Präsentation Eintritt in die EF

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Die gymnasiale Oberstufe
Eintritt in die Einführungsphase zum Schuljahr
2017 /18
GOSt_KKG 2017/18 B. Jetzek-Berkenhaus
2
Übersicht
 Gesetz, das Dauer, Abschlüsse, Prüfungen und Zugang
zur Oberstufe des Gymnasiums in NRW regelt (6)
 Abschlüsse, die man in der Oberstufe des Gymnasiums
erwerben kann (10, 11)
 Unterschiede zwischen Sekundarstufe I und
Sekundarstufe II (12, 13)
 Verpflichtende Anzahl der Wochenstunde und Kurse(15)
 Aufgabenfelder und Fächer, die das KKG für die
Oberstufe zur Wahl anbietet (16)
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Übersicht
 Wahl eines Religionsfaches und mögliche
Ersatzfächer(16)
 mehrere Möglichkeiten der Verpflichtung, Geschichte und
Sozialwissenschaften in der Oberstufe zu belegen,
nachzukommen (17)
 Möglichkeiten der Fremdsprachenwahl (18)
 Anzahl und Pflichtbelegung von Kursen in der
Einführungsphase (20)
 Vertiefungsfächer (21)
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Übersicht
 Regelungen für einen Auslandsaufenthalt in der
Sekundarstufe II (24)
 Versetzungsregelung von der EF in die Q1 (25)
 Verweildauer in der Oberstufe (26)
 Aufbau der Oberstufe (Übersicht) (27)
 Anzahl der Kurse, die in der Qualifikationsphase insgesamt
belegt werden müssen (27)
 Projektkurse und die Möglichkeiten ihrer Bewertung (29 ff.)
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Übersicht
 Die Facharbeit (32)
 Pflichtfächer der Qualifikationsphase (33)
 Klausuren (34)
 Mündliche Prüfungen während der Qualifikationsphase (35)
 Wahl der Abiturfächer, Beispiele für Schullaufbahnen (36 ff.)
 Ermittlung der Abiturnote aus den Leistungen der
Qualifikationsphase und den Leistungen der Abiturprüfung
(41 ff.)
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APO-GOST
ApoWas?
APO-GOSt! Das heißt:
Allgemeine Prüfungsordnung
der gymnasialen Oberstufe!
Die steht in der BASS. Das ist
die Bereinigte amtliche
Sammlung der
Schulvorschriften unseres
Landes
 Wir erklären hier die APO-GOSt, Fassung B/10/G8, Stand
11.05.2016, gültig für den Jahrgang, der nach fünfjähriger
Sekundarstufe I zum Schuljahr 2017/18 in die gymnasiale
Oberstufe eintritt
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Abkürzungen
Ihr müsst auch noch wissen,
dass die Schuljahre der
Sekundarstufe nicht 10, 11
und 12 heißen, sondern EF,
Q1 und Q2
EF ist die Einführungsphase, in der ihr auf Methoden des
Lernens in der gymnasialen Oberstufe vorbereitet werdet;
Q1 ist das erste Jahr der Qualifikationsphase,
Q2 ist das zweite Jahr der Qualifikationsphase, das ist die
Phase, in der ihr euch für die Zulassung zu den
Abiturprüfungen qualifiziert;
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Die gymnasiale Oberstufe
(Dauer: in der Regel 3 Jahre)
Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II)
Abiturprüfungen (Block II)
Zulassung zu den Abiturprüfungen
2. Jahr der Qualifikationsphase
1. Jahr der Qualifikationsphase
FHR
schul. Teil
Leistungsergebnisse
(Block I)
die erbrachten
Leistungen zählen für die
Abiturnote
Versetzung (mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife)
Einführungsphase
inhaltliche und methodische Vorbereitung auf die Qualifikationsphase
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Aufnahmevoraussetzungen
Schüler des Gymnasiums
erwerben am Ende der
Klasse 9 mit Versetzung in die
Einführungsphase die
Berechtigung für
Schüler anderer Schulformen
erwerben mit der
Fachoberschulreife mit
Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe die
Aufnahme in
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Abschlüsse und Berechtigungen
Die allgemeine Hochschulreife
Berechtigung zum Studium an allen Universitäten und Fachhochschulen, APOGOSt B § 39
Die Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase werden die schulischen
Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife erlangt, APO-GOSt B §
40 a. Ergänzung durch den Nachweis über ein einjähriges gelenktes Praktikum
oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig. Weitere
Informationen enthält das „Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife“ unter
www.schulministerium.nrw.de.
Die Fachoberschulreife
Der Mittlere Schulabschluss wird am Ende der Einführungsphase mit Versetzung in
die Qualifikationsphase zugesprochen, APO-GOSt B § 40 Abs.2.
Sollte die Versetzung nur knapp verfehlt werden, kann der Mittlere Schulabschluss
nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung dennoch zuerkannt
