Infektionen durch MRSA – Methicillin-resistente Staphylokokken Hintergrund, Probennahme, Hygienemaßnahmen, Therapie Hintergrund Bakterien der Art Staphylococcus aureus können bei Mensch und Tier als Bestandteil der Hautflora vorkommen. Beim Menschen sind meist die vordere Nase und die Leistenregion besiedelt. Staphylokokken sind im Vergleich zu anderen Bakterienarten unempfindlich gegen Austrocknung und können auf trockenen Oberflächen-Gegenständen lange überleben. Bei Eindringen in normalerweise keimfreie Teile des Körpers kann Staphylococcus aureus Infektionen verursachen. Neben den eher harmlosen Furunkeln können schwere Wundinfektionen, Pneumonien und Sepsisfälle durch diese Bakterien hervorgerufen werden. Staphylococcus aureus ist einer der wichtigsten Erreger nosokomialer (= im Krankenhaus erworbener) Infektionen. Die Übertragung erfolgt vor allem über die Hände! Ein Multi-Resistenter-Staphylococcus-Aureus (ursprünglich Methicillin- resistenter...; benannt nach einem heute nicht mehr verwendeten Antibiotikum, bei dem die Resistenz in den 60er Jahren zuerst beobachtet wurde) ist in seinen biologischen Eigenschaften von den antibiotikaempfindlichen Staphylococcus aureus - Stämmen nicht zu unterscheiden. MRSA-Stämme produzieren ein verändertes Penicillinbindeprotein. Damit werden sie resistent gegenüber allen Beta-Lactam-Antibiotika (Penicilline, Cephalosporine und Carbapeneme). Diese resistenten Bakterienstämme führen aber nicht häufiger zu Infektionen als ihre antibiotikasensiblen Verwandten. Eine Infektion mit einem MRSA ist aber wesentlich schwieriger zu behandeln. Daher muß versucht werden, die Ausbreitung von MRSA besonders im Krankenhaus zu verhindern. Als Risikofaktoren, die mit einer häufigeren Besiedlung des Menschen mit MRSA assoziiert sind, gelten beispielsweise das Vorhandensein von: • • • • • Intravasalen Kathetern (ZVK, Arterie, Dialyse-Shunt) Wunddrainagen Wundflächen (postoperativ, Verbrennungen) Chronischen Hautläsionen („offenes Bein", Dekubitus) Hygienemaßnahmen gegen MRSA Ziel ist die Verhinderung einer Übertragung von MRSA-Stämmen auf Patienten und Personal. Sobald im Labor ein MRSA nachgewiesen wird, erfolgt eine Information der Einsender. Möglichst umgehend sollte die betroffene Station der Pflege oder des Krankenhauses informiert und von einer zuständigen Hygienefachkraft besucht werden. Vor Ort werden die notwendigen Maßnahmen besprochen und weitergehende Informationen über den Patienten erhoben. Probennahme Für die Diagnostik: diverse Proben, gemäss den klinischen Symptomen. Für die Erkennung (spezielle Suche nach MRSA), werden Proben von bei Trägern üblicherweise befallenen Körperstellen entnommen (Nase und Hautfalten) oder von Stellen, die kolonisiert werden (Wunden, Geschwüre, Urin). Diese Untersuchungen sind speziell im Krankenhausmilieu angezeigt, im Rahmen einer präoperativen Abklärung oder einer endemoepidemischen Situation (Trägertum von MRSA, gefolgt von effizienten Dekontaminations-massnahmen). Für die Überwachung (spezifische Suche nach MRSA): Nase und Hautfalten, andere (Wunden, Urin). Das Labor schlägt die Analyse "Nachweis von MRSA" vor, bestehend in der Probenentnahme aus der Nase (Wattestab) und der Leistengegend (Wattestab). 15.06.2007 Folgende Hygienemaßnahmen müssen bei Nachweis von MRSA auf Kranken- und Pflegestationen immer durchgeführt werden: • • • • • • • • Einzelzimmerunterbringung des Patienten (Isolation). Sorgfältige Händehygiene: Händedesinfektion nach jedem Patientenkontakt und nach Ablegen von Handschuhen und Kittel ! Tragen von Schutzhandschuhen und eines Schutzkittels. Tragen einer OP-Gesichtsmaske (verhindert die Besiedelung der eigenen Nase mit MRSA). Diagnostik/Operation immer am Programmende. Flächendesinfektion erforderlich. Bei Verlegungen/Konsiluntersuchungen sollte der Patient begleitet werden. Die besuchte Abteilung ist vorab zu informieren. Bei Verlegungen/Entlassungen muß immer sowohl der Krankentransport als auch das Aufnahmekrankenhaus (Altenheim; Hausarzt) informiert werden. Die Isolation kann beendet werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (siehe unter "Therapie") gegeben sind. Therapie Zur Bewertung der klinischen Relevanz des MRSA-Isolates und der Planung einer optimalen Antibiotikatherapie sollte sich der Fachkompetenz eines Infektiologen versichert werden. Neben den Kollegen des zuständigen Labors beraten der Infektiologische Konsildienst und die Kranken-haushygiene in diesen Fragen. Generell gilt: Eine alleinige Besiedelung mit MRSA ist keine Indikation für eine systemische Antibiotikatherapie. Regelmäßig erforderlich ist die Behandlung der Nasenvorhöfe mit Mupirocin-Salbe (Handelsname:Turixin), um die Besiedelung der Nase mit MRSA zu beseitigen. Ist der nachgewiesene MRSA-Stamm auch gegen Mupirocin resistent, sollte umgehend mit der Krankenhaushygiene Kontakt aufgenommen werden. Weitere Sanierungsmaßnahmen werden nach Rücksprache mit dem Infektiologischen Konsildienst und der Krankenhaushygiene festgelegt. Nach erfolgter Behandlung werden an drei Tagen (z.B. Montag, Dienstag, Mittwoch) jeweils Abstriche aus beiden Nasenvorhöfen, der perianalen Region und von allen Stellen, an denen MRSA zuvor nachgewiesen wurde, genommen. Bei Vorliegen von offenen Wunden, Ulcera oder auffällig veränderten Hautarealen sind diese Bereiche ebenfalls abzustreichen. Sind alle Abstriche (also mindestens 6 Proben!) MRSA-frei, kann der Patient aus der Isolation entlassen werden. Die Entlassung eines Patienten nach Hause kann auch bei MRSA-Nachweis erfolgen, wenn die Angehörigen keine Risikofaktoren (siehe oben) aufweisen und der Hausarzt die weitere Betreuung übernimmt. Bei Wiederaufnahme eines Patienten, der zuvor mit MRSA besiedelt/infiziert war, sind alle oben angeführten Hygienemaßnahmen zu ergreifen. Nach erfolgten Abstrichen ohne MRSA-Nachweis können die Maßnahmen beendet werden. Literatur: Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI, Bundesgesundheits-blatt 1999, 42 (12) S.954-958 15.06.2007