DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung

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DGE-Qualitätsstandard
für die Betriebsverpflegung
www.in-form.de
www.jobundfit.de
DGE-QUALITÄTSSTANDARD
FÜR DIE BETRIEBSVERPFLEGUNG
3. ÜBERARBEITETE AUFLAGE 2013
INHALT
1
Hintergründe und Ziele.........................................................................................8
1.1
2
Hintergründe..............................................................................................8
1.2
Ziele .........................................................................................................11
1.3
Zielgruppen des Qualitätsstandards ..........................................................11
Gestaltung der Verpflegung ...............................................................................12
2.1
Getränkeversorgung.................................................................................12
2.2
Zwischenverpflegung ...............................................................................12
2.3
Mittagsverpflegung ..................................................................................15
2.3.1 Lebensmittelauswahl .......................................................................15
2.3.2 Speisenplanung...............................................................................17
2.4
Speisenherstellung ...................................................................................19
2.4.1 Zubereitung ....................................................................................19
2.4.2 Warmhaltezeiten und Temperaturen................................................20
2.4.3 Sensorik ..........................................................................................20
2.5
3
Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung .........................................21
Rahmenbedingungen für die Betriebsverpflegung ..........................................22
3.1
Gästekommunikation ...............................................................................22
3.1.1 Informationsmaterial .......................................................................23
3.1.2 Ansprache des Gastes .....................................................................24
3.1.3 Umgang mit Anregungen der Gäste................................................24
4
4
Rahmenbedingungen für die Verpflegung........................................................25
4.1
Rechtliche Bestimmungen ........................................................................25
4.1.1 Hygiene...........................................................................................27
4.1.2 Produktübergreifende Verordnungen zur Kennzeichnung
und Kenntlichmachung ...................................................................28
4.2
5
6
Personalqualifikation ................................................................................29
Zertifizierung .......................................................................................................30
5.1
JOB&FIT-Zertifizierung...............................................................................30
5.2
JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung ..............................................................31
5.3
Zusammenarbeit mit Caterern ..................................................................31
5.4
Kriterien zur Eigenkontrolle ......................................................................32
5.5
Ablauf......................................................................................................36
5.6
Weiterführende Informationen .................................................................36
Anhang .................................................................................................................37
6.1
Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung
für PAL 1,6 und PAL 1,8 ...........................................................................37
6.2
Orientierungshilfen für Lebensmittelmengen ............................................38
6.3
Ökologische Aspekte................................................................................39
6.3.1 Herkunft von Lebensmitteln ............................................................39
6.3.2 Aspekte der Nachhaltigkeit..............................................................39
6.4
Leistungsverzeichnis .................................................................................40
5
GELEITWORT
Liebe Leserinnen und Leser,
wir möchten in Deutschland das gemeinsame Erlernen und Erleben eines gesunden Lebensstils für alle Generationen und für alle Lebenslagen erleichtern. Dabei wurde bisher der
Arbeitsplatz als wichtiger „Lernort“ für eine gesunde Ernährung noch zu wenig beachtet.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ wird deshalb die Verbesserung der Außer-Haus-Verpflegung
als zentrales Anliegen in Angriff genommen. In erster Linie sollen Information und Bildung
über Ernährung und Bewegung besser mit ganz konkreten Umsetzungsmöglichkeiten im Alltag verknüpft und aufgezeigt werden. Der DGE-Qualitätsstandard im Rahmen von JOB&FIT
leistet dazu einen wesentlichen Beitrag.
Betriebsrestaurants, die den Qualitätsstandard von JOB&FIT umsetzen, können sich zertifizieren lassen und damit ihr Engagement für ein gesundheitsförderndes Verpflegungsangebot
nach außen hin sichtbar machen. Sie sind dann berechtigt, gesunde und ausgewogene Speisen mit dem Logo der JOB&FIT-Menülinien zu versehen. In der Weise können schon bald
viele Menschen in ihrer JOB&FIT-Kantine einem gesünderen und bewussteren Lebensstil
nachgehen.
Wir freuen uns über jeden, der dieses Angebot nutzt!
Ihr Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
6
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
VORWORT
Liebe Leserinnen und Leser,
sich gesundheitsfördernd zu ernähren, ist in jedem Lebensumfeld und -abschnitt von Bedeutung – im Alltag und der Freizeit, bei Kindern wie Erwachsenen, zu Hause und nicht zuletzt
am Arbeitsplatz. Gerade hier ist es wichtig, mit einer ausgewogenen Ernährung die eigene
Leistungsfähigkeit positiv zu beeinflussen. Mit dem „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ stellt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) die grundlegenden
Weichen für eine optimierte Verpflegung am Arbeitsplatz.
Dr. Helmut Oberritter | Foto: DGE
Die vorliegende Auflage wurde von Expertinnen und Experten der DGE und mit der Hilfe
zahlreicher Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Industrie und Praxis überarbeitet.
Praxisbezogen erläutert der Qualitätsstandard die Anforderungen hinsichtlich einer optimalen
Lebensmittelauswahl, der Häufigkeit der Verwendung sowie der Speisenplanung und -herstellung. Darüber hinaus wird das Thema der nährstoffoptimierten Verpflegung ausführlich
dargestellt. Berücksichtigt werden auch Aspekte der Gästekommunikation und der rechtlichen Bestimmungen zu Hygiene oder Kennzeichnung. Damit liefert Ihnen dieser Qualitätsstandard als Entscheidungsträger und Verantwortlicher für die Betriebsverpflegung einen
Orientierungsrahmen, der Sie bei der Umsetzung eines vollwertigen Verpflegungsangebots in
Ihrem Betrieb maßgeblich unterstützt.
Zusätzlich können Sie Ihr Engagement öffentlichkeitswirksam nutzen. Dokumentieren und
kommunizieren Sie die Umsetzung des Qualitätsstandards in Ihrem Betriebsrestaurant mit
einer Zertifizierung der DGE und setzen Sie damit ein Zeichen. Dazu bietet die DGE zwei
Möglichkeiten: die JOB&FIT-Zertifizierung beziehungsweise die JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung.
Mit der Umsetzung des „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ leisten Sie
einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden und zur Leistungsfähigkeit der von Ihnen verpflegten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist ein vollwertiges Essensangebot Ihr Beitrag zur Gesunderhaltung.
Alles Wissenswerte rund um das Thema Qualitätssicherung der Verpflegung in Betriebsrestaurants finden Sie in dieser Broschüre. Darüber hinaus steht Ihnen das Team von „JOB&FIT –
Mit Genuss zum Erfolg!“ bei individuellen Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Dr. Helmut Oberritter
Geschäftsführer
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
7
1
HINTERGRÜNDE UND ZIELE
1.1 HINTERGRÜNDE
Die vorliegende Broschüre ist die dritte Auflage des „DGEQualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“. Seit der
Veröffentlichung der ersten Auflage wurden aufgrund von
Rückmeldungen und Erfahrungen regelmäßig Aktualisierungen vorgenommen.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und als Bestandteil des Nationalen Aktionsplans „IN FORM –
Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung“ wurden 2008 die ersten bundesweiten „Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung“ veröffentlicht.
Ein Expertengremium bestehend aus Vertreterinnen und
Vertretern aus Wissenschaft und Praxis hat diese zusammen mit dem JOB&FIT-Projektteam erarbeitet.
Nach einer ersten Überarbeitung im Jahr 2009 startete
Ende 2010 eine erneute Aktualisierung. In bewährter Zusammenarbeit mit dem Expertengremium wurden für die
dritte Auflage die Inhalte aktualisiert, ergänzt und neu
strukturiert.
Wandel in der Arbeitswelt
Eine vollwertige Ernährung leistet einen wichtigen Beitrag
zur Erhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Dies
dard für die Betriebsverpflegung“ ist der sich in der Arbeits-
gilt auch für das Speisenangebot in Betriebsrestaurants
welt vollziehende Wandel, der auch Auswirkung auf die
und Kantinen, an das vielfältige Anforderungen gestellt
Gestaltung des Speisenangebots im Betriebsrestaurant hat.
werden. Betriebsverpflegung ist heute weit mehr als die
Bereitstellung von Speisen und Getränken. Die Hintergründe dieses Wandels sowie die sich daraus ergebenden
Zielsetzungen für den „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ sind Inhalt dieses Kapitels.
8
Hintergrund für die Entwicklung des „DGE-Qualitätsstan-
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
1
„Der Übergang von der Produktions- zur Dienstleistungsgesellschaft und eine Internationalisierung des Arbeitshandelns (Wettbewerb, Produktion, Vertriebswege) haben
als Konsequenz Veränderungen in den Bedingungen, den
Prozessen und der Organisation von Arbeit zur Folge.“1
Arbeitsprozesse werden immer dynamischer und komplexer und die Berufstätigen benötigen neben fachlichen
Qualifikationen und sozialen Kompetenzen eine große
Flexibilität und eine hohe Belastbarkeit.2 Dies kann zu
Überforderung und Stress führen, wodurch Gesundheit
und Wohlbefinden beeinträchtigt werden.
Daher wurde 1996 in der Europäischen Union durch die
eine ausgewogene Ernährung dazu beitragen, ernäh-
Verabschiedung der „Luxemburger Deklaration zur Be-
rungsmitbedingte Krankheiten zu verhindern und die
3
trieblichen Gesundheitsförderung“ ein europäisches
Gesundheit und die Leistungsfähigkeit zu erhalten.
Netzwerk initiiert. „Mitglieder des Europäischen Netzwerkes sind Organisationen aus allen 27 Mitgliedsstaaten,
Ungünstiges Ernährungsverhalten
Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der
Ein anderer wichtiger Aspekt bei der Entwicklung des
Schweiz.
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ ergibt sich aus der Nationalen Verzehrsstudie II5. Im Rahmen
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle ge-
der Studie wurden unter anderem ein mangelndes Ernäh-
meinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitneh-
rungswissen und ein ungünstiges Essverhalten festgestellt.
mern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit
In Deutschland sind 66 % der Männer und gut 50 % der
und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.“4 Im Rahmen der
Frauen übergewichtig, jede beziehungsweise jeder Fünfte
Betrieblichen Gesundheitsförderung werden heute in
ist adipös. Dadurch steigt das Risiko für ernährungsmitbe-
zahlreichen Unternehmen vielfältige Maßnahmen in unter-
dingte Krankheiten. Auch Berufstätige sind von dieser Ent-
schiedlichen Bereichen, zum Beispiel Arbeitsschutz, Stress-
wicklung betroffen. Als Folgen dieser Ernährungssituation
management oder Bewegung, durchgeführt. Ein wichtiger
gelten erhöhte Arbeitsausfälle und das vorzeitige Aus-
Baustein ist auch die Betriebsverpflegung. Sie kann durch
scheiden vor dem Verrentungsalter.