werden, wenn die Versetzungsanforderungen für die Realschule erfüllt sind.
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Abschlüsse und Berechtigungen
Ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss am
Gymnasium
Am Ende der Einführungsphase kann ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10
gleichwertiger Abschluss erworben werden, wenn die Versetzungsanforderungen
der Hauptschule sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des
Hauptschulabschlusses erfüllt sind.
Das Latinum
wird mit dem Abgangszeugnis oder Abschlusszeugnis zuerkannt, APO-GOSt B §
40 Abs. 1, wenn von der Klasse 6 bis EF einschließlich der Lateinunterricht
kontinuierlich besucht wurde und die Note im Abschlusshalbjahr ausreichend ist.
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Was ist in der Sekundarstufe II
anders als in der Sekundarstufe I?
•
Unterricht findet nicht mehr in Klassen, sondern in Kursen statt.
•
Einige Fächer können gewählt werden.
•
In der Qualifikationsphase gibt es keine Noten mehr, sondern
Punkte.
•
In der Q1 muss eine Facharbeit geschrieben werden.
•
Die Anfertigung einer Facharbeit kann durch einen Projektkurs
ersetzt werden.
•
Termine für die Klausuren werden zentral gesetzt.
•
Am Ende der EF schreiben die SuS eine zentrale Klausur in den
Fächern Mathematik und Deutsch.
•
In den Fremdsprachen ersetzen mündliche Prüfungen in der Q1
Klausuren.
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Was ist in der Sekundarstufe II anders
als in der Sekundarstufe I?
•
Klausuren werden nicht mehr in Heften, sondern auf Klausurbögen
geschrieben, die jede Schülerin und jeder Schüler in ausreichender
Anzahl mit zur Klausur bringt.
•
Da der Unterricht nicht mehr in Klassen, sondern in Kursen stattfindet,
gibt es keine Klassenlehrer mehr.
•
Die Betreuung und Beratung der Schülerinnen und Schüler übernehmen
die Oberstufenkoordinatorin und die Jahrgangsstufenleiterinnen oder
Jahrgangsstufenleiter.
•
Jede Stufe hat zwei Jahrgangsstufenleiter/innen, die eine Jahrgangsstufe
durch die EF, die Q1 und Q2 bis zum Abitur begleiten.
•
Selbständiges Arbeiten und Lernen gehören zur pädagogischen
Zielsetzung der Oberstufe.
•
Eine gute Allgemeinbildung und die allgemeine Studierfähigkeit sollen
sichergestellt werden.
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Das Punktesystem
Noten (mit Tendenz)
Punkte
Notendefinition
sehr gut
1+
1
1-
15
14
13
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in
besonderem Maße.
gut
2+
2
2-
12
11
10
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll.
befriedigend
3+
3
3-
9
8
7
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im
Allgemeinen.
ausreichend
4+
4
6
5
Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber
im Ganzen noch den Anforderungen.
schwach
ausreichend
4-
4
Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den
Anforderungen nur noch mit Einschränkungen.
mangelhaft
5+
5
5-
3
2
1
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen
jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse
vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben
werden können.
0
Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und
selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die
Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
ungenügend
6
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Wochenstunden und Kurse
Ein Kurs entspricht der Belegung
eines Faches in einem Halbjahr
Anzahl der Wochenstunden in der gymn. Oberstufe:
(Geringfügige
Überschreitung im Rahmen der bestehenden Blockung möglich,
jedoch ohne Anspruch);
Bandbreite je Jahrgangsstufe: 32 – 36 Wochenstunden
(durchschnittlich also 34 Wochenstunden).
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Aufgabenfelder und Fächer
Deutsch
Aufgabenfeld I
Aufgabenfeld II
Aufgabenfeld III
sprachlich-literarischkünstlerisch
Fremdsprachen: E, F, S (L)
Kunst und Musik oder
Literatur
Geschichte,
gesellschaftswissenschaftlich Sozialwissenschaften,
Geographie,
mathematischnaturwissenschaftlich
Mathematik
Biologie, Physik, Chemie,
Religion oder das Ersatzfach Philosophie
außerhalb der
Aufgabenfelder
Vertiefungsfächer
Projektkurse
Sport
in Deutsch, Mathematik oder Englisch
in Anbindung an ein Referenzfach (nur in der Qualifikationsphase)
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Muss ich Religion
wählen?
Zum Fach Religion
gibt‘s einiges zu
erzählen.
• Religion gehört zu keinem Aufgabenfeld.
• In der Qualifikationsphase brauchen nur 2 Religionskurse
fortgeführt aus der EF belegt zu werden.
