. Jahrhundert eine glanzvolle und sehr typische katholische Barockkultur aus.
Der Osten und Süden des österreichischen Territori-
Ab 1750 nahm der Staat immer größeren Einfluss auf
ums wurden von der Diözese (ab 798 Erzdiözese)
die Kirche. Kirchenpolitisch wird diese Epoche als
Salzburg und der Diözese Passau aus missioniert. Im
Zeitalter des Josephinismus (ca. 1765–1790, im wei-
späten 8. und frühen 9. Jahrhundert fanden Kirchen-
teren Sinn bis 1850) bezeichnet. Unter Kaiser Joseph II.
bzw. Klostergründungen im Osten des heutigen
(er regierte 1780–1790) kam es einerseits zu einer
Österreich statt, etwa das Kloster Hippolyt in St. Pöl-
Diözesanregulierung, die im Großen und Ganzen der
ten (Niederösterreich) und die Ruprechtskirche in
heutigen Diözesanstruktur entspricht. Außerdem er-
Wien.
folgte eine Reihe von Pfarrgründungen. Andererseits
wurden alle beschaulichen Orden aufgehoben und
Durch die Magyareneinfälle im 10. Jahrhundert wur-
deren Vermögen in den Religionsfonds übergeleitet.
de die kirchliche Struktur zerstört. Erst nach der
Die katholische Kirche wurde vom Staat kontrolliert,
Schlacht auf dem Lechfeld (955) wurde ab 960 von
die Priester als Staatsbeamte eingesetzt.
Salzburg und Passau aus die kirchliche Wiederbesiedlung möglich, es folgten die ersten Pfarrgründun-
1855 gelang durch den Abschluss eines Konkordats
gen in den österreichischen Ländern. Vom 10. bis
zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Heili-
zum 13. Jahrhundert gründeten insbesondere die
gen Stuhl die Überwindung des Josephinismus. Die-
Landesfürsten zahlreiche Klöster, die zu Zentren der
ses Konkordat wurde jedoch 1870 von Österreich
Christianisierung des Landes wurden. Insbesondere
aufgekündigt.
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Die sechziger und siebziger Jahre des 19. Jahrhun-
Während der NS-Herrschaft in Österreich (1938–
derts waren vom Kampf des Liberalismus gegen den
1945) kam es zu Unterdrückungs- und Verfolgungs-
Einfluss der Kirche geprägt. Legistische Maßnahmen
maßnahmen durch den Nationalsozialismus. Das
wurden notwendig. Das Staatsgrundgesetz über die
Konkordat wurde staatlicherseits nicht anerkannt.
allgemeinen Rechte der Staatsbürger wurde erlassen,
Das ebenfalls 1933 abgeschlossene Reichskonkordat
das auch heute noch als Teil der Österreichischen
wurde aber nicht auf Österreich ausgedehnt. In die-
Bundesverfassung in Kraft ist. Es stellt die Basis für
ser Zeit gab es keinen gesetzlichen Schutz für die
die individuelle und die korporative Religionsfreiheit
Kirche. Die katholischen Schulen und Organisatio-
dar. Die katholische Kirche hat das Recht der öffent-
nen wurden aufgelöst, die Zivilehe verpflichtend
lichen Religionsausübung und ist unabhängig in
eingeführt.
Bekenntnis, Lehre, Verkündigung und Seelsorge
sowie in der Besorgung ihrer übrigen inneren Ange-
1939 führte das NS-Regime den von der Kirche selbst
legenheiten. Jede eine Kirche belastende oder
einzuhebenden Kirchenbeitrag ein, alle finanziellen
privilegierende Fremdbestimmung im Sinne eines
Leistungen des Staates für den kirchlichen Personal-
Staatskirchentums ist untersagt. Trotz des Kultur-
und Sachbedarf wurden eingestellt, die Religions-
kampfes und der allmählichen Auflösung des Bünd-
fonds konfisziert und in das Eigentum des Deutschen
nisses zwischen Thron und Altar stand die Kirche
Reiches übertragen. Viele Priester und Laien wurden
am Ende der Monarchie als innerlich und äußerlich
verfolgt, in Konzentrationslager deportiert und hin-
gefestigte Kraft da. Nach Ausrufung der Republik
gerichtet.
forderte sie ihre Gläubigen zur Treue gegenüber
dem neuen Staatswesen und zu dessen Mitgestal-
Nach der Befreiung Österreichs konnten die kirch-
tung auf. Die katholische Kirche schuf ein weitver-
lichen Organisationen wieder aufgebaut werden, das
zweigtes Vereinswesen. Durch die Liturgische Bewe-
von den Nationalsozialisten zerschlagene Vereins-
gung, welche vom Stift Klosterneuburg ausging,
system wurde jedoch nur teilweise reaktiviert. Die
kam es auch in Österreich zu einer Erneuerung der
Beziehung zwischen Kirche und Staat, vor allem das
Liturgie.
Verhältnis zwischen Kirche und Sozialdemokratie,
besserte sich. Dieser Schritt wurde dadurch erleich-
Im Jahr 1933 wurde durch den Abschluss eines
tert, dass die beiden Großparteien, die Österreichi-
Konkordats das System der Staatskirchenhoheit und
sche Volkspartei und die Sozialistische Partei Öster-
damit der Spätjosephinismus endgültig überwun-
reichs, nicht in feindlicher Opposition zueinander
den. Das Konkordat regelt die Rechtsstellung der
standen, sondern eine Koalitionsregierung bildeten.
Kirche im Staat, die Heranbildung des Klerus, den
Die katholischen Laienbewegungen (Katholische Ak-
Religionsunterricht, das Recht der Kirche auf eigene
tion, Katholische Jugend) genossen großen Zulauf.
Schulen, die kirchliche Eheschließung, die Militär-
Schrittweise wurden auch die zwischen Kirche und
seelsorge, die kirchlichen Feiertage sowie die ver-
Staat schwebenden Fragen geregelt.
mögensrechtlichen Belange der Kirche. Der Staat erkannte die nach kanonischem Recht geschlossenen
Im Jahr 1957 anerkannte die Koalitionsregierung
Ehen an. Den katholischen Schulerhaltern wurden
grundsätzlich das 1933 geschlossene Konkordat
nach Maßgabe der Besserung der wirtschaftlichen
und ersuchte den Heiligen Stuhl, über eine Anpas-
Verhältnisse staatliche Zuschüsse in Aussicht ge-
sung an die inzwischen wesentlich veränderte Situa-
stellt.
tion zu verhandeln. 1960 kam es zum Abschluss
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von zwei Teilverträgen: Der eine bestimmte die Er-
verantwortung von Laien auch im innerkirchlichen
hebung der Apostolischen Administratur Burgen-
Leben wurde im Rahmen der Katholischen Aktion
land zu einer Diözese, der andere regelte die vermö-
mit Erfolg praktiziert. Das Verhältnis von Kirche und
gensrechtlichen Beziehungen. Die Kirche erhält
Staat entfaltete sich nach dem Zweiten Weltkrieg in
jährlich einen Betrag von 7,267.283 € wertgesi-
ähnlicher Weise, wie es auf dem Konzil diskutiert
chert als Entschädigung für die in der nationalsozia-
und umrissen wurde.
listischen Zeit entzogenen Vermögen und Rechte.
Das Vermögen des seinerzeitigen Religionsfonds,
Nach der Volkszählung 2001 leben in Österreich
bestehend aus Kirchengütern (Grundbesitz), die im
5,915.421 Katholiken (exklusive der mit Rom unier-
18. Jahrhundert vom Staat eingezogen wurden, ging
ten Kirchen), das sind 73,6% der österreichischen
zu 90% in den Besitz der Republik über. 1962 wur-
Wohnbevölkerung. Die jüngste Statistik der Diözesen
de ein weiterer Vertrag zwischen der Republik
Österreichs aus dem Jahr 2004 beziffert die Zahl der
Österreich und dem Heiligen Stuhl geschlossen, der
Katholiken in Österreich mit 5,692.838.
die Schulangelegenheiten betrifft: Der entsprechende Teil des Konkordats von 1933 behielt seine Gültigkeit; Religionsunterricht an den öffentlichen
Aufbau und Aufgaben
Schulen bleibt ein Pflichtgegenstand, von dem eine
Abmeldung möglich ist. Der Staat übernimmt die
Die Österreichische Bischofskonferenz ist das oberste
Verpflichtung, 60% der Lehrerpersonalkosten ka-
Organ der Katholischen Kirche in Österreich, die sich
tholischer Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht zu
in die beiden Kirchenprovinzen Salzburg und Wien,
tragen. Seit 1971 trägt der Staat diese Personalkos-
die Suffraganbistümer sowie in das Militärordinariat
ten zur Gänze.
weiter aufgliedert.
Die Teilverträge von 1964 und 1968 regeln die Erhe-
• Die Kirchenprovinz Wien umfasst (Stand 2004):
bung der Apostolischen Administratur Innsbruck-
die Erzdiözese Wien (gegründet 1469) mit
Feldkirch zur Diözese und schließlich die Errichtung
1,347.579 Katholiken, bestehend aus 54 Dekana-
der Diözese Feldkirch. Bezüglich der Anerkennung
ten, mit insgesamt 660 Pfarren, die Diözese St. Pöl-
der Eheschließung gilt entgegen den Konkordatsbe-
ten (gegründet 1785) mit 561.007 Katholiken in 25
stimmungen weiterhin die obligatorische, und nicht
Dekanaten und 424 Pfarren, die Diözese Linz (ge-
die gewünschte fakultative Ziviltrauung.
gründet 1785) mit 1,060.893 Katholiken in 39
Dekanaten und 472 Pfarren, die Diözese Eisenstadt
Im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils kam es zur
(gegründet 1960) mit 213.211 Katholiken in zwölf
kirchlichen Erneuerung, insbesondere in der Liturgie
Dekanaten und 171 Pfarren.
(Gebrauch der Volkssprache im Gottesdienst), und
zu mannigfachen neuen Seelsorgeformen. Schon vor
• Die Kirchenprovinz Salzburg umfasst: die Erzdiö-
dem Konzil wurde in Österreich von verschiedenen
zese Salzburg (gegründet um 700) mit 512.670 Ka-
Bewegungen und Kräften eine Reihe von Anliegen
tholiken in 20 Dekanaten und 208 Pfarren, die Di-
angestrebt, die später zu Themen des Konzils wur-
özese Graz-Seckau (gegründet 1218) mit 906.481
den. So gab es die Liturgische Bewegung und die
Katholiken in 26 Dekanaten und 389 Pfarren, die
Bibelbewegung; schon beim Katholikentag 1933
Diözese Gurk-Klagenfurt (gegründet 1072) mit
feierte man die erste große Betsingmesse. Die Mit-
417.717 Katholiken in 24 Dekanaten und 335 Pfar-
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ren, die Diözese Innsbruck (gegründet 1964) mit
priestern, Ordensbrüdern und Ordensschwestern so-
406.995 Katholiken in 19 Dekanaten und 244 Pfar-
wie von Laien haupt- und ehrenamtlich ausgeübt.
ren, die Diözese Feldkirch (gegründet 1968) mit
Die männlichen Ordensgemeinschaften arbeiten in
266.285 Katholiken in neun Dekanaten und 124
der Superiorenkonferenz, die weiblichen in der Ver-
Pfarren.
einigung der Frauenorden zusammen. Außer der
Seelsorgetätigkeit entfaltet die katholische Kirche
Die Diözesen decken sich größtenteils mit den Gebie-
eine weitgespannte Tätigkeit in Bildung und Erzie-
ten der neun österreichischen Bundesländer mit Aus-
hung (katholisches Schulwesen, außerschulische Ju-
nahme der Erzdiözese Salzburg (zu der auch noch ein
gendbildung, Erwachsenenbildung), im Spitalwesen
Teil des Bundeslandes Tirol gehört) und der Erzdiö-
(geistliche Spitäler), in der karitativen Betreuung und
zese Wien (die auch das östliche Niederösterreich
Hilfe für Bedürftige.
umfasst).
Die katholische Kirche, welche nach geltendem VölDas Militärordinariat (in der heutigen Form seit
kerrecht Völkerrechtspersönlichkeit genießt, wird
1986) ist für die Seelsorge der Militärangehörigen so-
vom Papst geleitet. Die oberste Verwaltung und die
wie deren Familien zuständig. Es besteht aus vier
Gerichtsbarkeit der katholischen Kirche werden
Dekanaten und 22 Pfarren.
durch die römische Kurie gewährleistet, die unter der
Oberleitung des Papstes steht. Der Heilige Stuhl ist in
Die Grunddienste der Katholischen Kirche sind die
Österreich durch den Nuntius, der im Botschaftsrang
Feier des Gottesdienstes, das Apostolat und die Cari-
steht und protokollarisch dem diplomatischen Korps
tas. Diese Dienste werden von Welt- und Ordens-
vorsteht, vertreten.
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2. Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich
Mit dem Beginn der Reformation kommt das Streben
Bevölkerung größer als in jedem anderen österreichi-
nach einer Reform von Kirche und Gesellschaft auch
schen Bundesland. Ein weiteres Wachstum erfolgte
in die habsburgischen Länder. Die wechselvolle Ge-
durch die große Eintrittsbewegung in den ersten Jah-
schichte der Reformation in Österreich mündete
ren des Ständestaates; die letzte große Zunahme der
nach dem Dreißigjährigen Krieg im Verbot des evan-
Evangelischen fand durch die Aufnahme von Flücht-
gelischen Glaubenslebens; in dieser Zeit überlebte
lingen aus dem Osten (aus Siebenbürgen, dem Banat,
nur der so genannte „Geheimprotestantismus“.
der Batschka und der Slowakei) nach dem Zweiten
Durch über 150 Jahre blieben daher viele Evangeli-
Weltkrieg statt.
sche auch ohne Organisation und oft ohne Pfarrer,
trotz Abwanderung und teilweise Zwangsemigration
Kaiser Joseph II. hatte den „augsburgischen und hel-
in den Osten des Reiches, trotz Bibelverbrennungen
vetischen Religionsverwandten“ Toleranz gewährt.
und Schikanen, ihrem Glauben treu. Eine Ausnahme-
Auch die Schweizer Reformation (Zwingli, Calvin)
regelung existierte nur in der Reichshaupt- und Resi-
hatte sich im 16. Jahrhundert im Habsburgerreich,
denzstadt Wien, bedingt durch die hier anwesenden
vor allem in Ungarn und in den slawischen Gebieten
Reichsbehörden und diplomatischen Vertretungen
ausgebreitet. Die gemeinsame Geschichte der Unter-
(„Gesandtschaftskapellen“).
drückung der Evangelischen führte auch zu einer gemeinsamen Weiterentwicklung, die bis zum heutigen
Das von Kaiser Joseph II. 1781 erlassene Toleranzpa-
Tage anhält. Die Kirchenverfassung „schließt die
tent wurde als die große Befreiungsurkunde empfun-
Evangelische Kirche A.B. und die Evangelische Kir-
den; rasch entstanden evangelische Gemeinden und
che H.B. auf dem Boden Österreichs zusammen zu
Schulen. Vom Jahr 1848 an wurden immer mehr Ein-
brüderlichem Dienst aneinander, zu gemeinsamem
schränkungen beseitigt, bis Kaiser Franz Joseph I. im
Handeln der Liebe und zu gemeinsamer Verwaltung.
Jahre 1861 durch das Protestantenpatent den Evan-
Beide Kirchen, durch Gott zusammengeführt in ihrer
gelischen bürgerliche Gleichberechtigung gewährte.
Geschichte, sind einig in der Bindung an den Weg
Noch stand die evangelische Kirche unter staatlicher
der Väter der Reformation, vor allem an die Erkennt-
Oberaufsicht, erst in der Zweiten Republik konnte sie
nis, dass allein in Jesus Christus Heil ist, dargeboten
sich durch das 1961 erlassene Protestantengesetz als
von Gott allein aus Gnaden und empfangen allein
freie Kirche im freien Staat fühlen.
durch den Glauben“. Die Evangelische Kirche A. und
H.B. verkündigt die bedingungslose Zuwendung
Im Laufe des 19. Jahrhunderts erhielt die evangeli-
Gottes zu seinen Menschen, die durch den Glauben
sche Kirche Zuzug durch Kaufleute, Unternehmer,
erfahrbar wird. Formen dieser Verkündigung sind die
Wissenschaftler und Künstler vor allem aus Deutsch-
Entfaltung des Lebens der Gemeinden, Diakonie und
land und der Schweiz. Im Burgenland – das aus den
Mission als Weitergabe der Liebe Gottes, die Teilnah-
deutschsprachigen Randgebieten Westungarns gebil-
me der Kirchen und der Christen als verantwortliche
dete Bundesland wurde Österreich im Staatsvertrag
Einzelne im gesamten Leben unseres Landes.
von Saint-Germain (1919) zugesprochen und steht
seit 1921 endgültig unter österreichischer Verwal-
Zu Beginn des dritten Jahrtausends umfasst die Evan-
tung – ist der prozentuelle Anteil der evangelischen
gelische Kirche A.B. 202 Pfarrgemeinden mit etwa
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354.000 Mitgliedern; die Evangelische Kirche H.B.
Abgeordnete der Superintendenzialversammlung bil-
neun Pfarrgemeinden mit knapp 20.000 Mitgliedern.
den die Synode A.B., die höchste gesetzgebende Kör-
Eine Besonderheit der Evangelischen Kirche A. und
perschaft der Kirche A.B., die unter dem Vorsitz ei-
H.B. in Österreich besteht darin, dass es in beiden
nes/einer Präsidenten/in tagt, der/die nicht Geist-
Bekenntniskirchen gemischtkonfessionelle („A. und
licher ist. Die Vertretung der Kirche nach außen ob-
H.B.“) Pfarrgemeinden gibt.
liegt dem/der Bischof/in, dem/der zur Führung der
Amtsgeschäfte und zur Leitung der Kirche der Oberkirchenrat A.B. zur Seite steht. Dieser setzt sich aus
Aufbau und Aufgaben
dem/der Bischof/in, dem Landeskirchenkurator und
zwei geistlichen und zwei weltlichen Oberkirchenrä-
Die Evangelischen Kirchen A. (Augsburger Bekennt-
ten zusammen.
nis) und H.B. (Helvetisches Bekenntnis) bauen auf
der Gemeinde als tragendem Organisationsprinzip
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche H.B. – in
auf: Die Gemeinden wählen eine Gemeindever-
Wien, Linz, Oberwart und im Land Vorarlberg – sen-
tretung als das Leitungsorgan; aus der Gemeindever-
den ihre Vertreter direkt in die Synode H.B. Dem
tretung wird ein Presbyterium zur Führung der lau-
Evangelischen Oberkirchenrat A.B. entspricht der
fenden Geschäfte gewählt. In diesem führt der/die
Oberkirchenrat H.B., der aus drei weltlichen, zwei
Kurator/in oder der/die Pfarrer/in, dem/der das
geistlichen Mitgliedern und dem Vorsitzenden, be-
geistliche Amt, also öffentliche Wortverkündigung
steht.
und Sakramentsverwaltung, aufgetragen ist, den
Vorsitz.