1
4
Quelle: Wiessmann F, Veränderungen in der Arbeitswelt (2005),
www.fritzi-wiessmann.de/publikationen.html (eingesehen am 29.07.2011)
2
Weitere Informationen zu Arbeitsbedingungen in Deutschland unter
www.baua.de in der Rubrik Themen von A-Z – Arbeitsbedingungen
3
Weitere Informationen zur Luxemburger Deklaration:
www.netzwerk-unternehmen-fuer-gesundheit.de
Quelle: Luxemburger Deklaration zur Betrieblichen Gesundheitsförderung in der
Fassung von Januar 2007: www.luxemburger-deklaration.de (eingesehen am
29.07.2011)
5
Weitere Informationen zur Nationalen Verzehrsstudie: www.mri.bund.de
9
1
Damit ergibt sich die Forderung nach einer gesundheits-
Langfristig haben die Zusammensetzung und Menge der
fördernden, nährstoffoptimierten Mittags- und Zwischen-
verzehrten Lebensmittel Einfluss auf die Entstehung zahl-
verpflegung sowie einer zielgruppengerechten und
reicher ernährungsmitbedingter Krankheiten, zum Beispiel
praxisnahen Ernährungsaufklärung am Arbeitsplatz. Als
Fettstoffwechselstörungen, Diabetes mellitus Typ 2 und
weitere Maßnahmen sind im Rahmen der Betrieblichen
Herz-Kreislauf-Krankheiten sowie degenerative Erkrankun-
Gesundheitsförderung betriebliche Sport- und Bewe-
gen. Auch Übergewicht ist hauptsächlich auf eine dauer-
6
gungsangebote sinnvoll.
haft überhöhte Energiezufuhr, verbunden mit einer zu
geringen körperlichen Aktivität, zurückzuführen.
Eine bedarfsgerechte Ernährung kann das durch die erhöhte Arbeitsbelastung und die ungünstigen Ernährungsgewohnheiten gegebene Risiko für ernährungsmitbedingte
Krankheiten reduzieren. Der „DGE-Qualitätsstandard für die
Betriebsverpflegung“ nennt Kriterien zur Gestaltung eines
gesundheitsfördernden Speisenangebots im Betriebsrestaurant.
Dabei verfolgt der Qualitätsstandard generell keinen restriktiven Ansatz, es werden weder Lebensmittel(gruppen)
ausgeschlossen noch Verbote ausgesprochen.
Einfluss der Ernährung auf die Leistungsfähigkeit
im Beruf 7
Es ist wünschenswert, dass besonders folgende Aspekte
Eine auf den Arbeitsalltag abgestimmte Ernährung hat
Berücksichtigung finden:
positive Effekte: Kurzfristig steigert ausreichend zur Verfügung stehende Energie in Form von Kohlenhydraten die
A Ein ernährungsphysiologisch ausgewogenes Essensan-
Aufmerksamkeit, das Erinnerungs- und Reaktionsvermö-
gebot für die Mittags- und die Zwischenverpflegung.
gen sowie die Konzentrationsfähigkeit.
A Ein Angebot energiearmer Getränke zur ausreichenden
Versorgung mit Flüssigkeit, das idealerweise vom
Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
6
10
Weitere Informationen zu Möglichkeiten und Nutzen eines betrieblichen Bewegungsangebots: Meifert MT, Kesting M (Hrsg.): Gesundheitsmanagement in
Unternehmen, Springer-Verlag, Berlin Heidelberg (2004), 167 – 177
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
7
Vgl. Meifert MT, Kesting M (Hrsg.): Gesundheitsmanagement in Unternehmen,
Springer-Verlag, Berlin Heidelberg (2004), 223 – 227
1
1.2 ZIELE
Ziel des Qualitätsstandards ist es, die Verantwortlichen für
die Verpflegung in Betriebsrestaurants bei der Umsetzung
einer bedarfsgerechten und ausgewogenen Verpflegung
zu unterstützen und damit den Tischgästen die Auswahl
aus einem vollwertigen Verpflegungsangebot zu ermöglichen. Dazu bietet dieser Qualitätsstandard eine praxisorientierte Hilfestellung. Die Inhalte basieren auf der
aktuellen wissenschaftlichen Datenlage. Dazu zählen
unter anderem die D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr8 und deren Umsetzung in die GemeinschaftsA Eine ansprechende Gestaltung der Essensräume und
verpflegung (siehe Kapitel 2.5).
eine angenehme Essatmosphäre für eine gesteigerte
Akzeptanz des Essensangebots.
A Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Küche
1.3 ZIELGRUPPEN DES
QUALITÄTSSTANDARDS
und Ausgabe.
A Eine Preisgestaltung, die es einem Großteil der Beschäf-
Der „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“
tigten ermöglicht, an einer gesundheitsfördernden
richtet sich an alle, die Betriebsverpflegung anbieten oder
Betriebsverpflegung teilzunehmen.
in der Betrieblichen Gesundheitsförderung mit dem
Schwerpunkt Ernährung tätig sind. Angesprochen sind
Verantwortliche für die Betriebsverpflegung und Berufs-
Führungskräfte, Betriebsärzte, Betriebsräte, Personalvertre-
tätige erhalten Leitlinien für eine ausgewogene Verpfle-
tungen, Verantwortliche für Qualitätsmanagement, Ernäh-
gung und werden im Sinne einer Verhaltens- und
rungsfachkräfte sowie Betriebs- und Küchenleitungen.
Verhältnisprävention (siehe Kapitel 3.1) für ein vollwertiges
Aber auch Berufstätige, die sich am Arbeitsplatz im Be-
Speisenangebot sensibilisiert. Denn nur diejenigen Ver-
triebsrestaurant oder durch selbst mitgebrachte Speisen
pflegungsteilnehmerinnen und Verpflegungsteilnehmer,
verpflegen, gehören zur Zielgruppe.
die über die Bedeutung einer gesundheitsfördernden
Ernährung am Arbeitsplatz informiert sind und entsprechende Alternativen vorfinden, können diese auch
gezielt aus dem täglichen Angebot ihres Betriebsrestaurants auswählen.
8
Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung,
Schweizerische Gesellschaft für Ernährungsforschung, Schweizerische Vereinigung
für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Neuer Umschau
Buchverlag, Neustadt a. d. Weinstraße, 1. Auflage, 3. vollständig durchgesehener
und korrigierter Nachdruck (2008)
11
2
GESTALTUNG DER VERPFLEGUNG
2.1 GETRÄNKEVERSORGUNG
Ausreichendes Trinken gehört zu einer vollwertigen Verpflegung. Als Richtwert für die Zufuhr an Trinkflüssigkeit
gelten mindestens 1,3 Liter10, besser 1,5 Liter, pro Tag.
Eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr zu den Mahlzeiten
und auch zwischendurch wird empfohlen.
2.2 ZWISCHENVERPFLEGUNG
11
Die Zwischenverpflegung leistet bei optimaler Auswahl
einen wichtigen Beitrag zur täglichen Nährstoffzufuhr. Im
Ernährungskreis der Deutschen Gesellschaft für Ernährung
e. V. sind sieben Lebensmittelgruppen definiert. Auf Basis
dieser Lebensmittelgruppen und der Dreidimensionalen
Lebensmittelpyramide12 werden in Tabelle 1 die LebensIn diesem Kapitel sind Empfehlungen für die Gestaltung
mittel genannt, die für die Zusammenstellung der Zwi-
eines vollwertigen9 Speisenangebots für die Betriebs-
schenverpflegung besonders empfehlenswert sind.
verpflegung dargestellt. Diese umfassen Angaben zur
Getränkeversorgung, Zwischenverpflegung und zum Mittagessen sowie zur Speisenherstellung. Darüber hinaus
sind Informationen zur Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung enthalten.
9
Die vollwertige Ernährung nach den Empfehlungen der DGE liefert eine dem
Energiebedarf entsprechende Energiemenge und ausreichend Flüssigkeit. Sie
stellt die Versorgung mit den energieliefernden Nährstoffen Protein, Fett und
Kohlenhydrate in einem ausgewogenen Verhältnis sicher. Außerdem liefert sie
Inhaltsstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe in ausreichender Menge. Die vollwertige Ernährung ist abwechslungsreich
und betont den Konsum von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs.
10
Der Richtwert für die Höhe der Gesamtzufuhr von Wasser beträgt > 2 Liter pro
Tag (etwa 1,1 ml Wasser pro kcal), wovon ca. 1,3 Liter in Form von Flüssigkeit
(Getränken) aufgenommen werden sollten. Vgl. Deutsche Gesellschaft für Ernährung,
12
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährungsforschung, Schweizerische Vereinigung für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Neuer Umschau Buchverlag, Neustadt a. d.
Weinstraße,1. Auflage, 3. vollständig durchgesehener und korrigierter Nachdruck
(2008)
11
Weitere Informationen zur Zwischenverpflegung bieten die Tischauflage „Vollwertig den ganzen Tag“ und der Flyer „Vollwertig snacken am Arbeitsplatz“:
www.jobundfit.de in der Rubrik Service – Medien
12
Die Dreidimensionale Lebensmittelpyramide ist über den DGE-MedienService in
mehreren Varianten erhältlich.
2
Tabelle 1: Optimale Lebensmittelauswahl für die Zwischenverpflegung
Lebensmittelgruppe
optimale Auswahl
Beispiele für Lebensmittel
Vollkornprodukte
Brot, Brötchen
Müsli13 ohne Zuckerzusatz
Mischung aus verschiedenen Getreideflocken,
Leinsamen und Trockenfrüchten
Gemüse, frisch oder tiefgekühlt
Möhre, Paprika, Gurke, Kohlrabi, Tomate als
Rohkost, z. B. in Scheiben oder Stifte geschnitten,
als Brotbelag
Salat
Kopfsalat, Eisbergsalat, Feldsalat, Endivie,
Eichblattsalat, Gurke, Möhre, Tomate, z. B.
gemischter Salat, als Brotbelag
Obst14
Obst, frisch oder tiefgekühlt ohne
Zuckerzusatz
Apfel, Birne, Pflaume, Kirschen, Banane,
Mandarine, Erdbeeren im Ganzen oder als
Obstsalat, -spieße
Milch und Milchprodukte
Milch: 1,5 % Fett
als Trinkmilch, selbstgemachte Mixgetränke
(ungesüßt)
Naturjoghurt: 1,5 % bis 1,8 % Fett
pur, mit frischem Obst, Dip, Dressing
Getreide, Getreideprodukte
und Kartoffeln
Gemüse und Salat14
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Fette16 und Öle17
Käse: max. Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i. Tr.)
als Brotbelag Gouda, Feta, Camembert, Tilsiter
Speisequark: max. 20 % Fett i. Tr.
Kräuterquark, Dip, Brotaufstrich, mit frischem
Obst
Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren als
Belag: max. 20 % Fett
Kochschinken, Lachsschinken, Putenbrust
(Aufschnitt), Kasseler (Aufschnitt), Bierschinken
Seefisch aus nicht überfischten
Beständen15
Lachsbrötchen, Rollmops
Rapsöl
Dressing
Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl
Getränke18
Trink-, Mineralwasser
Früchte-, Kräutertee, ungesüßt
Hagebutten-, Kamillen-, Pfefferminztee
Rotbuschtee, ungesüßt
13
„Müsli besteht überwiegend aus einer oder mehreren Speisegetreidearten, die
z. B. flockiert, geschrotet und/oder gequetscht sind sowie knusprig oder anderweitig zubereitet sein können. Müsli enthält mindestens zwei weitere Komponenten. Üblicherweise sind dies Trockenfrüchte und ölhaltige Samen in verschiedener
Form.“Quelle: Gesellschaft Deutscher Chemiker e. V. www.gdch.de/strukturen/fg/
lm/ag/getreide/getreide_stellnahmen/muesli.htm (eingesehen am 29.07.2011)
14
Weitere Informationen geben die Kampagne „5 am Tag“ unter www.5amtag.de
und der Saisonkalender unter www.jobundfit.de in der Rubrik Wissenswertes –
Vollwertiger Genuss
15
Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung: Ökologisch verträglicher Fischverzehr. DGEinfo (7/2007) 103-105 und unter World Wide Fund For
Nature, Einkaufsratgeber für Fische und Meeresfrüchte:
www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/pdf_neu/101008_Fischratgeber_2010_WEB.pdf
16
Streichfette werden sparsam verwendet.
