PflegeKolleg Hygienisch arbeiten Arbeits­ und Patientenschutz Personalhygiene – Sicherheit geht vor Immer wieder die gleiche Diskussion: Künstliche Fingernägel, Nagellack oder Eheringe im Dienst – sind sie gestattet oder verboten? Wann muss Schutzkleidung getragen werden? Wann eine Schutzmaske? Besinnt man sich auf einfache aber wirksame Methoden der Infektionsprävention, die mit Semmelweis, dem Erfinder der Händedesinfektion, ihren Anfang nahmen und zu der die Personalhygiene gehört, wird schnell deutlich: Es gibt klare Regeln. KEYWORDS Gel­Fingernägel Medizinische Schutzhand­ schuhe Schutzkleidung­ und hauben Mundschutz Hautschutz­ und Handschuhplan 36 durchgeführt werden. Bei Anzeichen für eine Hautschädigung oder allergischen Erscheinungen an Händen oder Unterarmen, muss der Betriebsarzt hinzugezogen werden. Immer wieder Fingernägel Schön verziert und lackiert – womöglich noch künstlich verlängert – erfreuen Fingernägel vielleicht das Auge manches Betrachters, aber sie stellen eine Beeinträchtigung einer guten Händehygiene dar. Das gilt vor allem für künstliche Fingernägel. Denn: Unter langen Nägeln sammeln sich Keime an, die durch eine Händedesinfektion nicht beseitigt werden können. In der medizinischen Literatur werden daher künstliche Fingernägel und Nagellack immer wieder in Zusammenhang mit Ausbrüchen nosokomialer Infektionen gebracht. Und weil Handschuhe durch lange (künstliche) Fingernägel reißen können, ist grundsätzlich auf kurze, rund geschnittene, gepflegte und unlackierte Fingernägel zu achten. Dies dient nicht nur dem Patienten-, sondern auch dem Personalschutz. Heilberufe / Das Pflegemagazin 2012; 64 (10) © bilderstoeckchen /Fotolia.com DOI: 10.1007/s00058-012-1043-3 D ie Hände sind das wichtigste „Arbeitswerkzeug“ des medizinisch tätigen Personals, aber auch der häufigste Vektor für Übertragungen von potenziellen Krankheitserregern. Neben der Desinfektion spielen auch die Gesundheit, Pflege und der Schutz der Hände eine große Rolle bei der Infektionsprävention. Denn schon kleinste Verletzungen der Haut bilden Erregerreservoire und somit eine Eintrittspforte für pathogene Keime. Ein Hautschutz-Plan – in Zusammenarbeit von Krankenhaushygiene und betriebsärztlichem Dienst/Betriebsarzt erstellt – gehört deshalb zum Standard einer guten Händehygiene. Hautpflegecremes sollen aus Spendern oder auch aus personenbezogenen Tuben entnommen werden, um Kontaminationen zu vermeiden. Grundsätzlich ist farb- und parfümstofffreien Produkten der Vorzug zu geben, um das Risiko von Allergien und Hautreizungen zu minimieren. Da Hautpflegemittel die Wirksamkeit von Desinfektionsmittel beeinträchtigen können, sollte die Hautpflege in erster Linie in Arbeitspausen beziehungsweise außerhalb der Arbeit Das oft verwendete Argument von Befürworten von Gel-Fingernägeln, dass durch das Tragen künstlicher Fingernägel Nagelprobleme gelöst werden, muss unter Hinzuziehung eines Hautarztes geprüft werden. Gut behandschuht, gut geschützt Handschuhe sollten immer bei erhöhtem Kontaminationsrisiko mit erregerhaltigem Material getragen werden. Dies gilt zum Beispiel beim endotrachealen Absaugen, bei der Entsorgung von Sekreten, Exkreten und Erbrochenem, bei der Blutentnahme oder bei der Versorgung von Patienten mit multiresistenten Erregern. Dabei dienen sie hauptsächlich dem Selbstschutz, bei sachgerechtem Gebrauch aber auch dem Schutz