Die Gesetzgebung in gemeinsamen Angelegenheiten
erfolgt in der Generalsynode A. und H.B., ebenso die
Mehrere Pfarrgemeinden A.B., im allgemeinen die
Beratung und Beschlussfassung über Angelegenhei-
eines Bundeslandes, sind zu einer Superintendenz
ten der Vertretung beider Kirchen nach außen. Sämt-
zusammengeschlossen; Abgeordnete jedes Presbyte-
liche geistlichen und weltlichen Funktionen auf allen
riums und die Pfarrer/innen der Gemeinden bilden
Ebenen können von Männern und Frauen wahrge-
die Superintendenzialversammlung. Sie tagt unter
nommen werden.
dem Vorsitz des/der Superintendenten/in und berät
und entscheidet die geistlichen und organisatori-
Die Evangelisch-Lutherische Kirche A.B. gliedert
schen Belange der Superintendenz. Dem/der Super-
sich dreistufig:
intendenten/in ist vor allem die Pflicht der Visitation,
• Pfarrgemeinde
also der beratenden Aufsicht über die Gemeinden
• Superintendenzialgemeinden
und Pfarrer/innen, aufgetragen.
• Gesamtgemeinde A.B.
In der Evangelischen Kirche A.B. bestehen sieben
Die Reformierte Kirche H.B. zweistufig:
Superintendenzen, wobei die Bundesländer Salzburg
• Pfarrgemeinde
und Tirol zu einer einzigen zusammengeschlossen
• Gesamtgemeinde H.B.
sind, während die Gemeinden in Vorarlberg der
Evangelischen Kirche H.B. zugehören. Die Super-
Die wichtigsten Aufgabengebiete der Evangelischen
intendenz Wien umfasst auch Teile des östlichen
Kirche sind die Seelsorge, der Religionsunterricht,
Niederösterreich.
die Diakonie und die Mission.
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Sämtliche Amtsträger der evangelischen Kirche
ren auch der Konferenz Europäischer Kirchen
(geistliche wie weltliche) werden gewählt. Die Er-
(KEK), sowie der Lenenberger Kirchengemeinschaft
nennung von „oben nach unten“ ist nicht gewollt,
an.
wie sich überhaupt das evangelische Kirchenwesen
prinzipiell von „unten nach oben“ aufbaut. Die
Das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der
Evangelische Kirche A. und H.B. ist nicht nur
evangelischen Kirche („Protestantengesetz“) aus dem
Gründungsmitglied des Ökumenischen Rates der
Jahre 1961 bildet die Grundlage für die Beziehungen
Kirchen (ÖRK), sondern die beiden einzelnen Kir-
des Staates und der evangelischen Kirche zu einander
chen sind jeweils auch Mitglieder des Lutherischen
in Österreich.
bzw. des Reformierten Weltbundes, und beide gehö-
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3. Griechisch-orientalische Kirche in Österreich
3.1. Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit
3.2. Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg
Mit dem so genannten „Orthodoxengesetz“ vom
Livorno und später in Triest, Budapest, London, zur
23. Juni 1967 verankerte der Nationalrat nicht nur
Gründung einer Bruderschaft mit dem Zweck der -
die „äußeren Rechtsverhältnisse der Griechisch-
Erhaltung einer eigenen Kirche und Schule geführt.
Orientalischen Kirche in Österreich“ und anerkannte
damit eine christliche Kirche, sondern würdigte auch
So erlaubte Kaiser Karl VI. auf Intervention Prinz
die jahrhundertealte Präsenz der Griechisch-ortho-
Eugens von Savoyen im Jahre 1723 die Errichtung
doxen Kirche in Wien.
der Bruderschaft „Zum Hl. Georg“, die die Verantwortung für die religiöse und seelsorgliche Betreu-
Die Tradition will die Anfänge des Griechentums in
ung der in Wien lebenden Orthodoxen übertragen
Wien und im österreichischen Raum in den byzantini-
erhielt. Seine Tochter Maria Theresia bestätigte und
schen Prinzessinnen sehen, die sich mit Babenbergern
erweiterte dieses Privileg, wie auch ihr Sohn Kaiser
verehelichten: Theodora Komnene mit Heinrich II. Ja-
Joseph II., dessen „Toleranzpatent“ die Gründung
somirgott (1148), Theodora Angelos mit Leopold VI.,
der bis heute existierenden griechisch-orientali-
dem Glorreichen (1203) und Sophia Laskaris mit
schen Kirchengemeinde „Zum Hl. Georg“ in Wien
Friedrich II., dem Streitbaren (1220). Es ist mit
(1782) ermöglichte. Die Kirche dieser Gemeinde
Sicherheit anzunehmen, dass die Prinzessinnen mit
wurde 1802 auf dem Grundstück der Familie von
großem Gefolge nach Wien kamen und so als Erste
Karajan im 1. Wiener Gemeindebezirk, Griechen-
griechische Sitten und Kultur in das Gebiet des heuti-
gasse-Hafnersteig, gebaut und später durch Spen-
gen Österreich brachten.
den der Familie Dumba nach Plänen des Architekten Franz Wipplinger (1742–1812) innen und
Nach dem Fall Konstantinopels 1453 wanderten viele
außen renoviert.
byzantinische Gelehrte und noch mehr Handelstreibende in den Westen aus, wodurch zahlreiche griechische
Während die Griechen mit osmanischer Staatsbür-
Gemeinden, Kirchen und Schulen entstanden. Diese
gerschaft dieser Gemeinde angehörten, gründeten die
Auswanderungswelle, begünstigt durch den Frieden
Griechen des Habsburger Reiches die Kirchenge-
von Passarowitz (1718), der den freien Handel zwischen
meinde „Zur Hl. Dreifaltigkeit“. Beide Kirchenge-
der Donaumonarchie und dem Osmanischen Reich er-
meinden wurden seit Joseph II. von allen seinen
möglichte, führte dazu, dass viele griechische Handels-
Nachfolgern anerkannt.
leute, meist aus Mazedonien, Epirus, Thessalien und
den Ägäischen Inseln, nach Triest und Wien kamen, um
Die Kirche „Zur Hl. Dreifaltigkeit“ befindet sich seit
hier eine neue und freie Lebensexistenz zu gründen.
1787 im Haus am Fleischmarkt. Ihr heutiges Bild
verdankt die nunmehr griechische Kathedrale in
Das einheitliche nationale und religiöse Bewusstsein
Wien dem Architekten Theophil von Hansen und
hat auch in Wien, wie früher in Venedig, Neapel,
dem spendenfreudigen Baron Simon von Sina. Die
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Renovierung in den Jahren 1983–1994 mit Unter-
Geschichte des Wiener Praters engstens verbunden
stützung des Bundesdenkmalamtes und der Stadt
ist.
Wien verlieh diesem historischen Bau mit seiner Fassade im neobyzantinischen Stil wieder seinen ur-
Bis zum Jahre 1918 standen beide griechischen Kir-
sprünglichen Glanz.
chengemeinden, wie auch alle Orthodoxen der Monarchie, unter der geistigen Jurisdiktion des Metropo-
Die Griechen in Wien gründeten auch eine eigene (Na-
liten von Karlowitz und später von Czernowitz.
tional-)Schule, die 1804 mit Hofdekret anerkannt wur-
Gleichzeitig sahen sie aber im Ökumenischen Patriar-
de; sie befindet sich heute noch am Fleischmarkt. Im
chat von Konstantinopel immer die Mutterkirche
Schuljahr 2006/2007 waren 240 Kinder im Alter zwi-
und das Zentrum ihres kirchlichen und nationalen
schen vier und 18 Jahren eingeschrieben, die regelmäßig
Lebens, so wie alle Griechen auf der ganzen Welt. Im
den Religions- und Sprachunterricht besuchten. Die
Jahre 1922 wurde vom Ökumenischen Patriarchat
griechische Nationalschule in Wien ist derzeit die älteste
die Erzdiözese von Thyateira und Exarchie für Zen-
existierende Schule des Griechentums im Ausland.
tral- und Westeuropa mit dem Sitz in London gegründet und alle griechischen Kirchengemeinden in
Die historische Rolle, die die beiden griechischen Kir-
Europa – so auch die von Wien – deren Jurisdiktion
chengemeinden in der jüngeren Geschichte spielten,
unterstellt. Von 1924 bis 1936 war Wien Sitz des
ist auf jene Männer zurückzuführen, die von Wien aus
Exarchates für Zentraleuropa, mit dem legendären
die geistige Vorbereitung des griechischen Aufstandes
Metropoliten Dr. Germanos Karavangelis an der
gegen die osmanische Herrschaft betrieben, der
Spitze. Am 17. Februar 1963 wurde von der Heili-
schließlich im Jahre 1821 zur Revolution und später
gen Synode des Ökumenischen Patriarchats die
zur Errichtung des freien und souveränen Staates
Griechisch-orientalische Metropolis von Austria und
Griechenland führte. In Wiens Druckereien wurden
Exarchie von Italien und Ungarn (bis 1964 auch von
die ersten griechischen Zeitungen und Zeitschriften
Malta und bis 1982 auch von der Schweiz) mit dem
herausgegeben, sodass Wien als die Geburtsstätte der
Sitz in Wien gegründet. Zum ersten Metropoliten von
griechischen Presse bezeichnet werden kann. Namhaf-
Austria wurde Erzbischof Dr. Chrysostomos Tsiter
te Lehrer der griechischen Nation, wie die Priester An-
gewählt. Nach seinem Rücktritt erreichte Italien den
thimos Gazis, Theoklitos Pharmakides und Neophytos
Status einer eigenen Metropolis. Nachfolger von
Doukas, die Gelehrten Alexandrides, Davaris, Kokki-
Tsiter wurde Erzbischof Michael Staikos als Metro-
nakis und nicht zuletzt der Nationalheld Rigas Pherrä-
polit von Austria und Exarch von Ungarn und Mittel-
os machten Wien zum Zentrum der nationalen Aufklä-
europa.
rung, die später zur Verwirklichung eines fast 400-jährigen nationalen Traums führte.
Die Griechisch-orientalische Metropolis von Austria,
welche die Verantwortung der seelsorgerischen und
Zu den griechischen Familien, die eine besondere
pastoralen Betreuung aller in Österreich, Italien und
Rolle in der Wirtschaft und im kulturellen und politi-
Ungarn lebenden griechisch-orthodoxen Gläubigen
schen Leben Wiens und der Monarchie spielten, ge-
trägt, findet ihre gesetzliche Anerkennung als Kör-
hörten: von Sina aus Epirus, von Karajan aus Kozani
perschaft des öffentlichen Rechts durch das bereits
in Mazedonien (Vorfahren des Dirigenten Herbert
erwähnte Orthodoxengesetz (1967) ebenso wie die
von Karajan), Dumba aus Kozani, Fürst Ypsilanti aus
der Jurisdiktion der Metropolis angehörigen grie-
Konstantinopel und Calafati aus Korfu, der mit der
chisch-orientalischen Kirchengemeinden in Wien.
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Die Zahl der Gläubigen beträgt ca. 10.000 in Wien und
zwischen den christlichen Kirchen im Rahmen der von
ca. 18.500 in Österreich. Außerhalb Wiens gibt es
Franz Kardinal König gegründeten Stiftung „Pro Orien-
noch Gemeinden in Graz, Innsbruck, Leoben, Linz
te“ und des Ökumenischen Rates der Kirchen in Öster-
und Bregenz, die von Geistlichen der Metropolis von
reich. So setzen die Griechisch-orthodoxe Kirche und
Austria betreut werden. Im Geiste der Ökumenischen
mit ihr auch die in Wien vertretenen Kirchen von Ser-
Bewegung leistet die Griechisch-orientalische Kirche in
bien, Rumänien, Russland und Bulgarien ihr religiöses
Österreich Wesentliches zur Förderung des Dialogs
und kulturelles Leben bzw. ihre Tradition fort.
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3.3. Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde
zum Hl. Sava
(Kurzbezeichnung: Serbisch-orthodoxe Kirche)
Die in Wien angesiedelten Serben gründeten 1860
gistrat bestimmte Bauplatz am Franz-Josephs-Kai
eine eigene Kirchengemeinde. Bis zu diesem Zeitpunkt
wurde zurückgezogen, die Serbisch-orthodoxe Ge-
benützten sie die Griechisch-orientalische Kirche in
meinde musste einen neuen Grund im 3. Wiener Ge-
Wien, die um 1730, unter anderem auch mit Hilfe der
meindebezirk, Veithgasse 3, um 27.000 Gulden kau-
Serben, entstand. Eine solche Gemeinschaft konnte
fen. Der Kirchen- bzw. Hausbau dauerte drei Jahre,
aber aus sprachlichen, ethnischen und anderen Grün-
die Einweihung erfolgte schließlich am 19. Novem-
den nicht dauernd bestehen. Deshalb beschloss eine
ber 1893. Die Kirche wurde dem Hl. Sava, dem
Gruppe nationalbewusster, wohlhabender Serben, Be-
ersten serbischen Erzbischof und Begründer der
amte und Angestellte im staatlichen Dienst mit Hofrat
autokephalen serbischen Kirche, geweiht. Kaiser
Georgije Stojkovic an der Spitze, eine Serbisch-ortho-
Franz Joseph wohnte der feierlichen Einweihung bei.
doxe Gemeinde zu gründen.
Als erster Pfarrer der neuen serbischen Kirche kam
Erzpriester Mihajlo Misic nach Wien.
Sie wandten sich an den damaligen serbischen
Patriarchen Josif Rajacic in Sremski Karlovci (Karlo-
Die Periode zwischen dem Kirchenbau und dem Er-
witz) mit der Bitte um Vermittlung beim Kaiser. Der
sten Weltkrieg kann als die fruchtbarste im Gemein-
Patriarch intervenierte und mit einem kaiserlichen
deleben der Serben in Wien bezeichnet werden. Nach
Schreiben von 27. September 1860 wurde Stojkovic
dem Krieg wanderten viele Serben aus wirtschaft-
beauftragt, einen provisorischen Ausschuss zu grün-
lichen Gründen in ihre Heimat zurück. In der
den und Kontakte mit der Wiener Polizei und dem
Zwischenkriegszeit blieb die Kirche für alle in Wien
Ministerium aufzunehmen. In diesem Schreiben
lebenden Serben offen und stellte auch einen wichti-
wurde der Gemeinde ein Grundstück für den Bau
gen Kontaktpunkt zwischen dem jugoslawischen
einer Kirche und eines Pfarrhauses versprochen. Zur
Königreich und der österreichischen Regierung dar.
Gründungsversammlung am 27. November 1860
Im Zuge des Zweiten Weltkrieges kamen wieder viele
waren etwa 1.000 in Wien lebende Serben geladen.
serbische Emigranten nach Wien.
Die vorgelegten Statuten wurden genehmigt, der Anfang für eine Serbisch-orthodoxe Kirchengemeinde
1969 wurde im Belgrader Serbisch-orthodoxen Patri-
in Wien damit gemacht. Der in dem kaiserlichen
archat eine Diözese für Westeuropa gegründet, der
Schreiben versprochene Baugrund für die Kirche
auch die Wiener Kirchengemeinde angegliedert wur-
wurde in einem Grundstück am Franz-Josephs-Kai
de. Inzwischen sind daraus drei Diözesen geworden
gefunden, ebenso wurde der serbischen Gemeinde
und zwar:
eine Parzelle auf dem Wiener Zentralfriedhof (Serbische Abteilung 68b), nahe der dritten Aufbahrungs-
• die Diözese Westeuropa mit Sitz in Paris (F),
halle, zugeteilt.
• die Diözese Mitteleuropa mit Sitz in Himmelsthür
(D),
Kriege und Krisen, aber auch Geldmangel verzögerten die Ausführung des Planes. Der vom Wiener Ma-
• die Diözese für Großbritannien und Skandinavien
mit Sitz in Stockholm (S).
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1974 entstand unter Mithilfe und Mitwirkung ver-
Die Serbisch-orthodoxe Kirche ist eine autokephale
schiedener kirchlicher Organisationen in Österreich
Kirche in voller kanonischer Einheit mit den anderen
ein Zentrum für serbisch-orthodoxe Gastarbeiter, das
orthodoxen Kirchen. Sie steht im Rang eines Patriar-
sich sehr schnell zu einem Pfarrzentrum entwickelte
chates mit dem Sitze in Belgrad. Ihre Selbstständig-
und lange Zeit die einzige Betreuungsstelle in religiö-
keit erlangte sie 1219 und wurde 1346 zum Patriar-
sen, kulturellen und sozialen Belangen darstellte.
chat ausgerufen. Die Kirche zählt heute weltweit 35
Diözesen und Metropolitanate; davon u. a. fünf in
Außer in Wien, wo zur Zeit vier Pfarrer in zwei Kir-
den USA und Kanada, eine für Australien und Neu-
chen arbeiten, bestehen serbische Pfarren auch in St.
seeland sowie drei in Westeuropa.
Pölten, Enns, Linz, Gmunden, Salzburg, Innsbruck,
Graz, Klagenfurt und in Bregenz.
Die Serbisch-orthodoxe Kirche ist Mitglied des Weltkirchenrates, der Konferenz europäischer Kirchen.
Seit 1992 erteilt die Serbisch-orthodoxe Kirche an
Sie pflegt gute Beziehungen zu den orthodoxen
Volksschulen, Hauptschulen, AHS und BHS Reli-
Schwesterkirchen sowie zu den anderen christlichen
gionsunterricht.
