Meldepflichtige Infektionskrankheiten im Rhein-Sieg-Kreis Jahresbericht 2004 X2 Beteiligte MitarbeiterInnen Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Gesundheitsamt Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Dr. Bernd Ehrich Dr. Sylvia Behrens Manfred Böttcher Silvia El Hatri Malte Mestmacher André Neuschäffer Petra Orlob Nadine Sorg Gisela Giebelmeyer 3W Vorwort Im Jahre 2004 wurde erstmals ein umfassender Bericht über meldepflichtige Infektionskrankheiten im RheinSieg-Kreis für das Jahr 2003 herausgegeben. Er ist in den Fachkreisen überwiegend auf positive Resonanz gestoßen. Der nun vorliegende zweite 'Infektionsreport' für das Jahr 2004 soll, wie geplant, eine Fortschreibung des ersten Jahresberichtes sein. Neben der wiederholten Darstellung des Meldevorgangs werden in vergleichbarer Form die Daten für den Rhein-Sieg-Kreis mit denen des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik in Bezug gesetzt. Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat das Gesundheitsamt unter anderem die Verantwortung und die Aufgabe, die ihm übermittelten Daten meldepflichtiger Krankheiten zu bewerten und durch entsprechende eigene Ermittlungen so aufzubereiten, dass sie über die zuständige Landesbehörde zur infektionsepidemiologischen Auswertung an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden können. Die zeitnahe Veröffentlichung dieser Daten auch auf kommunaler Ebene ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung und Bewertung gesundheitspolitischer Präventionskonzepte und für effektive Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung. Zweck dieses Infektionsreports ist es daher nicht nur, diesen gesundheitlichen Aspekt für den Rhein-Sieg-Kreis darzustellen, sondern auch im Sinne einer Qualitätssicherung kritische Hinweise zur Belastbarkeit der Daten zu geben, da diese für eine Interpretation entscheidend ist, und weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen anzuregen. Die Vollständigkeit sowie die Qualität der Überwachung meldepflichtiger Krankheiten sind auf lokaler Ebene unmittelbares Ergebnis einer guten Zusammenarbeit zwischen meldenden Laboratorien, Arztpraxen, Krankenhäusern und dem Gesundheitsamt. All diese Institutionen, die intensiv am Meldesystem mitwirken, übernehmen damit auch eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für den Schutz der Bevölkerung vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten. Dafür möchte ich diesen Einrichtungen an dieser Stelle herzlich danken. Frithjof Kühn Landrat des Rhein-Sieg-Kreises X4 Inhalt Vorwort .......................................................................................................................................... 3 Zusammenfassung ......................................................................................................................... 5 Häufig verwendete Abkürzungen ..................................................................................................6 1 2. 3. Grundlage der Daten .......................................................................................................... 7 Gesetzliche Grundlagen .........................................................................................................7 1.1.1 Meldepflichtige Krankheiten (§ 6 IfSG) ............................................................................7 1.1.2 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern (§ 7 IfSG)............................................8 1.1.3 Weitere Regelungen zur Meldepflicht im IfSG...................................................................8 1.1.4 Nosokomiale Infektionen und Resistenzen (§ 23 IfSG) ......................................................8 1.2 Meldevorgang .......................................................................................................................9 1.3 Falldefinitionen......................................................................................................................9 1.4 Referenzdefinition ...............................................................................................................10 1.1 2.1 2.2 Qualtitätsmanagent.......................................................................................................... 10 Verbesserung der Prozessqualität .........................................................................................10 Verbesserung der Ergebnisqualität........................................................................................11 3.1 3.2 3.3 3.4 Allgemeine Epidemiologie meldepflichtiger Daten im Rhein-Sieg-Kreis ......................... 11 Erkrankungen im regionalen Vergleich...................................................................................11 Überblick Rhein-Sieg-Kreis ...................................................................................................13 Alters- und Geschlechtsverteilung .........................................................................................14 Ausbrüche ..........................................................................................................................14 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Spezielle Auswertung der Daten epidemiologisch bedeutsamer Infektionskrankheiten im Rhein-Sieg-Kreis ...............................................................................................................15 Darminfektionen .................................................................................................................15 4.1.1 Salmonellose (ohne Typhus und Paratyphus) .................................................................16 4.1.2 Campylobacteriose ......................................................................................................18 4.1.3 Yersiniose ...................................................................................................................20 4.1.4 Shigellose ...................................................................................................................22 4.1.5 EHEC..........................................................................................................................24 4.1.6 Rotavirus-Erkrankungen...............................................................................................26 4.1.7 Norovirus-Erkrankungen (Norwalk-Like-Virus-Infection) ..................................................28 Hepatitiden.........................................................................................................................30 4.2.1 Hepatitis A ..................................................................................................................31 4.2.2 Hepatitis B ..................................................................................................................33 4.2.3 Hepatitis C ..................................................................................................................35 Masern ...............................................................................................................................37 Meningokokken-Erkrankungen..............................................................................................38 Influenza ............................................................................................................................40 Tuberkulose........................................................................................................................42 Anlage 1 Auszug IfSG.................................................................................................................. 46 Anlage 2 Meldebögen.................................................................................................................. 51 Anlage 3 Liste der zu erfassenden Erreger gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 (Stand 11/2000) .............. 55 Literaturverzeichnis ..................................................................................................................... 56 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis .......................................................................................... 57 5W Zusammenfassung Im nachfolgenden Infektionsreport des Rhein-Sieg-Kreises werden die infektionsepidemiologischen Erkenntnisse des Jahres 2004 aus lokaler Sicht dargestellt und mit den Daten des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik in Bezug gesetzt. Die Epidemiologie der übermittelten meldepflichtigen Krankheiten unterschied sich im Jahre 2004 zwischen den Bundesländern, den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen und den einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises deutlich. NRW-weit liegt der Rhein-Sieg-Kreis weiterhin in der unteren Hälfte der allgemeinen Meldeinzidenz, zeigte aber im Jahr 2004 eine deutliche Zunahme. Insgesamt stieg die Zahl der gemeldeten Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis gegenüber 2003 um mehr als 23 %. Wie in den Vorjahren entfielen fast 85 % der Meldungen im Jahre 2004 auf Erkrankungen an infektiöser Gastroenteritis. An zweiter Stelle rangierten die Virushepatitiden mit mehr als 12 %. Die Tuberkulose war mit 2,6 % der Fälle das dritthäufigste Erkrankungsbild. Alle übrigen Erkrankungen traten nur als Einzelfälle auf (z.B. Meningokokken-Erkrankungen, CJK, Listeriose, Adenovirus-Keratokonjunktivitis, FSME, Hantavirus-Erkrankung, Legionellose, Influenza). Trotz der bisherigen Erfolge bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zeigt sich, dass u.a. neu entdeckte Erreger übertragbarer Krankheiten (z.B. Noroviren) und das zunehmende Auftreten von antibiotikaresistenten Erregern (z.B. MRSA) durch hygienische und therapeutische Probleme große Teile der Bevölkerung bedrohen oder zumindest in Sorge versetzen. So wurden im Jahr 2002 im Rhein-Sieg-Kreis erstmals Norovirus-Erkrankungen gemeldet. In den folgenden Jahren stiegen die Meldezahlen explosionsartig an, so auch 2004 u.a. begründet durch einen Ausbruch in einem Altenheim mit allein über 100 Erkrankungen. Damit haben sich die Norovirus-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis in kürzester Zeit auf den zweiten Platz der häufigsten Infektionskrankheiten vorgeschoben. Infektiöse Darmerkrankungen stehen weiterhin deutlich an erster Stelle der meldepflichtigen Krankheiten. In den letzten Jahren ergab sich bei den akuten infektiösen Gastroenteritiden im Rhein-Sieg-Kreis - wie auch insgesamt in NRW - eine deutliche Verschiebung des bakteriellen und viralen Erregerspektrums, sowohl absolut als auch relativ. Nahmen die gemeldeten Salmonellose-Fälle weiter ab, so war eine Zunahme der übrigen, insbesondere der viralen Erreger festzustellen. Im Jahr 2004 fiel besonders der starke Anstieg der Campylobacteriose und der Norovirus-Erkrankungen auf. Hohe Mobilität der Menschen und die Migration großer Bevölkerungsgruppen führen dazu, dass sich auch alte Krankheitserreger in unseren Breiten wieder vermehrt ausbreiten können. So ist zu erklären, dass z.B. die Meldezahlen der Hepatitis A im Vergleich zu den Vorjahren erstmals wieder deutlich angestiegen sind u.a. durch einen lebensmittelassoziierten Hepatitis-A-Ausbruch im südlichen Nordrhein-Westfalen (u.a. auch betroffen der nord-östliche Rhein-Sieg-Kreis) im März/April 2004 und einer Häufung reiseassoziierter Hepatitis A Erkrankungen u.a. bei Ägypten-Urlaubern im August 2004. Die Inzidenz der Hepatitis B und C war 2004 im Rhein-Sieg-Kreis mehr als doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Eine eindeutige Ursache dafür ist nicht zu erkennen. Die Unterschiede könnten auf dem unterschiedlichen Meldeverhalten der Ärzte oder einer unterschiedlichen Verbreitung von Risikoverhalten (z.B. intravenöser Drogengebrauch, homosexuelle Sexualkontakte) in bestimmten Regionen basieren. Die höhere Inzidenz bei Männern im Vergleich zu Frauen könnte darin begründet sein, dass bei den sexuellen Übertragungswegen Männer deutlich überrepräsentiert sind. Masern-Erkrankungen zeigten in den letzten Jahren eine deutlich fallende Tendenz. 