Meldepflichtige Infektionskrankheiten im Rhein-Sieg

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Meldepflichtige
Infektionskrankheiten im
Rhein-Sieg-Kreis
Jahresbericht 2004
X2
Beteiligte MitarbeiterInnen
Rhein-Sieg-Kreis
Der Landrat
Gesundheitsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Dr. Bernd Ehrich
Dr. Sylvia Behrens
Manfred Böttcher
Silvia El Hatri
Malte Mestmacher
André Neuschäffer
Petra Orlob
Nadine Sorg
Gisela Giebelmeyer
3W
Vorwort
Im Jahre 2004 wurde erstmals ein umfassender Bericht über meldepflichtige Infektionskrankheiten im RheinSieg-Kreis für das Jahr 2003 herausgegeben. Er ist in den Fachkreisen überwiegend auf positive Resonanz
gestoßen. Der nun vorliegende zweite 'Infektionsreport' für das Jahr 2004 soll, wie geplant, eine Fortschreibung des ersten Jahresberichtes sein. Neben der wiederholten Darstellung des Meldevorgangs werden in
vergleichbarer Form die Daten für den Rhein-Sieg-Kreis mit denen des Landes Nordrhein-Westfalen und der
Bundesrepublik in Bezug gesetzt.
Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Gesundheitsamt unter anderem die Verantwortung und die
Aufgabe, die ihm übermittelten Daten meldepflichtiger Krankheiten zu bewerten und durch entsprechende
eigene Ermittlungen so aufzubereiten, dass sie über die zuständige Landesbehörde zur infektionsepidemiologischen Auswertung an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden können. Die zeitnahe
Veröffentlichung dieser Daten auch auf kommunaler Ebene ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung und Bewertung gesundheitspolitischer Präventionskonzepte und für effektive Maßnahmen zum
Schutze der Bevölkerung. Zweck dieses Infektionsreports ist es daher nicht nur, diesen gesundheitlichen
Aspekt für den Rhein-Sieg-Kreis darzustellen, sondern auch im Sinne einer Qualitätssicherung kritische Hinweise zur Belastbarkeit der Daten zu geben, da diese für eine Interpretation entscheidend ist, und weitere
qualitätsverbessernde Maßnahmen anzuregen.
Die Vollständigkeit sowie die Qualität der Überwachung meldepflichtiger Krankheiten sind auf lokaler Ebene
unmittelbares Ergebnis einer guten Zusammenarbeit zwischen meldenden Laboratorien, Arztpraxen,
Krankenhäusern und dem Gesundheitsamt. All diese Institutionen, die intensiv am Meldesystem mitwirken,
übernehmen damit auch eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für den Schutz der Bevölkerung vor
der Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Dafür möchte ich diesen Einrichtungen an dieser Stelle herzlich
danken.
Frithjof Kühn
Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
X4
Inhalt
Vorwort .......................................................................................................................................... 3
Zusammenfassung ......................................................................................................................... 5
Häufig verwendete Abkürzungen ..................................................................................................6
1
2.
3.
Grundlage der Daten .......................................................................................................... 7
Gesetzliche Grundlagen .........................................................................................................7
1.1.1 Meldepflichtige Krankheiten (§ 6 IfSG) ............................................................................7
1.1.2 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern (§ 7 IfSG)............................................8
1.1.3 Weitere Regelungen zur Meldepflicht im IfSG...................................................................8
1.1.4 Nosokomiale Infektionen und Resistenzen (§ 23 IfSG) ......................................................8
1.2
Meldevorgang .......................................................................................................................9
1.3
Falldefinitionen......................................................................................................................9
1.4
Referenzdefinition ...............................................................................................................10
1.1
2.1
2.2
Qualtitätsmanagent.......................................................................................................... 10
Verbesserung der Prozessqualität .........................................................................................10
Verbesserung der Ergebnisqualität........................................................................................11
3.1
3.2
3.3
3.4
Allgemeine Epidemiologie meldepflichtiger Daten im Rhein-Sieg-Kreis ......................... 11
Erkrankungen im regionalen Vergleich...................................................................................11
Überblick Rhein-Sieg-Kreis ...................................................................................................13
Alters- und Geschlechtsverteilung .........................................................................................14
Ausbrüche ..........................................................................................................................14
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Spezielle Auswertung der Daten epidemiologisch bedeutsamer Infektionskrankheiten im
Rhein-Sieg-Kreis ...............................................................................................................15
Darminfektionen .................................................................................................................15
4.1.1 Salmonellose (ohne Typhus und Paratyphus) .................................................................16
4.1.2 Campylobacteriose ......................................................................................................18
4.1.3 Yersiniose ...................................................................................................................20
4.1.4 Shigellose ...................................................................................................................22
4.1.5 EHEC..........................................................................................................................24
4.1.6 Rotavirus-Erkrankungen...............................................................................................26
4.1.7 Norovirus-Erkrankungen (Norwalk-Like-Virus-Infection) ..................................................28
Hepatitiden.........................................................................................................................30
4.2.1 Hepatitis A ..................................................................................................................31
4.2.2 Hepatitis B ..................................................................................................................33
4.2.3 Hepatitis C ..................................................................................................................35
Masern ...............................................................................................................................37
Meningokokken-Erkrankungen..............................................................................................38
Influenza ............................................................................................................................40
Tuberkulose........................................................................................................................42
Anlage 1 Auszug IfSG.................................................................................................................. 46
Anlage 2 Meldebögen.................................................................................................................. 51
Anlage 3 Liste der zu erfassenden Erreger gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 (Stand 11/2000) .............. 55
Literaturverzeichnis ..................................................................................................................... 56
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis .......................................................................................... 57
5W
Zusammenfassung
Im nachfolgenden Infektionsreport des Rhein-Sieg-Kreises werden die infektionsepidemiologischen Erkenntnisse des Jahres 2004 aus lokaler Sicht dargestellt und mit den Daten des Landes Nordrhein-Westfalen und
der Bundesrepublik in Bezug gesetzt.
Die Epidemiologie der übermittelten meldepflichtigen Krankheiten unterschied sich im Jahre 2004 zwischen
den Bundesländern, den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen und den einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises deutlich. NRW-weit liegt der Rhein-Sieg-Kreis weiterhin in der unteren Hälfte der
allgemeinen Meldeinzidenz, zeigte aber im Jahr 2004 eine deutliche Zunahme. Insgesamt stieg die Zahl der
gemeldeten Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis gegenüber 2003 um mehr als 23 %.
Wie in den Vorjahren entfielen fast 85 % der Meldungen im Jahre 2004 auf Erkrankungen an infektiöser
Gastroenteritis. An zweiter Stelle rangierten die Virushepatitiden mit mehr als 12 %. Die Tuberkulose war
mit 2,6 % der Fälle das dritthäufigste Erkrankungsbild. Alle übrigen Erkrankungen traten nur als Einzelfälle
auf (z.B. Meningokokken-Erkrankungen, CJK, Listeriose, Adenovirus-Keratokonjunktivitis, FSME,
Hantavirus-Erkrankung, Legionellose, Influenza).
Trotz der bisherigen Erfolge bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zeigt sich, dass u.a. neu entdeckte Erreger übertragbarer Krankheiten (z.B. Noroviren) und das zunehmende Auftreten von antibiotikaresistenten Erregern (z.B. MRSA) durch hygienische und therapeutische Probleme große Teile der Bevölkerung
bedrohen oder zumindest in Sorge versetzen. So wurden im Jahr 2002 im Rhein-Sieg-Kreis erstmals Norovirus-Erkrankungen gemeldet. In den folgenden Jahren stiegen die Meldezahlen explosionsartig an, so auch
2004 u.a. begründet durch einen Ausbruch in einem Altenheim mit allein über 100 Erkrankungen. Damit
haben sich die Norovirus-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis in kürzester Zeit auf den zweiten Platz der
häufigsten Infektionskrankheiten vorgeschoben.
Infektiöse Darmerkrankungen stehen weiterhin deutlich an erster Stelle der meldepflichtigen Krankheiten. In
den letzten Jahren ergab sich bei den akuten infektiösen Gastroenteritiden im Rhein-Sieg-Kreis - wie auch
insgesamt in NRW - eine deutliche Verschiebung des bakteriellen und viralen Erregerspektrums, sowohl absolut als auch relativ. Nahmen die gemeldeten Salmonellose-Fälle weiter ab, so war eine Zunahme der übrigen, insbesondere der viralen Erreger festzustellen. Im Jahr 2004 fiel besonders der starke Anstieg der
Campylobacteriose und der Norovirus-Erkrankungen auf.
Hohe Mobilität der Menschen und die Migration großer Bevölkerungsgruppen führen dazu, dass sich auch
alte Krankheitserreger in unseren Breiten wieder vermehrt ausbreiten können. So ist zu erklären, dass z.B.
die Meldezahlen der Hepatitis A im Vergleich zu den Vorjahren erstmals wieder deutlich angestiegen sind
u.a. durch einen lebensmittelassoziierten Hepatitis-A-Ausbruch im südlichen Nordrhein-Westfalen (u.a. auch
betroffen der nord-östliche Rhein-Sieg-Kreis) im März/April 2004 und einer Häufung reiseassoziierter Hepatitis
A Erkrankungen u.a. bei Ägypten-Urlaubern im August 2004.
Die Inzidenz der Hepatitis B und C war 2004 im Rhein-Sieg-Kreis mehr als doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Eine eindeutige Ursache dafür ist nicht zu erkennen. Die Unterschiede könnten auf dem unterschiedlichen Meldeverhalten der Ärzte oder einer unterschiedlichen Verbreitung von Risikoverhalten (z.B.
intravenöser Drogengebrauch, homosexuelle Sexualkontakte) in bestimmten Regionen basieren. Die höhere
Inzidenz bei Männern im Vergleich zu Frauen könnte darin begründet sein, dass bei den sexuellen Übertragungswegen Männer deutlich überrepräsentiert sind.
Masern-Erkrankungen zeigten in den letzten Jahren eine deutlich fallende Tendenz. 2004 wurde im RheinSieg-Kreis kein Fall mehr gemeldet. Als Gründe für diese positive Entwicklung sind u.a. anzunehmen, dass
die Impfraten bei Masern, Mumps und Röteln in den vergangenen Jahren weiter angestiegen sind und besonders bei der 2. Impfung einen kräftigen Zuwachs erreicht haben. Da eine Reihe von Informations- und
Aufklärungskampagnen zum Impfen (z.B. Nationale Impfwochen) sowie konkrete Angebote von den
Gesundheitsämtern zur Schließung von Impflücken vor allem in den letzten beiden Jahren auf die Erhöhung
der Impfmotivation gerichtet waren, ist zu hoffen, dass dieser positive Trend weiter anhält.
X6
Die Influenza-Saison 2003/2004 war gekennzeichnet durch einen im Vergleich zu den Vorjahren milden
Verlauf. Wie schon in den vergangenen Jahren traten erste, vereinzelte Erkrankungsfälle gegen Ende des
Jahres 2003 auf. Mit Beginn des Jahres 2004 stieg die Zahl der Influenza-Nachweise langsam an. In der 6.
KW wurde die höchste Erkrankungsaktivität in NRW erreicht. Im Rhein-Sieg-Kreis wurde lediglich ein der
Referenzdefinition entsprechender Fall gemeldet.
Die Tuberkulose gehört in der Bundesrepublik Deutschland immer noch zu den häufigsten meldepflichtigen
Infektionskrankheiten. Aufgrund der Komplexität der Diagnosestellung, der umfangreichen Ermittlungen bei
Erkrankten und Kontaktpersonen (sogenannte Umgebungsuntersuchung) sowie der Dauer der Nachverfolgung der Fälle über sechs oder mehr Monate, nimmt diese Erkrankung weiterhin einen besonderen Platz
unter den Infektionskrankheiten ein. Die Zahl der Tuberkulose-Neuerkrankungen ist im ganzen Bundesgebiet
sowie in Nordrhein-Westfalen als auch im Rhein-Sieg-Kreis von der Tendenz allerdings her weiterhin fallend.
Die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 35 gemeldeten Neuerkrankungsfällen im Jahr 2004 unter 6 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner und liegt damit deutlich unter der Landes- und Bundesinzidenz.
Häufig verwendete Abkürzungen
AIDS
Acquired Immune Deficiency Syndrome, erworbenes Immundefizienz-Syndrom
CJK/vCJK
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit/ Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
EHEC
Enterohämorrhagische Escherichia coli
HIV
Humanes Immundefizienz-Virus
HUS
Hämolytisch-urämisches Syndrom
IfSG
Infektionsschutzgesetz
LÖGD
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen
RKI
Robert Koch-Institut
SurvNet@RKI© Software zur Bearbeitung, Übermittlung und Auswertung von Meldedaten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die vom RKI entwickelt wurde
SurvStat@RKI©Software zur Auswertung von Meldedaten, die das RKI der Fachöffentlichkeit online im
Internet zur Verfügung stellt
7W
1
Grundlage der Daten
Die dargestellten Daten und Auswertungen des vorliegenden Infektionsreports beziehen sich auf solche
Melde- und Mitteilungsfälle, die dem Gesundheitsamt nach den Regelungen des IfSG in den Jahren 2001 bis
2004 zugegangen sind.
Aufgrund der Meldedaten lässt sich auf Kreisebene allerdings nur schwerlich beurteilen, wie gut das Meldewesen von den initialen Meldern, d.h. den Ärzten und Laboratorien umgesetzt wird. Während bei den Laboratorien weniger Probleme bestehen dürften, da die Abwicklung der Meldung i.d.R. Bestandteil der LaborEDV ist und automatisiert abläuft, lassen Beobachtungen vermuten, dass weiterhin bei vielen ärztlichen Meldern noch Unsicherheit über Meldetatbestände herrscht. Vermutlich wird trotz gesetzlicher Meldepflicht nicht
jede meldepflichtige Erkrankung tatsächlich gemeldet. Hinzu kommt, dass nicht in jedem Fall einer infektiösen Erkrankung der Patient einen Arzt aufsucht (z.B. bei Durchfallerkrankungen) bzw. bei einem Arztbesuch
wird nicht immer eine mikrobiologische Diagnostik durchgeführt.
1.1
Gesetzliche Grundlagen
Das am 01. Januar 2001 in Kraft getretene IfSG (Auszug siehe Anlage 1) regelt, welche Krankheiten und
labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind.