• Religion kann ersetzt werden durch das Fach Philosophie,
dann erfüllt Philosophie aber nicht die Belegungsverpflichtung
für das geisteswissenschaftliche Aufgabenfeld, d.h. es muss in
diesem Falle neben Philosophie ein weiteres
geisteswissenschaftliches Fach gewählt werden.
• Religion kann als Abiturfach das geisteswissenschaftliche
Aufgabenfeld vertreten, nicht ersetzen. Religion wird aber am
KKG für den Abiturjahrgang 2020 nicht als Abiturfach
angeboten.
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Belegung der Fächer Geschichte und Sozialwissenschaften
( APO-GOSt §11.(3) 1.- 5.)
Wenn Geschichte und
Wenn im
Sozialwissenschaft nicht in der EF
gesellschaftswissenschaftlichen
belegt werden, dann müssen sie in
Aufgabenfeld II neben Geschichte
der Q 2.1 und Q 2.2 als Zusatzkurse
und Sozialwissenschaft ein drittes
belegt werden.
Fach in der EF belegt wird,
In der Qualifikationsphase
können Geschichte und
besteht eine
Sozialwissenschaften am Ende
Belegungsverpflichtung
der Q 1.2 abgewählt werden.
für die Fächer Geschichte
und
Sozialwissenschaften!!!
Das Fach Sozialwissenschaft sollte möglichst in der EF belegt
werden, damit es in der Q1.1 und Q1.2 fortgeführt werden kann.
In dem Fall braucht es in der Q2 nicht mehr als Zusatzkurs
gewählt zu werden. Neben dem Vorteil, in der Q2 dann mehr Zeit für
seine anderen Pflichtfächer zu haben, hat man zudem die Möglichkeit,
das Fach durchgehend bis zur Q2 zu belegen. Damit hätte man seine
Verpflichtung zur durchgehenden Belegung eines Faches aus dem
geisteswissenschaftlichen Aufgabenfeld erfüllt.
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Fremdsprachen in der Oberstufe
Eine in der Sekundarstufe I begonnene und in der EF fortgeführte
Fremdsprache wird mindestens in Grundkursen bis zum Ende der Q2 belegt
und gelernt.
Das können bei uns die Sprachen
Englisch (in der Klasse 5 angefangen)
oder Französisch und Spanisch (in der
Klasse 6 bzw. 8 angefangen) sein.
Statt der fortgeführten Fremdsprache aus der Sekundarstufe I kann man in der
EF aber auch eine ganz neue Fremdsprache wählen. Diese muss bis zum Ende
der Q2 in einem vierstündigen Grundkurs belegt werden. Eine aus der
Sekundarstufe I fortgeführte Fremdsprache muss dann bis zum Ende der EF
belegt werden. Achtung: Die in der OS neu einsetzende Fremdsprache kann
nicht als Leistungskurs gewählt werden!!
bisschen
viel Arbeit !!
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Bei uns ist für
diesen Fall
Spanisch im
Angebot.
Alternativen zur Belegung einer Fremdsprache
in der Sekundarstufe II( APO-GOSt §11.2.2-3)
Schülerinnen und Schüler, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können
zur Erfüllung der Pflichtbedingung der fortgeführten Fremdsprache am
Ende der EF eine Feststellungsprüfung bei der oberen
Schulaufsichtsbehörde ablegen, wenn sie am Ende der Sekundarstufe I
an der Feststellungsprüfung teilgenommen haben.
Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I keinen
fortlaufenden Pflichtunterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten
haben, müssen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in der EF
eine 2. Fremdsprache beginnen und diese in der Q1 und Q2 bis zum
Ende der Q2 kontinuierlich vierstündig fortsetzen.
Das heißt: Spanisch lernen, und zwar schriftlich, bis zum Ende
der Q2. Achtung! Da wird in knapp 3 Schuljahren gelernt, was
andere in 5 Jahren lernen dürfen. Also direkt in der EF gut
mitmachen und von der ersten Stunde an jede Vokabel und
Grammatik lernen. Übrigens, auch wenn es euch spanisch
vorkommt, im Unterricht wird von Anfang an spanisch
gesprochen.
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Warum diese
komische
Unterteilung? Sag
doch gleich:
„wählt 11 Kurse“
Die Einführungsphase
9 Grundkurse
obligatorisch
und 10. Kurs, der für einen noch
offenen Schwerpunkt
gewählt wird
Nein, damit wird
klargelegt, dass die 9
obligatorischen
Grundkurse und ein
Wahlkurs
versetzungswirksam
sind.
11. Wahlkurs
-oder
2 Vertiefungsfächer
-oder
11. Wahlkurs
plus Vertiefungsfach
• Jedes Fach wird 3-stündig unterrichtet. =>Ausnahme: neu einsetzende
Fremdsprache (4-stündig), Vertiefungskurse: 2-stündig.
• Ein Fachwechsel zum Halbjahr ist nicht möglich (Ausnahme: Vertiefungskurse)
•
Ich muss also für
die EF ganz
sorgfältig planen,
was ich belege.
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Genau! Weil du damit auch
entscheidest, was du in der
Q1 und Q2 belegen kannst.
Also wähl ruhig ein
bisschen mehr.
Was sind
eigentlich
Vertiefungsfächer?
Hab ich noch nie
gehört
Vertiefungsfächer