Kirchen und bemüht sich, die ökumenischen Beziehungen zu intensivieren.
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3.4. Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde
zur Hl. Auferstehung
(Kurzbezeichnung: Rumänisch-orthodoxe Kirche)
Die Rumänisch-orthodoxe Kirche geht auf die Mis-
sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin“
sionstätigkeit des Heiligen Apostels Andreas zurück,
(Joh. 17, 21).
der das Evangelium in der alten römischen Provinz
Scythia Minor (heute im Südosten Rumänien) ver-
Die politischen Beziehungen zwischen Österreich und
kündet hat.
Rumänien haben die Ansiedlung von Rumänen in
Österreich (vorwiegend in Wien) in Geschichte und
Im Jahr 1885 erlangte die Rumänisch-orthodoxe
Gegenwart stark beeinflusst. Vor allem in der Zeit, da
Kirche ihre Selbständigkeit – die Autokephalie – und
einzelne rumänische Provinzen Teile des Habsburger-
wurde 1925 zu einem Patriarchat erklärt. Sie befin-
Reiches waren – Siebenbürgen (1688–1918), Olte-
det sich in voller dogmatischer, liturgischer und
nien (Kleine Walachei) (1718–1739), Banat (1718–
kanonischer Einheit mit den anderen orthodoxen
1918) und Bukowina (1775–1918) –, kamen viele
Kirchen.
Rumänen nach Wien. In Begleitung mancher rumänischer Fürsten („Woiwoden“) gelangten auch ihre Be-
Nach der letzten Volkszählung (2002) hat Rumänien
rater in die Haupt- und Residenzstadt, wo sie sich
eine Bevölkerung von 21,794.792 Einwohnern, von
niederließen. Nach dem Zweiten Weltkrieg erreichten
denen sich 86,7% als christlich-orthodox bekennen.
einige Rumänen Österreich als Asylanten.
Die Rumänisch-orthodoxe Kirche umfasst sechs Me-
Neben den politischen wurden auch zahlreiche wirt-
tropolien, die ihrerseits aus Erzbistümern und Bistü-
schaftliche Kontakte zwischen den beiden Ländern
mern bestehen. Insgesamt zählt sie 14.870 Gottes-
geknüpft. Bereits im 15. Jahrhundert war der Handel
häuser in 11.102 Pfarren, in denen 13.925 Priester
rege und breit gefächert. Die wirtschaftlichen Bezie-
und Diakone dienen. Die Kirche verfügt über 606
hungen waren so vielfältig, dass es zur Gründung von
Klöster und Skyta mit mehr als 8.000 Mönchen und
rumänischen „Handelskompanien“ mit zahlreichem
Nonnen.
Personal, das sich aus Handelsfamilien oder aus anderen Volksgruppen rekrutierte, kam. Manche von
Für die orthodoxen Rumänen im Ausland gibt es drei
ihnen ließen sich für immer in Wien nieder.
Metropolien (Chisinau, Nürnberg und Paris), zwei
Bistümer (Serbien und Ungarn) und eine Erzbistum
Früh etablierten sich auch kulturelle Beziehungen
(auf dem amerikanischen Kontinent).
der Rumänen zu Wien. Rumänische Studenten – anfänglich mit latinisierten Namen – inskribierten
Die Rumänisch-orthodoxe Kirche ist seit 1961 Mit-
schon im 14. bis 16. Jahrhundert an der Wiener Uni-
glied des Weltkirchenrates, der Konferenz europäi-
versität (Latislaus Wolochus, 1391; Johannes dictus
scher Kirchen und pflegt gute Beziehungen zu allen
Olàh, 1398; Simon de Olàh, 1527, u. a.).
orthodoxen Kirchen sowie zu den anderen christlichen Kirchen als praktisches Zeichen der Fürbitte
Im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts, als rumä-
Christi für alle Glaubenden: „Alle sollen eins
nisch-unierte
(griechisch-katholische)
Studenten
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Aufnahme in dem für sie und für die Ruthenen ge-
wurde am 7. Jänner 1907 eingeweiht und eröffnet
gründeten Seminar bei der Barbarakirche fanden,
und der Jurisdiktion der Metropolie von Czernowitz
wirkte dort der große rumänische Gelehrte Samuil
unterstellt. Gleichzeitig wurden ein Priester und ein
Micu als Studienpräfekt.
Kantor bestellt und ein Chor gegründet, der zu Beginn unter der Leitung des Komponisten und Diri-
In den folgenden Jahrzehnten nahm der Zustrom ru-
genten Gheorghe Dima stand. 1967 wurde die alte
mänischer Studenten nach Wien noch kräftig zu. Sie
Kapelle restauriert, bemalt und mit einer neuen Iko-
organisierten sich in zwei kulturellen Gesellschaften,
nenwand aus Eichenholz versehen.
die sich im Jahr 1871 zu einer einzigen zusammenschlossen, der berühmten akademisch-literarischen
Diese erste Kultstätte wurde bald zum religiös-kultu-
Gesellschaft „România Junã“ (Junges Rumänien). In
rellen Mittelpunkt der Rumänen in Wien; auch eine
ihrem Rahmen tat sich eine ganze Reihe bedeutender
rumänische Schule wurde hier eröffnet. Bald wurde
Männer auf dem Gebiet der Literatur, der Kunst und
die Kapelle jedoch zu klein. Deshalb gründeten füh-
der wissenschaftlicher Forschung hervor.
rende Persönlichkeiten der rumänischen Gemeinde
in Wien anlässlich des 60. Regierungsjubiläums des
Im Bereich des Betty-Roose-Wegs (13. Wiener Ge-
Kaisers (1908) den „Rumänisch-griechisch-orientali-
meindebezirk) besteht seit dem Jahre 1683 ein
schen Kaiser-Jubiläums-Kirchenbau- und Kirchen-
Kreuzaltar, der vom rumänischen Fürsten Serban
gemeindegründungs-Verein in Wien“. Dieser Verein
Cantacuzino an jener Stelle, wo er mit seinen Solda-
sammelte fast zehn Jahre hindurch bedeutende Geld-
ten und dem Priester sein tägliches Gebet sprach, er-
beträge, die einem eigenen Baufonds zugeführt wur-
richtet wurde. Was das kirchliche Leben anbelangt,
den. Leider wurde dieser Fonds infolge der Ereignisse
feierten die orthodoxen Rumänen Wiens anfänglich
des Ersten Weltkrieges wertlos, in den folgenden Jah-
ihre Gottesdienste zusammen mit den Orthodoxen
ren war eine Wiederaufnahme dieser gut gemeinten
anderer Nationalitäten in der Kapelle „Zum Hl. Ge-
Absicht nicht mehr möglich. Die wirtschaftlichen
org“, die im Jahre 1730 errichtet wurde.
Schwierigkeiten, vor allem aber die Geldentwertung
vereitelten den Wunsch nach einer eigenen ru-
Im Jahre 1787 erbauten sie dann gemeinsam mit den
mänischen Kirche. Der Wunsch nach einem eigenen
Griechen eine eigene Kirche (1. Wiener Gemeindebe-
Gotteshaus konnte schließlich im Jahre 2003 durch
zirk, Fleischmarkt 13). Kaiser Joseph II. approbierte
den Bau einer rumänisch-orthodoxen Kirche mit
ihre Organisation durch ein besonderes Privileg, das
einem dazugehörigen Gemeindezentrum in Wien
von seinen Nachfolgern bestätigt wurde. Die Rumä-
XI., Simmeringer Hauptstraße 161 verwirklicht wer-
nisch-orthodoxe Kirchengemeinde wurde der Juris-
den. Diese Kirche ist dem Hl. Andreas, dem Patron
diktion der Metropolie von Czernowitz unterstellt.
Rumäniens gewidmet.
Da die Rumänen ihre Liturgie in der eigenen Sprache
Durch das Orthodoxengesetz (1967) wurde die
hören wollten, gründeten sie Ende des 19. Jahrhun-
rumänisch-orthodoxe Kirchengemeinde in Wien als
derts eine eigene orthodoxe Kirchengemeinde. Als er-
Körperschaft des öffentlichen Rechts bestätigt. Rumä-
ster Schritt auf diesem Weg wurde in der Löwelstraße
nisch-orthodoxe Kirchengemeinden wurden auch in
(1. Wiener Gemeindebezirk) eine Wohnung gemie-
Salzburg und Graz organisiert. Die Rumänisch-
tet, die als eigene Kapelle eingerichtet wurde; sie wird
orthodoxe Kirche in Österreich gehört zur Rumä-
auch heute noch als solche genutzt. Diese Kapelle
nisch-orthodoxen Metropolie für Deutschland und
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Zentraleuropa, die ab Juni 1994 von Seiner Eminenz
1.170 Familien; am Gottesdienst nehmen aber auch
Metropolit Dr. Serafim Joantã geleitet wird.
rumänische Touristen und Interessierte, die die
rumänisch-orthodoxe Liturgie kennen lernen wollen,
Zu den hochrangigen ökumenischen Kontakten, die
teil. Die Pfarre organisiert auch Bibelgespräche, Se-
die Pfarre organisiert, zählen der Besuch des verewig-
nioren- und Jugendtreffen. In den öffentlichen Wie-
ten Patriarchen Justinian im Jahre 1968 und der Be-
ner Schulen gibt es einen rumänisch-orthodoxen Re-
such, den der derzeitige Patriarch Teoctist im Juni
ligionsunterricht.
1987 der Katholischen Kirche Österreichs anlässlich
der 200-Jahr-Feier der Anerkennung der rumäni-
Die rumänisch-orthodoxe Pfarre unterhält gute Be-
schen Gemeinde Wiens durch Joseph II. im Jahr
ziehungen sowohl zur Erzdiözese Wien als auch zur
1787 und anlässlich der 80-Jahr-Feier des Bestehens
Evangelischen Kirche, Altkatholischen Kirche und
der rumänischen Kapelle abstattete.
zur Stiftung „Pro Oriente“. Sie pflegt den direkten
Kontakt zu manchen Pfarren in und außerhalb
Die rumänisch-orthodoxe Pfarre in Wien, die seit
Wiens, wo sie die Liturgie feiert und Kirchenkonzerte
1993 von Pfarrer Dr. Nicolae Dura geleitet wird, zählt
oder ökumenische Gottesdienste veranstaltet.
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3.5. Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus
Die Geschichte der Russisch-orthodoxen Kirche in
jenen 42 Jahren, in denen der Erzpriester Michael
Österreich ist mit der Entwicklung der Beziehungen
Rajewskij (1842–1884) in Wien als Pfarrer der
zwischen Österreich und Russland einerseits und mit
Russisch-orthodoxen Kirche wirkte.
der Existenz orthodoxer Gemeinschaften im alten
Österreich andererseits eng verbunden. Die Bemü-
Zu dieser Zeit wurde der Plan gefasst, ein eigenes Kir-
hungen um die Gründung einer Russisch-orthodo-
chengebäude für die Russisch-orthodoxe Kirche in
xen Kirche in Wien gehen auf die Zeit Peters I. zu-
Wien zu errichten. Dieser Plan konnte schließlich in
rück und zogen sich über einige Jahrzehnte hin. Seit
den Jahren 1893 bis 1899 verwirklicht werden. Die
der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen
Errichtung der Kirche zu Ehren des heiligen Nikolaus
Österreich und Russland gab es in Wien eine „russi-
erfolgte auf dem Grundstück, das im 3. Wiener Ge-
sche Kolonie“, eine Gemeinschaft orthodoxer Russen,
meindebezirk zwischen Reisnerstraße, Bahngasse
deren geistliche Betreuung zunächst von orthodoxen
und der ehemaligen Richardgasse (heute Jaurèsgasse)
Priestern nicht russischer Nationalität (von Griechen
für die kaiserlich-russische Botschaft erworben wor-
und Serben) wahrgenommen wurde.
den war.
Der erste in Wien akkreditierte russische Botschafter,
Der Erste Weltkrieg unterbrach die Entwicklung der
Graf Michael Bestuzew-Rjumin, unternahm die er-
Russisch-orthodoxen Gemeinde in Wien. In der
sten Versuche, in Wien eine ständige russische Kirche
Zwischenkriegszeit blieb die St.-Nikolaus-Kirche ge-
einzurichten. Im Jahre 1750 berichtete er nach
schlossen; sie wurde erst gegen Ende des Zweiten
Petersburg, dass er den serbischen Mönchspriester
Weltkrieges wieder geöffnet. Die Gemeinde benützte
Michael Bani beauftragt hatte, für ihn und seine Mit-
während dieser Zeit gemietete Räumlichkeiten, die
arbeiter orthodoxe Gottesdienste abzuhalten. 1762
zur gottesdienstlichen Verwendung eingerichtet wur-
kam der erste russisch-orthodoxe Priester, Simeon
den.
Matwejew, nach Wien.
Seit 1946 ist die St.-Nikolaus-Kirche Bischofssitz des
Die Gottesdienste wurden zunächst in einem Raum
russisch-orthodoxen Diözesanbischofs für Wien und
der Residenz des Botschafters abgehalten. Im Jahre
Österreich. Die Russisch-orthodoxe Kirchengemein-
1765 wurden für die Wiener Botschaftskirche eigene
de hat in Österreich den Status einer Körperschaft
Räumlichkeiten gemietet, in denen sich auch die
des öffentlichen Rechts zufolge ihrer staatlichen An-
Wohnungen des Priesters und seiner Mitarbeiter be-
erkennung.
fanden. Auf diese Weise bildete sich in Wien eine
orthodoxe Kirchengemeinde, zu der später nicht nur
Die Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde in Wien,
die Russen, sondern auch zahlreiche Angehörige der
die auch intensive ökumenische Kontakte pflegt,
slawischen Bevölkerung Österreich-Ungarns zählten.
untersteht dem Patriarchat Moskau. Sie wird von
Diese Entwicklung erreichte einen Höhepunkt in
Seiner Exzellenz Bischof A. Hilarion geleitet.
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3.6. Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski
Historische Zeugnisse sprechen von einer bulgari-
ten Bulgarisch-orthodoxen Kirche in Österreich
schen Präsenz in Wien schon um die Mitte des
unternommen; die Balkankriege und die beiden
17. Jahrhunderts. So traf im Herbst des Jahres 1656
Weltkriege beeinträchtigten diese Bemühungen je-
der bulgarische katholische Bischof Petar Parcevich
doch.
mit Kaiser Ferdinand III. zusammen, der ihm den
Adelstitel verlieh. Bischof Petar Parcevich, der das
Dies wurde erst im Jahre 1967 möglich, als Erzpries-
Doktorat der Theologie in Rom erworben hatte und
ter Dozent Nikolaj Schiwaroff, Dr. Kyrill Todoroff,
Griechisch, Latein, Italienisch, Walachisch, Arme-
Elisabeth Willner, Georgi Neikoff und Kommerzialrat
nisch und Bulgarisch beherrschte, wurde vom Kaiser
Anissim Christoff eine bulgarisch-orthodoxe Kir-
nicht nur mit kirchlichen Missionen in Bulgarien und
chengemeinde in Österreich gründeten. Der erste
in der Moldau beauftragt, sondern auch mit rein
bulgarische Gottesdienst wurde am 24. Dezember
weltlichen Missionen in Warschau, Venedig, Rom
1967 in der Russisch-orthodoxen Kirche in Wien ge-
und in der Ukraine.
feiert. Ein Jahr später wurde der Kirchenrat gewählt,
am 19. Mai 1969 schließlich wurde die Bulgarisch-
Die Bemühungen der bulgarischen Gemeinschaft in
orthodoxe Kirchengemeinde „Hl. Iwan Rilski“ von
Österreich, eine eigene und selbständige orthodoxe
der Republik Österreich gesetzlich anerkannt.
Kirche zu gründen, reichen bis ins 19. Jahrhundert
zurück. Schon bald nach dem Jahr 1800 wurde diese
Der Kirchenrat besteht aus sechs Personen. Vorsit-
Idee von in Wien lebenden Kaufleuten und Emigran-
zender ist der Pfarrer. Er vertritt die Gemeinde. Die
ten aufgegriffen. Es gab immer wieder unüberwind-
Kirchliche Revisionskommission besteht aus drei
bare Hindernisse. Eines davon war der Einspruch der
Personen, einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern.
Serbisch-orthodoxen Kirche, die zur Zeit der Monar-
Ihr obliegt die sorgfältige Prüfung der kirchlichen
chie das Recht für sich beanspruchte, sämtliche
Geldmittel. Beide Leitungsgremien werden alle vier
Orthodoxgläubige slawischer Abstammung zu be-
Jahre von der allgemeinen Jahreshauptversammlung
treuen. Die in Wien lebenden Bulgaren mussten auch
gewählt.
auf die Hilfe ihrer Heimat verzichten, die damals
noch unter türkischer Herrschaft stand.
In Österreich leben mehr als 10.000 Personen, die
bulgarischer Nationalität sind. Die Mehrheit davon
Wie sehr aber schon damals Österreich für die Entfal-
ist in Wien und Umgebung wohnhaft, der Rest in
tung der nationalen Gefühle des bulgarischen Volkes
den Ballungsbereichen Eisenstadt, Graz, Innsbruck,
und für seine kulturelle Entwicklung von Bedeutung
Klagenfurt, Linz und Salzburg.
war, geht aus der Tatsache hervor, dass mehr als die
Hälfte der im Ausland in bulgarischer Sprache er-
Seit 1994 besitzt die Kirchengemeinde eine eigene
schienenen Bücher in Wien gedruckt wurde.
Kirche im 4. Wiener Gemeindebezirk am Kühnplatz
7, der Gottesdienst wird in kirchenslawischer, bulga-
Seit der Erlangung der staatlichen Eigenständigkeit
rischer und deutscher Sprache gefeiert. Seit 1990
Bulgariens im Jahr 1878 wurden zahlreiche Versuche
wird die Bulgarisch-orthodoxe Kirche in Österreich
zur Gründung einer selbstständigen und anerkann-
von Bischofsvikar Mag. theol. Iwan Petkin vertreten,
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der auch die Pfarre in Wien leitet. Die Bulgarisch-
ten Simeon, der derzeit seinen Sitz in Budapest und
orthodoxe Kirche in Wien hat einen gemischten Chor
in Berlin hat. Alle internationalen Beziehungen und
(ca. 15 Personen), der zur Hälfte aus Opernsängern
Verbindungen werden von Seiner Eminenz mit Hilfe
und Opernsängerinnen besteht. Der Kirchenchor
des Diözesanrates gepflegt.
nimmt auch an Gottesdiensten im Wiener Stephansdom teil und gibt bei verschiedenen Anlässen
Die Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde „Hl.