1.1.1 Meldepflichtige Krankheiten (§ 6 IfSG)
Der Katalog der meldepflichtigen Infektionskrankheiten wurde gegenüber früheren Regelungen deutlich reduziert. An das zuständige Gesundheitsamt sind unverzüglich und namentlich zu melden:
Der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an
Botulismus
Cholera
Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJK/vCJK)
Diphtherie
Hämorrhagischen Fieber, virusbedingt
Hepatitis, akute virale
HUS (hämolytisch-urämisches Syndrom,
enteropathisch)
X Masern
X Meningokokken-Meningitis/ -Sepsis
X Milzbrand
X Paratyphus
X Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute
schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch
bedingt)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Pest
Typhus abdominalis
Tollwut
Tuberkulose
X mikrobiell bedingter Lebensmittelvergiftung oder
akuter infektiöser Gastroenteritis
X bedrohliche andere Infektionskrankheit
X Erkrankungshäufung (zwei oder mehr
Erkrankungen, bei denen ein epidemiologischer
Zusammenhang vermutet wird)
X gesundheitliche Schädigung nach Impfung
Zur Meldung verpflichtete Person ist grundsätzlich der die nach § 6 IfSG meldepflichtige Krankheit feststellende Arzt. In Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen der stationären Pflege ist für die Einhaltung der
Meldepflicht neben dem feststellenden Arzt auch der leitende Arzt, in Krankenhäusern mit mehreren selbständigen Abteilungen der leitende Abteilungsarzt, in Einrichtungen ohne leitenden Arzt der behandelnde
Arzt verantwortlich.
Für niedergelassene Ärzte ist es sicher wichtig zu wissen, dass bei einer meldepflichtigen Erkrankung oder
Verdacht auf eine solche Erkrankung das sog. Laborbudget nicht belastet wird, wenn die Ausschlussziffer
32006 (EBM 2000 plus) im Abschnitt O I/II bzw. O III des Überweisungs-/Abrechnungsscheins für Laboruntersuchungen angegeben wird. Dies gilt unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung.
X8
1.1.2 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern (§ 7 IfSG)
Der Nachweis von 47 Erregern ist namentlich zu melden, daneben aber – analog zu den Infektionserkrankungen – auch solche Erreger, deren örtliche wie auch zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende
Gefahr für die Allgemeinheit hinweist.
Nichtnamentlich und direkt an das RKI ist hingegen der Nachweis folgender Krankheitserreger zu melden:
Treponema pallidum, HIV, Echinococcus sp., Plasmodium sp., Rötelnvirus (nur bei konnataler Infektion),
Toxoplasma gondii (nur bei konnataler Infektion).
Zur Meldung des Nachweises der nach § 7 IfSG meldepflichtigen Erreger sind neben den Leitern von öffentlichen und privaten Untersuchungsstellen auch die Leiter von Krankenhauslaboratorien verpflichtet.
1.1.3 Weitere Regelungen zur Meldepflicht im IfSG
§ 8 IfSG bestimmt den Personenkreis, der die in den §§ 6 und 7 geregelten Melde- und Mitteilungspflichten
zu erfüllen hat. § 9 IfSG enthält detaillierte Angaben über den Inhalt einer Meldung und bestimmt, dass eine
Meldung unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis an das zuständige
Gesundheitsamt erfolgen muss.
Für den Fall, dass meldepflichtige Tatbestände von verschiedenen Personen festgestellt werden, legt § 8
eine Rangfolge der meldepflichtigen Personen fest. Parallele Meldepflichten bestehen insbesondere
dann, wenn ein Patient mehrere Ärzte in Anspruch nimmt oder in ein Krankenhaus eingewiesen wird. Voraussetzung für die Aufhebung der Meldepflicht ist, dass dem Meldepflichtigen ein schriftlicher Nachweis vorliegt, dass eine Meldung bereits erfolgt ist. Des Weiteren setzt die Befreiung von der Meldepflicht voraus,
dass der zweite Meldepflichtige nur solche im Meldekatalog enthaltenen Angaben feststellt, die der erste
Meldepflichtige bereits gemeldet hat.
Meldungen von einem Arzt und einem Untersuchungs-Labor sind in den Fällen, in denen sowohl die Krankheit nach § 6 IfSG als auch der Krankheitserregernachweis nach § 7 IfSG meldepflichtig sind, nicht als Doppelmeldungen anzusehen. Ein Labor wird regelmäßig auf Grund seiner Untersuchungen Erkenntnisse über
den Krankheitserreger erhalten, die dem Arzt bei seiner Meldung noch nicht vorlagen und deshalb dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden müssen.
Nach § 73 IfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Meldung entgegen § 6 Abs. 1
oder § 7 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. Derartige Verstöße können mit
Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
1.1.4 Nosokomiale Infektionen und Resistenzen (§ 23 IfSG)
Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, die
vom RKI nach § 4 Abs. 2 Nr. 2b (siehe Anlage 3) festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten
von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten
Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Aufzeichnungen sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Dem
zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren. Damit kommt
sowohl der nichtnamentlichen Meldung einer Häufung nosokomialer Infektionen (Ausbruch) in allen Einrichtungen mit ambulanten und stationären medizinischen Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu als auch
der eigenverantwortlichen Surveillance nosokomialer Infektionen sowie der Erfassung von Erregern mit speziellen Resistenzen in Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren.
9W
1.2
Meldevorgang
Der Meldevorgang stützt sich auf zwei standardisierte Meldeformulare (siehe Anlage 2):
- Meldeformular für meldepflichtige Krankheiten gem. §§ 6, 8, 9 IfSG (Arzt-Meldebogen)
- Labor-Meldeformular für Nachweise von Krankheitserregern gem. §§ 7, 8, 9 IfSG (Labor-Meldebogen)
Der reguläre Meldeweg sieht vor, dass die Meldungen von Erkrankungen oder Erregernachweisen an das
zuständige Gesundheitsamt und von dort über die zuständige Landesstelle an das RKI übermittelt werden.
Dadurch wird gewährleistet, dass die Meldungen zuerst dort eintreffen, wo in der Regel die Maßnahmen des
Infektionsschutzes zu ergreifen sind, nämlich im Gesundheitsamt. Lediglich die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten
Erregernachweise (Treponema pallidum, HIV, Echinococcus sp., Plasmodium sp., Rötelnvirus (konnatale
Infektion), Toxoplasma gondii (konnatale Infektion)) sind dagegen nichtnamentlich auf speziellen Meldeformularen direkt an das RKI zu melden.
1.3
Falldefinitionen
Das IfSG hat für die anonyme, EDV-gestützte Fallübermittlung vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde – in NRW das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD) - grundlegende
Neuerungen gebracht. Zum einen sind dies Falldefinitionen und eine Differenzierung der Krankheitsentitäten
auf der Basis nachgewiesener Erreger/Serotypen, zum anderen die Erweiterung der pro Fall anzugebenden
Merkmale (Variablen) (§ 11 IfSG).
Grundanliegen der mit dem IfSG neu geschaffenen und nur für das Gesundheitsamt anzuwendenden RKIFalldefinitionen ist es, für die einzelnen nach §§ 6 und 7 IfSG meldepflichtigen Krankheiten und Erregernachweise nach dem Stand der Wissenschaft zu regeln, welche Kriterien bundeseinheitlich erfüllt sein müssen, um eine Zählung als "Fall" im Berichtswesen über Infektionskrankheiten und damit einen Übermittlungsvorgang an die zuständige Landesbehörde (LÖGD) und das RKI Berlin auszulösen.
Bei diesen Kriterien handelt es sich um
- das klinische Bild
Hier werden diejenigen Symptome, anamnestischen Angaben und klinischen Zeichen genannt, die
beim betroffenen Patienten vorliegen müssen, um das klinische Bild der jeweiligen Krankheit zu
erfüllen
- den labordiagnostischen Nachweis
Hier werden diejenigen Materialien und Labormethoden aufgeführt, die für den Erregernachweis
verlangt werden, um den labordiagnostischen Teil der Falldefinition zu erfüllen
- die epidemiologische Bestätigung
Die epidemiologische Bestätigung ergibt sich aus dem epidemiologischen Zusammenhang eines
klinisch auffälligen Falles ohne eigenen labordiagnostischen Erregernachweis mit einem labordiagnostisch bestätigten Fall.
Aus der Kombination dieser 3 Evidenztypen ergeben sich die folgenden 5 Kategorien, die ihrerseits die
Übermittlungspflicht über die Landesstelle an das RKI begründen:
A Klinisch bestätigte Erkrankung:
Hier genügt es, wenn der Fall das festgelegte klinische Bild der Falldefinition erfüllt, um übermittlungspflichtig zu sein. Dies ist nur bei enteropathischem HUS, viraler Hepatitis Non A-E, Masern, Tuberkulose,
Poliomyelitis, CJK und vCJK zugelassen.
B Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung:
Hierfür muss bei dem Fall das klinische Bild laut Falldefinition erfüllt sein und zusätzlich ein epidemiologischer Zusammenhang mit einer durch einen labordiagnostischen Nachweis bestätigten Infektion bestehen.
C Klinisch und durch labordiagnostischen Nachweis bestätigte Erkrankung:
Diese Kategorie fordert die größte diagnostische Evidenz. Hier müssen sowohl die Kriterien des klinischen
Bildes als auch die Kriterien des labordiagnostischen Nachweises der Falldefinition erfüllt sein.
X10
D Durch labordiagnostischen Nachweis bestätigte asymptomatische Infektion:
Hier ist zwar der labordiagnostische Nachweis gemäß Falldefinition erfüllt, aber die Kriterien für das klinische
Bild sind nicht gegeben, d. h. es handelt sich um eine asymptomatische Infektion (bzw. um eine Erkrankung
mit Symptomen, die nicht ausreichen, um das in der Falldefinition geforderte klinische Bild zu erfüllen).
E Nur durch labordiagnostischen Nachweis bestätigte Infektion:
Hier ist der labordiagnostische Nachweis gemäß Falldefinition erfüllt, Angaben zum klinischen Bild sind
jedoch nicht ermittelbar.
1.4
Referenzdefinition
Die Möglichkeit, nach den einzelnen Falldefinitionskategorien zu differenzieren, erlaubt es, die Stärke der
diagnostischen Evidenz einzuschätzen und außerdem zwischen Erkrankungen und Infektionen ohne erfülltes
klinisches Bild (z. B. bei asymptomatischen Keimträgern) zu unterscheiden. Zur besseren Übersicht, aber
auch zur eindeutigen Bewertung der epidemiologischen Daten wird bei jedem Fall auf eine relativ einheitliche Kombination von Falldefinitionskategorien zurückgegriffen, die sog. »Referenzdefinition«. Alle graphischen Darstellungen und Tabellen beziehen sich – sofern nicht anders angegeben – auf diese Referenzdefinition.
Für die meisten der nach §§ 6 und 7 IfSG meldepflichtigen Krankheiten und Erregernachweise umfasst die
Referenzdefinition die klinisch begründeten Kategorien »klinisch und durch labordiagnostischen Nachweis
bestätigt« und »klinisch-epidemiologisch bestätigt«. Ausnahmen bilden HUS, Hepatitis Non A-E, Masern,
Tuberkulose, Poliomyelitis und CJK bzw. vCJK, bei denen auch das klinische Bild allein die Übermittlungspflicht begründet. Bei diesen 6 Krankheiten beinhaltet die Referenzdefinition auch die Kategorie »klinisch
bestätigte Erkrankung«.
Durch dieses Vorgehen soll die Aufmerksamkeit in der vereinfachten Darstellung epidemiologischer Daten
auf die Erkrankungen gelenkt werden. Die Fälle mit alleinigem Erregernachweis bei nicht erfülltem oder unbekanntem klinischen Bild stehen jedoch für detailliertere epidemiologische Auswertungen zur Verfügung.
Eine weitere Ausnahme betrifft die Infektion mit Hepatitis-C-Virus. Die Referenzdefinition erfasst hier alle
erstmals labordiagnostisch nachgewiesenen Fälle, unabhängig davon, ob bei ihnen das klinische Bild bekannt
oder erfüllt war. Damit wird die spezielle Problematik der HCV-Diagnostik und des Hepatitis-C-Krankheitsverlaufs berücksichtigt.
Auch bei Infektionen durch HIV und Treponema pallidum werden Labornachweise ohne klinisches Bild ausgewiesen.
2.
Qualitätsmanagement
Die Qualitätssicherung der gemeldeten und an das RKI zu übermittelnden Daten ruht im wesentlichen
auf 2 Säulen, nämlich der Verbesserung der Prozessqualität und der Verbesserung der Ergebnisqualität.
2.1
Verbesserung der Prozessqualität
Werden vom RKI häufige und systematische Fehler identifiziert, werden insbesondere innerhalb der vom RKI
hergestellten Erfassungs-Software SurvNet@RKI Datenstrukturen verbessert und die Hilfefunktionen ausgebaut. Darüber hinaus werden Prüfalgorithmen in die Datenbank integriert, die gewisse Plausibilitätskontrollen
automatisch durchführen, so dass die Gesundheitsämter bereits bei der Dateneingabe auf solche Fehler hingewiesen werden. Zu identifizierten Fehlern werden außerdem den Gesundheitsämtern - aber auch den Meldepflichtigen - Informationen, Erläuterungen und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um derartige Fehler zu
vermeiden. Beispielhaft können hier genannt werden
- Informationsbriefe, in denen Hinweise zur Verarbeitung der Meldedaten gegeben werden,
11W
-
ein telefonischer und elektronischer Infodienst zum Meldewesen (01888 – 754 4636 bzw. E-Mail:
[email protected])
Erläuterungen im Rahmen der Einzelfallkontrolle, die auch einen Lerneffekt bezüglich der Bearbeitung häufiger Krankheiten haben und
Erhebungsbögen, die es den Mitarbeitern der Gesundheitsämter erleichtern, vor Ort direkt die
Informationen zu ermitteln, die dann in die Datenbank eingegeben werden müssen.
In diesem Zusammenhang gehört das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises seit 2004 zu den sechs sogenannten 'Pilotgesundheitsämtern' des RKI in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Projekte "Verbesserung
der Meldecompliance unter Ärzten", welches die Quantität und inhaltliche sowie zeitliche Qualität der Meldungen verbessern soll, sowie "Unterstützung bei der Erfassung von Ausbrüchen", welches eine Verbesserung der Erfassung und Vergleichbarkeit von Ausbruchsuntersuchungen zum Ziel hat.