Zweistündige Halbjahreskurse (bis zu 4 in der EF, bis zu 2 in der Q1).

Halbjährlicher Wechsel ist möglich.

Förderung bei Leistungsdefiziten im Kernfachbereich: D, M,
Fremdsprache.

Integraler Bestandteil des Fächerangebotes der Schule.

Über die Teilnahme entscheidet die Schule (Begrenzung der Teilnahme
auf Schülerinnen und Schüler mit ausgewiesenem Förderbedarf).

Keine Benotung, sondern qualifizierende Bemerkungen
(„teilgenommen“, „mit Erfolg teilgenommen“, „mit besonderem Erfolg
teilgenommen“); Fehlzeiten werden auf dem Zeugnis vermerkt.

Anrechnung auf Wochenstundenzahl, aber nicht versetzungswirksam und
keine Anrechnung im Rahmen der Gesamtqualifikation.
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Die Einführungsphase: 34 Wochenstunden - Beispiel
Aufgabenfeld I
Aufgabenfeld II
Aufgabenfeld III
außerhalb der Aufgabenfelder
9. Fach
10. Fach
11. und 12. Fach
Fach
Beispielbelegung
Deutsch
Deutsch
3
eine fortgeführte Fremdsprache
Englisch
3
Kunst oder Musik
Kunst
3
eine Gesellschaftswissenschaft
Geschichte
3
Mathematik
Mathematik
3
eine Naturwissenschaft
Physik
3
Religion/ersatzweise Philosophie
Ev. Religion
3
Sport
Sport
3
Weitere Fremdsprache/weiteres
Fach aus dem Aufgabenfeld III
Französisch
3
Wahlfach
Chemie
3
VtK-Englisch
2
VtK-Mathematik
2
Wahlfächer, ggf. Vertiefungsfächer
Stunden
37
Der Schüler muss in
der Q2 Sowi als
Zusatzkurs belegen,
seh ich jetzt schon
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Er hat zwei Fremdsprachen belegt
und zwei Naturwissenschaften. Sehr
schlau! So bleiben ihm alle Wege für
die Schwerpunktwahl offen……
So‘n Stress alles,
ich verreise lieber,
geht das?
Wie komme ich an meinen
Sek I-Abschluss, also an
meine
Fachoberschulreife, wenn
ich im Ausland bin?
Weitere Informationen enthält das
„Merkblatt zum Auslandsaufenthalt“ unter
www.schulministerium.nrw.de
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Na, klar!
Du kannst für ein ganzes Jahr
ins Ausland gehen, musst
dort aber auch die Schulbank
drücken. Wenn du am Ende
der 9 ein gutes Zeugnis hast,
wirst du da schon in die Q1
vorversetzt. Ein Auslandsjahr
ist nur in der EF oder
zwischen der EF und der Q1
möglich.
Deine Fachoberschulreife
erwirbst du bei einem
Auslandsaufenthalt in der EF
nach erfolgreichem
Durchgang durch das erste
Jahr der Qualifikationsphase.
Ein klein wenig riskant ist das
schon. Du musst dir deiner
Sache sicher sein.
Versetzung von der EF in die Q1

Am Ende der EF schreiben die SuS eine zentrale Klausur in den Fächern Mathematik und Deutsch

Am Ende der EF findet letztmalig eine Versetzung für alle SuS der Jahrgangsstufe statt. Erst mit
erfolgreicher Versetzung treten die Schülerinnen/Schüler in die Qualifikationsphase ein

Der Versetzungsentscheidung werden die Leistungen in den neun Pflichtfächern und in einem der
Wahlfächer im 2. Halbjahr der EF zugrunde gelegt
keine „5“ oder „6“
glatt versetzt
eine „5“, aber nicht in Deutsch, Mathematik
oder einer fortgeführten Fremdsprache
glatt versetzt
eine „5“ in Deutsch oder Mathematik oder
einer fortgeführten Fremd-sprache
Versetzung nur bei mindestens einer „3“ in
Deutsch oder Mathematik oder einer
fortgeführten Fremdsprache
in allen anderen Fällen
nicht versetzt
Nichtversetzte Schülerinnen/Schüler können eine Nachprüfung machen, wenn die Verbesserung einer
mangelhaften Leistung in einem Fach um eine Notenstufe genügt, um die Versetzungsbedingungen zu
erfüllen.
Die Nachprüfung ist für eine Versetzung in die Qualifikationsphase der GO nicht möglich, wenn die
Jahrgangsstufe EF bereits wiederholt wurde.
Eine Nachprüfung ist nach einer Wiederholung der Einführungsphase nur dann möglich, wenn damit ein
Mittlerer Schulabschluss oder ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
erreicht werden kann.
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Verweildauer
Wie lange darf ich
in der Oberstufe
bleiben?
Selbstverständlich
solltest du die Oberstufe
in drei Jahren schaffen.
Du darfst allerdings auch
eine Ehrenrunde drehen,
d.h. ein Jahr darfst du
wiederholen, wenn du die
geforderten Leistungen
nicht erbringst.
Wird der
Auslandsaufenthalt
mitgerechnet?
Was ist, wenn ich
durchs Abitur falle?
Wird mir dann noch
ein 5. Jahr
genehmigt?
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Wenn du das Abi
nicht bestehst,
darfst du die Q2
wiederholen, auch
wenn du schon
einmal eine
Ehrenrunde in der
OS gedreht hast
Der Auslandsaufenthalt
kann auf die
Verweildauer
angerechnet werden,
wenn das Auslandsjahr
nicht zwischen die EF
und Q1 eingeschoben
wird.
Die gymnasiale Oberstufe im Überblick
Block II: Abiturprüfung
Abiturprüfung:
(mind. 100 P., höchstens 300 P.)
2 Fächer aus D, M, FS
1.
LK
Abdeckung der 3 Aufgabenfelder
2.
LK
3.
Fach
4.
Fach
Schullaufbahnberatung
und -planung von der EF
bis zum Abitur
Block I: Zulassung: 35 – 40 Kurse: mind. 200 P., höchstens 600 P.
Q2
Belegung von 38 – 40 anrechenbaren Kursen
Fortführung als GK oder LK verpflichtend:
•
durchgehend bis zum Abitur:
D, M, eine FS, eine GW (Ge und Sw als Zk, wenn nicht GW), eine
NW, SP,
zweite FS oder zweites nw-tc. Fach
•
mind. bis Ende Q1:
KU/MU mittlerer
(bzw. Ersatzkurse
in Q2)
Versetzung,
Schulabschluss
RE (ersatzweise PL)
FHR
schul.
Teil
Q1
Fachober
schulreife
Zentrale
Klausuren
EF
D
M
D
M
f FS
KU/M
U
GW
NW
RE
(PL)
SP
NW/
FS
Wahlfach
Qualifikationsphase:
Belegung von mindestens
38 anrechenbaren Kursen
(8 LK plus mind. 30 GK)
• z.B. GK-Bereich:7 + 7 + 8 +
8
• Vertiefungskurs nicht
anrechenbar
• Projektkurs anrechenbar
(wie 2 GK)
Versetzungsgrundlage:
10 Fächer
Wahlfach
VK
f FS
KU/M
U
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GW
NW
RE
(PL)
SP
NW/
FS
Wahlfach
VK
Wahlfach
VK
VK
Vertiefungskurs (VK)
nicht
versetzungsrelevant.
Zur Pflichtbelegung in der
Qualiphase , vergl. auch Folie 33
Die Qualifikationsphase
pro Halbjahr
2 Leistungskurse
Merkzahlen:
102 und 38
und
9 Gk (Reli und ZK sind je nur 2)
oder 8 Gk und
1 Projektkurs (zwei Halbjahre)
Insgesamt müssen in
der gesamten
Qualifikationsphase
mind. 38 Kurse
abgeschlossen
werden
Projektkurse????
Was ist das
eigentlich?
Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet.
Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet.
Ausnahmen:
neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich)
Vertiefungskurse und Projektkurse: 2-stündig
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Projektkurse