vor Übertragung von Erregern. Da man nicht von einer 100%igen Dichtigkeit von Untersuchungshandschuhen ausgehen kann, ersetzen Handschuhe nicht die Händedesinfektion. Nach Beendigung einer Tätigkeit müssen die Handschuhe umgehend ausgezogen werden. Dies kann auch der Fall sein, wenn man von einer Tätigkeit zu einer anderen Tätigkeit am gleichen Patienten wechselt, beispielsweise vom Entleeren des Urinbeutels zum Verbandswechsel des zentralen Venekatheters (ZVK). Nach dem Ausziehen der Handschuhe ist stets eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen, da es beim Abstreifen der Handschuhe zu einer Kontamination der Hände kommen kann. Außerdem muss bei einem nicht unerheblichen Teil der Handschuhe mit Perforationen gerechnet werden. In einer klinischen Untersuchung lag der Anteil unbenutzter perforierter Latex-Handschuhe bei 1%, bei den benutzten Handschuhen waren 8% perforiert, oft durch Mikroläsionen. Generell steigt die Zahl an (Mikro-) Perforationen mit der Tragedauer und der Anzahl der ausgeübten Tätigkeiten. Besonders bei notfallmedizinischen Tätigkeiten und operativen Eingriffen ist die Gefahr von Perforationen der Handschuhe groß. Deshalb wird insbesondere bei Eingriffen mit hohem Verletzungsrisiko das „double gloving“, das Tragen von zwei Paar Handschuhen übereinander, als Arbeitsschutzmaßnahme empfohlen. Im medizinischen Bereich wird unterschieden in keimarme und sterile Handschuhe. Keimarme Handschuhe werden bei Pflegetätigkeiten beziehungsweise Untersuchungen am Patienten, die nicht unter sterilen Bedingungen durchgeführt werden müssen (zum Beispiel Blutentnahmen), oder beim Umgang mit (potenziell) erregerhaltigem Material (zum Beispiel der Entsorgung von Steckbecken, Abnahme von Trachealsekret) verwendet. Sterile Handschuhe sind paarweise steril verpackt und werden für invasive diagnostische und operative Eingriffe (zum Beispiel ZVK-Anlage, Lumbal- oder Knochenmarkpunktion) eingesetzt. Medizinische Schutzhandschuhe werden in verschiedenen Materialien angeboten. Latexhandschuhe Heilberufe / Das Pflegemagazin 2012; 64 (10) H AU TS C H U T Z P L A N Folgende Regeln sind zu beachten ▶▶Hautschutz mehrmals pro Schicht anwenden. ▶▶Schmuck ablegen, bei Feuchtarbeit können gehäuft Metallallergien (Nickel, Kobalt) entstehen. ▶▶Fingernägel kurz schneiden, nicht lackieren, keine künstlichen Nägel. ▶▶Seife nach Händereinigung vollständig abwaschen und die Hände gründlich abtrocknen. ▶▶Händedesinfektion nur auf der trockenen Haut durchführen. Cremes sollten vor Beginn der Händedesinfektion vollständig eingezogen sein. ▶▶Vor Gebrauch medizinischer Einmalhandschuhe sollten die Hände vollständig trocken und die Handcreme ganz eingezogen sein. ▶▶Die Verwendung von Hautschutzcremes ist nur für kurze Handschuh- tragezeiten (bis zu 10 Min) vorgesehen und somit für OP-Personal nicht geeignet. ▶▶Cremes richtig dosiert (ca. haselnussgroße Menge) auf den Hand- rücken geben und gut verteilen, auch um die Nägel, an den Fingerkuppen und zwischen den Fingern. (Quelle: Hautschutz-Plan des Universitätsklinikums Freiburg) sind aufgrund des hohen Tragekomforts und der Reißfestigkeit trotz der Allergiegefahr immer noch sehr weit verbreitet. Wegen der Rohstoffknappheit und der dadurch bedingten Preiserhöhung wird in zunehmendem Maße in Billiglohnländern produziert mit der Folge, dass die Qualität der Handschuhe (Dichtigkeit, Reißfestigkeit) sehr