17
Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Leitlinie Fett
kompakt – Fettkonsum und Prävention ausgewählter ernährungsmitbedingter
Krankheiten. 1. Auflage, Bonn (2008)
18
Milch und Milchprodukte sowie Säfte zählen nicht zur Gruppe der Getränke, sondern zur Gruppe der tierischen bzw. pflanzlichen Lebensmittel.
13
2
Zusätzlich zur optimalen Lebensmittelauswahl werden für
täglich im Zwischenverpflegungsangebot integriert sind,
die Zwischenverpflegung auch Anforderungen für Häufig-
werden folglich mit der Häufigkeit „5 x“ gekennzeichnet.
keiten festgelegt. Diese beschreiben, wie oft bestimmte
Lebensmittel und Lebensmittelgruppen im Angebot ent-
Für ein ausgewogenes Zwischenverpflegungsangebot in
halten sind. Für die Häufigkeiten wird ein Zeitraum von
der Betriebsgastronomie werden die in Tabelle 2 genann-
einer Woche (fünf Verpflegungstage) zugrunde gelegt.
ten Häufigkeiten für den Einsatz von Lebensmitteln inner-
Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelgruppen, die
halb von fünf Verpflegungstagen beachtet.
Tabelle 2: Anforderungen an das Lebensmittelangebot in der Zwischenverpflegung (fünf Verpflegungstage)
14
Lebensmittelgruppe
Häufigkeit
Beispiele zur praktischen Umsetzung
Getreide, Getreideprodukte
und Kartoffeln
5 x Vollkornprodukte
Vollkornbrötchen, Vollkornbrot, Getreideflocken, Müsli ohne Zuckerzusatz
Gemüse und Salat
5x
Rohkost, Gemüsesticks, Salatteller, Brot-/
Brötchenbelag
Obst
5x
Obst im Ganzen, geschnittenes Obst, Obstsalat, Müsli mit Obst, Quark/Joghurt mit
frischem Obst
Milch und Milchprodukte
5x
Trinkmilch, Joghurt/Quark, Milch in Müsli,
Kräuterquark, Salatdressing, Dips
Fette und Öle
Rapsöl ist Standardöl
Salatdressing, Dips
Getränke
5x
Trink-, Mineralwasser
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
2
2.3 MITTAGSVERPFLEGUNG
2.3.1 LEBENSMITTELAUSWAHL
Die Mittagsmahlzeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur
Analog zur optimalen Lebensmittelauswahl für die Zwi-
täglichen Versorgung mit Nährstoffen. Dazu zählt bei-
schenverpflegung bilden auch hier der Ernährungskreis
spielsweise ein tägliches Angebot an Rohkost, Salat oder
sowie die Dreidimensionale Lebensmittelpyramide die
gegartem Gemüse. Mit diesem Qualitätsstandard werden
Basis für die optimale Lebensmittelauswahl der Mittags-
Kriterien für ein vollwertiges Verpflegungsangebot für fünf
mahlzeit. Tabelle 3 zeigt die optimale Lebensmittelaus-
Verpflegungstage festgelegt.
wahl für die Mittagsverpflegung.
Tabelle 3: Optimale Lebensmittelauswahl für die Mittagsverpflegung
Lebensmittelgruppe
optimale Auswahl
Beispiele für Lebensmittel
Getreide, Getreideprodukte
und Kartoffeln
Vollkornprodukte
Brot, Brötchen, Mehl, Teigwaren
Parboiled Reis oder Naturreis
Speisekartoffeln19, als Rohware ungeschält
oder geschält
Gemüse und Salat14
Gemüse, frisch oder tiefgekühlt
Möhre, Paprika, Erbsen, Bohnen, Brokkoli, Zuckerschoten, Zucchini, Tomate, Weiß-/Rotkohl, Wirsing
Hülsenfrüchte
Linsen, Erbsen, Bohnen
Salat
Kopfsalat, Eisbergsalat, Feldsalat, Endivie,
Eichblattsalat, Gurke, Möhre, Tomate
Obst14
Obst, frisch oder tiefgekühlt
ohne Zuckerzusatz
Apfel, Birne, Pflaume, Kirschen, Banane,
Mandarine, Erdbeeren
Milch und Milchprodukte
Milch: 1,5 % Fett
Naturjoghurt: 1,5 % bis 1,8 % Fett
Käse: max. Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i. Tr.)
Gouda, Feta, Camembert, Tilsiter
Speisequark: max. 20 % Fett i. Tr.
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Fette16 und Öle17
mageres Muskelfleisch
Braten, Schnitzel, Roulade, Geschnetzeltes
Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren
Hackfleisch, Bratwurst, Kasseler
Seefisch aus nicht überfischten Beständen15
Kabeljau, Seelachs, Lachs, Hering, Makrele
Rapsöl
Walnuss-, Weizenkeim-, Oliven- oder Sojaöl
Getränke18
Trink-, Mineralwasser
Früchte-, Kräutertee, ungesüßt
Hagebutten-, Kamillen-, Pfefferminztee
Rotbuschtee, ungesüßt
19
Kartoffeln können in der Schale einen hohen Gehalt an der giftigen Substanz
Solanin aufweisen, sie sollten daher ohne Schale verzehrt werden.
15
2
Beim Einsatz von Convenience-Produkten gelten folgende
Grundsätze:
A Erlauben es die zeitlichen und personellen Kapazitäten,
sind Produkte der Convenience-Stufen 1 und 2 zu bevorzugen.
Convenience-Produkte
A Beim Einsatz von Convenience-Produkten der Stufen 4
In der Gemeinschaftsverpflegung, und damit auch bei der
und 5 sollten immer Lebensmittel der Convenience-
Herstellung von Essen in Betriebsrestaurants, werden Pro-
Stufen 1 und 2 ergänzt werden.
dukte unterschiedlicher Convenience-Stufen verwendet.
A Erfordert die Herstellung der Speisen zahlreiche Prozess-
Eine Übersicht der verschiedenen Convenience-Stufen ist
stufen (zum Beispiel Cook & Chill), ist der Einsatz von
Tabelle 4 zu entnehmen. Bei der Verwendung dieser Pro-
Obst und Gemüse aus den Convenience-Stufen 1 und 2
dukte sind ernährungsphysiologische, sensorische, ökolo-
zu bevorzugen.
gische und ökonomische Aspekte zu beachten. Bei
A Bei Obst und Gemüse sind aufgrund des höheren Nähr-
Produkten mit hohem Convenience-Grad sollten der
stoffgehalts tiefgekühlte Produkte (TK) den Konserven (zum
Zucker- und Salzgehalt sowie die Art des verwendeten
Beispiel Erbsen, Möhren, grüne Bohnen) vorzuziehen.20
Fettes berücksichtigt werden.
Tabelle 4: Einteilung der Convenience-Produkte in verschiedene Convenience-Stufen
Convenience-Stufe
Beispiele
küchenfertige Lebensmittel
1
entbeintes, zerlegtes Fleisch, geputztes Gemüse
garfertige Lebensmittel
2
Filet, Teigwaren, TK-Gemüse, TK-Obst
aufbereitfertige Lebensmittel
3
Salatdressing, Kartoffelpüree, Puddingpulver
regenerierfertige Lebensmittel
4
einzelne Komponenten oder fertige Menüs
verzehr-/tischfertige Lebensmittel
5
kalte Soßen, fertige Salate, Obstkonserven, Desserts
Quelle: Modifiziert nach aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (Hrsg.): Convenience-Produkte in der
Gemeinschaftsverpflegung. 1. Auflage, Bonn (2007)
20
16
aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (Hrsg.): Nährstoffveränderungen bei der Lebensmittelzubereitung im Haushalt. 4. veränderte
Neuauflage, Bonn (2008)
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
2
A Kulturspezifische und regionale Essgewohnheiten sowie
religiöse Aspekte sind berücksichtigt.
A Fleisch von unterschiedlichen Tierarten wird abwechselnd angeboten.
A Die Wünsche und Anregungen der Tischgäste sind in
geeigneter Form in der Speisenplanung berücksichtigt.
Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speisenplan
(fünf Verpflegungstage)
Im Rahmen der Speisenplanung wird festgelegt, wie häufig bestimmte Lebensmittel und Lebensmittelgruppen angeboten werden.
Für die Speisenplanung in der Betriebsgastronomie wird
eine Woche mit fünf Verpflegungstagen zugrunde gelegt,
2.3.2 SPEISENPLANUNG
auf die sich die Anforderungen an den Einsatz bestimmter
Lebensmittel und Lebensmittelgruppen (siehe Tabelle 5)
In diesem Kapitel werden Kriterien für die Speisenplanung
beziehen. Dabei sind die Kriterien so festgelegt, dass ein
erläutert. Dazu zählen Anforderungen an den Lebens-
abwechslungsreiches Speisenangebot möglich wird.
mitteleinsatz für fünf Verpflegungstage im Rahmen der
Mittagsverpflegung. Darüber hinaus beinhaltet das Kapitel
Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelgruppen, die
Kriterien zur Sensorik und für die Gestaltung des Speisen-
täglich zur Mittagsmahlzeit zählen, sind mit der Häufigkeit
plans.
„5 x“ gekennzeichnet. Darüber hinaus werden Minimalund Maximalforderungen formuliert. Vollkornprodukte
Für die Speisenplanung gelten folgende Anforderungen:
sollen beispielsweise mindestens „1 x“ in fünf Verpflegungstagen auf dem Speisenplan stehen. Selbstverständ-
A Der Menüzyklus beträgt mindestens vier Wochen.
lich dürfen sie auch häufiger angeboten werden.
A Ein ovo-lacto-vegetabiles21 Gericht ist täglich im
Maximalforderungen werden beispielsweise für den Ein-
Angebot.
A Das saisonale Angebot ist berücksichtigt.
21
In der ovo-lacto-vegetabilen Ernährung werden neben pflanzlichen Lebensmitteln
nur solche Produkte tierischen Ursprungs verzehrt, die von lebenden Tieren stammen, z. B. Milch, Eier oder Honig. Die vegetarische Ernährung schließt grundsätzlich Lebensmittel von getöteten Tieren, also Fleisch und Fleischprodukte, Geflügel,
satz von Fleisch und Kartoffelerzeugnissen definiert –
diese Häufigkeiten sollen nicht überschritten werden.