Angebot in der Qualifikationsphase.

Zweistündiger Jahreskurs, ggf. auch schuljahresübergreifend (Q1/Q2).

Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der
Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend.

Die Belegung ist optional, sofern die Schule im Rahmen ihrer Profilbildung
nichts anderes entscheidet.

Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen
oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach).

Abgrenzung von der Obligatorik des Lehrplans.

Leistungsnachweise sind auch in Gruppenarbeiten möglich.

Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit.
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Projektkurs: Leistungsnachweise
a) Kursabschlussnote
Jahresnote - 50/50 aus:
„SoMi-Note“
(Endergebnis der Leistungen
des 1. und 2. Halbjahres)
Dokumentation:
Prozessergebnisse:
Kursarbeit plus
begleitende Präsentation
und/oder Produkt
Unterrichtsbeiträge
Organisations- und
Planungsleistungen
Portfolio
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Projektkurs: Leistungsnachweise
b) besondere Lernleistung
Abschlussnote aus:
Dokumentation:
Kolloquium:
Kursarbeit plus
begleitende Präsentation
und/oder Produkt
im Zusammenhang
mit den
Abiturprüfungen
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Was ist eine
Facharbeit?
Die Facharbeit ist eine 8 bis 12
Seiten umfassende, selbständig
erstellte, schriftliche Arbeit zu
einem Thema deiner Wahl im
Rahmen eines von dir belegten
schriftlichen Faches. Die
Facharbeit ersetzt eine Klausur in
der Qualifikationsphase in dem
Fach und in dem Halbjahr, in dem
du die Facharbeit schreibst.
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Die Qualifikationsphase – Pflichtfächer
(als Grundkurs oder Leistungskurs)
Fach
Q1
Q2
Deutsch
X
X
X
X
eine Fremdsprache
X
X
X
X
Kunst oder Musik (in Q1) oder Literatur oder instrumental- oder vokalpraktischer
Kurs
X
X
eine Gesellschaftswissenschaft
X
X
X
X
Geschichte (alternativ in Q1, wenn in EF belegt)
X
X
Sozialwissenschaften (alternativ in Q1, wenn in EF belegt)
X
X
Mathematik
X
X
X
X
eine Naturwissenschaft (Bi, Ch, Ph)
X
X
X
X
Religion/ersatzweise Philosophie
X
X
Sport
X
X
X
X
Weitere Fremdsprache oder weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld
Aufgabenfeld IIIIII
X
X
X
X
Weitere Fächer zur Erfüllung der Wochenstunden (102) und Kursanzahl (38
abgeschlossene) nach Wahl im Rahmen des schulischen Angebots
(u.a möglich: 1 weiterer Grundkurs oder 1 Projektkurs)
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Klausurverpflichtungen
Einführungsphase: Deutsch, Mathematik,
alle Fremdsprachen,
eine Gesellschaftswissenschaft,
eine Naturwissenschaft
Auf Wunsch in weiteren Fächern (i.d.R. 2 Klausuren je Halbjahr)
Qualifikationsphase:
die 4 Abiturfächer,
Deutsch,
Mathematik,
Im letzten Halbjahr
der Q2 gelten
eine Fremdsprache (immer die neu eins. FS),
Sonderregelungen!
eine weitere Fremdsprache oder
ein weiteres Fach aus dem
naturwissenschaftlichen Bereich (das
richtet sich nach dem Schwerpunkt, der
wurde)
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gewählt
Mündliche Prüfungen in den modernen
Fremdsprachen
Für Schülerinnen und Schüler, die zum 1. August 2014 in die Qualifikationsphase eintreten oder das erste Jahr der
Qualifikationsphase wiederholen gilt folgende Neuregelung bezüglich der Klausurverpflichtung in den modernen
Fremdsprachen:
§ 14 Abs. 2 – VV 14.23
In einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase wird nach
Festlegung durch die Schule in den modernen Fremdsprachen eine
Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt.
Die mündliche Leistungsüberprüfung darf nicht in dem Halbjahr liegen, das
in demselben Fach von der Schule für die Facharbeit festgelegt wurde.
nähere Informationen hierzu finden sich unter:
http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/
cms/muendliche-kompetenzen-entwickeln-und-pruefen/angebot-gymnasiale-oberstufe/
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Abiturfächer
• Alle Schülerinnen und Schüler legen das Abitur in 4 Fächern ab
