Personalhygiene – Sicherheit geht vor

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PflegeKolleg
Hygienisch arbeiten
Arbeits­ und Patientenschutz
Personalhygiene – Sicherheit geht vor
Immer wieder die gleiche Diskussion: Künstliche Fingernägel, Nagellack oder Eheringe im
Dienst – sind sie gestattet oder verboten? Wann muss Schutzkleidung getragen werden?
Wann eine Schutzmaske? Besinnt man sich auf einfache aber wirksame Methoden der Infektionsprävention, die mit Semmelweis, dem Erfinder der Händedesinfektion, ihren Anfang nahmen und zu der die Personalhygiene gehört, wird schnell deutlich: Es gibt klare Regeln.
KEYWORDS
Gel­Fingernägel
Medizinische
Schutzhand­
schuhe
Schutzkleidung­
und hauben
Mundschutz
Hautschutz­ und
Handschuhplan
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durchgeführt werden. Bei Anzeichen für eine Hautschädigung oder allergischen Erscheinungen an Händen oder Unterarmen, muss der Betriebsarzt hinzugezogen werden.
Immer wieder Fingernägel
Schön verziert und lackiert – womöglich noch künstlich verlängert – erfreuen Fingernägel vielleicht das
Auge manches Betrachters, aber sie stellen eine Beeinträchtigung einer guten Händehygiene dar. Das
gilt vor allem für künstliche Fingernägel. Denn: Unter langen Nägeln sammeln sich Keime an, die durch
eine Händedesinfektion nicht beseitigt werden können. In der medizinischen Literatur werden daher
künstliche Fingernägel und Nagellack immer wieder
in Zusammenhang mit Ausbrüchen nosokomialer
Infektionen gebracht. Und weil Handschuhe durch
lange (künstliche) Fingernägel reißen können, ist
grundsätzlich auf kurze, rund geschnittene, gepflegte
und unlackierte Fingernägel zu achten. Dies dient
nicht nur dem Patienten-, sondern auch dem Personalschutz.
Heilberufe / Das Pflegemagazin
2012; 64 (10)
© bilderstoeckchen /Fotolia.com
DOI: 10.1007/s00058-012-1043-3
D
ie Hände sind das wichtigste „Arbeitswerkzeug“ des medizinisch tätigen Personals, aber
auch der häufigste Vektor für Übertragungen
von potenziellen Krankheitserregern. Neben der Desinfektion spielen auch die Gesundheit, Pflege und der
Schutz der Hände eine große Rolle bei der Infektionsprävention. Denn schon kleinste Verletzungen der
Haut bilden Erregerreservoire und somit eine Eintrittspforte für pathogene Keime. Ein Hautschutz-Plan
– in Zusammenarbeit von Krankenhaushygiene und
betriebsärztlichem Dienst/Betriebsarzt erstellt – gehört deshalb zum Standard einer guten Händehygiene.
Hautpflegecremes sollen aus Spendern oder auch
aus personenbezogenen Tuben entnommen werden,
um Kontaminationen zu vermeiden. Grundsätzlich
ist farb- und parfümstofffreien Produkten der Vorzug
zu geben, um das Risiko von Allergien und Hautreizungen zu minimieren. Da Hautpflegemittel die Wirksamkeit von Desinfektionsmittel beeinträchtigen
können, sollte die Hautpflege in erster Linie in Arbeitspausen beziehungsweise außerhalb der Arbeit
Das oft verwendete Argument von Befürworten von
Gel-Fingernägeln, dass durch das Tragen künstlicher
Fingernägel Nagelprobleme gelöst werden, muss unter Hinzuziehung eines Hautarztes geprüft werden.
Gut behandschuht, gut geschützt
Handschuhe sollten immer bei erhöhtem Kontaminationsrisiko mit erregerhaltigem Material getragen
werden. Dies gilt zum Beispiel beim endotrachealen
Absaugen, bei der Entsorgung von Sekreten, Exkreten
und Erbrochenem, bei der Blutentnahme oder bei
der Versorgung von Patienten mit multiresistenten
Erregern. Dabei dienen sie hauptsächlich dem Selbstschutz, bei sachgerechtem Gebrauch aber auch dem
Schutz vor Übertragung von Erregern. Da man nicht
von einer 100%igen Dichtigkeit von Untersuchungshandschuhen ausgehen kann, ersetzen Handschuhe
nicht die Händedesinfektion.