gesunken ist. Es ist daher überlegenswert, auch im Hinblick auf das Allergierisiko durch Latex, auf Nitrilhandschuhe umzusteigen. Die Preisunterschiede zwischen Nitril und Latex – früher ein Argument gegen den routinemäßigen Gebrauch von Nitril – sind heute weitgehend nivelliert. Werden trotzdem Latex-Handschuhe verwendet, kann das Risiko einer Latex-Allergie durch ungepuderte Handschuhe deutlich vermindert werden. In der TRGS 540 (Technische Regel für Gefahrstoffe) wird gefordert, dass gepuderte Latexhandschuhe durch puderfreie, allergenarme Latexhandschuhe oder andere Handschuhe ersetzt werden. Auf der Grundlage der Gefahrstoffverordnung ist die TRGS rechtsverbindlich. Eine weitere Alternative sind Handschuhe aus Polyvinylchlorid (PVC) und Polyethylen (PE). Allerdings können PVC-Handschuhe aufgrund ihrer geringen Reißfestigkeit und aus ökologischen Gründen nur bedingt empfohlen werden. PE-Handschuhe sind recht preisgünstig und umweltverträglich. Da sie häufig undicht und nicht sehr reißfest sind (PEHandschuhe werden durch Verschweißen zweier PEFolien hergestellt), sind sie nicht für Tätigkeiten mit Fingernägel von Pflegenden müssen grundsätzlich kurz, rund geschnitten, gepflegt und nicht lackiert sein. 37 PflegeKolleg Hygienisch arbeiten HANDSCHUHPL AN F Ü R P F L E G E - U N D F U N K T I O N S D I E N S T Handschuhe ersetzen nicht die Hände­ desinfektion, da man nicht von einer 100%igen Dichtigkeit von Untersuchungs­ handschuhen Tätigkeit Gefährdung des Personals Empfohlener Standardhandschuh Umgang mit Körperausscheidungen/Sekreten (z.B. Blut, Stuhl, Urin) Infektion Einmalhandschuh aus Latex oder Nitril An-/Abhängen und Entsorgen von Zytostatika Kontamination Einmalhandschuh aus Latex oder Nitril Flächendesinfektion ▶▶ Sensibilisierung ▶▶ Feuchtarbeit ▶▶ Hautreizung ▶▶ Infektion ▶▶ Handschuhe mit zu kurzem Schaft Nitrilhandschuhe mit langen Stulpen (Haushalts- oder Chemikalienschutzhandschuhe); wenn hygienisch erforderlich: Einmalhandschuhe aus Nitril mit verlängertem Schaft Aufbereitung von Instrumenten und Pflege­ utensilien ▶▶ Sensibilisierung ▶▶ Feuchtarbeit ▶▶ Hautreizung ▶▶ Infektion ▶▶ Handschuhe mit zu kurzem Schaft ▶▶ Stich-/Schnittverletzungen Nitrilhandschuhe mit langen Stulpen (Haushalts- oder Chemikalienschutzhandschuhe); wenn hygienisch erforderlich: Einmalhandschuhe aus Nitril mit verlängertem Schaft Einreibungen mit wirkstoffhaltigen Externa (z.B. Cignolin, Kortison, Voltaren) oder Externa mit pflanzlichen Inhaltsstoffen ▶▶ Sensibilisierung ▶▶ Hautreizung ▶▶ Wirkstoffaufnahme Einmalhandschuhe aus Nitril ausgehen kann. Weitere Hinweise ▶▶ Anwendung von Baumwollunterziehhandschuhen bei starkem Schwitzen unter Schutzhandschuhen in der unmittelbaren Patientenpflege nach individueller Rücksprache mit dem Betriebsärztlichen Dienst ▶▶ Double Gloving (2 Paar Schutzhandschuhe übereinander) möglich bei besonderen Expositionsmöglichkeiten (z.B. bei umfangreichen Blutkontaktmöglichkeiten) ▶▶ Körperpflege und Mobilisation: aus Anwendersicht haben sich Latexhandschuhe bewährt ▶▶ Aufbereitung spitzer/scharfer Instrumente: Keine Durchstichsicherheit von Schutzhandschuhen! Arbeitsmedizinische Rechtsgrundlage Biostoffverordnung (BiostoffV), Gefahrstoffverordnung (GerStoff V), Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedV V) Tragen von Schutz­ hauben im OP (oben: falsch; unten: richtig) 