Fisch sowie Schlachtfette aus. Vgl.: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.):
DGE-Beratungs-Standards, Kapitel 2.3.2, 10., vollständig überarbeitete Auflage,
Bonn (2009)
17
2
Für ein ausgewogenes Verpflegungsangebot in der Betriebsgastronomie sind folgende Häufigkeiten für den
Einsatz von Lebensmitteln innerhalb von fünf Verpflegungstagen zu beachten:
Tabelle 5: Anforderungen an einen Ein-Wochen-Speisenplan für die Mittagsverpflegung (fünf Verpflegungstage)
Lebensmittelgruppe
Häufigkeit
Getreide, Getreideprodukte
und Kartoffeln
5 x abwechselnd
Speisekartoffeln
Pellkartoffeln, Salzkartoffeln, Folienkartoffeln,
Püree, Kartoffelsalat
Parboiled Reis
Reispfanne, Wokgerichte
Teigwaren und andere Getreideprodukte
Lasagne, Couscous-Salat, Hirseauflauf,
Grünkern-Bratlinge, Polentaschnitten
davon:
- mind. 1 x Vollkornprodukte
Vollkornteigwaren, Vollkornpizza, Naturreis
- max. 1 x Kartoffelerzeugnisse
Halbfertig- oder Fertigprodukte, z. B.
Kroketten, Pommes frites, Kartoffelecken,
Reibekuchen, Gnocchi, Püree, Klöße
5x
gegarte Möhren, Brokkoli, Kohlrabi, Gemüselasagne, gefüllte Paprika (oder Zucchini,
Auberginen), Erbsen-, Bohnen-, Linseneintopf,
Ratatouille, Wokgemüse
davon mind. 2 x Rohkost oder Salat
Tomatensalat, Gurkensalat, gemischter Salat,
Krautsalat, Rohkostbeilage
Obst
mind. 2 x
Obst im Ganzen, geschnittenes Obst, Obstsalat
Milch und Milchprodukte
mind. 2 x
in Aufläufen, Salatdressings, Dips, Soßen,
Joghurt- oder Quarkspeisen
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
max. 2 x Fleisch
Putenbrust, Hähnchenschnitzel,
Rinderroulade, Schweinebraten
davon max. 1 x Fleischerzeugnisse inkl.
Wurstwaren
Hackfleischsoße, Frikadellen, Wurst im
Eintopf, Bratwurst
mind. 1 x Seefisch
Seelachsfilet, Fischburger, Lachslasagne,
Heringssalat
Gemüse und Salat
18
Beispiele zur praktischen Umsetzung
Fette und Öle
Rapsöl ist Standardöl
Getränke
5x
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
Trink-, Mineralwasser
2
Gestaltung des Speisenplans
2.4 SPEISENHERSTELLUNG
Anhand des Speisenplans wird über das Verpflegungsangebot im Betriebsrestaurant informiert. Bei der Gestaltung
Neben der Lebensmittelauswahl haben Zubereitung und
sollten daher folgende Aspekte berücksichtigt werden:
anschließende Warmhaltezeiten einen wesentlichen Einfluss auf die ernährungsphysiologische und sensorische
A Der aktuelle Speisenplan wird allen regelmäßig im Vor-
Qualität der Speisen.
feld zugänglich gemacht.
A Beim Angebot mehrerer Menülinien sind diese über-
2.4.1 ZUBEREITUNG
sichtlich dargestellt.
A Die Speisen der nährstoffoptimierten Menülinie (siehe
Kapitel 2.5) werden im Speisenplan optisch hervorge-
Nachfolgend werden Kriterien für die Zubereitung
genannt:
hoben.
A Die Speisen auf dem Speisenplan sind eindeutig bezeichnet. Nicht übliche und nicht eindeutige Bezeich-
A Auf eine fettarme Zubereitung wird geachtet.
A Frittierte22 und/oder panierte Produkte werden maximal
zweimal in fünf Verpflegungstagen angeboten.
nungen sind erklärt, dazu zählen auch klassische
Garnituren.
A Für die Zubereitung von Gemüse und Kartoffeln werden
fettarme und nährstofferhaltende Garmethoden23
A Bei Fleisch und Fleischerzeugnissen ist die Tierart auf
(Dünsten, Dämpfen, Grillen) angewendet.
dem Speisenplan benannt.
A Die Verwendung von Alkohol ist deklariert.
A Zum Würzen werden frische oder tiefgekühlte Kräuter
A Preise sind gut lesbar und übersichtlich dargestellt, be-
bevorzugt.
sonders bei der Wahl unterschiedlicher Portionsgrößen
A Jodsalz24 wird verwendet, es wird sparsam gesalzen.25
oder Komponenten.
A Zucker wird in Maßen eingesetzt.
A Nüsse und Samen werden als Topping (zum Beispiel für
Salate) angeboten.
A Für die Speisenherstellung liegen Rezepte mit Zubereitungshinweisen vor und werden umgesetzt.
A Für die Portionierung der Speisen werden Portionierungshilfen (zum Beispiel ein Kellenplan26) verwendet.
A Nicht essbare Bestandteile von Garnituren sind entfernt.
22
Weitere Informationen zum Gebrauch von Frittierfett: Matthäus B, Brühl L:
Aktuelles Interview: Verwendung von Pflanzenölen. Ernährungs-Umschau 52
(2005) B 9-B 12
23
Eine Übersicht über die einzelnen Garmethoden und ihre ernährungsphysiologische Bewertung befindet sich unter www.jobundfit.de in der Rubrik Service Medien
24
Die Verwendung von Jodsalz mit Fluorid, das nur mit Ausnahmegenehmigung in
der Gemeinschaftsverpflegung einsetzbar ist, wird empfohlen. Die Ausnahmegenehmigung muss beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragt werden.
25
Eine Zufuhr von 6 g Speisesalz pro Tag ist ausreichend. Vgl. Deutsche Gesellschaft
für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährungsforschung, Schweizerische Vereinigung für Ernährung
(Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Neuer Umschau Buchverlag, Neustadt a. d. Weinstraße, 1. Auflage, 3. vollständig durchgesehener und korrigierter
Nachdruck (2008)
26
Weitere Informationen zum Portionieren mit Kellenplan: www.jobundfit.de in der
Rubrik Wissenswertes - Für Betriebe
19
2
2.4.2 WARMHALTEZEITEN UND
TEMPERATUREN
2.4.3 SENORIK
Die sensorische Qualität entscheidet über die Akzeptanz
27
Mit zunehmender Warmhaltezeit
gehen Vitamine auf-
des Essens und beeinflusst das Ernährungsverhalten dau-
grund ihrer Thermolabilität verloren, außerdem kommt es
erhaft. Es muss sichergestellt sein, dass die Verpflegung
zu sensorischen Einbußen. Daher ist die Warmhaltezeit so
neben der ernährungsphysiologischen und hygienischen
kurz wie möglich zu halten.
Qualität auch eine angemessene sensorische Qualität erreicht. Dafür gelten folgende Kriterien:
Es gelten folgende Grundsätze:
Aussehen:
A Die Warmhaltezeit zubereiteter Speisen beträgt
maximal drei Stunden.
A Die Lager-, Transport- und Ausgabetemperatur von
kalten Speisen beträgt maximal 7 °C.
A Die Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperatur
A Alle Speisen werden appetitanregend präsentiert.
A Die für die einzelnen Lebensmittel typischen Farben
bleiben erhalten.
A Die Farbzusammenstellung der Speisen auf dem Teller
ist ansprechend.
von warmen Speisen beträgt mindestens 65 °C.
Geschmack:
A Der für die Lebensmittel typische Geschmack bleibt
erhalten.
A Die Speisenkomponenten sind abwechslungsreich mit
Kräutern und Gewürzen abgeschmeckt.
A Möglichkeiten zum Nachwürzen stehen zur Verfügung.
Konsistenz:
A Gemüse, Teigwaren und Reis sind beim Verzehr möglichst bissfest.
A Kurzgebratenes ist knusprig beziehungsweise kross.
A Fleisch hat eine zarte Textur.
27
20
Die Warmhaltezeit beginnt mit Beendigung des Garprozesses und endet mit der
Abgabe der Speise an den letzten Tischgast.
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
2
2.5 NÄHRSTOFFZUFUHR DURCH DIE
MITTAGSVERPFLEGUNG
Tabelle 6: Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte für die
Betriebsverpflegung28 (Angaben pro Tag)
Mittagsverpflegung bei PAL29 1,4
(19 – 65 Jahre)
Die genannten Kriterien zur Lebensmittelauswahl sowie
zur Speisenplanung und -herstellung tragen zu einer er-
Energie (kcal)30
716
Energie (kJ)30
3000
Protein (g)
≤ 35
Fett (g)
≤ 24
Kohlenhydrate (g)
≥ 88
zufuhr8 wird für die Mittagsmahlzeit der Drittelansatz
Ballaststoffe (g)
≥ 10
für die Betriebsverpflegung zugrunde gelegt. In der
Vitamin E (mg)31
5
Vitamin B1 (mg)
0,4
lenen Nährstoffmenge und des Richtwerts für die
Folat ( g)
133
Energiezufuhr im Durchschnitt von vier Wochen liefert.
Vitamin C (mg)31
33
Tabelle 6 zeigt die Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte
Calcium (mg)
333
Magnesium (mg)31
117
Eisen (mg)31
5
nährungsphysiologisch ausgewogenen Verpflegung bei.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Nährstoffe
auf Basis von Rezepten zu berechnen und die Nährstoffzufuhr zu optimieren. Dazu leistet das Mittagessen einen
wesentlichen Beitrag.
Auf der Basis der D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoff-
praktischen Umsetzung bedeutet dies, dass die nährstoffoptimierte Mittagsmahlzeit ein Drittel der täglich empfoh-
28
für die Energie- und Nährstoffzufuhr
durch die Mittags-
mahlzeit bei Berufstätigen mit überwiegend sitzender
Tätigkeit, bezogen auf den Altersbereich 19 bis 65 Jahre.
Es wird ein PAL-Wert29 von 1,4 zugrunde gelegt. Je nach
körperlicher Aktivität kann der Richtwert für die Energie-
Die Gesamtenergiezufuhr (100 %) ergibt sich aus folgen-
zufuhr variieren. Richtwerte für Erwerbstätige mit höherer
den energieliefernden Nährstoffen:
körperlicher Aktivität basierend auf einem von PAL 1,6
A 20 % Protein
und 1,8 finden sich im Anhang.
A 30 % Fett
A 50 % Kohlenhydrate
28
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): Umsetzung der D-A-CH-Referenzwerte in die Gemeinschaftsverpflegung. Bonn (2011): www.jobundfit.de in der
Rubrik Qualitätsstandard - Implementierungshilfen
29
PAL (physical activity level): Durchschnittlicher täglicher Energiebedarf für die
körperliche Aktivität als Mehrfaches des Grundumsatzes
30
31
Richtwert für die durchschnittliche Energiezufuhr von Männern und Frauen,
19 bis 65 Jahre
Werte sollten beim Mittagessen deutlich über 1/3 des Referenzwertes für den Tag
liegen. Folgende Werte sind für die genannten Vitamine und Mineralstoffe optimal: Vitamin E: 7 mg, Vitamin C: 41,2 mg, Magnesium: 164 mg, Eisen: 6,25 mg.
