„Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau

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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr.44
„Im Stuer - Nendorf“
in Stolzenau
Erläuterungsbericht
Stand: 7. Januar 2004
•
- Büro für Garten- und Landschaftsarchitektur,
Dipl.-Ing. Gudrun Haßelbusch
Stolzenauer Str.1, 31595 Steyerberg
fon 05764 – 93010
fax 05764 – 93011
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau
2
Inhalt
1
1.1
1.2
1.3
Einführung
Planerfordernis
Rechtliche Grundlagen, Ziele und Aufgaben
Räumliche Lage des Plangebietes
3
3
3
3
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Bestandsaufnahme und –analyse
Naturräumliche Gliederung und Landschaftseinheiten
Abiotische Schutzgüter
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Zusammenfassende Bewertung
4
4
4
5
5
6
3
3.1
3.2
3.3
Konfliktanalyse und Bewertung des Eingriffs
Flächenbilanz
Umwelterhebliche Auswirkungen des Vorhabens
Zusammenfassende Bewertung
6
6
7
8
4
4.1
4.2
Eingriffsbilanzierung
Bewertung des Eingriffs
Bewertung des Ausgleichs
8
8
9
5
Festsetzungen im Bebauungsplan
10
Anhang:
Pflanzenlisten zu den Pflanzgeboten
Eingriffstabellen
Karten
11
12
13
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau
1
3
Einführung
1.1
Planerfordernis
Zielsetzung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Im Stuer - Nendorf“ der
Gemeinde Stolzenau ist die Entwicklung und sinnvolle Ergänzung der vorhandenen
Wohngebietsflächen, die zur Zeit im rechtsgültigen Bebauungsplan Nr.1 „Im Stuer“ geregelt
sind.
Aus formalen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit für den Bebauungsplan eine neue lfd.
Nummer und eine geänderte Bezeichnung zu vergeben. Die Änderungen erfolgen
dementsprechend nicht in einem Änderungs- sondern in einem Neuaufstellungsverfahren.
Folgende inhaltliche Änderungen gegenüber der rechtsgültigen Satzung sind vorgesehen:
• Erhöhung der GRZ von 0,2 auf 0,3 für das bestehende allgemeine Wohngebiet
• Neu-Ausweisung des Flurstücks 3/2 für eine Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes
Parallel zur Erarbeitung der Neuaufstellung des Bebauungsplanes ergibt sich die
Notwendigkeit, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum
Ausgleich des damit verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft in ein
landschaftsplanerisches Gesamtkonzept zu integrieren und im Bebauungsplan festzusetzen.
1.2
Rechtliche Grundlagen, Ziele und Aufgaben
Mit dem gesetzlichen Oberziel „Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen“
und den dieses Ziel konkretisierenden Planungsgrundsätzen sind die Ziele und Grundsätze
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG §§ 1 und 2) in die Bauleitplanung einbezogen.
Mit der Einführung des § 1 a „Umweltschützende Belange in der Abwägung“ (BauGB 1998)
ist in der planerischen Abwägung für die Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege dieses Oberziel um die Elemente der Eingriffsregelung
(Vermeidungsgebot, Ausgleichs- und Ersatzpflicht) zu ergänzen.
Zur sachlich richtigen Einordnung und Gewichtung der Belange von Natur und Landschaft
bedarf es einer Bestandsaufnahme im Planungsgebiet, der sich eine Bewertung
anzuschließen hat. Der Bestandsaufnahme und -bewertung sind Art und Umfang der
Eingriffe in Natur und Landschaft gegenüberzustellen, also der sogenannte
„Nacheingriffszustand“, der aufgrund der Planungen zu erwarten sein wird.
Das Abwägungsgebot fordert von der Gemeinde, die ihr zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zu ergreifen und die durch die Bauleitplanung vorbereiteten Eingriffe in Natur
und Landschaft in größtmöglichem Umfange zu vermindern.
Ein landschaftsplanerischer Fachbeitrag ist in dieser Beziehung ein geeignetes Medium
rechtlich und sachlich gerechtfertigte stadtökologische Festsetzungen zu formulieren und
überzeugend darzustellen mit dem Ziel, diese in das Bebauungsplanverfahren einfließen zu
lassen.
