Religion_Umschlag 03.07.2007 15:43 Uhr Seite 1 Österreich erlebte im 20. Jahrhundert nicht zuletzt durch Zuwanderung einen Wandel in seinem religiösen Antlitz. Die Religionsfreiheit hat in Österreich beginnend mit dem Toleranzpatent 1781 somit eine kontinuierliche Weiterentwicklung bis in die Gegenwart erfahren. RELIGIONEN IN ÖSTERREICH Glaube und Religion sind Ausdruck der kollektiven, traditionellen, spirituellen und historischen Erfahrungen von Menschen und Völkern. Ein lebendiges Miteinander von Kirchen und Religionsgemeinschaften fördert Toleranz, Verständnis und die spirituelle Vielfalt des menschlichen Zusammenwirkens innerhalb eines Staates und über nationale Grenzen hinweg. Doch wissen Sie, wie viele religiöse Gemeinschaften in Österreich bestehen? Diese Broschüre gibt nicht nur darüber Auskunft, sondern lässt jede Einzelne auch selbst zu Wort kommen. Hier erfährt man Wissenswertes über die jeweiligen Entstehungsgeschichten, die einzelnen Lehren, sowie über ihre unterschiedlichen Strukturen und vielseitigen Aufgaben. Die hier dargestellte Vielfalt zeigt deutlich, dass sich in Österreich das religiöse Erbe verschiedener Nationen widerspiegelt. RELIGIONEN I N Ö ST E R R E I C H D Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 1 RELIGIONEN I N Ö ST E R R E I C H HERAUSGEGEBEN VOM BUNDESPRESSEDIENST WIEN 2007 Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 2 Medieninhaber (Verleger): Bundeskanzleramt, Bundespressedienst, A-1014 Wien, Ballhausplatz 2, Tel.: ++43/1/531 15/2309, Fax: ++43/1/531 15/4283, E-Mail: [email protected], www.bundeskanzleramt.at Auszugsweiser Abdruck des Textes gestattet. Redaktion: Abteilung VII/1, Gestaltung: BEST-SELLNER. Hersteller: Ferd. Berger & Söhne, Horn Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 3 3 Inhalt EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 STATISTIK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 ÜBERSICHT DER GESETZLICH ANERKANNTEN KIRCHEN UND RELIGIONSGESELLSCHAFTEN IN ÖSTERREICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1. KATHOLISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2. EVANGELISCHE KIRCHE A. UND H.B. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3. GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3.1. GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHENGEMEINDE ZUR HL. DREIFALTIGKEIT . . . . . . . . . . 18 3.2. GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHENGEMEINDE ZUM HL. GEORG . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3.3. SERBISCH-GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHENGEMEINDE ZUM HL. SAVA . . . . . . . . . . . 21 3.4. RUMÄNISCH-GRIECHISCH-ORIENTALISCHE KIRCHENGEMEINDE ZUR HL. AUFERSTEHUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 3.5. RUSSISCH-ORTHODOXE KIRCHENGEMEINDE ZUM HL. NIKOLAUS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3.6. BULGARISCH-ORTHODOXE KIRCHENGEMEINDE ZUM HL. IWAN RILSKI . . . . . . . . . . . . . . . 27 4. ARMENISCH-APOSTOLISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 5. SYRISCH-ORTHODOXE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 6. KOPTISCH-ORTHODOXE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 7. ALTKATHOLISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 8. EVANGELISCH-METHODISTISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 9. KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE (MORMONEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 10. NEUAPOSTOLISCHE KIRCHE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 11. ISRAELITISCHE RELIGIONSGESELLSCHAFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 12. ISLAMISCHE GLAUBENSGEMEINSCHAFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 13. BUDDHISTISCHE RELIGIONSGESELLSCHAFT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 RELIGIÖSE BEKENNTNISGEMEINSCHAFTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 ADRESSEN UND ANSPRECHPARTNER DER GESETZLICH ANERKANNTEN KIRCHEN UND RELIGIONSGESELLSCHAFTEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 4 Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 5 5 Einleitung Historische Entwicklung lung aufgrund dieses Anerkennungsgesetzes wurde im Jahr 1877 für die Altkatholische Kirche getroffen. Durch viele Jahrhunderte bis zum Beginn der Neuzeit war Österreich ein christlich geprägtes Land. Andere Das israelitische Kultusgemeindewesen fußte vor Religionsbekenntnisse waren auf dem Gebiet des dem Jahre 1890 auf unterschiedlichsten Rechts- heutigen Österreich, mit Ausnahme von Angehörigen grundlagen, deren Inhomogenität durch eine für des jüdischen Bekenntnisses, kaum vertreten; gerade ganz Österreich geltende einheitliche Regelung im Is- diese haben ein überaus wechselvolles Schicksal zwi- raelitengesetz von 1890 behoben wurde. schen Verfolgung, Tolerierung und Kooperation durchlebt. Als Folge der Okkupation und Annexion von Bosnien und der Herzegowina lebte auf dem Staatsgebiet der Erst im 16. Jahrhundert wurde die konfessionelle Monarchie erstmals auch eine größere Anzahl von Einheitlichkeit des katholischen Bekenntnisses durch Angehörigen der islamischen Glaubensgemeinschaft, die Reformation erschüttert: An der Wende vom 16. sodass es 1912 zur Anerkennung des Islam (nach ha- zum 17. Jahrhundert wurden weite Teile des heuti- nefitischem Ritus) als Glaubensgemeinschaft kam. gen Österreich überwiegend protestantisch. Im Zuge Durch den Zuzug von Gastarbeitern aus dem Gebiet der habsburgischen Gegenreformation erfolgte in je- des ehemaligen Jugoslawien und aus der Türkei stieg nen Gebieten, in denen der Protestantismus weit ver- die Anzahl der Moslems während der letzten Jahr- breitet war, eine weitgehende Rekatholisierung der zehnte des 20. Jahrhunderts stark an, wodurch dieses Bevölkerung. Zur Zeit Kaiser Josephs II. dominierte Gesetz auch auf diese Anwendung finden sollte. Das zwar weiterhin die römisch-katholische Konfession; Islamgesetz wurde daher 1988 auf andere Riten aus- die Evangelische Kirche Augsburgischen und Helveti- gedehnt (BGBl. Nr. 164/1988). schen Bekenntnisses sowie die Orthodoxen wurden ebenso wie die Angehörigen der jüdischen Glaubens- Über die Angehörigen der Islamischen Glaubensge- gemeinschaft toleriert (Toleranzpatente Josephs II. meinschaft hinaus kamen im Laufe des 20. Jahrhun- 1781/82). derts viele Menschen unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse nach Österreich. Sie betrieben die Aner- Der Gedanke der Gleichberechtigung begann sich im kennung ihrer Religion für den staatlichen Bereich Wesentlichen im Laufe des 19. Jahrhunderts durch- und erhielten diese aufgrund des Anerkennungsge- zusetzen und fand seinen Ausdruck im Staatsgrund- setzes aus dem Jahr 1874 zugesprochen. gesetz vom 21. Dezember 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. Das Staatsgrundgesetz enthält u. a. eine Bestimmung, durch welche jeder ge- Rechtsgrundlagen setzlich anerkannten Kirche und Religionsgesellschaft bestimmte fundamentale Rechte gewährt wer- Individualrechte den. Wie jedoch diese „gesetzliche Anerkennung“ er- Die Religionsfreiheit ist in Österreich gesetzlich ver- reicht werden kann, fand erst in einem Gesetz aus bürgt; die Rechtsquellen sind – ausgehend von den dem Jahr 1874 seine Konkretisierung. Die erste Rege- Toleranzpatenten 1781/82 – in rund zwei Jahrhun- Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 6 6 derten entstanden. Ganz wesentlich erscheint für den Das Ausschließlichkeitsrecht als Prinzip des österrei- Einzelnen die verfassungsgesetzliche Gewährleistung chischen Staatskirchenrechts garantiert jeder gesetz- der Glaubens- und Gewissensfreiheit durch den Arti- lich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft kel 14 des Staatsgrundgesetzes von 1867. Dieser ge- das ausschließliche Recht auf ihren Namen und auf währleistet im Zusammenhang mit dem Interkonfes- ihre Religionslehre sowie die ausschließliche Betreu- sionellengesetz des Jahres 1868 die Freiheit jedes in ung der eigenen Mitglieder. Österreich wohnenden Menschen, seine Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft zu Staat und Kirche stehen einander in Österreich als wählen, aus dieser Religionsgesellschaft für den staat- gleichrangige Partner gegenüber. Sie erkennen ihre lichen Bereich auszutreten oder auch keiner anzuge- jeweilige Eigenständigkeit und Autonomie an. Ihre hören. Durch Artikel 63 Abs. 2 des Staatsvertrages Berührungspunkte können unter anderem durch ge- von Saint-Germain-en-Laye 1919 sowie durch Arti- meinsame vertragliche Vereinbarungen geregelt wer- kel 9 der Europäischen Menschrechtskonvention den. Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verlei- 1950 wurde das Grundrecht der Religionsfreiheit hung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit weiter ausgestaltet und präzisiert. an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch dieser die Stellung einer Körperschaft des öffent- Korporationsrechte lichen Rechts (privatrechtliche Rechtsfähigkeit mit Die österreichische Rechtsordnung ist von ihrer Ver- eingeschlossen) zukommt. Ein Merkmal solcher Kör- fassung her als religiös neutral zu qualifizieren. Eine perschaften liegt in der Wahrnehmung von Aufgaben Identifizierung des Staates mit einer bestimmten Kir- öffentlichen Interesses; damit sind neben religiösen che oder Religionsgesellschaft ist dadurch ausge- auch soziale, gesellschaftliche und kulturpolitische schlossen (Prinzip der religiösen Neutralität). Die Aufgaben gemeint, deren Erfüllung der Staat fördert, Aufgaben und Ziele des Staates sind ausschließlich weil er sie als eine Unterstützung des Gemeinwohles weltlich-irdisch orientiert (Prinzip der Säkularität). erachtet. Der Status der Anerkennung als Kirche und Religionsgesellschaft ist mit bestimmten Garantien ver- Die grundsätzliche Gestaltung des Verhältnisses zwi- bunden, die im Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes schen Staat und Kirche erfolgte gegenüber der katho- geregelt werden (wobei die Bindung an die allgemei- lischen Kirche insbesondere durch das Konkordat nen Staatsgesetze festgehalten ist): gemeinsame öf- von 1933 sowie durch weitere Gesetze, die die Bezie- fentliche Religionsübung, selbständige Ordnung und hungen zwischen dem österreichischen Staat und Verwaltung ihrer „inneren“ Angelegenheiten, Schutz dem Heiligen Stuhl in verschiedenen Bereichen re- ihrer Anstalten, Stiftungen und Fonds; darüber hin- geln. Die Römisch-katholische Kirche genießt inso- aus: Errichtung konfessioneller Privatschulen sowie fern Sonderrechte, als der Heilige Stuhl ein Völker- Erteilung des Religionsunterrichtes an öffentlichen rechtssubjekt ist. Gegenüber der Evangelischen Kir- Schulen. che erfolgte die Regelung der Rechtsverhältnisse im Protestantengesetz von 1961, gegenüber der ortho- Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes konkretisiert für doxen Kirche im Orthodoxengesetz von 1967, gegen- die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsge- über der Israelitischen Religionsgesellschaft im Israe- sellschaften den allgemeinen Gleichheitssatz, der ein litengesetz von 1890 und gegenüber den Moslems im Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsver- Islamgesetz von 1912 bzw. durch eine Novellierung bot postuliert (Prinzip der Parität). im Jahr 1988. Das Verhältnis zu den übrigen gesetz- Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 7 7 lich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaf- Bis zum 14. Lebensjahr kann ein Religionswechsel ten ist aufgrund des Anerkennungsgesetzes von 1874 gegen den Willen des Kindes nicht mehr erfolgen – sowie durch das Orientalisch-orthodoxe Kirchenge- und mit seinem vollendeten 14. Lebensjahr ist das setz von 2003 geregelt. Kind/der Jugendliche voll „religionsmündig“. Alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Mit dem Erlass des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes Religionsgesellschaft angehören, erhalten in den öf- erfolgte 1998 die Schaffung eines zweigliedrigen Sys- fentlichen Schulen Religionsunterricht ihres Be- tems. Dieses sieht neben den gesetzlich anerkannten kenntnisses, wobei die Aufwendungen für den Reli- Kirchen und Religionsgesellschaften auch „staatlich gionsunterricht vom Staat getragen werden. eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften“ vor, die zwar eine eigene Rechtspersönlichkeit besit- Alle Staatsbürger sind ohne Unterschied des Be- zen, jedoch keine Körperschaften öffentlichen Rechts kenntnisses vor dem Gesetz gleich und genießen die- sind. Nach dem „Bestand als Religionsgemeinschaft“ selben bürgerlichen und politischen Rechte. Die Aus- über einen Zeitraum von 20 Jahren – davon mindes- übung der Glaubens- und Gewissensfreiheit ist daher tens zehn Jahre als Bekenntnisgemeinschaft nach die- in Österreich für jedermann gewährleistet, unabhän- sem Gesetz – kann bei Vorliegen bestimmter Voraus- gig davon, ob eine Kirche oder Religionsgesellschaft setzungen eine gesetzliche Anerkennung erfolgen. gesetzlich anerkannt ist oder nicht bzw. als staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft be- In Österreich bestehen derzeit 13 gesetzlich aner- steht. Allen in Österreich bestehenden Kirchen und kannte Kirchen und Religionsgesellschaften sowie elf Religionsgesellschaften wird ein besonderer Schutz staatlich anerkannte religiöse Bekenntnisgemein- zuteil: Die Herabwürdigung religiöser Lehren und die schaften. Störung einer Religionsausübung gelten als Straftatbestände; die dem Gottesdienst gewidmeten Räumlichkeiten und sakrale Gegenstände genießen bei Ausformungen des Grundrechtes der Religionsfreiheit Diebstahl und Sachbeschädigung erhöhten strafrechtlichen Schutz. Der Begriff Religionsfreiheit umfasst Glaubensfreiheit („Glaubens-Wahl-Recht“), Religionsübungsfreiheit Dialogforen (Recht zu kultischer Betätigung), Bekenntnisfreiheit (Recht auf außerkultische Glaubensbezeugung) so- Von besonderer Bedeutung für die Präsenz der christ- wie Gewissensfreiheit. lichen Kirchen in der österreichischen Öffentlichkeit und über die Landesgrenzen hinaus ist der „Ökume- Nach der österreichischen Rechtslage (Gesetz über nische Rat der Kirchen in Österreich“ (ÖRKÖ die religiöse Kindererziehung) kann jeder Jugendli- www.kirchen.at), dem 14 christliche Kirchen, darun- che ab seinem 14. Lebensjahr seine Religion selbst ter seit 1994 die Römisch-katholische Kirche, und 10 bestimmen. Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres Gemeinden bzw. Organisationen mit Beobachtersta- bestimmen ausschließlich die Eltern das Religionsbe- tus angehören. kenntnis ihres Kindes. Zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr liegt die Entscheidung zwar immer noch bei Weiters ist auf die Stiftung „Pro Oriente“ (www. pro- den Eltern, das Kind muss jedoch „angehört“ werden. oriente.at) hinzuweisen, in deren Rahmen seit 1964 Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 8 8 ein fruchtbarer Dialog der katholischen Kirche mit einzelnen Beiträge wurden im Sinne einer redaktio- den orthodoxen und altorientalischen Kirchen ge- nellen Einheitlichkeit vom Bundespressedienst bear- führt wird. Diese Gründung geht maßgeblich auf die beitet. Sie bilden die Grundlage für diese Publika- Ostkirchenkontakte des langjährigen Wiener Erzbi- tion, die in dieser Form zuletzt 2004 erschienen ist schofs Kardinal Franz König zurück. Mehrmals sind und die für die nun vorliegende Neuauflage über- außenpolitische Initiativen auf der Balkanhalbinsel arbeitet und aktualisiert wurde. unter Einbindung der Stiftung „Pro Oriente“ erfolgt. Ziel dieser Broschüre ist es, einen kompakten ÜberDer interreligiöse Dialog erfolgt schließlich über eine blick über die Vielfalt des religiösen Lebens in Öster- Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz, reich zu präsentieren. Durch das Wissen über die die „Kontaktstelle für Weltreligionen in Österreich“ zahlreichen gesetzlich anerkannten Kirchen und Reli- (www.weltreligionen.org), die sich darüber hinaus als gionsgesellschaften bzw. die staatlich eingetragenen Begegnungsforum zur Vertiefung der gegenseitigen religiösen Bekenntnisgemeinschaften will sie einen Beziehungen zwischen den Religionen versteht. Beitrag zum verständnisvollen und partnerschaftlichen Zusammenleben von Menschen verschiedener Um alle gesetzlich anerkannten Kirchen und Be- Religions- und Glaubensgemeinschaften in unserem kenntnisgemeinschaften vorzustellen, baten wir die- Land leisten. se, sich für diese Broschüre selbst darzustellen. Die Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 9 9 Statistik RELIGIONSGESELLSCHAFT Katholische Kirche (römisch-katholisch einschließlich der mit Rom unierten Kirchen) ANZAHL DER MITGLIEDER 5,917.274 Evangelische Kirche A.B. und H.B. 376.150 Islamische Glaubensgemeinschaft 338.988 Orthodoxe Kirchen (griechisch-orientalisch und altorientalisch) 179.472 Andere christliche Kirchen und Gemeinschaften 69.227 Nichtchristliche Gemeinschaften (ohne islam. und israel.) 19.750 Israelitische Religionsgesellschaft 8.140 OHNE RELIGIÖSES BEKENNTNIS 963.263 OHNE ANGABE (bei der Erhebung der Volkszählung) 160.662 Quelle: Statistik Austria, Volkszählung 2001 Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 10 10 Übersicht der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich (gegliedert nach Rechtsgrundlagen) A. KIRCHEN 1. Katholische Kirche: insbesondere Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich, BGBl. II Nr. 2/1934 2. Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich: Protestantengesetz 1961, BGBl. Nr. 182/1961 3. Griechisch-orientalische Kirche in Österreich: Orthodoxengesetz 1967, BGBl. Nr. 229/1967 Kirchengemeinden Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Sava Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Auferstehung Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski Dem Orientalisch-orthodoxen Kirchengesetz 2003, BGBl. I Nr. 20/2003, unterstehende Kirchen: 4. Armenisch-apostolische Kirche in Österreich 5. Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich 6. Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich Auf Grund des Anerkennungsgesetzes 1874, RGBl. Nr. 68/1874: 7. Altkatholische Kirche Österreichs, RGBl. Nr. 99/1877 8. Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich, BGBl. Nr. 74/1951 i.d.F. BGBl. II Nr. 190/2004 9. Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich, BGBl. Nr. 229/1955 10. Neuapostolische Kirche in Österreich, BGBl. Nr. 524/1975 B. RELIGIONSGESELLSCHAFTEN Durch spezielles Gesetz: 11. Israelitische Religionsgesellschaft: Israelitengesetz 1890, RGBl. Nr. 57/1890 i.d.F. BGBl. Nr. 61/1984 12. Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich: Islamgesetz 1912, RGBl. Nr. 159/1912 i.d.F. BGBl. Nr. 164/1988 Auf Grund des Anerkennungsgesetzes 1874, RGBl. Nr. 68/1874: 13. Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft, BGBl. Nr. 72/1983 Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 11 11 1. Katholische Kirche In der Zeit der Ausbreitung des Christentums gehör- Chorherren, Benediktiner, Prämonstratenser und te der größte Teil des heutigen Österreich zum Zisterzienser sind seit damals im österreichischen Römischen Reich. Um das Jahr 174 ist im österreichi- Raum tätig. Trotz vieler vorangegangener Bemühun- schen Raum erstmals die Existenz des Christentums gen gelang es erst im 15. Jahrhundert, im österreichi- nachgewiesen; im 3. Jahrhundert war das Christen- schen Raum auch eigene Bistümer zu gründen (1469 tum schon weit verbreitet. In die Zeit der diokletiani- Wien, 1476 Wiener Neustadt). schen Verfolgung, in das Jahr 304, datiert das Martyrium des heiligen Florian mit vierzig anderen Chris- Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation in Öster- ten in Lauriacum (Lorch bei Enns). reich ihren Einzug, wobei das Herrscherhaus katholisch blieb, die Landstände jedoch vielfach protestan- In den Wirren der Völkerwanderung wirkte im Do- tisch wurden. Um 1570 war Österreich weitgehend nauraum der heilige Severin, der hier 482 verstarb. protestantisch. Ab 1590 setzte die Gegenreformation Nach der Völkerwanderung wurde der Westen des ein, deren Träger besonders neue Orden wie die Jesu- heutigen Österreich durch die Baiern missioniert, in iten, Kapuziner, Barnabiten und Serviten waren. diese Zeit fallen auch zahlreiche Klostergründungen Nach dem Dreißigjährigen Krieg hatte sich die im westösterreichischen Raum. Schon im 7. Jahrhun- Gegenreformation fast völlig durchgesetzt. dert erfolgte die Gründung des Bistums Salzburg, insbesondere durch das Wirken des heiligen Rupert Im nunmehr einheitlich katholischen Österreich (um 650 bis 718). breitete sich im 17. und 18. Jahrhundert eine glanzvolle und sehr typische katholische Barockkultur aus. Der Osten und Süden des österreichischen Territori- Ab 1750 nahm der Staat immer größeren Einfluss auf ums wurden von der Diözese (ab 798 Erzdiözese) die Kirche. Kirchenpolitisch wird diese Epoche als Salzburg und der Diözese Passau aus missioniert. Im Zeitalter des Josephinismus (ca. 1765–1790, im wei- späten 8. und frühen 9. Jahrhundert fanden Kirchen- teren Sinn bis 1850) bezeichnet. Unter Kaiser Joseph II. bzw. Klostergründungen im Osten des heutigen (er regierte 1780–1790) kam es einerseits zu einer Österreich statt, etwa das Kloster Hippolyt in St. Pöl- Diözesanregulierung, die im Großen und Ganzen der ten (Niederösterreich) und die Ruprechtskirche in heutigen Diözesanstruktur entspricht. Außerdem er- Wien. folgte eine Reihe von Pfarrgründungen. Andererseits wurden alle beschaulichen Orden aufgehoben und Durch die Magyareneinfälle im 10. Jahrhundert wur- deren Vermögen in den Religionsfonds übergeleitet. de die kirchliche Struktur zerstört. Erst nach der Die katholische Kirche wurde vom Staat kontrolliert, Schlacht auf dem Lechfeld (955) wurde ab 960 von die Priester als Staatsbeamte eingesetzt. Salzburg und Passau aus die kirchliche Wiederbesiedlung möglich, es folgten die ersten Pfarrgründun- 1855 gelang durch den Abschluss eines Konkordats gen in den österreichischen Ländern. Vom 10. bis zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Heili- zum 13. Jahrhundert gründeten insbesondere die gen Stuhl die Überwindung des Josephinismus. Die- Landesfürsten zahlreiche Klöster, die zu Zentren der ses Konkordat wurde jedoch 1870 von Österreich Christianisierung des Landes wurden. Insbesondere aufgekündigt. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 12 12 Die sechziger und siebziger Jahre des 19. Jahrhun- Während der NS-Herrschaft in Österreich (1938– derts waren vom Kampf des Liberalismus gegen den 1945) kam es zu Unterdrückungs- und Verfolgungs- Einfluss der Kirche geprägt. Legistische Maßnahmen maßnahmen durch den Nationalsozialismus. Das wurden notwendig. Das Staatsgrundgesetz über die Konkordat wurde staatlicherseits nicht anerkannt. allgemeinen Rechte der Staatsbürger wurde erlassen, Das ebenfalls 1933 abgeschlossene Reichskonkordat das auch heute noch als Teil der Österreichischen wurde aber nicht auf Österreich ausgedehnt. In die- Bundesverfassung in Kraft ist. Es stellt die Basis für ser Zeit gab es keinen gesetzlichen Schutz für die die individuelle und die korporative Religionsfreiheit Kirche. Die katholischen Schulen und Organisatio- dar. Die katholische Kirche hat das Recht der öffent- nen wurden aufgelöst, die Zivilehe verpflichtend lichen Religionsausübung und ist unabhängig in eingeführt. Bekenntnis, Lehre, Verkündigung und Seelsorge sowie in der Besorgung ihrer übrigen inneren Ange- 1939 führte das NS-Regime den von der Kirche selbst legenheiten. Jede eine Kirche belastende oder einzuhebenden Kirchenbeitrag ein, alle finanziellen privilegierende Fremdbestimmung im Sinne eines Leistungen des Staates für den kirchlichen Personal- Staatskirchentums ist untersagt. Trotz des Kultur- und Sachbedarf wurden eingestellt, die Religions- kampfes und der allmählichen Auflösung des Bünd- fonds konfisziert und in das Eigentum des Deutschen nisses zwischen Thron und Altar stand die Kirche Reiches übertragen. Viele Priester und Laien wurden am Ende der Monarchie als innerlich und äußerlich verfolgt, in Konzentrationslager deportiert und hin- gefestigte Kraft da. Nach Ausrufung der Republik gerichtet. forderte sie ihre Gläubigen zur Treue gegenüber dem neuen Staatswesen und zu dessen Mitgestal- Nach der Befreiung Österreichs konnten die kirch- tung auf. Die katholische Kirche schuf ein weitver- lichen Organisationen wieder aufgebaut werden, das zweigtes Vereinswesen. Durch die Liturgische Bewe- von den Nationalsozialisten zerschlagene Vereins- gung, welche vom Stift Klosterneuburg ausging, system wurde jedoch nur teilweise reaktiviert. Die kam es auch in Österreich zu einer Erneuerung der Beziehung zwischen Kirche und Staat, vor allem das Liturgie. Verhältnis zwischen Kirche und Sozialdemokratie, besserte sich. Dieser Schritt wurde dadurch erleich- Im Jahr 1933 wurde durch den Abschluss eines tert, dass die beiden Großparteien, die Österreichi- Konkordats das System der Staatskirchenhoheit und sche Volkspartei und die Sozialistische Partei Öster- damit der Spätjosephinismus endgültig überwun- reichs, nicht in feindlicher Opposition zueinander den. Das Konkordat regelt die Rechtsstellung der standen, sondern eine Koalitionsregierung bildeten. Kirche im Staat, die Heranbildung des Klerus, den Die katholischen Laienbewegungen (Katholische Ak- Religionsunterricht, das Recht der Kirche auf eigene tion, Katholische Jugend) genossen großen Zulauf. Schulen, die kirchliche Eheschließung, die Militär- Schrittweise wurden auch die zwischen Kirche und seelsorge, die kirchlichen Feiertage sowie die ver- Staat schwebenden Fragen geregelt. mögensrechtlichen Belange der Kirche. Der Staat erkannte die nach kanonischem Recht geschlossenen Im Jahr 1957 anerkannte die Koalitionsregierung Ehen an. Den katholischen Schulerhaltern wurden grundsätzlich das 1933 geschlossene Konkordat nach Maßgabe der Besserung der wirtschaftlichen und ersuchte den Heiligen Stuhl, über eine Anpas- Verhältnisse staatliche Zuschüsse in Aussicht ge- sung an die inzwischen wesentlich veränderte Situa- stellt. tion zu verhandeln. 1960 kam es zum Abschluss Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 13 13 von zwei Teilverträgen: Der eine bestimmte die Er- verantwortung von Laien auch im innerkirchlichen hebung der Apostolischen Administratur Burgen- Leben wurde im Rahmen der Katholischen Aktion land zu einer Diözese, der andere regelte die vermö- mit Erfolg praktiziert. Das Verhältnis von Kirche und gensrechtlichen Beziehungen. Die Kirche erhält Staat entfaltete sich nach dem Zweiten Weltkrieg in jährlich einen Betrag von 7,267.283 € wertgesi- ähnlicher Weise, wie es auf dem Konzil diskutiert chert als Entschädigung für die in der nationalsozia- und umrissen wurde. listischen Zeit entzogenen Vermögen und Rechte. Das Vermögen des seinerzeitigen Religionsfonds, Nach der Volkszählung 2001 leben in Österreich bestehend aus Kirchengütern (Grundbesitz), die im 5,915.421 Katholiken (exklusive der mit Rom unier- 18. Jahrhundert vom Staat eingezogen wurden, ging ten Kirchen), das sind 73,6% der österreichischen zu 90% in den Besitz der Republik über. 1962 wur- Wohnbevölkerung. Die jüngste Statistik der Diözesen de ein weiterer Vertrag zwischen der Republik Österreichs aus dem Jahr 2004 beziffert die Zahl der Österreich und dem Heiligen Stuhl geschlossen, der Katholiken in Österreich mit 5,692.838. die Schulangelegenheiten betrifft: Der entsprechende Teil des Konkordats von 1933 behielt seine Gültigkeit; Religionsunterricht an den öffentlichen Aufbau und Aufgaben Schulen bleibt ein Pflichtgegenstand, von dem eine Abmeldung möglich ist. Der Staat übernimmt die Die Österreichische Bischofskonferenz ist das oberste Verpflichtung, 60% der Lehrerpersonalkosten ka- Organ der Katholischen Kirche in Österreich, die sich tholischer Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht zu in die beiden Kirchenprovinzen Salzburg und Wien, tragen. Seit 1971 trägt der Staat diese Personalkos- die Suffraganbistümer sowie in das Militärordinariat ten zur Gänze. weiter aufgliedert. Die Teilverträge von 1964 und 1968 regeln die Erhe- • Die Kirchenprovinz Wien umfasst (Stand 2004): bung der Apostolischen Administratur Innsbruck- die Erzdiözese Wien (gegründet 1469) mit Feldkirch zur Diözese und schließlich die Errichtung 1,347.579 Katholiken, bestehend aus 54 Dekana- der Diözese Feldkirch. Bezüglich der Anerkennung ten, mit insgesamt 660 Pfarren, die Diözese St. Pöl- der Eheschließung gilt entgegen den Konkordatsbe- ten (gegründet 1785) mit 561.007 Katholiken in 25 stimmungen weiterhin die obligatorische, und nicht Dekanaten und 424 Pfarren, die Diözese Linz (ge- die gewünschte fakultative Ziviltrauung. gründet 1785) mit 1,060.893 Katholiken in 39 Dekanaten und 472 Pfarren, die Diözese Eisenstadt Im Gefolge des II. Vatikanischen Konzils kam es zur (gegründet 1960) mit 213.211 Katholiken in zwölf kirchlichen Erneuerung, insbesondere in der Liturgie Dekanaten und 171 Pfarren. (Gebrauch der Volkssprache im Gottesdienst), und zu mannigfachen neuen Seelsorgeformen. Schon vor • Die Kirchenprovinz Salzburg umfasst: die Erzdiö- dem Konzil wurde in Österreich von verschiedenen zese Salzburg (gegründet um 700) mit 512.670 Ka- Bewegungen und Kräften eine Reihe von Anliegen tholiken in 20 Dekanaten und 208 Pfarren, die Di- angestrebt, die später zu Themen des Konzils wur- özese Graz-Seckau (gegründet 1218) mit 906.481 den. So gab es die Liturgische Bewegung und die Katholiken in 26 Dekanaten und 389 Pfarren, die Bibelbewegung; schon beim Katholikentag 1933 Diözese Gurk-Klagenfurt (gegründet 1072) mit feierte man die erste große Betsingmesse. Die Mit- 417.717 Katholiken in 24 Dekanaten und 335 Pfar- Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 14 14 ren, die Diözese Innsbruck (gegründet 1964) mit priestern, Ordensbrüdern und Ordensschwestern so- 406.995 Katholiken in 19 Dekanaten und 244 Pfar- wie von Laien haupt- und ehrenamtlich ausgeübt. ren, die Diözese Feldkirch (gegründet 1968) mit Die männlichen Ordensgemeinschaften arbeiten in 266.285 Katholiken in neun Dekanaten und 124 der Superiorenkonferenz, die weiblichen in der Ver- Pfarren. einigung der Frauenorden zusammen. Außer der Seelsorgetätigkeit entfaltet die katholische Kirche Die Diözesen decken sich größtenteils mit den Gebie- eine weitgespannte Tätigkeit in Bildung und Erzie- ten der neun österreichischen Bundesländer mit Aus- hung (katholisches Schulwesen, außerschulische Ju- nahme der Erzdiözese Salzburg (zu der auch noch ein gendbildung, Erwachsenenbildung), im Spitalwesen Teil des Bundeslandes Tirol gehört) und der Erzdiö- (geistliche Spitäler), in der karitativen Betreuung und zese Wien (die auch das östliche Niederösterreich Hilfe für Bedürftige. umfasst). Die katholische Kirche, welche nach geltendem VölDas Militärordinariat (in der heutigen Form seit kerrecht Völkerrechtspersönlichkeit genießt, wird 1986) ist für die Seelsorge der Militärangehörigen so- vom Papst geleitet. Die oberste Verwaltung und die wie deren Familien zuständig. Es besteht aus vier Gerichtsbarkeit der katholischen Kirche werden Dekanaten und 22 Pfarren. durch die römische Kurie gewährleistet, die unter der Oberleitung des Papstes steht. Der Heilige Stuhl ist in Die Grunddienste der Katholischen Kirche sind die Österreich durch den Nuntius, der im Botschaftsrang Feier des Gottesdienstes, das Apostolat und die Cari- steht und protokollarisch dem diplomatischen Korps tas. Diese Dienste werden von Welt- und Ordens- vorsteht, vertreten. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 15 15 2. Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich Mit dem Beginn der Reformation kommt das Streben Bevölkerung größer als in jedem anderen österreichi- nach einer Reform von Kirche und Gesellschaft auch schen Bundesland. Ein weiteres Wachstum erfolgte in die habsburgischen Länder. Die wechselvolle Ge- durch die große Eintrittsbewegung in den ersten Jah- schichte der Reformation in Österreich mündete ren des Ständestaates; die letzte große Zunahme der nach dem Dreißigjährigen Krieg im Verbot des evan- Evangelischen fand durch die Aufnahme von Flücht- gelischen Glaubenslebens; in dieser Zeit überlebte lingen aus dem Osten (aus Siebenbürgen, dem Banat, nur der so genannte „Geheimprotestantismus“. der Batschka und der Slowakei) nach dem Zweiten Durch über 150 Jahre blieben daher viele Evangeli- Weltkrieg statt. sche auch ohne Organisation und oft ohne Pfarrer, trotz Abwanderung und teilweise Zwangsemigration Kaiser Joseph II. hatte den „augsburgischen und hel- in den Osten des Reiches, trotz Bibelverbrennungen vetischen Religionsverwandten“ Toleranz gewährt. und Schikanen, ihrem Glauben treu. Eine Ausnahme- Auch die Schweizer Reformation (Zwingli, Calvin) regelung existierte nur in der Reichshaupt- und Resi- hatte sich im 16. Jahrhundert im Habsburgerreich, denzstadt Wien, bedingt durch die hier anwesenden vor allem in Ungarn und in den slawischen Gebieten Reichsbehörden und diplomatischen Vertretungen ausgebreitet. Die gemeinsame Geschichte der Unter- („Gesandtschaftskapellen“). drückung der Evangelischen führte auch zu einer gemeinsamen Weiterentwicklung, die bis zum heutigen Das von Kaiser Joseph II. 1781 erlassene Toleranzpa- Tage anhält. Die Kirchenverfassung „schließt die tent wurde als die große Befreiungsurkunde empfun- Evangelische Kirche A.B. und die Evangelische Kir- den; rasch entstanden evangelische Gemeinden und che H.B. auf dem Boden Österreichs zusammen zu Schulen. Vom Jahr 1848 an wurden immer mehr Ein- brüderlichem Dienst aneinander, zu gemeinsamem schränkungen beseitigt, bis Kaiser Franz Joseph I. im Handeln der Liebe und zu gemeinsamer Verwaltung. Jahre 1861 durch das Protestantenpatent den Evan- Beide Kirchen, durch Gott zusammengeführt in ihrer gelischen bürgerliche Gleichberechtigung gewährte. Geschichte, sind einig in der Bindung an den Weg Noch stand die evangelische Kirche unter staatlicher der Väter der Reformation, vor allem an die Erkennt- Oberaufsicht, erst in der Zweiten Republik konnte sie nis, dass allein in Jesus Christus Heil ist, dargeboten sich durch das 1961 erlassene Protestantengesetz als von Gott allein aus Gnaden und empfangen allein freie Kirche im freien Staat fühlen. durch den Glauben“. Die Evangelische Kirche A. und H.B. verkündigt die bedingungslose Zuwendung Im Laufe des 19. Jahrhunderts erhielt die evangeli- Gottes zu seinen Menschen, die durch den Glauben sche Kirche Zuzug durch Kaufleute, Unternehmer, erfahrbar wird. Formen dieser Verkündigung sind die Wissenschaftler und Künstler vor allem aus Deutsch- Entfaltung des Lebens der Gemeinden, Diakonie und land und der Schweiz. Im Burgenland – das aus den Mission als Weitergabe der Liebe Gottes, die Teilnah- deutschsprachigen Randgebieten Westungarns gebil- me der Kirchen und der Christen als verantwortliche dete Bundesland wurde Österreich im Staatsvertrag Einzelne im gesamten Leben unseres Landes. von Saint-Germain (1919) zugesprochen und steht seit 1921 endgültig unter österreichischer Verwal- Zu Beginn des dritten Jahrtausends umfasst die Evan- tung – ist der prozentuelle Anteil der evangelischen gelische Kirche A.B. 202 Pfarrgemeinden mit etwa Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 16 16 354.000 Mitgliedern; die Evangelische Kirche H.B. Abgeordnete der Superintendenzialversammlung bil- neun Pfarrgemeinden mit knapp 20.000 Mitgliedern. den die Synode A.B., die höchste gesetzgebende Kör- Eine Besonderheit der Evangelischen Kirche A. und perschaft der Kirche A.B., die unter dem Vorsitz ei- H.B. in Österreich besteht darin, dass es in beiden nes/einer Präsidenten/in tagt, der/die nicht Geist- Bekenntniskirchen gemischtkonfessionelle („A. und licher ist. Die Vertretung der Kirche nach außen ob- H.B.