• Das erste und das zweite Abiturfach sind die Leistungskursfächer
• Drittes und viertes Abiturfach werden zu Beginn der Q2
verbindlich festgelegt
• Es können grundsätzlich nur Fächer gewählt werden, die schon
in der EF belegt worden sind und in denen ab der Q1 Klausuren
geschrieben wurden.
• Im ersten, zweiten und dritten Abiturfach wird eine schriftliche
Prüfung abgelegt, im vierten Abiturfach wird mündlich geprüft.
• Im vierten Abiturfach braucht in Q2.2 keine Klausur mehr
geschrieben zu werden
• Gibt es Abweichungen (4 Punkte und mehr) zwischen der
Vorbenotung und der Abiturklausurnote, finden auch im ersten,
zweiten und dritten Abiturfach mündliche Prüfungen statt.
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Wahl der vier Abiturfächer
(2 LK und 2 GK)
 Zwei Fächer müssen aus dem Kanon „Deutsch, Mathematik,
Fremdsprache“ gewählt werden
 Abdeckung aller drei Aufgabenfelder (Kunst oder Musik
können das erste Aufgabenfeld alleine nicht abdecken.)
 Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine
fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein.
GOSt_KKG 2017/18 B. Jetzek-Berkenhaus
Konsequenzen aus den Bedingungen für die Wahl
der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS):
Folgende Abiturfachkombinationen sind – unabhängig von
der Wahl als LK oder GK – ausgeschlossen:
- zwei Naturwissenschaften
- Naturwissenschaft + Sport
- Naturwissenschaft + Kunst/Musik
 Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach:
 die Wahl von Kunst oder Musik
 die Wahl von Sport
 die Wahl von zwei Fremdsprachen
 die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften
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Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt heißt: zwei NwFächer und nur eine Fs werden belegt . In einem NwFach müssen mindestens von Q1 – Q2.1 Klausuren
geschrieben werden.
Schullaufbahnbeispiel 1: Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
Einführungsphase
1
2
3
4
Anzahl der
anrechenbare
n Kurse
x
x
x
x
4
x
x
x
x
4
Abiturfach
Q1
Q2
1
Deutsch
2
Englisch
3
Kunst
x
x
--
--
2
4
Geschichte
x
x
x
x
4
5
Sozialwissenschaften
x
x
x
x
4
6
Erdkunde
x
x
x
x
4
7
Mathematik
3.
x
x
x
x
4
8
Chemie
LK
x
x
x
x
4
9
Physik
x
x
x
x
4
10
Religion
x
x
--
--
2
11
Sport
x
x
x
x
4
12
Vertiefung E
37
37
31
31
40
LK
4.
WStd
Zusammen mit den Stunden der EF mindestens 102 Wochenstunden
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Aus allen drei Aufgabenfeldern ist ein Abifach
gewählt, zwei sind aus D, M, Fs, erster Lk ist aus
D, Fs, M, Nw.
Fremdsprachlicher Schwerpunkt heißt: zwei
Fremdsprachen werden belegt und nur eine Nw. In
beiden Fs müssen mindestens von Q1 – Q2.1
Klausuren geschrieben werden.
Schullaufbahnbeispiel 2 – Fremdsprachlicher Schwerpunkt
Einführungsphase
Abiturfach
Q1
Q2
1
2
3
4
Anzahl der
anrechenbaren
Kurse
1
Deutsch
LK
x
x
x
x
4
2
Französisch (ab 6)
LK
x
x
x
x
4
3
Spanisch (neu)
x
x
x
x
4
4
Kunst
x
x
--
--
2
5
Geschichte
x
x
x
x
4
6
Sozialwissenschaften
x
x
x
x
4
7
Mathematik
x
x
x
x
4
8
Physik
x
x
x
x
4
9
Biologie
x
x
x
x
4
10
Religion
x
x
--
--
2
11
Sport
x
x
x
x
4
38
38
32
32
40
4.
3.
WStd
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Aus allen drei Aufgabenfeldern ist ein Abifach
gewählt, zwei sind aus D, M, Fs, erster Lk ist aus D,
Fs, M, Nw.
Abschluss der Oberstufe
Gesamtqualifikation
Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist an eine
Gesamtqualifikation gebunden.
Diese besteht aus zwei Bereichen:
 den Leistungen in den Fächern der Qualifikationsphase
(Block I)
+
 den Leistungen in den Abiturprüfungen
(Block II)
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Berechnung der Gesamtqualifikation
Basis: 38 Kurse/102 Wochenstunden
(Jahresdurchschnitt 34 Wstd. in der EF, Q1 und Q2)
Block I (mindestens 200, höchstens 600 Punkte)
27 + 2x8 = 43
5 x 43 = 215
(5 Punkte mindestens pro
Fach)
 Einbringung von 35 – 40 anrechenbaren Kursen der 4 Halbjahre der Qualifikationsphase.
 Pflichtkurse gem. § 28 APO-GOSt.
 Leistungskurse werden bei der Zahl der Schulhalbjahresergebnisse (S) doppelt, Grundkurse
einfach gewertet.