2.2
Verbesserung der Ergebnisqualität
Bei den meisten meldepflichtigen Krankheiten wird nicht nur die Prozessqualität, sondern zusätzlich auch die
Ergebnisqualität durch eine Einzelfallkontrolle direkt überprüft. Es handelt sich hierbei meist um seltene
Krankheiten, die gemeinsam nur 1–2% der gesamten Fallzahlen ausmachen. Zum einen haben einzelne
Gesundheitsämter aufgrund des seltenen Auftretens dieser Krankheiten kaum die Möglichkeit, Routine in der
Bearbeitung dieser Meldungen zu entwickeln. Zum anderen sind es oft die seltenen Krankheiten, die eine
besondere Aufmerksamkeit der Fach- und Allgemeinöffentlichkeit genießen, so dass bereits der Einzelfall
besonderen Qualitätsansprüchen genügen muss.
3.
Allgemeine Epidemiologie meldepflichtiger Daten im Rhein-Sieg-Kreis
Der Bericht berücksichtigt nur diejenigen Meldefälle, die den vom RKI veröffentlichten Falldefinitionen entsprechen. Alle eingegangenen Meldefälle werden einzeln überprüft. Erst dann, wenn die Bedingungen einer
vorgegebenen Falldefinition erfüllt sind, wird vom Gesundheitsamt die Erkrankung oder der Erregernachweis
anonym und EDV-gestützt dem LÖGD und nachfolgend von dort aus dem RKI in Berlin übermittelt. Für die
vereinfachte statistische Darstellung durch das Robert Koch-Institut und auch in diesem Bericht werden allerdings nur Fälle herangezogen, die die sog. Referenzdefinition, d.h. in der Regel die Falldefinitionskategorien B und C erfüllen (B = klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung, C = klinisch-labordiagnostisch
bestätigte Erkrankung). Daraus folgt, dass z.B. labordiagnostisch nachgewiesene Infektionen bei nicht erfülltem oder bei unbekanntem klinischem Bild in der Referenzdefinition nicht ausgewiesen werden.
Einzelne krankheitsspezifische Kapitel enthalten eine Übersichtstabelle, die sowohl die Fallzahlen in jeder
Falldefinitionskategorie einzeln als auch die Fallzahlen der Referenzdefinition ausweist, um so die Datengrundlage transparent zu halten.
Die im Infektionsreport angegebenen Daten für den Rhein-Sieg-Kreis werden, soweit verfügbar und für die
Auswertung sinnvoll, denen des Landes Nordrhein-Westfalen gegenübergestellt. Es ist hierbei stets das statistische Problem "kleiner Fallzahlen und ihrer statistischen Signifikanz" bei einer vergleichenden Dateninterpretation fachlich zu bedenken.
3.1
Erkrankungen im regionalen Vergleich
Die Epidemiologie der übermittelten meldepflichtigen Krankheiten unterschied sich im Jahre 2004 zwischen
den Bundesländern, den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen und den einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises deutlich. Auffallend ist, dass die Meldeinzidenz der ostdeutschen Bundesländer
weiterhin deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. NRW ist dieses Jahr nicht wie 2003 das Schlusslicht
unter den Bundesländern, sondern hat sich deutlich auf Rang 12 verbessert. NRW-weit liegt der Rhein-SiegKreis zwar weiterhin in der unteren Hälfte, zeigt aber eine deutliche Zunahme der allgemeinen Meldeinzidenz.
X12
Ein Vergleich der Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises untereinander ergibt deutliche Hinweise auf eine breite
Streuung des Meldeverhaltens.
Bundesland
Anzahl
Inzidenz
Kreis/kreisfreie Stadt
Sachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Brandenburg
Rheinland-Pfalz
Berlin
Hamburg
Bremen
Deutschland
Saarland
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Schleswig-Holstein
Bayern
Baden-Württemberg
Hessen
29585
11755
15629
12547
12189
15600
13002
6402
2138
265193
3009
22160
45824
7001
30196
24496
13558
680,3
673,8
653,4
492,3
472,0
384,5
383,5
370,3
322,9
321,3
282,5
277,7
253,5
248,6
243,8
229,8
222,6
SK Hamm
SK Leverkusen
SK Bottrop
LK Coesfeld
SK Gelsenkirchen
LK Neuss
LK Warendorf
Deutschland
SK Krefeld
SK Bielefeld
SK Köln
LK Aachen
LK Gütersloh
LK Borken
SK Hagen
SK Münster
SK Düsseldorf
SK Mülheim a.d.Ruhr
LK Steinfurt
LK Oberbergischer Kreis
LK Hochsauerlandkreis
LK Ennepe-Ruhr-Kreis
LK Märkischer Kreis
LK Herford
Nordrhein-Westfalen
LK Unna
LK Wesel
SK Solingen
LK Olpe
LK Kleve
LK Höxter
LK Euskirchen
SK Dortmund
SK Bochum
LK Rhein-Sieg-Kreis
LK Lippe
SK Bonn
SK Oberhausen
LK Rheinisch-Bergischer Kreis
LK Paderborn
LK Minden-Lübbecke
SK Remscheid
LK Düren
LK Siegen-Wittgenstein
LK Soest
LK Erftkreis
LK Heinsberg
LK Viersen
SK Wuppertal
SK Essen
SK Duisburg
SK Aachen
SK Herne
LK Mettmann
LK Recklinghausen
SK Mönchengladbach
Tab. 3.1.1: Inzidenz der namentlichen Meldungen je
Bundesland 2004
Windeck
Swisttal
Sankt Augustin, Stadt
Ruppichteroth
Niederkassel, Stadt
Eitorf
Lohmar, Stadt
Troisdorf, Stadt
Bornheim, Stadt
Königswinter, Stadt
Alfter
Siegburg, Stadt
Meckenheim, Stadt
Rheinbach, Stadt
Much
Neunkirchen-Seelscheid
Bad Honnef, Stadt
Wachtberg
Hennef (Sieg), Stadt
0,0
100,0 200,0 300,0 400,0 500,0 600,0
2004
2003
Abb. 3.1.1: Inzidenz der namentlichen Meldungen RheinSieg-Kreis 2003/2004
Anzahl
732
629
467
833
999
1603
918
265193
744
981
2918
907
1023
1059
583
777
1641
488
1195
786
759
911
1189
649
45824
1078
1169
394
334
711
362
444
1361
895
1349
831
699
497
624
660
721
261
600
638
655
898
490
568
671
1068
915
414
285
797
997
365
Tab. 3.1.2: Inzidenz der namentlichen Meldungen je
Kreis/kreisfreie Stadt in NRW im Jahre 2004
Inzidenz
396,6
392,5
386,7
381,1
363,4
359,0
324,2
321,31
311,1
302,0
301,3
293,3
292,6
290,2
289,9
288,9
287,0
283,4
271,5
271,0
270,3
261,5
260,7
253,7
253,5
250,8
244,6
239,2
235,1
233,8
233,0
231,7
230,4
230,2
229,1
227,6
226,3
225,0
224,4
223,8
222,8
220,6
220,2
216,0
212,0
194,8
192,5
186,9
184,6
182,4
179,9
167,1
164,1
156,7
152,4
138,7
13W
3.2
Überblick Rhein-Sieg-Kreis
Im Jahr 2004 wurden dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises insgesamt 1652 Krankheitsfälle gemeldet. Davon entsprachen 1483 den Falldefinitionen (FD) des RKI und wurden an das LÖGD übermittelt. Aufgrund der strengeren Referenzdefinitionen (RD) gingen schließlich nur noch 1349 Fälle in die Statistik des
RKI ein. Im Jahr 2003 waren es 1245 Fälle, die den Falldefinitionen, und 1130 Fälle, die den Referenzdefinitionen entsprachen.
1800
1600
1400
1200
n.ü.
1000
FD
800
RD
600
400
200
0
2003
2004
Abb. 3.2.1: Gemeldete Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis
84,5 % (85,4 %) der Meldungen entfielen im Jahre 2004 (2003) auf Erkrankungen an infektiöser Gastroenteritis. Hierunter werden alle Erkrankungen zusammengefasst, die durch folgende Erreger ausgelöst wurden:
Salmonella (ohne S. Typhi und Paratyphi), Campylobacter, Yersinia enterocolotica, enterohämorrhagische E.
coli (EHEC), sonstige darmpathogene E. coli-Stämme, Shigella, Rotavirus, Norovirus, Giardia lamblia, Cryptosporidium.
100,0%
84,5%
80,0%
60,0%
40,0%
20,0%
12,1%
2,6%
0,9%
Tuberkulose
Sonstige
0,0%
Gastroenteritis
Hepatitis
Abb. 3.2.2: Häufigkeitsverteilung der gemeldeten Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis 2004
An zweiter Stelle rangierten die Virushepatitiden mit 12,1 % (6,3%). Die Tuberkulose war mit 2,6 % (3,2%)
der Fälle das dritthäufigste Erkrankungsbild. Alle übrigen Erkrankungen traten mit 0,9 % nur als Einzelfälle
auf (z.B. Meningokokken-Erkrankungen, CJK, Listeriose, Adenovirus-Keratokonjunktivitis, FSME, HantavirusErkrankung, Legionellose, Influenza).
X14
3.3
Alters- und Geschlechtsverteilung
Infektionskrankheiten betreffen Geschlecht und Altersgruppen sehr unterschiedlich. Insgesamt waren - dem
langjährigen Trend entsprechend - mehr Erkrankungen beim männlichen als beim weiblichen Geschlecht zu
verzeichnen. Die Altersverteilung der gemeldeten Infektionskrankheiten zeigt, dass überwiegend Kinder unter 5 Jahren und Erwachsene im mittlerem Alter betroffen sind. In den oberen Altersgruppen wird der Anteil
weiblicher Personen entsprechend der höheren Lebenserwartung größer.
250
200
150
weiblich
männlich
100
50
70
+
50
..5
9
60
..6
9
30
..3
9
40
..4
9
20
..2
4
25
..2
9
10
..1
4
15
..1
9
00
..0
4
05
..0
9
0
Abb. 3.3.1: Alters- und Geschlechtsverteilung der gemeldeten Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis 2004
3.4
Ausbrüche
Ein 'Ausbruch' ist definiert als ein Ereignis bei dem bezogen auf ein Gebiet (Ort) und Zeitraum mehr Erkrankungsfälle auftreten als erwartet und ein epidemiologischer Zusammenhang besteht. Ausbrüche von Infektionskrankheiten sind fast immer ein Hinweis für Fehler oder Mangel im Hygienemanagement. Offenkundig
trifft dies bei fast allen lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen zu, im Prinzip jedoch auch bei allen
anderen Ausbrüchen von Infektionskrankheiten.
Im Rhein-Sieg-Kreis treten jedes Jahr vereinzelt kleinere Ausbrüche auf, meist handelt es sich um 2-3
Erkrankte in einer Familie.
Im Jahr 2004 gab es allerdings 4 größere Ausbruchsgeschehen. Der erste Ausbruch im Jahr 2004 fand
zwischen Februar und März statt. Mehr als 100 Personen aus einem Altenheim erkrankten an Noroviren. Im
März/April folgte ein lebensmittelassoziierter Hepatitis-A Ausbruch im nord-östlichen Rhein-Sieg-Kreis. Er war
Teil eines größeren Geschehens im südlichen NRW. Als nächstes traten im August 2004 gehäuft reiseassoziierte Hepatitis-A-Erkrankungen bei Ägypten-Urlaubern auf. Im September erkrankten mehrere Prag-Urlauber an einer Salmonellen-Enteritis.
15W
4.
Spezielle Auswertung der Daten epidemiologisch bedeutsamer Infektionskrankheiten im Rhein-Sieg-Kreis
4.1
Darminfektionen
Das Erreger- und Untersuchungsspektrum der Enteritiden umfasst eine sehr heterogene Gruppe von bakteriellen, viralen und parasitären Erregern, die teilweise durch Lebensmittel (z.B. Salmonellen, Campylobacter,
Yersinien usw.), teilweise aber auch direkt von Mensch zu Mensch (Rotaviren, Noroviren) übertragen werden. Die Inzidenzraten sind sehr unterschiedlich und zum einen sicherlich von der Inanspruchnahme labordiagnostischer Untersuchungen als auch vom Auftreten größerer Ausbrüche abhängig.
Die meisten bakteriellen Gastroenteritiden lassen sich auf Infektionen beim Tier und den hohen Fleischkonsum zurückführen. Die Intensivhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere und der Welthandel mit Nahrungs- und
Futtermitteln begünstigen die Verbreitung enteropathogener Bakterien in den Tierbeständen (Geflügel,
Schweine, Rinder u.a.). Auch Hygienemängel, durch die Lebensmittel kontaminiert werden, sind von entscheidender Bedeutung. Weitere Aspekte sind der Trend zu rohen Lebensmitteln (z.B. Rohmilch), die zunehmende Gemeinschaftsverpflegung und die Haltung von Haus- und Spieltieren. Der weltweite Tourismus,
insbesondere in Länder mit niedrigem Hygienestandard, spielt ebenfalls eine große Rolle. Bei den viralen
Enteritiserregern stehen der direkte und indirekte Kontakt mit Infizierten und Erkrankten im Vordergrund.
Infektiöse Darmerkrankungen stehen deutlich an erster Stelle der meldepflichtigen Krankheiten. In den
letzten Jahren ergab sich bei den akuten infektiösen Gastroenteritiden im Rhein-Sieg-Kreis - wie auch insgesamt in NRW - eine deutliche Verschiebung des bakteriellen und viralen Erregerspektrums, sowohl absolut
als auch relativ. Nahmen die gemeldeten Salmonellose-Fälle weiter ab, so war eine Zunahme der übrigen,
insbesondere der viralen Erreger festzustellen. Im Jahr 2004 fällt besonders der starke Anstieg der Campylobacteriose und der Norovirus-Erkrankungen auf.
450
400
350
300
2001
2002
2003
2004
250
200
150
100
50
la
Cr
m
bl
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ia
to
sp
or
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m
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Ye
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b
Ca
m
Sa
lm
on
el
le
n
0
Abb. 4.1.1: Häufigkeitsverteilung der Erreger von Darminfektionen im Rhein-Sieg-Kreis
X16
4.1.1 Salmonellose (ohne Typhus und Paratyphus)
Inzidenzen
Meldungen
15000
400
300
10000
200
5000
0
100,0
50,0
100
0
0,0
2001
2002
2003
2004
2001
2002
2003
2004
NRW
13004
11163
11614
9451
NRW
72,2
61,8
64,3
52,3
RSK
368
336
301
258
RSK
63,5
57,1
51,1
43,8
Kategorie
Klinisch-epidemiologisch (B)
Klinisch-labordiagnostisch (C)
Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D)
Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E)
Alle
Referenzdefinition (B+C)
Anzahl
19
239
7
7
272
258
Prozent
7,0%
87,9%
2,6%
2,6%
100,0%
94,9
Tab. 4.1.1.1: Übermittelte Salmonellen-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004
Bei den gastroenteritischen Salmonellosen hat sich der seit Jahren rückläufige Trend im Rhein-Sieg-Kreis
weiter fortgesetzt. Neben den Campylobacter-Infektionen zählen die Salmonellosen aber weiterhin zu den
häufigsten bakteriellen Darmerkrankungen.