Nach Beendigung einer Tätigkeit müssen die Handschuhe umgehend ausgezogen werden. Dies kann
auch der Fall sein, wenn man von einer Tätigkeit zu
einer anderen Tätigkeit am gleichen Patienten wechselt, beispielsweise vom Entleeren des Urinbeutels
zum Verbandswechsel des zentralen Venekatheters
(ZVK). Nach dem Ausziehen der Handschuhe ist stets
eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen,
da es beim Abstreifen der Handschuhe zu einer Kontamination der Hände kommen kann. Außerdem
muss bei einem nicht unerheblichen Teil der Handschuhe mit Perforationen gerechnet werden. In einer
klinischen Untersuchung lag der Anteil unbenutzter
perforierter Latex-Handschuhe bei 1%, bei den benutzten Handschuhen waren 8% perforiert, oft durch
Mikroläsionen. Generell steigt die Zahl an (Mikro-)
Perforationen mit der Tragedauer und der Anzahl
der ausgeübten Tätigkeiten. Besonders bei notfallmedizinischen Tätigkeiten und operativen Eingriffen
ist die Gefahr von Perforationen der Handschuhe
groß. Deshalb wird insbesondere bei Eingriffen mit
hohem Verletzungsrisiko das „double gloving“, das
Tragen von zwei Paar Handschuhen übereinander,
als Arbeitsschutzmaßnahme empfohlen.
Im medizinischen Bereich wird unterschieden in
keimarme und sterile Handschuhe.
Keimarme Handschuhe werden bei Pflegetätigkeiten
beziehungsweise Untersuchungen am Patienten, die
nicht unter sterilen Bedingungen durchgeführt werden müssen (zum Beispiel Blutentnahmen), oder
beim Umgang mit (potenziell) erregerhaltigem Material (zum Beispiel der Entsorgung von Steckbecken,
Abnahme von Trachealsekret) verwendet.
Sterile Handschuhe sind paarweise steril verpackt
und werden für invasive diagnostische und operative
Eingriffe (zum Beispiel ZVK-Anlage, Lumbal- oder
Knochenmarkpunktion) eingesetzt.
Medizinische Schutzhandschuhe werden in verschiedenen Materialien angeboten. Latexhandschuhe
Heilberufe / Das Pflegemagazin
2012; 64 (10)
H AU TS C H U T Z P L A N
Folgende Regeln sind zu beachten
▶▶Hautschutz mehrmals pro Schicht anwenden.
▶▶Schmuck ablegen, bei Feuchtarbeit können gehäuft Metallallergien
(Nickel, Kobalt) entstehen.
▶▶Fingernägel kurz schneiden, nicht lackieren, keine künstlichen Nägel.
▶▶Seife nach Händereinigung vollständig abwaschen und die Hände
gründlich abtrocknen.
▶▶Händedesinfektion nur auf der trockenen Haut durchführen. Cremes
sollten vor Beginn der Händedesinfektion vollständig eingezogen sein.
▶▶Vor Gebrauch medizinischer Einmalhandschuhe sollten die Hände vollständig trocken und die Handcreme ganz eingezogen sein.
▶▶Die Verwendung von Hautschutzcremes ist nur für kurze Handschuh-
tragezeiten (bis zu 10 Min) vorgesehen und somit für OP-Personal nicht
geeignet.
▶▶Cremes richtig dosiert (ca. haselnussgroße Menge) auf den Hand-
rücken geben und gut verteilen, auch um die Nägel, an den Fingerkuppen und zwischen den Fingern.
(Quelle: Hautschutz-Plan des Universitätsklinikums Freiburg)
sind aufgrund des hohen Tragekomforts und der
Reißfestigkeit trotz der Allergiegefahr immer noch
sehr weit verbreitet. Wegen der Rohstoffknappheit
und der dadurch bedingten Preiserhöhung wird in
zunehmendem Maße in Billiglohnländern produziert
mit der Folge, dass die Qualität der Handschuhe
(Dichtigkeit, Reißfestigkeit) sehr gesunken ist. Es ist
daher überlegenswert, auch im Hinblick auf das Allergierisiko durch Latex, auf Nitrilhandschuhe umzusteigen. Die Preisunterschiede zwischen Nitril und
Latex – früher ein Argument gegen den routinemäßigen Gebrauch von Nitril – sind heute weitgehend
nivelliert.