2004 wurde im RheinSieg-Kreis kein Fall mehr gemeldet. Als Gründe für diese positive Entwicklung sind u.a. anzunehmen, dass die Impfraten bei Masern, Mumps und Röteln in den vergangenen Jahren weiter angestiegen sind und besonders bei der 2. Impfung einen kräftigen Zuwachs erreicht haben. Da eine Reihe von Informations- und Aufklärungskampagnen zum Impfen (z.B. Nationale Impfwochen) sowie konkrete Angebote von den Gesundheitsämtern zur Schließung von Impflücken vor allem in den letzten beiden Jahren auf die Erhöhung der Impfmotivation gerichtet waren, ist zu hoffen, dass dieser positive Trend weiter anhält. X6 Die Influenza-Saison 2003/2004 war gekennzeichnet durch einen im Vergleich zu den Vorjahren milden Verlauf. Wie schon in den vergangenen Jahren traten erste, vereinzelte Erkrankungsfälle gegen Ende des Jahres 2003 auf. Mit Beginn des Jahres 2004 stieg die Zahl der Influenza-Nachweise langsam an. In der 6. KW wurde die höchste Erkrankungsaktivität in NRW erreicht. Im Rhein-Sieg-Kreis wurde lediglich ein der Referenzdefinition entsprechender Fall gemeldet. Die Tuberkulose gehört in der Bundesrepublik Deutschland immer noch zu den häufigsten meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Aufgrund der Komplexität der Diagnosestellung, der umfangreichen Ermittlungen bei Erkrankten und Kontaktpersonen (sogenannte Umgebungsuntersuchung) sowie der Dauer der Nachverfolgung der Fälle über sechs oder mehr Monate, nimmt diese Erkrankung weiterhin einen besonderen Platz unter den Infektionskrankheiten ein. Die Zahl der Tuberkulose-Neuerkrankungen ist im ganzen Bundesgebiet sowie in Nordrhein-Westfalen als auch im Rhein-Sieg-Kreis von der Tendenz allerdings her weiterhin fallend. Die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis liegt bei 35 gemeldeten Neuerkrankungsfällen im Jahr 2004 unter 6 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner und liegt damit deutlich unter der Landes- und Bundesinzidenz. Häufig verwendete Abkürzungen AIDS Acquired Immune Deficiency Syndrome, erworbenes Immundefizienz-Syndrom CJK/vCJK Creutzfeldt-Jakob-Krankheit/ Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit EHEC Enterohämorrhagische Escherichia coli HIV Humanes Immundefizienz-Virus HUS Hämolytisch-urämisches Syndrom IfSG Infektionsschutzgesetz LÖGD Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen RKI Robert Koch-Institut SurvNet@RKI© Software zur Bearbeitung, Übermittlung und Auswertung von Meldedaten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, die vom RKI entwickelt wurde SurvStat@RKI©Software zur Auswertung von Meldedaten, die das RKI der Fachöffentlichkeit online im Internet zur Verfügung stellt 7W 1 Grundlage der Daten Die dargestellten Daten und Auswertungen des vorliegenden Infektionsreports beziehen sich auf solche Melde- und Mitteilungsfälle, die dem Gesundheitsamt nach den Regelungen des IfSG in den Jahren 2001 bis 2004 zugegangen sind. Aufgrund der Meldedaten lässt sich auf Kreisebene allerdings nur schwerlich beurteilen, wie gut das Meldewesen von den initialen Meldern, d.h. den Ärzten und Laboratorien umgesetzt wird. Während bei den Laboratorien weniger Probleme bestehen dürften, da die Abwicklung der Meldung i.d.R. Bestandteil der LaborEDV ist und automatisiert abläuft, lassen Beobachtungen vermuten, dass weiterhin bei vielen ärztlichen Meldern noch Unsicherheit über Meldetatbestände herrscht. Vermutlich wird trotz gesetzlicher Meldepflicht nicht jede meldepflichtige Erkrankung tatsächlich gemeldet. Hinzu kommt, dass nicht in jedem Fall einer infektiösen Erkrankung der Patient einen Arzt aufsucht (z.B. bei Durchfallerkrankungen) bzw. bei einem Arztbesuch wird nicht immer eine mikrobiologische Diagnostik durchgeführt. 1.1 Gesetzliche Grundlagen Das am 01. Januar 2001 in Kraft getretene IfSG (Auszug siehe Anlage 1) regelt, welche Krankheiten und labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. 1.1.1 Meldepflichtige Krankheiten (§ 6 IfSG) Der Katalog der meldepflichtigen Infektionskrankheiten wurde gegenüber früheren Regelungen deutlich reduziert. An das zuständige Gesundheitsamt sind unverzüglich und namentlich zu melden: Der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Botulismus Cholera Creutzfeld-Jakob-Krankheit (CJK/vCJK) Diphtherie Hämorrhagischen Fieber, virusbedingt Hepatitis, akute virale HUS (hämolytisch-urämisches Syndrom, enteropathisch) X Masern X Meningokokken-Meningitis/ -Sepsis X Milzbrand X Paratyphus X Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt) X X X X X X X X X X X Pest Typhus abdominalis Tollwut Tuberkulose X mikrobiell bedingter Lebensmittelvergiftung oder akuter infektiöser Gastroenteritis X bedrohliche andere Infektionskrankheit X Erkrankungshäufung (zwei oder mehr Erkrankungen, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang vermutet wird) X gesundheitliche Schädigung nach Impfung Zur Meldung verpflichtete Person ist grundsätzlich der die nach § 6 IfSG meldepflichtige Krankheit feststellende Arzt. In Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen der stationären Pflege ist für die Einhaltung der Meldepflicht neben dem feststellenden Arzt auch der leitende Arzt, in Krankenhäusern mit mehreren selbständigen Abteilungen der leitende Abteilungsarzt, in Einrichtungen ohne leitenden Arzt der behandelnde Arzt verantwortlich. Für niedergelassene Ärzte ist es sicher wichtig zu wissen, dass bei einer meldepflichtigen Erkrankung oder Verdacht auf eine solche Erkrankung das sog. Laborbudget nicht belastet wird, wenn die Ausschlussziffer 32006 (EBM 2000 plus) im Abschnitt O I/II bzw. O III des Überweisungs-/Abrechnungsscheins für Laboruntersuchungen angegeben wird. Dies gilt unabhängig vom Ergebnis der Untersuchung. X8 1.1.2 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern (§ 7 IfSG) Der Nachweis von 47 Erregern ist namentlich zu melden, daneben aber – analog zu den Infektionserkrankungen – auch solche Erreger, deren örtliche wie auch zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist. Nichtnamentlich und direkt an das RKI ist hingegen der Nachweis folgender Krankheitserreger zu melden: Treponema pallidum, HIV, Echinococcus sp., Plasmodium sp., Rötelnvirus (nur bei konnataler Infektion), Toxoplasma gondii (nur bei konnataler Infektion). Zur Meldung des Nachweises der nach § 7 IfSG meldepflichtigen Erreger sind neben den Leitern von öffentlichen und privaten Untersuchungsstellen auch die Leiter von Krankenhauslaboratorien verpflichtet. 1.1.3 Weitere Regelungen zur Meldepflicht im IfSG § 8 IfSG bestimmt den Personenkreis, der die in den §§ 6 und 7 geregelten Melde- und Mitteilungspflichten zu erfüllen hat. § 9 IfSG enthält detaillierte Angaben über den Inhalt einer Meldung und bestimmt, dass eine Meldung unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen muss. Für den Fall, dass meldepflichtige Tatbestände von verschiedenen Personen festgestellt werden, legt § 8 eine Rangfolge der meldepflichtigen Personen fest. Parallele Meldepflichten bestehen insbesondere dann, wenn ein Patient mehrere Ärzte in Anspruch nimmt oder in ein Krankenhaus eingewiesen wird. Voraussetzung für die Aufhebung der Meldepflicht ist, dass dem Meldepflichtigen ein schriftlicher Nachweis vorliegt, dass eine Meldung bereits erfolgt ist. Des Weiteren setzt die Befreiung von der Meldepflicht voraus, dass der zweite Meldepflichtige nur solche im Meldekatalog enthaltenen Angaben feststellt, die der erste Meldepflichtige bereits gemeldet hat. Meldungen von einem Arzt und einem Untersuchungs-Labor sind in den Fällen, in denen sowohl die Krankheit nach § 6 IfSG als auch der Krankheitserregernachweis nach § 7 IfSG meldepflichtig sind, nicht als Doppelmeldungen anzusehen. Ein Labor wird regelmäßig auf Grund seiner Untersuchungen Erkenntnisse über den Krankheitserreger erhalten, die dem Arzt bei seiner Meldung noch nicht vorlagen und deshalb dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden müssen. Nach § 73 IfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Meldung entgegen § 6 Abs. 1 oder § 7 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. Derartige Verstöße können mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden. 1.1.4 Nosokomiale Infektionen und Resistenzen (§ 23 IfSG) Leiter von Krankenhäusern und von Einrichtungen für ambulantes Operieren sind verpflichtet, die vom RKI nach § 4 Abs. 2 Nr. 2b (siehe Anlage 3) festgelegten nosokomialen Infektionen und das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen fortlaufend in einer gesonderten Niederschrift aufzuzeichnen und zu bewerten. Die Aufzeichnungen sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Dem zuständigen Gesundheitsamt ist auf Verlangen Einsicht in die Aufzeichnungen zu gewähren. Damit kommt sowohl der nichtnamentlichen Meldung einer Häufung nosokomialer Infektionen (Ausbruch) in allen Einrichtungen mit ambulanten und stationären medizinischen Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu als auch der eigenverantwortlichen Surveillance nosokomialer Infektionen sowie der Erfassung von Erregern mit speziellen Resistenzen in Krankenhäusern und Einrichtungen für ambulantes Operieren. 9W 1.2 Meldevorgang Der Meldevorgang stützt sich auf zwei standardisierte Meldeformulare (siehe Anlage 2): - Meldeformular für meldepflichtige Krankheiten gem. §§ 6, 8, 9 IfSG (Arzt-Meldebogen) - Labor-Meldeformular für Nachweise von Krankheitserregern gem. §§ 7, 8, 9 IfSG (Labor-Meldebogen) Der reguläre Meldeweg sieht vor, dass die Meldungen von Erkrankungen oder Erregernachweisen an das zuständige Gesundheitsamt und von dort über die zuständige Landesstelle an das RKI übermittelt werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Meldungen zuerst dort eintreffen, wo in der Regel die Maßnahmen des Infektionsschutzes zu ergreifen sind, nämlich im Gesundheitsamt. Lediglich die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise (Treponema pallidum, HIV, Echinococcus sp., Plasmodium sp., Rötelnvirus (konnatale Infektion), Toxoplasma gondii (konnatale Infektion)) sind dagegen nichtnamentlich auf speziellen Meldeformularen direkt an das RKI zu melden. 1.3 Falldefinitionen Das IfSG hat für die anonyme, EDV-gestützte Fallübermittlung vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde – in NRW das Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (LÖGD) - grundlegende Neuerungen gebracht. Zum einen sind dies Falldefinitionen und eine Differenzierung der Krankheitsentitäten auf der Basis nachgewiesener Erreger/Serotypen, zum anderen die Erweiterung der pro Fall anzugebenden Merkmale (Variablen) (§ 11 IfSG). Grundanliegen der mit dem IfSG neu geschaffenen und nur für das Gesundheitsamt anzuwendenden RKIFalldefinitionen ist es, für die einzelnen nach §§ 6 und 7 IfSG meldepflichtigen Krankheiten und Erregernachweise nach dem Stand der Wissenschaft zu regeln, welche Kriterien bundeseinheitlich erfüllt sein müssen, um eine Zählung als "Fall" im Berichtswesen über Infektionskrankheiten und damit einen Übermittlungsvorgang an die zuständige Landesbehörde (LÖGD) und das RKI Berlin auszulösen. Bei diesen Kriterien handelt es sich um - das klinische Bild Hier werden diejenigen Symptome, anamnestischen Angaben und klinischen Zeichen genannt, die beim betroffenen Patienten vorliegen müssen, um das klinische Bild der jeweiligen Krankheit zu erfüllen - den labordiagnostischen Nachweis Hier werden diejenigen Materialien und Labormethoden aufgeführt, die für den Erregernachweis verlangt werden, um den labordiagnostischen Teil der Falldefinition zu erfüllen - die epidemiologische Bestätigung Die epidemiologische Bestätigung ergibt sich aus dem epidemiologischen Zusammenhang eines klinisch auffälligen Falles ohne eigenen labordiagnostischen Erregernachweis mit einem labordiagnostisch bestätigten Fall. Aus der Kombination dieser 3 Evidenztypen ergeben sich die folgenden 5 Kategorien, die ihrerseits die Übermittlungspflicht über die Landesstelle an das RKI begründen: A Klinisch bestätigte Erkrankung: Hier genügt es, wenn der Fall das festgelegte klinische Bild der Falldefinition erfüllt, um übermittlungspflichtig zu sein. Dies ist nur bei enteropathischem HUS, viraler Hepatitis Non A-E, Masern, Tuberkulose, Poliomyelitis, CJK und vCJK zugelassen. B Klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung: Hierfür muss bei dem Fall das klinische Bild laut Falldefinition erfüllt sein und zusätzlich ein epidemiologischer Zusammenhang mit einer durch einen labordiagnostischen Nachweis bestätigten Infektion bestehen. C Klinisch und durch labordiagnostischen Nachweis bestätigte Erkrankung: Diese Kategorie fordert die größte diagnostische Evidenz. Hier müssen sowohl die Kriterien des klinischen Bildes als auch die Kriterien des labordiagnostischen Nachweises der Falldefinition erfüllt sein. X10 D Durch labordiagnostischen Nachweis bestätigte asymptomatische Infektion: Hier ist zwar der labordiagnostische Nachweis gemäß Falldefinition erfüllt, aber die Kriterien für das klinische Bild sind nicht gegeben, d. h. es handelt sich um eine asymptomatische Infektion (bzw. um eine Erkrankung mit Symptomen, die nicht ausreichen, um das in der Falldefinition geforderte klinische Bild zu erfüllen). E Nur durch labordiagnostischen Nachweis bestätigte Infektion: Hier ist der labordiagnostische Nachweis gemäß Falldefinition erfüllt, Angaben zum klinischen Bild sind jedoch nicht ermittelbar. 1.4 Referenzdefinition Die Möglichkeit, nach den einzelnen Falldefinitionskategorien zu differenzieren, erlaubt es, die Stärke der diagnostischen Evidenz einzuschätzen und außerdem zwischen Erkrankungen und Infektionen ohne erfülltes klinisches Bild (z. B. bei asymptomatischen Keimträgern) zu unterscheiden. Zur besseren Übersicht, aber auch zur eindeutigen Bewertung der epidemiologischen Daten wird bei jedem Fall auf eine relativ einheitliche Kombination von Falldefinitionskategorien zurückgegriffen, die sog. »Referenzdefinition«. Alle graphischen Darstellungen und Tabellen beziehen sich – sofern nicht anders angegeben – auf diese Referenzdefinition. Für die meisten der nach §§ 6 und 7 IfSG meldepflichtigen Krankheiten und Erregernachweise umfasst die Referenzdefinition die klinisch begründeten Kategorien »klinisch und durch labordiagnostischen Nachweis bestätigt« und »klinisch-epidemiologisch bestätigt«. Ausnahmen bilden HUS, Hepatitis Non A-E, Masern, Tuberkulose, Poliomyelitis und CJK bzw. vCJK, bei denen auch das klinische Bild allein die Übermittlungspflicht begründet. Bei diesen 6 Krankheiten beinhaltet die Referenzdefinition auch die Kategorie »klinisch bestätigte Erkrankung«. Durch dieses Vorgehen soll die Aufmerksamkeit in der vereinfachten Darstellung epidemiologischer Daten auf die Erkrankungen gelenkt werden. Die Fälle mit alleinigem Erregernachweis bei nicht erfülltem oder unbekanntem klinischen Bild stehen jedoch für detailliertere epidemiologische Auswertungen zur Verfügung. Eine weitere Ausnahme betrifft die Infektion mit Hepatitis-C-Virus. Die Referenzdefinition erfasst hier alle erstmals labordiagnostisch nachgewiesenen Fälle, unabhängig davon, ob bei ihnen das klinische Bild bekannt oder erfüllt war. Damit wird die spezielle Problematik der HCV-Diagnostik und des Hepatitis-C-Krankheitsverlaufs berücksichtigt. Auch bei Infektionen durch HIV und Treponema pallidum werden Labornachweise ohne klinisches Bild ausgewiesen. 