Geografische Verteilung
In den einzelnen Kommunen traten wie auch auf Landesebene z.T. erhebliche Unterschiede bei den Inzidenzraten auf. Die Inzidenzraten schwankten auch im Vergleich zum Vorjahr erheblich. Sie lagen zwischen
75,2 (Bad Honnef) und 19,1 (Neunkirchen-Seelscheid). Ob die regionalen Unterschiede wirklich so extrem
waren oder auf die Häufigkeit von Stuhluntersuchungen zurückzuführen sind, bleibt weiterhin unklar.
Saisonale Unterschiede
Die Salmonellosen erreichen in der warmen Jahreszeit ihr jahreszeitliches Maximum. Der saisonale Zyklus
unterscheidet sich nur leicht von dem der Campylobacter-Infektionen, während er von den anderen Enteritis-Erregern deutlich abweicht.
Altersverteilung
Die meisten Erkrankungen betrafen Kinder und Jugendliche.
Art des Auftretens
Die Salmonellosen traten in der Mehrzahl als sporadische Infektionen in Haushalten auf. Es kam aber auch
relativ häufig zu Ausbrüchen d.h. mehreren Infektionen in epidemiologischem Zusammenhang. Im RheinSieg-Kreis wurden im Jahre 2004 (2003) 19 (22) Ausbrüche mit insgesamt 55 (59) Erkrankungen gemeldet.
Nachgewiesene Erreger
In über 90 % der gemeldeten Fälle im Rhein-Sieg-Kreis wurden Serovare angegeben. Die häufigsten Serovare waren S. Enteritidis (48,2 %) und S. Typhimurium (29,0 %). Salmonella Typhi oder Salmonella Paratyphi wurden 2004 im Rhein-Sieg-Kreis nicht gemeldet (Inzidenz BRD/NRW = 0,1 d.h. jeweils ca. 1 Fall auf 1
Million Einwohner)
9
9
9
9
9
4
9
4
70
+
60
..6
50
..5
40
..4
30
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25
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20
..2
15
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W tad
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be
rg
Ba
d
17W
80,0
70,0
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
Abb. 4.1.1.1: geografische Verteilung der Salmonellosen im Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2004
Abb. 4.1.1.2: saisonale Verteilung der Salmonellosen in NRW
200
180
160
140
120
2001
100
2002
80
2003
60
2004
40
20
0
Abb. 4.1.1.3: Altersverteilung der gemeldeten Salmonellosen im Rhein-Sieg-Kreis
X18
4.1.2
Campylobacteriose
Inzidenzen
Meldungen
15000
10000
5000
0
2001
2002
2003
2004
500
400
300
200
100
0
100,0
50,0
0,0
NRW
11938
12757
10503
13432
NRW
RSK
405
422
313
407
RSK
2001
2002
2003
2004
66,3
70,6
58,1
74,3
69,1
71,7
53,2
69,1
Kategorie
Klinisch-epidemiologisch (B)
Klinisch-labordiagnostisch (C)
Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D)
Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E)
Alle
Referenzdefinition (B+C)
Anzahl Prozent
6
401
5
29
441
407
1,4%
90,9%
1,1%
6,6%
100,0%
92,3%
Tab. 4.1.2.1: Übermittelte Campylobacter-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004
Die jahrelang in ihrer Bedeutung unterbewerteten Campylobacter-Bakterien nahmen 2004 landes- und
kreisweit gegenüber 2003 überproportional zu und liegen jetzt deutlich vor den Salmonellen auf dem ersten
Rang der gemeldeten Gastroenteritis-Erreger. Das ist insofern bedenklich, als dass die Übertragung des
Erregers auf den Menschen vor allem über tierische Lebensmittel (Fleisch von Geflügel, Rohmilch) und
Haustiere erfolgt.
Geografische Verteilung
Bei der Verteilung von Campylobacter-Infektionen gab es wie bei den Salmonellen große regionale Unterschiede. Die Inzidenzraten schwankten zwischen 110,8 (Bad Honnef) und 47,9 (Bornheim). Die durchschnittlichen Inzidenzen für Nordrhein-Westfalen und den Rhein-Sieg-Kreis lagen 2004 über dem Bundesdurchschnitt (67,5 Fälle pro 100.000 Einwohner).
Saisonale Unterschiede
Die Erkrankungen traten vermehrt in der warmen Jahreszeit auf. Die jahreszeitlichen Schwankungen waren
aber etwas geringer ausgeprägt als bei den Salmonellen. Lediglich in den Herbst-/Wintermonaten lagen die
Meldezahlen deutlich über den Salmonellenwerten.
Altersverteilung
Bei der Altersverteilung fällt auf, dass die mittleren Altersgruppen, insbesondere Personen zwischen 30 und
50 Jahren, am häufigsten erkrankten.
Art des Auftretens
Campylobacter-Infektionen wurden im letzten Jahr fast ausschließlich als Einzelfälle übermittelt.
Bei 9 'Kleinst'-Ausbrüchen im Rhein-Sieg-Kreis erkrankten 19 Personen in einem epidemiologisch erkennbaren Zusammenhang. Die Infektionsquellen konnten nicht ermittelt werden.
9
9
9
9
9
4
9
4
70
+
60
..6
50
..5
40
..4
30
..3
25
..2
20
..2
15
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00
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Ba
d
19W
120,0
100,0
80,0
60,0
40,0
20,0
0,0
Abb. 4.1.2.1: geografische Verteilung der Campylobacteriosen im Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2004
Abb. 4.1.2.2: saisonale Verteilung der Campylobacteriosen in NRW
120
100
80
2001
60
2002
2003
40
2004
20
0
Abb. 4.1.2.3: Altersverteilung der gemeldeten Campylobacteriosen im Rhein-Sieg-Kreis
X20
4.1.3
Yersiniose
Meldungen
Inzidenzen
1300
100
10
1200
1100
5
1000
900
0
0
2001
2002
2003
2004
2001
2002
2003
2004
NRW
1145
1229
1041
1111
NRW
6,38
6,8
5,76
6,15
RSK
30
38
32
38
RSK
5,26
6,45
5,43
6,45
Die Meldezahlen der Yersiniose sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, bewegen sich aber weiterhin
auf sehr niedrigem Niveau. Yersinien waren wie in den Vorjahren der dritthäufigste bakterielle Enteritiserreger, traten jedoch weitaus seltener auf als Rota- oder Noroviren.
Regionale Unterschiede
Die Inzidenzraten schwankten in NRW deutlich zwischen 1,69 (Siegen-Wittgenstein) und 16,66 (Märkischer
Kreis). Die durchschnittliche Inzidenz für Yersiniosen lag in NRW 2004 (2003) mit 6,15 (5,76) weiterhin unter
dem Bundesdurchschnitt mit 7,49 (7,96) Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Inzidenzraten für die einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind aufgrund der geringen Zahl von Infektionen nicht aussagekräftig.
Saisonale Unterschiede
Jahreszeitliche Schwankungen waren kaum zu beobachten. Ein gehäuftes Auftreten in den Herbst- und
Wintermonaten, welches in früheren Jahren beobachtet wurde, zeigte sich in den letzten Jahren nicht mehr.
Altersverteilung
Die Altersverteilung ergab charakteristischerweise die größte Anzahl der Meldungen bei Kleinkindern unter 5
Jahren. Auch Jugendliche waren noch häufig betroffen. Mit zunehmendem Alter (> 20 Jahre) gingen die
Meldezahlen zurück und verblieben bei nur geringen Schwankungen auf niedrigem Niveau.
21W
Abb. 4.1.3.1: saisonale Verteilung der Yersiniosen in NRW
35
30
25
2001
20
2002
2003
15
2004
10
5
70
+
9
9
9
9
4
9
9
60
..6
50
..5
40
..4
30
..3
25
..2
20
..2
15
..1
00
..1
4
0
Abb. 4.1.3.2: Altersverteilung der gemeldeten Yersiniosen im Rhein-Sieg-Kreis
X22
4.1.4
Shigellose
Meldungen
Inzidenzen
200
100
100
0
4
2
0
0
2001
2002
2003
2004
2001
2002
2003
2004
NRW
160
84
120
135
NRW
0,89
0,46
0,66
0,75
RSK
20
3
9
7
RSK
3,4
0,51
1,53
1,19
Die Shigellose nahm unter den infektiösen Gastroenteritiden jahrzehntelang eine Sonderstellung ein. Als
,,klassische” Infektionskrankheit, die hauptsächlich fäkal-oral von Mensch zu Mensch übertragen wird, wurde
die Shigellenruhr nach BSeuchG nicht zur Enteritis infectiosa gerechnet. Nach dem IfSG ist sie seuchenrechtlich den anderen Gastroenteritiden gleichgestellt. Als endemische Erkrankung spielt die Shigellose keine
große Rolle mehr. Gemeldete Fälle werden überwiegend aus südlichen Ländern eingeschleppt. Da der Reiseverkehr eher noch zunehmen wird, ist mittelfristig nicht mit einem Rückgang der Infektionszahlen zu rechnen. Da im Ausland erworbene Infektionen, die nicht in Deutschland diagnostiziert wurden und vor der
Rückkehr ausheilen, nicht erfasst werden, ist von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer auszugehen. Die
Länder, in denen die meisten Infektionen erworben wurden, waren wie in den vergangenen Jahren die Türkei, Ägypten, Indien und Tunesien.
Die Meldezahlen sind im Jahr 2004 gegenüber 2003 in NRW weiter leicht angestiegen. Trotzdem gehört
NRW zu den Bundesländern mit den vergleichsweise niedrigsten Inzidenzen.
Regionale Unterschiede
In 35 (37) kreisfreien Städten und Landkreisen von NRW traten 2004 (2003) zwischen 1 und 30 (Köln)
Shigellosefälle auf. Die Inzidenzraten lagen zwischen 0 und 3,1 (Köln). Inzidenzraten für die einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind aufgrund der geringen Zahl von Infektionen nicht aussagekräftig.
Saisonale Unterschiede
Die zeitliche Verteilung lässt einen Häufigkeitsgipfel im Herbst erkennen. Der Gipfel in der 17. Woche ist
durch 11 Meldungen allein aus Unna bedingt.
Altersverteilung
Im mittleren Erwachsenenalter und bei Kindern traten die meisten Erkrankungen auf. Hauptsächlich erkrankten Personen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren sowie Kinder zwischen 0 und 14 Jahren.
23W
Abb. 4.1.4.1: saisonale Verteilung der Shigellosen in NRW
Abb. 4.1.4.2: Altersverteilung der gemeldeten Shigellosen in NRW
X24
4.1.5
EHEC
Inzidenzen
Meldungen
400
100
2
1
200
0
2001
2002
2003
2004
0
0
NRW
254
301
290
203
NRW
RSK
3
3
8
6
RSK
2001
2002
2003
2004
1,41
1,67
1,6
1,12
0,51
0,51
1,36
1,02
Einige Stämme des Darmbakteriums Escherichia Coli bilden sogenannte Shigatoxine und können blutige
Durchfälle auslösen. Dies Stämme werden als enterohämorrhagische E. coli (EHEC) bzw. als Shigatoxin produzierende E. coli (STEC) oder Verotoxin produzierende E. coli (VTEC) bezeichnet. Als Hauptreservoir gelten
Wiederkäuer - insbesondere Rinder. Infektionen mit EHEC kommen weltweit vor, werden jedoch vor allem in
Ländern mit einer hoch entwickelten Landwirtschaft beobachtet.
Mögliche extraintestinale Komplikationen sind das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) oder die thrombotisch-thrombozytopenische Purpura (TTP) im Kindesalter. Nicht selten verlaufen die Erkrankungen in Form
einer schweren hämorrhagischen Colitis.
Regionale Unterschiede
Die Inzidenzrate lag 2004 (2003) landes- und bundesweit im Mittel bei 1,12 (1,6) Fällen pro 100.000 Einwohner und schwankte zwischen 0 (14 Städte und Kreise in NRW) und 9,31 (Dortmund.)
Saisonale Unterschiede
Jahreszeitliche Schwankungen waren nur gering ausgeprägt.
Altersverteilung
Überwiegend betroffen waren wie in den Vorjahren Kleinkinder im Alter von 0 bis 4 Jahren, trotz deutlicher
Abnahme der Gesamtzahl in diesem Altersbereich. Ab 5 Jahren blieben die Meldezahlen auf niedrigem Niveau relativ stabil bis auf einen leichten Anstieg in höherem Alter.
Art des Auftretens
Bei den EHEC-Erkrankungen handelte es sich fast ausschließlich um Einzelerkrankungen.
25W
Abb. 4.1.5.1: saisonale Verteilung der EHEC/HUS Erkrankungen in NRW
Abb. 4.1.5.2: Altersverteilung der gemeldeten EHEC/HUS Erkrankungen in NRW
X26
4.1.6
Rotavirus-Erkrankungen
Meldungen
Inzidenzen
10000
200
40,0
5000
100
20,0
0
0
0,0
2001
2002
2003
2004
2001
2002
2003
2004
NRW
6086
6448
5814
4852
NRW
34,1
35,7
32,2
26,8
RSK
86
103
126
69
RSK
15,1
17,5
21,4
11,7
Kategorie
Klinisch-epidemiologisch (B)
Klinisch-labordiagnostisch (C)
Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D)
Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E)
Alle
Referenzdefinition (B+C)
Anzahl
5
64
0
4
73
69
Prozent
6,8%
87,7%
0,0%
5,5%
100,0%
94,5%
Tab. 4.1.6.1: Übermittelte Rotavirus-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004
Aufgrund sinkender Fallzahlen und eines überproportionalen Anstiegs der Norovirus-Erkrankungen fielen die
Rotavirus-Erkrankungen in Nordrhein-Westfalen von der dritten auf die vierte Stelle aller gemeldeten Infektionskrankheiten zurück.