1.3
Räumliche Lage des Plangebietes
Das Plangebiet wird im Norden begrenzt von der Bebauung an der Kreuzstraße, im Westen
von der Steyerberger Straße, im Osten vom Enser Weg. Im Süden grenzt das Plangebiet an
vorhandene Bebauung. Die genauen Gebietsabgrenzungen sind den Plänen zu entnehmen.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau
2
4
Bestandsaufnahme und -analyse
Grundlage der Bestandsaufnahme und -analyse des Plangebietes sind der
Landschaftsrahmenplan des Landkreises Nienburg/Weser von 1996 sowie örtliche
Erhebungen (Nutzungskartierung).
Im folgenden werden die wichtigsten Aussagen kurz zusammengefaßt, weitergehende
Informationen finden sich im Erläuterungsbericht des Landschaftsrahmenplanes.
2.1
Naturräumliche Gliederung und Landschaftseinheiten
Das Plangebiet liegt im Weser-Aller-Flachland (Naturräumliche Region) im Bereich
Mittelweser (Naturraum 583) und zählt hier zur Stolzenauer Terrasse (Naturräumliche Einheit
583.04).
Nach der Einteilung des Landschaftsrahmenplanes in Landschaftseinheiten zählt es zur
Weser-Aller-Terrasse.
Die Weser-Aller-Terrasse grenzt in der südlichen Kreishälfte beidseits an die Weseraue an.
Auf den von Braunerden bis zu Podsolen reichenden Bodentypen ist die Ackernutzung
eindeutig dominant. Die Weser-Aller-Terrasse gehört zu den strukturärmsten Einheiten des
Landkreises. Nur vereinzelt sind Grünland, Hecken und Alleen eingestreut.
Heckenstrukturen, Ruderalfluren und sonstige extensiv genutzte oder brachgefallene
Biotoptypen sind fast gar nicht vertreten.
An der Niederterrassenkante dieser Einheit zur Weseraue haben sich eine ganze Reihe von
Ortschaften gruppiert. Beispiele sind Stolzenau, Landesbergen, Estorf und auch die
Kreisstadt Nienburg. Im westlichen Teil ist eine gewisse Auflockerung der Ackerfluren durch
die vorherrschende Streusiedlungsform gegeben. Nendorf grenz im Westen an die
Landschaftseinheit „Niederungsbäche der Geest“.
2.2
Abiotische Schutzgüter
Schutzgut Boden
Relief - Das Plangebiet liegt ca. 1 m tiefer als die umgebenden Straßen. Diese liegen auf ca.
35 m ü. NN.
Geologie - Die obersten geologischen Schichten im Landkreis bestehen fast ausschließlich
aus Lockergesteinen der jüngsten geologischen Epoche, des Quartär (Grundmoräne,
glazifluviatile Ablagerungen).
Boden - Im Bereich des Plangebietes haben sich Braunerden entwickelt, die von mittlerer bis
hoher Güte als Ackerland sind.
Die Eingriffsfläche wird zur Zeit landwirtschaftlich als Grünland genutzt.
In der Karte 3 des Landschaftsrahmenplans: „Wichtige Bereiche für den Bodenhaushalt“ ist
das Plangebiet als mittel erosionsgefährdet durch Wind beschrieben.
In der Karte 5 des Landschaftsrahmenplans: „Auswahl konkreter Auswirkungen auf Boden,
Wasser, Klima/Luft“ ist das Plangebiet als Restfläche zwischen bebauten Flächen erfaßt.
Schutzgut Wasser
Grundwasser - Der Landschaftsrahmenplan enthält Aussagen zur
Grundwasserneubildungsrate und weist Bereiche für den Grundwasserschutz aus. Wichtiges
Kriterium zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit des Grundwasserhaushalts ist die
Grundwasserneubildungsrate. Im LK Nienburg reicht die Spanne von unter 100 bis zu 400
mm/a. Die größten Flächenanteile haben Gebiete mit Neubildungsraten von unter 200 mm/a.
Das Plangebiet wird mit einer Neubildungsrate von 200 - 300 mm/a angegeben.