2. Qualitätsmanagement Die Qualitätssicherung der gemeldeten und an das RKI zu übermittelnden Daten ruht im wesentlichen auf 2 Säulen, nämlich der Verbesserung der Prozessqualität und der Verbesserung der Ergebnisqualität. 2.1 Verbesserung der Prozessqualität Werden vom RKI häufige und systematische Fehler identifiziert, werden insbesondere innerhalb der vom RKI hergestellten Erfassungs-Software SurvNet@RKI Datenstrukturen verbessert und die Hilfefunktionen ausgebaut. Darüber hinaus werden Prüfalgorithmen in die Datenbank integriert, die gewisse Plausibilitätskontrollen automatisch durchführen, so dass die Gesundheitsämter bereits bei der Dateneingabe auf solche Fehler hingewiesen werden. Zu identifizierten Fehlern werden außerdem den Gesundheitsämtern - aber auch den Meldepflichtigen - Informationen, Erläuterungen und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, um derartige Fehler zu vermeiden. Beispielhaft können hier genannt werden - Informationsbriefe, in denen Hinweise zur Verarbeitung der Meldedaten gegeben werden, 11W - ein telefonischer und elektronischer Infodienst zum Meldewesen (01888 – 754 4636 bzw. E-Mail: [email protected]) Erläuterungen im Rahmen der Einzelfallkontrolle, die auch einen Lerneffekt bezüglich der Bearbeitung häufiger Krankheiten haben und Erhebungsbögen, die es den Mitarbeitern der Gesundheitsämter erleichtern, vor Ort direkt die Informationen zu ermitteln, die dann in die Datenbank eingegeben werden müssen. In diesem Zusammenhang gehört das Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises seit 2004 zu den sechs sogenannten 'Pilotgesundheitsämtern' des RKI in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Projekte "Verbesserung der Meldecompliance unter Ärzten", welches die Quantität und inhaltliche sowie zeitliche Qualität der Meldungen verbessern soll, sowie "Unterstützung bei der Erfassung von Ausbrüchen", welches eine Verbesserung der Erfassung und Vergleichbarkeit von Ausbruchsuntersuchungen zum Ziel hat. 2.2 Verbesserung der Ergebnisqualität Bei den meisten meldepflichtigen Krankheiten wird nicht nur die Prozessqualität, sondern zusätzlich auch die Ergebnisqualität durch eine Einzelfallkontrolle direkt überprüft. Es handelt sich hierbei meist um seltene Krankheiten, die gemeinsam nur 1–2% der gesamten Fallzahlen ausmachen. Zum einen haben einzelne Gesundheitsämter aufgrund des seltenen Auftretens dieser Krankheiten kaum die Möglichkeit, Routine in der Bearbeitung dieser Meldungen zu entwickeln. Zum anderen sind es oft die seltenen Krankheiten, die eine besondere Aufmerksamkeit der Fach- und Allgemeinöffentlichkeit genießen, so dass bereits der Einzelfall besonderen Qualitätsansprüchen genügen muss. 3. Allgemeine Epidemiologie meldepflichtiger Daten im Rhein-Sieg-Kreis Der Bericht berücksichtigt nur diejenigen Meldefälle, die den vom RKI veröffentlichten Falldefinitionen entsprechen. Alle eingegangenen Meldefälle werden einzeln überprüft. Erst dann, wenn die Bedingungen einer vorgegebenen Falldefinition erfüllt sind, wird vom Gesundheitsamt die Erkrankung oder der Erregernachweis anonym und EDV-gestützt dem LÖGD und nachfolgend von dort aus dem RKI in Berlin übermittelt. Für die vereinfachte statistische Darstellung durch das Robert Koch-Institut und auch in diesem Bericht werden allerdings nur Fälle herangezogen, die die sog. Referenzdefinition, d.h. in der Regel die Falldefinitionskategorien B und C erfüllen (B = klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung, C = klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung). Daraus folgt, dass z.B. labordiagnostisch nachgewiesene Infektionen bei nicht erfülltem oder bei unbekanntem klinischem Bild in der Referenzdefinition nicht ausgewiesen werden. Einzelne krankheitsspezifische Kapitel enthalten eine Übersichtstabelle, die sowohl die Fallzahlen in jeder Falldefinitionskategorie einzeln als auch die Fallzahlen der Referenzdefinition ausweist, um so die Datengrundlage transparent zu halten. Die im Infektionsreport angegebenen Daten für den Rhein-Sieg-Kreis werden, soweit verfügbar und für die Auswertung sinnvoll, denen des Landes Nordrhein-Westfalen gegenübergestellt. Es ist hierbei stets das statistische Problem "kleiner Fallzahlen und ihrer statistischen Signifikanz" bei einer vergleichenden Dateninterpretation fachlich zu bedenken. 3.1 Erkrankungen im regionalen Vergleich Die Epidemiologie der übermittelten meldepflichtigen Krankheiten unterschied sich im Jahre 2004 zwischen den Bundesländern, den Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen und den einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises deutlich. Auffallend ist, dass die Meldeinzidenz der ostdeutschen Bundesländer weiterhin deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. NRW ist dieses Jahr nicht wie 2003 das Schlusslicht unter den Bundesländern, sondern hat sich deutlich auf Rang 12 verbessert. NRW-weit liegt der Rhein-SiegKreis zwar weiterhin in der unteren Hälfte, zeigt aber eine deutliche Zunahme der allgemeinen Meldeinzidenz. X12 Ein Vergleich der Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises untereinander ergibt deutliche Hinweise auf eine breite Streuung des Meldeverhaltens. Bundesland Anzahl Inzidenz Kreis/kreisfreie Stadt Sachsen Mecklenburg-Vorpommern Thüringen Sachsen-Anhalt Brandenburg Rheinland-Pfalz Berlin Hamburg Bremen Deutschland Saarland Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein Bayern Baden-Württemberg Hessen 29585 11755 15629 12547 12189 15600 13002 6402 2138 265193 3009 22160 45824 7001 30196 24496 13558 680,3 673,8 653,4 492,3 472,0 384,5 383,5 370,3 322,9 321,3 282,5 277,7 253,5 248,6 243,8 229,8 222,6 SK Hamm SK Leverkusen SK Bottrop LK Coesfeld SK Gelsenkirchen LK Neuss LK Warendorf Deutschland SK Krefeld SK Bielefeld SK Köln LK Aachen LK Gütersloh LK Borken SK Hagen SK Münster SK Düsseldorf SK Mülheim a.d.Ruhr LK Steinfurt LK Oberbergischer Kreis LK Hochsauerlandkreis LK Ennepe-Ruhr-Kreis LK Märkischer Kreis LK Herford Nordrhein-Westfalen LK Unna LK Wesel SK Solingen LK Olpe LK Kleve LK Höxter LK Euskirchen SK Dortmund SK Bochum LK Rhein-Sieg-Kreis LK Lippe SK Bonn SK Oberhausen LK Rheinisch-Bergischer Kreis LK Paderborn LK Minden-Lübbecke SK Remscheid LK Düren LK Siegen-Wittgenstein LK Soest LK Erftkreis LK Heinsberg LK Viersen SK Wuppertal SK Essen SK Duisburg SK Aachen SK Herne LK Mettmann LK Recklinghausen SK Mönchengladbach Tab. 3.1.1: Inzidenz der namentlichen Meldungen je Bundesland 2004 Windeck Swisttal Sankt Augustin, Stadt Ruppichteroth Niederkassel, Stadt Eitorf Lohmar, Stadt Troisdorf, Stadt Bornheim, Stadt Königswinter, Stadt Alfter Siegburg, Stadt Meckenheim, Stadt Rheinbach, Stadt Much Neunkirchen-Seelscheid Bad Honnef, Stadt Wachtberg Hennef (Sieg), Stadt 0,0 100,0 200,0 300,0 400,0 500,0 600,0 2004 2003 Abb. 3.1.1: Inzidenz der namentlichen Meldungen RheinSieg-Kreis 2003/2004 Anzahl 732 629 467 833 999 1603 918 265193 744 981 2918 907 1023 1059 583 777 1641 488 1195 786 759 911 1189 649 45824 1078 1169 394 334 711 362 444 1361 895 1349 831 699 497 624 660 721 261 600 638 655 898 490 568 671 1068 915 414 285 797 997 365 Tab. 3.1.2: Inzidenz der namentlichen Meldungen je Kreis/kreisfreie Stadt in NRW im Jahre 2004 Inzidenz 396,6 392,5 386,7 381,1 363,4 359,0 324,2 321,31 311,1 302,0 301,3 293,3 292,6 290,2 289,9 288,9 287,0 283,4 271,5 271,0 270,3 261,5 260,7 253,7 253,5 250,8 244,6 239,2 235,1 233,8 233,0 231,7 230,4 230,2 229,1 227,6 226,3 225,0 224,4 223,8 222,8 220,6 220,2 216,0 212,0 194,8 192,5 186,9 184,6 182,4 179,9 167,1 164,1 156,7 152,4 138,7 13W 3.2 Überblick Rhein-Sieg-Kreis Im Jahr 2004 wurden dem Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises insgesamt 1652 Krankheitsfälle gemeldet. Davon entsprachen 1483 den Falldefinitionen (FD) des RKI und wurden an das LÖGD übermittelt. Aufgrund der strengeren Referenzdefinitionen (RD) gingen schließlich nur noch 1349 Fälle in die Statistik des RKI ein. Im Jahr 2003 waren es 1245 Fälle, die den Falldefinitionen, und 1130 Fälle, die den Referenzdefinitionen entsprachen. 1800 1600 1400 1200 n.ü. 1000 FD 800 RD 600 400 200 0 2003 2004 Abb. 3.2.1: Gemeldete Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis 84,5 % (85,4 %) der Meldungen entfielen im Jahre 2004 (2003) auf Erkrankungen an infektiöser Gastroenteritis. Hierunter werden alle Erkrankungen zusammengefasst, die durch folgende Erreger ausgelöst wurden: Salmonella (ohne S. Typhi und Paratyphi), Campylobacter, Yersinia enterocolotica, enterohämorrhagische E. coli (EHEC), sonstige darmpathogene E. coli-Stämme, Shigella, Rotavirus, Norovirus, Giardia lamblia, Cryptosporidium. 100,0% 84,5% 80,0% 60,0% 40,0% 20,0% 12,1% 2,6% 0,9% Tuberkulose Sonstige 0,0% Gastroenteritis Hepatitis Abb. 3.2.2: Häufigkeitsverteilung der gemeldeten Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis 2004 An zweiter Stelle rangierten die Virushepatitiden mit 12,1 % (6,3%). Die Tuberkulose war mit 2,6 % (3,2%) der Fälle das dritthäufigste Erkrankungsbild. Alle übrigen Erkrankungen traten mit 0,9 % nur als Einzelfälle auf (z.B. Meningokokken-Erkrankungen, CJK, Listeriose, Adenovirus-Keratokonjunktivitis, FSME, HantavirusErkrankung, Legionellose, Influenza). X14 3.3 Alters- und Geschlechtsverteilung Infektionskrankheiten betreffen Geschlecht und Altersgruppen sehr unterschiedlich. Insgesamt waren - dem langjährigen Trend entsprechend - mehr Erkrankungen beim männlichen als beim weiblichen Geschlecht zu verzeichnen. Die Altersverteilung der gemeldeten Infektionskrankheiten zeigt, dass überwiegend Kinder unter 5 Jahren und Erwachsene im mittlerem Alter betroffen sind. In den oberen Altersgruppen wird der Anteil weiblicher Personen entsprechend der höheren Lebenserwartung größer. 250 200 150 weiblich männlich 100 50 70 + 50 ..5 9 60 ..6 9 30 ..3 9 40 ..4 9 20 ..2 4 25 ..2 9 10 ..1 4 15 ..1 9 00 ..0 4 05 ..0 9 0 Abb. 3.3.1: Alters- und Geschlechtsverteilung der gemeldeten Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis 2004 3.4 Ausbrüche Ein 'Ausbruch' ist definiert als ein Ereignis bei dem bezogen auf ein Gebiet (Ort) und Zeitraum mehr Erkrankungsfälle auftreten als erwartet und ein epidemiologischer Zusammenhang besteht. Ausbrüche von Infektionskrankheiten sind fast immer ein Hinweis für Fehler oder Mangel im Hygienemanagement. Offenkundig trifft dies bei fast allen lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen zu, im Prinzip jedoch auch bei allen anderen Ausbrüchen von Infektionskrankheiten. Im Rhein-Sieg-Kreis treten jedes Jahr vereinzelt kleinere Ausbrüche auf, meist handelt es sich um 2-3 Erkrankte in einer Familie. Im Jahr 2004 gab es allerdings 4 größere Ausbruchsgeschehen. Der erste Ausbruch im Jahr 2004 fand zwischen Februar und März statt. Mehr als 100 Personen aus einem Altenheim erkrankten an Noroviren. Im März/April folgte ein lebensmittelassoziierter Hepatitis-A Ausbruch im nord-östlichen Rhein-Sieg-Kreis. Er war Teil eines größeren Geschehens im südlichen NRW. Als nächstes traten im August 2004 gehäuft reiseassoziierte Hepatitis-A-Erkrankungen bei Ägypten-Urlaubern auf. Im September erkrankten mehrere Prag-Urlauber an einer Salmonellen-Enteritis. 15W 4. Spezielle Auswertung der Daten epidemiologisch bedeutsamer Infektionskrankheiten im Rhein-Sieg-Kreis 4.1 Darminfektionen Das Erreger- und Untersuchungsspektrum der Enteritiden umfasst eine sehr heterogene Gruppe von bakteriellen, viralen und parasitären Erregern, die teilweise durch Lebensmittel (z.B. Salmonellen, Campylobacter, Yersinien usw.), teilweise aber auch direkt von Mensch zu Mensch (Rotaviren, Noroviren) übertragen werden. Die Inzidenzraten sind sehr unterschiedlich und zum einen sicherlich von der Inanspruchnahme labordiagnostischer Untersuchungen als auch vom Auftreten größerer Ausbrüche abhängig. Die meisten bakteriellen Gastroenteritiden lassen sich auf Infektionen beim Tier und den hohen Fleischkonsum zurückführen. Die Intensivhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere und der Welthandel mit Nahrungs- und Futtermitteln begünstigen die Verbreitung enteropathogener Bakterien in den Tierbeständen (Geflügel, Schweine, Rinder u.a.). Auch Hygienemängel, durch die Lebensmittel kontaminiert werden, sind von entscheidender Bedeutung. Weitere Aspekte sind der Trend zu rohen Lebensmitteln (z.B. Rohmilch), die zunehmende Gemeinschaftsverpflegung und die Haltung von Haus- und Spieltieren. Der weltweite Tourismus, insbesondere in Länder mit niedrigem Hygienestandard, spielt ebenfalls eine große Rolle. Bei den viralen Enteritiserregern stehen der direkte und indirekte Kontakt mit Infizierten und Erkrankten im Vordergrund. Infektiöse Darmerkrankungen stehen deutlich an erster Stelle der meldepflichtigen Krankheiten. In den letzten Jahren ergab sich bei den akuten infektiösen Gastroenteritiden im Rhein-Sieg-Kreis - wie auch insgesamt in NRW - eine deutliche Verschiebung des bakteriellen und viralen Erregerspektrums, sowohl absolut als auch relativ. Nahmen die gemeldeten Salmonellose-Fälle weiter ab, so war eine Zunahme der übrigen, insbesondere der viralen Erreger festzustellen. Im Jahr 2004 fällt besonders der starke Anstieg der Campylobacteriose und der Norovirus-Erkrankungen auf. 450 400 350 300 2001 2002 2003 2004 250 200 150 100 50 la Cr m bl yp ia to sp