Endnote im Projektkurs kann im Umfang von 2 Halbjahresnoten auf die Grundkurse angerechnet
werden.
 Berechnung gemäß Formel: E I = (P : S) x 40; z.B.: 215 : 43 (27 GK plus 8 LK) x 40 = 200
E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I
P = Erzielte Punkte in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren
S = Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse (doppelt gewichtete Fächer zählen doppelt).
Block II (mindestens 100, höchstens 300 Punkte):
Leistungen in den 4 Fächern der Abiturprüfung (je fünffache Wertung)
Bei Einbringung von besonderen Lernleistungen werden die Fächer vierfach gewertet, die besondere Lernleistung
in vierfacher Wertung hinzugefügt.
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Zulassung zum Abitur – Leistungsdefizite ( = weniger als 5 Punkte)
bei Einbringung von allen 4 Kursen der Abiturfächer
Wenn man also 8 Defizite verbockt hat,
muss man alle 38 Kurse, die man ja
mindestens belegt haben muss, in die
Gesamtqualifikation einbringen.
Bei Einbringung von:
35 - 37 Kursen:
38 - 40 Kursen:
7 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite
8 Defizite, davon höchstens 3 Leistungskursdefizite
Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
Die 200 Punkte in Block I sowie die 100 Punkte in Block II entsprechen einem Durchschnitt von
glatt ausreichenden Leistungen (das sind durchschnittlich 5 Punkte) in allen in die Berechnung
eingebrachten Kursen. Defizite in einem Bereich können demnach in gewissem Umfang durch
höhere Punktzahlen in anderen Kursen ausgeglichen werden.
Wer die Bedingungen nicht erfüllt, wird nicht zur Abiturprüfung zugelassen und muss das letzte Jahr der
Qualifikationsphase wiederholen. Würde dadurch bis zur Zulassung zur Abiturprüfung die
Höchstverweildauer von vier Jahren überschritten, muss der/die Schüler/in das Gymnasium verlassen
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Berechnung der Abiturdurchschnittsnote
Welche Noten muss
ich eigentlich in die
Gesamtqualifikation
zur Berechnung des
Notendurchschnitts
einbringen?
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Dafür gibt es eine genaue
Vorschrift, das ist der §
28 der APO-GOSt, der
bestimmt, welche
Kursabschlussnoten du in
die Gesamtqualifikation
einbringen musst. Ich
erklär‘s dir auf der
nächsten Folie.
Anzahl der zu belegenden Kurse
 Es müssen in der Q1 und Q2 insgesamt mindestens 38
Kurse belegt worden sein, also
 acht Leistungskurse und
 mindestens 30 Grundkurse.
 Von den 38 Kursen darf kein Kurs mit 0 Punkten
abgeschlossen werden.
 Die Abschlussnoten der 38 Kurse müssen nicht alle in
die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
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Abschlussnoten, die zur Berechnung des Notendurchschnitts aus der
Qualifikationsphase in die Gesamtqualifikation eingebracht werden
müssen.
 Deutsch (4x)
 eine Fremdsprache (4x)
 Schwerpunkt: Fremdsprache (+ 2x aus Q2)
 Geschichte als ZK (2x)
 Sozialwissenschaften als ZK (2x)
 ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (4x)
 wenn Geschichte oder Sowi das
gesellschaftswissenschaftswissenschaftliche Fach (4x)