Regionale Unterschiede
Bei den Inzidenzraten gab es große regionale Unterschiede. Die Spannweite reichte in NRW von 5,51
Fällen/100.000 Einwohner (Düren) bis zu 103,6 (Leverkusen), im Rhein-Sieg-Kreis von 0 (4 Gemeinden) bis
36,8 (Alfter). Auffallend ist, dass die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis schon seit Jahren deutlich unter der
Landes- und Bundesinzidenz liegt.
Saisonale Unterschiede
Wie aus der Grafik der Wochenmeldungen ersichtlich, zeigten die Rotavirus-Meldungen wie in den Vorjahren
in NRW ihren typischen Verlauf. In den ersten Wochen des Jahres 2004 stiegen die Meldungen rapide an,
um dann bis Anfang Mai auf einem hohen Niveau zu bleiben. Danach gingen die Meldungen innerhalb weniger Wochen stetig zurück und blieben bis Anfang November auf einem niedrigen Stand, bevor sie wieder
anstiegen.
Altersverteilung
Von Rotavirus-Erkrankungen waren überwiegend Kinder unter 5 Jahren betroffen.
70
+
50
..5
9
60
..6
9
30
..3
9
40
..4
9
20
..2
4
25
..2
9
00
..1
4
15
..1
9
Bo
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ck
27W
40,0
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
Abb. 4.1.6.1: geografische Verteilung der gemeldeten Rotavirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004
Abb. 4.1.6.2: saisonale Verteilung der Rotavirus Erkrankungen in NRW
120
100
80
2001
60
2002
2003
40
2004
20
0
Abb. 4.1.6.3: Altersverteilung der gemeldeten Rotavirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis
X28
4.1.7
Norovirus-Erkrankungen (Norwalk-Like-Virus-Infection)
Meldungen
Inzidenzen
400
10000
300
5000
200
100
0
2001
2002
2003
2004
NRW
727
2980
4547
8070
RSK
0
7
126
303
0
Kategorie
Klinisch-epidemiologisch (B)
Klinisch-labordiagnostisch (C)
Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D)
Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E)
Alle
Referenzdefinition (B+C)
60,0
40,0
20,0
0,0
2001
2002
2003
2004
NRW
4,0
16,7
25,4
44,7
RSK
0,0
1,2
21,4
51,5
Anzahl
158
145
23
7
333
303
Prozent
47,4%
43,5%
6,9%
2,1%
100,0%
91,0%
Tab. 4.1.7.1: Übermittelte Norovirus-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004
Im Jahr 2002 wurden im Rhein-Sieg-Kreis erstmals Norovirus-Erkrankungen gemeldet. In den folgenden
Jahren stiegen die Meldezahlen explosionsartig an, so auch 2004. Damit haben sich die Norovirus-Erkrankungen auf den dritten Platz der häufigsten Infektionskrankheiten in NRW, im Rhein-Sieg-Kreis sogar auf
den zweiten Platz vorgeschoben.
Regionale Unterschiede
Große regionale Unterschiede kennzeichneten die Norovirus-Meldungen. Die geringste Inzidenzrate in NRW
verzeichnete der Landkreis Recklinghausen mit 2,9 Fällen/100.000 Einwohner. Die mit Abstand meisten Meldungen wurden aus Leverkusen übermittelt (157,2 Fälle/100.000 Einwohner). Die Meldezahlen des RheinSieg-Kreises lagen etwas unter dem Landesdurchschnitt. Auch innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises fielen extreme Unterschiede der Inzidenzraten auf (von 4,7 in Windeck bis 297,9 in Hennef). Die hohe Inzidenzrate
in Hennef wurde überwiegend durch einen Ausbruch in einem Altenheim mit allein über 100 Erkrankungen
verursacht.
Saisonale Unterschiede
Die saisonale Verteilung gibt Hinweise auf eine Norovirus-Epidemie beginnend mit der 47. Kalenderwoche
2004.
Altersverteilung
Von Norovirus-Erkrankungen waren in der Regel ältere Personen betroffen. Dies deckte sich mit der Beobachtung, dass Norovirus-Erkrankungen häufig bei Personen in Gemeinschaftseinrichtungen auftraten. Aber
auch Kleinkinder unter 5 Jahren waren häufig von Norovirus-Erkrankungen betroffen.
29W
350,0
300,0
250,0
200,0
150,0
100,0
50,0
He
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oi
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t
f,
St
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t
Ei
t
W orf
in
de
ck
0,0
Abb. 4.1.7.1: geografische Verteilung der gemeldeten Norovirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004
Abb. 4.1.7.2: saisonale Verteilung der Norovirus Erkrankungen in NRW
120
100
80
2001
2002
60
2003
2004
40
20
70
+
9
9
9
9
4
9
9
60
..6
50
..5
40
..4
30
..3
25
..2
20
..2
15
..1
00
..1
4
0
Abb. 4.1.7.3: Altersverteilung der gemeldeten Norovirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis
X30
4.2
Hepatitiden
In Deutschland sind besonders die Hepatitis-Typen A, B und C als Krankheitsursachen relevant. Hepatitis D
ist selten und Hepatitis E tritt im wesentlichen als Reiseerkrankung auf.
In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahre 2004 (2003) insgesamt 2609 (1658) akute Hepatitiserkrankungen
gemeldet, im Rhein-Sieg-Kreis 164 (73).
NRW
2500
2000
2001
1500
2002
1000
2003
500
2004
0
Hepatitis A Hepatitis B Hepatitis C Hepatitis D Hepatitis E
2001
614
690
2288
2
3
2002
415
327
1234
3
6
2003
290
321
1042
2
3
2004
559
309
1731
3
7
Abb. 4.2.1: Gesamtzahlen der gemeldeten Hepatitis-Erkrankungen in NRW
RSK
150
2001
100
2002
2003
50
0
2004
Hepatitis A Hepatitis B Hepatitis C Hepatitis D Hepatitis E
2001
25
12
49
0
0
2002
11
11
51
0
1
2003
4
11
58
0
0
2004
35
24
105
0
0
Abb. 4.2.2: Gesamtzahlen der gemeldeten Hepatitis-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis
31W
4.2.1
Hepatitis A
Meldungen
Inzidenzen
1000
100
500
0
10
5
0
0
2001
2002
2003
2004
2001
2002
2003
2004
NRW
610
415
289
558
NRW
3,4
2,3
1,6
3,09
RSK
25
11
4
35
RSK
4,25
1,87
0,68
5,94
Die Meldezahlen der Hepatitis A sind im Vergleich zu den Vorjahren erstmals wieder deutlich angestiegen.
Im Rhein-Sieg-Kreis wurde dieser Anstieg zum Teil bedingt durch einen lebensmittelassoziierten Hepatitis-AAusbruch im südlichen Nordrhein-Westfalen (u.a. auch betroffen der nord-östliche Rhein-Sieg-Kreis) und
nördlichen Rheinland-Pfalz im März/April 2004 und einer Häufung reiseassoziierter Hepatitis A Erkrankungen
u.a. bei Ägypten-Urlaubern im August 2004.
Regionale Verteilung
Hepatitis A kam im ganzen Land NRW vor. Bei den Inzidenzraten gab es große regionale Unterschiede. Die
Spannweite reichte in NRW von 0,3 Fälle/100.000 Einwohner (LK Lippe) bis zu 16,9 (LK Olpe). Die Inzidenzraten für die einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises zeigen ebenfalls große Unterschiede u.a.
bedingt durch das oben genannte Ausbruchsgeschehen (0 Fälle in 8 Gemeinden und 99,2 Fälle/100.000
Einwohner in Much).
Saisonale Unterschiede
Die Anzahl der wöchentlich übermittelten Hepatitis A-Meldungen zeigte bedingt durch den lebensmittelassoziierten Hepatitis-A-Ausbruch ein eindeutiges Maximum im Frühjahr 2004 und wie üblich im Herbst aufgrund
der reiseassoziierten Erkrankungen.
Altersverteilung
Auch bei der Altersverteilung zeigte sich aufgrund der lebensmitel- und reiseassoziierten Ausbrüche eine
deutliche Verschiebung. Neben der Gruppe der unter 14-jährigen zeigte die mittlere Altersgruppe eine deutliche Zunahme der Erkrankungsrate. Dies belegt, dass insbesondere Kinder durch den Erstkontakt mit dem
Erreger sehr schnell infiziert wurden. Aber auch Erwachsene und ältere Personen, die bisher keinen Immunschutz haben, waren gefährdet. Bei Planung einer Reise in Gebiete mit erhöhter Hepatitis A Inzidenz ist deshalb auf jeden Fall zu einer Schutzimpfung zu raten.
X32
Abb. 4.2.1.1: saisonale Verteilung der Hepatitis A Erkrankungen in NRW
Abb. 4.2.1.2: Altersverteilung der gemeldeten Hepatitis A Erkrankungen NRW
33W
4.2.2
Hepatitis B
Meldungen
Inzidenzen
1000
100
6
4
500
0
2
2001
2002
2003
2004
NRW
686
327
321
309
RSK
12
11
11
24
0
0
2001
2002
2003
2004
NRW
3,82
1,81
1,78
1,71
RSK
2,04
1,87
1,87
4,08
Trotz der seit vielen Jahren durchgeführten Hepatitis B-Schutzimpfung ist die Hepatitis B Erkrankung nach
wie vor sehr häufig. Es wurden in NRW ungefähr die gleichen Fallzahlen wie im Vorjahr übermittelt, im
Rhein-Sieg-Kreis allerdings mehr als doppelt soviel. Wegen der Übertragungsmöglichkeit durch Blut stellte
der medizinische Bereich (z. B. operative Eingriffe, Dialyse u.a.) den größten Risikofaktor dar. Auch ungeschützter Geschlechtsverkehr wurde oft als Übertragungsursache ermittelt. Ebenso waren Drogenmissbrauch, Tätowierungen, Piercing u. a. mit einem hohen Infektionsrisiko behaftet, wenn nicht für gute hygienische Bedingungen im Umfeld gesorgt wurde.
Regionale Verteilung
Die Verteilung der Hepatitis B-Erkrankungen im Land NRW war sehr inhomogen. Die Inzidenzraten variierten
zwischen 0 (3Kreise/Städte) und 9,55 im Erftkreis. Die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis war 2004 mehr als doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Eine eindeutige Ursache dafür ist nicht zu erkennen. Die Unterschiede könnten auf einer unterschiedlichen Verbreitung von Risikoverhalten (z.B. intravenöser Drogengebrauch, homosexuelle Sexualkontakte) in bestimmten Regionen oder unterschiedlichem Meldeverhalten
der Ärzte basieren. Die Tatsache, dass bei den oben genannten bedeutsamsten Übertragungswegen Männer
deutlich überrepräsentiert sind, erklärt die höhere Inzidenz bei Männern im Vergleich zu Frauen.
Saisonale Unterschiede
Eine eindeutige jahreszeitliche Häufung war nicht zu erkennen.
Altersverteilung
Die Abbildung zeigt, dass bis zum 14. Lebensjahr kaum Fälle vorkamen. Mit Einsetzen der sexuellen Aktivität
und der Möglichkeit beruflicher Exposition stieg die Zahl der Neuinfektionen und erreichte in der Gruppe der
30- bis 39-Jährigen ihren Höhepunkt.
Anmerkung
Da ca. 0,8% der gesunden Bevölkerung Hepatitis B-Träger sind, ist die Gefährdung für medizinisches Personal weiterhin recht hoch. Es wird deshalb dringend zur Hepatitis B Schutzimpfung geraten, ebenso bei Kindern vor Eintritt der Geschlechtsreife.
X34
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
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de
ck
0,0
Abb. 4.2.2.1: geografische Verteilung der gemeldeten Hepatitis B Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004
Abb. 4.2.2.2: saisonale Verteilung der Hepatitis B Erkrankungen in NRW
Abb. 4.2.2.3: Alters- und Geschlechtsverteilung der gemeldeten Hepatitis B Erkrankungen NRW
35W
4.2.3
Hepatitis C
Meldungen
Inzidenzen
3000
2000
1000
0
2001
2002
2003
2004
NRW
2278
1234
1042
1729
RSK
49
51
58
105
200
20
100
10
0
Kategorie (siehe Anlage 3)
Klinisch-labordiagnostisch (C)
Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D)
Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E)
Alle
Referenzdefinition (C+D+E)
0
2001
2002
2003
2004
NRW
12,66
6,83
5,76
9,56
RSK
8,32
8,66
9,85
17,83
Anzahl
39
33
33
105
105
Prozent
37,1%
31,4%
31,4%
100,0%
100,0%
Tab. 4.2.3.1: Übermittelte Hepatitis-C-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004
Die Hepatitis C blieb auch im Jahre 2004 eine der häufigsten Infektionskrankheiten in NRW und im RheinSieg-Kreis. Auf Landes- und Kreisebene kam es 2004 zu einem Anstieg der Inzidenzrate. Ob dieser Anstieg
auf einer tatsächlich signifikanten Zunahme der Neuerkrankungen oder auf dem erstmaligen Nachweis schon
länger bestehender chronischer Infektionen beruht, wird noch zu klären sein.
Regionale Verteilung
Ebenso wie bei Hepatitis B war bei Hepatitis C nur eine sehr inhomogene Verteilung der Erkrankungsfälle
über das ganze Land NRW mit diffus verteilten Schwerpunkten erkennbar. Die Inzidenzraten schwankten
zwischen 0 (Bottrop) und 51,7 (Hagen). Die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis lag weiterhin deutlich über dem
Landes- und Bundesdurchschnitt (10,9).
Saisonale Unterschiede
Die Anzahl der wöchentlich übermittelten Hepatitis C-Erkrankungen wies keine signifikanten
Besonderheiten auf.
Altersverteilung
Die Altersverteilung zeigte eine weitere Parallelität zur Hepatitis B. Durch den nahezu identischen Verlauf gilt
bei gleichem Übertragungsweg ebenfalls die Interpretation über den Einfluss von Sexualverhalten und beruflicher Exposition. Blutprodukte oder nosokomiale Infektionen dürften bei in Deutschland erworbenen Infektionen lediglich bei erstdiagnostizierten älteren Personen eine Rolle spielen.
Anmerkung
Gegen Hepatitis C Viren gibt es bisher noch keine Schutzimpfung. Bei einer Trägerrate von 0,3 - 0,4% in der
gesunden Bevölkerung Deutschlands ist die Gefahr, sich an kontaminiertem Blut zu infizieren, vergleichsweise hoch. Besonders im Hinblick auf die hohe Rate an Hepatitis C-Erkrankungen, die ohne Therapie in
einen chronischen Verlauf übergehen (> 50%) ist äußerste Vorsicht geboten.