Konzerte.
Iwan Rilski“ ist Mitglied des Ökumenischen Rates
der Kirchen und nimmt durch ihre Priester, Hypodia-
Die Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde in Öster-
kone und Gläubigen an allen Initiativen und Ver-
reich ist Teil der mittel- und westeuropäischen
anstaltungen teil, die der Einheit der christlichen
Diözese des bulgarischen Patriarchats. Diese steht
Kirchen gewidmet sind. Sie selbst organisiert und
seit dem Jahre 1979 unter der Obhut des Metropoli-
führt derartige Veranstaltungen durch.
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4. Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
Armenier leben seit dem 17. Jahrhundert in Öster-
unterstützten. Im Dezember 1959 wurde Sarkis
reich. Die anfänglich kleine Gemeinde, meist aus
Karabetian (†1978) zum Obmann der Wiener Ge-
Kaufleuten im Dienst des Hauses Habsburg beste-
meinde gewählt. Anfang 1962 ließ sich Vardapet
hend, wuchs ständig.
Krikorian als Seelsorger in Wien nieder. Den
fast hundertjährigen Wunsch der armenischen
Während der Amtszeit des armenischen Patriarchen
Kolonie nach einer eigenen Kirche konnte der
von Konstantinopel, Nerses Varzapetian (1874–
Kirchen(bau)verein unter seinem Obmann und dem
1884), wurden mit Zustimmung des Vertreters
neuen Pfarrer in diesem Jahrzehnt realisieren. Am
der Hohen Pforte in Österreich Pläne zur Erbauung
5. März 1964 wurde im 3. Wiener Gemeindebezirk
einer armenischen Kirche in Wien erwogen. Diese
ein Haus (Kolonitzgasse 11) und das dazugehörige
Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg. Am 10. De-
Grundstück mit der Absicht gekauft, im Hof eine Kir-
zember 1896 beantragte noch einmal eine Gruppe
che zu errichten. Dieses Vorhaben wurde mit finan-
von 19 Armeniern bei der niederösterreichischen
zieller Hilfe der aus Smyrna stammenden Armenierin
Statthalterei die Bewilligung zur Konstituierung einer
Rose Tricky aus London realisiert. Die feierliche Ein-
selbständigen Kirchengemeinde oder eventuell einer
weihung der Kirche St. Hripsime in Namen der Stif-
Filiale der Suczawaer Armenisch-apostolischen Ge-
terin fand am 21. April 1968 durch Seine Heiligkeit
meinde, die schon seit dem Ende des 18. Jahrhun-
Katholikos Vasken I. in Anwesenheit zahlreicher
derts in Österreich anerkannt ist. Auch dieses Unter-
Würdenträger der armenischen Kirche sowie höch-
nehmen führte zu keinem Ergebnis, weil die Zahl der
ster staatlicher und kirchlicher Stellen in Österreich
Armenier in Wien, damals zirka hundert, den öster-
statt.
reichischen staatlichen Behörden als zu gering
erschien.
Am 2. Jänner 1980 errichtete Seine Heiligkeit Katholikos Vasken mit seiner Enzyklika Nr. 994 aus Öster-
In den folgenden zehn bis fünfzehn Jahren festigte
reich und Deutschland eine neue Diözese für Mittel-
sich die armenische Kolonie in Wien sowohl im na-
europa mit dem Sitz in Wien. Auch die Gemeinden
tionalkirchlichen Bewusstsein als auch in finanzieller
in Schweden gehören zu dieser Jurisdiktion. Am
Hinsicht, worauf die Armenier auf die Errichtung
21. September 1986 wurde Prälat Dr. Krikorian zum
eines eigenen Gotteshauses drängten. So kamen im
Bischof geweiht. Im Oktober 1992 wurde er anläss-
Dezember 1912 etwa fünfzig Personen unter der
lich seines 60. Geburtstages zum Erzbischof er-
Führung des Priesters Aristakes Fesslian aus Suczawa
nannt.
zusammen und errichteten im 1. Wiener Gemeindebezirk, im Dachgeschoss des Hauses Dominikaner-
Derzeit leben in Österreich, hauptsächlich in Wien,
bastei 10, eine Hauskapelle.
ca. 3.000 Armenier und eine kleine Anzahl armenischer Studenten aus verschiedenen Ländern des Na-
Vor und nach dem Zweiten Weltkrieg gelangten
hen Ostens. Während des wirtschaftlichen Auf-
immer mehr Armenier nach Wien, die – mit Hilfe des
schwunges in Österreich sind viele armenische Arbei-
Allgemeinen Armenischen Wohltätigkeitsvereins in
ter aus der Türkei nach Österreich gekommen. Eben-
New York – auch ihre Landsleute in Deutschland
so haben sich in den Jahren 1979/80 etwa 1.000
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Armenier aus dem Iran in Österreich, vor allem in
gen zu anderen Kirchen, so auch in Österreich,
Wien, niedergelassen.
bedacht ist. Die Armenisch-apostolische Kirchengemeinde ist einerseits Mitglied des Ökumenischen
Außer der Armenisch-apostolischen Kirche, die im
Rates der Kirchen und arbeitet dadurch mit den nicht
Dezember 1972 als selbständige Religionsgesellschaft
katholischen Kirchen des Landes eng zusammen, an-
vom Unterrichtsministerium anerkannt wurde, be-
dererseits unterhält sie über die Stiftung „Pro Orien-
stehen derzeit in Wien folgende Organisationen:
te“ besonders gute Beziehungen zur Römisch-katholischen Kirche.
• „Armenien-Fonds“ zur Unterstützung des Wiederaufbaus Armeniens;
• Allgemeiner Armenischer Wohltätigkeitsverein (zuletzt 1960 wiedergegründet);
• Armenische Studentenvereinigung (auch diese
Die Armenisch-apostolische Kirchengemeinde Österreichs pflegt enge Beziehungen mit den Schwestergemeinden in Westeuropa, aber auch mit der Kolonie
im Libanon, im Iran, in der Türkei und in den USA.
wurde 1960 wieder neu gegründet);
• Österreichisch-Armenische Kulturgesellschaft (ge-
Da die Kirche generell für die Armenier das Zentrum
gründet 1976, um die österreichisch-armenischen
des Gemeinschaftslebens ist, suchen jedes Jahr
kulturellen Beziehungen zu vertiefen und zu pfle-
zahlreiche armenische Touristen aus der ganzen Welt
gen).
während ihres Aufenthaltes in Wien die Kirche
St. Hripsime auf, um hier Kontakt zu ihren Lands-
Die armenische Kirche ist eine Diasporakirche, die
über die ganze Welt verstreut und auf gute Beziehun-
leuten aufzunehmen.
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5. Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Die Syrisch-orthodoxe Kirche ist eine der christlichen
im Textilgewerbe tätig und in der Umgebung von
Urkirchen, die ihre Entstehung auf die Missionstätig-
Wien in Gärtnereien beschäftigt sind. Die geistliche
keit der Apostel Paulus, Barnabas und Petrus in
Betreuung lag in den Händen des aus der Osttürkei
Antiochien sowie auf die der Apostel Taddäus und
stammenden Priesters, Bischofsvikar Abuna (Vater)
Thomas in Edessa zurückführt. Die Liturgie wird bis
Emanuel Aydin, der in der Türkei, im Libanon, in
heute hauptsächlich in aramäischer Sprache gefeiert.
Wien und Rom Theologie sowie in Rom auch Kirchenrecht und Zivilrecht studiert hat und der in
Bis zum Konzil von Ephesos im Jahre 431 verlief die
verschiedenen Seelsorgebereichen tätig ist. 1974
kirchliche Entwicklung in Übereinstimmung mit der
wurde vom syrischen Patriarchen in Antiochien und
Kirche in Rom und in Konstantinopel. Theologische
dem gesamten Osten in Wien eine syrisch-orthodoxe
und politische Streitigkeiten im 5. Jahrhundert führ-
Kirchengemeinde gegründet. Diese wurde noch im
ten dazu, dass das Patriarchat von Antiochien die Be-
selben Jahr in den Ökumenischen Rat der Kirchen in
schlüsse des Konzils von Chalkedon im Jahre 451
Österreich aufgenommen. Die Erzdiözese Wien stell-
nicht annahm und eine eigene kirchliche Tradition
te der Kirchengemeinde die alte Lainzer Pfarrkirche
gegenüber den anderen Patriarchaten der katholi-
zur Verfügung, in welcher bis heute die Gottesdienste
schen Kirche begründete. Obwohl nicht so deutlich
gefeiert werden.
wie bei anderen kirchlichen Entwicklungen wurde
die Auffassung der Syrisch-orthodoxen Kirche in der
Die Zahl der Angehörigen der syrisch-orthodoxen
Vergangenheit im Abendland immer wieder als
Kirchengemeinde wuchs von etwa 500 Personen in
monophysitisch bezeichnet. Im Lichte der heutigen
der Mitte der siebziger Jahre bis heute auf mehr als
ökumenischen Bestrebungen wurde wiederholt dar-
5.000 Gläubige an. Dies erfolgte einerseits durch Zu-
auf hingewiesen, dass diese Kirche letztlich nur im
wanderung von syrisch-orthodoxen Christen aus der
Sinne der Beschlüsse des Konzils von Ephesos in
Türkei, Syrien, Libanon und aus dem Irak, anderer-
christologischer Hinsicht die Identität des Menschge-
seits gründeten die ersten Angehörigen der Kirchen-
wordenen mit dem Gottessohn besonders betonte,
gemeinde in Wien Familien. Fast 90 Prozent der heu-
was in der Folge als Monophysitismus gedeutet wur-
tigen Kirchenmitglieder erwarben in der Zwischenzeit
de. Für die Ablehnung der Beschlüsse des Konzils
die österreichische Staatsbürgerschaft.
von Chalkedon waren vielfach politische Umstände
im Vorderen Orient maßgebend.
In kirchlicher Hinsicht untersteht die Wiener Kirchengemeinde der Syrisch-orthodoxen Kirche auf-
Die Anhänger der Syrisch-orthodoxen Kirche leben
grund des Status der Syrisch-orthodoxen Kirche
heute im wesentlichen in der Osttürkei, in Syrien,
von Antiochien vom 15. November 1981 dem Patri-
Irak und im Libanon sowie in Australien, Indien und
archat von Antiochien und dem gesamten Osten mit
in Süd- und Nordamerika.
dem Sitz in Damaskus. In gleicher Weise gelten für
die Wiener Gemeinde die Statuten der Gemeinde-
Zu Beginn der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts
räte aller zur Syrisch-orthodoxen Kirche von Anti-
kamen Gastarbeiterfamilien aus der Türkei nach
ochien gehörenden Diözesen vom 25. Februar
Österreich, die vor allem in der Textilindustrie und
1982.
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Trotz des Namens handelt es sich bei der Syrisch-
Schon in den vergangenen 25 Jahren hat sich die
orthodoxen Kirche nicht um eine orthodoxe Kirche
Syrisch-orthodoxe Kirche selbständig erhalten und
im Sinne des Bundesgesetzes über äußere Rechtsver-
war in der Lage, die religiösen Bedürfnisse ihrer
hältnisse der Griechisch-orientalischen Kirche in
Angehörigen voll sicherzustellen. Der Sprengel der
Österreich, sondern um eine altorientalische oder
Gemeinde bezieht sich vorerst – bis zur Gründung
nicht chalkedonensische Kirche, die eine der ältesten
weiterer Gemeinden – auf ganz Österreich. Der Vor-
christlichen Religionsgemeinschaften ist.
stand der Kirche besteht aus zwölf österreichischen
Staatsbürgern.
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6. Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Die Koptisch-orthodoxe Kirche ist die erste Kirche in
de kirchliche Hierarchie eingerichtet und etwa 150
Afrika, deren Mitglieder sich in der Tradition der
Kirchen gegründet – in Europa, in den USA, in Kana-
Nachfolge der Pharaonen sehen. Sie führt ihre Entste-
da und in Australien.
hung auf den Apostel Markus zurück, der die Kirche
im Jahr 61 in Alexandrien gründete. Die Kirche in
Die Koptische-orthodoxe Kirche befolgt die sieben
Ägypten gilt auch als die Wiege des christlichen
Sakramente der Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße,
Mönchstums. Der Heilige Antonius der Große be-
Priesterweihe, Ehe und Krankensalbung. Die Taufe
gründete dort die Tradition des Mönchstums und leg-
wird üblicherweise als Säuglingstaufe unter dreimali-
te mit den Geboten der Keuschheit, des Gehorsams
gem Eintauchen in geweihtes Wasser gespendet. Das
und der freiwilligen Armut auch die Grundpfeiler des
Kirchenjahr beginnt nach dem koptischen Kalender
mönchischen Lebens fest. Von Ägypten aus verbreite-
am 12. September und wird von sieben großen Fest-
te sich diese Lebensform in der ganzen Welt. Der
en geprägt: Weihnachten (am 7. Jänner), Epiphanie,
Koptischen Kirche gehörte auch der Heilige Athana-
Verkündigung des Herrn, Palmsonntag, Ostern,
sios, Patriarch von Alexandria und bedeutender Kir-
Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Große Bedeu-
chenlehrer an, der das von allen Christen der Welt
tung kommt auch der Verehrung der Jungfrau Maria,
anerkannte nicaenische Glaubensbekenntnis festlegte
der Apostel, Märtyrer und der anderen Heiligen zu.
und den Häretiker Arian bekämpfte. Im dritten und
vierten Jahrhundert n. Chr. wurde die Koptische Kir-
Im 20. und 21. Jahrhundert kam es durch Papst
che zu einer Märtyrerkirche. Die Situation besserte
Kyrillos IV. zu einer Erneuerung der Koptischen
sich erst im vierten Jahrhundert in der Ära Konstan-
Kirche. 1972 markierte der Amtsantritt von Papst-
tins des Grossen. Mit dem Konzil von Chalkedon
Patriarch Schenouda III., der seinen Sitz in Kairo hat,
451, das den Monophysitismus als Irrlehre verurteil-
den Beginn einer Goldenen Ära: seither ist nicht nur
te, haben sich die orientalisch-orthodoxen Kirchen,
die Zahl der Gläubigen in der Koptischen Kirche ge-
zu denen auch die Koptische Kirche zählt, von der
stiegen, sondern auch der Nachwuchs in den Klös-
westlichen Kirche abgespalten. Die Koptische Kirche
tern, Kirchen und theologischen Hochschulen. Heute
behielt ihre Lehre von der vollkommenen Einheit der
umfasst die Koptisch-orthodoxe Kirche weltweit ca.
zwei vollkommenen Naturen Christi, der göttlichen
12 Millionen Menschen.
und der menschlichen, bei. Die Koptisch-orthodoxe
Kirche steht mit den anderen orientalisch-orthodo-
In Österreich besteht seit 1976 eine koptische Kir-
xen Kirchen in voller kirchlicher und sakramentaler
chengemeinde, die von Pater Johannes Elbaramosy
Gemeinschaft. Im siebenten Jahrhundert zählten die
geleitet wurde. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die
Kopten bereits ca. sieben Millionen Christen in Ägyp-
Betreuung der Kopten in der Schweiz, Dänemark und
ten.
Deutschland. Damals gab es nur wenige koptische
Familien, die in den 1960er Jahren, meist als Studen-
Erst im 20. Jahrhundert hat sich die fast 2000-jährige
ten oder Geschäftsleute, nach Österreich gekommen
Koptische Kirche über Ägypten hinaus geöffnet und
waren. In den ersten Jahren waren die Kopten zuerst
zu einer Weltkirche gewandelt. Zur Betreuung der
Gäste bei der griechischen Kirche, dann bei der
koptischen Emigranten wurde eine weltumspannen-
katholischen Kirche in der Wagramer Strasse im
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22. Wiener Gemeindebezirk. Eine enge Beziehung
Inhalten versehen wurden. So ist die Musik der Pha-
konnte Pater Johannes besonders zur Schottenabtei
raonen in der koptischen Kirche lebendig geblieben.
aufbauen, in deren Kloster er 25 Jahre als Gast lebte
und auch seine koptischen Gemeindemitglieder emp-
Auch in Graz konnten sich die Kopten durch den
fangen konnte.
Umbau einer alten Fabrik in der Wiener Straße 246
eine eigene Kirche schaffen.
Heute umfasst die koptische Gemeinde in Österreich
einige tausend Gläubige, die vor allem in Wien und
Da das Mönchstum in der koptischen Glaubensge-
Graz, aber auch in Linz, Klagenfurt und Salzburg
meinschaft eine zentrale Rolle spielt, erwarb die kop-
beheimatet sind. Seit dem Jahr 2000 wird sie von
tische Gemeinde im November 2001 Schloss Ober-
Bischof Gabriel geleitet, zu dessen Seelsorgebereich
siebenbrunn (Niederösterreich), welches sich ehe-
neben Österreich auch die Ostschweiz gehört. Er
mals im Besitz von Prinz Eugen befand. Dort soll
betreut die österreichische Gemeinde zusammen mit
nicht nur ein Kloster, sondern ein ökumenisches
fünf Priestern.
Begegnungszentrum und eine Theologieschule entstehen.
Durch die wachsende Zahl der Gläubigen wurde
auch das Bedürfnis nach einem eigenen Kirchenbau
Auch die rechtliche Lage der Koptisch-orthodoxen
immer stärker. Am 25. April 1998 konnte von Papst-
Kirche in Österreich wurde verbessert. Im April 2003
Patriarch Schenouda III. im Rahmen einer feierlichen
trat das Gesetz über „äußere Rechtsverhältnisse der
Zeremonie der Grundstein für die Kirche in der Qua-
orientalisch-orthodoxen
denstrasse 4–6, im 22. Wiener Gemeindebezirk ge-
(„Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz“) in Kraft,
legt werden. Wie es der Tradition der Kopten ent-
in welchem der Koptisch-orthodoxen Kirche die Stel-
spricht, vereint der Bau östliche und westliche Kunst.
lung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuer-
Die besondere Atmosphäre entsteht durch das Erbe
kannt wurde. Damit wurde eine einheitliche Rechts-
der pharaonischen Kultur – in der Kunst sehen sich
grundlage für die orientalisch-orthodoxen Kirchen in
die heutigen Kopten als die Nachfahren der Pharao-
Österreich geschaffen und somit die Koptische Kir-
nen. Pharaonische Kunst lebt in den koptischen
che den beiden anderen orientalisch-orthodoxen Kir-
Klöstern, Kirchen, Gemälden, Fresken, Ikonen und
chen in Österreich, nämlich der Armenisch-apostoli-
Holzarbeiten weiter; die koptischen Hymnen gehen
schen und der Syrisch-orthodoxen Kirche, gleichge-
auf pharaonische Melodien zurück, die mit neuen
stellt.