Werden trotzdem Latex-Handschuhe verwendet,
kann das Risiko einer Latex-Allergie durch ungepuderte Handschuhe deutlich vermindert werden. In
der TRGS 540 (Technische Regel für Gefahrstoffe)
wird gefordert, dass gepuderte Latexhandschuhe
durch puderfreie, allergenarme Latexhandschuhe
oder andere Handschuhe ersetzt werden. Auf der
Grundlage der Gefahrstoffverordnung ist die TRGS
rechtsverbindlich.
Eine weitere Alternative sind Handschuhe aus Polyvinylchlorid (PVC) und Polyethylen (PE). Allerdings können PVC-Handschuhe aufgrund ihrer geringen Reißfestigkeit und aus ökologischen Gründen
nur bedingt empfohlen werden. PE-Handschuhe sind
recht preisgünstig und umweltverträglich. Da sie
häufig undicht und nicht sehr reißfest sind (PEHandschuhe werden durch Verschweißen zweier PEFolien hergestellt), sind sie nicht für Tätigkeiten mit
Fingernägel von
Pflegenden müssen
grundsätzlich kurz,
rund geschnitten,
gepflegt und nicht
lackiert sein.
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HANDSCHUHPL AN F Ü R P F L E G E - U N D F U N K T I O N S D I E N S T
Handschuhe ersetzen
nicht die Hände­
desinfektion, da man
nicht von einer
100%igen Dichtigkeit
von Untersuchungs­
handschuhen
Tätigkeit
Gefährdung des Personals
Empfohlener Standardhandschuh
Umgang mit Körperausscheidungen/Sekreten
(z.B. Blut, Stuhl, Urin)
Infektion
Einmalhandschuh aus Latex oder Nitril
An-/Abhängen und Entsorgen von Zytostatika
Kontamination
Einmalhandschuh aus Latex oder Nitril
Flächendesinfektion
▶▶ Sensibilisierung
▶▶ Feuchtarbeit
▶▶ Hautreizung
▶▶ Infektion
▶▶ Handschuhe mit zu kurzem Schaft
Nitrilhandschuhe mit langen Stulpen
(Haushalts- oder Chemikalienschutzhandschuhe); wenn hygienisch erforderlich: Einmalhandschuhe aus Nitril
mit verlängertem Schaft
Aufbereitung von Instrumenten und Pflege­
utensilien
▶▶ Sensibilisierung
▶▶ Feuchtarbeit
▶▶ Hautreizung
▶▶ Infektion
▶▶ Handschuhe mit zu kurzem Schaft
▶▶ Stich-/Schnittverletzungen
Nitrilhandschuhe mit langen Stulpen
(Haushalts- oder Chemikalienschutzhandschuhe); wenn hygienisch erforderlich: Einmalhandschuhe aus Nitril
mit verlängertem Schaft
Einreibungen mit wirkstoffhaltigen Externa (z.B.
Cignolin, Kortison, Voltaren) oder Externa mit
pflanzlichen Inhaltsstoffen
▶▶ Sensibilisierung
▶▶ Hautreizung
▶▶ Wirkstoffaufnahme
Einmalhandschuhe aus Nitril
ausgehen kann.
Weitere Hinweise
▶▶ Anwendung von Baumwollunterziehhandschuhen bei starkem Schwitzen unter Schutzhandschuhen in der unmittelbaren
Patientenpflege nach individueller Rücksprache mit dem Betriebsärztlichen Dienst
▶▶ Double Gloving (2 Paar Schutzhandschuhe übereinander) möglich bei besonderen Expositionsmöglichkeiten (z.B. bei
umfangreichen Blutkontaktmöglichkeiten)
▶▶ Körperpflege und Mobilisation: aus Anwendersicht haben sich Latexhandschuhe bewährt
▶▶ Aufbereitung spitzer/scharfer Instrumente: Keine Durchstichsicherheit von Schutzhandschuhen!