X36
45,0
40,0
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
M
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W
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Lo ch t
Ba hm tbe
r
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a
Ho r , S g
nn ta
ef dt
,S
ta
dt
0,0
Abb. 4.2.3.1: geografische Verteilung der gemeldeten Hepatitis C Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004
Abb. 4.2.3.2: saisonale Verteilung der Hepatitis C Erkrankungen in NRW
25
20
2001
15
2002
2003
10
2004
5
70
+
9
9
9
9
4
9
9
60
..6
50
..5
40
..4
30
..3
25
..2
20
..2
15
..1
00
..1
4
0
Abb. 4.2.3.3: Altersverteilung der gemeldeten Hepatitis C Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis
37W
4.3
Masern
Meldungen
Inzidenzen
2000
300
200
1000
0
100
2001
2002
2003
2004
NRW
1584
1598
306
28
RSK
201
88
23
0
0
40
20
0
2001
2002
2003
2004
NRW
8,85
8,84
1,69
0,15
RSK
34,64
14,94
3,91
0
Nachdem 2001 und 2002 die Anzahl der gemeldeten Maserninfektionen in NRW nahezu unverändert geblieben war, fiel sie im Jahre 2003 auf weniger als ein Fünftel zurück und tendierte 2004 gegen 0.
Als Gründe für diese positive Entwicklung sind u.a. anzunehmen, dass die Impfraten bei Masern, Mumps und
Röteln zum Zeitpunkt des Schuleinganges in den vergangenen Jahren weiter angestiegen sind und besonders bei der 2. Impfung einen kräftigen Zuwachs erreicht haben. Da eine Reihe von Informations- und Aufklärungskampagnen zum Impfen (z.B. Nationale Impfwochen) sowie konkrete Angebote von den Gesundheitsämtern zur Schließung von Impflücken vor allem in den letzten beiden Jahren auf die Erhöhung der
Impfmotivation gerichtet waren, ist zu hoffen, dass dieser positive Trend weiter anhält.
Die Auswirkungen dieser Initiativen auf die Impfraten bei Schuleintritt sind erst bei den Einschulungsuntersuchungen der nächsten Jahre zu erkennen, die Folgen gestiegener Impfraten für die epidemiologische
Situation zeigen sich dagegen unmittelbar.
Unabhängig von den gegenwärtig niedrigen Erkrankungszahlen (bundesweit im Jahre 2004 noch 122 gemeldete Masernerkrankungen), sollten in Deutschland die Anstrengungen für eine zweimalige zeitgerechte
MMR-Impfung bei Kindern und Jugendlichen sowie eine Impfung der noch empfänglichen Frauen im gebärfähigen Alter durch alle am Impfgeschehen Beteiligten weiter aufrechterhalten und – wo nötig – noch verstärkt werden. Bis die örtlich geringeren Impfraten überwunden worden sind, muss auch in den kommenden
Jahren in einzelnen Kreisen und Regionen mit Masernausbrüchen gerechnet werden. Diese müssen frühzeitig erkannt und im Zusammenwirken des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit den niedergelassenen Ärzten
möglichst konsequent bekämpft werden.
X38
4.4
Meningokokken-Erkrankungen
Meldungen
Inzidenzen
300
100
200
1
100
0
2
2001
2002
2003
2004
NRW
211
192
202
170
RSK
4
9
6
2
0
0
2001
2002
2003
2004
NRW
1,17
1,06
1,12
0,94
RSK
0,68
1,53
1,02
0,34
Die Anzahl der in NRW gemeldeten Meningokokken-Infektionen ist im Jahr 2004 mit 170 Fällen gegenüber
dem Vorjahr leicht gesunken. Im Rhein-Sieg-Kreis traten nur 2 Fälle auf.
Bundesweit war zu beobachten, dass der Anteil der Serogruppe C-Erkrankungen in den letzten Jahren nur
geringen Schwankungen unterlegen war. Es überwogen Erreger der Serogruppe B (ca. 68 %), während andere Serogruppen (Gruppe C ca. 22 %, Gruppe W135 ca. 3%, Gruppe Y ca. 4 %) wesentlich seltener vertreten waren. Impfungen sind gegen Erreger der Serogruppen A, C, W135, Y mit einem tetravalenten
Polysaccharid(PS)-Impfstoff möglich. Für die Serogruppe C (MenC) liegt zusätzlich ein konjugierter Impfstoff
vor, der in einer Reihe von europäischen Ländern in die allgemeine Impfempfehlung aufgenommen wurde.
In Deutschland wird die Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut nur
für gefährdete Personen empfohlen.
Regionale Verteilung
Infektionen durch Meningokokken traten in NRW räumlich sehr heterogen auf. Während sechs Kreise und
kreisfreie Städte keine Meldungen übermittelten, waren die Inzidenzraten insbesondere in den Kommunen
LK Aachen (3,88), Heinsberg (2,36), SK Aachen (2,02) deutlich gegenüber dem NRW-Durchschnitt von 0,94
pro 100.000 Einwohner erhöht.
Saisonale Unterschiede
Meningokokken-Erkrankungen traten das ganze Jahr hindurch auf. Lediglich gegen Ende des 1. Quartals
wurden in NRW höhere Meldezahlen als in der übrigen Zeit beobachtet.
Altersverteilung
In NRW waren die Fallzahlen bei Kleinkindern (1-4 Jahre) und Jugendlichen (15-19 Jahre) am höchsten.
39W
Abb. 4.4.1: saisonale Verteilung der Meningokokken Erkrankungen in NRW
Abb. 4.4.2: Altersverteilung der gemeldeten Meningokokken Erkrankungen NRW
X40
4.5
Influenza
Meldungen
Inzidenzen
600
100
6
400
4
200
2
0
0
0
2001
2002
2003
2004
2001
2002
2003
2004
NRW
99
207
507
241
NRW
0,55
1,15
2,8
1,33
RSK
3
0
23
1
RSK
0,51
0
3,91
0,17
Influenzavirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Die Krankheit kann sporadisch, endemisch und in Abständen epidemisch auftreten, wobei sich die einzelnen Epidemien deutlich in ihrem Schweregrad voneinander unterscheiden. Influenzapandemien traten bisher in Abständen von 11–40 Jahren auf und waren gekennzeichnet durch eine hohe Morbidität und Mortalität.
Gegenüber 2003 hat sich bundes- und landesweit die Zahl der gemeldeten Influenza-Infektionen im Jahr
2004 deutlich vermindert. Es ist jedoch anzumerken, dass die Meldedaten kein guter Indikator für die Gesamtzahl der Erkrankungen sind, da sie an den labordiagnostischen Nachweis gekoppelt sind (§ 7 Abs. 1
IfSG). Während einer Influenzawelle werden die meisten Erkrankungen jedoch aufgrund des klinischen
Symptomkomplexes diagnostiziert. Die Meldedaten sind damit vor allem davon abhängig, wie viele Ärzte
eine labordiagnostische Untersuchung der Erkrankung veranlassen. Daher erfolgt im Rahmen des SentinelSystems der AGI (Arbeitsgemeinschaft Influenza) die Überwachung in etwa 800 freiwillig mitarbeitenden
Meldepraxen (meist Allgemeinärzte, Internisten und Pädiater). Dieses Sentinel-System liefert ein repräsentatives Bild der aktuellen Situation und erlaubt die Einschätzung der Erkrankungslast in der Bevölkerung.
Regionale Verteilung
Gemeldete Influenza-Erkrankungen traten in NRW erwartungsgemäß räumlich sehr heterogen auf. Während
23 Kreise und kreisfreie Städte keine Meldungen übermittelten, wurden von 6 Kommunen (Siegen-Wittgenstein, Leverkusen, Euskirchen, Erftkreis, Wuppertal, Herne) Inzidenzraten von über 5 pro 100.000 Einwohner
gemeldet. Auffallend ist, dass die genannten Kommunen mit der höchsten Inzidenzrate auch schon in den
Vorjahren hohe Raten aufwiesen.
Saisonale Unterschiede
Die Influenza-Saison 2003/2004 war gekennzeichnet durch einen im Vergleich zu den Vorjahren milden Verlauf. Wie schon in den vergangenen Jahren traten erste, vereinzelte Erkrankungsfälle gegen Ende des Jahres
2003 in mehreren Bundesländern (u.a. NRW) gleichzeitig auf. Mit Beginn des Jahres 2004 stieg die Zahl der
Influenza-Nachweise langsam an. In der 6. KW wurde die höchste Erkrankungsaktivität erreicht.
Altersverteilung
Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen (< 15 Jahre) stellte weiterhin den Hauptanteil der Meldefälle dar.
41W
Abb. 4.5.1: saisonale Verteilung der Influenza Erkrankungen in NRW
Abb. 4.5.2: Altersverteilung der gemeldeten Influenza Erkrankungen NRW
X42
4.6
Tuberkulose
Meldungen
Inzidenzen
2000
100
10
1800
1600
15
5
2001
2002
2003
2004
NRW
1758
1955
1796
1722
RSK
54
41
39
35
0
0
2001
2002
2003
2004
NRW
9,75
10,82
9,94
9,53
RSK
9,17
6,96
6,62
5,94
Kategorie
Klinisch bestätigte Erkrankung (A)
Klinisch-epidemiologisch (B)
Klinisch-labordiagnostisch (C)
Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D)
Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E)
Alle
Referenzdefinition (A+B+C)
Anzahl
Summe
2001 2002 2003 2004
10
11
5
3
0
2
0
0
44
28
34
32
0
1
0
0
54
41
39
29
2
138
1
35
Tab. 4.6.1: Übermittelte Tuberkulose-Fälle nach Kategorie der Falldefinition
Die Tuberkulose gehört in der Bundesrepublik Deutschland immer noch zu den häufigsten meldepflichtigen
Infektionskrankheiten. Die Diagnosestellung ist sehr komplex. Es sind umfangreiche Ermittlungen bei Erkrankten und Kontaktpersonen erforderlich (sogenannte Umgebungsuntersuchungen). Weiterhin besteht
eine lange Dauer der Nachverfolgung der Fälle über 6 und mehr Monate. Damit nimmt diese Erkrankung
einen besonderen Platz unter den Infektionskrankheiten ein.
Die Diagnosestellung setzt sich aus vielen einzelnen Bausteinen zusammen, z.B. intradermaler TuberkulinTest nach Mantoux, Röntgenbefunde, Untersuchung des Sputums und Magennüchternsaftes, mikroskopisch
und kulturell, Nachweis von M. tuberculosis-Komplex durch Nukleinsäure- Amplifikations-Technik (NAT) in
beliebigem Material usw.
Bei der Diagnosestellung ist die Tuberkulintestung mit dem Stempeltest durch den intradermalen Tuberkulintest nach Mantoux ersetzt worden, der empfindlicher ist und wesentlich seltener falsch positive Ergebnisse
zeigt als der Stempeltest.
In Deutschland wurden im Jahr 2004 (2003) insgesamt 6583 (7232) Neuerkrankungen an Tuberkulose an
das Robert-Koch-Institut in Berlin übermittelt. Die Inzidenz, d.h. die Anzahl der Neuerkrankungen pro Jahr
lag somit in Deutschland im Jahr 2004 (2003) bei 7,89 (8,76) Erkrankungen pro 100.000 Einwohner.
Die Zahl der Tuberkulose-Neuerkrankungen ist sowohl im ganzen Bundesgebiet sowie in Nordrhein-Westfalen als auch im Rhein-Sieg-Kreis von der Tendenz her weiterhin leicht fallend.
Im Zusammenhang mit den Tuberkulosemeldungen werden umfassende Ermittlungen vom Gesundheitsamt
durchgeführt. Im Jahr 2004 (2003) wurden 799 (894) Umgebungsuntersuchungen veranlasst. Außerdem
werden jeden Monat im Kreisgesundheitsamt in Siegburg zweimal Spezialsprechstunden mit einem Facharzt
für Lungenerkrankung angeboten mit durchschnittlich 20 bis 30 Patienten/Aktenbesprechungen.
43W
Regionale Unterschiede
Bei der kleinräumigen Betrachtung der Neuerkrankungszahlen pro Gemeinde pro Jahr finden sich zwar erhebliche Unterschiede in den Inzidenzraten. Diese unterschiedlichen Krankheitshäufungen spiegeln aber
keine realen Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen wieder, sondern sind lediglich Ausdruck der
insgesamt doch relativ niedrigen Zahl von Tuberkuloseerkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis, so dass diesmal
auf die graphische Darstellung der Inzidenzen pro Gemeinde pro Jahr im Rhein-Sieg-Kreis verzichtet wurde.
Demographische Verteilung
Von 165 Neuerkrankungen in den Jahren 2001 bis 2004 wurden nur 5 Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren diagnostiziert. Im Jahr 2004 lag keine Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen
unter 15 Jahren vor. Mit steigendem Lebensalter steigt die Zahl der Neuerkrankungen deutlich an, die
höchsten Zahlen waren in den Altersgruppen von 15 bis 24 Jahren und von 30 bis 39 Jahren zu verzeichnen.
Im Alter von 40 bis 69 Jahren liegt die Zahl der Neuerkrankungen in mittlerer Häufigkeit vor. In sehr hohem
Alter über 70 Jahren nimmt die Neuerkrankungszahl wieder ab.
30
25
20
15
10
5
0
0-4
5 - 14 15 - 24 25 - 29 30 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 69 70 +
Abb. 4.6.1: Altersverteilung der gemeldeten Tuberkulose-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis
Art des Auftretens
Tuberkulosefälle wurden im Jahr 2001 bis 2004 fast ausschließlich als Einzelfälle übermittelt, lediglich bei 2
Fällen im Jahr 2002 wurde ein epidemiologischer Zusammenhang angegeben. Auch 2004 fanden sich ausschließlich Einzelfälle. Die überwiegende Anzahl der Fälle von 165 Erkrankungen wiesen sowohl eine klinische Symptomatik auf wie z.B. Husten, subfebrile Temperaturen usw. und wurden auch labordiagnostisch
bestätigt, d.h. der Erreger wurde bei insgesamt 137 Fällen in einem Präparat nachgewiesen. In einem
Sechstel der Fälle gelang kein Erregernachweis. Die Indikation zur Durchführung einer AntituberkulostatikaTherapie wurde lediglich aufgrund der Symptomatik bzw. des klinischen Bildes gestellt.
