Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau Erläuterungsbericht Stand: 7. Januar 2004 • - Büro für Garten- und Landschaftsarchitektur, Dipl.-Ing. Gudrun Haßelbusch Stolzenauer Str.1, 31595 Steyerberg fon 05764 – 93010 fax 05764 – 93011 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 2 Inhalt 1 1.1 1.2 1.3 Einführung Planerfordernis Rechtliche Grundlagen, Ziele und Aufgaben Räumliche Lage des Plangebietes 3 3 3 3 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Bestandsaufnahme und –analyse Naturräumliche Gliederung und Landschaftseinheiten Abiotische Schutzgüter Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Zusammenfassende Bewertung 4 4 4 5 5 6 3 3.1 3.2 3.3 Konfliktanalyse und Bewertung des Eingriffs Flächenbilanz Umwelterhebliche Auswirkungen des Vorhabens Zusammenfassende Bewertung 6 6 7 8 4 4.1 4.2 Eingriffsbilanzierung Bewertung des Eingriffs Bewertung des Ausgleichs 8 8 9 5 Festsetzungen im Bebauungsplan 10 Anhang: Pflanzenlisten zu den Pflanzgeboten Eingriffstabellen Karten 11 12 13 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 1 3 Einführung 1.1 Planerfordernis Zielsetzung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Im Stuer - Nendorf“ der Gemeinde Stolzenau ist die Entwicklung und sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Wohngebietsflächen, die zur Zeit im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr.1 „Im Stuer“ geregelt sind. Aus formalen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit für den Bebauungsplan eine neue lfd. Nummer und eine geänderte Bezeichnung zu vergeben. Die Änderungen erfolgen dementsprechend nicht in einem Änderungs- sondern in einem Neuaufstellungsverfahren. Folgende inhaltliche Änderungen gegenüber der rechtsgültigen Satzung sind vorgesehen: • Erhöhung der GRZ von 0,2 auf 0,3 für das bestehende allgemeine Wohngebiet • Neu-Ausweisung des Flurstücks 3/2 für eine Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes Parallel zur Erarbeitung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich die Notwendigkeit, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich des damit verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft in ein landschaftsplanerisches Gesamtkonzept zu integrieren und im Bebauungsplan festzusetzen. 1.2 Rechtliche Grundlagen, Ziele und Aufgaben Mit dem gesetzlichen Oberziel „Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen“ und den dieses Ziel konkretisierenden Planungsgrundsätzen sind die Ziele und Grundsätze des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG §§ 1 und 2) in die Bauleitplanung einbezogen. Mit der Einführung des § 1 a „Umweltschützende Belange in der Abwägung“ (BauGB 1998) ist in der planerischen Abwägung für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege dieses Oberziel um die Elemente der Eingriffsregelung (Vermeidungsgebot, Ausgleichs- und Ersatzpflicht) zu ergänzen. Zur sachlich richtigen Einordnung und Gewichtung der Belange von Natur und Landschaft bedarf es einer Bestandsaufnahme im Planungsgebiet, der sich eine Bewertung anzuschließen hat. Der Bestandsaufnahme und -bewertung sind Art und Umfang der Eingriffe in Natur und Landschaft gegenüberzustellen, also der sogenannte „Nacheingriffszustand“, der aufgrund der Planungen zu erwarten sein wird. Das Abwägungsgebot fordert von der Gemeinde, die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu ergreifen und die durch die Bauleitplanung vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft in größtmöglichem Umfange zu vermindern. Ein landschaftsplanerischer Fachbeitrag ist in dieser Beziehung ein geeignetes Medium rechtlich und sachlich gerechtfertigte stadtökologische Festsetzungen zu formulieren und überzeugend darzustellen mit dem Ziel, diese in das Bebauungsplanverfahren einfließen zu lassen. 