Arbeitsmedizinische Rechtsgrundlage
Biostoffverordnung (BiostoffV), Gefahrstoffverordnung (GerStoff V), Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedV V)
Tragen von Schutz­
hauben im OP (oben:
falsch; unten: richtig)
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hoher mechanischer Belastung oder für Risikobereiche geeignet.
Eine Desinfektion der Handschuhe, um sich den
Handschuhwechsel zu ersparen, kann generell nicht
empfohlen werden, da das Desinfektionsmittel das
Handschuhmaterial stark angreift, wodurch es zu
Mikroperforationen kommt. Deshalb darf eine Desinfektion der Handschuhe nur in Ausnahmefällen
erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Handschuh vom Hersteller als desinfizierbar ausgewiesen
ist.
Ein Handschuh-Plan gehört ebenso wie der Hautschutz-Plan zu einem guten Standard für die Händehygiene.
Schmuck nein, Piercing vielleicht
Vor Arbeitsbeginn sollte jeglicher Schmuck an den
Händen und Unterarmen abgelegt werden. Auch das
Tragen von Eheringen ist während der Arbeit am
Patienten nicht zu empfehlen. Zum einen werden die
Hände seltener und weniger gründlich desinfiziert,
um den Schmuck oder die Armbanduhr zu schonen.
Zum anderen können sich unter den Ringen Keimreservoire sowie Desinfektionspfützen bilden. Dies
ist auch in der TRBA 250 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in
der Wohlfahrtspflege) festgeschrieben: „Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an den Händen und Unterarmen
keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen
werden. Derartige Gegenstände können die Wirksamkeit der Händedesinfektion vermindern.“
Das Tragen von Halsketten oder Ohrringen ist aus
krankenhaushygienischer Sicht weniger relevant,
kann aber bei langen Schmuckstücken eine Verletzungsgefahr bergen. Auch eine Kontamination von
Wunden durch direkten Kontakt beim Verbandswechsel ist möglich. Im Operationssaal darf allerdings
überhaupt kein Schmuck getragen werden.
Piercings oder Tattoos sind dagegen nur dann eine
Gefährdung für den Patienten, wenn sie Infektionszeichen zeigen. Ob sie in der Pflege getragen werden
Heilberufe / Das Pflegemagazin
2012; 64 (10)
© Regina Scholz/IOK
(Quelle: Handschuh-Plan des Universitätsklinikums Freiburg)
dürfen, ist reine Geschmacksfrage und obliegt der
Entscheidung der Einrichtung (www.rki.de).
Unter der Haube
Lange Haare sind vor Dienstbeginn zusammenzubinden. Im OP-Bereich müssen Haare durch eine
Schutzhaube vollständig bedeckt sein. Schutzhauben
werden eher zum Schutz des Patienten als zum Selbstschutz getragen. Sie verhindern, dass Haare oder
Hautschuppen ins OP-Feld gelangen. Weil auch ein
Bart zum Haarschmuck gehört, müssen Bartträger
im OP einen Bartschutz (spezielle Schutzhauben)
tragen. Im Pflegealltag ist das Tragen von Schutzhauben nicht sinnvoll, da sie hier keinen infektionspräventiven Wert haben, auch nicht bei der Versorgung
von Patienten mit multiresistenten Erregern.
Dienst- und Schutzkleidung
Dienstkleidung – auch Arbeitskleidung genannt – hat
keinen infektionspräventiven Effekt, sondern dient
zum Schutz der Privatkleidung. Dienstkleidung wird
in der Regel als Ersatz für Privatkleidung getragen.
Zudem hat sie in vielen Bereichen den Sinn, diesen
zu definieren. Somit wird sie zur Bereichskleidung.
Dienstkleidung sollte täglich gewechselt werden.
Zum Schutz vor Kontamination wird über der Dienstkleidung ein Schutzkittel/Schürze getragen. Wenn es
trotzdem zur Kontamination der Dienstkleidung
kommt, muss diese selbstverständlich sofort gewechselt werden. Dienstkleidung ist grundsätzlich geschlossen zu tragen.