“) Pfarrgemeinden gibt. liegt dem/der Bischof/in, dem/der zur Führung der Amtsgeschäfte und zur Leitung der Kirche der Oberkirchenrat A.B. zur Seite steht. Dieser setzt sich aus Aufbau und Aufgaben dem/der Bischof/in, dem Landeskirchenkurator und zwei geistlichen und zwei weltlichen Oberkirchenrä- Die Evangelischen Kirchen A. (Augsburger Bekennt- ten zusammen. nis) und H.B. (Helvetisches Bekenntnis) bauen auf der Gemeinde als tragendem Organisationsprinzip Die Gemeinden der Evangelischen Kirche H.B. – in auf: Die Gemeinden wählen eine Gemeindever- Wien, Linz, Oberwart und im Land Vorarlberg – sen- tretung als das Leitungsorgan; aus der Gemeindever- den ihre Vertreter direkt in die Synode H.B. Dem tretung wird ein Presbyterium zur Führung der lau- Evangelischen Oberkirchenrat A.B. entspricht der fenden Geschäfte gewählt. In diesem führt der/die Oberkirchenrat H.B., der aus drei weltlichen, zwei Kurator/in oder der/die Pfarrer/in, dem/der das geistlichen Mitgliedern und dem Vorsitzenden, be- geistliche Amt, also öffentliche Wortverkündigung steht. und Sakramentsverwaltung, aufgetragen ist, den Vorsitz. Die Gesetzgebung in gemeinsamen Angelegenheiten erfolgt in der Generalsynode A. und H.B., ebenso die Mehrere Pfarrgemeinden A.B., im allgemeinen die Beratung und Beschlussfassung über Angelegenhei- eines Bundeslandes, sind zu einer Superintendenz ten der Vertretung beider Kirchen nach außen. Sämt- zusammengeschlossen; Abgeordnete jedes Presbyte- liche geistlichen und weltlichen Funktionen auf allen riums und die Pfarrer/innen der Gemeinden bilden Ebenen können von Männern und Frauen wahrge- die Superintendenzialversammlung. Sie tagt unter nommen werden. dem Vorsitz des/der Superintendenten/in und berät und entscheidet die geistlichen und organisatori- Die Evangelisch-Lutherische Kirche A.B. gliedert schen Belange der Superintendenz. Dem/der Super- sich dreistufig: intendenten/in ist vor allem die Pflicht der Visitation, • Pfarrgemeinde also der beratenden Aufsicht über die Gemeinden • Superintendenzialgemeinden und Pfarrer/innen, aufgetragen. • Gesamtgemeinde A.B. In der Evangelischen Kirche A.B. bestehen sieben Die Reformierte Kirche H.B. zweistufig: Superintendenzen, wobei die Bundesländer Salzburg • Pfarrgemeinde und Tirol zu einer einzigen zusammengeschlossen • Gesamtgemeinde H.B. sind, während die Gemeinden in Vorarlberg der Evangelischen Kirche H.B. zugehören. Die Super- Die wichtigsten Aufgabengebiete der Evangelischen intendenz Wien umfasst auch Teile des östlichen Kirche sind die Seelsorge, der Religionsunterricht, Niederösterreich. die Diakonie und die Mission. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 17 17 Sämtliche Amtsträger der evangelischen Kirche ren auch der Konferenz Europäischer Kirchen (geistliche wie weltliche) werden gewählt. Die Er- (KEK), sowie der Lenenberger Kirchengemeinschaft nennung von „oben nach unten“ ist nicht gewollt, an. wie sich überhaupt das evangelische Kirchenwesen prinzipiell von „unten nach oben“ aufbaut. Die Das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelische Kirche A. und H.B. ist nicht nur evangelischen Kirche („Protestantengesetz“) aus dem Gründungsmitglied des Ökumenischen Rates der Jahre 1961 bildet die Grundlage für die Beziehungen Kirchen (ÖRK), sondern die beiden einzelnen Kir- des Staates und der evangelischen Kirche zu einander chen sind jeweils auch Mitglieder des Lutherischen in Österreich. bzw. des Reformierten Weltbundes, und beide gehö- Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 18 18 3. Griechisch-orientalische Kirche in Österreich 3.1. Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit 3.2. Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg Mit dem so genannten „Orthodoxengesetz“ vom Livorno und später in Triest, Budapest, London, zur 23. Juni 1967 verankerte der Nationalrat nicht nur Gründung einer Bruderschaft mit dem Zweck der - die „äußeren Rechtsverhältnisse der Griechisch- Erhaltung einer eigenen Kirche und Schule geführt. Orientalischen Kirche in Österreich“ und anerkannte damit eine christliche Kirche, sondern würdigte auch So erlaubte Kaiser Karl VI. auf Intervention Prinz die jahrhundertealte Präsenz der Griechisch-ortho- Eugens von Savoyen im Jahre 1723 die Errichtung doxen Kirche in Wien. der Bruderschaft „Zum Hl. Georg“, die die Verantwortung für die religiöse und seelsorgliche Betreu- Die Tradition will die Anfänge des Griechentums in ung der in Wien lebenden Orthodoxen übertragen Wien und im österreichischen Raum in den byzantini- erhielt. Seine Tochter Maria Theresia bestätigte und schen Prinzessinnen sehen, die sich mit Babenbergern erweiterte dieses Privileg, wie auch ihr Sohn Kaiser verehelichten: Theodora Komnene mit Heinrich II. Ja- Joseph II., dessen „Toleranzpatent“ die Gründung somirgott (1148), Theodora Angelos mit Leopold VI., der bis heute existierenden griechisch-orientali- dem Glorreichen (1203) und Sophia Laskaris mit schen Kirchengemeinde „Zum Hl. Georg“ in Wien Friedrich II., dem Streitbaren (1220). Es ist mit (1782) ermöglichte. Die Kirche dieser Gemeinde Sicherheit anzunehmen, dass die Prinzessinnen mit wurde 1802 auf dem Grundstück der Familie von großem Gefolge nach Wien kamen und so als Erste Karajan im 1. Wiener Gemeindebezirk, Griechen- griechische Sitten und Kultur in das Gebiet des heuti- gasse-Hafnersteig, gebaut und später durch Spen- gen Österreich brachten. den der Familie Dumba nach Plänen des Architekten Franz Wipplinger (1742–1812) innen und Nach dem Fall Konstantinopels 1453 wanderten viele außen renoviert. byzantinische Gelehrte und noch mehr Handelstreibende in den Westen aus, wodurch zahlreiche griechische Während die Griechen mit osmanischer Staatsbür- Gemeinden, Kirchen und Schulen entstanden. Diese gerschaft dieser Gemeinde angehörten, gründeten die Auswanderungswelle, begünstigt durch den Frieden Griechen des Habsburger Reiches die Kirchenge- von Passarowitz (1718), der den freien Handel zwischen meinde „Zur Hl. Dreifaltigkeit“. Beide Kirchenge- der Donaumonarchie und dem Osmanischen Reich er- meinden wurden seit Joseph II. von allen seinen möglichte, führte dazu, dass viele griechische Handels- Nachfolgern anerkannt. leute, meist aus Mazedonien, Epirus, Thessalien und den Ägäischen Inseln, nach Triest und Wien kamen, um Die Kirche „Zur Hl. Dreifaltigkeit“ befindet sich seit hier eine neue und freie Lebensexistenz zu gründen. 1787 im Haus am Fleischmarkt. Ihr heutiges Bild verdankt die nunmehr griechische Kathedrale in Das einheitliche nationale und religiöse Bewusstsein Wien dem Architekten Theophil von Hansen und hat auch in Wien, wie früher in Venedig, Neapel, dem spendenfreudigen Baron Simon von Sina. Die Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 19 19 Renovierung in den Jahren 1983–1994 mit Unter- Geschichte des Wiener Praters engstens verbunden stützung des Bundesdenkmalamtes und der Stadt ist. Wien verlieh diesem historischen Bau mit seiner Fassade im neobyzantinischen Stil wieder seinen ur- Bis zum Jahre 1918 standen beide griechischen Kir- sprünglichen Glanz. chengemeinden, wie auch alle Orthodoxen der Monarchie, unter der geistigen Jurisdiktion des Metropo- Die Griechen in Wien gründeten auch eine eigene (Na- liten von Karlowitz und später von Czernowitz. tional-)Schule, die 1804 mit Hofdekret anerkannt wur- Gleichzeitig sahen sie aber im Ökumenischen Patriar- de; sie befindet sich heute noch am Fleischmarkt. Im chat von Konstantinopel immer die Mutterkirche Schuljahr 2006/2007 waren 240 Kinder im Alter zwi- und das Zentrum ihres kirchlichen und nationalen schen vier und 18 Jahren eingeschrieben, die regelmäßig Lebens, so wie alle Griechen auf der ganzen Welt. Im den Religions- und Sprachunterricht besuchten. Die Jahre 1922 wurde vom Ökumenischen Patriarchat griechische Nationalschule in Wien ist derzeit die älteste die Erzdiözese von Thyateira und Exarchie für Zen- existierende Schule des Griechentums im Ausland. tral- und Westeuropa mit dem Sitz in London gegründet und alle griechischen Kirchengemeinden in Die historische Rolle, die die beiden griechischen Kir- Europa – so auch die von Wien – deren Jurisdiktion chengemeinden in der jüngeren Geschichte spielten, unterstellt. Von 1924 bis 1936 war Wien Sitz des ist auf jene Männer zurückzuführen, die von Wien aus Exarchates für Zentraleuropa, mit dem legendären die geistige Vorbereitung des griechischen Aufstandes Metropoliten Dr. Germanos Karavangelis an der gegen die osmanische Herrschaft betrieben, der Spitze. Am 17. Februar 1963 wurde von der Heili- schließlich im Jahre 1821 zur Revolution und später gen Synode des Ökumenischen Patriarchats die zur Errichtung des freien und souveränen Staates Griechisch-orientalische Metropolis von Austria und Griechenland führte. In Wiens Druckereien wurden Exarchie von Italien und Ungarn (bis 1964 auch von die ersten griechischen Zeitungen und Zeitschriften Malta und bis 1982 auch von der Schweiz) mit dem herausgegeben, sodass Wien als die Geburtsstätte der Sitz in Wien gegründet. Zum ersten Metropoliten von griechischen Presse bezeichnet werden kann. Namhaf- Austria wurde Erzbischof Dr. Chrysostomos Tsiter te Lehrer der griechischen Nation, wie die Priester An- gewählt. Nach seinem Rücktritt erreichte Italien den thimos Gazis, Theoklitos Pharmakides und Neophytos Status einer eigenen Metropolis. Nachfolger von Doukas, die Gelehrten Alexandrides, Davaris, Kokki- Tsiter wurde Erzbischof Michael Staikos als Metro- nakis und nicht zuletzt der Nationalheld Rigas Pherrä- polit von Austria und Exarch von Ungarn und Mittel- os machten Wien zum Zentrum der nationalen Aufklä- europa. rung, die später zur Verwirklichung eines fast 400-jährigen nationalen Traums führte. Die Griechisch-orientalische Metropolis von Austria, welche die Verantwortung der seelsorgerischen und Zu den griechischen Familien, die eine besondere pastoralen Betreuung aller in Österreich, Italien und Rolle in der Wirtschaft und im kulturellen und politi- Ungarn lebenden griechisch-orthodoxen Gläubigen schen Leben Wiens und der Monarchie spielten, ge- trägt, findet ihre gesetzliche Anerkennung als Kör- hörten: von Sina aus Epirus, von Karajan aus Kozani perschaft des öffentlichen Rechts durch das bereits in Mazedonien (Vorfahren des Dirigenten Herbert erwähnte Orthodoxengesetz (1967) ebenso wie die von Karajan), Dumba aus Kozani, Fürst Ypsilanti aus der Jurisdiktion der Metropolis angehörigen grie- Konstantinopel und Calafati aus Korfu, der mit der chisch-orientalischen Kirchengemeinden in Wien. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 20 20 Die Zahl der Gläubigen beträgt ca. 10.000 in Wien und zwischen den christlichen Kirchen im Rahmen der von ca. 18.500 in Österreich. Außerhalb Wiens gibt es Franz Kardinal König gegründeten Stiftung „Pro Orien- noch Gemeinden in Graz, Innsbruck, Leoben, Linz te“ und des Ökumenischen Rates der Kirchen in Öster- und Bregenz, die von Geistlichen der Metropolis von reich. So setzen die Griechisch-orthodoxe Kirche und Austria betreut werden. Im Geiste der Ökumenischen mit ihr auch die in Wien vertretenen Kirchen von Ser- Bewegung leistet die Griechisch-orientalische Kirche in bien, Rumänien, Russland und Bulgarien ihr religiöses Österreich Wesentliches zur Förderung des Dialogs und kulturelles Leben bzw. ihre Tradition fort. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 21 21 3.3. Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Sava (Kurzbezeichnung: Serbisch-orthodoxe Kirche) Die in Wien angesiedelten Serben gründeten 1860 gistrat bestimmte Bauplatz am Franz-Josephs-Kai eine eigene Kirchengemeinde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde zurückgezogen, die Serbisch-orthodoxe Ge- benützten sie die Griechisch-orientalische Kirche in meinde musste einen neuen Grund im 3. Wiener Ge- Wien, die um 1730, unter anderem auch mit Hilfe der meindebezirk, Veithgasse 3, um 27.000 Gulden kau- Serben, entstand. Eine solche Gemeinschaft konnte fen. Der Kirchen- bzw. Hausbau dauerte drei Jahre, aber aus sprachlichen, ethnischen und anderen Grün- die Einweihung erfolgte schließlich am 19. Novem- den nicht dauernd bestehen. Deshalb beschloss eine ber 1893. Die Kirche wurde dem Hl. Sava, dem Gruppe nationalbewusster, wohlhabender Serben, Be- ersten serbischen Erzbischof und Begründer der amte und Angestellte im staatlichen Dienst mit Hofrat autokephalen serbischen Kirche, geweiht. Kaiser Georgije Stojkovic an der Spitze, eine Serbisch-ortho- Franz Joseph wohnte der feierlichen Einweihung bei. doxe Gemeinde zu gründen. Als erster Pfarrer der neuen serbischen Kirche kam Erzpriester Mihajlo Misic nach Wien. Sie wandten sich an den damaligen serbischen Patriarchen Josif Rajacic in Sremski Karlovci (Karlo- Die Periode zwischen dem Kirchenbau und dem Er- witz) mit der Bitte um Vermittlung beim Kaiser. Der sten Weltkrieg kann als die fruchtbarste im Gemein- Patriarch intervenierte und mit einem kaiserlichen deleben der Serben in Wien bezeichnet werden. Nach Schreiben von 27. September 1860 wurde Stojkovic dem Krieg wanderten viele Serben aus wirtschaft- beauftragt, einen provisorischen Ausschuss zu grün- lichen Gründen in ihre Heimat zurück. In der den und Kontakte mit der Wiener Polizei und dem Zwischenkriegszeit blieb die Kirche für alle in Wien Ministerium aufzunehmen. In diesem Schreiben lebenden Serben offen und stellte auch einen wichti- wurde der Gemeinde ein Grundstück für den Bau gen Kontaktpunkt zwischen dem jugoslawischen einer Kirche und eines Pfarrhauses versprochen. Zur Königreich und der österreichischen Regierung dar. Gründungsversammlung am 27. November 1860 Im Zuge des Zweiten Weltkrieges kamen wieder viele waren etwa 1.000 in Wien lebende Serben geladen. serbische Emigranten nach Wien. Die vorgelegten Statuten wurden genehmigt, der Anfang für eine Serbisch-orthodoxe Kirchengemeinde 1969 wurde im Belgrader Serbisch-orthodoxen Patri- in Wien damit gemacht. Der in dem kaiserlichen archat eine Diözese für Westeuropa gegründet, der Schreiben versprochene Baugrund für die Kirche auch die Wiener Kirchengemeinde angegliedert wur- wurde in einem Grundstück am Franz-Josephs-Kai de. Inzwischen sind daraus drei Diözesen geworden gefunden, ebenso wurde der serbischen Gemeinde und zwar: eine Parzelle auf dem Wiener Zentralfriedhof (Serbische Abteilung 68b), nahe der dritten Aufbahrungs- • die Diözese Westeuropa mit Sitz in Paris (F), halle, zugeteilt. • die Diözese Mitteleuropa mit Sitz in Himmelsthür (D), Kriege und Krisen, aber auch Geldmangel verzögerten die Ausführung des Planes. Der vom Wiener Ma- • die Diözese für Großbritannien und Skandinavien mit Sitz in Stockholm (S). Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 22 22 1974 entstand unter Mithilfe und Mitwirkung ver- Die Serbisch-orthodoxe Kirche ist eine autokephale schiedener kirchlicher Organisationen in Österreich Kirche in voller kanonischer Einheit mit den anderen ein Zentrum für serbisch-orthodoxe Gastarbeiter, das orthodoxen Kirchen. Sie steht im Rang eines Patriar- sich sehr schnell zu einem Pfarrzentrum entwickelte chates mit dem Sitze in Belgrad. Ihre Selbstständig- und lange Zeit die einzige Betreuungsstelle in religiö- keit erlangte sie 1219 und wurde 1346 zum Patriar- sen, kulturellen und sozialen Belangen darstellte. chat ausgerufen. Die Kirche zählt heute weltweit 35 Diözesen und Metropolitanate; davon u. a. fünf in Außer in Wien, wo zur Zeit vier Pfarrer in zwei Kir- den USA und Kanada, eine für Australien und Neu- chen arbeiten, bestehen serbische Pfarren auch in St. seeland sowie drei in Westeuropa. Pölten, Enns, Linz, Gmunden, Salzburg, Innsbruck, Graz, Klagenfurt und in Bregenz. Die Serbisch-orthodoxe Kirche ist Mitglied des Weltkirchenrates, der Konferenz europäischer Kirchen. Seit 1992 erteilt die Serbisch-orthodoxe Kirche an Sie pflegt gute Beziehungen zu den orthodoxen Volksschulen, Hauptschulen, AHS und BHS Reli- Schwesterkirchen sowie zu den anderen christlichen gionsunterricht. Kirchen und bemüht sich, die ökumenischen Beziehungen zu intensivieren. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 23 23 3.4. Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Auferstehung (Kurzbezeichnung: Rumänisch-orthodoxe Kirche) Die Rumänisch-orthodoxe Kirche geht auf die Mis- sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin“ sionstätigkeit des Heiligen Apostels Andreas zurück, (Joh. 17, 21). der das Evangelium in der alten römischen Provinz Scythia Minor (heute im Südosten Rumänien) ver- Die politischen Beziehungen zwischen Österreich und kündet hat. Rumänien haben die Ansiedlung von Rumänen in Österreich (vorwiegend in Wien) in Geschichte und Im Jahr 1885 erlangte die Rumänisch-orthodoxe Gegenwart stark beeinflusst. Vor allem in der Zeit, da Kirche ihre Selbständigkeit – die Autokephalie – und einzelne rumänische Provinzen Teile des Habsburger- wurde 1925 zu einem Patriarchat erklärt. Sie befin- Reiches waren – Siebenbürgen (1688–1918), Olte- det sich in voller dogmatischer, liturgischer und nien (Kleine Walachei) (1718–1739), Banat (1718– kanonischer Einheit mit den anderen orthodoxen 1918) und Bukowina (1775–1918) –, kamen viele Kirchen. Rumänen nach Wien. In Begleitung mancher rumänischer Fürsten („Woiwoden“) gelangten auch ihre Be- Nach der letzten Volkszählung (2002) hat Rumänien rater in die Haupt- und Residenzstadt, wo sie sich eine Bevölkerung von 21,794.792 Einwohnern, von niederließen. Nach dem Zweiten Weltkrieg erreichten denen sich 86,7% als christlich-orthodox bekennen. einige Rumänen Österreich als Asylanten. Die Rumänisch-orthodoxe Kirche umfasst sechs Me- Neben den politischen wurden auch zahlreiche wirt- tropolien, die ihrerseits aus Erzbistümern und Bistü- schaftliche Kontakte zwischen den beiden Ländern mern bestehen. Insgesamt zählt sie 14.870 Gottes- geknüpft. Bereits im 15. Jahrhundert war der Handel häuser in 11.102 Pfarren, in denen 13.925 Priester rege und breit gefächert. Die wirtschaftlichen Bezie- und Diakone dienen. Die Kirche verfügt über 606 hungen waren so vielfältig, dass es zur Gründung von Klöster und Skyta mit mehr als 8.000 Mönchen und rumänischen „Handelskompanien“ mit zahlreichem Nonnen. Personal, das sich aus Handelsfamilien oder aus anderen Volksgruppen rekrutierte, kam. Manche von Für die orthodoxen Rumänen im Ausland gibt es drei ihnen ließen sich für immer in Wien nieder. Metropolien (Chisinau, Nürnberg und Paris), zwei Bistümer (Serbien und Ungarn) und eine Erzbistum Früh etablierten sich auch kulturelle Beziehungen (auf dem amerikanischen Kontinent). der Rumänen zu Wien. Rumänische Studenten – anfänglich mit latinisierten Namen – inskribierten Die Rumänisch-orthodoxe Kirche ist seit 1961 Mit- schon im 14. bis 16. Jahrhundert an der Wiener Uni- glied des Weltkirchenrates, der Konferenz europäi- versität (Latislaus Wolochus, 1391; Johannes dictus scher Kirchen und pflegt gute Beziehungen zu allen Olàh, 1398; Simon de Olàh, 1527, u. a.). orthodoxen Kirchen sowie zu den anderen christlichen Kirchen als praktisches Zeichen der Fürbitte Im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts, als rumä- Christi für alle Glaubenden: „Alle sollen eins nisch-unierte (griechisch-katholische) Studenten Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 24 24 Aufnahme in dem für sie und für die Ruthenen ge- wurde am 7. Jänner 1907 eingeweiht und eröffnet gründeten Seminar bei der Barbarakirche fanden, und der Jurisdiktion der Metropolie von Czernowitz wirkte dort der große rumänische Gelehrte Samuil unterstellt. Gleichzeitig wurden ein Priester und ein Micu als Studienpräfekt. Kantor bestellt und ein Chor gegründet, der zu Beginn unter der Leitung des Komponisten und Diri- In den folgenden Jahrzehnten nahm der Zustrom ru- genten Gheorghe Dima stand. 