1.3 Räumliche Lage des Plangebietes Das Plangebiet wird im Norden begrenzt von der Bebauung an der Kreuzstraße, im Westen von der Steyerberger Straße, im Osten vom Enser Weg. Im Süden grenzt das Plangebiet an vorhandene Bebauung. Die genauen Gebietsabgrenzungen sind den Plänen zu entnehmen. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 2 4 Bestandsaufnahme und -analyse Grundlage der Bestandsaufnahme und -analyse des Plangebietes sind der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Nienburg/Weser von 1996 sowie örtliche Erhebungen (Nutzungskartierung). Im folgenden werden die wichtigsten Aussagen kurz zusammengefaßt, weitergehende Informationen finden sich im Erläuterungsbericht des Landschaftsrahmenplanes. 2.1 Naturräumliche Gliederung und Landschaftseinheiten Das Plangebiet liegt im Weser-Aller-Flachland (Naturräumliche Region) im Bereich Mittelweser (Naturraum 583) und zählt hier zur Stolzenauer Terrasse (Naturräumliche Einheit 583.04). Nach der Einteilung des Landschaftsrahmenplanes in Landschaftseinheiten zählt es zur Weser-Aller-Terrasse. Die Weser-Aller-Terrasse grenzt in der südlichen Kreishälfte beidseits an die Weseraue an. Auf den von Braunerden bis zu Podsolen reichenden Bodentypen ist die Ackernutzung eindeutig dominant. Die Weser-Aller-Terrasse gehört zu den strukturärmsten Einheiten des Landkreises. Nur vereinzelt sind Grünland, Hecken und Alleen eingestreut. Heckenstrukturen, Ruderalfluren und sonstige extensiv genutzte oder brachgefallene Biotoptypen sind fast gar nicht vertreten. An der Niederterrassenkante dieser Einheit zur Weseraue haben sich eine ganze Reihe von Ortschaften gruppiert. Beispiele sind Stolzenau, Landesbergen, Estorf und auch die Kreisstadt Nienburg. Im westlichen Teil ist eine gewisse Auflockerung der Ackerfluren durch die vorherrschende Streusiedlungsform gegeben. Nendorf grenz im Westen an die Landschaftseinheit „Niederungsbäche der Geest“. 2.2 Abiotische Schutzgüter Schutzgut Boden Relief - Das Plangebiet liegt ca. 1 m tiefer als die umgebenden Straßen. Diese liegen auf ca. 35 m ü. NN. Geologie - Die obersten geologischen Schichten im Landkreis bestehen fast ausschließlich aus Lockergesteinen der jüngsten geologischen Epoche, des Quartär (Grundmoräne, glazifluviatile Ablagerungen). Boden - Im Bereich des Plangebietes haben sich Braunerden entwickelt, die von mittlerer bis hoher Güte als Ackerland sind. Die Eingriffsfläche wird zur Zeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt. In der Karte 3 des Landschaftsrahmenplans: „Wichtige Bereiche für den Bodenhaushalt“ ist das Plangebiet als mittel erosionsgefährdet durch Wind beschrieben. In der Karte 5 des Landschaftsrahmenplans: „Auswahl konkreter Auswirkungen auf Boden, Wasser, Klima/Luft“ ist das Plangebiet als Restfläche zwischen bebauten Flächen erfaßt. Schutzgut Wasser Grundwasser - Der Landschaftsrahmenplan enthält Aussagen zur Grundwasserneubildungsrate und weist Bereiche für den Grundwasserschutz aus. Wichtiges Kriterium zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Grundwasserhaushalts ist die Grundwasserneubildungsrate. Im LK Nienburg reicht die Spanne von unter 100 bis zu 400 mm/a. Die größten Flächenanteile haben Gebiete mit Neubildungsraten von unter 200 mm/a. Das Plangebiet wird mit einer Neubildungsrate von 200 - 300 mm/a angegeben. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 5 Bei der Passage des Grundwassers durch grundwasserüberdeckende Boden- und Gesteinsschichten werden Verunreinigungen in unterschiedlichem Maße abgebaut oder zurückgehalten. Die Gefährdung des Grundwassers wird deshalb nach der Beschaffenheit und Mächtigkeit der Überdeckung bewertet. Das Gefährdungspotential für das Grundwasser wird im Planungsgebiet mit „gering“ (Überdeckung: Sand > 10 m, gering durchlässige Gesteine > 5 m (z.B. Ton, Schluff, Tonstein) angegeben. Aufgrund der Ortslage des Plangebietes mit intensiver landwirtschaftlicher und gärtnerischer Nutzung kann die Grundwassersituation als beeinträchtigt angesehen werden. In der Karte 4: „Wichtige Bereiche für den Wasserhaushalt und den Immissionsschutz“ “ ist das Plangebiet nicht erfaßt. Schutzgut Luft Klima - Makroklimatisch gesehen liegt der Landkreis im Übergangsbereich zwischen Meeres- und Festlandklima und weist so verhältnismäßig warme Sommer und milde Winter auf, er wird dem Klima-Bezirk Weser-Aller-Gebiet zugeordnet. Die häufigste Wetterlage im Laufe des Jahres ist die Westwetterlage. Sie bringt die größten Windgeschwindigkeiten und die stärksten Niederschläge. Bioklimatisch ist fast der gesamte Landkreis der Bioklimastufe des Belastungsklimas zugeordnet. 2.3 Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften Heutige potentielle natürliche Vegetation Die heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV) nennt diejenigen Pflanzengesellschaften, die sich unter den heutigen Standortbedingungen und auf der Grundlage des derzeitigen regionalen Wildpflanzenbestandes entwickeln würden, wenn alle menschlichen Einflußnahmen auf die Pflanzendecke eingestellt werden. Das Plangebiet zählt zu den Flächen mit der im Landkreis am weitesten verbreiteten Gesellschaft der hpnV - dem Drahtschmielen-Buchenwald (Deschampsio-Fagetum) mit Übergängen zum Eichen-Buchenwald. Durch das Vorherrschen der Buche ist Strauchwuchs in diesen hallenartigen Wäldern nur selten anzutreffen. Er beschränkt sich meist auf Naturverjüngung der Buche, auf Vogelbeere und Stechpalme. Vorhandene Vegetation Die Beschreibung der Vegetation erfolgt anhand des „Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen“ (Hrsg. Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, 1994). Die Codes der Biotoptypen in Karte 1 ‘Bestand’ beziehen sich auf diesen Schlüssel. Das Plangebiet für die Erweiterung liegt ca. 1m tiefer als die Umgebung und wird zur Zeit als Grünlandfläche genutzt. Im Böschungsbereich findet sich umlaufend eine geschnittene Weißdornhecke (Crataegus monogyna) mit einer Höhe von ca. 200 cm. Einzelbäume (Eichen, Linde, Kastanien, Hainbuche, Erle) finden sich auf dem Grünstreifen der Kreuzstraße außerhalb bzw. in der Hecke. Die Freiflächen des bestehenden Allgemeinen Wohngebiets bilden Hausgärten ländlicher Prägung. In der Karte 1: „Wichtige Bereiche für Arten und Lebensgemeinschaften“ ist das Plangebiet (die Erweiterungsfläche) als Bereich mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz erfaßt. 2.4 Schutzgut Landschaftsbild und Erholung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 6 Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich Bebauung / freie Landschaft. Durch die umlaufende Hecke und den straßenbegleitenden Baumbestand geschützt ist das Grünland von den Straßen aus kaum einsehbar. In der Karte 2 des Landschaftsrahmenplans: „Wichtige Bereiche für Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ ist das Plangebiet nicht erfaßt. In der Karte 6 des Landschaftsrahmenplans: „Maßnahmen- und Entwicklungsplan“ werden für den Bereich im Umfeld des Plangebietes Pflanzungen zur naturnahen Eingrünung des Ortsrandes und von Wind- und Bodenschutzhecken als vordringliche Maßnahme beschrieben. 2.5 Zusammenfassende Bewertung Zusammenfassend sind folgende Aussagen zu den Umweltfunktionen festzuhalten: 1. Der Boden und die Grundwassersituation haben allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Boden und Grundwasser. 