38 hoher mechanischer Belastung oder für Risikobereiche geeignet. Eine Desinfektion der Handschuhe, um sich den Handschuhwechsel zu ersparen, kann generell nicht empfohlen werden, da das Desinfektionsmittel das Handschuhmaterial stark angreift, wodurch es zu Mikroperforationen kommt. Deshalb darf eine Desinfektion der Handschuhe nur in Ausnahmefällen erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Handschuh vom Hersteller als desinfizierbar ausgewiesen ist. Ein Handschuh-Plan gehört ebenso wie der Hautschutz-Plan zu einem guten Standard für die Händehygiene. Schmuck nein, Piercing vielleicht Vor Arbeitsbeginn sollte jeglicher Schmuck an den Händen und Unterarmen abgelegt werden. Auch das Tragen von Eheringen ist während der Arbeit am Patienten nicht zu empfehlen. Zum einen werden die Hände seltener und weniger gründlich desinfiziert, um den Schmuck oder die Armbanduhr zu schonen. Zum anderen können sich unter den Ringen Keimreservoire sowie Desinfektionspfützen bilden. Dies ist auch in der TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege) festgeschrieben: „Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an den Händen und Unterarmen keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden. Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der Händedesinfektion vermindern.“ Das Tragen von Halsketten oder Ohrringen ist aus krankenhaushygienischer Sicht weniger relevant, kann aber bei langen Schmuckstücken eine Verletzungsgefahr bergen. Auch eine Kontamination von Wunden durch direkten Kontakt beim Verbandswechsel ist möglich. Im Operationssaal darf allerdings überhaupt kein Schmuck getragen werden. Piercings oder Tattoos sind dagegen nur dann eine Gefährdung für den Patienten, wenn sie Infektionszeichen zeigen. Ob sie in der Pflege getragen werden Heilberufe / Das Pflegemagazin 2012; 64 (10) © Regina Scholz/IOK (Quelle: Handschuh-Plan des Universitätsklinikums Freiburg) dürfen, ist reine Geschmacksfrage und obliegt der Entscheidung der Einrichtung (www.rki.de). Unter der Haube Lange Haare sind vor Dienstbeginn zusammenzubinden. Im OP-Bereich müssen Haare durch eine Schutzhaube vollständig bedeckt sein. Schutzhauben werden eher zum Schutz des Patienten als zum Selbstschutz getragen. Sie verhindern, dass Haare oder Hautschuppen ins OP-Feld gelangen. Weil auch ein Bart zum Haarschmuck gehört, müssen Bartträger im OP einen Bartschutz (spezielle Schutzhauben) tragen. Im Pflegealltag ist das Tragen von Schutzhauben nicht sinnvoll, da sie hier keinen infektionspräventiven Wert haben, auch nicht bei der Versorgung von Patienten mit multiresistenten Erregern. Dienst- und Schutzkleidung Dienstkleidung – auch Arbeitskleidung genannt – hat keinen infektionspräventiven Effekt, sondern dient zum Schutz der Privatkleidung. Dienstkleidung wird in der Regel als Ersatz für Privatkleidung getragen. Zudem hat sie in vielen Bereichen den Sinn, diesen zu definieren. Somit wird sie zur Bereichskleidung. Dienstkleidung sollte täglich gewechselt werden. Zum Schutz vor Kontamination wird über der Dienstkleidung ein Schutzkittel/Schürze getragen. Wenn es trotzdem zur Kontamination der Dienstkleidung kommt, muss diese selbstverständlich sofort gewechselt werden. Dienstkleidung ist grundsätzlich geschlossen zu tragen. Schutzkleidung. Um eine Kontamination der Arbeitskleidung zu vermeiden, ist es in manchen Situationen