1967 wurde die alte mänischer Studenten nach Wien noch kräftig zu. Sie Kapelle restauriert, bemalt und mit einer neuen Iko- organisierten sich in zwei kulturellen Gesellschaften, nenwand aus Eichenholz versehen. die sich im Jahr 1871 zu einer einzigen zusammenschlossen, der berühmten akademisch-literarischen Diese erste Kultstätte wurde bald zum religiös-kultu- Gesellschaft „România Junã“ (Junges Rumänien). In rellen Mittelpunkt der Rumänen in Wien; auch eine ihrem Rahmen tat sich eine ganze Reihe bedeutender rumänische Schule wurde hier eröffnet. Bald wurde Männer auf dem Gebiet der Literatur, der Kunst und die Kapelle jedoch zu klein. Deshalb gründeten füh- der wissenschaftlicher Forschung hervor. rende Persönlichkeiten der rumänischen Gemeinde in Wien anlässlich des 60. Regierungsjubiläums des Im Bereich des Betty-Roose-Wegs (13. Wiener Ge- Kaisers (1908) den „Rumänisch-griechisch-orientali- meindebezirk) besteht seit dem Jahre 1683 ein schen Kaiser-Jubiläums-Kirchenbau- und Kirchen- Kreuzaltar, der vom rumänischen Fürsten Serban gemeindegründungs-Verein in Wien“. Dieser Verein Cantacuzino an jener Stelle, wo er mit seinen Solda- sammelte fast zehn Jahre hindurch bedeutende Geld- ten und dem Priester sein tägliches Gebet sprach, er- beträge, die einem eigenen Baufonds zugeführt wur- richtet wurde. Was das kirchliche Leben anbelangt, den. Leider wurde dieser Fonds infolge der Ereignisse feierten die orthodoxen Rumänen Wiens anfänglich des Ersten Weltkrieges wertlos, in den folgenden Jah- ihre Gottesdienste zusammen mit den Orthodoxen ren war eine Wiederaufnahme dieser gut gemeinten anderer Nationalitäten in der Kapelle „Zum Hl. Ge- Absicht nicht mehr möglich. Die wirtschaftlichen org“, die im Jahre 1730 errichtet wurde. Schwierigkeiten, vor allem aber die Geldentwertung vereitelten den Wunsch nach einer eigenen ru- Im Jahre 1787 erbauten sie dann gemeinsam mit den mänischen Kirche. Der Wunsch nach einem eigenen Griechen eine eigene Kirche (1. Wiener Gemeindebe- Gotteshaus konnte schließlich im Jahre 2003 durch zirk, Fleischmarkt 13). Kaiser Joseph II. approbierte den Bau einer rumänisch-orthodoxen Kirche mit ihre Organisation durch ein besonderes Privileg, das einem dazugehörigen Gemeindezentrum in Wien von seinen Nachfolgern bestätigt wurde. Die Rumä- XI., Simmeringer Hauptstraße 161 verwirklicht wer- nisch-orthodoxe Kirchengemeinde wurde der Juris- den. Diese Kirche ist dem Hl. Andreas, dem Patron diktion der Metropolie von Czernowitz unterstellt. Rumäniens gewidmet. Da die Rumänen ihre Liturgie in der eigenen Sprache Durch das Orthodoxengesetz (1967) wurde die hören wollten, gründeten sie Ende des 19. Jahrhun- rumänisch-orthodoxe Kirchengemeinde in Wien als derts eine eigene orthodoxe Kirchengemeinde. Als er- Körperschaft des öffentlichen Rechts bestätigt. Rumä- ster Schritt auf diesem Weg wurde in der Löwelstraße nisch-orthodoxe Kirchengemeinden wurden auch in (1. Wiener Gemeindebezirk) eine Wohnung gemie- Salzburg und Graz organisiert. Die Rumänisch- tet, die als eigene Kapelle eingerichtet wurde; sie wird orthodoxe Kirche in Österreich gehört zur Rumä- auch heute noch als solche genutzt. Diese Kapelle nisch-orthodoxen Metropolie für Deutschland und Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 25 25 Zentraleuropa, die ab Juni 1994 von Seiner Eminenz 1.170 Familien; am Gottesdienst nehmen aber auch Metropolit Dr. Serafim Joantã geleitet wird. rumänische Touristen und Interessierte, die die rumänisch-orthodoxe Liturgie kennen lernen wollen, Zu den hochrangigen ökumenischen Kontakten, die teil. Die Pfarre organisiert auch Bibelgespräche, Se- die Pfarre organisiert, zählen der Besuch des verewig- nioren- und Jugendtreffen. In den öffentlichen Wie- ten Patriarchen Justinian im Jahre 1968 und der Be- ner Schulen gibt es einen rumänisch-orthodoxen Re- such, den der derzeitige Patriarch Teoctist im Juni ligionsunterricht. 1987 der Katholischen Kirche Österreichs anlässlich der 200-Jahr-Feier der Anerkennung der rumäni- Die rumänisch-orthodoxe Pfarre unterhält gute Be- schen Gemeinde Wiens durch Joseph II. im Jahr ziehungen sowohl zur Erzdiözese Wien als auch zur 1787 und anlässlich der 80-Jahr-Feier des Bestehens Evangelischen Kirche, Altkatholischen Kirche und der rumänischen Kapelle abstattete. zur Stiftung „Pro Oriente“. Sie pflegt den direkten Kontakt zu manchen Pfarren in und außerhalb Die rumänisch-orthodoxe Pfarre in Wien, die seit Wiens, wo sie die Liturgie feiert und Kirchenkonzerte 1993 von Pfarrer Dr. Nicolae Dura geleitet wird, zählt oder ökumenische Gottesdienste veranstaltet. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 26 26 3.5. Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus Die Geschichte der Russisch-orthodoxen Kirche in jenen 42 Jahren, in denen der Erzpriester Michael Österreich ist mit der Entwicklung der Beziehungen Rajewskij (1842–1884) in Wien als Pfarrer der zwischen Österreich und Russland einerseits und mit Russisch-orthodoxen Kirche wirkte. der Existenz orthodoxer Gemeinschaften im alten Österreich andererseits eng verbunden. Die Bemü- Zu dieser Zeit wurde der Plan gefasst, ein eigenes Kir- hungen um die Gründung einer Russisch-orthodo- chengebäude für die Russisch-orthodoxe Kirche in xen Kirche in Wien gehen auf die Zeit Peters I. zu- Wien zu errichten. Dieser Plan konnte schließlich in rück und zogen sich über einige Jahrzehnte hin. Seit den Jahren 1893 bis 1899 verwirklicht werden. Die der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Errichtung der Kirche zu Ehren des heiligen Nikolaus Österreich und Russland gab es in Wien eine „russi- erfolgte auf dem Grundstück, das im 3. Wiener Ge- sche Kolonie“, eine Gemeinschaft orthodoxer Russen, meindebezirk zwischen Reisnerstraße, Bahngasse deren geistliche Betreuung zunächst von orthodoxen und der ehemaligen Richardgasse (heute Jaurèsgasse) Priestern nicht russischer Nationalität (von Griechen für die kaiserlich-russische Botschaft erworben wor- und Serben) wahrgenommen wurde. den war. Der erste in Wien akkreditierte russische Botschafter, Der Erste Weltkrieg unterbrach die Entwicklung der Graf Michael Bestuzew-Rjumin, unternahm die er- Russisch-orthodoxen Gemeinde in Wien. In der sten Versuche, in Wien eine ständige russische Kirche Zwischenkriegszeit blieb die St.-Nikolaus-Kirche ge- einzurichten. Im Jahre 1750 berichtete er nach schlossen; sie wurde erst gegen Ende des Zweiten Petersburg, dass er den serbischen Mönchspriester Weltkrieges wieder geöffnet. Die Gemeinde benützte Michael Bani beauftragt hatte, für ihn und seine Mit- während dieser Zeit gemietete Räumlichkeiten, die arbeiter orthodoxe Gottesdienste abzuhalten. 1762 zur gottesdienstlichen Verwendung eingerichtet wur- kam der erste russisch-orthodoxe Priester, Simeon den. Matwejew, nach Wien. Seit 1946 ist die St.-Nikolaus-Kirche Bischofssitz des Die Gottesdienste wurden zunächst in einem Raum russisch-orthodoxen Diözesanbischofs für Wien und der Residenz des Botschafters abgehalten. Im Jahre Österreich. Die Russisch-orthodoxe Kirchengemein- 1765 wurden für die Wiener Botschaftskirche eigene de hat in Österreich den Status einer Körperschaft Räumlichkeiten gemietet, in denen sich auch die des öffentlichen Rechts zufolge ihrer staatlichen An- Wohnungen des Priesters und seiner Mitarbeiter be- erkennung. fanden. Auf diese Weise bildete sich in Wien eine orthodoxe Kirchengemeinde, zu der später nicht nur Die Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde in Wien, die Russen, sondern auch zahlreiche Angehörige der die auch intensive ökumenische Kontakte pflegt, slawischen Bevölkerung Österreich-Ungarns zählten. untersteht dem Patriarchat Moskau. Sie wird von Diese Entwicklung erreichte einen Höhepunkt in Seiner Exzellenz Bischof A. Hilarion geleitet. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 27 27 3.6. Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski Historische Zeugnisse sprechen von einer bulgari- ten Bulgarisch-orthodoxen Kirche in Österreich schen Präsenz in Wien schon um die Mitte des unternommen; die Balkankriege und die beiden 17. Jahrhunderts. So traf im Herbst des Jahres 1656 Weltkriege beeinträchtigten diese Bemühungen je- der bulgarische katholische Bischof Petar Parcevich doch. mit Kaiser Ferdinand III. zusammen, der ihm den Adelstitel verlieh. Bischof Petar Parcevich, der das Dies wurde erst im Jahre 1967 möglich, als Erzpries- Doktorat der Theologie in Rom erworben hatte und ter Dozent Nikolaj Schiwaroff, Dr. Kyrill Todoroff, Griechisch, Latein, Italienisch, Walachisch, Arme- Elisabeth Willner, Georgi Neikoff und Kommerzialrat nisch und Bulgarisch beherrschte, wurde vom Kaiser Anissim Christoff eine bulgarisch-orthodoxe Kir- nicht nur mit kirchlichen Missionen in Bulgarien und chengemeinde in Österreich gründeten. Der erste in der Moldau beauftragt, sondern auch mit rein bulgarische Gottesdienst wurde am 24. Dezember weltlichen Missionen in Warschau, Venedig, Rom 1967 in der Russisch-orthodoxen Kirche in Wien ge- und in der Ukraine. feiert. Ein Jahr später wurde der Kirchenrat gewählt, am 19. Mai 1969 schließlich wurde die Bulgarisch- Die Bemühungen der bulgarischen Gemeinschaft in orthodoxe Kirchengemeinde „Hl. Iwan Rilski“ von Österreich, eine eigene und selbständige orthodoxe der Republik Österreich gesetzlich anerkannt. Kirche zu gründen, reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Schon bald nach dem Jahr 1800 wurde diese Der Kirchenrat besteht aus sechs Personen. Vorsit- Idee von in Wien lebenden Kaufleuten und Emigran- zender ist der Pfarrer. Er vertritt die Gemeinde. Die ten aufgegriffen. Es gab immer wieder unüberwind- Kirchliche Revisionskommission besteht aus drei bare Hindernisse. Eines davon war der Einspruch der Personen, einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern. Serbisch-orthodoxen Kirche, die zur Zeit der Monar- Ihr obliegt die sorgfältige Prüfung der kirchlichen chie das Recht für sich beanspruchte, sämtliche Geldmittel. Beide Leitungsgremien werden alle vier Orthodoxgläubige slawischer Abstammung zu be- Jahre von der allgemeinen Jahreshauptversammlung treuen. Die in Wien lebenden Bulgaren mussten auch gewählt. auf die Hilfe ihrer Heimat verzichten, die damals noch unter türkischer Herrschaft stand. In Österreich leben mehr als 10.000 Personen, die bulgarischer Nationalität sind. Die Mehrheit davon Wie sehr aber schon damals Österreich für die Entfal- ist in Wien und Umgebung wohnhaft, der Rest in tung der nationalen Gefühle des bulgarischen Volkes den Ballungsbereichen Eisenstadt, Graz, Innsbruck, und für seine kulturelle Entwicklung von Bedeutung Klagenfurt, Linz und Salzburg. war, geht aus der Tatsache hervor, dass mehr als die Hälfte der im Ausland in bulgarischer Sprache er- Seit 1994 besitzt die Kirchengemeinde eine eigene schienenen Bücher in Wien gedruckt wurde. Kirche im 4. Wiener Gemeindebezirk am Kühnplatz 7, der Gottesdienst wird in kirchenslawischer, bulga- Seit der Erlangung der staatlichen Eigenständigkeit rischer und deutscher Sprache gefeiert. Seit 1990 Bulgariens im Jahr 1878 wurden zahlreiche Versuche wird die Bulgarisch-orthodoxe Kirche in Österreich zur Gründung einer selbstständigen und anerkann- von Bischofsvikar Mag. theol. Iwan Petkin vertreten, Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 28 28 der auch die Pfarre in Wien leitet. Die Bulgarisch- ten Simeon, der derzeit seinen Sitz in Budapest und orthodoxe Kirche in Wien hat einen gemischten Chor in Berlin hat. Alle internationalen Beziehungen und (ca. 15 Personen), der zur Hälfte aus Opernsängern Verbindungen werden von Seiner Eminenz mit Hilfe und Opernsängerinnen besteht. Der Kirchenchor des Diözesanrates gepflegt. nimmt auch an Gottesdiensten im Wiener Stephansdom teil und gibt bei verschiedenen Anlässen Die Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde „Hl. Konzerte. Iwan Rilski“ ist Mitglied des Ökumenischen Rates der Kirchen und nimmt durch ihre Priester, Hypodia- Die Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde in Öster- kone und Gläubigen an allen Initiativen und Ver- reich ist Teil der mittel- und westeuropäischen anstaltungen teil, die der Einheit der christlichen Diözese des bulgarischen Patriarchats. Diese steht Kirchen gewidmet sind. Sie selbst organisiert und seit dem Jahre 1979 unter der Obhut des Metropoli- führt derartige Veranstaltungen durch. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 29 29 4. Armenisch-apostolische Kirche in Österreich Armenier leben seit dem 17. Jahrhundert in Öster- unterstützten. Im Dezember 1959 wurde Sarkis reich. Die anfänglich kleine Gemeinde, meist aus Karabetian (†1978) zum Obmann der Wiener Ge- Kaufleuten im Dienst des Hauses Habsburg beste- meinde gewählt. Anfang 1962 ließ sich Vardapet hend, wuchs ständig. Krikorian als Seelsorger in Wien nieder. Den fast hundertjährigen Wunsch der armenischen Während der Amtszeit des armenischen Patriarchen Kolonie nach einer eigenen Kirche konnte der von Konstantinopel, Nerses Varzapetian (1874– Kirchen(bau)verein unter seinem Obmann und dem 1884), wurden mit Zustimmung des Vertreters neuen Pfarrer in diesem Jahrzehnt realisieren. Am der Hohen Pforte in Österreich Pläne zur Erbauung 5. März 1964 wurde im 3. Wiener Gemeindebezirk einer armenischen Kirche in Wien erwogen. Diese ein Haus (Kolonitzgasse 11) und das dazugehörige Bemühungen blieben jedoch ohne Erfolg. Am 10. De- Grundstück mit der Absicht gekauft, im Hof eine Kir- zember 1896 beantragte noch einmal eine Gruppe che zu errichten. Dieses Vorhaben wurde mit finan- von 19 Armeniern bei der niederösterreichischen zieller Hilfe der aus Smyrna stammenden Armenierin Statthalterei die Bewilligung zur Konstituierung einer Rose Tricky aus London realisiert. Die feierliche Ein- selbständigen Kirchengemeinde oder eventuell einer weihung der Kirche St. Hripsime in Namen der Stif- Filiale der Suczawaer Armenisch-apostolischen Ge- terin fand am 21. April 1968 durch Seine Heiligkeit meinde, die schon seit dem Ende des 18. Jahrhun- Katholikos Vasken I. in Anwesenheit zahlreicher derts in Österreich anerkannt ist. Auch dieses Unter- Würdenträger der armenischen Kirche sowie höch- nehmen führte zu keinem Ergebnis, weil die Zahl der ster staatlicher und kirchlicher Stellen in Österreich Armenier in Wien, damals zirka hundert, den öster- statt. reichischen staatlichen Behörden als zu gering erschien. Am 2. Jänner 1980 errichtete Seine Heiligkeit Katholikos Vasken mit seiner Enzyklika Nr. 994 aus Öster- In den folgenden zehn bis fünfzehn Jahren festigte reich und Deutschland eine neue Diözese für Mittel- sich die armenische Kolonie in Wien sowohl im na- europa mit dem Sitz in Wien. Auch die Gemeinden tionalkirchlichen Bewusstsein als auch in finanzieller in Schweden gehören zu dieser Jurisdiktion. Am Hinsicht, worauf die Armenier auf die Errichtung 21. September 1986 wurde Prälat Dr. Krikorian zum eines eigenen Gotteshauses drängten. So kamen im Bischof geweiht. Im Oktober 1992 wurde er anläss- Dezember 1912 etwa fünfzig Personen unter der lich seines 60. Geburtstages zum Erzbischof er- Führung des Priesters Aristakes Fesslian aus Suczawa nannt. zusammen und errichteten im 1. Wiener Gemeindebezirk, im Dachgeschoss des Hauses Dominikaner- Derzeit leben in Österreich, hauptsächlich in Wien, bastei 10, eine Hauskapelle. ca. 3.000 Armenier und eine kleine Anzahl armenischer Studenten aus verschiedenen Ländern des Na- Vor und nach dem Zweiten Weltkrieg gelangten hen Ostens. Während des wirtschaftlichen Auf- immer mehr Armenier nach Wien, die – mit Hilfe des schwunges in Österreich sind viele armenische Arbei- Allgemeinen Armenischen Wohltätigkeitsvereins in ter aus der Türkei nach Österreich gekommen. Eben- New York – auch ihre Landsleute in Deutschland so haben sich in den Jahren 1979/80 etwa 1.000 Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 30 30 Armenier aus dem Iran in Österreich, vor allem in gen zu anderen Kirchen, so auch in Österreich, Wien, niedergelassen. bedacht ist. Die Armenisch-apostolische Kirchengemeinde ist einerseits Mitglied des Ökumenischen Außer der Armenisch-apostolischen Kirche, die im Rates der Kirchen und arbeitet dadurch mit den nicht Dezember 1972 als selbständige Religionsgesellschaft katholischen Kirchen des Landes eng zusammen, an- vom Unterrichtsministerium anerkannt wurde, be- dererseits unterhält sie über die Stiftung „Pro Orien- stehen derzeit in Wien folgende Organisationen: te“ besonders gute Beziehungen zur Römisch-katholischen Kirche. • „Armenien-Fonds“ zur Unterstützung des Wiederaufbaus Armeniens; • Allgemeiner Armenischer Wohltätigkeitsverein (zuletzt 1960 wiedergegründet); • Armenische Studentenvereinigung (auch diese Die Armenisch-apostolische Kirchengemeinde Österreichs pflegt enge Beziehungen mit den Schwestergemeinden in Westeuropa, aber auch mit der Kolonie im Libanon, im Iran, in der Türkei und in den USA. wurde 1960 wieder neu gegründet); • Österreichisch-Armenische Kulturgesellschaft (ge- Da die Kirche generell für die Armenier das Zentrum gründet 1976, um die österreichisch-armenischen des Gemeinschaftslebens ist, suchen jedes Jahr kulturellen Beziehungen zu vertiefen und zu pfle- zahlreiche armenische Touristen aus der ganzen Welt gen). während ihres Aufenthaltes in Wien die Kirche St. Hripsime auf, um hier Kontakt zu ihren Lands- Die armenische Kirche ist eine Diasporakirche, die über die ganze Welt verstreut und auf gute Beziehun- leuten aufzunehmen. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 31 31 5. Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich Die Syrisch-orthodoxe Kirche ist eine der christlichen im Textilgewerbe tätig und in der Umgebung von Urkirchen, die ihre Entstehung auf die Missionstätig- Wien in Gärtnereien beschäftigt sind. Die geistliche keit der Apostel Paulus, Barnabas und Petrus in Betreuung lag in den Händen des aus der Osttürkei Antiochien sowie auf die der Apostel Taddäus und stammenden Priesters, Bischofsvikar Abuna (Vater) Thomas in Edessa zurückführt. Die Liturgie wird bis Emanuel Aydin, der in der Türkei, im Libanon, in heute hauptsächlich in aramäischer Sprache gefeiert. Wien und Rom Theologie sowie in Rom auch Kirchenrecht und Zivilrecht studiert hat und der in Bis zum Konzil von Ephesos im Jahre 431 verlief die verschiedenen Seelsorgebereichen tätig ist. 1974 kirchliche Entwicklung in Übereinstimmung mit der wurde vom syrischen Patriarchen in Antiochien und Kirche in Rom und in Konstantinopel. Theologische dem gesamten Osten in Wien eine syrisch-orthodoxe und politische Streitigkeiten im 5. Jahrhundert führ- Kirchengemeinde gegründet. Diese wurde noch im ten dazu, dass das Patriarchat von Antiochien die Be- selben Jahr in den Ökumenischen Rat der Kirchen in schlüsse des Konzils von Chalkedon im Jahre 451 Österreich aufgenommen. Die Erzdiözese Wien stell- nicht annahm und eine eigene kirchliche Tradition te der Kirchengemeinde die alte Lainzer Pfarrkirche gegenüber den anderen Patriarchaten der katholi- zur Verfügung, in welcher bis heute die Gottesdienste schen Kirche begründete. Obwohl nicht so deutlich gefeiert werden. wie bei anderen kirchlichen Entwicklungen wurde die Auffassung der Syrisch-orthodoxen Kirche in der Die Zahl der Angehörigen der syrisch-orthodoxen Vergangenheit im Abendland immer wieder als Kirchengemeinde wuchs von etwa 500 Personen in monophysitisch bezeichnet. Im Lichte der heutigen der Mitte der siebziger Jahre bis heute auf mehr als ökumenischen Bestrebungen wurde wiederholt dar- 5.000 Gläubige an. Dies erfolgte einerseits durch Zu- auf hingewiesen, dass diese Kirche letztlich nur im wanderung von syrisch-orthodoxen Christen aus der Sinne der Beschlüsse des Konzils von Ephesos in Türkei, Syrien, Libanon und aus dem Irak, anderer- christologischer Hinsicht die Identität des Menschge- seits gründeten die ersten Angehörigen der Kirchen- wordenen mit dem Gottessohn besonders betonte, gemeinde in Wien Familien. Fast 90 Prozent der heu- was in der Folge als Monophysitismus gedeutet wur- tigen Kirchenmitglieder erwarben in der Zwischenzeit de. Für die Ablehnung der Beschlüsse des Konzils die österreichische Staatsbürgerschaft. von Chalkedon waren vielfach politische Umstände im Vorderen Orient maßgebend. In kirchlicher Hinsicht untersteht die Wiener Kirchengemeinde der Syrisch-orthodoxen Kirche auf- Die Anhänger der Syrisch-orthodoxen Kirche leben grund des Status der Syrisch-orthodoxen Kirche heute im wesentlichen in der Osttürkei, in Syrien, von Antiochien vom 15. November 1981 dem Patri- Irak und im Libanon sowie in Australien, Indien und archat von Antiochien und dem gesamten Osten mit in Süd- und Nordamerika. dem Sitz in Damaskus. In gleicher Weise gelten für die Wiener Gemeinde die Statuten der Gemeinde- Zu Beginn der sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts räte aller zur Syrisch-orthodoxen Kirche von Anti- kamen Gastarbeiterfamilien aus der Türkei nach ochien gehörenden Diözesen vom 25. Februar Österreich, die vor allem in der Textilindustrie und 1982. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 32 32 Trotz des Namens handelt es sich bei der Syrisch- Schon in den vergangenen 25 Jahren hat sich die orthodoxen Kirche nicht um eine orthodoxe Kirche Syrisch-orthodoxe Kirche selbständig erhalten und im Sinne des Bundesgesetzes über äußere Rechtsver- war in der Lage, die religiösen Bedürfnisse ihrer hältnisse der Griechisch-orientalischen Kirche in Angehörigen voll sicherzustellen. Der Sprengel der Österreich, sondern um eine altorientalische oder Gemeinde bezieht sich vorerst – bis zur Gründung nicht chalkedonensische Kirche, die eine der ältesten weiterer Gemeinden – auf ganz Österreich. Der Vor- christlichen Religionsgemeinschaften ist. stand der Kirche besteht aus zwölf österreichischen Staatsbürgern. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 33 33 6. Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich Die Koptisch-orthodoxe Kirche ist die erste Kirche in de kirchliche Hierarchie eingerichtet und etwa 150 Afrika, deren Mitglieder sich in der Tradition der Kirchen gegründet – in Europa, in den USA, in Kana- Nachfolge der Pharaonen sehen. Sie führt ihre Entste- da und in Australien. hung auf den Apostel Markus zurück, der die Kirche im Jahr 61 in Alexandrien gründete. Die Kirche in Die Koptische-orthodoxe Kirche befolgt die sieben Ägypten gilt auch als die Wiege des christlichen Sakramente der Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Mönchstums. Der Heilige Antonius der Große be- Priesterweihe, Ehe und Krankensalbung. Die Taufe gründete dort die Tradition des Mönchstums und leg- wird üblicherweise als Säuglingstaufe unter dreimali- te mit den Geboten der Keuschheit, des Gehorsams gem Eintauchen in geweihtes Wasser gespendet. Das und der freiwilligen Armut auch die Grundpfeiler des Kirchenjahr beginnt nach dem koptischen Kalender mönchischen Lebens fest. Von Ägypten aus verbreite- am 12. September und wird von sieben großen Fest- te sich diese Lebensform in der ganzen Welt. Der en geprägt: Weihnachten (am 7. Jänner), Epiphanie, Koptischen Kirche gehörte auch der Heilige Athana- Verkündigung des Herrn, Palmsonntag, Ostern, sios, Patriarch von Alexandria und bedeutender Kir- Christi Himmelfahrt und Pfingsten. Große Bedeu- chenlehrer an, der das von allen Christen der Welt tung kommt auch der Verehrung der Jungfrau Maria, anerkannte nicaenische Glaubensbekenntnis festlegte der Apostel, Märtyrer und der anderen Heiligen zu. und den Häretiker Arian bekämpfte. Im dritten und vierten Jahrhundert n. Chr. wurde die Koptische Kir- Im 20. und 21. Jahrhundert kam es durch Papst che zu einer Märtyrerkirche. Die Situation besserte Kyrillos IV. zu einer Erneuerung der Koptischen sich erst im vierten Jahrhundert in der Ära Konstan- Kirche. 1972 markierte der Amtsantritt von Papst- tins des Grossen. Mit dem Konzil von Chalkedon Patriarch Schenouda III., der seinen Sitz in Kairo hat, 451, das den Monophysitismus als Irrlehre verurteil- den Beginn einer Goldenen Ära: seither ist nicht nur te, haben sich die orientalisch-orthodoxen Kirchen, die Zahl der Gläubigen in der Koptischen Kirche ge- zu denen auch die Koptische Kirche zählt, von der stiegen, sondern auch der Nachwuchs in den Klös- westlichen Kirche abgespalten. Die Koptische Kirche tern, Kirchen und theologischen Hochschulen. Heute behielt ihre Lehre von der vollkommenen Einheit der umfasst die Koptisch-orthodoxe Kirche weltweit ca. zwei vollkommenen Naturen Christi, der göttlichen 12 Millionen Menschen. und der menschlichen, bei. Die Koptisch-orthodoxe Kirche steht mit den anderen orientalisch-orthodo- In Österreich besteht seit 1976 eine koptische Kir- xen Kirchen in voller kirchlicher und sakramentaler chengemeinde, die von Pater Johannes Elbaramosy Gemeinschaft. Im siebenten Jahrhundert zählten die geleitet wurde. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Kopten bereits ca. sieben Millionen Christen in Ägyp- Betreuung der Kopten in der Schweiz, Dänemark und ten. Deutschland. Damals gab es nur wenige koptische Familien, die in den 1960er Jahren, meist als Studen- Erst im 20. Jahrhundert hat sich die fast 2000-jährige ten oder Geschäftsleute, nach Österreich gekommen Koptische Kirche über Ägypten hinaus geöffnet und waren. In den ersten Jahren waren die Kopten zuerst zu einer Weltkirche gewandelt. Zur Betreuung der Gäste bei der griechischen Kirche, dann bei der koptischen Emigranten wurde eine weltumspannen- katholischen Kirche in der Wagramer Strasse im Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 34 34 22. Wiener Gemeindebezirk. Eine enge Beziehung Inhalten versehen wurden. So ist die Musik der Pha- konnte Pater Johannes besonders zur Schottenabtei raonen in der koptischen Kirche lebendig geblieben. aufbauen, in deren Kloster er 25 Jahre als Gast lebte und auch seine koptischen Gemeindemitglieder emp- Auch in Graz konnten sich die Kopten durch den fangen konnte. Umbau einer alten Fabrik in der Wiener Straße 246 eine eigene Kirche schaffen. Heute umfasst die koptische Gemeinde in Österreich einige tausend Gläubige, die vor allem in Wien und Da das Mönchstum in der koptischen Glaubensge- Graz, aber auch in Linz, Klagenfurt und Salzburg meinschaft eine zentrale Rolle spielt, erwarb die kop- beheimatet sind. Seit dem Jahr 2000 wird sie von tische Gemeinde im November 2001 Schloss Ober- Bischof Gabriel geleitet, zu dessen Seelsorgebereich siebenbrunn (Niederösterreich), welches sich ehe- neben Österreich auch die Ostschweiz gehört. Er mals im Besitz von Prinz Eugen befand. Dort soll betreut die österreichische Gemeinde zusammen mit nicht nur ein Kloster, sondern ein ökumenisches fünf Priestern. Begegnungszentrum und eine Theologieschule entstehen. Durch die wachsende Zahl der Gläubigen wurde auch das Bedürfnis nach einem eigenen Kirchenbau Auch die rechtliche Lage der Koptisch-orthodoxen immer stärker. Am 25. April 1998 konnte von Papst- Kirche in Österreich wurde verbessert. Im April 2003 Patriarch Schenouda III. im Rahmen einer feierlichen trat das Gesetz über „äußere Rechtsverhältnisse der Zeremonie der Grundstein für die Kirche in der Qua- orientalisch-orthodoxen denstrasse 4–6, im 22. Wiener Gemeindebezirk ge- („Orientalisch-orthodoxes Kirchengesetz“) in Kraft, legt werden. Wie es der Tradition der Kopten ent- in welchem der Koptisch-orthodoxen Kirche die Stel- spricht, vereint der Bau östliche und westliche Kunst. lung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuer- Die besondere Atmosphäre entsteht durch das Erbe kannt wurde. Damit wurde eine einheitliche Rechts- der pharaonischen Kultur – in der Kunst sehen sich grundlage für die orientalisch-orthodoxen Kirchen in die heutigen Kopten als die Nachfahren der Pharao- Österreich geschaffen und somit die Koptische Kir- nen. Pharaonische Kunst lebt in den koptischen che den beiden anderen orientalisch-orthodoxen Kir- Klöstern, Kirchen, Gemälden, Fresken, Ikonen und chen in Österreich, nämlich der Armenisch-apostoli- Holzarbeiten weiter; die koptischen Hymnen gehen schen und der Syrisch-orthodoxen Kirche, gleichge- auf pharaonische Melodien zurück, die mit neuen stellt. Kirchen in Österreich“ Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 35 35 7. Altkatholische Kirche Österreichs Die Altkatholische Kirche entstand aus dem inner- vorgelegte Kirchenverfassung, die „Synodal- und katholischen Widerstand gegen die beiden Dogmen Gemeindeordnung“, angenommen und der Synodal- von der Unfehlbarkeit (Infallibilität) und der bischöf- rat gewählt, dessen erster Vorsitzender Dr. Carl Linder lichen Allgewalt (Jurisdiktionsprimat) des Papstes, die wurde. Die Synodalversammlung vom 9. Juni 1879 1870 allgemein verpflichtend verkündet wurden. Jene beschloss eine Reihe von Reformen, wie die Mitent- Katholiken, die aus Glaubensgründen diese Dogmen scheidung der Laien in der Kirchen- und Gemeinde- nicht annahmen, nannten sich „altkatholisch“, weil leitung, die Einführung der Muttersprache im Gottes- sie sich zum Glauben der einen, ungeteilten, alten, dienst, sowie die Aufhebung des Zölibatszwangs und katholischen und apostolischen Kirche der ersten der Verpflichtung zur Ohrenbeichte. Erst 1888 erhielt Jahrhunderte bekannten. So kam es zur Bildung „alt- die Altkatholische Kirche in Pfarrer Amandus (auch: katholischer Aktionskomitees“, deren Vertreter – un- Milos) Czech einen Bistumsverweser; die Zustim- ter ihnen der Münchner Stiftspropst und Kirchenhis- mung zur Wahl eines Bischofs wurde staatlicherseits toriker Ignaz von Döllinger – sich 1871 zum „Ersten versagt, da die für dieses Amt notwendige finanzielle Altkatholischen-Kongress“ in München versammelten Grundlage noch nicht gegeben erschien. Der Bischofs- und weiterführende Schritte besprachen. sitz Wien wurde jedoch 1896 nach Warnsdorf verlegt. Obwohl die Altkatholische Kirche in den ersten Jahr- In Österreich wurde mit Gemeindebeschluss vom zehnten mit vielen Schwierigkeiten, wie Mangel an 6. Oktober 1871 die Rathauskapelle St. Salvator in Geistlichen, großen Entfernungen bei der Betreuung Wien (1. Wiener Gemeindebezirk) den „antivati- der Gläubigen und finanziellen Sorgen zu kämpfen kanisch gesinnten Katholiken“ zur Benützung hatte, nahm die Zahl der altkatholischen Gläubigen in übergeben, sodass am 15. Oktober 1871 Pfarrer den folgenden Jahren erheblich zu. 1901 wurde eine Alois Anton in diesem Gotteshaus den ersten alt- Filialgemeinde in Graz errichtet, die bereits 1909 katholischen Gottesdienst feiern konnte. Tags darauf Selbstständigkeit als Kirchengemeinde erlangte. In verfügte Kardinal Rauscher das Lokalinterdikt über Linz entstand 1904 eine Filialgemeinde der Kirchen- die Salvatorkapelle, das erst 1969 von Kardinal Dr. gemeinde Ried im Innkreis. Nach dem Ende der Do- Franz König aufgehoben wurde. Altkatholische Got- naumonarchie wurden die auf österreichischem Ge- tesdienste fanden im nordböhmischen Warnsdorf biet verbliebenen drei Kirchengemeinden Wien, Ried (16. Oktober 1871) und in Ried im Innkreis (Christ- im Innkreis und Graz zu einem selbstständigen Bis- tag 1871) statt. Diese drei Städte wurden die Kern- tum zusammengeschlossen, dessen Errichtung die punkte für die im Laufe der folgenden Jahre sich bil- Kultusabteilung des Ministeriums für Inneres und denden Kirchengemeinden. Erst nach mehreren Ver- Unterricht mit Erlass vom 26. März 1921 zustimmte. suchen und langwierigen Auseinandersetzungen Bistumsverweser wurde Pfarrer Adalbert Schindelar, sprach der k. k. Minister für Cultus und Unterricht der 1924 zum Bischof gewählt wurde. 1922 erreichte mit Verordnung vom 18. Oktober 1877 die Anerken- Salzburg, das bisher zu Ried gehört hatte, den Status nung der Altkatholischen Kirche Österreichs aus. einer selbstständigen Kirchengemeinde. Auf der Ersten Ordentlichen Synode (5. Mai 1879) Nach 1938 wurden die Altkatholische Kirche Öster- wurden die von Professor von Schulte im Entwurf reichs und später die der damaligen Tschechoslowa- Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 36 36 kei mit der „Katholischen Kirche der Altkatholiken kenntnisgrundlagen und der Liturgie. Das geistliche des Deutschen Reiches“ nach reichsrechtlichen Vor- Amt ist dreigeteilt: Diakon/Diakonin – Priester/Pries- schriften vereinigt. Dieser zwangsweise Zusammen- terin – Bischof/Bischöfin. Nach Synodenbeschlüssen schluss brachte eine Reihe von Veränderungen. Es von 1991 und 1995 stehen alle Ämter grundsätzlich musste zunächst eine Kirchenbeitragsordnung und auch Frauen offen. Dem Bischof steht der Synodalrat eine zentrale Kirchenbeitragsstelle errichtet, außer- für Verwaltungsaufgaben, insbesondere für die Ver- dem die „Synodal- und Gemeindeordnung“ den ge- mögensverwaltung, zur Seite. Bischof und Synodalrat änderten Verhältnissen angepasst werden. Hand in bilden die Kirchenleitung. Der Synodalrat besteht aus Hand damit erfolgte eine Zentralisierung der gesam- drei geistlichen und sechs weltlichen Mitgliedern, die ten Kirchenverwaltung. Die Kirchengemeinde Wien von der Synode auf die Dauer von sechs Jahren wurde in den vierziger Jahren in sechs selbstständige gewählt werden. Bischof und Vorsitzender bzw. Vor- Kirchengemeinden aufgeteilt. Nach Beendigung des sitzende des Synodalrates vertreten die Kirche nach Krieges bestanden die größten Probleme in der außen. Wiederherstellung der im Krieg beschädigten Gottesdienststätten und in der Schaffung neuer Kirchenräu- Die Synode ist das oberste gesetzgebende Organ der me anstelle jener, die den Bomben zum Opfer gefal- Kirche, das alle drei Jahre zusammentritt. Stimmbe- len waren. Die finanzielle Lage war mehr als ange- rechtigt sind der Bischof, die Geistlichen, die Syn- spannt, doch konnte sich die österreichische Kirche odalräte weltlichen Standes und die Abgeordneten der Hilfe ausländischer Kirchen erfreuen. Erst durch der Gemeinden, die nur weltlichen Standes sein kön- das „Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die nen, jeweils Frauen und Männer. Antragsberechtigt altkatholische Kirche“ (1960) trat eine gewissen Kon- sind der Bischof, die Geistlichenkonferenz, der Syn- solidierung ein. 1980 erhielt die Altkatholische Kir- odalrat und die Kirchengemeinden. che Österreichs eine neue Kirchenverfassung, die vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst Die Altkatholische Kirche Österreichs besteht heute mit Erlass vom 11. Dezember 1980 genehmigt aus zwölf Kirchengemeinden. Dem Seelsorger steht wurde. ein Gemeindevorstand, dem mindestens drei, höchsten 15 Kirchenräte (Frauen und Männer) angehören, Die Altkatholische Kirche – in Österreich zählt sie zur Seite. Die Gemeindeversammlung, das sind die etwa 18.000 Mitglieder – ist eine Landeskirche. Die volljährigen Mitglieder der Kirchengemeinde, hat das Verfassung ist bischöflich-synodal, das heißt, die Recht der Antragstellung zur Synode und wählt den Leitung und Verwaltung der Kirche erfolgen im Zu- Pfarrer, die Kirchenräte sowie die Abgeordneten zur sammenwirken des Bischofs mit den in den Synodal- Synode (jeweils Frauen und Männer). rat gewählten Geistlichen und Laien (Frauen und Männern). Die Altkatholische Kirche Österreichs gehört zur Utrechter Union. Sie ist der Zusammenschluss der Der Bischof wird von der Synode gewählt und nach selbstständigen altkatholischen Landeskirchen, die der Wahl von einem altkatholischen Erzbischof oder durch ihre Bischöfe in dieser Union vertreten sind. Bischof unter Assistenz von zwei weiteren Bischöfen, Grundlage ist die „Utrechter Erklärung von 1889“ die in der apostolischen Sukzession stehen, geweiht. und die den Kirchen gemeinsame Katholizität des Der Bischof hat die geistliche Leitung der Kirche in- Amtes und der Liturgie. Die Bischöfe mit ihren ne, ihm obliegt die Sorge für die Erhaltung der Be- theologischen Beratern/Beraterinnen treten regel- Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 37 37 mäßig zur Internationalen Altkatholischen Bischofs- können Beschlüsse der IBK verbindlich sein und ver- konferenz (IBK) zusammen, deren Präsident ex fassungsmäßig in Kraft gesetzt werden. Daraus folgt, officio der Erzbischof von Utrecht ist. Die IBK ist für dass nicht in allen Kirchen der Utrechter Union Be- alle Fragen zuständig, die die Aufrechterhaltung der schlüsse der IBK unbedingt in gleicher Weise und zu Gemeinschaft der altkatholischen Kirchen sowie die gleicher Zeit vollzogen werden müssen. Internationa- Beziehungen zu den anderen Kirchen betreffen, und le Altkatholikenkongresse finden alle vier Jahre statt. ist befugt, im Namen der altkatholischen Kirchen- In jedem Jahr wird eine Internationale Altkatholische gemeinschaft lehramtliche Erklärungen abzugeben Theologenkonferenz abgehalten. Darüber hinaus be- und Abkommen mit anderen Kirchen zu schließen. stehen eine Internationale Liturgische Kommission, ein Internationales Altkatholisches Laienforum, eine Dies kann nur im Einvernehmen der Bischöfe und Altkatholisch-Anglikanische Bischofskonferenz und nach Rücksprache jedes einzelnen Bischofs mit seiner eine Altkatholisch-Anglikanische Theologentagung, Ortskirche geschehen. Erst nach einem solchen die allesamt der Erörterung gemeinsamer Fragen wechselseitigen Verfahren möglichst großer Konsens- dienen. findung und nach der Annahme durch die Gläubigen Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 38 38 8. Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich Die methodistischen Kirchen erwuchsen aus einer religiö- schen Glaubensbekenntnis bekennt. Darum kann jeder sen Erneuerungsbewegung innerhalb der anglikanischen ohne Rücksicht auf Rasse, Farbe, nationale Herkunft Kirche im 18. Jahrhundert. Der Initiator dieser Erneuer- und wirtschaftliche Stellung an ihrem Leben teilneh- ungsbewegung war der anglikanische Pfarrer und Theolo- men. Weil die Evangelisch-methodistische Kirche als gieprofessor aus Oxford, John Wesley (1703–1791). Er Teil der „einen heiligen, allgemeinen, apostolischen Kir- führte eine überaus wirksame missionarische Tätigkeit in che“ glaubt, dass der Herr der Kirche alle Christen zum England, Irland, Schottland und Wales durch. Bedingt Einssein ruft, strebt sie nach Einheit auf allen Gebieten durch die Aufklärung und die beginnende industrielle Re- kirchlichen Lebens. volution befand sich England in einem Zustand eines tiefgreifenden sozialen und gesellschaftlichen Wandels. John Die Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich Wesley wandte sich vor allem an die sozial schwache Ar- zählt derzeit 1.300 Mitglieder in zehn Gemeinden in beiterbevölkerung, der die Kirche nichts mehr zu sagen Wien, Graz, St. Pölten, Linz, Ried im Innkreis, Salz- hatte. Er predigte auf den Straßen, Plätzen und auf offe- burg und Bregenz. In Österreich begann die metho- nem Feld. Zentralthema seiner Verkündigung war der distische Arbeit im Jahre 1870 durch den Prediger Aufruf zu einem geheiligten Leben in Liebe und Dienst an Christian Dieterle in Wien. Die staatliche Anerken- den Mitmenschen. Wesleys beständiger Kampf für die Be- nung wurde im Jahre 1951 ausgesprochen. In der seitigung sozialer Missstände blieb für den Methodismus derzeit gültigen Verfassung heißt es: bis heute bestimmend. So trug Wesley zum Beispiel wesentlich dazu bei, dass England als erstes Land den Skla- § 1. (1) Die Kirche führt den Namen „Evangelisch- venhandel durch einen Parlamentsbeschluss untersagte. methodistische Kirche in Österreich“. Die religiöse Erneuerungsbewegung innerhalb der anglikanischen Kirche wurde eine selbstständige Kirche im Jah- (2) Sie besteht aus einer einzigen Kultusgemeinde im re 1784 in den neu gegründeten Vereinigten Staaten. Zu Sinne der staatlichen Rechtsvorschriften über die Weihnachten 1784 konstituierte sich in Baltimore mit Zu- Anerkennung von Religionsgemeinschaften und er- stimmung John Wesleys die Methodist Episcopal Church streckt ihre Tätigkeit auf das ganze Bundesgebiet der (Bischöfliche Methodistische Kirche). Die methodistische Republik Österreich. Ihr Sitz ist in Wien. Bewegung breitete sich rasch in der ganzen Welt aus. Als John Wesley 1791 starb, gab es 135.000 Methodisten. Im (3) Die Evangelisch-methodistische Kirche ist ein Teil Jahr 2000 umfasste die methodistische Glaubensgemein- der weltweiten Evangelisch-methodistische Kirche. schaft 70 Millionen Menschen in 130 Ländern. Die Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich ist Teil der § 2. (1) Die Glaubensgrundsätze der Evangelisch- „United Methodist Church“ (so lautet die weltweit offi- methodistischen Kirche sind in der Kirchenordnung zielle Bezeichnung der Evangelisch-methodistischen festgehalten. Kirche). (2) Die Evangelisch-methodistische Kirche ist eine evanDie United Methodist Church ist in vielen Ländern der gelische Kirche. Sie glaubt, dass die Heilige Schrift die Welt vertreten und Teil der einen Kirche Jesu Christi, zu Grundlage des christlichen Glaubens und als Richt- der sie sich gemeinsam mit allen Christen im apostoli- schnur des christlichen Lebens alles enthält, was zur Er- Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 39 39 langung der Seligkeit notwendig ist. Sie hält am Aposto- gelisch-methodistischen Kirche. Eine Jährliche Konfe- lischen Glaubensbekenntnis fest und bekennt sich dem- renz tagt immer unter dem Vorsitz eines Bischofs/einer nach zu der einen heiligen christlichen Kirche. Bischöfin. Der für Österreich zuständige Bischof Dr. Patrick Streiff hat seinen Sitz in Zürich. In seiner Abwe- Die innere Struktur der Evangelisch-methodistische senheit vertritt ihn der Superintendent. Kirche ist nicht ohne die Einrichtung der Konferenzen zu verstehen. Konferenzen sind beratende und gesetz- Mehrere Jährliche Konferenzen sind zu einer Zentral- gebende Körperschaften; sie gliedern die Kirche und konferenz zusammengefasst, die unter anderem für verbinden zugleich ihre vielfältigen Lebensäußerun- die Wahl der Bischöfe zuständig sind. Sie teilen den gen sinnvoll miteinander. Auf der lokalen Ebene be- Bischöfen ihr Arbeitsgebiet zu und bilden jeweils steht die Konferenz vor allem aus Laien, auf allen an- einen Bischofssprengel. Der Bischof/die Bischöfin ist deren Ebenen (regional und weltweit) sind Ordinierte für seine/ihre Amtsführung der Zentralkonferenz ver- und Laien paritätisch vertreten. Diese Konferenzstruk- antwortlich. Die höchste Instanz auf Weltebene ist die tur erlaubt es der Evangelisch-methodistischen Kirche, Generalkonferenz. Ihr steht die Gesetzgebung in allen weit gehende Freiheit auf lokaler Ebene mit gleichzei- gesamtkirchlichen Angelegenheiten zu. Die Zentral- tiger Verantwortung für die Gesamtkirche zu verbin- konferenz und die Generalkonferenz tagen alle vier den. Die Ortsgemeinden bilden Bezirkskonferenzen Jahre. In Europa bestehen derzeit drei Zentralkonfe- und sind durch diese in die Jährliche Konferenz renzen. Die Evangelisch-methodistische Kirche in (Synode) und damit in die gesamte Evangelisch-me- Österreich gehört zur Zentralkonferenz von Mittel- thodistische Kirche eingebunden. Die Bezirkskonfe- und Südeuropa. Diese umfasst Jährliche Konferenzen renz umfasst alle Personen einer Ortsgemeinde, die in folgenden Ländern: Algerien, Albanien, Bulgarien, irgendeine Aufgabe oder Verantwortung in der Ortsge- Kroatien, Frankreich, Mazedonien, Österreich, Polen, meinde wahrnehmen. Die Bezirkskonferenz tagt min- Serbien, Schweiz, Slowakei, Tschechien und Ungarn. destens einmal im Jahr unter dem Vorsitz des Super- Die Evangelisch-methodistische Kirche ist Gründungs- intendenten. Hier legen der Pastor/die Pastorin und mitglied des Ökumenischen Rates der Kichen in Öster- alle Mitarbeitenden Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. reich. Seit 1990 besteht mit der Evangelischen Kirche A. und H.B. offiziell Kanzel- und Abendmahlsgemein- Die Jährlichen Konferenzen (Synoden) sind die grund- schaft. Dies schließt die gegenseitige Anerkennung der legenden Körperschaften der Evangelisch-methodisti- Ordination und die Zusammenarbeit in vielen Berei- schen Kirche. Sie setzen sich in der Regel aus einer chen (z. B. Religionsunterricht) ein. gleich großen Zahl von Pastoren und von Laien zusammen. Die Pastoren/Pastorinnen werden bei ihrer Ordi- Von Anfang an hat es die Evangelisch-methodistische nation als Mitglieder auf Lebenszeit in die Jährliche Kirche als ihre grundlegende Aufgabe angesehen, in Konferenz aufgenommen. Die Laienvertreter/innen einer Zeit wachsender Glaubenslosigkeit Menschen werden von den Bezirkskonferenzen für vier Jahre ge- in eine Glaubensbeziehung zu Gott einzuladen und wählt. Die gesamte Arbeit der Evangelisch-methodisti- schriftgemäße Heiligung über die Lande zu verbrei- schen Kirche in Österreich ist als Jährliche Konferenz ten. Schriftgemäße Heiligung findet nach methodisti- organisiert. Die genauen Aufgaben der Jährlichen Kon- schem Verständnis Ausdruck in einem in Politik, Ge- ferenz sind in der Verfassung der Methodistenkirche in sellschaft, Kultur und Familie verantwortungsvollen Österreich in den §§ 5 bis 8 festgelegt und dies in Leben, das bestimmt ist von Liebe zu Gott und allen Übereinstimmung mit der Kirchenordnung der Evan- Menschen. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 40 40 9. Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich Am 6. April 1830 wurde die Kirche Jesu Christi der ges und mit Inkrafttreten der religionsbezogenen Be- Heiligen der Letzten Tage im Nordosten der USA stimmungen des Staatsvertrages von Saint-Germain gegründet. Bekannt ist sie auch unter der Bezeich- glätteten sich die Wogen. Die Gemeinde hatte ihr nung „Mormonen“. Der Hauptsitz der Kirche ist in Zentrum in Haag am Hausruck und konnte sich nun Salt Lake City im US-Bundesstaat Utah. Der zentrale freier entwickeln. Aber noch immer wurden Gottes- Glaubensgrundsatz der Kirche lehrt, dass Jesus Chris- dienste gestört und Mitglieder aus ihren Heimen ver- tus als Sohn Gottes der Erretter der Menschheit ist. trieben. Bereits wenige Jahre nach der Gründung der Kirche Von der Jahrhundertwende bis zu Beginn des Ersten bereisten Missionare über England das europäische Weltkrieges waren einige Missionare in Wien tätig. Es Festland. Mit Orson Hyde kam 1841 ein Mitglied der entstand eine kleine Gemeinde, deren Mitgliedschaft Mormonen nach Österreich, der dem führenden im Laufe dieser Jahre von 21 auf 46 Personen anstieg. Gremium der Kirche, dem Kollegium der Zwölf 1914 wurden die Missionare nach Amerika zurück- Apostel angehörte. 1883 wurden Missionare nach gerufen, kurz danach die Gemeinde aufgelöst. 1920 Wien gesandt. Im gleichen Jahr fand die erste Taufe wurde die Gemeinde in Wien erneuert, sie besteht in Lambach in Oberösterreich statt. Paul Haslinger seitdem ohne Unterbrechung. war das erste Mitglied der Kirche im Bereich der heutigen Republik Österreich. Abgesehen von einzelnen früheren Bekehrungen nahm eine geregelte Missionstätigkeit in den Landes- Um die Jahrhundertwende lebte im Dorf Rottenbach, hauptstädten Linz und Salzburg nach dem Ersten nächst Haag am Hausruck in Oberösterreich, ein Weltkrieg ihren Anfang. Die Gemeinden in Graz und Bauer namens Johann Huber. Er erhielt den Besuch Klagenfurt, eines ehemaligen Schulkameraden, des Tischlers Bruck/Mur, Steyr, Villach, Wels, St. Pölten und Wie- Martin Ganglmayer. Die beiden Freunde hatten inter- ner Neustadt entstanden nach dem Zweiten Welt- essanten Gesprächsstoff: Martin Ganglmayer war krieg. Mit Verordnung des Bundesministeriums für nach Amerika ausgewandert und hatte sich dort der Unterricht vom 27. September 1955 wurde die Kir- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage an- che staatlich anerkannt. Innsbruck, Dornbirn, Judenburg, geschlossen. Bei diesem denkwürdigen Zusammentreffen nahm Johann Huber die Botschaft interessiert Das erste Kirchengebäude wurde 1937 in Haag am auf. Er wurde am 27. April 1900 in München getauft. Hausruck gebaut; 1953 ein weiteres in Salzburg. Das erste kircheneigene Gemeindehaus in Wien schließ- Huber machte aus seiner Bekehrung kein Geheimnis, lich wurde 1961 geweiht. Es folgten weitere Ge- und so wusste bald jedermann in der Umgebung da- meindehäuser in Wien und ganz Österreich. Alle von. Die Folgen waren Schikanen und Verfolgungen. Gebäude werden ohne öffentliche Mittel errichtet. Der Michelmeierhof in Rottenbach war das erste Ver- 1988 gab es 13 kircheneigene Gemeinde- und Kul- sammlungshaus. Erst mit Ende des Ersten Weltkrie- turzentren. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 41 41 Die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage Gemeinde zusammen. Die Einbeziehung aller Mit- in Österreich ist in zwei Pfähle gegliedert. Der Pfahl glieder in die Kirchenarbeit ist ein besonderes Wien-Österreich wurde am 20. April 1980 gegrün- Merkmal der Kirche Jesu Christi der Heiligen der det. Er umfasst die Bundesländer Wien, Niederöster- Letzten Tage. reich, Burgenland und die Steiermark. Es folgte am 19. Jänner 1997 der Pfahl Salzburg-Österreich, die Die Kirche fordert die Mitglieder auf, dem Beispiel Bundesländer Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und von Jesus Christus nachzufolgen und in Nächstenlie- Tirol umfassend. Vorarlberg ist kirchenintern in ei- be und Toleranz den Mitmenschen zu begegnen. nem weiteren Pfahl organisiert. Ein Pfahl umfasst Weltweit und in Österreich werden Hilfsprojekte für mehrere Kirchengemeinden und funktioniert auto- notleidende Menschen durchgeführt. Wohlfahrtspro- nom. Er wird vom Pfahlpräsidenten geleitet; dieser gramme helfen die Entwicklung des Einzelnen zu hat zwei Ratgeber zur Seite. Die Führung der Pfähle fördern. Gesundheitsregeln besagen, dass Alkohol, und Gemeinden erfolgt ehrenamtlich durch Laien- Nikotin und Drogen zu meiden sind. Die Kirche priester. lehrt, dass es wichtig ist, die Gesetze des Staates zu achten und den Staat zu unterstützen. 2005 zählte die Kirche weltweit 12,5 Millionen Mitglieder. In Österreich bestehen 18 Kirchengemeinden Einen zentralen Grundsatz stellt die Wertigkeit der mit rund 3.800 Mitgliedern. Die Kirche Jesu Christi Familie dar. Die Kirche lehrt, dass die Grundsätze der Heiligen der Letzten Tage wird in Österreich christlicher Lebensführung am besten innerhalb der durch den Kirchenvorstand vertreten. Der Österrei- Familie veranschaulicht und praktiziert werden. Die chische Kirchenvorstand hat seinen Sitz in Wien. elterliche Verantwortung wird stark betont. So empfiehlt die Kirche besonders das gemeinsame Famili- Die Erste Präsidentschaft, bestehend aus drei Män- engebet und den wöchentlichen Familienabend. Die- nern, sowie der Rat der Zwölf Apostel leiten die welt- ser Abend eröffnet regelmäßig Gelegenheit zum offe- weite Verwaltung und legen Richtlinien dafür fest. Sie nen Gespräch zwischen den Generationen. Zudem haben ihren Sitz in Salt Lake City. Die Erste können wichtige Werte wie Ehrlichkeit und Näch- Präsidentschaft und Mitglieder des Rates der Zwölf stenliebe von den Eltern an die Kinder weitergegeben Apostel bereisen die ganze Welt, um sich mit ört- werden. lichen Leitern und Mitgliedern zu treffen. Auszug aus „Die Familie – eine Proklamation an die Der Bischof ist der ehrenamtliche Leiter einer Ge- Welt“: „Wir rufen die verantwortungsbewussten Bür- meinde. Er erfüllt schwerpunktmäßig seelsorgerische ger und Regierungsvertreter in aller Welt auf, solche und karitative Aufgaben. Ihm zur Seite stehen die Maßnahmen zu fördern, die darauf ausgerichtet sind, Kirchenbeamten (Männer, Frauen und Jugendliche). die Familie als Grundeinheit der Gesellschaft zu be- Diese tragen ebenfalls unbezahlt zum aktiven Ge- wahren und zu stärken.“ Diese Proklamation wurde meindeleben bei. Ein gut organisiertes Besuchspro- am 23. September 1995 vom Präsidenten der Kirche gramm hilft dem Bischof, bedürftige Mitglieder und Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage öffentlich Menschen in Not zu unterstützen. Der Bischof arbei- bekannt gegeben. tet eng mit der Leiterin der Frauenorganisation der Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 42 42 10. Neuapostolische Kirche in Österreich In Schottland, England und Deutschland sehnten und Betagten. Die Jugendlichen treffen sich zu beson- sich im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts gläubige deren Gottesdiensten und Veranstaltungen. Die Kin- Christen nach der ursprünglichen Lehre Jesu, der er- der besuchen, je nach Altersstufe, Sonntagsschule neuten Ausgießung des Heiligen Geistes und der Sen- bzw. Religions- oder Konfirmandenunterricht. Die dung von Aposteln. Die ersten Gemeinden des neuen Seelsorger der Neuapostolischen Kirche sind keine apostolischen Glaubens entstanden in Albury und Theologen und verrichten ihren Dienst bis auf weni- London (England). In Österreich gibt es seit etwa 100 ge Ausnahmen nebenberuflich und unentgeltlich. Jahren neuapostolische Christen. Die Kirche wurde im Jahr 1975 staatlich anerkannt. Mit ihren freiwillig und ohne Kontrolle gegebenen Opfergeldern tragen die Mitglieder zur völligen Die Neuapostolische Kirche versteht sich als die Fort- Eigenfinanzierung der Neuapostolischen Kirche setzung der von den Aposteln geführten Urkirche. bei. Kirchensteuern oder Mitgliedsbeiträge werden Die Glaubenslehre gründet sich auf die Tatsache, dass nicht eingehoben, Staatszuschüsse nicht beansprucht. Jesus seinen Aposteln Auftrag und Macht erteilt hat, den Heiligen Geist zu spenden und Sünden zu verge- Die äußere Gestaltung der Gottesdienste ist schlicht ben. In der Neuapostolischen Kirche werden die drei und feierlich. In freier Predigt, also ohne Manuskript, von Jesus verordneten Sakramente gespendet: wird das Evangelium verkündigt. Höhepunkt der Got- • Die heilige Wassertaufe ist der erste Schritt in die Ge- tesdienste am Sonntag ist die Feier des heiligen Abend- meinschaft mit Gott und wird durch die priesterlichen mahls nach dem gemeinsam gesprochenen Gebet Amtsträger an Menschen jeden Alters vollzogen. „Unser Vater“ und der Sündenvergebung. Im allgemei- • Die heilige Versiegelung ist die Spendung des Heiligen nen umrahmt ein gemischter Chor die Gottesdienste. Geistes durch Handauflegung und Gebet eines Apostels. Außer den Sakramenten empfangen die Gläubigen • Das heilige Abendmahl wird jeden Sonntag nach auch bei folgenden Anlässen einen besonderen Segen: vorausgegangener Sündenvergebung gefeiert. Konfirmation, Verlobung, Trauung und Hochzeitsjubiläen. Auch Trauerfeiern werden durchgeführt. Die neuapostolischen Christen warten auf die Wiederkunft Christi und bereiten sich auf dieses Er- Zum neuapostolischen Glauben bekennen sich weltweit eignis vor. Die Neuapostolische Kirche fördert den etwa zehn Millionen Menschen. In Österreich gibt es Glauben an Gott und seinen Sohn Jesus Christus. Das laut der letzten Volkszählung (2001) 4.217 Mitglieder in Alte und Neue Testament bilden dazu die Grundlage. mehr als 60 Gemeinden. Die neuapostolischen Gemein- Das durch den Heiligen Geist als treibende Kraft ge- den eines Landes oder einer Region sind zu einem Apos- wirkte Wort Gottes wird von den Aposteln und den telbezirk zusammengefasst, dem ein Bezirksapostel vor- priesterlichen Amtsträgern weitergegeben. steht. Apostel, Bischöfe und weitere Amtsträger betreuen die ihnen anvertrauten Gebiete und Gemeinden. Die Neu- Die Neuapostolische Kirche sieht ihre wichtigste Auf- apostolische Kirche enthält sich in allen Ländern jeder gabe in der Verkündigung des Evangeliums und in politischen Betätigung. Ihr internationaler Sitz befindet der Seelsorge. Dazu zählen regelmäßige Hausbesuche sich in Zürich (Schweiz). Geleitet wird sie vom Stamm- sowie die Betreuung der Kranken, Alleinstehenden apostel, dem Haupt der heute weltweit tätigen Apostel. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 43 43 11. Israelitische Religionsgesellschaft Die historischen Quellen berichten, dass Juden be- Nur langsam kehrten Einzelne, mit besonderen, nur reits zu Beginn des 10. Jahrhunderts in Wien ansässig auf ihre Person beschränkten „Privilegien“ ausge- waren. Ihr Recht auf Niederlassung war in der Folge stattet, nach 1675 nach Wien zurück. Die anderen nicht auf bestimmte Wohnviertel in der Nähe des Vertriebenen zogen nach Fürth in Bayern, nach Bran- Herzogspalastes beschränkt, sondern es war ihnen denburg und in andere Städte Deutschlands und be- freigestellt, auch in den übrigen Teilen der Stadt Häu- reicherten das jüdische Leben in ihrer neuen Heimat. ser zu erwerben. Erst unter antijüdischem Druck der An der Spitze der Neuankömmlinge in Wien standen Wiener Bürger kam es im 13. Jahrhundert zur Errich- prominente „Hoffaktoren“, wie Samuel Oppenhei- tung eines Ghettos, das sich rund um den heutigen mer, Samson Wertheimer (der 1693 zum Oberrabbi- Judenplatz erstreckte. ner Ungarns ernannt wurde) und Diego Aguilar, der Gründer der Wiener sefardischen Gemeinde, welche Ende des 13. und im 14. Jahrhundert genoss die jüdi- schon ein Jahrhundert vor der offiziellen Gründung sche Gemeinde Wiens den Ruf, die führende Ge- einer aschkenasisch-jüdischen Gemeinde auf Grund meinde der deutschen Judenheit zu sein. Unter den der türkischen Staatszugehörigkeit der sefardischen so genannten „Weisen von Wien“ befanden sich u.a. Juden die Anerkennung der Behörden erlangte. die Rabbiner Isak Or Sarua, Avigdor ben Elijah haKohen und Meir ben Baruch ha-Levi. Die finanzielle Es war der Sohn Maria Theresias, Kaiser Joseph II., Notlage Herzog Albrechts V. und der weit verbreitete der durch die Erlassung des Toleranzpatents für Ös- Judenhass unter der christlichen Bevölkerung der terreich im Jahre 1781 in vielfacher Hinsicht den Stadt führten jedoch zu den grausamen Verfolgungen Weg für die Emanzipation im 19. Jahrhundert ebne- der Jahre 1420/21, in deren Gefolge viele Juden des te. Erwähnt werden muss noch, dass Wien damals Landes verwiesen wurden. Zahlreiche von ihnen star- das Zentrum des hebräischen Buchdrucks in Mittel- ben in der Folge als Märtyrer. europa war und vom Ende des 18. und während der ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts den Mittel- Nur eine kleine Zahl von Juden lebte im 15. und punkt der Haskalah-Bewegung (der jüdischen Auf- 16. Jahrhundert in Wien. Ein funktionierendes klärung) darstellte. Gemeindeleben entstand erst wieder zu Beginn des 17. Jahrhunderts in der heutigen „Leopoldstadt“; 1826 entstand der Stadttempel, Symbol eines Kom- 1632 zählte man rund 500 Familien in 136 Häusern. promisses zwischen den Anhängern einer religiösen Diese Gemeinde verdankte ihre hervorragende Stel- Reform und traditionalistisch eingestellten Juden, ein lung in der Welt jüdischer Gelehrsamkeit, nicht Ausgleich, der auch in der Ernennung Isaak Noah zuletzt den in ihrer Mitte wirkenden Rabbinern Jom- Mannheimers zum Prediger und Direktor der Reli- Tow Lipman Heller und Sachbtaj Scheftel Horowitz. gionsschule seinen Ausdruck fand. Doch das ungetrübte Bild blieb nicht lange erhalten. Wieder waren es die tief verwurzelten antijüdischen Juden beteiligten sich in prominenten Positionen an Ressentiments unter der Bevölkerung, die für die der Revolution des Jahres 1848 und erhielten 1849 Entscheidung des Kaisers, die Juden aus Wien zu ver- zunächst inoffiziell, 1867 dann konstitutionell den treiben, verantwortlich zu machen waren. Status der Gleichberechtigung. Im Jahr 1848 ist Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 44 44 auch die offizielle Gründung der jüdischen Gemein- Mitglieder – diese sind zum Großteil Vertriebene aus de anzusetzen, die sich 1852 als Israelitische Kultus- ganz Europa, die hier eine Heimstatt suchten – gemeinde in Wien zunächst ein provisorisches, im direkte Nachfolgerin der Vorkriegsgemeinde. Jahre 1868 dann das definitive, von den Behörden anerkannte Statut gab, welches später auf Grund des Die Israelitische Kultusgemeinde Wien, übrigens die die Organisation der Israelischen Religionsgesell- größte der im Bundesverband der israelitischen Kul- schaft regelnden Israelitengesetzes vom März 1890 tusgemeinden Österreichs zusammengefassten jüdi- seine im wesentlichen noch heute geltende Fassung schen Gemeinden (Graz, Linz, Salzburg und Inns- erhielt. Die Israelitische Kultusgemeinde wurde so bruck) dieses Landes, zählt zur Zeit rund 7.700 regis- zur einzigen von den Behörden anerkannten jüdi- trierte und weitere 4.000 bis 5.000 nicht in Kultus- schen Gemeinde, gleichsam zu einer Dachorganisa- gemeinden registrierte Personen jüdischer Konfession. tion, die auch alle den verschiedenen Strömungen des Judentums angehörigen, in diversen Bethausvereinen organisierten Juden umfasste. Aufbau und Aufgaben Nach Jahrhunderten der Unterdrückung war den Ju- Der Kultusvorstand ist das oberste Organ der Kultus- den Wiens nach der Revolution des Jahres 1848, gemeinde. Er umfasst 24 Mitglieder, die von den Ge- nach Gewährung der Freiheit, ein durchaus glückli- meindemitgliedern jeweils für vier Jahre in direkter ches Los beschieden, eine Tatsache, welche außeror- Wahl gewählt werden. Dieser wählt aus seiner Mitte dentlich große kulturelle Bedeutung für die Juden den die Kultusgemeinde nach außen hin vertreten- selbst, aber auch für Wien und ganz Österreich hatte. den und die Oberleitung der Gemeindeverwaltung So war Wien Ende des 19. und im ersten Viertel des führenden Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, die 20. Jahrhunderts der Mittelpunkt des Zionismus, der Mitglieder des Vertreterkollegiums und die Mitglie- jüdisch-nationalen Bewegung. Dr. Theodor Herzl der der einzelnen Fachkommissionen. Den Kommis- (1860–1904), dem es gelang, der 2000 Jahre alten sionen obliegt die Vorberatung der dem Kultusvor- Sehnsucht des jüdischen Volkes nach einem eigenen stand zur Beschlussfassung vorzulegenden Angele- Staat in seinem Buch „Der Judenstaat“ beredten Aus- genheiten. Zwei Generalsekretäre, von denen der ei- druck zu verleihen, lebte und wirkte in Wien. Bis zu ne für alle die ideellen Zielsetzungen der Kultusge- seiner fast vollständigen Vernichtung in den Jahren meinde betreffenden Angelegenheiten (Kultus, Kul- 1938 bis 1945 zeichnete sich das Wiener Judentum tur, Öffentlichkeitsarbeit, Soziales, Bildung, Sicher- durch bemerkenswerte Leistungen auf allen Gebieten heit usw.), der andere für kaufmännisch-organisatori- der Kultur und der Wissenschaft aus. sche Belange zuständig ist, koordinieren die Tätigkeiten der Kultusgemeinde gemäß den Richtlinien und Im Jahre 1938 lebten rund 180.000 Juden in Wien. Beschlüssen des Kultusvorstandes. Nur wenige hundert Mitglieder dieser jüdischen Gemeinde überlebten die über sie hereingebro- § 3 des Statuts der Israelitischen Kultusgemeinde Wien chene Verfolgung, die Vertreibung und die physische besagt, dass es Aufgabe der Kultusgemeinde ist, „inner- Vernichtung. Die nach 1945 wiederentstandene, halb der durch die Staatsgrenze gezogenen Grenzen für heute nur 7.000 Mitglieder zählende Israelitische die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mit- Kultusgemeinde Wien ist wohl in rechtlicher Hin- glieder zu sorgen und die durch diesen Zweck gebo- sicht, nicht jedoch nach der Zusammensetzung ihrer tenen Anstalten zu erhalten und zu fördern.“ Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 45 45 Insbesondere sorgt die Kultusgemeinde: 2. Sie erhält die so genannte Zwi-Perez-Chajes-Schu- • für die Errichtung, den Bestand und die Erhaltung le, eine Erziehungsinstitution, die einen Kindergar- gottesdienstlicher Anstalten und ritueller Einrich- ten, Vorschule, Volksschule und Gymnasium um- tungen, für die regelmäßige Abhaltung des täg- fasst, deren Aufgabe es ist, den Kindern dieser Ge- lichen öffentlichen Gottesdienstes, für die Vornah- meinde neben weltlicher Erziehung auch fundiertes me der rituellen Schlachtungen und das rituelle jüdisches Wissen zu vermitteln. Diese Schule erfüllt Bad; im Hinblick auf die Kinder russisch-jüdischer Immi- • für die Bestellung eines Rabbinatskollegiums, für granten eine wertvolle integrative Funktion. die Anstellung und die Besoldung der Rabbiner, der sonstigen Religionsdiener sowie der Verwaltungs- 3. Sie sorgt für einen für alle Kinder der Gemeinde beamten und Diener der Gemeinde; obligatorischen Religionsunterricht im Rahmen des • für die Erteilung des Religionsunterrichts und für öffentlichen Schulunterrichts. dessen Beaufsichtigung; • für den Bestand und die Erhaltung von 43 Friedhö- 4. Sie unterstützt ferner die streng orthodox geführte fen in Wien, Niederösterreich und dem nördlichen Talmud-Tora-Volks- und Hauptschule „Machsike Ha- Burgenland, von denen vor allem die jüdischen Ab- dass“, die orthodoxe, ebenfalls unter dem Zeichen der teilungen auf dem Wiener Zentralfriedhof (4. Tor) Integration von Kindern russisch-jüdischer Zuwande- noch belegt werden, für die dem Ritus entsprechende rer stehende Lauder Chabad-Volks- und Mittelschule Beerdigung der Verstorbenen, unbeschadet der dies- sowie drei orthodoxe Nachmittagsschulen, welche bezüglich bestehenden Gesetze und Vorschriften; den Kindern, denen das im Rahmen des von der Kul- • für die Betreuung der vielen Massengräber jüdi- tusgemeinde organisierten allgemeinen Religions- scher Märtyrer auf nicht jüdischen Begräbnisstät- unterrichts Gebotene zu wenig ist, intensiven Unter- ten; richt in den diversen religiösen Fächern bieten. • nach Maßgabe ihrer Mittel für den Bestand und die Erhaltung vorhandener sowie für die Errichtung 5. Sie erhält ein Altersheim mit 30 Zimmern, ein Pfle- neuer Anstalten und Stiftungen der Kultusgemein- gewohnheim mit 60 Zimmern und eine geriatrische de, welche zu Unterrichtszwecken, zur Unter- Station mit 60 Betten. stützung von Armen, Witwen und Waisen, zur Krankenpflege und Altersversorgung und über- 6. Die Kultusgemeinde befürsorgt mehr als 1.000 Ar- haupt zu gemeinnützigen und humanitären Zwe- me aus ihrer Mitte durch monatliche Zuwendungen, cken gewidmet sind, sowie für die Wahrung des ri- einmalige Aushilfen, Krankenbesuche, Sprachkurse tuellen Charakters aller dieser Anstalten und Stif- sowie Erteilung von Rat in sozialen Angelegenheiten. tungen. 7. Sie versucht, durch kulturelle Veranstaltungen in ihKonkret heißt dies u. a.: rem Gemeindezentrum den Interessen ihrer Mitglieder entgegenzukommen und darüber hinaus Ansatzpunkte 1. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien erhält eine für Kontakte mit der nicht jüdischen Umwelt zu schaffen. große Synagoge im Zentrum der Stadt, den 1826 fertig gestellten „Wiener Stadttempel“, darüber hinaus 8. Sie setzt alle ihre Kräfte zur Bekämpfung des Anti- gibt es elf Vereinsbethäuser. semitismus ein. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 46 46 12. Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich Der Islam, eine der größten Religionen der Welt mit 2. der Gemeindeausschuss, derzeit über einer Milliarde Anhängern, ist in Öster- 3. der Imam; reich, nach der Römisch-katholischen und der evan- b) für die Islamische Glaubensgemeinschaft in Öster- gelischen Kirche, mit rund 339.000 Angehörigen (lt. reich: Volkszählung 2001) die drittgrößte Religionsgesell- 4. der Schurarat, schaft; er ist seit 1912, auf Grund des Islamgesetzes, 5. der Oberste Rat, staatlich anerkannt. Die erste islamische Religionsge- 6. der Mufti. meinde wurde 1980 konstituiert. Die Zielsetzungen der Islamischen GlaubensgemeinIm Jahr 1964 setzt sich der Verein Moslemischer So- schaft sind die Wahrung und Pflege der Religion un- zialdienst unter anderem auch die formelle und ma- ter den Anhängern des Islams. Alle Organe und An- terielle Vorbereitung einer islamischen Religionsge- gestellten der Islamischen Glaubensgemeinschaft müs- meinde zum Ziel. sen über eine angemessene religiöse Bildung verfügen und sollen die deutsche Sprache gut beherrschen. 1979 genehmigte das Bundesministerium für Unterricht und Kunst die Errichtung der ersten Wiener isla- Die angemessene religiöse Bildung besteht darin, so- mischen Religionsgemeinde und die vorgelegte Verfas- wohl selbst die islamischen Vorschriften möglichst sung der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Öster- tadellos zu erfüllen als auch andere bei der Erfüllung reich. Auf Grund dieser Verfassung wurden die ersten dieser Vorschriften zu beraten, zu belehren und zu Organe der Islamischen Glaubensgemeinschaft gewählt. deren Befolgung zu veranlassen. Diese Verfassung umfasst die Sprengel: Der Gemeindeausschuss besteht aus acht Mitgliedern • der Islamischen Religionsgemeinde in Wien (Wien, und wird für die Dauer von vier Jahren von der or- Niederösterreich und Burgenland), • der Islamischen Religionsgemeinde Graz (Steiermark und Kärnten), • der Islamischen Religionsgemeinde Linz (Oberösterreich und Salzburg), • der Islamischen Religionsgemeinde Bregenz (Vorarlberg und Tirol). dentlichen Gemeindeversammlung gewählt. Die von der ordentlichen Gemeindeversammlung gewählten Mitglieder des Gemeindeausschusses wählen unmittelbar danach den Vorsitzenden, den Generalsekretär und den Kassier sowie deren Stellvertreter mit einfacher Stimmenmehrheit. Diese Wahl bedarf der Genehmigung des Obersten Rates. Der Schurarat ist das oberste Organ der Islamischen Glaubensgemein- Die Organe der Islamischen Glaubensgemein- schaft in Österreich. Er besteht aus mindestens sech- schaft sind: zehn Mitgliedern. a) für jede Religionsgemeinde: Dem Schurarat gehören mit beschließender Stimme 1. die Gemeindeversammlung, die Vorsitzenden, Generalsekretäre, Kassiere und die Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 47 47 ersten Imame jeder Religionsgemeinde an. Die rest- Die Islamische Glaubensgemeinschaft sieht von der lichen Mitglieder werden von den Gemeindeaus- Einhebung einer Kultusabgabe ab, obwohl sie keine schüssen entsprechend der Anzahlstärke der Ge- staatlichen Subventionen erhält. Wien ist auch ein meindemitglieder gewählt. Treffpunkt mehrerer internationaler islamischer Kon- Der Oberste Rat ist das Ausführungsorgan des Schu- ferenzen. So fanden hier 1986 die Tagung der Mosle- rarates. Er besteht aus zehn Mitgliedern, welche vom mischen Weltliga und 1988 die größte islamische Ta- Schurarat gewählt werden. Die Hälfte der Mitglieder gung zur Behandlung der Probleme der Moslems in muss im Besitz einer angemessenen religiösen Bil- Europa statt. Die Islamische Glaubensgemeinschaft dung sein. Der Mufti gehört dem Obersten Rat mit in Österreich versteht sich allerdings in erster Linie beratender Stimme an. als eine bodenständige österreichische Institution. Sie bemüht sich um die Anliegen der Muslime in Ös- Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich terreich, will aber ihren Beitrag zur Realisierung der wird nach außen durch den Vorsitzenden des Ober- multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft in sten Rates vertreten. Er ist gleichzeitig Präsident der Österreich durch den Dialog und die aktive Zu- Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich. sammenarbeit mit den anderen staatlich anerkannten Der Mufti entscheidet über religiöse Fragen in der Is- Kirchen und Religionsgesellschaften leisten. Vor al- lamischen Glaubensgemeinschaft. Er wird von den lem unterstützt die Islamische Glaubensgemeinschaft Mitgliedern des Schurarates mit einfacher Mehrheit in Österreich die Bemühungen zur Verwirklichung gewählt. Er muss die erforderlichen religiösen und der Integration der muslimischen Gemeinde in der bildungsmäßigen Voraussetzungen besitzen. österreichischen Gesellschaft unter Bewahrung der eigenständigen, religiösen und kulturellen Identität. Eine der wichtigsten Aufgaben der Islamischen Glau- Die Islamische Glaubensgemeinschaft fühlt sich mit bensgemeinschaft in Österreich ist die Erteilung des der weltweiten islamischen Gemeinschaft innigst ver- islamischen Religionsunterrichtes für die ca. 35.000 bunden, will auch freundschaftliche Beziehungen mit Schüler. Die rund 170 Lehrerinnen und Lehrer, die den islamischen Ländern unterhalten, ohne aber je in von der Islamischen Glaubensgemeinschaft bestellt ein Abhängigkeitsverhältnis zu irgendeinem auslän- werden, erhalten vom österreichischen Staat eine dischen Staat zu geraten. Vergütung für ihre Lehrtätigkeit. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 48 48 13. Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft Der Buddhismus, der auf eine über 2500 Jahre alte ausgeliefert zu sein. Vielmehr sind wir selbst diejeni- Tradition zurückblickt, ist eine der großen Weltreli- gen, die bestimmen, wie es uns geht, denn mit unse- gionen. rer Einstellung und jeder einzelnen Handlung beeinflussen wir unser Karma, d. h. wir schaffen neues Karma und gestalten somit ständig die Qualität unse- Weg und Ziel im Buddhismus res Lebens. Ziel des Buddhismus ist das Erwachen bzw. das Er- Im Rahmen der falschen Vorstellungen, die der Ein- langen des Buddha-Zustands. Damit ist einerseits zelne von sich selbst und der äußeren Welt hat, stellt völlige Leidfreiheit und andererseits das Entfalten al- er seine ganz persönliche Beziehung zu allem her, ler dem Geist innewohnenden Qualitäten gemeint. was ihm widerfährt. Er vermag auch alles nur im Um dieses Ziel erreichen zu können, bedarf es zu- Licht seiner eigenen subjektiven Erfahrungen zu erle- nächst der Auseinandersetzung mit unserer derzeiti- ben: Er ist in seiner Erlebniswelt gefangen. Dieser gen Situation, weshalb sich die ersten beiden Aussa- Prozess, der sich von Leben zu Leben fortsetzt, wird gen des Buddha auf den Ist-Zustand bezogen, näm- als bedingter Existenzkreislauf bezeichnet. lich die „Wahrheit des Leidens“ und die „Wahrheit der Ursache des Leidens“. In einer Art Bestandsanaly- Das Erkennen der Zusammenhänge unserer gegen- se unserer Welt zeigte er damit auf, wie sehr unser wärtigen Situation geht mit dem Verständnis einher, Leben von Unzufriedenheit und Problemen geprägt dass man selbst über das Potential des Buddha-Zu- ist, und dass die Ursache für dieses gesamte Leid in stands verfügt. Mit der „Wahrheit des Aufhörens von unserem eigenen Nicht- bzw. Missverstehen der Leid“ und der „Wahrheit des Weges“, der dritten und „Wirklichkeit“ liegt. Buddha machte deutlich, dass vierten der „Vier Edlen Wahrheiten“, deutete Buddha diese falsche Auffassung der eigenen Person und der auf dieses Ziel der Erleuchtung hin und zeigte auf, uns umgebenden Welt zu leidbringenden Geisteszu- dass jeder Einzelne fähig ist, sein Missverständnis der ständen und entsprechenden Verhaltensweisen führt. eigenen Person und der Umwelt sowie seine Fehler Negative Handlungen und die Eindrücke, die sie im zu überwinden. Geist hinterlassen, ziehen ihrerseits erneut Leid und Probleme nach sich. Diese Gesetzmäßigkeit, die jeder Der Weg zu diesem Ziel besteht grundsätzlich darin, Handlung zu eigen ist, wird mit dem Sanskritwort durch richtiges Verhalten, Meditation und Weisheit „Karma“ bezeichnet. Karma bedeutet „Handlung“ den eigenen Geist „in den Griff zu bekommen“. Mit und bezieht sich darauf, dass auf jede Handlung eine Hilfe von Meditation und bewusst positivem Verhalten Wirkung folgt, die der Natur der Handlung ent- vertiefen wir einerseits Liebe und Mitgefühl für alle spricht. So haben positive Handlungen Freude und Wesen und andererseits die Einsicht in die Natur der Glück, negative Handlungen hingegen Leid und Pro- Dinge. Dies führt allmählich zum Abschwächen der bleme zur Folge. Die Gesetzmäßigkeit von Karma be- Ich-Zentriertheit sowie des damit verbundenen Leids deutet also nicht, einem vorbestimmten Schicksal und letztlich zum Erlangen des Buddha-Zustands. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 49 49 Meditation und Achtsamkeit sind die Werkzeuge, die buddhistische Tradition es aber auch sein mag, es für das Geistestraining verwendet werden. Unser wird in allen das gleiche Ziel angestrebt: Das Entfal- Geist wird dadurch klarer und wir erkennen allmäh- ten der inneren Fähigkeiten, das Entwickeln von Lie- lich seine unbegrenzte Natur. Mit diesem Bewusst- be und Mitgefühl, das Erlangen von Geistesruhe und werden wächst auch die Fähigkeit, uns selbst, unsere Erkenntnis sowie letztendlich das Verwirklichen des Mitmenschen und unsere Umwelt der Wirklichkeit Buddha-Zustands, das volle Entfalten des einem entsprechend zu sehen und uns von den verschiede- jeden Menschen innewohnenden Potentials. nen Vorstellungen, Interpretationen, Hoffnungen und Ängsten, die eine solche direkte Wahrnehmung behindern, zu lösen. Buddhismus in Österreich Positives Verhalten, d. h. Handlungen, die mit der Die Wurzeln des Buddhismus in Österreich reichen Motivation gesetzt werden, anderen und uns selbst bis zur Jahrhundertwende zurück, als Karl Eugen Gutes zu tun, unterstützen dabei unsere geistige Ent- Neumann (1865–1918) den ersten buddhistischen wicklung. Sie schaffen ein harmonisches Leben und Zirkel in Österreich gründete. Von 1938 bis 1945 die Grundlage für jene innere Stärke, die für die Pra- wurde jegliche buddhistische Tätigkeit in Österreich xis der Meditation wichtig ist. untersagt. Den Neubeginn nach dem Zweiten Weltkrieg bildeten zunächst kleine private Kreise, die sich In seiner Lehre analysierte der Buddha zuerst unsere dann Mitte der 1950er-Jahre zur Buddhistischen Ge- Welt und ihre Gesetzmäßigkeit und zeigte, darauf meinschaft zusammenschlossen. Diese Entwicklung aufbauend, einen Weg auf, der es dem Einzelnen er- führte schließlich zur staatlichen Anerkennung der möglicht, mit seinem Geist zu arbeiten, durch wach- Buddhisten als Religionsgesellschaft unter der Be- sende Erkenntnis und positives Verhalten das Leid zu zeichnung „Österreichische Buddhistische Religions- überwinden und die Fähigkeit zu entwickeln, ande- gesellschaft“ (ÖBR) im Jahre 1983. ren zu helfen. Es ist ein Weg der völligen Eigenverantwortlichkeit: Der Buddha hat lediglich Ratschläge für den Weg gegeben, und es hängt vom Einzelnen ab, ob er diese in seinem Leben auch berücksichtigen Einrichtungen und Struktur der ÖBR möchte. Die Österreichische Buddhistische ReligionsgesellDas „Grundgerüst“ des Buddhismus – die „Vier Ed- schaft dient der Sammlung aller sich zu dieser Reli- len Wahrheiten“ – ergänzte der Buddha während sei- gion bekennenden in Österreich lebenden In- und ner fünfundvierzigjährigen Lehrtätigkeit mit zahlrei- Ausländer/In- und Ausländerinnen, ihre Organe chen Unterweisungen zu den verschiedensten The- sind: Das Präsidium, der Sangharat, die Gemeinde- men und Lebensfragen. Innerhalb dieser Fülle an versammlung der buddhistischen Gemeinden und Lehren heben die unterschiedlichen buddhistischen das Schiedsgericht. Traditionen jeweils bestimmte Elemente besonders hervor. Das Präsidium leitet die Belange der ÖBR und vertritt diese auch nach außen. Es besteht aus einem/r Präsi- Diese Vielfalt in Lehrdarlegung, Ausübung und Medi- denten/in, zwei Vizepräsidenten/innen und dem/r tation entspricht der Vielfalt der Menschen. Welche Generalsekretär/in, welche/r die administrativen und Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 50 50 finanziellen Aufgaben der ÖBR wahrnimmt. Das Prä- Orden sind religiöse buddhistische Gemeinschaften, sidium ist dem Sangharat berichtspflichtig und wird die alle fünf Jahre von den Mitgliedern der ÖBR gewählt. Übungstradition stehen. Derzeit gibt es elf Orden in innerhalb einer authentischen Lehr- und der ÖBR: Bodhidharma Zendo, Dharmadhatu, DriDer Sangharat ist das größte entscheidungsbefugte kung-Kagyü-Orden, Fo Guang Shan, Gelug Orden Organ der ÖBR, in ihm sind sowohl die Orden, Dhar- Austria, Hua Yen-Schule, Karma Kagyü Österreich, magruppen, Anstalten und Stiftungen wie auch das Karma Kagyü Sangha, Österreich Soka Gakkai Inter- Präsidium und die Vertreter der buddhistischen Ge- national, Sayagyi U Ba Khin, Theravada Schule. meinden mit Stimme vertreten. Dharmagruppen sind religiöse buddhistische GeDer Sangharat tagt mindestens viermal im Jahr, seine meinschaften, die aufgrund der besonderen kulturel- Aufgaben sind: Die Aufnahme von Orden und Grup- len Situation der europäischen Menschen entstanden: pen, die Bestellung der Religionslehrer sowie die Er- Aro Ngak’phang Sangha, Österreichische Dzogchen- stellung des Ausbildungsplanes, verfassungsrechtli- gemeinschaft, Sanghamitta und Senkozan Sanghe che Angelegenheiten, Gefangenenbetreuung, Bewilli- Nembutso Do. gung der Budgetplanung u.v.a. Nach Notwendigkeit bestellt der Sangharat geeignete Personen für das Amt Weitere Einrichtungen sind Anstalten wie das Budd- des Dharmadan. Der Dharmadan steht als Mittler der histische Zentrum Scheibbs und Stiftungen (derzeit buddhistischen Lehre allen Mitgliedern der ÖBR zur keine). Verfügung. Jede dieser Orden und Gruppen hat das Recht eine/n Die Tätigkeit der SR-Vertreter erfolgt ehrenamtlich. Vertreter/in in den SR zu entsenden und so stellen sie Ähnlich wie die Angehörigen des Präsidiums sind sie den größten Teil des Sangharates. dazu verpflichtet, einen Lebenswandel zu führen, der mit den Zielen des Buddhismus im Einklang steht. Die Orden, Dharmagruppen und Anstalten sind in spiritueller Hinsicht autonom und regeln das religiö- Die buddhistischen Gemeinden umfassen alle Mit- se Leben ihrer Mitglieder entsprechend ihrer jeweili- glieder der Religionsgesellschaft, welche in der jewei- gen Lehrauffassung und Tradition. ligen Region ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Die Gemeinden erteilen Informationen über die Lehre, Die Österreichische Buddhistische Religionsgesell- organisieren Veranstaltungen und betreuen ihre Mit- schaft ist international im Rahmen der „Europäischen glieder in religiösen Belangen. Derzeit bestehen drei Buddhistischen Union“ und als Mitglied der „World buddhistische Gemeinden, BGÖ-Ost für Wien, Fellowship of Buddhists“ tätig. Niederösterreich und Oberösterreich, BGÖ-Süd für Burgenland, Steiermark und Kärnten und BGÖ-West für Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 51 51 Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften Baha’i – Religionsgemeinschaft in Österreich Thimiggasse 12, 1180 Wien Tel.: 01/479 11 53, Fax: 01/479 89 58 Bund der Baptistengemeinden in Österreich Krummgasse 7/4, 1030 Wien Tel.: 01/713 68 28, Fax: 01/713 68 28/0 Bund evangelikaler Gemeinden in Österreich Ispergasse 22, 1210 Wien Tel. u. Fax: 01/292 77 81 Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerungen in Österreich Mariahilfer Strasse 49, 1060 Wien Tel.: 01/587 12 87, Fax: 01/888 21 10/17 ELAIA Christengemeinden (ECG) Zulingergasse 6, 2700 Wiener Neustadt Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde Radmayrweg 2, 4060 Leonding Tel.: 0732/67 86 30 Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten Nussdorfer Strasse 5, 1090 Wien Tel.: 01/319 93 01, Fax: 01/319 93 01/23 Jehovas Zeugen Gallgasse 44, 1130 Wien Tel.: 01/804 53 45/0 Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich Lammgasse 1, 1080 Wien Tel. u. Fax: 01/370 16 60 Mennonitische Freikirche Österreich August-Göllerich-Straße 3a, 4600 Wels Tel.: 07242/45 424 Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich Maculangasse 1, 1220 Wien Tel.: 01/333 77 29 Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 52 52 Adressen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Katholische Kirche Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz: Kardinal Dr. Christoph SCHÖNBORN OP, Erzbischof von Wien Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz: Msgr. WKR Mag. Dr. Ägidius J. ZSIFKOVICS Rotenturmstraße 2, 1010 Wien Tel.: 01/516 11/3280, Fax: 01/516 11/3436 E-Mail: [email protected] Internet: www.bischofskonferenz.at Ansprechperson: Dr. Paul WUTHE, Assistent d. Generalsekretärs der Österreichischen Bischofskonferenz Evangelische Kirche A. u. H.B. in Österreich Evangelischer Oberkirchenrat A. u. H.B Severin Schreiber-Gasse 1+3, 1180 Wien Tel.: 01/479 15 23/0, Fax: 01/479 15 23/110 E-Mail: [email protected] Internet: www.okr-evang.at Ansprechperson: Bischof Mag. Herwig STURM, Bischof der Evangelischen Kirche A.B und Vorsitzender des Evangelischen Oberkirchenrates A. u. H.B (ab 1. 1. 2008: Bischof Hon.-Prof. Dr. Michael BÜNKER) Evangelische Kirche A.B. in Österreich Severin Schreiber-Gasse 1+3, 1180 Wien Tel.: 01/479 15 23/0, Fax: 01/479 15 23/110 E-Mail: [email protected] Internet: www.evang.at Ansprechperson: Bischof Mag. Herwig STURM (ab 1. 1. 2008: Bischof Hon.-Prof. Dr. Michael BÜNKER) Evangelische Kirche H.B. in Österreich Dorotheergasse 16, 1010 Wien Tel.: 01/513 65 64, Fax: 01/512 44 90 E-Mail: [email protected] Internet: www.reformiertekirche.at Ansprechperson: Landessuperintendent Pfr. Mag. Wolfram NEUMANN (ab 1. 9. 2007: LSI Pfr. Mag. Thomas HENNEFELD) Griechisch-orientalische (orthodoxe) Kirche in Österreich Fleischmarkt 13, 1010 Wien Tel.: 01/533 38 89, Fax: 01/533 38 89 E-Mail: [email protected] Internet: www.oekumene.at Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 53 53 Ansprechperson: Metropolit Erzbischof Dr. Michael STAIKOS, Vertreter im Ökumenischen Rat der Kirchen Griech.-orient. Metropolis von Austria K i r c h e n g e m e i n d e n: Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Dreifaltigkeit Fleischmarkt 13, 1010 Wien Tel.: 01/533 38 89, Fax: 01/533 38 89 E-Mail: [email protected] Internet: www.oekumene.at Ansprechperson: Metropolit Erzbischof Dr. Michael STAIKOS,Vertreter im Ökumenischen Rat der Kirchen Griech.-orient. Metropolis von Austria Griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Georg Fleischmarkt 13, 1010 Wien Tel.: 01/533 38 89, Fax: 01/533 38 89 E-Mail: [email protected] Internet: www.oekumene.at Ansprechperson: Metropolit Erzbischof Dr. Michael STAIKOS, Vertreter im Ökumenischen Rat der Kirchen Griech.-orient. Metropolis von Austria Serbisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zum Hl. Sava Veithgasse 3, 1070 Wien Tel.: 01/406 82 93/0 Rumänisch-griechisch-orientalische Kirchengemeinde zur Hl. Auferstehung Löwelstrasse 8/2, 1010 Wien Tel. u. Fax: 01/533 03 29 Internet: www.rumkirche.at Russisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Nikolaus Bischof HILARON (Alfejev) Erzpriester Vladimir TYSCHUK (Pfarrer) Jauresgasse 2, 1030 Wien E-Mail: [email protected], [email protected] Internet: www.nikolsobor.org Ansprechperson: Erzdiakon Viktor SCHILOWSKY (Mobil: 0676/673 64 87) Bulgarisch-orthodoxe Kirchengemeinde zum Hl. Iwan Rilski Kühnplatz 7, im Hof, 1040 Wien Tel. u. Fax: 01/894 72 49, Mobil: 0664/224 43 70 E-Mail: [email protected] Internet: www.bok.at Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 54 54 Armenisch-apostolische Kirche in Österreich Kolonitzgasse 11, 1030 Wien Tel.: 01/718 09 65/20, Fax: 01/718 09 65/21 E-Mail: [email protected] Internet: www.armenian.at Ansprechperson: Dr. Haig ASENBAUER Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich Speisingerstrasse 107, 1130 Wien Tel. u. Fax: 01/804 09 16 E-Mail: [email protected] Ansprechperson: Chorespiskopus Bischofsvikar Pfarrer Emanuel AYDIN Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich Quadenstrasse 4, 1220 Wien Tel.: 0650/900 90 17, Fax: 01/283 64 24 Ansprechperson: Bischof Anba GABRIEL, Koptisch-orthodoxer Bischof von Österreich Altkatholische Kirche Österreichs Kirchenleitung Schottenring 17/3/12, 1010 Wien Tel.: 01/317 83 94/0, Fax: 01/317 83 94/9 E-Mail: [email protected] Internet: www.altkatholiken.at Ansprechperson: Bischof Bernhard HEITZ Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich Sechshauser Strasse 56/1/9, 1150 Wien Tel.: 01/604 53 47, Fax: 01/897 58 76 E-Mail: [email protected] Internet: www.emk.at Ansprechperson: Superintendent Pastor Lothar PÖLL Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich Österreichischer Kirchenvorstand Böcklinstrasse 55, 1020 Wien Tel.: 01/720 79 85/13, Fax: 01/720 79 85/20 E-Mail: [email protected] Internet: www.mormonen.at, www.hlt.at Ansprechperson: Präsident Viktor WADOSCH Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 55 55 Neuapostolische Kirche in Österreich Kirchenpräsident Mag. Rudolf KAINZ Prechtlerstraße 14, 4030 Linz Tel.: 0732/34 61 07 Postanschrift für sämtliche Korrespondenz: Organisation und Verwaltung: Mittersteig 10, Postfach 49, 1051 Wien Tel.: 01/586 05 21/0, Fax: 01/586 05 21/30 E-Mail: [email protected] Internet: www.nak.at Ansprechperson: Dr. Walter HESSLER, Mediensprecher Tel.: 01/280 51 52 E-Mail: [email protected] Israelitische Religionsgesellschaft Israelitische Kultusgemeinde in Wien Präsident Dr. Ariel MUZICANT Seitenstettengasse 4, 1010 Wien Tel.: 01/531 04/109, Fax: 01/531 04/108 E-Mail: [email protected] Internet: www.ikg-wien.at Oberrabbiner Prof. Dr. Paul Chaim EISENBERG E-Mail: [email protected] Ansprechperson: Generalsekretär für jüdische Angelegenheiten Mag. Raimund FASTENBAUER Tel.: 01/531 04/105, Fax: 01/531 04/108 E-Mail: [email protected] Generalsekretär für kaufmännische Angelegenheiten Mag. Friedrich HERZOG Tel.: 01/531 04/300, Fax: 01/531 04/139 E-Mail: [email protected] Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich Bernardgasse 5, 1070 Wien Tel.: 01/526 31 22, Fax: 01/526 31 22/4 E-Mail: [email protected], [email protected] Internet: www.derislam.at Ansprechperson: Präsident Prof. Anas SCHAKFEH, Vorsitzender der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft (ÖBR) Fleischmarkt 16, 1010 Wien Tel. u. Fax: 01/512 37 19 E-Mail: [email protected] Internet: www.buddhismus-austria.at Ansprechpersonen: Präsident: Gerhard WEISSGRAB Sekretariat: Alexandra WODITSCHKA Umbr_Rel_D_4.AK 31.07.2007 19:00 Uhr Seite 56 Religion_Umschlag 03.07.2007 15:43 Uhr Seite 1 Österreich erlebte im 20. Jahrhundert nicht zuletzt durch Zuwanderung einen Wandel in seinem religiösen Antlitz. Die Religionsfreiheit hat in Österreich beginnend mit dem Toleranzpatent 1781 somit eine kontinuierliche Weiterentwicklung bis in die Gegenwart erfahren. RELIGIONEN IN ÖSTERREICH Glaube und Religion sind Ausdruck der kollektiven, traditionellen, spirituellen und historischen Erfahrungen von Menschen und Völkern. Ein lebendiges Miteinander von Kirchen und Religionsgemeinschaften fördert Toleranz, Verständnis und die spirituelle Vielfalt des menschlichen Zusammenwirkens innerhalb eines Staates und über nationale Grenzen hinweg. Doch wissen Sie, wie viele religiöse Gemeinschaften in Österreich bestehen? Diese Broschüre gibt nicht nur darüber Auskunft, sondern lässt jede Einzelne auch selbst zu Wort kommen. Hier erfährt man Wissenswertes über die jeweiligen Entstehungsgeschichten, die einzelnen Lehren, sowie über ihre unterschiedlichen Strukturen und vielseitigen Aufgaben. Die hier dargestellte Vielfalt zeigt deutlich, dass sich in Österreich das religiöse Erbe verschiedener Nationen widerspiegelt. RELIGIONEN I N Ö ST E R R E I C H D