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau
5
Bei der Passage des Grundwassers durch grundwasserüberdeckende Boden- und
Gesteinsschichten werden Verunreinigungen in unterschiedlichem Maße abgebaut oder
zurückgehalten. Die Gefährdung des Grundwassers wird deshalb nach der Beschaffenheit
und Mächtigkeit der Überdeckung bewertet. Das Gefährdungspotential für das Grundwasser
wird im Planungsgebiet mit „gering“ (Überdeckung: Sand > 10 m, gering durchlässige
Gesteine > 5 m (z.B. Ton, Schluff, Tonstein) angegeben.
Aufgrund der Ortslage des Plangebietes mit intensiver landwirtschaftlicher und gärtnerischer
Nutzung kann die Grundwassersituation als beeinträchtigt angesehen werden.
In der Karte 4: „Wichtige Bereiche für den Wasserhaushalt und den Immissionsschutz“ “ ist
das Plangebiet nicht erfaßt.
Schutzgut Luft
Klima - Makroklimatisch gesehen liegt der Landkreis im Übergangsbereich zwischen
Meeres- und Festlandklima und weist so verhältnismäßig warme Sommer und milde Winter
auf, er wird dem Klima-Bezirk Weser-Aller-Gebiet zugeordnet. Die häufigste Wetterlage im
Laufe des Jahres ist die Westwetterlage. Sie bringt die größten Windgeschwindigkeiten und
die stärksten Niederschläge.
Bioklimatisch ist fast der gesamte Landkreis der Bioklimastufe des Belastungsklimas
zugeordnet.
2.3
Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
Heutige potentielle natürliche Vegetation
Die heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV) nennt diejenigen
Pflanzengesellschaften, die sich unter den heutigen Standortbedingungen und auf der
Grundlage des derzeitigen regionalen Wildpflanzenbestandes entwickeln würden, wenn alle
menschlichen Einflußnahmen auf die Pflanzendecke eingestellt werden.
Das Plangebiet zählt zu den Flächen mit der im Landkreis am weitesten verbreiteten
Gesellschaft der hpnV - dem Drahtschmielen-Buchenwald (Deschampsio-Fagetum) mit
Übergängen zum Eichen-Buchenwald. Durch das Vorherrschen der Buche ist Strauchwuchs
in diesen hallenartigen Wäldern nur selten anzutreffen. Er beschränkt sich meist auf
Naturverjüngung der Buche, auf Vogelbeere und Stechpalme.
Vorhandene Vegetation
Die Beschreibung der Vegetation erfolgt anhand des „Kartierschlüssel für Biotoptypen in
Niedersachsen“ (Hrsg. Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, 1994). Die Codes der
Biotoptypen in Karte 1 ‘Bestand’ beziehen sich auf diesen Schlüssel.
Das Plangebiet für die Erweiterung liegt ca. 1m tiefer als die Umgebung und wird zur Zeit als
Grünlandfläche genutzt. Im Böschungsbereich findet sich umlaufend eine geschnittene
Weißdornhecke (Crataegus monogyna) mit einer Höhe von ca. 200 cm. Einzelbäume
(Eichen, Linde, Kastanien, Hainbuche, Erle) finden sich auf dem Grünstreifen der
Kreuzstraße außerhalb bzw. in der Hecke.
Die Freiflächen des bestehenden Allgemeinen Wohngebiets bilden Hausgärten ländlicher
Prägung.
In der Karte 1: „Wichtige Bereiche für Arten und Lebensgemeinschaften“ ist das Plangebiet
(die Erweiterungsfläche) als Bereich mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz erfaßt.
2.4
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau
6
Das Plangebiet liegt im Übergangsbereich Bebauung / freie Landschaft. Durch die
umlaufende Hecke und den straßenbegleitenden Baumbestand geschützt ist das Grünland
von den Straßen aus kaum einsehbar.
In der Karte 2 des Landschaftsrahmenplans: „Wichtige Bereiche für Vielfalt, Eigenart und
Schönheit“ ist das Plangebiet nicht erfaßt.