2. Für das Schutzgut Luft hat das Plangebiet aufgrund der relativ geringen Ausdehnung nur allgemeine Bedeutung. 3. Die landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen haben allgemeine Bedeutung für das Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften. 4. Die im Plangebiet vorhandene Hecke sowie die straßenbegleitenden Baumpflanzungen haben eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild im Übergangsbereich zur ausgeräumten Ackerflur (Ortsrandgestaltung). 3 Konfliktanalyse und Bewertung des Eingriffs 3.1 Flächenbilanz Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende Änderungen der aufgehobenen Satzung geregelt werden: Erhöhung der GRZ von 0,2 auf 0,3 für das bestehende Wohngebiet und Die Erhöhung der GRZ für das bestehende Wohngebiet resultiert aus der Anpassung an die geltende Baunutzungsverordnung. Der aufgehobene Bebauungsplan basiert auf der BauNVO von 1977, die keine Begrenzung der Nebenanlagen regelte. Um der bestehenden Nutzung der Grundstücke Rechnung zu tragen und weitere Entwicklungsmöglichkeiten vorzuhalten, erfolgt bei der Neuaufstellung eine Erhöhung der GRZ von 0,2 auf 0,3; gleichzeitig gilt ab sofort die aktuelle BauNVO, die eine Überschreitung der GRZ durch Nebenanlagen auf 50% reduziert. Eine naturschutzfachliche Eingriffsbilanzierung ist für diese Änderung nicht erforderlich, da faktisch keine Erhöhung der Eingriffsintensität ermöglicht wird. Neuausweisung von 4.930 m² als neue Wohnbaufläche mit GRZ 0,3 Bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird das im aufgehobenen B-Plan als landwirtschaftliche Fläche festgesetzte Flurstück 3/2 als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im Zuge dieser Neuausweisung werden ebenso Teilbereiche der Verkehrsflächen (1.450 m²) überplant. Die im folgenden zu beurteilende Eingriffsfläche umfaßt 6.380 m². Tab. 1: Flächenaufteilung Bestand Fläche Einzelfläche Gesamtfläche Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau Bestand Verkehrsflächen Wohngebiet ) GRZ 0,2 Überbaut/versiegelt 20% keine weitere Regelung zu Nebenanlagen durch BauNVO Eingriffsfläche (Planung) Versiegelte Fläche Straßenbegleitgrün Grünland Weißdornhecke Eingriffsfläche gesamt in m² 35.420 2.440 6.596 26.384 6380 725 725 4.250 680 41.800 41.800 Tab. 2: Flächenaufteilung Planung Fläche Bestand Verkehrsflächen (Bestand) Wohngebiet (Bestand) GRZ 0,3 Überbaut/versiegelt Überschreitung BauNVO Hausgärten Eingriffsfläche (Planung) Versiegelte Fläche Straße Straßenbegleitgrün Zufahrten und Erschließungsstich Wohnbaufläche Überbaut/versiegelt Überschreitung BauNVO Grünland Weißdornhecke Eingriffsfläche gesamt Einzelfläche Gesamtfläche in m² 35.420 2.440 9.894 4.947 18.139 6380 725 675 190 1437 718,5 1974,5 660 41.800 41.800 3.2 Umwelterhebliche Auswirkungen des Vorhabens Bei der vorgesehenen Grundflächenzahl von 0,3 auf dem Flurstück 3/2 ist eine Überbauung von ca. 1.437 m² und die Erstellung von Nebenanlagen auf ca. 719 m² möglich. Damit sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden, die sich auf die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nachhaltig auswirken können. Im folgenden werden die Konflikte für die einzelnen Schutzgüter zusammengestellt. • Erhebliche Beeinträchtigungen für Schutzgut Boden Durch die geplante Bebauung werden einschließlich der Erschließung ca. 45% der Gesamtfläche versiegelt und befestigt. Auf diesen Flächen wird der Lebensraum Boden zerstört. Die Leistungsfähigkeit wird hinsichtlich der Pufferkapazität gegenüber Schadstoffeinträgen, der Wasserspeicherung und -versickerung und des Umbaus organischer Substanzstark reduziert bzw. entwertet. Die Nutzungsfähigkeit der Böden wird für die Zukunft