Kirchen
in
Österreich“
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7. Altkatholische Kirche Österreichs
Die Altkatholische Kirche entstand aus dem inner-
vorgelegte Kirchenverfassung, die „Synodal- und
katholischen Widerstand gegen die beiden Dogmen
Gemeindeordnung“, angenommen und der Synodal-
von der Unfehlbarkeit (Infallibilität) und der bischöf-
rat gewählt, dessen erster Vorsitzender Dr. Carl Linder
lichen Allgewalt (Jurisdiktionsprimat) des Papstes, die
wurde. Die Synodalversammlung vom 9. Juni 1879
1870 allgemein verpflichtend verkündet wurden. Jene
beschloss eine Reihe von Reformen, wie die Mitent-
Katholiken, die aus Glaubensgründen diese Dogmen
scheidung der Laien in der Kirchen- und Gemeinde-
nicht annahmen, nannten sich „altkatholisch“, weil
leitung, die Einführung der Muttersprache im Gottes-
sie sich zum Glauben der einen, ungeteilten, alten,
dienst, sowie die Aufhebung des Zölibatszwangs und
katholischen und apostolischen Kirche der ersten
der Verpflichtung zur Ohrenbeichte. Erst 1888 erhielt
Jahrhunderte bekannten. So kam es zur Bildung „alt-
die Altkatholische Kirche in Pfarrer Amandus (auch:
katholischer Aktionskomitees“, deren Vertreter – un-
Milos) Czech einen Bistumsverweser; die Zustim-
ter ihnen der Münchner Stiftspropst und Kirchenhis-
mung zur Wahl eines Bischofs wurde staatlicherseits
toriker Ignaz von Döllinger – sich 1871 zum „Ersten
versagt, da die für dieses Amt notwendige finanzielle
Altkatholischen-Kongress“ in München versammelten
Grundlage noch nicht gegeben erschien. Der Bischofs-
und weiterführende Schritte besprachen.
sitz Wien wurde jedoch 1896 nach Warnsdorf verlegt.
Obwohl die Altkatholische Kirche in den ersten Jahr-
In Österreich wurde mit Gemeindebeschluss vom
zehnten mit vielen Schwierigkeiten, wie Mangel an
6. Oktober 1871 die Rathauskapelle St. Salvator in
Geistlichen, großen Entfernungen bei der Betreuung
Wien (1. Wiener Gemeindebezirk) den „antivati-
der Gläubigen und finanziellen Sorgen zu kämpfen
kanisch gesinnten Katholiken“ zur Benützung
hatte, nahm die Zahl der altkatholischen Gläubigen in
übergeben, sodass am 15. Oktober 1871 Pfarrer
den folgenden Jahren erheblich zu. 1901 wurde eine
Alois Anton in diesem Gotteshaus den ersten alt-
Filialgemeinde in Graz errichtet, die bereits 1909
katholischen Gottesdienst feiern konnte. Tags darauf
Selbstständigkeit als Kirchengemeinde erlangte. In
verfügte Kardinal Rauscher das Lokalinterdikt über
Linz entstand 1904 eine Filialgemeinde der Kirchen-
die Salvatorkapelle, das erst 1969 von Kardinal Dr.
gemeinde Ried im Innkreis. Nach dem Ende der Do-
Franz König aufgehoben wurde. Altkatholische Got-
naumonarchie wurden die auf österreichischem Ge-
tesdienste fanden im nordböhmischen Warnsdorf
biet verbliebenen drei Kirchengemeinden Wien, Ried
(16. Oktober 1871) und in Ried im Innkreis (Christ-
im Innkreis und Graz zu einem selbstständigen Bis-
tag 1871) statt. Diese drei Städte wurden die Kern-
tum zusammengeschlossen, dessen Errichtung die
punkte für die im Laufe der folgenden Jahre sich bil-
Kultusabteilung des Ministeriums für Inneres und
denden Kirchengemeinden. Erst nach mehreren Ver-
Unterricht mit Erlass vom 26. März 1921 zustimmte.
suchen und langwierigen Auseinandersetzungen
Bistumsverweser wurde Pfarrer Adalbert Schindelar,
sprach der k. k. Minister für Cultus und Unterricht
der 1924 zum Bischof gewählt wurde. 1922 erreichte
mit Verordnung vom 18. Oktober 1877 die Anerken-
Salzburg, das bisher zu Ried gehört hatte, den Status
nung der Altkatholischen Kirche Österreichs aus.
einer selbstständigen Kirchengemeinde.
Auf der Ersten Ordentlichen Synode (5. Mai 1879)
Nach 1938 wurden die Altkatholische Kirche Öster-
wurden die von Professor von Schulte im Entwurf
reichs und später die der damaligen Tschechoslowa-
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kei mit der „Katholischen Kirche der Altkatholiken
kenntnisgrundlagen und der Liturgie. Das geistliche
des Deutschen Reiches“ nach reichsrechtlichen Vor-
Amt ist dreigeteilt: Diakon/Diakonin – Priester/Pries-
schriften vereinigt. Dieser zwangsweise Zusammen-
terin – Bischof/Bischöfin. Nach Synodenbeschlüssen
schluss brachte eine Reihe von Veränderungen. Es
von 1991 und 1995 stehen alle Ämter grundsätzlich
musste zunächst eine Kirchenbeitragsordnung und
auch Frauen offen. Dem Bischof steht der Synodalrat
eine zentrale Kirchenbeitragsstelle errichtet, außer-
für Verwaltungsaufgaben, insbesondere für die Ver-
dem die „Synodal- und Gemeindeordnung“ den ge-
mögensverwaltung, zur Seite. Bischof und Synodalrat
änderten Verhältnissen angepasst werden. Hand in
bilden die Kirchenleitung. Der Synodalrat besteht aus
Hand damit erfolgte eine Zentralisierung der gesam-
drei geistlichen und sechs weltlichen Mitgliedern, die
ten Kirchenverwaltung. Die Kirchengemeinde Wien
von der Synode auf die Dauer von sechs Jahren
wurde in den vierziger Jahren in sechs selbstständige
gewählt werden. Bischof und Vorsitzender bzw. Vor-
Kirchengemeinden aufgeteilt. Nach Beendigung des
sitzende des Synodalrates vertreten die Kirche nach
Krieges bestanden die größten Probleme in der
außen.
Wiederherstellung der im Krieg beschädigten Gottesdienststätten und in der Schaffung neuer Kirchenräu-
Die Synode ist das oberste gesetzgebende Organ der
me anstelle jener, die den Bomben zum Opfer gefal-
Kirche, das alle drei Jahre zusammentritt. Stimmbe-
len waren. Die finanzielle Lage war mehr als ange-
rechtigt sind der Bischof, die Geistlichen, die Syn-
spannt, doch konnte sich die österreichische Kirche
odalräte weltlichen Standes und die Abgeordneten
der Hilfe ausländischer Kirchen erfreuen. Erst durch
der Gemeinden, die nur weltlichen Standes sein kön-
das „Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die
nen, jeweils Frauen und Männer. Antragsberechtigt
altkatholische Kirche“ (1960) trat eine gewissen Kon-
sind der Bischof, die Geistlichenkonferenz, der Syn-
solidierung ein. 1980 erhielt die Altkatholische Kir-
odalrat und die Kirchengemeinden.
che Österreichs eine neue Kirchenverfassung, die
vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst
Die Altkatholische Kirche Österreichs besteht heute
mit Erlass vom 11. Dezember 1980 genehmigt
aus zwölf Kirchengemeinden. Dem Seelsorger steht
wurde.
ein Gemeindevorstand, dem mindestens drei, höchsten 15 Kirchenräte (Frauen und Männer) angehören,
Die Altkatholische Kirche – in Österreich zählt sie
zur Seite. Die Gemeindeversammlung, das sind die
etwa 18.000 Mitglieder – ist eine Landeskirche. Die
volljährigen Mitglieder der Kirchengemeinde, hat das
Verfassung ist bischöflich-synodal, das heißt, die
Recht der Antragstellung zur Synode und wählt den
Leitung und Verwaltung der Kirche erfolgen im Zu-
Pfarrer, die Kirchenräte sowie die Abgeordneten zur
sammenwirken des Bischofs mit den in den Synodal-
Synode (jeweils Frauen und Männer).
rat gewählten Geistlichen und Laien (Frauen und
Männern).
Die Altkatholische Kirche Österreichs gehört zur
Utrechter Union. Sie ist der Zusammenschluss der
Der Bischof wird von der Synode gewählt und nach
selbstständigen altkatholischen Landeskirchen, die
der Wahl von einem altkatholischen Erzbischof oder
durch ihre Bischöfe in dieser Union vertreten sind.
Bischof unter Assistenz von zwei weiteren Bischöfen,
Grundlage ist die „Utrechter Erklärung von 1889“
die in der apostolischen Sukzession stehen, geweiht.
und die den Kirchen gemeinsame Katholizität des
Der Bischof hat die geistliche Leitung der Kirche in-
Amtes und der Liturgie. Die Bischöfe mit ihren
ne, ihm obliegt die Sorge für die Erhaltung der Be-
theologischen Beratern/Beraterinnen treten regel-
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mäßig zur Internationalen Altkatholischen Bischofs-
können Beschlüsse der IBK verbindlich sein und ver-
konferenz (IBK) zusammen, deren Präsident ex
fassungsmäßig in Kraft gesetzt werden. Daraus folgt,
officio der Erzbischof von Utrecht ist. Die IBK ist für
dass nicht in allen Kirchen der Utrechter Union Be-
alle Fragen zuständig, die die Aufrechterhaltung der
schlüsse der IBK unbedingt in gleicher Weise und zu
Gemeinschaft der altkatholischen Kirchen sowie die
gleicher Zeit vollzogen werden müssen. Internationa-
Beziehungen zu den anderen Kirchen betreffen, und
le Altkatholikenkongresse finden alle vier Jahre statt.
ist befugt, im Namen der altkatholischen Kirchen-
In jedem Jahr wird eine Internationale Altkatholische
gemeinschaft lehramtliche Erklärungen abzugeben
Theologenkonferenz abgehalten. Darüber hinaus be-
und Abkommen mit anderen Kirchen zu schließen.
stehen eine Internationale Liturgische Kommission,
ein Internationales Altkatholisches Laienforum, eine
Dies kann nur im Einvernehmen der Bischöfe und
Altkatholisch-Anglikanische Bischofskonferenz und
nach Rücksprache jedes einzelnen Bischofs mit seiner
eine Altkatholisch-Anglikanische Theologentagung,
Ortskirche geschehen. Erst nach einem solchen
die allesamt der Erörterung gemeinsamer Fragen
wechselseitigen Verfahren möglichst großer Konsens-
dienen.
findung und nach der Annahme durch die Gläubigen
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8. Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich
Die methodistischen Kirchen erwuchsen aus einer religiö-
schen Glaubensbekenntnis bekennt. Darum kann jeder
sen Erneuerungsbewegung innerhalb der anglikanischen
ohne Rücksicht auf Rasse, Farbe, nationale Herkunft
Kirche im 18. Jahrhundert. Der Initiator dieser Erneuer-
und wirtschaftliche Stellung an ihrem Leben teilneh-
ungsbewegung war der anglikanische Pfarrer und Theolo-
men. Weil die Evangelisch-methodistische Kirche als
gieprofessor aus Oxford, John Wesley (1703–1791). Er
Teil der „einen heiligen, allgemeinen, apostolischen Kir-
führte eine überaus wirksame missionarische Tätigkeit in
che“ glaubt, dass der Herr der Kirche alle Christen zum
England, Irland, Schottland und Wales durch. Bedingt
Einssein ruft, strebt sie nach Einheit auf allen Gebieten
durch die Aufklärung und die beginnende industrielle Re-
kirchlichen Lebens.
volution befand sich England in einem Zustand eines tiefgreifenden sozialen und gesellschaftlichen Wandels. John
Die Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich
Wesley wandte sich vor allem an die sozial schwache Ar-
zählt derzeit 1.300 Mitglieder in zehn Gemeinden in
beiterbevölkerung, der die Kirche nichts mehr zu sagen
Wien, Graz, St. Pölten, Linz, Ried im Innkreis, Salz-
hatte. Er predigte auf den Straßen, Plätzen und auf offe-
burg und Bregenz. In Österreich begann die metho-
nem Feld. Zentralthema seiner Verkündigung war der
distische Arbeit im Jahre 1870 durch den Prediger
Aufruf zu einem geheiligten Leben in Liebe und Dienst an
Christian Dieterle in Wien. Die staatliche Anerken-
den Mitmenschen. Wesleys beständiger Kampf für die Be-
nung wurde im Jahre 1951 ausgesprochen. In der
seitigung sozialer Missstände blieb für den Methodismus
derzeit gültigen Verfassung heißt es:
bis heute bestimmend. So trug Wesley zum Beispiel wesentlich dazu bei, dass England als erstes Land den Skla-
§ 1. (1) Die Kirche führt den Namen „Evangelisch-
venhandel durch einen Parlamentsbeschluss untersagte.
methodistische Kirche in Österreich“.
Die religiöse Erneuerungsbewegung innerhalb der anglikanischen Kirche wurde eine selbstständige Kirche im Jah-
(2) Sie besteht aus einer einzigen Kultusgemeinde im
re 1784 in den neu gegründeten Vereinigten Staaten. Zu
Sinne der staatlichen Rechtsvorschriften über die
Weihnachten 1784 konstituierte sich in Baltimore mit Zu-
Anerkennung von Religionsgemeinschaften und er-
stimmung John Wesleys die Methodist Episcopal Church
streckt ihre Tätigkeit auf das ganze Bundesgebiet der
(Bischöfliche Methodistische Kirche). Die methodistische
Republik Österreich. Ihr Sitz ist in Wien.
Bewegung breitete sich rasch in der ganzen Welt aus. Als
John Wesley 1791 starb, gab es 135.000 Methodisten. Im
(3) Die Evangelisch-methodistische Kirche ist ein Teil
Jahr 2000 umfasste die methodistische Glaubensgemein-
der weltweiten Evangelisch-methodistische Kirche.
schaft 70 Millionen Menschen in 130 Ländern. Die Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich ist Teil der
§ 2. (1) Die Glaubensgrundsätze der Evangelisch-
„United Methodist Church“ (so lautet die weltweit offi-
methodistischen Kirche sind in der Kirchenordnung
zielle Bezeichnung der Evangelisch-methodistischen
festgehalten.
Kirche).
(2) Die Evangelisch-methodistische Kirche ist eine evanDie United Methodist Church ist in vielen Ländern der
gelische Kirche. Sie glaubt, dass die Heilige Schrift die
Welt vertreten und Teil der einen Kirche Jesu Christi, zu
Grundlage des christlichen Glaubens und als Richt-
der sie sich gemeinsam mit allen Christen im apostoli-
schnur des christlichen Lebens alles enthält, was zur Er-
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langung der Seligkeit notwendig ist. Sie hält am Aposto-
gelisch-methodistischen Kirche. Eine Jährliche Konfe-
lischen Glaubensbekenntnis fest und bekennt sich dem-
renz tagt immer unter dem Vorsitz eines Bischofs/einer
nach zu der einen heiligen christlichen Kirche.
Bischöfin. Der für Österreich zuständige Bischof Dr.
Patrick Streiff hat seinen Sitz in Zürich. In seiner Abwe-
Die innere Struktur der Evangelisch-methodistische
senheit vertritt ihn der Superintendent.
Kirche ist nicht ohne die Einrichtung der Konferenzen
zu verstehen. Konferenzen sind beratende und gesetz-
Mehrere Jährliche Konferenzen sind zu einer Zentral-
gebende Körperschaften; sie gliedern die Kirche und
konferenz zusammengefasst, die unter anderem für
verbinden zugleich ihre vielfältigen Lebensäußerun-
die Wahl der Bischöfe zuständig sind. Sie teilen den
gen sinnvoll miteinander. Auf der lokalen Ebene be-
Bischöfen ihr Arbeitsgebiet zu und bilden jeweils
steht die Konferenz vor allem aus Laien, auf allen an-
einen Bischofssprengel. Der Bischof/die Bischöfin ist
deren Ebenen (regional und weltweit) sind Ordinierte
für seine/ihre Amtsführung der Zentralkonferenz ver-
und Laien paritätisch vertreten. Diese Konferenzstruk-
antwortlich. Die höchste Instanz auf Weltebene ist die
tur erlaubt es der Evangelisch-methodistischen Kirche,
Generalkonferenz. Ihr steht die Gesetzgebung in allen
weit gehende Freiheit auf lokaler Ebene mit gleichzei-
gesamtkirchlichen Angelegenheiten zu. Die Zentral-
tiger Verantwortung für die Gesamtkirche zu verbin-
konferenz und die Generalkonferenz tagen alle vier
den. Die Ortsgemeinden bilden Bezirkskonferenzen
Jahre. In Europa bestehen derzeit drei Zentralkonfe-
und sind durch diese in die Jährliche Konferenz
renzen. Die Evangelisch-methodistische Kirche in
(Synode) und damit in die gesamte Evangelisch-me-
Österreich gehört zur Zentralkonferenz von Mittel-
thodistische Kirche eingebunden. Die Bezirkskonfe-
und Südeuropa. Diese umfasst Jährliche Konferenzen
renz umfasst alle Personen einer Ortsgemeinde, die
in folgenden Ländern: Algerien, Albanien, Bulgarien,
irgendeine Aufgabe oder Verantwortung in der Ortsge-
Kroatien, Frankreich, Mazedonien, Österreich, Polen,
meinde wahrnehmen. Die Bezirkskonferenz tagt min-
Serbien, Schweiz, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
destens einmal im Jahr unter dem Vorsitz des Super-
Die Evangelisch-methodistische Kirche ist Gründungs-
intendenten. Hier legen der Pastor/die Pastorin und
mitglied des Ökumenischen Rates der Kichen in Öster-
alle Mitarbeitenden Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab.
reich. Seit 1990 besteht mit der Evangelischen Kirche
A. und H.B. offiziell Kanzel- und Abendmahlsgemein-
Die Jährlichen Konferenzen (Synoden) sind die grund-
schaft. Dies schließt die gegenseitige Anerkennung der
legenden Körperschaften der Evangelisch-methodisti-
Ordination und die Zusammenarbeit in vielen Berei-
schen Kirche. Sie setzen sich in der Regel aus einer
chen (z. B. Religionsunterricht) ein.
gleich großen Zahl von Pastoren und von Laien zusammen. Die Pastoren/Pastorinnen werden bei ihrer Ordi-
Von Anfang an hat es die Evangelisch-methodistische
nation als Mitglieder auf Lebenszeit in die Jährliche
Kirche als ihre grundlegende Aufgabe angesehen, in
Konferenz aufgenommen. Die Laienvertreter/innen
einer Zeit wachsender Glaubenslosigkeit Menschen
werden von den Bezirkskonferenzen für vier Jahre ge-
in eine Glaubensbeziehung zu Gott einzuladen und
wählt. Die gesamte Arbeit der Evangelisch-methodisti-
schriftgemäße Heiligung über die Lande zu verbrei-
schen Kirche in Österreich ist als Jährliche Konferenz
ten. Schriftgemäße Heiligung findet nach methodisti-
organisiert. Die genauen Aufgaben der Jährlichen Kon-
schem Verständnis Ausdruck in einem in Politik, Ge-
ferenz sind in der Verfassung der Methodistenkirche in
sellschaft, Kultur und Familie verantwortungsvollen
Österreich in den §§ 5 bis 8 festgelegt und dies in
Leben, das bestimmt ist von Liebe zu Gott und allen
Übereinstimmung mit der Kirchenordnung der Evan-
Menschen.