In der Karte 6 des Landschaftsrahmenplans: „Maßnahmen- und Entwicklungsplan“ werden
für den Bereich im Umfeld des Plangebietes Pflanzungen zur naturnahen Eingrünung des
Ortsrandes und von Wind- und Bodenschutzhecken als vordringliche Maßnahme
beschrieben.
2.5
Zusammenfassende Bewertung
Zusammenfassend sind folgende Aussagen zu den Umweltfunktionen festzuhalten:
1. Der Boden und die Grundwassersituation haben allgemeine Bedeutung für das
Schutzgut Boden und Grundwasser.
2. Für das Schutzgut Luft hat das Plangebiet aufgrund der relativ geringen Ausdehnung nur
allgemeine Bedeutung.
3. Die landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen haben allgemeine Bedeutung für das
Schutzgut Arten- und Lebensgemeinschaften.
4. Die im Plangebiet vorhandene Hecke sowie die straßenbegleitenden Baumpflanzungen
haben eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild im Übergangsbereich zur
ausgeräumten Ackerflur (Ortsrandgestaltung).
3
Konfliktanalyse und Bewertung des Eingriffs
3.1
Flächenbilanz
Mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende Änderungen der
aufgehobenen Satzung geregelt werden:
Erhöhung der GRZ von 0,2 auf 0,3 für das bestehende Wohngebiet und
Die Erhöhung der GRZ für das bestehende Wohngebiet resultiert aus der Anpassung an die
geltende Baunutzungsverordnung. Der aufgehobene Bebauungsplan basiert auf der
BauNVO von 1977, die keine Begrenzung der Nebenanlagen regelte. Um der bestehenden
Nutzung der Grundstücke Rechnung zu tragen und weitere Entwicklungsmöglichkeiten
vorzuhalten, erfolgt bei der Neuaufstellung eine Erhöhung der GRZ von 0,2 auf 0,3;
gleichzeitig gilt ab sofort die aktuelle BauNVO, die eine Überschreitung der GRZ durch
Nebenanlagen auf 50% reduziert. Eine naturschutzfachliche Eingriffsbilanzierung ist für
diese Änderung nicht erforderlich, da faktisch keine Erhöhung der Eingriffsintensität
ermöglicht wird.
Neuausweisung von 4.930 m² als neue Wohnbaufläche mit GRZ 0,3
Bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird das im aufgehobenen B-Plan als
landwirtschaftliche Fläche festgesetzte Flurstück 3/2 als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im
Zuge dieser Neuausweisung werden ebenso Teilbereiche der Verkehrsflächen (1.450 m²)
überplant. Die im folgenden zu beurteilende Eingriffsfläche umfaßt 6.380 m².
Tab. 1: Flächenaufteilung Bestand
Fläche
Einzelfläche
Gesamtfläche
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau
Bestand
Verkehrsflächen
Wohngebiet ) GRZ 0,2
Überbaut/versiegelt 20%
keine weitere Regelung zu
Nebenanlagen durch BauNVO
Eingriffsfläche (Planung)
Versiegelte Fläche
Straßenbegleitgrün
Grünland
Weißdornhecke
Eingriffsfläche gesamt
in m²
35.420
2.440
6.596
26.384
6380
725
725
4.250
680
41.800
41.800
Tab. 2: Flächenaufteilung Planung
Fläche
Bestand
Verkehrsflächen (Bestand)
Wohngebiet (Bestand) GRZ 0,3
Überbaut/versiegelt
Überschreitung BauNVO
Hausgärten
Eingriffsfläche (Planung)
Versiegelte Fläche Straße
Straßenbegleitgrün
Zufahrten und Erschließungsstich
Wohnbaufläche
Überbaut/versiegelt
Überschreitung BauNVO
Grünland
Weißdornhecke
Eingriffsfläche gesamt
Einzelfläche
Gesamtfläche
in m²
35.420
2.440
9.894
4.947
18.139
6380
725
675
190
1437
718,5
1974,5
660
41.800
41.800
3.2
Umwelterhebliche Auswirkungen des Vorhabens
Bei der vorgesehenen Grundflächenzahl von 0,3 auf dem Flurstück 3/2 ist eine Überbauung
von ca. 1.437 m² und die Erstellung von Nebenanlagen auf ca. 719 m² möglich.