or id iu m so ns t. Co li ro ia No rd Ga Ro ta EH EC Sh ig el la rs in ia Ye te r ac py lo b Ca m Sa lm on el le n 0 Abb. 4.1.1: Häufigkeitsverteilung der Erreger von Darminfektionen im Rhein-Sieg-Kreis X16 4.1.1 Salmonellose (ohne Typhus und Paratyphus) Inzidenzen Meldungen 15000 400 300 10000 200 5000 0 100,0 50,0 100 0 0,0 2001 2002 2003 2004 2001 2002 2003 2004 NRW 13004 11163 11614 9451 NRW 72,2 61,8 64,3 52,3 RSK 368 336 301 258 RSK 63,5 57,1 51,1 43,8 Kategorie Klinisch-epidemiologisch (B) Klinisch-labordiagnostisch (C) Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D) Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E) Alle Referenzdefinition (B+C) Anzahl 19 239 7 7 272 258 Prozent 7,0% 87,9% 2,6% 2,6% 100,0% 94,9 Tab. 4.1.1.1: Übermittelte Salmonellen-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 Bei den gastroenteritischen Salmonellosen hat sich der seit Jahren rückläufige Trend im Rhein-Sieg-Kreis weiter fortgesetzt. Neben den Campylobacter-Infektionen zählen die Salmonellosen aber weiterhin zu den häufigsten bakteriellen Darmerkrankungen. Geografische Verteilung In den einzelnen Kommunen traten wie auch auf Landesebene z.T. erhebliche Unterschiede bei den Inzidenzraten auf. Die Inzidenzraten schwankten auch im Vergleich zum Vorjahr erheblich. Sie lagen zwischen 75,2 (Bad Honnef) und 19,1 (Neunkirchen-Seelscheid). Ob die regionalen Unterschiede wirklich so extrem waren oder auf die Häufigkeit von Stuhluntersuchungen zurückzuführen sind, bleibt weiterhin unklar. Saisonale Unterschiede Die Salmonellosen erreichen in der warmen Jahreszeit ihr jahreszeitliches Maximum. Der saisonale Zyklus unterscheidet sich nur leicht von dem der Campylobacter-Infektionen, während er von den anderen Enteritis-Erregern deutlich abweicht. Altersverteilung Die meisten Erkrankungen betrafen Kinder und Jugendliche. Art des Auftretens Die Salmonellosen traten in der Mehrzahl als sporadische Infektionen in Haushalten auf. Es kam aber auch relativ häufig zu Ausbrüchen d.h. mehreren Infektionen in epidemiologischem Zusammenhang. Im RheinSieg-Kreis wurden im Jahre 2004 (2003) 19 (22) Ausbrüche mit insgesamt 55 (59) Erkrankungen gemeldet. Nachgewiesene Erreger In über 90 % der gemeldeten Fälle im Rhein-Sieg-Kreis wurden Serovare angegeben. Die häufigsten Serovare waren S. Enteritidis (48,2 %) und S. Typhimurium (29,0 %). Salmonella Typhi oder Salmonella Paratyphi wurden 2004 im Rhein-Sieg-Kreis nicht gemeldet (Inzidenz BRD/NRW = 0,1 d.h. jeweils ca. 1 Fall auf 1 Million Einwohner) 9 9 9 9 9 4 9 4 70 + 60 ..6 50 ..5 40 ..4 30 ..3 25 ..2 20 ..2 15 ..1 00 ..1 Ho Lo h m Alft e a Ru r, S r pp ta ich dt te ro th Bo rn M he uc Si im, h eg bu Sta Tr r g d t ,S oi Ni s ed dor tad t f, er ka St Rh sse adt l, e Sa St nk inb t A ach adt ug ,S us t t i n adt ,S ta d Ne Sw t un ist ki ta rc l he E nSe ito r el f sc he id nn ef ,S M ta ec W dt k in He en de h nn e c e f im , k (S St ad ie g) ,S t W tad ac t ht be rg Ba d 17W 80,0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Abb. 4.1.1.1: geografische Verteilung der Salmonellosen im Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2004 Abb. 4.1.1.2: saisonale Verteilung der Salmonellosen in NRW 200 180 160 140 120 2001 100 2002 80 2003 60 2004 40 20 0 Abb. 4.1.1.3: Altersverteilung der gemeldeten Salmonellosen im Rhein-Sieg-Kreis X18 4.1.2 Campylobacteriose Inzidenzen Meldungen 15000 10000 5000 0 2001 2002 2003 2004 500 400 300 200 100 0 100,0 50,0 0,0 NRW 11938 12757 10503 13432 NRW RSK 405 422 313 407 RSK 2001 2002 2003 2004 66,3 70,6 58,1 74,3 69,1 71,7 53,2 69,1 Kategorie Klinisch-epidemiologisch (B) Klinisch-labordiagnostisch (C) Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D) Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E) Alle Referenzdefinition (B+C) Anzahl Prozent 6 401 5 29 441 407 1,4% 90,9% 1,1% 6,6% 100,0% 92,3% Tab. 4.1.2.1: Übermittelte Campylobacter-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 Die jahrelang in ihrer Bedeutung unterbewerteten Campylobacter-Bakterien nahmen 2004 landes- und kreisweit gegenüber 2003 überproportional zu und liegen jetzt deutlich vor den Salmonellen auf dem ersten Rang der gemeldeten Gastroenteritis-Erreger. Das ist insofern bedenklich, als dass die Übertragung des Erregers auf den Menschen vor allem über tierische Lebensmittel (Fleisch von Geflügel, Rohmilch) und Haustiere erfolgt. Geografische Verteilung Bei der Verteilung von Campylobacter-Infektionen gab es wie bei den Salmonellen große regionale Unterschiede. Die Inzidenzraten schwankten zwischen 110,8 (Bad Honnef) und 47,9 (Bornheim). Die durchschnittlichen Inzidenzen für Nordrhein-Westfalen und den Rhein-Sieg-Kreis lagen 2004 über dem Bundesdurchschnitt (67,5 Fälle pro 100.000 Einwohner). Saisonale Unterschiede Die Erkrankungen traten vermehrt in der warmen Jahreszeit auf. Die jahreszeitlichen Schwankungen waren aber etwas geringer ausgeprägt als bei den Salmonellen. Lediglich in den Herbst-/Wintermonaten lagen die Meldezahlen deutlich über den Salmonellenwerten. Altersverteilung Bei der Altersverteilung fällt auf, dass die mittleren Altersgruppen, insbesondere Personen zwischen 30 und 50 Jahren, am häufigsten erkrankten. Art des Auftretens Campylobacter-Infektionen wurden im letzten Jahr fast ausschließlich als Einzelfälle übermittelt. Bei 9 'Kleinst'-Ausbrüchen im Rhein-Sieg-Kreis erkrankten 19 Personen in einem epidemiologisch erkennbaren Zusammenhang. Die Infektionsquellen konnten nicht ermittelt werden. 9 9 9 9 9 4 9 4 70 + 60 ..6 50 ..5 40 ..4 30 ..3 25 ..2 20 ..2 15 ..1 00 ..1 Ho Rh nne f ei nb , St ac ad t h, S W tad a t S c He ieg htb e nn bu ef rg, rg M (Si Sta e ec dt k e g), nh St a e Ne im dt ,S un ta ki rc dt he E nSe ito r R els f Ni upp che ed ich i d er ka ter o ss e l th ,S ta d Tr Sw t oi sd ist ta or l f, Sa St nk ad tA t ug us ti Lo n, S h m ta ar dt ,S ta dt M uc h W in de ck Bo rn he Alft im er ,S ta dt Ba d 19W 120,0 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0 Abb. 4.1.2.1: geografische Verteilung der Campylobacteriosen im Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2004 Abb. 4.1.2.2: saisonale Verteilung der Campylobacteriosen in NRW 120 100 80 2001 60 2002 2003 40 2004 20 0 Abb. 4.1.2.3: Altersverteilung der gemeldeten Campylobacteriosen im Rhein-Sieg-Kreis X20 4.1.3 Yersiniose Meldungen Inzidenzen 1300 100 10 1200 1100 5 1000 900 0 0 2001 2002 2003 2004 2001 2002 2003 2004 NRW 1145 1229 1041 1111 NRW 6,38 6,8 5,76 6,15 RSK 30 38 32 38 RSK 5,26 6,45 5,43 6,45 Die Meldezahlen der Yersiniose sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, bewegen sich aber weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Yersinien waren wie in den Vorjahren der dritthäufigste bakterielle Enteritiserreger, traten jedoch weitaus seltener auf als Rota- oder Noroviren. Regionale Unterschiede Die Inzidenzraten schwankten in NRW deutlich zwischen 1,69 (Siegen-Wittgenstein) und 16,66 (Märkischer Kreis). Die durchschnittliche Inzidenz für Yersiniosen lag in NRW 2004 (2003) mit 6,15 (5,76) weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt mit 7,49 (7,96) Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Inzidenzraten für die einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind aufgrund der geringen Zahl von Infektionen nicht aussagekräftig. Saisonale Unterschiede Jahreszeitliche Schwankungen waren kaum zu beobachten. Ein gehäuftes Auftreten in den Herbst- und Wintermonaten, welches in früheren Jahren beobachtet wurde, zeigte sich in den letzten Jahren nicht mehr. Altersverteilung Die Altersverteilung ergab charakteristischerweise die größte Anzahl der Meldungen bei Kleinkindern unter 5 Jahren. Auch Jugendliche waren noch häufig betroffen. Mit zunehmendem Alter (> 20 Jahre) gingen die Meldezahlen zurück und verblieben bei nur geringen Schwankungen auf niedrigem Niveau. 21W Abb. 4.1.3.1: saisonale Verteilung der Yersiniosen in NRW 35 30 25 2001 20 2002 2003 15 2004 10 5 70 + 9 9 9 9 4 9 9 60 ..6 50 ..5 40 ..4 30 ..3 25 ..2 20 ..2 15 ..1 00 ..1 4 0 Abb. 4.1.3.2: Altersverteilung der gemeldeten Yersiniosen im Rhein-Sieg-Kreis X22 4.1.4 Shigellose Meldungen Inzidenzen 200 100 100 0 4 2 0 0 2001 2002 2003 2004 2001 2002 2003 2004 NRW 160 84 120 135 NRW 0,89 0,46 0,66 0,75 RSK 20 3 9 7 RSK 3,4 0,51 1,53 1,19 Die Shigellose nahm unter den infektiösen Gastroenteritiden jahrzehntelang eine Sonderstellung ein. Als ,,klassische” Infektionskrankheit, die hauptsächlich fäkal-oral von Mensch zu Mensch übertragen wird, wurde die Shigellenruhr nach BSeuchG nicht zur Enteritis infectiosa gerechnet. Nach dem IfSG ist sie seuchenrechtlich den anderen Gastroenteritiden gleichgestellt. Als endemische Erkrankung spielt die Shigellose keine große Rolle mehr. Gemeldete Fälle werden überwiegend aus südlichen Ländern eingeschleppt. Da der Reiseverkehr eher noch zunehmen wird, ist mittelfristig nicht mit einem Rückgang der Infektionszahlen zu rechnen. Da im Ausland erworbene Infektionen, die nicht in Deutschland diagnostiziert wurden und vor der Rückkehr ausheilen, nicht erfasst werden, ist von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer auszugehen. Die Länder, in denen die meisten Infektionen erworben wurden, waren wie in den vergangenen Jahren die Türkei, Ägypten, Indien und Tunesien. Die Meldezahlen sind im Jahr 2004 gegenüber 2003 in NRW weiter leicht angestiegen. Trotzdem gehört NRW zu den Bundesländern mit den vergleichsweise niedrigsten Inzidenzen. Regionale Unterschiede In 35 (37) kreisfreien Städten und Landkreisen von NRW traten 2004 (2003) zwischen 1 und 30 (Köln) Shigellosefälle auf. Die Inzidenzraten lagen zwischen 0 und 3,1 (Köln). Inzidenzraten für die einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises sind aufgrund der geringen Zahl von Infektionen nicht aussagekräftig. Saisonale Unterschiede Die zeitliche Verteilung lässt einen Häufigkeitsgipfel im Herbst erkennen. Der Gipfel in der 17. Woche ist durch 11 Meldungen allein aus Unna bedingt. Altersverteilung Im mittleren Erwachsenenalter und bei Kindern traten die meisten Erkrankungen auf. Hauptsächlich erkrankten Personen im Alter zwischen 30 und 59 Jahren sowie Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. 23W Abb. 4.1.4.1: saisonale Verteilung der Shigellosen in NRW Abb. 4.1.4.2: Altersverteilung der gemeldeten Shigellosen in NRW X24 4.1.5 EHEC Inzidenzen Meldungen 400 100 2 1 200 0 2001 2002 2003 2004 0 0 NRW 254 301 290 203 NRW RSK 3 3 8 6 RSK 2001 2002 2003 2004 1,41 1,67 1,6 1,12 0,51 0,51 1,36 1,02 Einige Stämme des Darmbakteriums Escherichia Coli bilden sogenannte Shigatoxine und können blutige Durchfälle auslösen. Dies Stämme werden als enterohämorrhagische E. coli (EHEC) bzw. als Shigatoxin produzierende E. coli (STEC) oder Verotoxin produzierende E. coli (VTEC) bezeichnet. Als Hauptreservoir gelten Wiederkäuer - insbesondere Rinder. Infektionen mit EHEC kommen weltweit vor, werden jedoch vor allem in Ländern mit einer hoch entwickelten Landwirtschaft beobachtet. Mögliche extraintestinale Komplikationen sind das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) oder die thrombotisch-thrombozytopenische Purpura (TTP) im Kindesalter. Nicht selten verlaufen die Erkrankungen in Form einer schweren hämorrhagischen Colitis. Regionale Unterschiede Die Inzidenzrate lag 2004 (2003) landes- und bundesweit im Mittel bei 1,12 (1,6) Fällen pro 100.000 Einwohner und schwankte zwischen 0 (14 Städte und Kreise in NRW) und 9,31 (Dortmund.) Saisonale Unterschiede Jahreszeitliche Schwankungen waren nur gering ausgeprägt. Altersverteilung Überwiegend betroffen waren wie in den Vorjahren Kleinkinder im Alter von 0 bis 4 Jahren, trotz deutlicher Abnahme der Gesamtzahl in diesem Altersbereich. Ab 5 Jahren blieben die Meldezahlen auf niedrigem Niveau relativ stabil bis auf einen leichten Anstieg in höherem Alter. Art des Auftretens Bei den EHEC-Erkrankungen handelte es sich fast ausschließlich um Einzelerkrankungen. 25W Abb. 4.1.5.1: saisonale Verteilung der EHEC/HUS Erkrankungen in NRW Abb. 4.1.5.2: Altersverteilung der gemeldeten EHEC/HUS Erkrankungen in NRW X26 4.1.6 Rotavirus-Erkrankungen Meldungen Inzidenzen 10000 200 40,0 5000 100 20,0 0 0 0,0 2001 2002 2003 2004 2001 2002 2003 2004 NRW 6086 6448 5814 4852 NRW 34,1 35,7 32,2 26,8 RSK 86 103 126 69 RSK 15,1 17,5 21,4 11,7 Kategorie Klinisch-epidemiologisch (B) Klinisch-labordiagnostisch (C) Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D) Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E) Alle Referenzdefinition (B+C) Anzahl 5 64 0 4 73 69 Prozent 6,8% 87,7% 0,0% 5,5% 100,0% 94,5% Tab. 4.1.6.1: Übermittelte Rotavirus-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 Aufgrund sinkender Fallzahlen und eines überproportionalen Anstiegs der Norovirus-Erkrankungen fielen die Rotavirus-Erkrankungen in Nordrhein-Westfalen von der dritten auf die vierte Stelle aller gemeldeten Infektionskrankheiten zurück. Regionale Unterschiede Bei den Inzidenzraten gab es große regionale Unterschiede. Die Spannweite reichte in NRW von 5,51 Fällen/100.000 Einwohner (Düren) bis zu 103,6 (Leverkusen), im Rhein-Sieg-Kreis von 0 (4 Gemeinden) bis 36,8 (Alfter). Auffallend ist, dass die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis schon seit Jahren deutlich unter der Landes- und Bundesinzidenz liegt. Saisonale Unterschiede Wie aus der Grafik der Wochenmeldungen ersichtlich, zeigten die Rotavirus-Meldungen wie in den Vorjahren in NRW ihren typischen Verlauf. In den ersten Wochen des Jahres 2004 stiegen die Meldungen rapide an, um dann bis Anfang Mai auf einem hohen Niveau zu bleiben. Danach gingen die Meldungen innerhalb weniger Wochen stetig zurück und blieben bis Anfang November auf einem niedrigen Stand, bevor sie wieder anstiegen. Altersverteilung Von Rotavirus-Erkrankungen waren überwiegend Kinder unter 5 Jahren betroffen. 