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9. Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten
Tage (Mormonen) in Österreich
Am 6. April 1830 wurde die Kirche Jesu Christi der
ges und mit Inkrafttreten der religionsbezogenen Be-
Heiligen der Letzten Tage im Nordosten der USA
stimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain
gegründet. Bekannt ist sie auch unter der Bezeich-
glätteten sich die Wogen. Die Gemeinde hatte ihr
nung „Mormonen“. Der Hauptsitz der Kirche ist in
Zentrum in Haag am Hausruck und konnte sich nun
Salt Lake City im US-Bundesstaat Utah. Der zentrale
freier entwickeln. Aber noch immer wurden Gottes-
Glaubensgrundsatz der Kirche lehrt, dass Jesus Chris-
dienste gestört und Mitglieder aus ihren Heimen ver-
tus als Sohn Gottes der Erretter der Menschheit ist.
trieben.
Bereits wenige Jahre nach der Gründung der Kirche
Von der Jahrhundertwende bis zu Beginn des Ersten
bereisten Missionare über England das europäische
Weltkrieges waren einige Missionare in Wien tätig. Es
Festland. Mit Orson Hyde kam 1841 ein Mitglied der
entstand eine kleine Gemeinde, deren Mitgliedschaft
Mormonen nach Österreich, der dem führenden
im Laufe dieser Jahre von 21 auf 46 Personen anstieg.
Gremium der Kirche, dem Kollegium der Zwölf
1914 wurden die Missionare nach Amerika zurück-
Apostel angehörte. 1883 wurden Missionare nach
gerufen, kurz danach die Gemeinde aufgelöst. 1920
Wien gesandt. Im gleichen Jahr fand die erste Taufe
wurde die Gemeinde in Wien erneuert, sie besteht
in Lambach in Oberösterreich statt. Paul Haslinger
seitdem ohne Unterbrechung.
war das erste Mitglied der Kirche im Bereich der heutigen Republik Österreich.
Abgesehen von einzelnen früheren Bekehrungen
nahm eine geregelte Missionstätigkeit in den Landes-
Um die Jahrhundertwende lebte im Dorf Rottenbach,
hauptstädten Linz und Salzburg nach dem Ersten
nächst Haag am Hausruck in Oberösterreich, ein
Weltkrieg ihren Anfang. Die Gemeinden in Graz und
Bauer namens Johann Huber. Er erhielt den Besuch
Klagenfurt,
eines ehemaligen Schulkameraden, des Tischlers
Bruck/Mur, Steyr, Villach, Wels, St. Pölten und Wie-
Martin Ganglmayer. Die beiden Freunde hatten inter-
ner Neustadt entstanden nach dem Zweiten Welt-
essanten Gesprächsstoff: Martin Ganglmayer war
krieg. Mit Verordnung des Bundesministeriums für
nach Amerika ausgewandert und hatte sich dort der
Unterricht vom 27. September 1955 wurde die Kir-
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage an-
che staatlich anerkannt.
Innsbruck,
Dornbirn,
Judenburg,
geschlossen. Bei diesem denkwürdigen Zusammentreffen nahm Johann Huber die Botschaft interessiert
Das erste Kirchengebäude wurde 1937 in Haag am
auf. Er wurde am 27. April 1900 in München getauft.
Hausruck gebaut; 1953 ein weiteres in Salzburg. Das
erste kircheneigene Gemeindehaus in Wien schließ-
Huber machte aus seiner Bekehrung kein Geheimnis,
lich wurde 1961 geweiht. Es folgten weitere Ge-
und so wusste bald jedermann in der Umgebung da-
meindehäuser in Wien und ganz Österreich. Alle
von. Die Folgen waren Schikanen und Verfolgungen.
Gebäude werden ohne öffentliche Mittel errichtet.
Der Michelmeierhof in Rottenbach war das erste Ver-
1988 gab es 13 kircheneigene Gemeinde- und Kul-
sammlungshaus. Erst mit Ende des Ersten Weltkrie-
turzentren.
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Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
Gemeinde zusammen. Die Einbeziehung aller Mit-
in Österreich ist in zwei Pfähle gegliedert. Der Pfahl
glieder in die Kirchenarbeit ist ein besonderes
Wien-Österreich wurde am 20. April 1980 gegrün-
Merkmal der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
det. Er umfasst die Bundesländer Wien, Niederöster-
Letzten Tage.
reich, Burgenland und die Steiermark. Es folgte am
19. Jänner 1997 der Pfahl Salzburg-Österreich, die
Die Kirche fordert die Mitglieder auf, dem Beispiel
Bundesländer Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und
von Jesus Christus nachzufolgen und in Nächstenlie-
Tirol umfassend. Vorarlberg ist kirchenintern in ei-
be und Toleranz den Mitmenschen zu begegnen.
nem weiteren Pfahl organisiert. Ein Pfahl umfasst
Weltweit und in Österreich werden Hilfsprojekte für
mehrere Kirchengemeinden und funktioniert auto-
notleidende Menschen durchgeführt. Wohlfahrtspro-
nom. Er wird vom Pfahlpräsidenten geleitet; dieser
gramme helfen die Entwicklung des Einzelnen zu
hat zwei Ratgeber zur Seite. Die Führung der Pfähle
fördern. Gesundheitsregeln besagen, dass Alkohol,
und Gemeinden erfolgt ehrenamtlich durch Laien-
Nikotin und Drogen zu meiden sind. Die Kirche
priester.
lehrt, dass es wichtig ist, die Gesetze des Staates zu
achten und den Staat zu unterstützen.
2005 zählte die Kirche weltweit 12,5 Millionen Mitglieder. In Österreich bestehen 18 Kirchengemeinden
Einen zentralen Grundsatz stellt die Wertigkeit der
mit rund 3.800 Mitgliedern. Die Kirche Jesu Christi
Familie dar. Die Kirche lehrt, dass die Grundsätze
der Heiligen der Letzten Tage wird in Österreich
christlicher Lebensführung am besten innerhalb der
durch den Kirchenvorstand vertreten. Der Österrei-
Familie veranschaulicht und praktiziert werden. Die
chische Kirchenvorstand hat seinen Sitz in Wien.
elterliche Verantwortung wird stark betont. So empfiehlt die Kirche besonders das gemeinsame Famili-
Die Erste Präsidentschaft, bestehend aus drei Män-
engebet und den wöchentlichen Familienabend. Die-
nern, sowie der Rat der Zwölf Apostel leiten die welt-
ser Abend eröffnet regelmäßig Gelegenheit zum offe-
weite Verwaltung und legen Richtlinien dafür fest. Sie
nen Gespräch zwischen den Generationen. Zudem
haben ihren Sitz in Salt Lake City. Die Erste
können wichtige Werte wie Ehrlichkeit und Näch-
Präsidentschaft und Mitglieder des Rates der Zwölf
stenliebe von den Eltern an die Kinder weitergegeben
Apostel bereisen die ganze Welt, um sich mit ört-
werden.
lichen Leitern und Mitgliedern zu treffen.
Auszug aus „Die Familie – eine Proklamation an die
Der Bischof ist der ehrenamtliche Leiter einer Ge-
Welt“: „Wir rufen die verantwortungsbewussten Bür-
meinde. Er erfüllt schwerpunktmäßig seelsorgerische
ger und Regierungsvertreter in aller Welt auf, solche
und karitative Aufgaben. Ihm zur Seite stehen die
Maßnahmen zu fördern, die darauf ausgerichtet sind,
Kirchenbeamten (Männer, Frauen und Jugendliche).
die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft zu be-
Diese tragen ebenfalls unbezahlt zum aktiven Ge-
wahren und zu stärken.“ Diese Proklamation wurde
meindeleben bei. Ein gut organisiertes Besuchspro-
am 23. September 1995 vom Präsidenten der Kirche
gramm hilft dem Bischof, bedürftige Mitglieder und
Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage öffentlich
Menschen in Not zu unterstützen. Der Bischof arbei-
bekannt gegeben.
tet eng mit der Leiterin der Frauenorganisation der
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10. Neuapostolische Kirche in Österreich
In Schottland, England und Deutschland sehnten
und Betagten. Die Jugendlichen treffen sich zu beson-
sich im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts gläubige
deren Gottesdiensten und Veranstaltungen. Die Kin-
Christen nach der ursprünglichen Lehre Jesu, der er-
der besuchen, je nach Altersstufe, Sonntagsschule
neuten Ausgießung des Heiligen Geistes und der Sen-
bzw. Religions- oder Konfirmandenunterricht. Die
dung von Aposteln. Die ersten Gemeinden des neuen
Seelsorger der Neuapostolischen Kirche sind keine
apostolischen Glaubens entstanden in Albury und
Theologen und verrichten ihren Dienst bis auf weni-
London (England). In Österreich gibt es seit etwa 100
ge Ausnahmen nebenberuflich und unentgeltlich.
Jahren neuapostolische Christen. Die Kirche wurde
im Jahr 1975 staatlich anerkannt.
Mit ihren freiwillig und ohne Kontrolle gegebenen
Opfergeldern tragen die Mitglieder zur völligen
Die Neuapostolische Kirche versteht sich als die Fort-
Eigenfinanzierung
der
Neuapostolischen
Kirche
setzung der von den Aposteln geführten Urkirche.
bei. Kirchensteuern oder Mitgliedsbeiträge werden
Die Glaubenslehre gründet sich auf die Tatsache, dass
nicht eingehoben, Staatszuschüsse nicht beansprucht.
Jesus seinen Aposteln Auftrag und Macht erteilt hat,
den Heiligen Geist zu spenden und Sünden zu verge-
Die äußere Gestaltung der Gottesdienste ist schlicht
ben. In der Neuapostolischen Kirche werden die drei
und feierlich. In freier Predigt, also ohne Manuskript,
von Jesus verordneten Sakramente gespendet:
wird das Evangelium verkündigt. Höhepunkt der Got-
• Die heilige Wassertaufe ist der erste Schritt in die Ge-
tesdienste am Sonntag ist die Feier des heiligen Abend-
meinschaft mit Gott und wird durch die priesterlichen
mahls nach dem gemeinsam gesprochenen Gebet
Amtsträger an Menschen jeden Alters vollzogen.
„Unser Vater“ und der Sündenvergebung. Im allgemei-
• Die heilige Versiegelung ist die Spendung des Heiligen
nen umrahmt ein gemischter Chor die Gottesdienste.
Geistes durch Handauflegung und Gebet eines Apostels.
Außer den Sakramenten empfangen die Gläubigen
• Das heilige Abendmahl wird jeden Sonntag nach
auch bei folgenden Anlässen einen besonderen Segen:
vorausgegangener Sündenvergebung gefeiert.
Konfirmation, Verlobung, Trauung und Hochzeitsjubiläen. Auch Trauerfeiern werden durchgeführt.
Die neuapostolischen Christen warten auf die
Wiederkunft Christi und bereiten sich auf dieses Er-
Zum neuapostolischen Glauben bekennen sich weltweit
eignis vor. Die Neuapostolische Kirche fördert den
etwa zehn Millionen Menschen. In Österreich gibt es
Glauben an Gott und seinen Sohn Jesus Christus. Das
laut der letzten Volkszählung (2001) 4.217 Mitglieder in
Alte und Neue Testament bilden dazu die Grundlage.
mehr als 60 Gemeinden. Die neuapostolischen Gemein-
Das durch den Heiligen Geist als treibende Kraft ge-
den eines Landes oder einer Region sind zu einem Apos-
wirkte Wort Gottes wird von den Aposteln und den
telbezirk zusammengefasst, dem ein Bezirksapostel vor-
priesterlichen Amtsträgern weitergegeben.
steht. Apostel, Bischöfe und weitere Amtsträger betreuen
die ihnen anvertrauten Gebiete und Gemeinden. Die Neu-
Die Neuapostolische Kirche sieht ihre wichtigste Auf-
apostolische Kirche enthält sich in allen Ländern jeder
gabe in der Verkündigung des Evangeliums und in
politischen Betätigung. Ihr internationaler Sitz befindet
der Seelsorge. Dazu zählen regelmäßige Hausbesuche
sich in Zürich (Schweiz). Geleitet wird sie vom Stamm-
sowie die Betreuung der Kranken, Alleinstehenden
apostel, dem Haupt der heute weltweit tätigen Apostel.
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11. Israelitische Religionsgesellschaft
Die historischen Quellen berichten, dass Juden be-
Nur langsam kehrten Einzelne, mit besonderen, nur
reits zu Beginn des 10. Jahrhunderts in Wien ansässig
auf ihre Person beschränkten „Privilegien“ ausge-
waren. Ihr Recht auf Niederlassung war in der Folge
stattet, nach 1675 nach Wien zurück. Die anderen
nicht auf bestimmte Wohnviertel in der Nähe des
Vertriebenen zogen nach Fürth in Bayern, nach Bran-
Herzogspalastes beschränkt, sondern es war ihnen
denburg und in andere Städte Deutschlands und be-
freigestellt, auch in den übrigen Teilen der Stadt Häu-
reicherten das jüdische Leben in ihrer neuen Heimat.
ser zu erwerben. Erst unter antijüdischem Druck der
An der Spitze der Neuankömmlinge in Wien standen
Wiener Bürger kam es im 13. Jahrhundert zur Errich-
prominente „Hoffaktoren“, wie Samuel Oppenhei-
tung eines Ghettos, das sich rund um den heutigen
mer, Samson Wertheimer (der 1693 zum Oberrabbi-
Judenplatz erstreckte.
ner Ungarns ernannt wurde) und Diego Aguilar, der
Gründer der Wiener sefardischen Gemeinde, welche
Ende des 13. und im 14. Jahrhundert genoss die jüdi-
schon ein Jahrhundert vor der offiziellen Gründung
sche Gemeinde Wiens den Ruf, die führende Ge-
einer aschkenasisch-jüdischen Gemeinde auf Grund
meinde der deutschen Judenheit zu sein. Unter den
der türkischen Staatszugehörigkeit der sefardischen
so genannten „Weisen von Wien“ befanden sich u.a.
Juden die Anerkennung der Behörden erlangte.
die Rabbiner Isak Or Sarua, Avigdor ben Elijah haKohen und Meir ben Baruch ha-Levi. Die finanzielle
Es war der Sohn Maria Theresias, Kaiser Joseph II.,
Notlage Herzog Albrechts V. und der weit verbreitete
der durch die Erlassung des Toleranzpatents für Ös-
Judenhass unter der christlichen Bevölkerung der
terreich im Jahre 1781 in vielfacher Hinsicht den
Stadt führten jedoch zu den grausamen Verfolgungen
Weg für die Emanzipation im 19. Jahrhundert ebne-
der Jahre 1420/21, in deren Gefolge viele Juden des
te. Erwähnt werden muss noch, dass Wien damals
Landes verwiesen wurden. Zahlreiche von ihnen star-
das Zentrum des hebräischen Buchdrucks in Mittel-
ben in der Folge als Märtyrer.
europa war und vom Ende des 18. und während der
ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts den Mittel-
Nur eine kleine Zahl von Juden lebte im 15. und
punkt der Haskalah-Bewegung (der jüdischen Auf-
16. Jahrhundert in Wien. Ein funktionierendes
klärung) darstellte.
Gemeindeleben entstand erst wieder zu Beginn des
17. Jahrhunderts in der heutigen „Leopoldstadt“;
1826 entstand der Stadttempel, Symbol eines Kom-
1632 zählte man rund 500 Familien in 136 Häusern.
promisses zwischen den Anhängern einer religiösen
Diese Gemeinde verdankte ihre hervorragende Stel-
Reform und traditionalistisch eingestellten Juden, ein
lung in der Welt jüdischer Gelehrsamkeit, nicht
Ausgleich, der auch in der Ernennung Isaak Noah
zuletzt den in ihrer Mitte wirkenden Rabbinern Jom-
Mannheimers zum Prediger und Direktor der Reli-
Tow Lipman Heller und Sachbtaj Scheftel Horowitz.
gionsschule seinen Ausdruck fand.
Doch das ungetrübte Bild blieb nicht lange erhalten.
Wieder waren es die tief verwurzelten antijüdischen
Juden beteiligten sich in prominenten Positionen an
Ressentiments unter der Bevölkerung, die für die
der Revolution des Jahres 1848 und erhielten 1849
Entscheidung des Kaisers, die Juden aus Wien zu ver-
zunächst inoffiziell, 1867 dann konstitutionell den
treiben, verantwortlich zu machen waren.