Kunst, Musik oder Literatur (2x)(zwei aufeinander folgende Halbjahreskurse)
Religion oder Philosophie (2x) (die zwei fortgeführten Gk aus EF)
Mathematik (4x)
{ kann bei der Noteneinbringung
Naturwissenschaft (4x)
getauscht werden, wenn die
 Schwerpunkt Naturwissenschaft (+ 2x aus Q2)
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erste NW z.B. in der Q2
notenmäßig besser ausfällt, §28,
VV31
Die Noten der Fremdsprachen nach § 28 APO GOSt, B,
4 und 5 , die in Block I eingebracht werden müssen
betrifft Schülerinnen und Schüler, die in der Sek I keinen
Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben,
§ 28 APO GOSt, 4: SuS, die ihre fremdsprachlichen
Pflichtbedingungen durch ihre aus der Sek I fortgeführte
Fremdsprache (z.B. Englisch) bis zum Ende der Q2 erfüllen (also
Englisch und Spanisch bis Ende Q2), müssen die Spanischnoten
aus Q2.1 und Q2.2 einbringen
§ 28 APO GOSt, 5: SuS, die ihre fortgeführte Fremdsprache
(z.B. Englisch) am Ende der EF abschließen (also nur Spanisch
bis zum Ende der Q2 und einen Nw-Schwerpunkt haben),
müssen die Spanischnoten aus Q1.1, Q1.2, Q2.1 und Q2.2
einbringen
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ich seh‘ so
viele
Sternchen
Die mit Sternchen
gekennzeichneten Kurse
sind die anrechenbaren
Kurse.
Beispiellaufbahn 1 1
Schritte zur Berechnung von Block I
1.
Pflichtbelegung (grau unterlegt), 40 anrechenbare Kurse, kein
Kurs mit null Punkten, 2 Defizite in PL
2. 35 Kurse (siehe *)
3. Gesamtpunktzahl:
Leistungskurse: 49 Punkte x 2 =
98 Punkte
Grundkurse:
187 Punkte
285 Punkte
4. Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl:
285 Punkte : 43 = 6,627…
Anwendung der Formel: (P : S) x 40 zur Berechnung der
Gesamtpunktzahl: (285 : 43) x 40 = 265,1 →265
5. Gibt es anrechenbare Kurse über 6 Punkten? (siehe **)
SP in Q 2.2, CH in Q 1.1+2 + 2.1+2 (zus. 39 Punkte)
Addition: 285 + 39 = 324;
Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl: 324 : 48 = 6,75
6. Anwendung der Formel: (P : S) x 40
(324 : 48) x 40 = 270
Ergebnis
Durch die Einbringung von 40 statt 35 anrechenbaren Kursen erhöht
sich die Gesamtpunktzahl um 5 Punkte.
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Beispiellaufbahn 2
Berechnung
1.Pflichtbelegung (grau unterlegt), 40 anrechenbare Kurse, kein
Kurs mit null Punkten, kein Defizit
2.35 Kurse (siehe *)
3.Gesamtpunktzahl:
Leistungskurse: 77 Punkte x 2 =
154 Punkte
Grundkurse:
204 Punkte
358
Punkte
4.Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl:
358 Punkte : 43 = 8,325…
Anwendung der Formel: (P : S) x 40 zur Berechnung der
Gesamtpunktzahl:
(358 : 43) x 40 = 333
5.Gibt es anrechenbare Kurse über 8 Punkten?
keine
Ergebnis
Durch die Einbringung zusätzlicher anrechenbarer Kurse würde
sich die Gesamtpunktzahl nicht erhöhen.
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Beispiellaufbahn 3
Berechnung
1. Pflichtbelegung (grau unterlegt), 38 anrechenbare Kurse,
kein Kurs mit null Punkten, 8 Defizite, davon 3 im
Leistungskurs
2. 38 Kurse (siehe *) wegen der Defizite
3. Gesamtpunktzahl:
Leistungskurse: 42 Punkte x 2 =
84 Punkte
Grundkurse:
195 Punkte
279 Punkte
4. Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl:
279 Punkte : 46 = 6,065…
Anwendung der Formel: (P : S) x 40 zur Berechnung der
Gesamtqualifikation
(279 : 46) x 40 = 242,6 →243
5. Gibt es anrechenbare Kurse über 6 Punkten? Keine
Ergebnis
Mindestens 38 Kurse müssen eingebracht werden, da sonst nur
7 Defizite möglich wären.
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Beispiellaufbahn 4
Berechnung
1. Pflichtbelegung (grau unterlegt), 40 anrechenbare Kurse,
kein Kurs mit null Punkten, kein Defizit
2. 35 Kurse (siehe *)
3. Gesamtpunktzahl:
Leistungskurse: 78 Punkte x 2 =
156 Punkte
Grundkurse:
267 Punkte
423 Punkte
4. Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl:
423 Punkte : 43 = 9,837…
Anwendung der Formel: (P : S) x 40 zur Berechnung der
Gesamtpunktzahl
(423 : 43) x 40 = 393,4 → 393
5. Gibt es anrechenbare Kurse über 9 Punkten? (siehe ** ,
das ist die Sportnote in Q2.2 (423 + 12 = 435))
6. Anwendung der Formel: ( P : S) x 40
(435 : 44) x 40 = 395,4 → 395
Ergebnis
Durch die Einbringung von 36 statt 35 anrechenbaren Kursen
erhöht sich die Gesamtpunktzahl um 2 Punkte.
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Block II: Die Abiturprüfung
• Die Abiturprüfung findet in mindestens vier Fächern statt und
zwar in den beiden Leistungskursfächern und in zwei
Grundkursfächern.
• Die Aufgaben für die drei schriftlichen Prüfungen werden zentral
gestellt und sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in
Nordrhein-Westfalen gleich. Die Klausuren werden in jedem
Abiturfach landesweit am selben Tag geschrieben.
• Die Vorbereitung auf diese Prüfungen erfolgt in der
Qualifikationsphase auf der Basis von Vorgaben des
Schulministeriums. Die Vorgaben für die zentralen Prüfungen
können im Internet unter der folgenden Adresse eingesehen
werden:
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Block II: Die Abiturprüfung
• Jeder Prüfungsnote der vier Abiturfächer wird fünffach gewertet,
mit besonderer Lernleistung vierfach
• Bei einer Mindestpunktzahl von 5 Punkten ergibt sich folgende
Berechnung:
• Ohne besondere Lernleistung:
2 LK je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte =
2 GK je 5 Pkte. x 5 = 25 Punkte =
100 Pkte.
50 Pkte.
50 Pkte.
• Mit besonderer Lernleistung:
2 LK je 5 Pkte. X 4 = 20 Punkte =
2 GK je 5 Pkte. X 4 = 20 Punkte =
bes. Lernleistung 5 x 4 Punkte =
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40 Pkte.
40 Pkte.
20 Pkte
100 Pkte.
Die Abiturdurchschnittsnote
Die Gesamtpunktzahl in Block I wird mit der Gesamtpunktzahl in
Block II addiert. Anhand der folgenden Tabelle kann die AbiturDurchschnittsnote ermittelt werden.
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Informationen im Bildungsportal NRW unter „Schulform“ – „Gymnasium“
www.schulministerium.nrw.de
und unter dem Reiter „Oberstufe“ auf
www.kaethe-kollwitz-gymnasium-wesseling.de/
.... und selbstverständlich bei allen Lehrerinnen und Lehrern des Oberstufenteams,
das sind zurzeit: Herr Feldhoff und Herr Siegert (Beratungslehrer der jetzigen EF
2016/17, Abi 2019), Frau Müller und Herr Zobel (Beratungslehrer/in der jetzigen
Q1_Abi 2018), Frau Hassan und Frau Pfeffer (Beratungslehrerinnen der jetzigen
Q2_Abi 2017) und Frau Jetzek-Berkenhaus , Oberstufenkoordinatorin
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Weitere Termine
Abgabe der Wahlbögen für EF:
24.03.2017
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