70 + 50 ..5 9 60 ..6 9 30 ..3 9 40 ..4 9 20 ..2 4 25 ..2 9 00 ..1 4 15 ..1 9 Bo rn he Alf im ter , W Sta ac dt ht be rg Lo hm Eit Rh o ei ar, rf nb S ac tad h, t St ad Si t eg b Tr urg , o Ba isd Sta o d d Ho rf, S t M ec nn tad e t Sa ke f nh , S n Ne kt A eim tad un ug ,S t u ki rc sti tad He hen n, S t ta nn -S ef ee dt Ni (S lsch ed ieg ei d er ) ka , S ss tad el ,S t ta dt Ru pp Mu ich ch te ro Sw th ist W tal in de ck 27W 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0,0 Abb. 4.1.6.1: geografische Verteilung der gemeldeten Rotavirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004 Abb. 4.1.6.2: saisonale Verteilung der Rotavirus Erkrankungen in NRW 120 100 80 2001 60 2002 2003 40 2004 20 0 Abb. 4.1.6.3: Altersverteilung der gemeldeten Rotavirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis X28 4.1.7 Norovirus-Erkrankungen (Norwalk-Like-Virus-Infection) Meldungen Inzidenzen 400 10000 300 5000 200 100 0 2001 2002 2003 2004 NRW 727 2980 4547 8070 RSK 0 7 126 303 0 Kategorie Klinisch-epidemiologisch (B) Klinisch-labordiagnostisch (C) Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D) Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E) Alle Referenzdefinition (B+C) 60,0 40,0 20,0 0,0 2001 2002 2003 2004 NRW 4,0 16,7 25,4 44,7 RSK 0,0 1,2 21,4 51,5 Anzahl 158 145 23 7 333 303 Prozent 47,4% 43,5% 6,9% 2,1% 100,0% 91,0% Tab. 4.1.7.1: Übermittelte Norovirus-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 Im Jahr 2002 wurden im Rhein-Sieg-Kreis erstmals Norovirus-Erkrankungen gemeldet. In den folgenden Jahren stiegen die Meldezahlen explosionsartig an, so auch 2004. Damit haben sich die Norovirus-Erkrankungen auf den dritten Platz der häufigsten Infektionskrankheiten in NRW, im Rhein-Sieg-Kreis sogar auf den zweiten Platz vorgeschoben. Regionale Unterschiede Große regionale Unterschiede kennzeichneten die Norovirus-Meldungen. Die geringste Inzidenzrate in NRW verzeichnete der Landkreis Recklinghausen mit 2,9 Fällen/100.000 Einwohner. Die mit Abstand meisten Meldungen wurden aus Leverkusen übermittelt (157,2 Fälle/100.000 Einwohner). Die Meldezahlen des RheinSieg-Kreises lagen etwas unter dem Landesdurchschnitt. Auch innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises fielen extreme Unterschiede der Inzidenzraten auf (von 4,7 in Windeck bis 297,9 in Hennef). Die hohe Inzidenzrate in Hennef wurde überwiegend durch einen Ausbruch in einem Altenheim mit allein über 100 Erkrankungen verursacht. Saisonale Unterschiede Die saisonale Verteilung gibt Hinweise auf eine Norovirus-Epidemie beginnend mit der 47. Kalenderwoche 2004. Altersverteilung Von Norovirus-Erkrankungen waren in der Regel ältere Personen betroffen. Dies deckte sich mit der Beobachtung, dass Norovirus-Erkrankungen häufig bei Personen in Gemeinschaftseinrichtungen auftraten. Aber auch Kleinkinder unter 5 Jahren waren häufig von Norovirus-Erkrankungen betroffen. 29W 350,0 300,0 250,0 200,0 150,0 100,0 50,0 He Ne nn un ef ki (Si rc e he g), nSe Sta el dt s W che ac i ht d be rg Al fte L r Ba ohm Mu d ch a r M Hon , S ec t ke nef adt , n Rh hei Sta ei m, dt nb S ac tad h, t St ad Bo t r n Ni ed hei er m, ka ss Sta el dt ,S ta Ru Sw dt pp ist ta S ic Sa nk iegb hte l t A ur ro ug g, th St u Tr stin adt oi , sd S t or ad t f, St ad t Ei t W orf in de ck 0,0 Abb. 4.1.7.1: geografische Verteilung der gemeldeten Norovirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004 Abb. 4.1.7.2: saisonale Verteilung der Norovirus Erkrankungen in NRW 120 100 80 2001 2002 60 2003 2004 40 20 70 + 9 9 9 9 4 9 9 60 ..6 50 ..5 40 ..4 30 ..3 25 ..2 20 ..2 15 ..1 00 ..1 4 0 Abb. 4.1.7.3: Altersverteilung der gemeldeten Norovirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis X30 4.2 Hepatitiden In Deutschland sind besonders die Hepatitis-Typen A, B und C als Krankheitsursachen relevant. Hepatitis D ist selten und Hepatitis E tritt im wesentlichen als Reiseerkrankung auf. In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahre 2004 (2003) insgesamt 2609 (1658) akute Hepatitiserkrankungen gemeldet, im Rhein-Sieg-Kreis 164 (73). NRW 2500 2000 2001 1500 2002 1000 2003 500 2004 0 Hepatitis A Hepatitis B Hepatitis C Hepatitis D Hepatitis E 2001 614 690 2288 2 3 2002 415 327 1234 3 6 2003 290 321 1042 2 3 2004 559 309 1731 3 7 Abb. 4.2.1: Gesamtzahlen der gemeldeten Hepatitis-Erkrankungen in NRW RSK 150 2001 100 2002 2003 50 0 2004 Hepatitis A Hepatitis B Hepatitis C Hepatitis D Hepatitis E 2001 25 12 49 0 0 2002 11 11 51 0 1 2003 4 11 58 0 0 2004 35 24 105 0 0 Abb. 4.2.2: Gesamtzahlen der gemeldeten Hepatitis-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 31W 4.2.1 Hepatitis A Meldungen Inzidenzen 1000 100 500 0 10 5 0 0 2001 2002 2003 2004 2001 2002 2003 2004 NRW 610 415 289 558 NRW 3,4 2,3 1,6 3,09 RSK 25 11 4 35 RSK 4,25 1,87 0,68 5,94 Die Meldezahlen der Hepatitis A sind im Vergleich zu den Vorjahren erstmals wieder deutlich angestiegen. Im Rhein-Sieg-Kreis wurde dieser Anstieg zum Teil bedingt durch einen lebensmittelassoziierten Hepatitis-AAusbruch im südlichen Nordrhein-Westfalen (u.a. auch betroffen der nord-östliche Rhein-Sieg-Kreis) und nördlichen Rheinland-Pfalz im März/April 2004 und einer Häufung reiseassoziierter Hepatitis A Erkrankungen u.a. bei Ägypten-Urlaubern im August 2004. Regionale Verteilung Hepatitis A kam im ganzen Land NRW vor. Bei den Inzidenzraten gab es große regionale Unterschiede. Die Spannweite reichte in NRW von 0,3 Fälle/100.000 Einwohner (LK Lippe) bis zu 16,9 (LK Olpe). Die Inzidenzraten für die einzelnen Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises zeigen ebenfalls große Unterschiede u.a. bedingt durch das oben genannte Ausbruchsgeschehen (0 Fälle in 8 Gemeinden und 99,2 Fälle/100.000 Einwohner in Much). Saisonale Unterschiede Die Anzahl der wöchentlich übermittelten Hepatitis A-Meldungen zeigte bedingt durch den lebensmittelassoziierten Hepatitis-A-Ausbruch ein eindeutiges Maximum im Frühjahr 2004 und wie üblich im Herbst aufgrund der reiseassoziierten Erkrankungen. Altersverteilung Auch bei der Altersverteilung zeigte sich aufgrund der lebensmitel- und reiseassoziierten Ausbrüche eine deutliche Verschiebung. Neben der Gruppe der unter 14-jährigen zeigte die mittlere Altersgruppe eine deutliche Zunahme der Erkrankungsrate. Dies belegt, dass insbesondere Kinder durch den Erstkontakt mit dem Erreger sehr schnell infiziert wurden. Aber auch Erwachsene und ältere Personen, die bisher keinen Immunschutz haben, waren gefährdet. Bei Planung einer Reise in Gebiete mit erhöhter Hepatitis A Inzidenz ist deshalb auf jeden Fall zu einer Schutzimpfung zu raten. X32 Abb. 4.2.1.1: saisonale Verteilung der Hepatitis A Erkrankungen in NRW Abb. 4.2.1.2: Altersverteilung der gemeldeten Hepatitis A Erkrankungen NRW 33W 4.2.2 Hepatitis B Meldungen Inzidenzen 1000 100 6 4 500 0 2 2001 2002 2003 2004 NRW 686 327 321 309 RSK 12 11 11 24 0 0 2001 2002 2003 2004 NRW 3,82 1,81 1,78 1,71 RSK 2,04 1,87 1,87 4,08 Trotz der seit vielen Jahren durchgeführten Hepatitis B-Schutzimpfung ist die Hepatitis B Erkrankung nach wie vor sehr häufig. Es wurden in NRW ungefähr die gleichen Fallzahlen wie im Vorjahr übermittelt, im Rhein-Sieg-Kreis allerdings mehr als doppelt soviel. Wegen der Übertragungsmöglichkeit durch Blut stellte der medizinische Bereich (z. B. operative Eingriffe, Dialyse u.a.) den größten Risikofaktor dar. Auch ungeschützter Geschlechtsverkehr wurde oft als Übertragungsursache ermittelt. Ebenso waren Drogenmissbrauch, Tätowierungen, Piercing u. a. mit einem hohen Infektionsrisiko behaftet, wenn nicht für gute hygienische Bedingungen im Umfeld gesorgt wurde. Regionale Verteilung Die Verteilung der Hepatitis B-Erkrankungen im Land NRW war sehr inhomogen. Die Inzidenzraten variierten zwischen 0 (3Kreise/Städte) und 9,55 im Erftkreis. Die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis war 2004 mehr als doppelt so hoch wie im Landesdurchschnitt. Eine eindeutige Ursache dafür ist nicht zu erkennen. Die Unterschiede könnten auf einer unterschiedlichen Verbreitung von Risikoverhalten (z.B. intravenöser Drogengebrauch, homosexuelle Sexualkontakte) in bestimmten Regionen oder unterschiedlichem Meldeverhalten der Ärzte basieren. Die Tatsache, dass bei den oben genannten bedeutsamsten Übertragungswegen Männer deutlich überrepräsentiert sind, erklärt die höhere Inzidenz bei Männern im Vergleich zu Frauen. Saisonale Unterschiede Eine eindeutige jahreszeitliche Häufung war nicht zu erkennen. Altersverteilung Die Abbildung zeigt, dass bis zum 14. Lebensjahr kaum Fälle vorkamen. Mit Einsetzen der sexuellen Aktivität und der Möglichkeit beruflicher Exposition stieg die Zahl der Neuinfektionen und erreichte in der Gruppe der 30- bis 39-Jährigen ihren Höhepunkt. Anmerkung Da ca. 0,8% der gesunden Bevölkerung Hepatitis B-Träger sind, ist die Gefährdung für medizinisches Personal weiterhin recht hoch. Es wird deshalb dringend zur Hepatitis B Schutzimpfung geraten, ebenso bei Kindern vor Eintritt der Geschlechtsreife. X34 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 Rh ei nb ac Ru h, pp Sta i d Si eg cht t bu ero r g th ,S Ni ta ed dt er ka Ei ss to r el ,S f ta Sa Tro S dt nk is wis t A do tt ug rf, al us Sta tin d ,S t ta Bo dt rn he im , W Sta ac dt He ht be nn rg ef ( Ba Sie Alf d g) ter M Hon , St ec a ke nef dt nh , S t ei a Lo m, dt hm St Ne ad a t r, un St ki ad rc he t nM Se uc el h sc h W eid in de ck 0,0 Abb. 4.2.2.1: geografische Verteilung der gemeldeten Hepatitis B Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004 Abb. 4.2.2.2: saisonale Verteilung der Hepatitis B Erkrankungen in NRW Abb. 4.2.2.3: Alters- und Geschlechtsverteilung der gemeldeten Hepatitis B Erkrankungen NRW 35W 4.2.3 Hepatitis C Meldungen Inzidenzen 3000 2000 1000 0 2001 2002 2003 2004 NRW 2278 1234 1042 1729 RSK 49 51 58 105 200 20 100 10 0 Kategorie (siehe Anlage 3) Klinisch-labordiagnostisch (C) Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D) Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E) Alle Referenzdefinition (C+D+E) 0 2001 2002 2003 2004 NRW 12,66 6,83 5,76 9,56 RSK 8,32 8,66 9,85 17,83 Anzahl 39 33 33 105 105 Prozent 37,1% 31,4% 31,4% 100,0% 100,0% Tab. 4.2.3.1: Übermittelte Hepatitis-C-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 Die Hepatitis C blieb auch im Jahre 2004 eine der häufigsten Infektionskrankheiten in NRW und im RheinSieg-Kreis. Auf Landes- und Kreisebene kam es 2004 zu einem Anstieg der Inzidenzrate. Ob dieser Anstieg auf einer tatsächlich signifikanten Zunahme der Neuerkrankungen oder auf dem erstmaligen Nachweis schon länger bestehender chronischer Infektionen beruht, wird noch zu klären sein. Regionale Verteilung Ebenso wie bei Hepatitis B war bei Hepatitis C nur eine sehr inhomogene Verteilung der Erkrankungsfälle über das ganze Land NRW mit diffus verteilten Schwerpunkten erkennbar. Die Inzidenzraten schwankten zwischen 0 (Bottrop) und 51,7 (Hagen). Die Inzidenz im Rhein-Sieg-Kreis lag weiterhin deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt (10,9). Saisonale Unterschiede Die Anzahl der wöchentlich übermittelten Hepatitis C-Erkrankungen wies keine signifikanten Besonderheiten auf. Altersverteilung Die Altersverteilung zeigte eine weitere Parallelität zur Hepatitis B. Durch den nahezu identischen Verlauf gilt bei gleichem Übertragungsweg ebenfalls die Interpretation über den Einfluss von Sexualverhalten und beruflicher Exposition. Blutprodukte oder nosokomiale Infektionen dürften bei in Deutschland erworbenen Infektionen lediglich bei erstdiagnostizierten älteren Personen eine Rolle spielen. Anmerkung Gegen Hepatitis C Viren gibt es bisher noch keine Schutzimpfung. Bei einer Trägerrate von 0,3 - 0,4% in der gesunden Bevölkerung Deutschlands ist die Gefahr, sich an kontaminiertem Blut zu infizieren, vergleichsweise hoch. Besonders im Hinblick auf die hohe Rate an Hepatitis C-Erkrankungen, die ohne Therapie in einen chronischen Verlauf übergehen (> 50%) ist äußerste Vorsicht geboten. X36 45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 M uc h Ei t Si W orf eg in bu de Ne c r T un ro g, S k ki isd t rc or adt he f n- , St Se a d e Ru ls t ch p Bo pic eid rn hte he r im oth Sa ,S nk ta tA S dt u M gu wis ec st t ke in, tal nh St a e Rh dt i ei m, nb S ac tad h, t He St nn ad ef t Ni (Si Alf ed eg te r er ) ka , St a ss el dt ,S t W a ad Lo ch t Ba hm tbe r d a Ho r , S g nn ta ef dt ,S ta dt 0,0 Abb. 4.2.3.1: geografische Verteilung der gemeldeten Hepatitis C Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004 Abb. 4.2.3.2: saisonale Verteilung der Hepatitis C Erkrankungen in NRW 25 20 2001 15 2002 2003 10 2004 5 70 + 9 9 9 9 4 9 9 60 ..6 50 ..5 40 ..4 30 ..3 25 ..2 20 ..2 15 ..1 00 ..1 4 0 Abb. 4.2.3.3: Altersverteilung der gemeldeten Hepatitis C Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 37W 4.3 Masern Meldungen Inzidenzen 2000 300 200 1000 0 100 2001 2002 2003 2004 NRW 1584 1598 306 28 RSK 201 88 23 0 0 40 20 0 2001 2002 2003 2004 NRW 8,85 8,84 1,69 0,15 RSK 34,64 14,94 3,91 0 Nachdem 2001 und 2002 die Anzahl der gemeldeten Maserninfektionen in NRW nahezu unverändert geblieben war, fiel sie im Jahre 2003 auf weniger als ein Fünftel zurück und tendierte 2004 gegen 0. Als Gründe für diese positive Entwicklung sind u.a. anzunehmen, dass die Impfraten bei Masern, Mumps und Röteln zum Zeitpunkt des Schuleinganges