Betroffene Organe
Zu den speziellen bei der Tuberkulose erhobenen Daten gehören die Angaben zu den hauptsächlich betroffenen Organen und den weiteren betroffenen Organen. Die Angaben zu den 2001 bis 2004 übermittelten
Fällen sind in der nachfolgenden Grafik berücksichtigt. In 82% der Fälle wurde unter Berücksichtigung der
Angaben beider Gruppen eine Lungentuberkulose ermittelt. 33 mal wurden in den 4 Jahren Angaben zu
einem extrapulmonalen Organbefall gemacht. Überwiegend zeigte sich eine Lymphknotentuberkulose, aber
auch ein Befall von Pleura, Knochen und Gelenken, Verdauungstrakt, Hirnhaut und ableitenden Harnwegen.
X44
160
152
140
120
100
80
4
4
3
2
4
2
1
1
Verdauungstrakt
Meningitis
Urogenital
Miliartbc
Haut und
Unterhautgewebe
Nervensystem
12
20
Sonstige Knochen
und Gelenke
40
Pleura
60
Lymphknoten
Lunge
0
Abb. 4.6.2: Betroffene Organe bei Tuberkulose-Erkrankungen
Geburtsland und Staatsangehörigkeit
Der Anteil der in Deutschland geborenen Tuberkulosepatienten liegt nur bei 47% (77 Personen). Etwa 68%
der Erkrankten hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Aus den Zahlen wird deutlich, dass bei alleiniger
Betrachtung der Staatsangehörigkeit, das Problem der Migration unterschätzt wird. Von den betroffenen
ausländischen Mitbürgern mit einer Tuberkuloseerkrankung stammten die meisten aus der Türkei und Osteuropa.
Resistenzsituationen
Bei Tuberkulosefällen mit kulturell nachgewiesenen Erregern des Mycobacterium-tuberculosis-Komplexes
erfolgen auch Auswertungen zur Resistenzlage gegenüber den 5 Erstrang-Antituberkulostatika. Das Ergebnis
der Resistenzbestimmungen in den Jahren 2001 bis 2004 für die 165 Neuerkrankungen an Tuberkulose im
Rhein-Sieg-Kreis ist in der nachfolgenden Grafik aufgeführt.
Alle 5 Erstrang-Antituberkulostatika weisen inzwischen Resistenzen auf. Die höchste Resistenzquote (11 von
120 getesteten Stämmen) wurde beim Erstrang-Medikament Isoniazid festgestellt. Am zweithäufigsten war
die Resistenz gegenüber Streptomycin mit 10 von 119 getesteten Stämmen. Eine Resistenz gegen Rifampizin
und Pyrazinamid wurde jeweils in 3 Fällen gefunden. Nur in 2 Fällen fand sich eine Resistenz gegenüber
Etambutol.
Erstmals fand sich im Rhein-Sieg-Kreis eine Multiresistenz gegenüber den 5 Erstrang-Medikamenten in 2
Fällen. In den Vorjahren 2001 bis 2003 waren nur 2-fach-Resistenzen in 2 Fällen gefunden worden und zwar
in einem Fall gegen Isoniazid und Rifampizin sowie in einem weiteren Fall gegen Isoniazid und Streptomycin.
Somit ist im Jahr 2004 die vom Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose angegebene
zunehmende Multiresistenz der Tuberkulose 2004 auch erstmalig im Rhein-Sieg-Kreis angekommen. Da laut
Studie des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose der Anteil der multiresistenten Tuberkulosen insbesondere durch Einschleppung aus den osteuropäischen Ländern weiterhin zunimmt, muss
zukünftig auch im Rhein-Sieg-Kreis mit einem weiteren Steigen der Zahl von multiresistenten Fällen gegenüber den 5 Erstrang-Medikamenten gerechnet werden.
45W
Geburtsland
Deutschland
Türkei
Russische Föderation
Marocco
Jugoslawien
Kasachstan
Somalia
Demokratische Republik Kongo
Kroatien
Afghanistan
Bosnien-Herzegowina
Ukraine
Afrika
Albanien
Angola
Bangladesh
China
Costa Rica
Ghana
Griechenland
Indien
Iran
Madagaskar
Mazedonien
Philippinen
Polen
Portugal
Rumänien
Spanien
Sri Lanka
Thailand
Vietnam
Staatsangehörigkeit
Deutschland
Türkei
Marocco
Somalia
Jugoslawien
Demokratische Republik Kongo
Kroatien
Russische Föderation
Afghanistan
Bosnien-Herzegowina
Mazedonien
Ukraine
Albanien
Angola
Bangladesh
Costa Rica
Griechenland
Indien
Iran
Kasachstan
Madagaskar
Philippinen
Portugal
Spanien
Sri Lanka
Thailand
Vietnam
77
20
10
7
6
6
6
4
3
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
165
95
21
6
6
5
3
3
3
2
2
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
165
Tab. 4.6.1: Geburtsland und Staatsangehörigkeit der Tuberkulose-Erkrankten im Rhein-Sieg-Kreis
140
120
130
120
126
119
111
100
80
60
39
40
20
0
28
11
51
51
3
10
3
30
29
26
2
21
6
1
10
51
INH
RMP
PZA
EMB
SM
empfindlich
120
130
111
126
119
resistent
11
3
3
2
10
1
intermediär
keine Prüfung
durchgeführt
28
26
39
29
30
nicht ermittelbar
5
5
10
6
5
Abb. 4.6.3: Resistenzsituation der Tuberkulose-Erreger im Rhein-Sieg-Kreis
X46
Anlage 1 Auszug IfSG
§6
Meldepflichtige Krankheiten
(1) Namentlich ist zu melden:
1. der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an
a) Botulismus
b) Cholera
c) Diphtherie
d) humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen
e) akuter Virushepatitis
f) enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS)
g) virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
h) Masern
i) Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
j) Milzbrand
k) Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)
l) Pest
m) Tollwut
n) Typhus abdominalis/Paratyphus
sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht
vorliegt,
2. der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen
Gastroenteritis, wenn
a) eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 ausübt,
b) zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder
vermutet wird,
3. der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung,
4. die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung
eines solchen Tieres oder Tierkörpers,
5. soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten
a) einer bedrohlichen Krankheit oder
b) von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder
vermutet wird,
wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht
kommen, die nicht in § 7 genannt sind.
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 8, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 oder 3 oder Abs. 4 zu erfolgen.
(2) Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Nr. 1 hinaus mitzuteilen, wenn Personen, die an einer
behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung verweigern oder abbrechen. Die Meldung nach Satz 1 hat
gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(3) Dem Gesundheitsamt ist unverzüglich das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer
Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, als Ausbruch nichtnamentlich zu melden. Die Meldung nach Satz 1 hat
gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 und 4 Satz 3 zu erfolgen.
§7
Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern
(1) Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden,
soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen:
1. Adenoviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis im Konjunktivalabstrich
2. Bacillus anthracis
3. Borrelia recurrentis
4. Brucella sp.
5. Campylobacter sp., darmpathogen
6. Chlamydia psittaci
7. Clostridium botulinum oder Toxinnachweis
8. Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend
9. Coxiella burnetii
10. Cryptosporidium parvum
11. Ebolavirus
12. a)Escherichia coli, enterohämorrhagische Stämme (EHEC)
b)Escherichia coli, sonstige darmpathogene Stämme
13. Francisella tularensis
14. FSME-Virus
15. Gelbfiebervirus
16. Giardia lamblia
17. Haemophilus influenzae; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor oder Blut
18. Hantaviren
19. Hepatitis-A-Virus
20. Hepatitis-B-Virus
21. Hepatitis-C-Virus; Meldepflicht für alle Nachweise, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt
47W
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
Hepatitis-D-Virus
Hepatitis-E-Virus
Influenzaviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis
Lassavirus
Legionella sp.
Leptospira interrogans
Listeria monocytogenes; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Blut, Liquor oder anderen normalerweise sterilen
Substraten sowie aus Abstrichen von Neugeborenen
29. Marburgvirus
30. Masernvirus
31. Mycobacterium leprae
32. Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis; Meldepflicht für den direkten Erregernachweis sowie
nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum
33. Neisseria meningitidis; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder
anderen normalerweise sterilen Substraten
34. Norwalk-ähnliches Virus; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Stuhl
35. Poliovirus
36. Rabiesvirus
37. Rickettsia prowazekii
38. Rotavirus
39. Salmonella Paratyphi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise
40. Salmonella Typhi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise
41. Salmonella, sonstige
42. Shigella sp.
43. Trichinella spiralis
44. Vibrio cholerae O 1 und O 139
45. Yersinia enterocolitica, darmpathogen
46. Yersinia pestis
47. andere Erreger hämorrhagischer Fieber.
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(2) Namentlich sind in dieser Vorschrift nicht genannte Krankheitserreger zu melden, soweit deren örtliche und zeitliche Häufung
auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und
Abs. 4, § 9 Abs. 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(3) Nichtnamentlich ist bei folgenden Krankheitserregern der direkte oder indirekte Nachweis zu melden:
1. Treponema pallidum
2. HIV
3. Echinococcus sp.
4. Plasmodium sp.
5. Rubellavirus; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen
6. Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen.
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4 Satz 1 zu erfolgen.
§8
Zur Meldung verpflichtete Personen
(1) Zur Meldung oder Mitteilung sind verpflichtet:
1. im Falle des § 6 der feststellende Arzt; in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen der stationären Pflege ist für die
Einhaltung der Meldepflicht neben dem feststellenden Arzt auch der leitende Arzt, in Krankenhäusern mit mehreren
selbständigen Abteilungen der leitende Abteilungsarzt, in Einrichtungen ohne leitenden Arzt der behandelnde Arzt verantwortlich,
2. im Falle des § 7 die Leiter von Medizinaluntersuchungsämtern und sonstigen privaten oder öffentlichen Untersuchungsstellen
einschließlich der Krankenhauslaboratorien,
3. im Falle der §§ 6 und 7 die Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik, wenn ein Befund erhoben wird,
der sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Vorliegen einer meldepflichtigen Erkrankung oder Infektion durch einen
meldepflichtigen Krankheitserreger schließen lässt,
4. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 4 und im Falle des § 7 Abs. 1 Nr. 36 bei Tieren, mit denen Menschen Kontakt gehabt haben, auch der
Tierarzt,
5. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 und Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs, der für die Berufsausübung
oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung erfordert,
6. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Kapitän eines Seeschiffes,
7. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 die Leiter von Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Heimen, Lagern oder
ähnlichen Einrichtungen,
8. im Falle des § 6 Abs. 1 der Heilpraktiker.
(2) Die Meldepflicht besteht nicht für Personen des Not- und Rettungsdienstes, wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich
geleitete Einrichtung gebracht wurde. Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1 Nr. 5 bis 7 bezeichneten Personen nur, wenn ein
Arzt nicht hinzugezogen wurde.
(3) Die Meldepflicht besteht nicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte und andere
als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden. Satz 1 gilt auch für Erkrankungen, bei denen der Verdacht bereits
gemeldet wurde.
(4) Absatz 1 Nr. 2 gilt entsprechend für Personen, die die Untersuchung zum Nachweis von Krankheitserregern außerhalb des
Geltungsbereichs dieses Gesetzes durchführen lassen.
X48
(5) Der Meldepflichtige hat dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen, wenn sich eine Verdachtsmeldung nicht bestätigt hat.
§9
Namentliche Meldung
(1) Die namentliche Meldung durch eine der in § 8 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 8 genannten Personen muss folgende Angaben enthalten:
1. Name, Vorname des Patienten
2. Geschlecht
3. Tag, Monat und Jahr der Geburt
4. Anschrift der Hauptwohnung und, falls abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes
5. Tätigkeit in Einrichtungen im Sinne des § 36 Abs. 1 oder 2; Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 bei akuter Gastroenteritis, akuter
Virushepatitis, Typhus abdominalis/ Paratyphus und Cholera
6. Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 33
7. Diagnose beziehungsweise Verdachtsdiagnose
8. Tag der Erkrankung oder Tag der Diagnose, gegebenenfalls Tag des Todes
9. wahrscheinliche Infektionsquelle
10. Land, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurde; bei Tuberkulose Geburtsland und Staatsangehörigkeit
11. Name, Anschrift und Telefonnummer der mit der Erregerdiagnostik beauftragten Untersuchungsstelle
12. Überweisung in ein Krankenhaus beziehungsweise Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung der
stationären Pflege und Entlassung aus der Einrichtung, soweit dem Meldepflichtigen bekannt
13. Blut-, Organ- oder Gewebespende in den letzten sechs Monaten
14. Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden
15. bei einer Meldung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 die Angaben nach § 22 Abs. 2.
Bei den in § 8 Abs. 1 Nr. 4 bis 8 genannten Personen beschränkt sich die Meldepflicht auf die ihnen vorliegenden Angaben.
(2) Die namentliche Meldung durch eine in § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 genannte Person muss folgende Angaben enthalten:
1. Name, Vorname des Patienten
2. Geschlecht, soweit die Angabe vorliegt
3. Tag, Monat und Jahr der Geburt, soweit die Angaben vorliegen
4. Anschrift der Hauptwohnung und, falls abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes, soweit die Angaben vorliegen
5. Art des Untersuchungsmaterials
6. Eingangsdatum des Untersuchungsmaterials
7. Nachweismethode
8. Untersuchungsbefund
9. Name, Anschrift und Telefonnummer des einsendenden Arztes beziehungsweise des Krankenhauses
10. Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden.
Der einsendende Arzt hat bei einer Untersuchung auf Hepatitis C dem Meldepflichtigen mitzuteilen, ob ihm eine chronische
Hepatitis C bei dem Patienten bekannt ist.
(3) Die namentliche Meldung muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis gegenüber dem für
den Aufenthalt des Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt, im Falle des Absatzes 2 gegenüber dem für den Einsender
zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. Eine Meldung darf wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden. Die
Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat unverzüglich nach deren Vorliegen zu erfolgen. Liegt die Hauptwohnung oder der
gewöhnliche Aufenthaltsort der betroffenen Person im Bereich eines anderen Gesundheitsamtes, so hat das unterrichtete
Gesundheitsamt das für die Hauptwohnung, bei mehreren Wohnungen das für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Kapitän eines Seeschiffes meldet unterwegs festgestellte meldepflichtige
Krankheiten an den Flughafen- oder Hafenarzt des inländischen Ziel- und Abfahrtsortes. Die dort verantwortlichen Ärzte melden an
das für den jeweiligen Flughafen oder Hafen zuständige Gesundheitsamt.
(5) Das Gesundheitsamt darf die gemeldeten personenbezogenen Daten nur für seine Aufgaben nach diesem Gesetz verarbeiten
und nutzen. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Kenntnis für das Gesundheitsamt zur Erfüllung der in seiner
Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, Daten zu § 7 Abs. 1 Nr. 21 spätestens jedoch nach drei Jahren.