Status der Gleichberechtigung. Im Jahr 1848 ist
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auch die offizielle Gründung der jüdischen Gemein-
Mitglieder – diese sind zum Großteil Vertriebene aus
de anzusetzen, die sich 1852 als Israelitische Kultus-
ganz Europa, die hier eine Heimstatt suchten –
gemeinde in Wien zunächst ein provisorisches, im
direkte Nachfolgerin der Vorkriegsgemeinde.
Jahre 1868 dann das definitive, von den Behörden
anerkannte Statut gab, welches später auf Grund des
Die Israelitische Kultusgemeinde Wien, übrigens die
die Organisation der Israelischen Religionsgesell-
größte der im Bundesverband der israelitischen Kul-
schaft regelnden Israelitengesetzes vom März 1890
tusgemeinden Österreichs zusammengefassten jüdi-
seine im wesentlichen noch heute geltende Fassung
schen Gemeinden (Graz, Linz, Salzburg und Inns-
erhielt. Die Israelitische Kultusgemeinde wurde so
bruck) dieses Landes, zählt zur Zeit rund 7.700 regis-
zur einzigen von den Behörden anerkannten jüdi-
trierte und weitere 4.000 bis 5.000 nicht in Kultus-
schen Gemeinde, gleichsam zu einer Dachorganisa-
gemeinden registrierte Personen jüdischer Konfession.
tion, die auch alle den verschiedenen Strömungen
des Judentums angehörigen, in diversen Bethausvereinen organisierten Juden umfasste.
Aufbau und Aufgaben
Nach Jahrhunderten der Unterdrückung war den Ju-
Der Kultusvorstand ist das oberste Organ der Kultus-
den Wiens nach der Revolution des Jahres 1848,
gemeinde. Er umfasst 24 Mitglieder, die von den Ge-
nach Gewährung der Freiheit, ein durchaus glückli-
meindemitgliedern jeweils für vier Jahre in direkter
ches Los beschieden, eine Tatsache, welche außeror-
Wahl gewählt werden. Dieser wählt aus seiner Mitte
dentlich große kulturelle Bedeutung für die Juden
den die Kultusgemeinde nach außen hin vertreten-
selbst, aber auch für Wien und ganz Österreich hatte.
den und die Oberleitung der Gemeindeverwaltung
So war Wien Ende des 19. und im ersten Viertel des
führenden Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, die
20. Jahrhunderts der Mittelpunkt des Zionismus, der
Mitglieder des Vertreterkollegiums und die Mitglie-
jüdisch-nationalen Bewegung. Dr. Theodor Herzl
der der einzelnen Fachkommissionen. Den Kommis-
(1860–1904), dem es gelang, der 2000 Jahre alten
sionen obliegt die Vorberatung der dem Kultusvor-
Sehnsucht des jüdischen Volkes nach einem eigenen
stand zur Beschlussfassung vorzulegenden Angele-
Staat in seinem Buch „Der Judenstaat“ beredten Aus-
genheiten. Zwei Generalsekretäre, von denen der ei-
druck zu verleihen, lebte und wirkte in Wien. Bis zu
ne für alle die ideellen Zielsetzungen der Kultusge-
seiner fast vollständigen Vernichtung in den Jahren
meinde betreffenden Angelegenheiten (Kultus, Kul-
1938 bis 1945 zeichnete sich das Wiener Judentum
tur, Öffentlichkeitsarbeit, Soziales, Bildung, Sicher-
durch bemerkenswerte Leistungen auf allen Gebieten
heit usw.), der andere für kaufmännisch-organisatori-
der Kultur und der Wissenschaft aus.
sche Belange zuständig ist, koordinieren die Tätigkeiten der Kultusgemeinde gemäß den Richtlinien und
Im Jahre 1938 lebten rund 180.000 Juden in Wien.
Beschlüssen des Kultusvorstandes.
Nur wenige hundert Mitglieder dieser jüdischen
Gemeinde überlebten die über sie hereingebro-
§ 3 des Statuts der Israelitischen Kultusgemeinde Wien
chene Verfolgung, die Vertreibung und die physische
besagt, dass es Aufgabe der Kultusgemeinde ist, „inner-
Vernichtung. Die nach 1945 wiederentstandene,
halb der durch die Staatsgrenze gezogenen Grenzen für
heute nur 7.000 Mitglieder zählende Israelitische
die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mit-
Kultusgemeinde Wien ist wohl in rechtlicher Hin-
glieder zu sorgen und die durch diesen Zweck gebo-
sicht, nicht jedoch nach der Zusammensetzung ihrer
tenen Anstalten zu erhalten und zu fördern.“
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Insbesondere sorgt die Kultusgemeinde:
2. Sie erhält die so genannte Zwi-Perez-Chajes-Schu-
• für die Errichtung, den Bestand und die Erhaltung
le, eine Erziehungsinstitution, die einen Kindergar-
gottesdienstlicher Anstalten und ritueller Einrich-
ten, Vorschule, Volksschule und Gymnasium um-
tungen, für die regelmäßige Abhaltung des täg-
fasst, deren Aufgabe es ist, den Kindern dieser Ge-
lichen öffentlichen Gottesdienstes, für die Vornah-
meinde neben weltlicher Erziehung auch fundiertes
me der rituellen Schlachtungen und das rituelle
jüdisches Wissen zu vermitteln. Diese Schule erfüllt
Bad;
im Hinblick auf die Kinder russisch-jüdischer Immi-
• für die Bestellung eines Rabbinatskollegiums, für
granten eine wertvolle integrative Funktion.
die Anstellung und die Besoldung der Rabbiner, der
sonstigen Religionsdiener sowie der Verwaltungs-
3. Sie sorgt für einen für alle Kinder der Gemeinde
beamten und Diener der Gemeinde;
obligatorischen Religionsunterricht im Rahmen des
• für die Erteilung des Religionsunterrichts und für
öffentlichen Schulunterrichts.
dessen Beaufsichtigung;
• für den Bestand und die Erhaltung von 43 Friedhö-
4. Sie unterstützt ferner die streng orthodox geführte
fen in Wien, Niederösterreich und dem nördlichen
Talmud-Tora-Volks- und Hauptschule „Machsike Ha-
Burgenland, von denen vor allem die jüdischen Ab-
dass“, die orthodoxe, ebenfalls unter dem Zeichen der
teilungen auf dem Wiener Zentralfriedhof (4. Tor)
Integration von Kindern russisch-jüdischer Zuwande-
noch belegt werden, für die dem Ritus entsprechende
rer stehende Lauder Chabad-Volks- und Mittelschule
Beerdigung der Verstorbenen, unbeschadet der dies-
sowie drei orthodoxe Nachmittagsschulen, welche
bezüglich bestehenden Gesetze und Vorschriften;
den Kindern, denen das im Rahmen des von der Kul-
• für die Betreuung der vielen Massengräber jüdi-
tusgemeinde organisierten allgemeinen Religions-
scher Märtyrer auf nicht jüdischen Begräbnisstät-
unterrichts Gebotene zu wenig ist, intensiven Unter-
ten;
richt in den diversen religiösen Fächern bieten.
• nach Maßgabe ihrer Mittel für den Bestand und die
Erhaltung vorhandener sowie für die Errichtung
5. Sie erhält ein Altersheim mit 30 Zimmern, ein Pfle-
neuer Anstalten und Stiftungen der Kultusgemein-
gewohnheim mit 60 Zimmern und eine geriatrische
de, welche zu Unterrichtszwecken, zur Unter-
Station mit 60 Betten.
stützung von Armen, Witwen und Waisen, zur
Krankenpflege und Altersversorgung und über-
6. Die Kultusgemeinde befürsorgt mehr als 1.000 Ar-
haupt zu gemeinnützigen und humanitären Zwe-
me aus ihrer Mitte durch monatliche Zuwendungen,
cken gewidmet sind, sowie für die Wahrung des ri-
einmalige Aushilfen, Krankenbesuche, Sprachkurse
tuellen Charakters aller dieser Anstalten und Stif-
sowie Erteilung von Rat in sozialen Angelegenheiten.
tungen.
7. Sie versucht, durch kulturelle Veranstaltungen in ihKonkret heißt dies u. a.:
rem Gemeindezentrum den Interessen ihrer Mitglieder
entgegenzukommen und darüber hinaus Ansatzpunkte
1. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien erhält eine
für Kontakte mit der nicht jüdischen Umwelt zu schaffen.
große Synagoge im Zentrum der Stadt, den 1826 fertig gestellten „Wiener Stadttempel“, darüber hinaus
8. Sie setzt alle ihre Kräfte zur Bekämpfung des Anti-
gibt es elf Vereinsbethäuser.
semitismus ein.
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12. Islamische Glaubensgemeinschaft
in Österreich
Der Islam, eine der größten Religionen der Welt mit
2. der Gemeindeausschuss,
derzeit über einer Milliarde Anhängern, ist in Öster-
3. der Imam;
reich, nach der Römisch-katholischen und der evan-
b) für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Öster-
gelischen Kirche, mit rund 339.000 Angehörigen (lt.
reich:
Volkszählung 2001) die drittgrößte Religionsgesell-
4. der Schurarat,
schaft; er ist seit 1912, auf Grund des Islamgesetzes,
5. der Oberste Rat,
staatlich anerkannt. Die erste islamische Religionsge-
6. der Mufti.
meinde wurde 1980 konstituiert.
Die Zielsetzungen der Islamischen GlaubensgemeinIm Jahr 1964 setzt sich der Verein Moslemischer So-
schaft sind die Wahrung und Pflege der Religion un-
zialdienst unter anderem auch die formelle und ma-
ter den Anhängern des Islams. Alle Organe und An-
terielle Vorbereitung einer islamischen Religionsge-
gestellten der Islamischen Glaubensgemeinschaft müs-
meinde zum Ziel.
sen über eine angemessene religiöse Bildung verfügen
und sollen die deutsche Sprache gut beherrschen.
1979 genehmigte das Bundesministerium für Unterricht und Kunst die Errichtung der ersten Wiener isla-
Die angemessene religiöse Bildung besteht darin, so-
mischen Religionsgemeinde und die vorgelegte Verfas-
wohl selbst die islamischen Vorschriften möglichst
sung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Öster-
tadellos zu erfüllen als auch andere bei der Erfüllung
reich. Auf Grund dieser Verfassung wurden die ersten
dieser Vorschriften zu beraten, zu belehren und zu
Organe der Islamischen Glaubensgemeinschaft gewählt.
deren Befolgung zu veranlassen.
Diese Verfassung umfasst die Sprengel:
Der Gemeindeausschuss besteht aus acht Mitgliedern
• der Islamischen Religionsgemeinde in Wien (Wien,
und wird für die Dauer von vier Jahren von der or-
Niederösterreich und Burgenland),
• der Islamischen Religionsgemeinde Graz (Steiermark und Kärnten),
• der Islamischen Religionsgemeinde Linz (Oberösterreich und Salzburg),
• der Islamischen Religionsgemeinde Bregenz (Vorarlberg und Tirol).
dentlichen Gemeindeversammlung gewählt. Die von
der ordentlichen Gemeindeversammlung gewählten
Mitglieder des Gemeindeausschusses wählen unmittelbar danach den Vorsitzenden, den Generalsekretär und den Kassier sowie deren Stellvertreter mit
einfacher Stimmenmehrheit. Diese Wahl bedarf der
Genehmigung des Obersten Rates. Der Schurarat ist
das oberste Organ der Islamischen Glaubensgemein-
Die Organe der Islamischen Glaubensgemein-
schaft in Österreich. Er besteht aus mindestens sech-
schaft sind:
zehn Mitgliedern.
a) für jede Religionsgemeinde:
Dem Schurarat gehören mit beschließender Stimme
1. die Gemeindeversammlung,
die Vorsitzenden, Generalsekretäre, Kassiere und die
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ersten Imame jeder Religionsgemeinde an. Die rest-
Die Islamische Glaubensgemeinschaft sieht von der
lichen Mitglieder werden von den Gemeindeaus-
Einhebung einer Kultusabgabe ab, obwohl sie keine
schüssen entsprechend der Anzahlstärke der Ge-
staatlichen Subventionen erhält. Wien ist auch ein
meindemitglieder gewählt.
Treffpunkt mehrerer internationaler islamischer Kon-
Der Oberste Rat ist das Ausführungsorgan des Schu-
ferenzen. So fanden hier 1986 die Tagung der Mosle-
rarates. Er besteht aus zehn Mitgliedern, welche vom
mischen Weltliga und 1988 die größte islamische Ta-
Schurarat gewählt werden. Die Hälfte der Mitglieder
gung zur Behandlung der Probleme der Moslems in
muss im Besitz einer angemessenen religiösen Bil-
Europa statt. Die Islamische Glaubensgemeinschaft
dung sein. Der Mufti gehört dem Obersten Rat mit
in Österreich versteht sich allerdings in erster Linie
beratender Stimme an.
als eine bodenständige österreichische Institution.
Sie bemüht sich um die Anliegen der Muslime in Ös-
Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
terreich, will aber ihren Beitrag zur Realisierung der
wird nach außen durch den Vorsitzenden des Ober-
multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft in
sten Rates vertreten. Er ist gleichzeitig Präsident der
Österreich durch den Dialog und die aktive Zu-
Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich.
sammenarbeit mit den anderen staatlich anerkannten
Der Mufti entscheidet über religiöse Fragen in der Is-
Kirchen und Religionsgesellschaften leisten. Vor al-
lamischen Glaubensgemeinschaft. Er wird von den
lem unterstützt die Islamische Glaubensgemeinschaft
Mitgliedern des Schurarates mit einfacher Mehrheit
in Österreich die Bemühungen zur Verwirklichung
gewählt. Er muss die erforderlichen religiösen und
der Integration der muslimischen Gemeinde in der
bildungsmäßigen Voraussetzungen besitzen.
österreichischen Gesellschaft unter Bewahrung der
eigenständigen, religiösen und kulturellen Identität.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Islamischen Glau-
Die Islamische Glaubensgemeinschaft fühlt sich mit
bensgemeinschaft in Österreich ist die Erteilung des
der weltweiten islamischen Gemeinschaft innigst ver-
islamischen Religionsunterrichtes für die ca. 35.000
bunden, will auch freundschaftliche Beziehungen mit
Schüler. Die rund 170 Lehrerinnen und Lehrer, die
den islamischen Ländern unterhalten, ohne aber je in
von der Islamischen Glaubensgemeinschaft bestellt
ein Abhängigkeitsverhältnis zu irgendeinem auslän-
werden, erhalten vom österreichischen Staat eine
dischen Staat zu geraten.
Vergütung für ihre Lehrtätigkeit.
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13. Österreichische Buddhistische
Religionsgesellschaft
Der Buddhismus, der auf eine über 2500 Jahre alte
ausgeliefert zu sein. Vielmehr sind wir selbst diejeni-
Tradition zurückblickt, ist eine der großen Weltreli-
gen, die bestimmen, wie es uns geht, denn mit unse-
gionen.
rer Einstellung und jeder einzelnen Handlung beeinflussen wir unser Karma, d. h. wir schaffen neues
Karma und gestalten somit ständig die Qualität unse-
Weg und Ziel im Buddhismus
res Lebens.
Ziel des Buddhismus ist das Erwachen bzw. das Er-
Im Rahmen der falschen Vorstellungen, die der Ein-
langen des Buddha-Zustands. Damit ist einerseits
zelne von sich selbst und der äußeren Welt hat, stellt
völlige Leidfreiheit und andererseits das Entfalten al-
er seine ganz persönliche Beziehung zu allem her,
ler dem Geist innewohnenden Qualitäten gemeint.
was ihm widerfährt. Er vermag auch alles nur im
Um dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es zu-
Licht seiner eigenen subjektiven Erfahrungen zu erle-
nächst der Auseinandersetzung mit unserer derzeiti-
ben: Er ist in seiner Erlebniswelt gefangen. Dieser
gen Situation, weshalb sich die ersten beiden Aussa-
Prozess, der sich von Leben zu Leben fortsetzt, wird
gen des Buddha auf den Ist-Zustand bezogen, näm-
als bedingter Existenzkreislauf bezeichnet.
lich die „Wahrheit des Leidens“ und die „Wahrheit
der Ursache des Leidens“. In einer Art Bestandsanaly-
Das Erkennen der Zusammenhänge unserer gegen-
se unserer Welt zeigte er damit auf, wie sehr unser
wärtigen Situation geht mit dem Verständnis einher,
Leben von Unzufriedenheit und Problemen geprägt
dass man selbst über das Potential des Buddha-Zu-
ist, und dass die Ursache für dieses gesamte Leid in
stands verfügt. Mit der „Wahrheit des Aufhörens von
unserem eigenen Nicht- bzw. Missverstehen der
Leid“ und der „Wahrheit des Weges“, der dritten und
„Wirklichkeit“ liegt. Buddha machte deutlich, dass
vierten der „Vier Edlen Wahrheiten“, deutete Buddha
diese falsche Auffassung der eigenen Person und der
auf dieses Ziel der Erleuchtung hin und zeigte auf,
uns umgebenden Welt zu leidbringenden Geisteszu-
dass jeder Einzelne fähig ist, sein Missverständnis der
ständen und entsprechenden Verhaltensweisen führt.
eigenen Person und der Umwelt sowie seine Fehler
Negative Handlungen und die Eindrücke, die sie im
zu überwinden.
Geist hinterlassen, ziehen ihrerseits erneut Leid und
Probleme nach sich. Diese Gesetzmäßigkeit, die jeder
Der Weg zu diesem Ziel besteht grundsätzlich darin,
Handlung zu eigen ist, wird mit dem Sanskritwort
durch richtiges Verhalten, Meditation und Weisheit
„Karma“ bezeichnet. Karma bedeutet „Handlung“
den eigenen Geist „in den Griff zu bekommen“. Mit
und bezieht sich darauf, dass auf jede Handlung eine
Hilfe von Meditation und bewusst positivem Verhalten
Wirkung folgt, die der Natur der Handlung ent-
vertiefen wir einerseits Liebe und Mitgefühl für alle
spricht. So haben positive Handlungen Freude und
Wesen und andererseits die Einsicht in die Natur der
Glück, negative Handlungen hingegen Leid und Pro-
Dinge. Dies führt allmählich zum Abschwächen der
bleme zur Folge. Die Gesetzmäßigkeit von Karma be-
Ich-Zentriertheit sowie des damit verbundenen Leids
deutet also nicht, einem vorbestimmten Schicksal
und letztlich zum Erlangen des Buddha-Zustands.