in den vergangenen Jahren weiter angestiegen sind und besonders bei der 2. Impfung einen kräftigen Zuwachs erreicht haben. Da eine Reihe von Informations- und Aufklärungskampagnen zum Impfen (z.B. Nationale Impfwochen) sowie konkrete Angebote von den Gesundheitsämtern zur Schließung von Impflücken vor allem in den letzten beiden Jahren auf die Erhöhung der Impfmotivation gerichtet waren, ist zu hoffen, dass dieser positive Trend weiter anhält. Die Auswirkungen dieser Initiativen auf die Impfraten bei Schuleintritt sind erst bei den Einschulungsuntersuchungen der nächsten Jahre zu erkennen, die Folgen gestiegener Impfraten für die epidemiologische Situation zeigen sich dagegen unmittelbar. Unabhängig von den gegenwärtig niedrigen Erkrankungszahlen (bundesweit im Jahre 2004 noch 122 gemeldete Masernerkrankungen), sollten in Deutschland die Anstrengungen für eine zweimalige zeitgerechte MMR-Impfung bei Kindern und Jugendlichen sowie eine Impfung der noch empfänglichen Frauen im gebärfähigen Alter durch alle am Impfgeschehen Beteiligten weiter aufrechterhalten und – wo nötig – noch verstärkt werden. Bis die örtlich geringeren Impfraten überwunden worden sind, muss auch in den kommenden Jahren in einzelnen Kreisen und Regionen mit Masernausbrüchen gerechnet werden. Diese müssen frühzeitig erkannt und im Zusammenwirken des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit den niedergelassenen Ärzten möglichst konsequent bekämpft werden. X38 4.4 Meningokokken-Erkrankungen Meldungen Inzidenzen 300 100 200 1 100 0 2 2001 2002 2003 2004 NRW 211 192 202 170 RSK 4 9 6 2 0 0 2001 2002 2003 2004 NRW 1,17 1,06 1,12 0,94 RSK 0,68 1,53 1,02 0,34 Die Anzahl der in NRW gemeldeten Meningokokken-Infektionen ist im Jahr 2004 mit 170 Fällen gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Im Rhein-Sieg-Kreis traten nur 2 Fälle auf. Bundesweit war zu beobachten, dass der Anteil der Serogruppe C-Erkrankungen in den letzten Jahren nur geringen Schwankungen unterlegen war. Es überwogen Erreger der Serogruppe B (ca. 68 %), während andere Serogruppen (Gruppe C ca. 22 %, Gruppe W135 ca. 3%, Gruppe Y ca. 4 %) wesentlich seltener vertreten waren. Impfungen sind gegen Erreger der Serogruppen A, C, W135, Y mit einem tetravalenten Polysaccharid(PS)-Impfstoff möglich. Für die Serogruppe C (MenC) liegt zusätzlich ein konjugierter Impfstoff vor, der in einer Reihe von europäischen Ländern in die allgemeine Impfempfehlung aufgenommen wurde. In Deutschland wird die Impfung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut nur für gefährdete Personen empfohlen. Regionale Verteilung Infektionen durch Meningokokken traten in NRW räumlich sehr heterogen auf. Während sechs Kreise und kreisfreie Städte keine Meldungen übermittelten, waren die Inzidenzraten insbesondere in den Kommunen LK Aachen (3,88), Heinsberg (2,36), SK Aachen (2,02) deutlich gegenüber dem NRW-Durchschnitt von 0,94 pro 100.000 Einwohner erhöht. Saisonale Unterschiede Meningokokken-Erkrankungen traten das ganze Jahr hindurch auf. Lediglich gegen Ende des 1. Quartals wurden in NRW höhere Meldezahlen als in der übrigen Zeit beobachtet. Altersverteilung In NRW waren die Fallzahlen bei Kleinkindern (1-4 Jahre) und Jugendlichen (15-19 Jahre) am höchsten. 39W Abb. 4.4.1: saisonale Verteilung der Meningokokken Erkrankungen in NRW Abb. 4.4.2: Altersverteilung der gemeldeten Meningokokken Erkrankungen NRW X40 4.5 Influenza Meldungen Inzidenzen 600 100 6 400 4 200 2 0 0 0 2001 2002 2003 2004 2001 2002 2003 2004 NRW 99 207 507 241 NRW 0,55 1,15 2,8 1,33 RSK 3 0 23 1 RSK 0,51 0 3,91 0,17 Influenzavirus-Infektionen sind weltweit verbreitet. Die Krankheit kann sporadisch, endemisch und in Abständen epidemisch auftreten, wobei sich die einzelnen Epidemien deutlich in ihrem Schweregrad voneinander unterscheiden. Influenzapandemien traten bisher in Abständen von 11–40 Jahren auf und waren gekennzeichnet durch eine hohe Morbidität und Mortalität. Gegenüber 2003 hat sich bundes- und landesweit die Zahl der gemeldeten Influenza-Infektionen im Jahr 2004 deutlich vermindert. Es ist jedoch anzumerken, dass die Meldedaten kein guter Indikator für die Gesamtzahl der Erkrankungen sind, da sie an den labordiagnostischen Nachweis gekoppelt sind (§ 7 Abs. 1 IfSG). Während einer Influenzawelle werden die meisten Erkrankungen jedoch aufgrund des klinischen Symptomkomplexes diagnostiziert. Die Meldedaten sind damit vor allem davon abhängig, wie viele Ärzte eine labordiagnostische Untersuchung der Erkrankung veranlassen. Daher erfolgt im Rahmen des SentinelSystems der AGI (Arbeitsgemeinschaft Influenza) die Überwachung in etwa 800 freiwillig mitarbeitenden Meldepraxen (meist Allgemeinärzte, Internisten und Pädiater). Dieses Sentinel-System liefert ein repräsentatives Bild der aktuellen Situation und erlaubt die Einschätzung der Erkrankungslast in der Bevölkerung. Regionale Verteilung Gemeldete Influenza-Erkrankungen traten in NRW erwartungsgemäß räumlich sehr heterogen auf. Während 23 Kreise und kreisfreie Städte keine Meldungen übermittelten, wurden von 6 Kommunen (Siegen-Wittgenstein, Leverkusen, Euskirchen, Erftkreis, Wuppertal, Herne) Inzidenzraten von über 5 pro 100.000 Einwohner gemeldet. Auffallend ist, dass die genannten Kommunen mit der höchsten Inzidenzrate auch schon in den Vorjahren hohe Raten aufwiesen. Saisonale Unterschiede Die Influenza-Saison 2003/2004 war gekennzeichnet durch einen im Vergleich zu den Vorjahren milden Verlauf. Wie schon in den vergangenen Jahren traten erste, vereinzelte Erkrankungsfälle gegen Ende des Jahres 2003 in mehreren Bundesländern (u.a. NRW) gleichzeitig auf. Mit Beginn des Jahres 2004 stieg die Zahl der Influenza-Nachweise langsam an. In der 6. KW wurde die höchste Erkrankungsaktivität erreicht. Altersverteilung Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen (< 15 Jahre) stellte weiterhin den Hauptanteil der Meldefälle dar. 41W Abb. 4.5.1: saisonale Verteilung der Influenza Erkrankungen in NRW Abb. 4.5.2: Altersverteilung der gemeldeten Influenza Erkrankungen NRW X42 4.6 Tuberkulose Meldungen Inzidenzen 2000 100 10 1800 1600 15 5 2001 2002 2003 2004 NRW 1758 1955 1796 1722 RSK 54 41 39 35 0 0 2001 2002 2003 2004 NRW 9,75 10,82 9,94 9,53 RSK 9,17 6,96 6,62 5,94 Kategorie Klinisch bestätigte Erkrankung (A) Klinisch-epidemiologisch (B) Klinisch-labordiagnostisch (C) Labordiagnostisch ohne klinisches Bild (D) Labordiagnostisch bei unbekanntem klinischen Bild (E) Alle Referenzdefinition (A+B+C) Anzahl Summe 2001 2002 2003 2004 10 11 5 3 0 2 0 0 44 28 34 32 0 1 0 0 54 41 39 29 2 138 1 35 Tab. 4.6.1: Übermittelte Tuberkulose-Fälle nach Kategorie der Falldefinition Die Tuberkulose gehört in der Bundesrepublik Deutschland immer noch zu den häufigsten meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Die Diagnosestellung ist sehr komplex. Es sind umfangreiche Ermittlungen bei Erkrankten und Kontaktpersonen erforderlich (sogenannte Umgebungsuntersuchungen). Weiterhin besteht eine lange Dauer der Nachverfolgung der Fälle über 6 und mehr Monate. Damit nimmt diese Erkrankung einen besonderen Platz unter den Infektionskrankheiten ein. Die Diagnosestellung setzt sich aus vielen einzelnen Bausteinen zusammen, z.B. intradermaler TuberkulinTest nach Mantoux, Röntgenbefunde, Untersuchung des Sputums und Magennüchternsaftes, mikroskopisch und kulturell, Nachweis von M. tuberculosis-Komplex durch Nukleinsäure- Amplifikations-Technik (NAT) in beliebigem Material usw. Bei der Diagnosestellung ist die Tuberkulintestung mit dem Stempeltest durch den intradermalen Tuberkulintest nach Mantoux ersetzt worden, der empfindlicher ist und wesentlich seltener falsch positive Ergebnisse zeigt als der Stempeltest. In Deutschland wurden im Jahr 2004 (2003) insgesamt 6583 (7232) Neuerkrankungen an Tuberkulose an das Robert-Koch-Institut in Berlin übermittelt. Die Inzidenz, d.h. die Anzahl der Neuerkrankungen pro Jahr lag somit in Deutschland im Jahr 2004 (2003) bei 7,89 (8,76) Erkrankungen pro 100.000 Einwohner. Die Zahl der Tuberkulose-Neuerkrankungen ist sowohl im ganzen Bundesgebiet sowie in Nordrhein-Westfalen als auch im Rhein-Sieg-Kreis von der Tendenz her weiterhin leicht fallend. Im Zusammenhang mit den Tuberkulosemeldungen werden umfassende Ermittlungen vom Gesundheitsamt durchgeführt. Im Jahr 2004 (2003) wurden 799 (894) Umgebungsuntersuchungen veranlasst. Außerdem werden jeden Monat im Kreisgesundheitsamt in Siegburg zweimal Spezialsprechstunden mit einem Facharzt für Lungenerkrankung angeboten mit durchschnittlich 20 bis 30 Patienten/Aktenbesprechungen. 43W Regionale Unterschiede Bei der kleinräumigen Betrachtung der Neuerkrankungszahlen pro Gemeinde pro Jahr finden sich zwar erhebliche Unterschiede in den Inzidenzraten. Diese unterschiedlichen Krankheitshäufungen spiegeln aber keine realen Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen wieder, sondern sind lediglich Ausdruck der insgesamt doch relativ niedrigen Zahl von Tuberkuloseerkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis, so dass diesmal auf die graphische Darstellung der Inzidenzen pro Gemeinde pro Jahr im Rhein-Sieg-Kreis verzichtet wurde. Demographische Verteilung Von 165 Neuerkrankungen in den Jahren 2001 bis 2004 wurden nur 5 Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren diagnostiziert. Im Jahr 2004 lag keine Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren vor. Mit steigendem Lebensalter steigt die Zahl der Neuerkrankungen deutlich an, die höchsten Zahlen waren in den Altersgruppen von 15 bis 24 Jahren und von 30 bis 39 Jahren zu verzeichnen. Im Alter von 40 bis 69 Jahren liegt die Zahl der Neuerkrankungen in mittlerer Häufigkeit vor. In sehr hohem Alter über 70 Jahren nimmt die Neuerkrankungszahl wieder ab. 30 25 20 15 10 5 0 0-4 5 - 14 15 - 24 25 - 29 30 - 39 40 - 49 50 - 59 60 - 69 70 + Abb. 4.6.1: Altersverteilung der gemeldeten Tuberkulose-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis Art des Auftretens Tuberkulosefälle wurden im Jahr 2001 bis 2004 fast ausschließlich als Einzelfälle übermittelt, lediglich bei 2 Fällen im Jahr 2002 wurde ein epidemiologischer Zusammenhang angegeben. Auch 2004 fanden sich ausschließlich Einzelfälle. Die überwiegende Anzahl der Fälle von 165 Erkrankungen wiesen sowohl eine klinische Symptomatik auf wie z.B. Husten, subfebrile Temperaturen usw. und wurden auch labordiagnostisch bestätigt, d.h. der Erreger wurde bei insgesamt 137 Fällen in einem Präparat nachgewiesen. In einem Sechstel der Fälle gelang kein Erregernachweis. Die Indikation zur Durchführung einer AntituberkulostatikaTherapie wurde lediglich aufgrund der Symptomatik bzw. des klinischen Bildes gestellt. Betroffene Organe Zu den speziellen bei der Tuberkulose erhobenen Daten gehören die Angaben zu den hauptsächlich betroffenen Organen und den weiteren betroffenen Organen. Die Angaben zu den 2001 bis 2004 übermittelten Fällen sind in der nachfolgenden Grafik berücksichtigt. In 82% der Fälle wurde unter Berücksichtigung der Angaben beider Gruppen eine Lungentuberkulose ermittelt. 33 mal wurden in den 4 Jahren Angaben zu einem extrapulmonalen Organbefall gemacht. Überwiegend zeigte sich eine Lymphknotentuberkulose, aber auch ein Befall von Pleura, Knochen und Gelenken, Verdauungstrakt, Hirnhaut und ableitenden Harnwegen. X44 160 152 140 120 100 80 4 4 3 2 4 2 1 1 Verdauungstrakt Meningitis Urogenital Miliartbc Haut und Unterhautgewebe Nervensystem 12 20 Sonstige Knochen und Gelenke 40 Pleura 60 Lymphknoten Lunge 0 Abb. 4.6.2: Betroffene Organe bei Tuberkulose-Erkrankungen Geburtsland und Staatsangehörigkeit Der Anteil der in Deutschland geborenen Tuberkulosepatienten liegt nur bei 47% (77 Personen). Etwa 68% der Erkrankten hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Aus den Zahlen wird deutlich, dass bei alleiniger Betrachtung der Staatsangehörigkeit, das Problem der Migration unterschätzt wird. Von den betroffenen ausländischen Mitbürgern mit einer Tuberkuloseerkrankung stammten die meisten aus der Türkei und Osteuropa. Resistenzsituationen Bei Tuberkulosefällen mit kulturell nachgewiesenen Erregern des Mycobacterium-tuberculosis-Komplexes erfolgen auch Auswertungen zur Resistenzlage gegenüber den 5 Erstrang-Antituberkulostatika. Das Ergebnis der Resistenzbestimmungen in den Jahren 2001 bis 2004 für die 165 Neuerkrankungen an Tuberkulose im Rhein-Sieg-Kreis ist in der nachfolgenden Grafik aufgeführt. Alle 5 Erstrang-Antituberkulostatika weisen inzwischen Resistenzen auf. Die höchste Resistenzquote (11 von 120 getesteten Stämmen) wurde beim Erstrang-Medikament Isoniazid festgestellt. Am zweithäufigsten war die Resistenz gegenüber Streptomycin mit 10 von 119 getesteten Stämmen. Eine Resistenz gegen Rifampizin und Pyrazinamid wurde jeweils in 3 Fällen gefunden. Nur in 2 Fällen fand sich eine Resistenz gegenüber Etambutol. Erstmals fand sich im Rhein-Sieg-Kreis eine Multiresistenz gegenüber den 5 Erstrang-Medikamenten in 2 Fällen. In den Vorjahren 2001 bis 2003 waren nur 2-fach-Resistenzen in 2 Fällen gefunden worden und zwar in einem Fall gegen Isoniazid und Rifampizin sowie in einem weiteren Fall gegen Isoniazid und Streptomycin. Somit ist im Jahr 2004 die vom Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose angegebene zunehmende Multiresistenz der Tuberkulose 2004 auch erstmalig im Rhein-Sieg-Kreis angekommen. Da laut Studie des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose der Anteil der multiresistenten Tuberkulosen insbesondere durch Einschleppung aus den osteuropäischen Ländern weiterhin zunimmt, muss zukünftig auch im Rhein-Sieg-Kreis mit einem weiteren Steigen der Zahl von multiresistenten Fällen gegenüber den 5 Erstrang-Medikamenten gerechnet werden. 