verhindert. • Erhebliche Beeinträchtigungen für Schutzgut Wasser 7 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 8 Der erhöhte Versiegelungsanteil kann neben dem Verlust des Bodenkörpers zu einer erheblichen Beeinträchtigung des natürlichen Wasserkreislaufs führen. Die Verdunstungsrate der bisher offenen Bodenfläche wird reduziert. • Beeinträchtigungen für das Schutzgut Luft Durch die Errichtung von Baukörpern und die Zunahme der Oberflächenversiegelung kann es lokal zu klimatischen Verschlechterungen kommen, insbesondere durch Aufheizungseffekte. • Erhebliche Beeinträchtigung Schutzgut Arten- und Biotoppotential Die Auswirkungen auf das Arten- und Biotoppotential werden in erster Linie durch die Inanspruchnahme von bisher unbebauten Flächen bedingt. Durch die Überbauung kommt es vor allem zum Verlust von Freiflächen. Ökologisch empfindliche und schwer ersetzbare Biotope werden durch das Vorhaben nicht betroffen. • Keine erhebliche Beeinträchtigung Schutzgut Landschaftsbild und Erholung – Landschaftsbildprägende Naturelemente sind von der Entwicklung des Vorhabens nicht betroffen. 3.3 Zusammenfassende Bewertung Zusammenfassend sind folgende umwelterhebliche Beeinträchtigungen festzuhalten: 1. Boden- und Wasserhaushalt werden durch zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt. 2. Empfindliche bzw. besonders schützenswerte Biotopstrukturen / Landschaftsbildeinheiten werden von der Entwicklung des Vorhabens nicht betroffen. 4. Eingriffsbilanzierung 4.2 Berechnung des Eingriffs Die Bewertung des Eingriffs erfolgt nach der vereinfachten Bewertungsmethode „Das Kompensationsmodell“ des Landkreises Osnabrück. Durch die Ermittlung der Biotopwerte vor und nach dem Eingriff läßt sich die qualitative Veränderung der ökologischen Funktionen im Plangebiet dokumentieren. Die Bewertung des Eingriffs erfolgt getrennt für die Neuausweisung von Bauflächen auf dem Flurstück 3/2. Die im Bestand vorhandenen Biotopstrukturen sind in der Karte 1 ‘Bestand’ des Fachbeitrages im Maßstab 1:1000 anhand von Biotoptypen dargestellt (siehe dazu Tabelle 1 im Anhang). Die in die Bewertung der Planung eingeflossenen Kompensationsmaßnahmen sind in Karte 2 ‘Maßnahmen’ des Fachbeitrages im Maßstab 1:1000 dargestellt (siehe dazu Tabelle 2 im Anhang). Aus der Bewertung des Plangebietes ergibt sich folgendes Bild Eingriff – Neuausweisung von Wohnbauflächen – Flurstück 3/2 Ausgangszustand 6.990 Werteinheiten Planung 3.577 Werteinheiten Differenz 3.413 Werteinheiten Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit 3.413 Werteinheiten. Damit ist der Eingriff durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nicht vollständig kompensiert. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 9 3.413 Werteinheiten sind durch geeignete Maßnahmen außerhalb des Bebauungsplanes auszugleichen. 4.2 Berechnung des Ausgleichs Als Kompensationsmaßnahme zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft außerhalb des Plangebietes ist die Aufforstung mit naturnahen Laubholzbeständen für Teilbereiche des Flurstücks 13 der Flur 10 in der Gemarkung Müsleringen vorgesehen. Das Flurstück 13 der Flur 10 in der Gemarkung Müsleringen ist eine Sammelausgleichsfläche der Gemeinde Stolzenau für externe Ausgleichsmaßnahmen der Bauleitplanung. Maßnahmenkonzept und Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen sind mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und werden entsprechend rechtlich abgesichert. Vorgesehen ist zu diesem Zeitpunkt die Umsetzung der im Entwicklungsbeispiel I (siehe Anhang: Karten) geplanten Waldfläche auf 6.120 m². Teilbereiche (1.619,47 m²) dieser Fläche sind bereits durch einen anderen Bebauungsplan in Anspruch genommen. Von den