Schutzkleidung. Um eine Kontamination der Arbeitskleidung zu vermeiden, ist es in manchen Situationen sinnvoll, zusätzlich einen langärmeligen
Schutzkittel, bei Gefahr der Durchfeuchtung zusätzlich eine Schürze oder einen Kittel mit Nässeschutz
zu tragen. Im OP-Bereich und bei einigen anderen
invasiven Eingriffen, wie der ZVK-Anlage, werden
sterile Schutzkittel auch zum Schutz des Patienten
vor einer Erregerübertragung von der Kleidung getragen. Prinzipiell ist das Risiko der Übertragung
pathogener Erreger über die Kleidung eher als gering
einzustufen.
Schutzkittel und Schürzen können beim selben
Patienten auf Station mehrfach verwendet werden.
Sie sollten auf Intensivstationen einmal pro Schicht
und auf Pflegestationen einmal täglich und immer
bei sichtbarer Kontamination gewechselt werden.
Schutzkittel sollten in jedem Fall im Patientenzimmer
verbleiben und nicht vor der Tür aufgehängt werden,
um pathogene Erreger nicht nach draußen zu tragen
und eine Kontamination der Kittel durch Dritte zu
vermeiden. Um Verwechslungen zu vermeiden hängen im Mehrbettzimmer die Kittel in der Nähe des
Patienten. Beim Aufhängen der Kittel sollte die Außenseite gekennzeichnet sein, damit der Kittel bei der
nächsten Verwendung richtig angezogen werden kann.
Heilberufe / Das Pflegemagazin
2012; 64 (10)
FA Z I T F Ü R D I E P F L E G E
▶▶Personalhygiene dient dem eigenen Schutz und dem Schutz des Patienten/Bewohners.
▶▶Hände sind der häufigste Vektor für Übertragun­gen von potenziellen
Krankheitserregern. Ein Hautschutz- und ein Handschuhplan gehören
deshalb zum Standard einer guten Händehygiene.
▶▶Personalhygienemaßnahmen kommen nur dann voll zum Tragen, wenn
sie vorschriftsgemäß und vollständig durchgeführt werden.
Mundschutz und Schutzmasken
Zu den Masken, die in der Medizin benutzt werden,
zählt der chirurgische Mund-Nasen-Schutz, der keine echte Atemschutzmaske ist, aber die Abgabe von
infektiösen Tröpfchen in die Umgebung verhindert.
Er wird in der Regel bei operativen Eingriffen und
einigen anderen Maßnahmen am Patienten (zum
Beispiel ZVK-Anlage, endotrachealem Absaugen)
getragen, außerdem bei der Pflege von Knochenmarktransplantierten (KMT) Patienten in der Neutropenie.
Außerdem bietet die chirurgische Maske Schutz bei
infektiösen Erkrankungen des Patienten, die über
respiratorische Tröpfchen übertragen werden, wie
die klassischen Kinderkrankheiten (Masern, Mumps,
Röteln, Keuchhusten, Windpocken), Diphtherie und
die Meningokokkeninfektion. Hier ist die Maske aber
nur bei engem Kontakt erforderlich (Abstand < 2m).
Prinzipiell dienen Masken auch dem Schutz des Patienten vor der Übertragung von Erkältungskrankheiten durch das Personal. Krankenhauspersonal mit
respiratorischen Erkrankungen sollte in der Regel
nicht arbeiten oder für die Zeit der Erkrankung in
Bereichen ohne Patientenkontakt eingesetzt werden.
Dies gilt insbesondere für Hochrisikobereiche wie
KMT-Stationen.
Zum respiratorischen Schutz bei offener Lungentuberkulose werden Atemschutzmasken der Klasse
FFP-2 verwendet. Bei diesen Masken, die einen erheblichen Atemwiderstand bieten, ist es sehr wichtig,
auf den korrekten Sitz zu achten.
Regina Scholz
Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene (IUK)
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacherstr. 115 B, 79106 Freiburg
[email protected]
Sven Kurz
Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene (IUK)
Universitätsklinikum Freiburg
Breisacherstr. 115 B, 79106 Freiburg
[email protected]
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