45W Geburtsland Deutschland Türkei Russische Föderation Marocco Jugoslawien Kasachstan Somalia Demokratische Republik Kongo Kroatien Afghanistan Bosnien-Herzegowina Ukraine Afrika Albanien Angola Bangladesh China Costa Rica Ghana Griechenland Indien Iran Madagaskar Mazedonien Philippinen Polen Portugal Rumänien Spanien Sri Lanka Thailand Vietnam Staatsangehörigkeit Deutschland Türkei Marocco Somalia Jugoslawien Demokratische Republik Kongo Kroatien Russische Föderation Afghanistan Bosnien-Herzegowina Mazedonien Ukraine Albanien Angola Bangladesh Costa Rica Griechenland Indien Iran Kasachstan Madagaskar Philippinen Portugal Spanien Sri Lanka Thailand Vietnam 77 20 10 7 6 6 6 4 3 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 165 95 21 6 6 5 3 3 3 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 165 Tab. 4.6.1: Geburtsland und Staatsangehörigkeit der Tuberkulose-Erkrankten im Rhein-Sieg-Kreis 140 120 130 120 126 119 111 100 80 60 39 40 20 0 28 11 51 51 3 10 3 30 29 26 2 21 6 1 10 51 INH RMP PZA EMB SM empfindlich 120 130 111 126 119 resistent 11 3 3 2 10 1 intermediär keine Prüfung durchgeführt 28 26 39 29 30 nicht ermittelbar 5 5 10 6 5 Abb. 4.6.3: Resistenzsituation der Tuberkulose-Erreger im Rhein-Sieg-Kreis X46 Anlage 1 Auszug IfSG §6 Meldepflichtige Krankheiten (1) Namentlich ist zu melden: 1. der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an a) Botulismus b) Cholera c) Diphtherie d) humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen e) akuter Virushepatitis f) enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) g) virusbedingtem hämorrhagischen Fieber h) Masern i) Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis j) Milzbrand k) Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt) l) Pest m) Tollwut n) Typhus abdominalis/Paratyphus sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt, 2. der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn a) eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 ausübt, b) zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, 3. der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung, 4. die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers, 5. soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten a) einer bedrohlichen Krankheit oder b) von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 8, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 oder 3 oder Abs. 4 zu erfolgen. (2) Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Nr. 1 hinaus mitzuteilen, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung verweigern oder abbrechen. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen. (3) Dem Gesundheitsamt ist unverzüglich das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, als Ausbruch nichtnamentlich zu melden. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 und 4 Satz 3 zu erfolgen. §7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern (1) Namentlich ist bei folgenden Krankheitserregern, soweit nicht anders bestimmt, der direkte oder indirekte Nachweis zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen: 1. Adenoviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis im Konjunktivalabstrich 2. Bacillus anthracis 3. Borrelia recurrentis 4. Brucella sp. 5. Campylobacter sp., darmpathogen 6. Chlamydia psittaci 7. Clostridium botulinum oder Toxinnachweis 8. Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend 9. Coxiella burnetii 10. Cryptosporidium parvum 11. Ebolavirus 12. a)Escherichia coli, enterohämorrhagische Stämme (EHEC) b)Escherichia coli, sonstige darmpathogene Stämme 13. Francisella tularensis 14. FSME-Virus 15. Gelbfiebervirus 16. Giardia lamblia 17. Haemophilus influenzae; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor oder Blut 18. Hantaviren 19. Hepatitis-A-Virus 20. Hepatitis-B-Virus 21. Hepatitis-C-Virus; Meldepflicht für alle Nachweise, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt 47W 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. Hepatitis-D-Virus Hepatitis-E-Virus Influenzaviren; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis Lassavirus Legionella sp. Leptospira interrogans Listeria monocytogenes; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Blut, Liquor oder anderen normalerweise sterilen Substraten sowie aus Abstrichen von Neugeborenen 29. Marburgvirus 30. Masernvirus 31. Mycobacterium leprae 32. Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis; Meldepflicht für den direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum 33. Neisseria meningitidis; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Liquor, Blut, hämorrhagischen Hautinfiltraten oder anderen normalerweise sterilen Substraten 34. Norwalk-ähnliches Virus; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Stuhl 35. Poliovirus 36. Rabiesvirus 37. Rickettsia prowazekii 38. Rotavirus 39. Salmonella Paratyphi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise 40. Salmonella Typhi; Meldepflicht für alle direkten Nachweise 41. Salmonella, sonstige 42. Shigella sp. 43. Trichinella spiralis 44. Vibrio cholerae O 1 und O 139 45. Yersinia enterocolitica, darmpathogen 46. Yersinia pestis 47. andere Erreger hämorrhagischer Fieber. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4 und Abs. 4, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen. (2) Namentlich sind in dieser Vorschrift nicht genannte Krankheitserreger zu melden, soweit deren örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 4, § 9 Abs. 2, 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen. (3) Nichtnamentlich ist bei folgenden Krankheitserregern der direkte oder indirekte Nachweis zu melden: 1. Treponema pallidum 2. HIV 3. Echinococcus sp. 4. Plasmodium sp. 5. Rubellavirus; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen 6. Toxoplasma gondii; Meldepflicht nur bei konnatalen Infektionen. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, 4 Satz 1 zu erfolgen. §8 Zur Meldung verpflichtete Personen (1) Zur Meldung oder Mitteilung sind verpflichtet: 1. im Falle des § 6 der feststellende Arzt; in Krankenhäusern oder anderen Einrichtungen der stationären Pflege ist für die Einhaltung der Meldepflicht neben dem feststellenden Arzt auch der leitende Arzt, in Krankenhäusern mit mehreren selbständigen Abteilungen der leitende Abteilungsarzt, in Einrichtungen ohne leitenden Arzt der behandelnde Arzt verantwortlich, 2. im Falle des § 7 die Leiter von Medizinaluntersuchungsämtern und sonstigen privaten oder öffentlichen Untersuchungsstellen einschließlich der Krankenhauslaboratorien, 3. im Falle der §§ 6 und 7 die Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik, wenn ein Befund erhoben wird, der sicher oder mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Vorliegen einer meldepflichtigen Erkrankung oder Infektion durch einen meldepflichtigen Krankheitserreger schließen lässt, 4. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 4 und im Falle des § 7 Abs. 1 Nr. 36 bei Tieren, mit denen Menschen Kontakt gehabt haben, auch der Tierarzt, 5. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 und Abs. 3 Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung oder Anerkennung erfordert, 6. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Kapitän eines Seeschiffes, 7. im Falle des § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 5 die Leiter von Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Heimen, Lagern oder ähnlichen Einrichtungen, 8. im Falle des § 6 Abs. 1 der Heilpraktiker. (2) Die Meldepflicht besteht nicht für Personen des Not- und Rettungsdienstes, wenn der Patient unverzüglich in eine ärztlich geleitete Einrichtung gebracht wurde. Die Meldepflicht besteht für die in Absatz 1 Nr. 5 bis 7 bezeichneten Personen nur, wenn ein Arzt nicht hinzugezogen wurde. (3) Die Meldepflicht besteht nicht, wenn dem Meldepflichtigen ein Nachweis vorliegt, dass die Meldung bereits erfolgte und andere als die bereits gemeldeten Angaben nicht erhoben wurden. Satz 1 gilt auch für Erkrankungen, bei denen der Verdacht bereits gemeldet wurde. (4) Absatz 1 Nr. 2 gilt entsprechend für Personen, die die Untersuchung zum Nachweis von Krankheitserregern außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes durchführen lassen. X48 (5) Der Meldepflichtige hat dem Gesundheitsamt unverzüglich mitzuteilen, wenn sich eine Verdachtsmeldung nicht bestätigt hat. §9 Namentliche Meldung (1) Die namentliche Meldung durch eine der in § 8 Abs. 1 Nr. 1, 4 bis 8 genannten Personen muss folgende Angaben enthalten: 1. Name, Vorname des Patienten 2. Geschlecht 3. Tag, Monat und Jahr der Geburt 4. Anschrift der Hauptwohnung und, falls abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes 5. Tätigkeit in Einrichtungen im Sinne des § 36 Abs. 1 oder 2; Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 bei akuter Gastroenteritis, akuter Virushepatitis, Typhus abdominalis/ Paratyphus und Cholera 6. Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 33 7. Diagnose beziehungsweise Verdachtsdiagnose 8. Tag der Erkrankung oder Tag der Diagnose, gegebenenfalls Tag des Todes 9. wahrscheinliche Infektionsquelle 10. Land, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurde; bei Tuberkulose Geburtsland und Staatsangehörigkeit 11. Name, Anschrift und Telefonnummer der mit der Erregerdiagnostik beauftragten Untersuchungsstelle 12. Überweisung in ein Krankenhaus beziehungsweise Aufnahme in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung der stationären Pflege und Entlassung aus der Einrichtung, soweit dem Meldepflichtigen bekannt 13. Blut-, Organ- oder Gewebespende in den letzten sechs Monaten 14. Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden 15. bei einer Meldung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 die Angaben nach § 22 Abs. 2. Bei den in § 8 Abs. 1 Nr. 4 bis 8 genannten Personen beschränkt sich die Meldepflicht auf die ihnen vorliegenden Angaben. (2) Die namentliche Meldung durch eine in § 8 Abs. 1 Nr. 2 und 3 genannte Person muss folgende Angaben enthalten: 1. Name, Vorname des Patienten 2. Geschlecht, soweit die Angabe vorliegt 3. Tag, Monat und Jahr der Geburt, soweit die Angaben vorliegen 4. Anschrift der Hauptwohnung und, falls abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes, soweit die Angaben vorliegen 5. Art des Untersuchungsmaterials 6. Eingangsdatum des Untersuchungsmaterials 7. Nachweismethode 8. Untersuchungsbefund 9. Name, Anschrift und Telefonnummer des einsendenden Arztes beziehungsweise des Krankenhauses 10. Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden. Der einsendende Arzt hat bei einer Untersuchung auf Hepatitis C dem Meldepflichtigen mitzuteilen, ob ihm eine chronische Hepatitis C bei dem Patienten bekannt ist. (3) Die namentliche Meldung muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis gegenüber dem für den Aufenthalt des Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt, im Falle des Absatzes 2 gegenüber dem für den Einsender zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. Eine Meldung darf wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden. Die Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat unverzüglich nach deren Vorliegen zu erfolgen. Liegt die Hauptwohnung oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der betroffenen Person im Bereich eines anderen Gesundheitsamtes, so hat das unterrichtete Gesundheitsamt das für die Hauptwohnung, bei mehreren Wohnungen das für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen zuständige Gesundheitsamt unverzüglich zu benachrichtigen. (4) Der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Kapitän eines Seeschiffes meldet unterwegs festgestellte meldepflichtige Krankheiten an den Flughafen- oder Hafenarzt des inländischen Ziel- und Abfahrtsortes. Die dort verantwortlichen Ärzte melden an das für den jeweiligen Flughafen oder Hafen zuständige Gesundheitsamt. (5) Das Gesundheitsamt darf die gemeldeten personenbezogenen Daten nur für seine Aufgaben nach diesem Gesetz verarbeiten und nutzen. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Kenntnis für das Gesundheitsamt zur Erfüllung der in seiner Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, Daten zu § 7 Abs. 1 Nr. 21 spätestens jedoch nach drei Jahren. § 10 Nichtnamentliche Meldung (1) Die nichtnamentliche Meldung nach § 7 Abs. 3 muss folgende Angaben enthalten: 1. im Falle des § 7 Abs. 3 Nr. 2 eine fallbezogene Verschlüsselung gemäß Absatz 2 2. Geschlecht 3. Monat und Jahr der Geburt 4. erste drei Ziffern der Postleitzahl der Hauptwohnung 5. Untersuchungsbefund 6. Monat und Jahr der Diagnose 7. Art des Untersuchungsmaterials 8. Nachweismethode 9. wahrscheinlicher Infektionsweg, wahrscheinliches Infektionsrisiko 10. Land, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurde 11. Name, Anschrift und Telefonnummer des Meldenden 12. bei Malaria Angaben zur Expositions- und Chemoprophylaxe. Der einsendende Arzt hat den Meldepflichtigen insbesondere bei den Angaben zu den Nummern 9, 10 und 12 zu unterstützen. Die nichtnamentliche Meldung nach § 6 Abs. 3 muss die Angaben nach den Nummern 5, 9 und 11 sowie Name und Anschrift der betroffenen Einrichtung enthalten. 