21
3
RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE
BETRIEBSVERPFLEGUNG
3.1 GÄSTEKOMMUNIKATION
Durch die Verantwortlichen für die Betriebsverpflegung
wird mit der Integration eines vollwertigen Speisenangebots eine Veränderung der Verhältnisse im Betriebsrestaurant herbeigeführt (Verhältnisprävention). Durch
eine kontinuierliche Information der Tischgäste über die
Neben der Gestaltung der Verpflegung, die einen zentralen
optimierte Verpflegung und deren Vorteile für die Ge-
Schwerpunkt im „DGE-Qualitätsstandard für die Betriebs-
sundheit kann leichter eine Verhaltensänderung bei den
verpflegung“ darstellt, spielen auch verschiedene Rahmen-
Tischgästen erreicht werden (Verhaltensprävention). Ein
bedingungen, insbesondere die Kommunikation mit dem
sensibilisierter und informierter Tischgast wird in einem
Tischgast, eine wichtige Rolle, um ein gesundheitsfördern-
vielfältigen Angebot die gesundheitsfördernden Alter-
des Angebot im Betriebsrestaurant umzusetzen.
nativen eher erkennen und auch auswählen.
Abbildung 1: Einfluss veränderter Verhältnisse auf das Gesundheitsverhalten
Verhältnisprävention
Maßnahmen, die durch die Veränderung
Maßnahmen, die auf das individuelle
der Lebensbedingungen eine Wirkung auf
Gesundheitsverhalten Einfluss nehmen.
Gesundheit und Krankheit haben.
22
Verhaltensprävention
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
3
3.1.1 INFORMATIONSMATERIAL
Idealerweise findet die Wissensvermittlung dort statt, wo
es um die Ernährung geht – im Betriebsrestaurant. Da es
im Tagesgeschäft häufig an Zeit und personellen Kapazitäten zur persönlichen Aufklärung und Sensibilisierung der
Tischgäste mangelt, werden die Gäste regelmäßig durch
entsprechende Medien informiert. Dies kann entweder
durch selbst erstellte Informationsmaterialien32 geschehen
oder es kann auf Projektmedien33 zurückgegriffen werden.
Mögliche Inhalte von Informationsmaterial können beispielsweise sein:
Lebensmittelauswahl zu informieren. Entsprechende
A Informationen zur gesundheitsfördernden Lebensmittelauswahl,
A warenkundliche Informationen oder Rezepte zu den
Lebensmittel und Speisen im Verpflegungangebot sind
gekennzeichnet (zum Beispiel durch Aufsteller, Aufkleber
oder Aushänge).
angebotenen Speisen,
A Informationen zum Energieverbrauch oder
A Hintergründe zu verbreiteten Lebensmittelallergien.
Am Buffet oder bei Free-Flow-Anlagen ist das nährstoffoptimierte Menü mit den Mengen seiner Einzelkomponenten
eindeutig ersichtlich. Die Tischgäste haben die Möglich-
Die Informationsangebote werden bereitgestellt durch:
keit, diese anhand von Beispieltellern und mit Hilfe von
Kellen26 zu portionieren.
A Aushänge/Poster vor/im Betriebsrestaurant,
A Hinweise auf dem Speisenplan,
Hinweis: Sofern ein Betrieb nicht JOB&FIT-zertifiziert bezie-
A Auslage von Broschüren, Handzetteln und/oder Flyern,
hungsweise JOB&FIT-PREMIUM-zertifiziert ist, kann keine
A Verwendung von passend zum Angebot gestalteten
Gewähr für die korrekte praktische Umsetzung des Quali-
Tischaufstellern,
A Beiträge im Intranet.
tätsstandards gegeben werden. In diesem Fall ist jegliche
Form der Werbung mit dem Projekt-Logo untersagt. Ausgenommen hiervon sind die Medien in der Internetrubrik
Neben der Bereitstellung von Informationsmaterial ist
Service - Medien, die in unveränderter Form von jedem
es wichtig, den Tischgast über die gesundheitsfördernde
Betrieb frei verwendet werden können.
32
33
Selbst formulierte oder auf Basis von Projektmedien erstellte betriebsspezifische
Informationsmaterialien zu JOB&FIT bedürfen der Abstimmung und Freigabe
durch die DGE. E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen zu den Projektmedien: www.jobundfit.de in der Rubrik
Service - Medien
23
3
3.1.2 ANSPRACHE DES GASTES
Das Ausgabepersonal steht in direktem Kontakt mit den
Gästen und wird häufig an erster Stelle um Informationen
gebeten. Wer selbst mit dem Konzept vertraut ist, kann
kompetent und sicher auf Fragen reagieren. Es ist sicherzustellen, dass zumindest die nährstoffoptimierten Speisen
während der Speisenausgabe von einer anwesenden
Ausgabekraft erläutert werden können. Weiterhin sollte
sichergestellt werden, dass das Ausgabepersonal stets
freundlich und auskunftsbereit auftritt.
Informationsbeschaffung
Die Gäste haben die Möglichkeit, ihre Meinung mitzutei-
3.1.3 UMGANG MIT ANREGUNGEN
DER GÄSTE
len. Dafür geeignet sind beispielsweise Gästebücher, Briefkästen oder eine Kontaktadresse im Intranet.
Die Meinung der Gäste liefert den Verantwortlichen für
Informationsannahme und Dokumentation
die Betriebsverpflegung wichtige Hinweise. Ein hohes Maß
Wird eine Anregung an eine Mitarbeiterin/einen Mitarbei-
an Zufriedenheit mit der Auswahl, der Information und
ter herangetragen, zeugt es von Professionalität, wenn
dem Service fördert eine starke Kundenbindung. Der pro-
sich diese/dieser persönlich um eine Lösung kümmert. Das
fessionelle Umgang mit Anregungen ist Teil des Qualitäts-
kann auch bedeuten, dass sie/er das Anliegen zügig an die
managements und birgt die Chance, die angebrachten
zuständige Stelle zur Bearbeitung weiterleitet. Die einge-
Vorschläge und/oder Kritikpunkte für Verbesserungen zu
henden Mitteilungen werden dokumentiert.
nutzen. Somit sollte ein funktionierendes Auswertungssystem die thematischen Schwerpunkte der Rückmeldun-
Informationsbewertung
gen erfassen, eine Ursachenanalyse durchführen und
Das Auswerten der Mitteilungen als unabdingbare Maß-
daraus Handlungskonsequenzen ableiten.
nahme für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess erfolgt nachweislich. Notwendig ist hierfür die Bestimmung
24
Im Betrieb ist ein Beschwerdemanagement mit den
von Verantwortlichen, Bearbeitungsfristen sowie Kontroll-
Bestandteilen „Informationsbeschaffung“, „Informations-
mechanismen zur Einhaltung des internen Prozesses. Es ist
annahme und Dokumentation“ sowie „Informationsbe-
festgelegt und nachvollziehbar, welche Lösung dem Gast
wertung“ eingerichtet.
angeboten wird und wer diese wie kommuniziert.
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
RAHMENBEDINGUNGEN
FÜR DIE VERPFLEGUNG
4
Zentrale Verordnungen des europäischen Lebensmittelrechts sind unter anderem die:
A Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
A Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen
Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
A Verordnung (EG) Nr. 178/2002, die sogenannte
EU-Basis-Verordnung zum Lebensmittelrecht
Sie sind unmittelbar geltendes Recht.
Der Gesetzgeber fordert von allen Lebensmittelunterneh-
Das gesamte Lebensmittelhygienerecht der Gemeinschaft
men weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Gesund-
wurde 2004 neu geordnet und ist seit 2006 anzuwenden.
heit der Tischgäste. Die ausgegebenen Speisen müssen
Dies führte zu einer grundlegenden Überarbeitung des
von hygienisch einwandfreier Qualität sein. Dazu müssen
nationalen Rechts, das der Durchführung der EG-Vor-
bei der Umsetzung des Verpflegungsangebots rechtliche
schriften dient und Sachverhalte regelt, die nicht unter
Bestimmungen eingehalten werden. Sowohl für die Her-
den Geltungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen.
stellung als auch für den Service und die Verteilung der
Inhalte des neuen EG-Lebensmittelhygienerechts finden
Speisen sollte das Personal entsprechende Qualifikationen
sich im nationalen Recht seitdem unter anderem in:
aufweisen.
4.1 RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten innerhalb der
Europäischen Union Verordnungen, die eine Grundlage
für die Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln
bilden und zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beitragen.34
34
Weitere Informationen zu rechtlichen Bestimmungen: www.jobundfit.de in der
Rubrik Wissenswertes - Hygiene
25
4
A der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften
Außerdem wird die Anwendung einschlägiger DIN-Normen
des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
(zum Beispiel 10508 Temperaturen für Lebensmittel, 10526
mit den Artikeln:
Rückstellproben in der GV, 10524 Arbeitskleidung, 10514
- Artikel 1: Verordnung über Anforderungen an die
Hygieneschulung) empfohlen.35
Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (LebensmittelhygieneVerordnung, LMHV)
Abbildung 2: Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Gemeinschaftsverpflegung
- Artikel 2: Verordnung über Anforderungen an die
Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehr-
EU-Gesetzgebung
Nationales Recht
bringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelhygieneverordnung,
IfSG
Infektionsschutzgesetz
(2001)
Tier-LMHV), die grundsätzlich auch Anforderungen an
das Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im Einzelhandel regelt (§ 7 in Verbindung mit Anlage 5); hierbei sind Ausnahmeregelungen
für die Anforderungen in Einrichtungen der Gemein-
Weißbuch zur
Lebensmittelsicherheit
(2000)
schaftsverpflegung vorgesehen
- Artikel 4: Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
VO (EG) Nr. 178/2002
EU-Basis-Verordnung für das
Lebensmittelrecht
A dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Die Bestimmungen des nationalen Rechts können nicht
ohne die Beachtung der EG-Verordnungen angewendet
werden. Wesentliche Begriffsdefinitionen finden sich
beispielsweise in der VO (EG) Nr. 178/2002.
Darüber hinaus sind die Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu beachten.
35
26
Weitere Informationen: aid infodienst Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Hrsg.): Wichtige Bestimmungen des Lebensmittelrechts für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. 6., veränderte Neuauflage, Bonn (2009)
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
- VO (EG) Nr. 852/2004
über Lebensmittelhygiene
- VO (EG) Nr. 853/2004
mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel
tierischen Ursprungs
- Richtlinie 2003/99/EG
zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
LFGB
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (2009)
Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des
gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts u. a.