§ 10
Nichtnamentliche Meldung
(1) Die nichtnamentliche Meldung nach § 7 Abs. 3 muss folgende Angaben enthalten:
1. im Falle des § 7 Abs. 3 Nr. 2 eine fallbezogene Verschlüsselung gemäß Absatz 2
2. Geschlecht
3. Monat und Jahr der Geburt
4. erste drei Ziffern der Postleitzahl der Hauptwohnung
5. Untersuchungsbefund
6. Monat und Jahr der Diagnose
7. Art des Untersuchungsmaterials
8. Nachweismethode
9. wahrscheinlicher Infektionsweg, wahrscheinliches Infektionsrisiko
10. Land, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurde
11. Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden
12. bei Malaria Angaben zur Expositions- und Chemoprophylaxe.
Der einsendende Arzt hat den Meldepflichtigen insbesondere bei den Angaben zu den Nummern 9, 10 und 12 zu unterstützen. Die
nichtnamentliche Meldung nach § 6 Abs. 3 muss die Angaben nach den Nummern 5, 9 und 11 sowie Name und Anschrift der
betroffenen Einrichtung enthalten.
49W
(2) Die fallbezogene Verschlüsselung besteht aus dem dritten Buchstaben des ersten Vornamens in Verbindung mit der Anzahl
der Buchstaben des ersten Vornamens sowie dem dritten Buchstaben des ersten Nachnamens in Verbindung mit der Anzahl der
Buchstaben des ersten Nachnamens. Bei Doppelnamen wird jeweils nur der erste Teil des Namens berücksichtigt; Umlaute
werden in zwei Buchstaben dargestellt. Namenszusätze bleiben unberücksichtigt.
(3) Bei den in § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 5 genannten Personen beschränkt sich der Umfang der Meldung auf die ihnen vorliegenden
Angaben.
(4) Die nichtnamentliche Meldung nach § 7 Abs. 3 muss innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Robert Koch-Institut erfolgen.
Es ist ein vom Robert Koch-Institut erstelltes Formblatt oder ein geeigneter Datenträger zu verwenden. Für die nichtnamentliche
Meldung nach § 6 Abs. 3 gilt § 9 Abs. 3 Satz 1 bis 3 entsprechend.
(5) Die Angaben nach Absatz 2 und die Angaben zum Monat der Geburt dürfen vom Robert Koch-Institut lediglich zu der Prüfung
verarbeitet und genutzt werden, ob verschiedene Meldungen sich auf dieselbe Person beziehen. Sie sind zu löschen, sobald nicht
mehr zu erwarten ist, dass die damit bewirkte Einschränkung der Prüfungen nach Satz 1 eine nicht unerhebliche Verfälschung der
aus den Meldungen zu gewinnenden epidemiologischen Beurteilung bewirkt, jedoch spätestens nach zehn Jahren.
§ 73
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 6 Abs. 1 oder § 7, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1, eine Meldung nicht, nicht
richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
2.
entgegen § 6 Abs. 2, § 34 Abs. 5 Satz 1 oder § 43 Abs. 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
macht,
3.
entgegen § 16 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 26 Abs. 1, § 36 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 4
Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 2 Satz 1, oder § 51 Satz 2 ein Grundstück,
einen Raum, eine Anlage, eine Einrichtung, ein Verkehrsmittel oder einen sonstigen Gegenstand nicht zugänglich macht,
4.
entgegen § 16 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 26 Abs. 1, § 36 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 4
Satz 1, § 29 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, oder § 41 Abs. 1 Satz 3, auch in
Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 2 Satz 1, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig erteilt,
5.
entgegen § 16 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 26 Abs. 1, § 36 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 4
Satz 1, eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
6.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 17 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 4 Satz 1, § 17 Abs. 3
Satz 1, § 26 Abs. 2 Satz 1 oder 2, auch in Verbindung mit § 29 Abs. 2 Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer
Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, § 26 Abs. 3 Satz 2, § 28 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach
§ 32 Satz 1, oder § 34 Abs. 8 oder 9 zuwiderhandelt,
7.
entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 ein Mittel oder ein Verfahren anwendet,
8.
entgegen § 22 Abs. 1 Satz 1 oder 2 eine Eintragung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt oder eine
Impfbescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausstellt,
9.
entgegen § 23 Abs. 1 Satz 1 oder 2 dort genannte Infektionen oder das Auftreten von Krankheitserregern nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise aufzeichnet oder diese Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre
aufbewahrt,
10. entgegen § 23 Abs. 1 Satz 3 Einsicht nicht gewährt,
11. entgegen § 26 Abs. 3 Satz 1 eine Untersuchung nicht gestattet,
12. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, Zutritt nicht gestattet,
13. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit Satz 4 oder einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, § 49 Abs. 1 Satz 1
oder § 50 Satz 1 oder 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
14. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Abs. 3, eine dort genannte Tätigkeit ausübt, einen Raum betritt,
eine Einrichtung benutzt oder an einer Veranstaltung teilnimmt,
15. ohne Zustimmung nach § 34 Abs. 2 einen Raum betritt, eine Einrichtung benutzt oder an einer Veranstaltung teilnimmt,
16. entgegen § 34 Abs. 4 für die Einhaltung der dort genannten Verpflichtungen nicht sorgt,
17. entgegen § 34 Abs. 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, das Gesundheitsamt nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig benachrichtigt,
18. entgegen § 35 Satz 1 oder § 43 Abs. 4 Satz 1 eine Belehrung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt,
19. entgegen § 36 Abs. 4 Satz 6 eine Untersuchung nicht duldet,
20. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 7, eine Person beschäftigt,
21. entgegen § 43 Abs. 5 Satz 2 einen Nachweis oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt,
22. einer vollziehbaren Auflage nach § 47 Abs. 3 Satz 1 zuwiderhandelt,
23. entgegen § 51 Satz 2 ein Buch oder eine sonstige Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, Einsicht nicht gewährt oder eine
Prüfung nicht duldet oder
X50
24. einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 5 Satz 1, § 20 Abs. 6 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 3
oder 5 oder § 53 Abs. 1 Nr. 2 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt,
soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8, 9 und 21 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert
Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden.
51W
Anlage 2 Meldebögen
X52
53W
X54
55W
Anlage 3 Liste der zu erfassenden Erreger gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 (Stand 11/2000)
Erregerspezies
1 S. aureus
2 S. pneumoniae
3 E. faecalis
E. faecium
4 E. coli
Klebsiella spp.
Zu erfassen ist die Resistenz (auch Einzel-R) gegen folgende
Substanzen, sofern im Rahmen der klinisch-mikrobiologischen
Diagnostik getestet
Vancomycin, Oxacillin, Gentamicin, Chinolon Gr. IV (z.B. Moxifloxacin),
Teicoplanin, Quinupristin/Dalfopristin
Vancomycin, Penicillin (Oxacillin 1 µg), Cefotaxim, Erythromycin,
Chinolon Gr. IV (z.B. Moxifloxacin)
Vancomycin, Gentamicin (“high level”: Gentamicin 500 mg/l;
Streptomycin 1000 mg/l (Mikrodil.) bzw.2000 mg/l (Agardilution)),
Teicoplanin
E. faecium: zusätzlich Quinupristin/Dalfopristin
Imipenem/Meropenem, Chinolon Gr.II (z.B. Ciprofloxacin), Amikacin,
Ceftazidim, Piperacillin/Tazobactam, Cefotaxim oder analoge
Testsubstanz
Imipenem/Meropenem, Chinolon Gr.II (z.B. Ciprofloxacin), Amikacin
5 Enterobacter
cloacae
Citrobacter spp.
Serratia marcescens
6 P. aeruginosa
Imipenem/Meropenem, Chinolon Gr.II (z.B. Ciprofloxacin), Amikacin,
A.baumannii
Ceftazidim, Piperacillin/Tazobactam
7 S.maltophilia
Chinolon Gr. II (z.B. Ciprofloxacin), Amikacin, Ceftazidim, Piperacillin/
Tazobactam, Cotrimoxazol
8 Candida spp.*
Fluconazol
* Erfassung nur in Einrichtungen mit hämatologisch-onkologischen Abteilungen, auch von primär
resistenten Spezies
Leitresistenzen sind fett gedruckt und unterstrichen.
Weitere Informationen:
http://www.rki.de/INFEKT/IFSG/NOSO.HTM
X56
Literaturverzeichnis
Meldepflichtige Infektionskrankheiten in Nordrhein-Westfalen Jahresbericht 2003, Zentralstelle für die
Überwachung von Infektionskrankheiten NRW
Hrsg.: Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (lögd),
Bielefeld, Dezember 2004
Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2003
Hrsg.: Robert Koch-Institut, Berlin, 2004
Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- und Todesfällen und
Nachweisen von Krankheitserregern, Ausgabe 2004
Hrsg.: Robert Koch-Institut, Berlin, 2004
Bales/Baumann/Schnitzler, Infektionsschutzgesetz, Kommentar und Vorschriftensammlung, 2., überarbeitete
Auflage, Verlag W. Kohlhammer
Robert Koch-Institut: SurvStat, www3.rki.de/Survstat, Datenstand: 26.01.2005
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (lögd):
Infektionsberichte NRW, www.loegd.nrw.de/1aim-berichte/index.html
57W
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Tab. 3.1.1: Inzidenz der namentlichen Meldungen je Bundesland 2004 ....................................................12
Abb. 3.1.1: Inzidenz der namentlichen Meldungen Rhein-Sieg-Kreis 2003/2004........................................12
Tab. 3.1.2: Inzidenz der namentlichen Meldungen je Kreis/kreisfreie Stadt in NRW im Jahre 2004 .............12
Abb. 3.2.1: Gemeldete Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis .....................................................................13
Abb. 3.2.2: Häufigkeitsverteilung der gemeldeten Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis 2004.......................13
Abb. 3.3.1: Alters- und Geschlechtsverteilung der gemeldeten Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis 2004.....14
Abb. 4.1.1: Häufigkeitsverteilung der Erreger von Darminfektionen im Rhein-Sieg-Kreis ............................15
Tab. 4.1.1.1: Übermittelte Salmonellen-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004..................................16
Abb. 4.1.1.1: geografische Verteilung der Salmonellosen im Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2004 .....................17
Abb. 4.1.1.2: saisonale Verteilung der Salmonellosen in NRW .................................................................17
Abb. 4.1.1.3: Altersverteilung der gemeldeten Salmonellosen im Rhein-Sieg-Kreis ....................................17
Tab. 4.1.2.1: Übermittelte Campylobacter-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004..............................18
Abb. 4.1.2.1: geografische Verteilung der Campylobacteriosen im Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2004 .............19
Abb. 4.1.2.2: saisonale Verteilung der Campylobacteriosen in NRW .........................................................19
Abb. 4.1.2.3: Altersverteilung der gemeldeten Campylobacteriosen im Rhein-Sieg-Kreis ............................19
Abb. 4.1.3.1: saisonale Verteilung der Yersiniosen in NRW .....................................................................21
Abb. 4.1.3.2: Altersverteilung der gemeldeten Yersiniosen im Rhein-Sieg-Kreis.........................................21
Abb. 4.1.4.1: saisonale Verteilung der Shigellosen in NRW......................................................................23
Abb. 4.1.4.2: Altersverteilung der gemeldeten Shigellosen in NRW ..........................................................23
Abb. 4.1.5.1: saisonale Verteilung der EHEC/HUS Erkrankungen in NRW..................................................25
Abb. 4.1.5.2: Altersverteilung der gemeldeten EHEC/HUS Erkrankungen in NRW ......................................25
Tab. 4.1.6.1: Übermittelte Rotavirus-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 .....................................26
Abb. 4.1.6.1: geografische Verteilung der gemeldeten Rotavirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004...27
Abb. 4.1.6.2: saisonale Verteilung der Rotavirus Erkrankungen in NRW ...................................................27
Abb. 4.1.6.3: Altersverteilung der gemeldeten Rotavirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis ......................27
Tab. 4.1.7.1: Übermittelte Norovirus-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 .....................................28
Abb. 4.1.7.1: geografische Verteilung der gemeldeten Norovirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004 ..29
Abb. 4.1.7.2: saisonale Verteilung der Norovirus Erkrankungen in NRW ...................................................29
Abb. 4.1.7.3: Altersverteilung der gemeldeten Norovirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis ......................29
Abb. 4.2.1: Gesamtzahlen der gemeldeten Hepatitis-Erkrankungen in NRW..............................................30
Abb. 4.2.2: Gesamtzahlen der gemeldeten Hepatitis-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis ............................30
Abb. 4.2.1.1: saisonale Verteilung der Hepatitis A Erkrankungen in NRW .................................................32
Abb. 4.2.1.2: Altersverteilung der gemeldeten Hepatitis A Erkrankungen NRW .........................................32
Abb. 4.2.2.1: geografische Verteilung der gemeldeten Hepatitis B Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004.34
Abb. 4.2.2.2: saisonale Verteilung der Hepatitis B Erkrankungen in NRW .................................................34
Abb. 4.2.2.3: Alters- und Geschlechtsverteilung der gemeldeten Hepatitis B Erkrankungen NRW................34
Tab. 4.2.3.1: Übermittelte Hepatitis-C-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 ...................................35
Abb. 4.2.3.1: geografische Verteilung der gemeldeten Hepatitis C Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004.36
Abb. 4.2.3.2: saisonale Verteilung der Hepatitis C Erkrankungen in NRW .................................................36
Abb. 4.4.1: saisonale Verteilung der Meningokokken Erkrankungen in NRW .............................................39
Abb. 4.4.2: Altersverteilung der gemeldeten Meningokokken Erkrankungen NRW .....................................39
Abb. 4.5.1: saisonale Verteilung der Influenza Erkrankungen in NRW ......................................................41
Abb. 4.5.2: Altersverteilung der gemeldeten Influenza Erkrankungen NRW ..............................................41
Tab. 4.6.1: Übermittelte Tuberkulose-Fälle nach Kategorie der Falldefinition ............................................42
Abb. 4.6.1: Altersverteilung der gemeldeten Tuberkulose-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis .....................43
Abb. 4.6.2: Betroffene Organe bei Tuberkulose-Erkrankungen ................................................................44
Tab. 4.6.1: Geburtsland und Staatsangehörigkeit der Tuberkulose-Erkrankten im Rhein-Sieg-Kreis ............45
Abb. 4.6.3: Resistenzsituation der Tuberkulose-Erreger im Rhein-Sieg-Kreis.............................................45
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