verbleibenden 4.500 m² werden 3.413 m² als Ausgleichsfläche für den vorliegenden Bebauungsplan Nr. 44 erforderlich. Der Aufbau der Aufforstung orientiert sich an folgendem Schema • Waldrand - dreireihige Strauchpflanzung mit standortheimischen Sträuchern. Pflanzenarten sind der Liste 4 im Anhang zu entnehmen. • Wald – Aufforstung mit standortheimischen Laubgehölzen. Pflanzenarten sind der Liste 4 im Anhang zu entnehmen. Für die Aufforstung und die Strauchpflanzung sind Pflanzen in der Pflanzqualität 50 – 80 cm zu verwenden, Folgender Reihenabstand ist zu beachten: 2 m Reihenabstand, Abstand in der Reihe 1 m. Die Flächen sind unter „Hinweise“ im Bebauungsplan darzustellen. Über die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Landkreises Nienburg wird die Durchsetzung einer ausschließlich an ökologischen Gesichtspunkten orientierten Gestaltung sichergestellt. Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen Die im Bestand vorhandenen Biotopstrukturen und die landschaftspflegerischen Maßnahmen, wie vorstehend erläutert, werden entsprechend der Bewertungsmethode berücksichtigt. Die Flächen werden zur Zeit landwirtschaftlich als Ackerflächen genutzt (WE 0,8). Die dargestellten Maßnahmen führen aufgrund der guten Vernetzungsmöglichkeiten mit bestehenden Gehölzstrukturen zu einer Aufwertung der Ackerflächen um 1,0 Wertpunkte (Planungswert 1,8). Aus der Bewertung der Ausgleichsflächen ergibt sich folgendes Bild: Ausgangszustand 2.730 Werteinheiten Planung 6.143 Werteinheiten Überschuß 3.413 Werteinheiten Durch die vorgesehenen Maßnahmen erfolgt eine Aufwertung der Flächen um 3.413 Werteinheiten. Damit kann der ermittelte Ausgleichsbedarf der Bauflächen in Höhe von 3.413 Werteinheiten rein rechnerisch als ausgeglichen betrachtet werden. 5. Festsetzungen im Bebauungsplan Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 10 Folgende Festsetzungen sind in der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt. Die Pflanzenlisten sind im Anhang zusammengestellt. Die Festsetzungen und die Pflanzenlisten sind in den Bebauungsplan zu übernehmen. Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB Das innerhalb der Flächen des Wohnbietes von Dachflächen und befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen privaten Grundstücken vollständig zu versickern. Die Versickerung muß flächenhaft durch den belebten Oberboden erfolgen. Die Versickerungsflächen und –mulden müssen begrünt werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten. Eine alternative Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser ist zulässig. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25 a BauGB Auf den nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen ist ab einer Grundstücksgröße von 500m² mindestens 1 Baum als Hochstamm zu pflanzen. (Pflanzenarten gemäß Pflanzenlisten 1 und 2). Bindung für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB Die Bäume im Straßenraum (Kreuzstraße) und die mit einer Pflanzbindung gekennzeichneten Gehölze (Weißdornhecke mit Einzelbäumen) sind in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten und bei natürlichem Abgang in der Weise nachzupflanzen, daß der Eindruck der Pflanzung erhalten bleibt. Die Heckenpflanzung darf lediglich für eine Grundstückszufahrt mit einer Breite von max. 5m unterbrochen werden. (Pflanzenarten gem. Pflanzenliste 1, 2 und 3). Festsetzungen für die Flächen außerhalb des Bebauungsplanes Hinweis: Als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft aufgrund des Bebauungsplans sind spätestens in der dem Baubeginn innerhalb der Eingriffsfläche folgenden Pflanzperiode (01.11 bis 15.04) folgende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen: Aufforstung auf 