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Meditation und Achtsamkeit sind die Werkzeuge, die
buddhistische Tradition es aber auch sein mag, es
für das Geistestraining verwendet werden. Unser
wird in allen das gleiche Ziel angestrebt: Das Entfal-
Geist wird dadurch klarer und wir erkennen allmäh-
ten der inneren Fähigkeiten, das Entwickeln von Lie-
lich seine unbegrenzte Natur. Mit diesem Bewusst-
be und Mitgefühl, das Erlangen von Geistesruhe und
werden wächst auch die Fähigkeit, uns selbst, unsere
Erkenntnis sowie letztendlich das Verwirklichen des
Mitmenschen und unsere Umwelt der Wirklichkeit
Buddha-Zustands, das volle Entfalten des einem
entsprechend zu sehen und uns von den verschiede-
jeden Menschen innewohnenden Potentials.
nen Vorstellungen, Interpretationen, Hoffnungen
und Ängsten, die eine solche direkte Wahrnehmung
behindern, zu lösen.
Buddhismus in Österreich
Positives Verhalten, d. h. Handlungen, die mit der
Die Wurzeln des Buddhismus in Österreich reichen
Motivation gesetzt werden, anderen und uns selbst
bis zur Jahrhundertwende zurück, als Karl Eugen
Gutes zu tun, unterstützen dabei unsere geistige Ent-
Neumann (1865–1918) den ersten buddhistischen
wicklung. Sie schaffen ein harmonisches Leben und
Zirkel in Österreich gründete. Von 1938 bis 1945
die Grundlage für jene innere Stärke, die für die Pra-
wurde jegliche buddhistische Tätigkeit in Österreich
xis der Meditation wichtig ist.
untersagt. Den Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten zunächst kleine private Kreise, die sich
In seiner Lehre analysierte der Buddha zuerst unsere
dann Mitte der 1950er-Jahre zur Buddhistischen Ge-
Welt und ihre Gesetzmäßigkeit und zeigte, darauf
meinschaft zusammenschlossen. Diese Entwicklung
aufbauend, einen Weg auf, der es dem Einzelnen er-
führte schließlich zur staatlichen Anerkennung der
möglicht, mit seinem Geist zu arbeiten, durch wach-
Buddhisten als Religionsgesellschaft unter der Be-
sende Erkenntnis und positives Verhalten das Leid zu
zeichnung „Österreichische Buddhistische Religions-
überwinden und die Fähigkeit zu entwickeln, ande-
gesellschaft“ (ÖBR) im Jahre 1983.
ren zu helfen. Es ist ein Weg der völligen Eigenverantwortlichkeit: Der Buddha hat lediglich Ratschläge
für den Weg gegeben, und es hängt vom Einzelnen
ab, ob er diese in seinem Leben auch berücksichtigen
Einrichtungen und Struktur der
ÖBR
möchte.
Die Österreichische Buddhistische ReligionsgesellDas „Grundgerüst“ des Buddhismus – die „Vier Ed-
schaft dient der Sammlung aller sich zu dieser Reli-
len Wahrheiten“ – ergänzte der Buddha während sei-
gion bekennenden in Österreich lebenden In- und
ner fünfundvierzigjährigen Lehrtätigkeit mit zahlrei-
Ausländer/In- und Ausländerinnen, ihre Organe
chen Unterweisungen zu den verschiedensten The-
sind: Das Präsidium, der Sangharat, die Gemeinde-
men und Lebensfragen. Innerhalb dieser Fülle an
versammlung der buddhistischen Gemeinden und
Lehren heben die unterschiedlichen buddhistischen
das Schiedsgericht.
Traditionen jeweils bestimmte Elemente besonders
hervor.
Das Präsidium leitet die Belange der ÖBR und vertritt
diese auch nach außen. Es besteht aus einem/r Präsi-
Diese Vielfalt in Lehrdarlegung, Ausübung und Medi-
denten/in, zwei Vizepräsidenten/innen und dem/r
tation entspricht der Vielfalt der Menschen. Welche
Generalsekretär/in, welche/r die administrativen und
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finanziellen Aufgaben der ÖBR wahrnimmt. Das Prä-
Orden sind religiöse buddhistische Gemeinschaften,
sidium ist dem Sangharat berichtspflichtig und wird
die
alle fünf Jahre von den Mitgliedern der ÖBR gewählt.
Übungstradition stehen. Derzeit gibt es elf Orden in
innerhalb
einer
authentischen
Lehr-
und
der ÖBR: Bodhidharma Zendo, Dharmadhatu, DriDer Sangharat ist das größte entscheidungsbefugte
kung-Kagyü-Orden, Fo Guang Shan, Gelug Orden
Organ der ÖBR, in ihm sind sowohl die Orden, Dhar-
Austria, Hua Yen-Schule, Karma Kagyü Österreich,
magruppen, Anstalten und Stiftungen wie auch das
Karma Kagyü Sangha, Österreich Soka Gakkai Inter-
Präsidium und die Vertreter der buddhistischen Ge-
national, Sayagyi U Ba Khin, Theravada Schule.
meinden mit Stimme vertreten.
Dharmagruppen sind religiöse buddhistische GeDer Sangharat tagt mindestens viermal im Jahr, seine
meinschaften, die aufgrund der besonderen kulturel-
Aufgaben sind: Die Aufnahme von Orden und Grup-
len Situation der europäischen Menschen entstanden:
pen, die Bestellung der Religionslehrer sowie die Er-
Aro Ngak’phang Sangha, Österreichische Dzogchen-
stellung des Ausbildungsplanes, verfassungsrechtli-
gemeinschaft, Sanghamitta und Senkozan Sanghe
che Angelegenheiten, Gefangenenbetreuung, Bewilli-
Nembutso Do.
gung der Budgetplanung u.v.a. Nach Notwendigkeit
bestellt der Sangharat geeignete Personen für das Amt
Weitere Einrichtungen sind Anstalten wie das Budd-
des Dharmadan. Der Dharmadan steht als Mittler der
histische Zentrum Scheibbs und Stiftungen (derzeit
buddhistischen Lehre allen Mitgliedern der ÖBR zur
keine).
Verfügung.
Jede dieser Orden und Gruppen hat das Recht eine/n
Die Tätigkeit der SR-Vertreter erfolgt ehrenamtlich.
Vertreter/in in den SR zu entsenden und so stellen sie
Ähnlich wie die Angehörigen des Präsidiums sind sie
den größten Teil des Sangharates.
dazu verpflichtet, einen Lebenswandel zu führen, der
mit den Zielen des Buddhismus im Einklang steht.
Die Orden, Dharmagruppen und Anstalten sind in
spiritueller Hinsicht autonom und regeln das religiö-
Die buddhistischen Gemeinden umfassen alle Mit-
se Leben ihrer Mitglieder entsprechend ihrer jeweili-
glieder der Religionsgesellschaft, welche in der jewei-
gen Lehrauffassung und Tradition.
ligen Region ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die
Gemeinden erteilen Informationen über die Lehre,
Die Österreichische Buddhistische Religionsgesell-
organisieren Veranstaltungen und betreuen ihre Mit-
schaft ist international im Rahmen der „Europäischen
glieder in religiösen Belangen. Derzeit bestehen drei
Buddhistischen Union“ und als Mitglied der „World
buddhistische Gemeinden, BGÖ-Ost für Wien,
Fellowship of Buddhists“ tätig.
Niederösterreich und Oberösterreich, BGÖ-Süd für
Burgenland, Steiermark und Kärnten und BGÖ-West
für Salzburg, Tirol und Vorarlberg.
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Staatlich eingetragene religiöse
Bekenntnisgemeinschaften
Baha’i – Religionsgemeinschaft in Österreich
Thimiggasse 12, 1180 Wien
Tel.: 01/479 11 53, Fax: 01/479 89 58
Bund der Baptistengemeinden in Österreich
Krummgasse 7/4, 1030 Wien
Tel.: 01/713 68 28, Fax: 01/713 68 28/0
Bund evangelikaler Gemeinden in Österreich
Ispergasse 22, 1210 Wien
Tel. u. Fax: 01/292 77 81
Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerungen in Österreich
Mariahilfer Strasse 49, 1060 Wien
Tel.: 01/587 12 87, Fax: 01/888 21 10/17
ELAIA Christengemeinden (ECG)
Zulingergasse 6, 2700 Wiener Neustadt
Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde
Radmayrweg 2, 4060 Leonding
Tel.: 0732/67 86 30
Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten
Nussdorfer Strasse 5, 1090 Wien
Tel.: 01/319 93 01, Fax: 01/319 93 01/23
Jehovas Zeugen
Gallgasse 44, 1130 Wien
Tel.: 01/804 53 45/0
Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich
Lammgasse 1, 1080 Wien
Tel. u. Fax: 01/370 16 60
Mennonitische Freikirche Österreich
August-Göllerich-Straße 3a, 4600 Wels
Tel.: 07242/45 424
Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich
Maculangasse 1, 1220 Wien
Tel.: 01/333 77 29
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Adressen der gesetzlich anerkannten Kirchen
und Religionsgesellschaften
Katholische Kirche
Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz:
Kardinal Dr. Christoph SCHÖNBORN OP, Erzbischof von Wien
Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz:
Msgr. WKR Mag. Dr. Ägidius J. ZSIFKOVICS
Rotenturmstraße 2, 1010 Wien
Tel.: 01/516 11/3280, Fax: 01/516 11/3436
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bischofskonferenz.at
Ansprechperson:
Dr. Paul WUTHE, Assistent d. Generalsekretärs der Österreichischen Bischofskonferenz
Evangelische Kirche A. u. H.B. in Österreich
Evangelischer Oberkirchenrat A. u. H.B
Severin Schreiber-Gasse 1+3, 1180 Wien
Tel.: 01/479 15 23/0, Fax: 01/479 15 23/110
E-Mail: [email protected]
Internet: www.okr-evang.at
Ansprechperson:
Bischof Mag. Herwig STURM, Bischof der Evangelischen Kirche A.B und Vorsitzender
des Evangelischen Oberkirchenrates A. u. H.B (ab 1. 1. 2008: Bischof Hon.-Prof. Dr. Michael BÜNKER)
Evangelische Kirche A.B. in Österreich
Severin Schreiber-Gasse 1+3, 1180 Wien
Tel.: 01/479 15 23/0, Fax: 01/479 15 23/110
E-Mail: [email protected]
Internet: www.evang.at
Ansprechperson:
Bischof Mag. Herwig STURM (ab 1. 1. 2008: Bischof Hon.-Prof. Dr. Michael BÜNKER)
Evangelische Kirche H.B. in Österreich
Dorotheergasse 16, 1010 Wien
Tel.: 01/513 65 64, Fax: 01/512 44 90
E-Mail: [email protected]
Internet: www.reformiertekirche.at
Ansprechperson:
Landessuperintendent Pfr. Mag. Wolfram NEUMANN (ab 1. 9. 2007: LSI Pfr. Mag. Thomas HENNEFELD)
Griechisch-orientalische (orthodoxe) Kirche in Österreich
Fleischmarkt 13, 1010 Wien
Tel.: 01/533 38 89, Fax: 01/533 38 89
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oekumene.at
Umbr_Rel_D_4.AK
31.07.2007
19:00 Uhr
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Ansprechperson:
Metropolit Erzbischof Dr. Michael STAIKOS, Vertreter im Ökumenischen Rat der Kirchen
Griech.-orient. Metropolis von Austria
K i r c h e n g e m e i n d e n:
Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit
Fleischmarkt 13, 1010 Wien
Tel.: 01/533 38 89, Fax: 01/533 38 89
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oekumene.at
Ansprechperson:
Metropolit Erzbischof Dr. Michael STAIKOS,Vertreter im Ökumenischen Rat der Kirchen
Griech.-orient. Metropolis von Austria
Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg
Fleischmarkt 13, 1010 Wien
Tel.: 01/533 38 89, Fax: 01/533 38 89
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oekumene.at
Ansprechperson:
Metropolit Erzbischof Dr. Michael STAIKOS, Vertreter im Ökumenischen Rat der Kirchen
Griech.-orient. Metropolis von Austria
Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Sava
Veithgasse 3, 1070 Wien
Tel.: 01/406 82 93/0
Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Auferstehung
Löwelstrasse 8/2, 1010 Wien
Tel. u. Fax: 01/533 03 29
Internet: www.rumkirche.at
Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus
Bischof HILARON (Alfejev)
Erzpriester Vladimir TYSCHUK (Pfarrer)
Jauresgasse 2, 1030 Wien
E-Mail: [email protected], [email protected]
Internet: www.nikolsobor.org
Ansprechperson:
Erzdiakon Viktor SCHILOWSKY (Mobil: 0676/673 64 87)
Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski
Kühnplatz 7, im Hof, 1040 Wien
Tel. u. Fax: 01/894 72 49, Mobil: 0664/224 43 70
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bok.at
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31.07.2007
19:00 Uhr
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Armenisch-apostolische Kirche in Österreich
Kolonitzgasse 11, 1030 Wien
Tel.: 01/718 09 65/20, Fax: 01/718 09 65/21
E-Mail: [email protected]
Internet: www.armenian.at
Ansprechperson:
Dr. Haig ASENBAUER
Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Speisingerstrasse 107, 1130 Wien
Tel. u. Fax: 01/804 09 16
E-Mail: [email protected]
Ansprechperson:
Chorespiskopus Bischofsvikar Pfarrer Emanuel AYDIN
Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich
Quadenstrasse 4, 1220 Wien
Tel.: 0650/900 90 17, Fax: 01/283 64 24
Ansprechperson:
Bischof Anba GABRIEL, Koptisch-orthodoxer Bischof von Österreich
Altkatholische Kirche Österreichs
Kirchenleitung
Schottenring 17/3/12, 1010 Wien
Tel.: 01/317 83 94/0, Fax: 01/317 83 94/9
E-Mail: [email protected]
Internet: www.altkatholiken.at
Ansprechperson:
Bischof Bernhard HEITZ
Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich
Sechshauser Strasse 56/1/9, 1150 Wien
Tel.: 01/604 53 47, Fax: 01/897 58 76
E-Mail: [email protected]
Internet: www.emk.at
Ansprechperson:
Superintendent Pastor Lothar PÖLL
Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage
(Mormonen) in Österreich
Österreichischer Kirchenvorstand
Böcklinstrasse 55, 1020 Wien
Tel.: 01/720 79 85/13, Fax: 01/720 79 85/20
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mormonen.at, www.hlt.at
Ansprechperson:
Präsident Viktor WADOSCH
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31.07.2007
19:00 Uhr
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Neuapostolische Kirche in Österreich
Kirchenpräsident Mag. Rudolf KAINZ
Prechtlerstraße 14, 4030 Linz
Tel.: 0732/34 61 07
Postanschrift für sämtliche Korrespondenz:
Organisation und Verwaltung: Mittersteig 10, Postfach 49, 1051 Wien
Tel.: 01/586 05 21/0, Fax: 01/586 05 21/30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nak.at
Ansprechperson:
Dr. Walter HESSLER, Mediensprecher
Tel.: 01/280 51 52
E-Mail: [email protected]
Israelitische Religionsgesellschaft
Israelitische Kultusgemeinde in Wien
Präsident Dr. Ariel MUZICANT
Seitenstettengasse 4, 1010 Wien
Tel.: 01/531 04/109, Fax: 01/531 04/108
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ikg-wien.at
Oberrabbiner Prof. Dr. Paul Chaim EISENBERG
E-Mail: [email protected]
Ansprechperson:
Generalsekretär für jüdische Angelegenheiten Mag. Raimund FASTENBAUER
Tel.: 01/531 04/105, Fax: 01/531 04/108
E-Mail: [email protected]
Generalsekretär für kaufmännische Angelegenheiten Mag. Friedrich HERZOG
Tel.: 01/531 04/300, Fax: 01/531 04/139
E-Mail: [email protected]
Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich
Bernardgasse 5, 1070 Wien
Tel.: 01/526 31 22, Fax: 01/526 31 22/4
E-Mail: [email protected], [email protected]
Internet: www.derislam.at
Ansprechperson:
Präsident Prof. Anas SCHAKFEH, Vorsitzender der Islamischen Glaubensgemeinschaft
Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft (ÖBR)
Fleischmarkt 16, 1010 Wien
Tel. u. Fax: 01/512 37 19
E-Mail: [email protected]
Internet: www.buddhismus-austria.at
Ansprechpersonen:
Präsident: Gerhard WEISSGRAB
Sekretariat: Alexandra WODITSCHKA
Umbr_Rel_D_4.AK
31.07.2007
19:00 Uhr
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Religion_Umschlag
03.07.2007
15:43 Uhr
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Österreich erlebte im 20. Jahrhundert nicht zuletzt durch Zuwanderung einen Wandel in seinem
religiösen Antlitz. Die Religionsfreiheit hat in Österreich beginnend mit dem Toleranzpatent 1781
somit eine kontinuierliche Weiterentwicklung bis in die Gegenwart erfahren.
RELIGIONEN IN ÖSTERREICH
Glaube und Religion sind Ausdruck der kollektiven, traditionellen, spirituellen und historischen
Erfahrungen von Menschen und Völkern. Ein lebendiges Miteinander von Kirchen und
Religionsgemeinschaften fördert Toleranz, Verständnis und die spirituelle Vielfalt des menschlichen Zusammenwirkens innerhalb eines Staates und über nationale Grenzen hinweg.
Doch wissen Sie, wie viele religiöse Gemeinschaften in Österreich bestehen? Diese Broschüre gibt
nicht nur darüber Auskunft, sondern lässt jede Einzelne auch selbst zu Wort kommen. Hier erfährt man Wissenswertes über die jeweiligen Entstehungsgeschichten, die einzelnen Lehren, sowie
über ihre unterschiedlichen Strukturen und vielseitigen Aufgaben. Die hier dargestellte Vielfalt
zeigt deutlich, dass sich in Österreich das religiöse Erbe verschiedener Nationen widerspiegelt.
RELIGIONEN
I N Ö ST E R R E I C H
D
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