- Artikel 1: Lebensmittelhygiene-Verordnung
- Artikel 2: Tierische Lebensmittelhygieneverordnung
- Artikel 4: Verordnung mit
lebensmittelrechtlichen
Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen
und Zoonoseerregern
4
4.1.1 HYGIENE
Ein umfassendes Hygienemanagement ist Pflicht. Die ge-
Zur Überprüfung der Einhaltung geeigneter Temperaturen
nannten Verordnungen enthalten folgende wesentliche
können Checklisten geführt werden. Zum Schutz vor le-
Grundsätze zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit:
bensmittelbedingten Infektionen wird empfohlen, warme
Speisen bei mindestens 65 °C und nicht länger als drei
A die Hauptverantwortung des Lebensmittelunternehmers
Stunden heiß zu halten, die Lagerung und Ausgabe kalter
Komponenten (Salat, Dessert) sollte bei maximal 7 °C er-
für die Sicherheit eines Lebensmittels,
36
A die Anwendung von auf den HACCP-Grundsätzen
folgen.
beruhenden Verfahren,
A die Anwendung einer guten Hygienepraxis,
A die Aufrechterhaltung der Kühlkette bei Lebensmitteln,
die nicht ohne Bedenken bei Raumtemperatur gelagert
Lager-, Zubereitungs- und Ausgabezeiten sind so kurz wie
möglich zu halten. Außerdem können Checklisten die Einhaltung von lückenlosen Kühlketten dokumentieren.
werden können,
A die regelmäßige Mitarbeiterschulung.
Die Erstellung und Umsetzung eines Reinigungs- und Desinfektionsplans ist zwingend erforderlich. Beim Einsatz von
Bei der Umsetzung eines HACCP-Konzepts werden durch
Desinfektionsmitteln ist die Dosierungsanleitung37 ein-
eine Gefahrenanalyse die kritischen Punkte im Umgang
zuhalten. Durch das Infektionsschutzgesetz wird vorge-
mit Lebensmitteln erfasst.
schrieben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit
Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen in Berührung
kommen, nur nach einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt oder einer/eines vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin/Arztes beschäftigt werden dürfen. Die
Bescheinigung darf bei Antritt der Stelle nicht älter als drei
Monate sein. So soll übertragbaren Krankheiten beim
Menschen vorgebeugt werden, Infektionen sollen frühzeitig erkannt und ihre Weiterverbreitung verhindert werden.
Alle zwei Jahre sind Folgebelehrungen verpflichtend
durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften wird
durch die jeweilige Überwachungsbehörde kontrolliert.
36
HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist ein Konzept zur Durchführung einer Gefahrenanalyse und Beherrschung kritischer Lenkungspunkte
im Umgang mit Lebensmitteln. Vgl.: www.bfr.bund.de, Suchbegriff „HACCP
Definition“ (eingesehen am 29.07.2011)
37
Zu allen Desinfektionsmitteln stehen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2006
als EG-Sicherheitsdatenblatt oder in Anlehnung an das EG-Sicherheitsdatenblatt
Informationen und Dosierungsanleitungen zur Verfügung.
27
4
4.1.2 PRODUKTÜBERGREIFENDE
VERORDNUNGEN ZUR KENNZEICHNUNG UND KENNTLICHMACHUNG
Eiweiß, Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln dient der Informa-
- Stärke,
tion und dem Schutz vor Täuschung. Die für die Gemein-
- mehrwertigem Alkohol,
schaftsverpflegung relevanten Bestimmungen über die
- einfach- und mehrfach ungesättigten Fettsäuren,
Kennzeichnung und Kenntlichmachung sind:
- Cholesterin,
Fettsäuren, Ballaststoffen und Natrium.
Zusätzlich zu den oben genannten Angaben dürfen
weitere Angaben gemacht werden zum Gehalt an:
- Vitaminen und Mineralstoffen (in signifikanten
A Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV):
Mengen, das heißt mindestens 15 Prozent der
Die LMKV regelt die allgemeinen Kennzeichnungspflich-
Tagesdosis).
ten für verpackte Lebensmittel, zum Beispiel die Angabe der Verkehrsbezeichnung, des Verzeichnisses der
A Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV):
Zutaten oder der Haltbarkeit. Sie ermöglicht es den Ver-
Für alle Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung gelten
braucherinnen und Verbrauchern, sich über die wesent-
die Bestimmungen der Zusatzstoff-Zulassungsverord-
lichen Eigenschaften von Produkten zu informieren.
nung. Danach muss grundsätzlich durch verschiedene
Angaben auf die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe
A Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV):
oder Zusatzstoffklassen hingewiesen werden (zum Bei-
Eine Pflicht zur Nährwertkennzeichnung besteht in Ein-
spiel „geschwefelt“, „mit Phosphat“, „mit Konservie-
richtungen der Gemeinschaftsverpflegung nicht. Wer-
rungsstoff“). Diese Deklarationspflicht gilt auch, wenn
den jedoch Energiegehalt oder Nährstoffe ausgewiesen,
die jeweiligen Zusatzstoffe in den Zutaten eines zusam-
muss dies laut NKV wie folgt gestaltet werden:
mengesetzten Lebensmittels enthalten sind, es sei
1. Die Angabe des Brennwerts und des Gehalts an
denn, dass sie im Endlebensmittel keine technologische
Wirkung mehr ausüben.
Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett – oder
2. Die Angabe des Brennwerts und des Gehalts an
Kennzeichnung von Allergenen
Die 14 häufigsten Verursacher von Lebensmittelallergien38
müssen auf verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet
werden. Diese Kennzeichnungspflicht gilt bisher nicht für
unverpackte Lebensmittel und fertig zubereitete Speisen,
die lose im Rahmen einer Speisenversorgung an Tischgäste ausgegeben werden.39
38
28
Weitere Informationen: www.aktionsplan-allergien.de
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
39
Auf europäischer Ebene zeichnet sich eine Veränderung der Allergenkennzeichnung ab; voraussichtlich wird es ab Herbst 2014 eine verpflichtende Allergenkennzeichnung für unverpackte Lebensmittel geben.
4
Genetisch veränderte Lebensmittel
Bezieht ein Anbieter kennzeichnungspflichtige genetisch
veränderte Lebensmittel und gibt sie direkt oder verarbeitet
an die Endverbraucher ab, müssen diese mit dem Hinweis
A „genetisch verändert" oder
A „aus genetisch verändertem ... hergestellt" oder
A „enthält genetisch veränderte …“ oder
A „enthält aus genetisch verändertem…“
auf dem Speisenplan gekennzeichnet werden oder es
muss eine entsprechende Information bei der Essensausgabe/am Buffet erfolgen.40
4.2 PERSONALQUALIFIKATION
chen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt ist erforderlich.
Für das Verpflegungsangebot in Betriebsrestaurants sind
Mitarbeitende aus den Bereichen Herstellung und Aus-
Anbieter von Zusatzqualifikationen, speziell für den
gabe der Speisen sowie Service eingebunden. Für die Mit-
Bereich der Verpflegung, sind vor allem:
arbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils unterschiedliche
berufliche Qualifikationen notwendig. Die nachfolgend
A Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE)
genannten Kriterien zur fachlichen Qualifikation stellen
A Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesver-
eine Empfehlung dar.
band e.V. (VDD)
A Verband der Köche Deutschlands e.V. (VKD)
Leitung des Verpflegungsbereichs
A Industrie- und Handelskammer (IHK)
Für die Leitung des Verpflegungsbereichs ist eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation Voraussetzung. Dazu
Küchen- und Ausgabepersonal
zählen die Qualifikationen Küchenmeisterin/-meister,
Voraussetzung für den Einsatz der Beschäftigten ist eine
Köchin/Koch, Verpflegungsbetriebswirt/-in, Fachfrau/Fach-
Schulung in Lebensmittelhygiene und über das Infektions-
mann für Systemgastronomie, Hauswirtschaftsmeisterin/
schutzgesetz. Außerdem sind für alle Beschäftigten Schu-
-meister, Hauswirtschaftliche (Betriebs-)Leiterin/-Leiter,
lungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen. Bei
sowie Diätassistentin/-assistent, Oecotrophologin/Oecotro-
der Auswahl des Personals sollte auf freundliches Auftre-
phologe, gegebenenfalls mit betriebswirtschaftlicher
ten und kommunikative Fähigkeiten geachtet werden.
Zusatzqualifikation. Die regelmäßige Teilnahme an berufli-
40
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
22. September 2003 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel.
Weitere Informationen unter:
www.transgen.de/recht/kennzeichnung/286.doku.html
29
5
ZERTIFIZIERUNG
Basis für diese Zertifizierungen sind die aus den Kapiteln 2
bis 4 ausgewählten Kriterien, die in der Checkliste Betriebsverpflegung zusammengefasst sind. Vorausgesetzt wird die
Einhaltung der für die Gemeinschaftsverpflegung geltenden
rechtlichen Bestimmungen. Eine Zertifizierung erfolgt für
mindestens eine Menülinie. Hat ein Betriebsrestaurant mehrere Menülinien, muss die zertifizierte Menülinie im
Ausgabebereich, auf Speisenplänen oder Hinweistafeln
gekennzeichnet werden.
5.1 JOB&FIT-ZERTIFIZIERUNG
Mit einer Zertifizierung sichern Verantwortliche für die Betriebsverpflegung die Qualität ihres Speisenangebots und
Betriebe, die die Kriterien der drei Qualitätsbereiche
leisten einen wichtigen Beitrag zu einer optimierten Verpfle-
Lebensmittel, Speisenplanung & -herstellung und Lebens-
gung. Innerhalb der Betriebsgastronomie ist die Einhaltung
welt erfüllen, sind berechtigt, die Bezeichnung JOB&FIT-
der Zertifizierungskriterien in der täglichen Küchenpraxis ein
Zertifizierung zu führen. Die Qualitätsbereiche sind
umfassender Kompetenzgewinn für alle beteiligten Perso-
folgendermaßen definiert:
nen. Durch das Zertifikat zur JOB&FIT-Zertifizierung beziehungsweise JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung können
Betriebe nach außen demonstrieren, dass ihr Angebot dem
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“ entspricht. Dies wird durch eine externe, unabhängige Institution überprüft. Die Audits gelten als bestanden, wenn
mindestens 60 Prozent der Kriterien erfüllt sind.
Durch regelmäßige Re-Audits wird die zertifizierte Qualität
langfristig gesichert.
30
A Lebensmittel: Mittagsverpflegung (optimale Lebensmittelauswahl und Anforderungen an den Speisenplan)
sowie Kriterien zur Zwischenverpflegung
A Speisenplanung & -herstellung: Kriterien zur Planung
und Herstellung der Speisen für die Mittags- und
Zwischenverpflegung, Gestaltung des Speisenplans
A Lebenswelt: Rahmenbedingungen in Betriebsrestaurants
(zum Beispiel Gästekommunikation)
Die DGE bietet Betriebsrestaurants zwei Möglichkeiten, das
Sind die Kriterien dieser Qualitätsbereiche erfüllt, wird dem
Angebot einer vollwertigen Verpflegung auszeichnen zu las-
Betrieb nach erfolgreichem Audit ein Zertifikat einschließlich
sen – die JOB&FIT-Zertifizierung und die JOB&FIT-PREMIUM-
Logo-Schild verliehen, das die JOB&FIT-Zertifizierung doku-
Zertifizierung.
mentiert.