Damit sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden, die sich auf die
Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes nachhaltig auswirken
können.
Im folgenden werden die Konflikte für die einzelnen Schutzgüter zusammengestellt.
• Erhebliche Beeinträchtigungen für Schutzgut Boden
Durch die geplante Bebauung werden einschließlich der Erschließung ca. 45% der
Gesamtfläche versiegelt und befestigt. Auf diesen Flächen wird der Lebensraum Boden
zerstört. Die Leistungsfähigkeit wird hinsichtlich der Pufferkapazität gegenüber
Schadstoffeinträgen, der Wasserspeicherung und -versickerung und des Umbaus
organischer Substanzstark reduziert bzw. entwertet. Die Nutzungsfähigkeit der Böden
wird für die Zukunft verhindert.
• Erhebliche Beeinträchtigungen für Schutzgut Wasser
7
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8
Der erhöhte Versiegelungsanteil kann neben dem Verlust des Bodenkörpers zu einer
erheblichen Beeinträchtigung des natürlichen Wasserkreislaufs führen. Die
Verdunstungsrate der bisher offenen Bodenfläche wird reduziert.
• Beeinträchtigungen für das Schutzgut Luft
Durch die Errichtung von Baukörpern und die Zunahme der Oberflächenversiegelung
kann es lokal zu klimatischen Verschlechterungen kommen, insbesondere durch
Aufheizungseffekte.
• Erhebliche Beeinträchtigung Schutzgut Arten- und Biotoppotential
Die Auswirkungen auf das Arten- und Biotoppotential werden in erster Linie durch die
Inanspruchnahme von bisher unbebauten Flächen bedingt. Durch die Überbauung kommt
es vor allem zum Verlust von Freiflächen. Ökologisch empfindliche und schwer ersetzbare
Biotope werden durch das Vorhaben nicht betroffen.
• Keine erhebliche Beeinträchtigung Schutzgut Landschaftsbild und Erholung –
Landschaftsbildprägende Naturelemente sind von der Entwicklung des Vorhabens nicht
betroffen.
3.3
Zusammenfassende Bewertung
Zusammenfassend sind folgende umwelterhebliche Beeinträchtigungen festzuhalten:
1. Boden- und Wasserhaushalt werden durch zusätzliche Versiegelung beeinträchtigt.
2. Empfindliche bzw. besonders schützenswerte Biotopstrukturen / Landschaftsbildeinheiten
werden von der Entwicklung des Vorhabens nicht betroffen.
4.
Eingriffsbilanzierung
4.2
Berechnung des Eingriffs
Die Bewertung des Eingriffs erfolgt nach der vereinfachten Bewertungsmethode „Das
Kompensationsmodell“ des Landkreises Osnabrück. Durch die Ermittlung der Biotopwerte
vor und nach dem Eingriff läßt sich die qualitative Veränderung der ökologischen Funktionen
im Plangebiet dokumentieren.
Die Bewertung des Eingriffs erfolgt getrennt für die Neuausweisung von Bauflächen auf dem
Flurstück 3/2.
Die im Bestand vorhandenen Biotopstrukturen sind in der Karte 1 ‘Bestand’ des
Fachbeitrages im Maßstab 1:1000 anhand von Biotoptypen dargestellt (siehe dazu Tabelle 1
im Anhang).
Die in die Bewertung der Planung eingeflossenen Kompensationsmaßnahmen sind in Karte
2 ‘Maßnahmen’ des Fachbeitrages im Maßstab 1:1000 dargestellt (siehe dazu Tabelle 2 im
Anhang).
Aus der Bewertung des Plangebietes ergibt sich folgendes Bild
Eingriff – Neuausweisung von Wohnbauflächen – Flurstück 3/2
Ausgangszustand
6.990 Werteinheiten
Planung
3.577 Werteinheiten
Differenz
3.413 Werteinheiten
Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit 3.413 Werteinheiten.
Damit ist der Eingriff durch die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen nicht
vollständig kompensiert.
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3.413 Werteinheiten sind durch geeignete Maßnahmen außerhalb des
Bebauungsplanes auszugleichen.