49W (2) Die fallbezogene Verschlüsselung besteht aus dem dritten Buchstaben des ersten Vornamens in Verbindung mit der Anzahl der Buchstaben des ersten Vornamens sowie dem dritten Buchstaben des ersten Nachnamens in Verbindung mit der Anzahl der Buchstaben des ersten Nachnamens. Bei Doppelnamen wird jeweils nur der erste Teil des Namens berücksichtigt; Umlaute werden in zwei Buchstaben dargestellt. Namenszusätze bleiben unberücksichtigt. (3) Bei den in § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 5 genannten Personen beschränkt sich der Umfang der Meldung auf die ihnen vorliegenden Angaben. (4) Die nichtnamentliche Meldung nach § 7 Abs. 3 muss innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Robert Koch-Institut erfolgen. Es ist ein vom Robert Koch-Institut erstelltes Formblatt oder ein geeigneter Datenträger zu verwenden. Für die nichtnamentliche Meldung nach § 6 Abs. 3 gilt § 9 Abs. 3 Satz 1 bis 3 entsprechend. (5) Die Angaben nach Absatz 2 und die Angaben zum Monat der Geburt dürfen vom Robert Koch-Institut lediglich zu der Prüfung verarbeitet und genutzt werden, ob verschiedene Meldungen sich auf dieselbe Person beziehen. Sie sind zu löschen, sobald nicht mehr zu erwarten ist, dass die damit bewirkte Einschränkung der Prüfungen nach Satz 1 eine nicht unerhebliche Verfälschung der aus den Meldungen zu gewinnenden epidemiologischen Beurteilung bewirkt, jedoch spätestens nach zehn Jahren. § 73 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 6 Abs. 1 oder § 7, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 2. entgegen § 6 Abs. 2, § 34 Abs. 5 Satz 1 oder § 43 Abs. 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, 3. entgegen § 16 Abs. 2 Satz 2, auch in Verbindung mit § 26 Abs. 1, § 36 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1, § 41 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 2 Satz 1, oder § 51 Satz 2 ein Grundstück, einen Raum, eine Anlage, eine Einrichtung, ein Verkehrsmittel oder einen sonstigen Gegenstand nicht zugänglich macht, 4. entgegen § 16 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 26 Abs. 1, § 36 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1, § 29 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, oder § 41 Abs. 1 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 2 Satz 1, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, 5. entgegen § 16 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit § 26 Abs. 1, § 36 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 4 Satz 1, eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 6. einer vollziehbaren Anordnung nach § 17 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 4 Satz 1, § 17 Abs. 3 Satz 1, § 26 Abs. 2 Satz 1 oder 2, auch in Verbindung mit § 29 Abs. 2 Satz 2, dieser auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, § 26 Abs. 3 Satz 2, § 28 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, oder § 34 Abs. 8 oder 9 zuwiderhandelt, 7. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 ein Mittel oder ein Verfahren anwendet, 8. entgegen § 22 Abs. 1 Satz 1 oder 2 eine Eintragung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt oder eine Impfbescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausstellt, 9. entgegen § 23 Abs. 1 Satz 1 oder 2 dort genannte Infektionen oder das Auftreten von Krankheitserregern nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise aufzeichnet oder diese Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt, 10. entgegen § 23 Abs. 1 Satz 3 Einsicht nicht gewährt, 11. entgegen § 26 Abs. 3 Satz 1 eine Untersuchung nicht gestattet, 12. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, Zutritt nicht gestattet, 13. entgegen § 29 Abs. 2 Satz 3, auch in Verbindung mit Satz 4 oder einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, § 49 Abs. 1 Satz 1 oder § 50 Satz 1 oder 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, 14. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Abs. 3, eine dort genannte Tätigkeit ausübt, einen Raum betritt, eine Einrichtung benutzt oder an einer Veranstaltung teilnimmt, 15. ohne Zustimmung nach § 34 Abs. 2 einen Raum betritt, eine Einrichtung benutzt oder an einer Veranstaltung teilnimmt, 16. entgegen § 34 Abs. 4 für die Einhaltung der dort genannten Verpflichtungen nicht sorgt, 17. entgegen § 34 Abs. 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, das Gesundheitsamt nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig benachrichtigt, 18. entgegen § 35 Satz 1 oder § 43 Abs. 4 Satz 1 eine Belehrung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführt, 19. entgegen § 36 Abs. 4 Satz 6 eine Untersuchung nicht duldet, 20. entgegen § 43 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 7, eine Person beschäftigt, 21. entgegen § 43 Abs. 5 Satz 2 einen Nachweis oder eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, 22. einer vollziehbaren Auflage nach § 47 Abs. 3 Satz 1 zuwiderhandelt, 23. entgegen § 51 Satz 2 ein Buch oder eine sonstige Unterlage nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt, Einsicht nicht gewährt oder eine Prüfung nicht duldet oder X50 24. einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 5 Satz 1, § 20 Abs. 6 Satz 1 oder Abs. 7 Satz 1, § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 3 oder 5 oder § 53 Abs. 1 Nr. 2 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8, 9 und 21 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. 51W Anlage 2 Meldebögen X52 53W X54 55W Anlage 3 Liste der zu erfassenden Erreger gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 (Stand 11/2000) Erregerspezies 1 S. aureus 2 S. pneumoniae 3 E. faecalis E. faecium 4 E. coli Klebsiella spp. Zu erfassen ist die Resistenz (auch Einzel-R) gegen folgende Substanzen, sofern im Rahmen der klinisch-mikrobiologischen Diagnostik getestet Vancomycin, Oxacillin, Gentamicin, Chinolon Gr. IV (z.B. Moxifloxacin), Teicoplanin, Quinupristin/Dalfopristin Vancomycin, Penicillin (Oxacillin 1 µg), Cefotaxim, Erythromycin, Chinolon Gr. IV (z.B. Moxifloxacin) Vancomycin, Gentamicin (“high level”: Gentamicin 500 mg/l; Streptomycin 1000 mg/l (Mikrodil.) bzw.2000 mg/l (Agardilution)), Teicoplanin E. faecium: zusätzlich Quinupristin/Dalfopristin Imipenem/Meropenem, Chinolon Gr.II (z.B. Ciprofloxacin), Amikacin, Ceftazidim, Piperacillin/Tazobactam, Cefotaxim oder analoge Testsubstanz Imipenem/Meropenem, Chinolon Gr.II (z.B. Ciprofloxacin), Amikacin 5 Enterobacter cloacae Citrobacter spp. Serratia marcescens 6 P. aeruginosa Imipenem/Meropenem, Chinolon Gr.II (z.B. Ciprofloxacin), Amikacin, A.baumannii Ceftazidim, Piperacillin/Tazobactam 7 S.maltophilia Chinolon Gr. II (z.B. Ciprofloxacin), Amikacin, Ceftazidim, Piperacillin/ Tazobactam, Cotrimoxazol 8 Candida spp.* Fluconazol * Erfassung nur in Einrichtungen mit hämatologisch-onkologischen Abteilungen, auch von primär resistenten Spezies Leitresistenzen sind fett gedruckt und unterstrichen. Weitere Informationen: http://www.rki.de/INFEKT/IFSG/NOSO.HTM X56 Literaturverzeichnis Meldepflichtige Infektionskrankheiten in Nordrhein-Westfalen Jahresbericht 2003, Zentralstelle für die Überwachung von Infektionskrankheiten NRW Hrsg.: Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (lögd), Bielefeld, Dezember 2004 Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2003 Hrsg.: Robert Koch-Institut, Berlin, 2004 Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- und Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern, Ausgabe 2004 Hrsg.: Robert Koch-Institut, Berlin, 2004 Bales/Baumann/Schnitzler, Infektionsschutzgesetz, Kommentar und Vorschriftensammlung, 2., überarbeitete Auflage, Verlag W. Kohlhammer Robert Koch-Institut: SurvStat, www3.rki.de/Survstat, Datenstand: 26.01.2005 Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (lögd): Infektionsberichte NRW, www.loegd.nrw.de/1aim-berichte/index.html 57W Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Tab. 3.1.1: Inzidenz der namentlichen Meldungen je Bundesland 2004 ....................................................12 Abb. 3.1.1: Inzidenz der namentlichen Meldungen Rhein-Sieg-Kreis 2003/2004........................................12 Tab. 3.1.2: Inzidenz der namentlichen Meldungen je Kreis/kreisfreie Stadt in NRW im Jahre 2004 .............12 Abb. 3.2.1: Gemeldete Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis .....................................................................13 Abb. 3.2.2: Häufigkeitsverteilung der gemeldeten Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis 2004.......................13 Abb. 3.3.1: Alters- und Geschlechtsverteilung der gemeldeten Krankheitsfälle im Rhein-Sieg-Kreis 2004.....14 Abb. 4.1.1: Häufigkeitsverteilung der Erreger von Darminfektionen im Rhein-Sieg-Kreis ............................15 Tab. 4.1.1.1: Übermittelte Salmonellen-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004..................................16 Abb. 4.1.1.1: geografische Verteilung der Salmonellosen im Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2004 .....................17 Abb. 4.1.1.2: saisonale Verteilung der Salmonellosen in NRW .................................................................17 Abb. 4.1.1.3: Altersverteilung der gemeldeten Salmonellosen im Rhein-Sieg-Kreis ....................................17 Tab. 4.1.2.1: Übermittelte Campylobacter-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004..............................18 Abb. 4.1.2.1: geografische Verteilung der Campylobacteriosen im Rhein-Sieg-Kreis im Jahre 2004 .............19 Abb. 4.1.2.2: saisonale Verteilung der Campylobacteriosen in NRW .........................................................19 Abb. 4.1.2.3: Altersverteilung der gemeldeten Campylobacteriosen im Rhein-Sieg-Kreis ............................19 Abb. 4.1.3.1: saisonale Verteilung der Yersiniosen in NRW .....................................................................21 Abb. 4.1.3.2: Altersverteilung der gemeldeten Yersiniosen im Rhein-Sieg-Kreis.........................................21 Abb. 4.1.4.1: saisonale Verteilung der Shigellosen in NRW......................................................................23 Abb. 4.1.4.2: Altersverteilung der gemeldeten Shigellosen in NRW ..........................................................23 Abb. 4.1.5.1: saisonale Verteilung der EHEC/HUS Erkrankungen in NRW..................................................25 Abb. 4.1.5.2: Altersverteilung der gemeldeten EHEC/HUS Erkrankungen in NRW ......................................25 Tab. 4.1.6.1: Übermittelte Rotavirus-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 .....................................26 Abb. 4.1.6.1: geografische Verteilung der gemeldeten Rotavirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004...27 Abb. 4.1.6.2: saisonale Verteilung der Rotavirus Erkrankungen in NRW ...................................................27 Abb. 4.1.6.3: Altersverteilung der gemeldeten Rotavirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis ......................27 Tab. 4.1.7.1: Übermittelte Norovirus-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 .....................................28 Abb. 4.1.7.1: geografische Verteilung der gemeldeten Norovirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004 ..29 Abb. 4.1.7.2: saisonale Verteilung der Norovirus Erkrankungen in NRW ...................................................29 Abb. 4.1.7.3: Altersverteilung der gemeldeten Norovirus Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis ......................29 Abb. 4.2.1: Gesamtzahlen der gemeldeten Hepatitis-Erkrankungen in NRW..............................................30 Abb. 4.2.2: Gesamtzahlen der gemeldeten Hepatitis-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis ............................30 Abb. 4.2.1.1: saisonale Verteilung der Hepatitis A Erkrankungen in NRW .................................................32 Abb. 4.2.1.2: Altersverteilung der gemeldeten Hepatitis A Erkrankungen NRW .........................................32 Abb. 4.2.2.1: geografische Verteilung der gemeldeten Hepatitis B Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004.34 Abb. 4.2.2.2: saisonale Verteilung der Hepatitis B Erkrankungen in NRW .................................................34 Abb. 4.2.2.3: Alters- und Geschlechtsverteilung der gemeldeten Hepatitis B Erkrankungen NRW................34 Tab. 4.2.3.1: Übermittelte Hepatitis-C-Fälle nach Kategorie der Falldefinition 2004 ...................................35 Abb. 4.2.3.1: geografische Verteilung der gemeldeten Hepatitis C Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis 2004.36 Abb. 4.2.3.2: saisonale Verteilung der Hepatitis C Erkrankungen in NRW .................................................36 Abb. 4.4.1: saisonale Verteilung der Meningokokken Erkrankungen in NRW .............................................39 Abb. 4.4.2: Altersverteilung der gemeldeten Meningokokken Erkrankungen NRW .....................................39 Abb. 4.5.1: saisonale Verteilung der Influenza Erkrankungen in NRW ......................................................41 Abb. 4.5.2: Altersverteilung der gemeldeten Influenza Erkrankungen NRW ..............................................41 Tab. 4.6.1: Übermittelte Tuberkulose-Fälle nach Kategorie der Falldefinition ............................................42 Abb. 4.6.1: Altersverteilung der gemeldeten Tuberkulose-Erkrankungen im Rhein-Sieg-Kreis .....................43 Abb. 4.6.2: Betroffene Organe bei Tuberkulose-Erkrankungen ................................................................44 Tab. 4.6.1: Geburtsland und Staatsangehörigkeit der Tuberkulose-Erkrankten im Rhein-Sieg-Kreis ............45 Abb. 4.6.3: Resistenzsituation der Tuberkulose-Erreger im Rhein-Sieg-Kreis.............................................45