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
5
5.2 JOB&FIT-PREMIUM-ZERTIFIZIERUNG
5.3 ZUSAMMENARBEIT MIT CATERERN
Der zentrale Bestandteil der JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung
Den Speisenanbietern für die Betriebsverpflegung bietet die
ist zusätzlich zu den in Kapitel 5.1 genannten Kriterien der
DGE zwei Möglichkeiten, das Angebot einer vollwertigen
Qualitätsbereich Nährstoffe. In diesem erfolgt eine Nähr-
Verpflegung auszeichnen zu lassen – durch die DGE-Zertifi-
stoffoptimierung des Speisenplans für die Mittagverpflegung
zierung für Caterer oder die DGE-PREMIUM-Zertifizierung
auf Basis berechneter Rezepte. Bei einer Mittagsverpflegung
für Caterer. Strebt ein Caterer eine Zertifizierung für die Be-
müssen nährstoffoptimierte Speisenpläne für mindestens
triebsverpflegung an, muss er alle Kriterien, die in seinem
vier Wochen vorliegen. Die Nährstoffoptimierung des Spei-
Verantwortungsbereich liegen, umsetzen. Dazu zählen die
senplans kann über vier Wochen (20 Verpflegungstage) oder
Anforderungen aus den Bereichen Lebensmittel und Spei-
über eine Woche (5 Verpflegungstage) durchgeführt wer-
senplanung & -herstellung.
den. Bei einer Optimierung über vier Wochen müssen die
Speisenpläne immer in der vorgesehenen Reihenfolge ver-
Für die DGE-PREMIUM-Zertifizierung muss der Caterer zu-
wendet werden. Vorteil einer wochenweisen Optimierung
sätzlich die Kriterien zur nährstoffoptimierten Mittagsver-
ist, dass die einzelnen optimierten Speisenplanwochen in
pflegung einhalten. Dafür müssen nährstoffoptimierte
einer frei wählbaren Reihenfolge eingesetzt werden können.
Speisenpläne für mindestens vier Wochen vorliegen.
Nach bestandenem Audit wird dem Betrieb ein Zertifikat
einschließlich Logo-Schild verliehen, das die JOB&FIT-
Nach erfolgreich bestandenem Audit erhält der Caterer ein
PREMIUM-Zertifizierung ausweist.
Zertifikat einschließlich DGE-Logo beziehungsweise DGEPREMIUM-Logo und kann damit werben.41
Die folgende Abbildung 3 stellt die Qualitätsbereiche der
Zertifizierung dar.
Die Audits gelten als bestanden, wenn mindestens
60 Prozent der Kriterien erfüllt sind.
Abbildung 3: Qualitätsbereiche der Zertifizierung
41
Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (Hrsg.): DGE-zertifizierte Verpflegung. 2. Auflage, Bonn (2011); www.jobundfit.de in der Rubrik
Service - Medien
31
5
5.4 KRITERIEN ZUR EIGENKONTROLLE
Die Checkliste Betriebsverpflegung dient Betriebsrestau-
vorgenommene Selbsteinschätzung garantiert nicht das
rants als Instrument zur eigenständigen Überprüfung des
Bestehen des Audits. Die folgenden Tabellen 7 und 8
derzeitigen Verpflegungsangebots. Eine mit der Checkliste
zeigen die Checkliste Betriebsverpflegung.
Die Angaben in den Tabellen 7 und 8 beziehen sich auf 5 Verpflegungstage und mindestens eine Menülinie.
Tabelle 7: Checkliste Betriebsverpflegung zur JOB&FIT-Zertifizierung
Qualitätsbereich Lebensmittel: Mittagsverpflegung
Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln
5 x abwechselnd Speisekartoffeln, Parboiled Reis, Teigwaren, Brot, Brötchen und andere Getreideprodukte
davon:
mind. 1 x Vollkornprodukte
max. 1 x Kartoffelerzeugnisse
Gemüse und Salat
5 x Gemüse, Hülsenfrüchte oder Salat
davon: mind. 2 x Rohkost oder Salat
Gemüse: frisch oder tiefgekühlt
Obst
Mind. 2 x Obst
Obst: frisch oder tiefgekühlt ohne Zuckerzusatz
Milch und Milchprodukte
Mind. 2 x Milch oder Milchprodukte
Milch: 1,5 % Fett
Naturjoghurt: 1,5 % - 1,8 % Fett
Käse: max. Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i. Tr.)
Speisequark: max. 20 % Fett i. Tr.
32
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
5
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Max. 2 x Fleisch
davon: max. 1 x Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren
Fleisch: mageres Muskelfleisch
Mind. 1 x Seefisch
Fisch: Seefisch aus nicht überfischten Beständen
Fette und Öle
Rapsöl ist Standardöl
Getränke
5 x Trink- oder Mineralwasser
Qualitätsbereich Lebensmittel: Zwischenverpflegung
Getreide, Getreideprodukte
5 x Vollkornprodukte
Müsli ohne Zuckerzusatz*
Gemüse und Salat
5 x Gemüse, Rohkost oder Salat
Gemüse: frisch oder tiefgekühlt
Obst
5 x Obst
Obst: frisch oder tiefgekühlt ohne Zuckerzusatz
Milch und Milchprodukte
5 x Milch oder Milchprodukte
Milch: 1,5 % Fett
Naturjoghurt: 1,5 % - 1,8 % Fett
Käse: max. Vollfettstufe (≤ 50 % Fett i. Tr.)
Speisequark: max. 20 % Fett i. Tr.
33
5
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Fleischerzeugnisse inkl. Wurstwaren*: max. 20 % Fett
Fisch*: Seefisch aus nicht überfischten Beständen
Fette und Öle
Rapsöl ist Standardöl*
Getränke
5 x Trink- oder Mineralwasser
Qualitätsbereich Speisenplanung & -herstellung
Speisenplanung
Menüzyklus beträgt mind. 4 Wochen
Täglich ist ein ovo-lacto-vegetabiles Gericht im Angebot
Saisonales Angebot wird bevorzugt
Kulturspezifische und regionale Essgewohnheiten sowie religiöse Aspekte sind berücksichtigt
Fleisch von unterschiedlichen Tierarten wird abwechselnd angeboten
Wünsche und Anregungen der Tischgäste sind berücksichtigt
Speisenherstellung
Auf fettarme Zubereitung wird geachtet
Max. 2 x frittierte und/oder panierte Produkte
Für die Zubereitung von Gemüse und Kartoffeln werden nährstoffschonende
Garmethoden angewendet
Frische oder tiefgekühlte Kräuter werden bevorzugt
Jodsalz wird verwendet, sparsam salzen
Zucker wird sparsam verwendet
Kurze Warmhaltezeiten werden eingehalten, Warmhaltezeiten für alle Komponenten max. 3 Stunden
* Sofern Lebensmittel aus dieser Lebensmittelgruppe im Angebot sind, müssen die Qualitäten erfüllt werden.
34
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
5
Lager-, Transport- und Ausgabetemperatur von kalten Speisen beträgt max. 7 °C
Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperatur von warmen Speisen beträgt
mind. 65 °C
Gestaltung des Speisenplans
Aktueller Speisenplan ist vorab allen regelmäßig zugänglich
Beim Angebot mehrerer Menülinien sind diese übersichtlich dargestellt
Nicht übliche und nicht eindeutige Bezeichnungen sind erklärt
Bei Fleisch und Fleischerzeugnissen ist die Tierart benannt
Verwendung von Alkohol ist deklariert
Qualitätsbereich Lebenswelt
Tischgäste sind über das optimale Angebot durch entsprechende Medien informiert
Ausgabepersonal ist freundlich und auskunftsbereit
Tabelle 8: Checkliste Betriebsverpflegung zur JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung
– zusätzlich zu den oben genannten Kriterien
Qualitätsbereich Nährstoffe
Mittagsverpflegung erfüllt nach max. 20 Verpflegungstagen im Durchschnitt die D-A-CH-Referenzwerte
Zubereitungsanweisungen liegen am Arbeitsplatz vor
Nährstoffberechnete Rezepte werden umgesetzt
Portionsgrößen der nährstoffberechneten Speisen sind ersichtlich
Nährstoffoptimierte Gerichte sind optisch auf dem Speisenplan hervorgehoben
Mindestens eine Ausgabekraft kann Auskunft über nährstoffoptimierte Gerichte geben
35
5
5.5 ABLAUF
5.6 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Die JOB&FIT-Zertifizierung beziehungsweise die JOB&FIT-
Zur Zertifizierung stehen unterschiedliche Informationsma-
PREMIUM-Zertifizierung ist ein Verfahren zur Optimierung
terialien zur Verfügung. Tabelle 9 zeigt deren Inhalte und
des Verpflegungsangebots in Betriebsrestaurants. Ziel ist
Bezugsquellen.
die Auszeichnung mit dem JOB&FIT-Logo beziehungsweise
dem JOB&FIT-PREMIUM-Logo und damit die Einhaltung der
Tabelle 9: Weiterführende Informationen
für die Zertifizierung relevanten Kriterien. Welche Schritte
Titel
dafür erforderlich sind, zeigt Abbildung 4.
42
Abbildung 4: Ablauf der Zertifizierung
1. Anforderung des Infopakets „Ihr Weg zur Zertifizierung“
2. Durchsicht der Unterlagen und eigene Einschätzung
mit der Checkliste Betriebsverpflegung
3. Wunsch zur JOB&FIT-Zertifizierung oder
zur JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung und
Vertragsabschluss
Inhalt
Infopaket „Ihr Weg
zur Zertifizierung“
enthält:
alle wichtigen Unter- Bestellung:
lagen zur ZertifizieTelefon:
rung:
0228 3776-873
A Checkliste Betriebsverpflegung
A Kriterien zur
Eigenkontrolle
A wichtige Schritte
zur Zertifizierung
A Informationen
zum Zertifizierungsablauf
A Kostenüberblick
A Überblick über
die aktuellen
Gebühren
häufige Fragen
Antworten auf häufig gestellte Fragen
4. Anmeldung zum Audit
JOB&FITZertifizierung
JOB&FIT-PREMIUMZertifizierung
5. Audit vor Ort
5. Überprüfung der Speisenpläne
und Audit vor Ort
Bezugsquelle
E-Mail:
[email protected]
www.jobundfit.de
in der Rubrik
Qualitätsstandard
Sind Sie an einer JOB&FIT-Zertifizierung beziehungsweise
einer JOB&FIT-PREMIUM-Zertifizierung interessiert, setzen
Sie sich gerne mit uns in Verbindung:
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Referat Gemeinschaftsverpflegung und
6. Auszeichnung mit dem
JOB&FIT-Logo
6. Auszeichnung mit dem
JOB&FIT-PREMIUM-Logo
Qualitätssicherung
Frau Ellen Linden · Godesberger Allee 18 · 53175 Bonn
Telefon 0228 3776-651
Gültigkeit
Es finden regelmäßig Re-Audits statt.
42
36
Weitere Informationen: www.jobundfit.de in der Rubrik
Qualitätsstandard - Zertifizierung
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
Telefax 0228 3776-800
E-Mail
[email protected]
ANHANG
6
Im Anhang wird zunächst die Umsetzung der D-A-CHReferenzwerte für die Nährstoffzufuhr8 (PAL-Wert29 1,6 und
1,8) dargestellt. Darüber hinaus werden Orientierungshilfen für Lebensmittelmengen für die Mittagsmahlzeit an
fünf Verpflegungstagen gegeben. Ferner finden sich Hinweise zur Herkunft von Lebensmitteln und Aspekten der
Nachhaltigkeit sowie zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses.