sinnvoll, zusätzlich einen langärmeligen Schutzkittel, bei Gefahr der Durchfeuchtung zusätzlich eine Schürze oder einen Kittel mit Nässeschutz zu tragen. Im OP-Bereich und bei einigen anderen invasiven Eingriffen, wie der ZVK-Anlage, werden sterile Schutzkittel auch zum Schutz des Patienten vor einer Erregerübertragung von der Kleidung getragen. Prinzipiell ist das Risiko der Übertragung pathogener Erreger über die Kleidung eher als gering einzustufen. Schutzkittel und Schürzen können beim selben Patienten auf Station mehrfach verwendet werden. Sie sollten auf Intensivstationen einmal pro Schicht und auf Pflegestationen einmal täglich und immer bei sichtbarer Kontamination gewechselt werden. Schutzkittel sollten in jedem Fall im Patientenzimmer verbleiben und nicht vor der Tür aufgehängt werden, um pathogene Erreger nicht nach draußen zu tragen und eine Kontamination der Kittel durch Dritte zu vermeiden. Um Verwechslungen zu vermeiden hängen im Mehrbettzimmer die Kittel in der Nähe des Patienten. Beim Aufhängen der Kittel sollte die Außenseite gekennzeichnet sein, damit der Kittel bei der nächsten Verwendung richtig angezogen werden kann. Heilberufe / Das Pflegemagazin 2012; 64 (10) FA Z I T F Ü R D I E P F L E G E ▶▶Personalhygiene dient dem eigenen Schutz und dem Schutz des Patienten/Bewohners. ▶▶Hände sind der häufigste Vektor für Übertragun­gen von potenziellen Krankheitserregern. Ein Hautschutz- und ein Handschuhplan gehören deshalb zum Standard einer guten Händehygiene. ▶▶Personalhygienemaßnahmen kommen nur dann voll zum Tragen, wenn sie vorschriftsgemäß und vollständig durchgeführt werden. Mundschutz und Schutzmasken Zu den Masken, die in der Medizin benutzt werden, zählt der chirurgische Mund-Nasen-Schutz, der keine echte Atemschutzmaske ist, aber die Abgabe von infektiösen Tröpfchen in die Umgebung verhindert. Er wird in der Regel bei operativen Eingriffen und einigen anderen Maßnahmen am Patienten (zum Beispiel ZVK-Anlage, endotrachealem Absaugen) getragen, außerdem bei der Pflege von Knochenmarktransplantierten (KMT) Patienten in der Neutropenie. Außerdem bietet die chirurgische Maske Schutz bei infektiösen Erkrankungen des Patienten, die über respiratorische Tröpfchen übertragen werden, wie die klassischen Kinderkrankheiten (Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Windpocken), Diphtherie und die Meningokokkeninfektion. Hier ist die Maske aber nur bei engem Kontakt erforderlich (Abstand < 2m). Prinzipiell dienen Masken auch dem Schutz des Patienten vor der Übertragung von Erkältungskrankheiten durch das Personal. Krankenhauspersonal mit respiratorischen Erkrankungen sollte in der Regel nicht arbeiten oder für die Zeit der Erkrankung in Bereichen ohne Patientenkontakt eingesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Hochrisikobereiche wie KMT-Stationen. Zum respiratorischen Schutz bei offener Lungentuberkulose werden Atemschutzmasken der Klasse FFP-2 verwendet. Bei diesen Masken, die einen erheblichen Atemwiderstand bieten, ist es sehr wichtig, auf den korrekten Sitz zu achten. Regina Scholz Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene (IUK) Universitätsklinikum Freiburg Breisacherstr. 115 B, 79106 Freiburg [email protected] Sven Kurz Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene (IUK) Universitätsklinikum Freiburg Breisacherstr. 115 B, 79106 Freiburg [email protected] 39