3.413 m² auf dem Flurstück 13 der Flur 10 in der Gemarkung Müsleringen. Der Aufbau der Aufforstung orientiert sich an folgendem Schema: • Waldrand - dreireihige Strauchpflanzung mit standortheimischen Sträuchern in Gruppen • Wald – Aufforstung mit standortheimischen Laubgehölzen. Für die Aufforstung und die Strauchpflanzung sind Pflanzen der Pflanzenliste 4 in der Pflanzqualität 50 – 80 cm zu verwenden, Folgender Reihenabstand ist zu beachten: 2 m Reihenabstand, Abstand in der Reihe 1 m. Die Pflanzung ist haarwildsicher einzuzäunen. Die Pflanzungen sind dauerhaft anzulegen und nach den Vorschriften der DIN-Normen 18916 und 18917 auf Dauer fachgerecht zu pflegen und bei Ausfall zu ersetzen. Anhang Pflanzenlisten zu den Pflanzgeboten Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau Liste Nr. 1: Bäume I. Ordnung Acer platanoides Acer pseudoplatanus Fagus sylvatica Fraxinus excelsior Quercus robur Tilia platyphyllos Liste Nr. 2: - Spitzahorn Bergahorn Buche Esche Stieleiche Sommerlinde Bäume II. Ordnung Acer campestre Carpinus betulus Sorbus aucuparia Prunus avium - Feldahorn Hainbuche Eberesche Vogelkirsche Obstbäume als Hochstamm (auf den privaten Grundstücksflächen) Liste Nr. 3: Sträucher Coryllus avellana Cornus sanguinea Crataegus monogyna Rhamnus frangula Salix caprea Sambucus racemosa Viburnum opulus Liste Nr. 4: - Haselnuß Hartriegel Weißdorn Faulbaum Salweide Traubenholunder Gemeiner Schneeball Pflanzenliste für die Aufforstung Bäume Carpinus betulus Fagus sylvatica Quercus robur Salix alba Sorbus aucuparia - Hainbuche Buche Stieleiche Silberweide Eberesche Waldrand und Unterpflanzung Acer campestre Carpinus betulus Cornus mas Cornus sanguinea Coryllus avellana Crataegus monogyna Prunus padus Prunus spinosa Rosa canina Salix aurita Sorbus aucuparia - Feldahorn Hainbuche Kornelkirsche Hartriegel Haselnuß Weißdorn Traubenkirsche Schlehe Hundsrose Ohr-Weide Eberesche 11 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 12 Tabellen zur Eingriffsermittlung Tabelle 1: Code Ermittlung des Eingriffsflächenwertes Biotoptyp (Osnabrücker Kompensationsmodell) OA PV versiegelte Fläche Kreuzstraße Verkehrsgrün mit Einzelbäumen GI ZG Grünland Weißdornhecke mit Einzelbäumen (Eichen) Gesamtflächenwert Tabelle 2: Code Fläche in qm 725 725 Wertfaktor Einzelflächenwert 0 1,2 870 4250 680 6380 1,2 1,5 Ermittlung des Kompensationswertes auf der Eingriffsfläche OA PV OA OA versiegelte Fläche Kreuzstraße Verkehrsgrün mit Einzelbäumen Zufahrten zu den Grundstücken Erschließungsstich Fläche in qm 725 675 50 140 OA OA PK ZG Wohnbaufläche GRZ 0,3, 4.790 m² versiegelte Fläche, 30% Überschreitung nach Bau NVO Hausgarten Weißdornhecke mit Einzelbäumen (Eichen) Gesamtflächenwert 1437 718,5 1974,5 660 6380 Biotoptyp (Osnabrücker Kompensationsmodell) Daraus ergibt sich ein Defizit von die außerhalb des Grundstückes auszugleichen sind. Tabelle 3: Code AC Tabelle 3: Code WX 5100 1020 6990 Wertfaktor Einzelflächenwert 0 1,2 0 0 0 810 0 0 0 0 0,9 1,5 0 0 0 1777 990 3577 3413 Werteinheiten Ermittlung des Bestandswertes auf der Ausgleichsfläche Biotoptyp (Osnabrücker Kompensationsmodell) Acker Gesamtflächenwert Fläche in qm 3413 3413 Wertfaktor Fläche in qm 3413 3413 Wertfaktor 0,8 Einzelflächenwert 2730,4 2730 Ermittlung des Planungswertes für die Ausgleichsfläche Biotoptyp (Osnabrücker Kompensationsmodell) Aufforstung Laubwald Gesamtflächenwert Daraus ergibt sich ein Überschuß von 1,8 3413 Werteinheiten Einzelflächenwert 6143,4 6143 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 13 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 14 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 15 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau 16