6.1 NÄHRSTOFFZUFUHR DURCH DIE
MITTAGSVERPFLEGUNG FÜR
PAL 1,6 UND 1,8
Ergänzend zu Kapitel 2.5 werden in Tabelle 10 die Referenzwerte für die Betriebsverpflegung bei PAL 1,6 und
1,8 dargestellt.
Tabelle 10: Umsetzung der Referenzwerte für die Betriebsverpflegung28 für PAL 1,6 und PAL 1,8 (Angaben pro Tag)
Mittagsverpflegung bei
PAL29 1,6 (19 – 65 Jahre)
30
Mittagsverpflegung bei
PAL29 1,8 (19 – 65 Jahre)
817
917
Energie (kJ)
3420
3840
Protein (g)
≤ 41
≤ 45
Fett (g)
≤ 28
≤ 36
Kohlenhydrate (g)
≥ 101
≥ 102
Ballaststoffe (g)
≥ 10
≥ 10
5
5
Vitamin B1 (mg)
0,4
0,5
Folat ( g)
133
133
Vitamin C (mg)
33
33
Calcium (mg)
333
333
117
117
5
5
Energie (kcal)
30
31
Vitamin E (mg)
31
31
Magnesium (mg)
31
Eisen (mg)
37
6
6.2 ORIENTIERUNGSHILFEN FÜR
LEBENSMITTELMENGEN
Tabelle 11 zeigt Orientierungswerte für die Zusammenstellung einer Mittagsverpflegung. Die Angaben beziehen
sich auf eine 5-Tage-Woche.
Tabelle 11: Orientierungswerte für die Mittagsverpflegung
Lebensmittelgruppe
Mengen43 bei PAL 1,4
Mengen43 bei PAL 1,6
Mengen43 bei PAL 1,8
5 x/Woche abwechselnd
zwischen 180 und 220 g
5 x/Woche abwechselnd
zwischen 200 und 250 g
5 x/Woche abwechselnd
zwischen 200 und 250 g
1 Stück/Woche (50 g)
1 Stück/Woche (50 g)
Getreide, Getreideprodukte
und Kartoffeln
Kartoffeln, Reis44, Teigwaren44
oder Getreide44
Brötchen (50 g)
1 Scheibe/Woche (45 g)
Mischbrot (45 g)
Gemüse
Gemüse45, gegart und roh
200 g/Tag
200 g/Tag
200 g/Tag
30 g/Woche
30 g/Woche
30 g/Woche
Obst
300 g/Woche
400 g/Woche
400 g/Woche
Nüsse46
30 g/Woche
30 g/Woche
60 g/Woche
fettarme Milch und Milchprodukte47
420 g/Woche
420 g/Woche
420 g/Woche
Käse
60 g/Woche
60 g/Woche
60 g/Woche
Fleisch44 und Wurstwaren
300 g/Woche
300 g/Woche
300 g/Woche
Fisch44
150 g Magerfisch/Woche
150 g Magerfisch/Woche
150 g Magerfisch/Woche
1 Ei /Woche (inkl. verarbeitete
Eier in Eierkuchen, Kuchen,
Teigwaren usw.)
1 Ei /Woche (inkl. verarbeitete
Eier in Eierkuchen, Kuchen,
Teigwaren usw.)
1 Ei /Woche (inkl. verarbeitete
Eier in Eierkuchen, Kuchen,
Teigwaren usw.)
8 g Rapsöl/Tag
8 g Rapsöl/Tag
8 g Rapsöl/Tag
10 g Butter/Woche
15 g Butter/Woche
Hülsenfrüchte
44
Obst
Milch und Milchprodukte
Fleisch, Wurst, Fisch, Ei
Ei
Fette und Öle
Öle
Fette
43
38
Mit den in der Tabelle angegebenen Lebensmitteln werden die Angaben für den
Energiegehalt aus den Tabellen 6 und 10 nicht vollständig ausgeschöpft. Kleinere
Mengen Zucker (zum Süßen der Speisen) oder Mehl (zum Binden von Soßen)
können daher zusätzlich verwendet werden.
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
44
Die Mengenangaben beziehen sich auf gegarte Ware.
Regelmäßig nährstoffdichte Gemüsearten verwenden (z. B. Spinat, Brokkoli, Feldsalat)
z. B. Haselnüsse, Mandeln
47
z. B. Milch, Joghurt, Quark
45
46
6
6.3 ÖKOLOGISCHE ASPEKTE
Die Umsetzung ökologischer Aspekte gewinnt auch in der
Da der ökologische Landbau eine besonders nachhaltige
Gemeinschaftsverpflegung zunehmend an Bedeutung. Im
Form der Landbewirtschaftung darstellt, ist die Verwen-
Folgenden wird auf die Herkunft von Lebensmitteln und
dung von pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln aus
Aspekte der Nachhaltigkeit eingegangen.
ökologischer Erzeugung empfehlenswert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bewerben eines Bio-Angebots eine
Teilnahme am Kontrollverfahren nach EG-Öko-Verordnung
voraussetzt. Soll die Verwendung ökologisch erzeugter
Lebensmittel ausgelobt werden, muss das Betriebsrestaurant durch eine anerkannte Öko-Kontrollstelle zertifiziert
sein.48
6.3.2 ASPEKTE DER NACHHALTIGKEIT
Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte nicht nur eine bevorzugte Auswahl von Lebensmitteln mit kurzen Transportwegen erfolgen. Auch die Auslieferung der Speisen sollte
innerhalb eines möglichst geringen Umkreises stattfinden.
6.3.1 HERKUNFT VON LEBENSMITTELN
Im Rahmen der Speisenherstellung ist der Einsatz von
Mehrportionengebinden sinnvoll. Der Einsatz von Einweg-
Aus ernährungsphysiologischer Sicht ist die Qualität von
Einzelportionsgebinden ist wegen des hohen Müllaufkom-
ökologisch erzeugten und konventionell erzeugten Lebens-
mens zu vermeiden. Ebenso werden keine Getränke in
mitteln als gleichwertig zu betrachten. Bei der Lebensmit-
Dosen abgegeben. Mehrwegverpackungen sowie wieder-
telauswahl werden auch betriebswirtschaftliche Aspekte
verwertbare Verpackungsmaterialien werden bevorzugt.
sowie gesundheitliche, sensorische, ökologische und
ethische Kriterien berücksichtigt. In diesem Zusammenhang
Der Einsatz von Geschirr und Besteck, das nach sorgfältiger
ist es wünschenswert, sich bei der Speisenplanung an dem
Reinigung wieder bereit gestellt wird, ist zu bevorzugen.
saisonalen Angebot zu orientieren und dabei möglichst
regionale Lebensmittel vorzuziehen. Es wird empfohlen,
Der Einsatz von Großküchengeräten (zum Beispiel Heiß-
Fisch aus bestandserhaltender Fischerei15 zu beziehen
luftdämpfer oder Druckgargeräte) mit einem hohen Ener-
sowie Fleisch aus artgerechter Tierhaltung und Produkte
gie- und Wassersparpotenzial sowie die Nutzung von Gas-
aus fairem Handel zu berücksichtigen.
und Induktionsenergie wird empfohlen.
48
Weitere Informationen zu ökologisch erzeugten Lebensmitteln:
www.oekolandbau.de
39
6
6.4 LEISTUNGSVERZEICHNIS
In einem Leistungsverzeichnis sollten alle Aspekte und Zuständigkeiten, die die Verpflegung von Tischgästen eines
Betriebsrestaurants betreffen, berücksichtigt werden.
Wenn die Verpflegungsleistung ausgeschrieben wird,
muss ein Leistungsverzeichnis erstellt werden. Es dient als
Basis für Ausschreibungsverfahren und legt Art und Umfang der Verpflegungsqualität fest. Je detaillierter die Anforderungen in einem Leistungsverzeichnis formuliert sind,
desto einfacher ist der Vergleich verschiedener Angebote.
In einem Leistungsverzeichnis müssen enthalten sein:
A Bestätigung, dass nur tarifgebundenes und sozialversi-
A die Übergabe verbindlicher 4-Wochen-Speisenpläne, die
A Angaben zur Mitarbeiterentwicklung, zum Beispiel in
chertes Personal eingesetzt wird,
den Anforderungen an Lebensmittelauswahl, Speisenplanung und Speisenherstellung entsprechen (siehe
Kapitel 2),
A Kommunikation mit den für die Speisenqualität verantwortlichen Personen,
A Kommunikation mit den Tischgästen, zum Beispiel
durch Feedback-Bögen,
Form von Weiterbildungsmaßnahmen,
A Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit durch Auszug
aus dem entsprechenden Berufsregister, zum Beispiel
Handelsregister, Gewerbenachweis, der nicht älter als
sechs Monate sein sollte,
A vom Auftraggeber festgelegte Maßnahmen bei Nichteinhaltung der zuvor vereinbarten Qualitätskriterien.
A Zubereitungsarten,
A das gewählte Verpflegungssystem,
In einem Leistungsverzeichnis kann zusätzlich enthalten sein:
A das gewählte Ausgabesystem,
A die Logistik, zum Beispiel Anlieferung, Warmhaltezeit
der Speisen,
A Art der Bestellung und Abrechnung,
A Art und Umfang der bestehenden Infrastruktur, zum
Beispiel Art und Leistung der vorhandenen Geräte,
A betriebliches Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept,
A Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner,
A allgemeine Referenzen sowie Referenzen im Bereich der
Verpflegung von Tischgästen,
A Einsatz von qualifiziertem Personal,
40
DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung
A Umfang des Einsatzes von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau,
A Eigenerklärung, dass Betriebsbesichtigungen möglich
sind,
A gegebenenfalls Angabe über vorhandene Zertifikate,
zum Beispiel nach DIN EN ISO 9001 ff. oder nach dem
„DGE-Qualitätsstandard für die Betriebsverpflegung“,
A gegebenenfalls das Bio-Zertifikat einer staatlich anerkannten Öko-Kontrollstelle.
IMPRESSUM
Herausgeber
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Godesberger Allee 18
53175 Bonn
www.dge.de
Konzeption, Text und Redaktion
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Referat Gemeinschaftsverpflegung und Qualitätssicherung
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Telefon 0228 3776-873
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Dr. Margit Bölts, Roswitha Girbardt, Claudia Hoffmann,
Sarah Leinweber, Antje Penning, Holger Pfefferle,
Hans-Hermann Schmid-Georg, Esther Schnur, Christina
Zimmermann in Zusammenarbeit mit Prof. Ulrike ArensAzevêdo und Dr. Ute Brehme
Beteiligte an dieser Ausgabe:
Prof. Dr. Hans Hauner
(Else-Kröner-Fresenius-Zentrum für Ernährungsmedizin)
Hermann Huckert
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz)
Thorsten Krieger
(ZDF Casino GmbH)
Dr. Helmut Oberritter
(Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.)
Katja Pietrzyck
(Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung)
Dr. Astrid Potz
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz)
Rainer Roehl
(a verdis - Roehl & Dr. Strassner GbR)
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2008 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) initiiert und ist seitdem
bundesweit mit Projektpartnern in allen Lebensbereichen
aktiv. Ziel ist, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten
der Menschen dauerhaft zu verbessern.
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U3
Durchgeführt von:
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