4.2
Berechnung des Ausgleichs
Als Kompensationsmaßnahme zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
außerhalb des Plangebietes ist die Aufforstung mit naturnahen Laubholzbeständen für
Teilbereiche des Flurstücks 13 der Flur 10 in der Gemarkung Müsleringen vorgesehen.
Das Flurstück 13 der Flur 10 in der Gemarkung Müsleringen ist eine
Sammelausgleichsfläche der Gemeinde Stolzenau für externe Ausgleichsmaßnahmen der
Bauleitplanung. Maßnahmenkonzept und Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen sind mit der
Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und werden entsprechend rechtlich abgesichert.
Vorgesehen ist zu diesem Zeitpunkt die Umsetzung der im Entwicklungsbeispiel I (siehe
Anhang: Karten) geplanten Waldfläche auf 6.120 m². Teilbereiche (1.619,47 m²) dieser
Fläche sind bereits durch einen anderen Bebauungsplan in Anspruch genommen. Von den
verbleibenden 4.500 m² werden 3.413 m² als Ausgleichsfläche für den vorliegenden
Bebauungsplan Nr. 44 erforderlich.
Der Aufbau der Aufforstung orientiert sich an folgendem Schema
• Waldrand - dreireihige Strauchpflanzung mit standortheimischen Sträuchern.
Pflanzenarten sind der Liste 4 im Anhang zu entnehmen.
• Wald – Aufforstung mit standortheimischen Laubgehölzen. Pflanzenarten sind der Liste 4
im Anhang zu entnehmen.
Für die Aufforstung und die Strauchpflanzung sind Pflanzen in der Pflanzqualität 50 – 80 cm
zu verwenden, Folgender Reihenabstand ist zu beachten: 2 m Reihenabstand, Abstand in
der Reihe 1 m.
Die Flächen sind unter „Hinweise“ im Bebauungsplan darzustellen. Über die Eintragung einer
Grunddienstbarkeit zugunsten des Landkreises Nienburg wird die Durchsetzung einer
ausschließlich an ökologischen Gesichtspunkten orientierten Gestaltung sichergestellt.
Bewertung der Ausgleichsmaßnahmen
Die im Bestand vorhandenen Biotopstrukturen und die landschaftspflegerischen
Maßnahmen, wie vorstehend erläutert, werden entsprechend der Bewertungsmethode
berücksichtigt.
Die Flächen werden zur Zeit landwirtschaftlich als Ackerflächen genutzt (WE 0,8).
Die dargestellten Maßnahmen führen aufgrund der guten Vernetzungsmöglichkeiten mit
bestehenden Gehölzstrukturen zu einer Aufwertung der Ackerflächen um 1,0 Wertpunkte
(Planungswert 1,8).
Aus der Bewertung der Ausgleichsflächen ergibt sich folgendes Bild:
Ausgangszustand
2.730 Werteinheiten
Planung
6.143 Werteinheiten
Überschuß
3.413 Werteinheiten
Durch die vorgesehenen Maßnahmen erfolgt eine Aufwertung der Flächen um 3.413
Werteinheiten. Damit kann der ermittelte Ausgleichsbedarf der Bauflächen in Höhe von
3.413 Werteinheiten rein rechnerisch als ausgeglichen betrachtet werden.
5.
Festsetzungen im Bebauungsplan
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau
10
Folgende Festsetzungen sind in der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt. Die Pflanzenlisten
sind im Anhang zusammengestellt.
Die Festsetzungen und die Pflanzenlisten sind in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB
Das innerhalb der Flächen des Wohnbietes von Dachflächen und befestigten Flächen
abfließende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen privaten Grundstücken vollständig
zu versickern.
Die Versickerung muß flächenhaft durch den belebten Oberboden erfolgen. Die
Versickerungsflächen und –mulden müssen begrünt werden. Die Begrünung ist dauerhaft zu
erhalten.
Eine alternative Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser ist zulässig.
Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
gem. § 9 (1) Nr. 25 a BauGB
Auf den nicht überbaubaren Grundstücksfreiflächen ist ab einer Grundstücksgröße von
500m² mindestens 1 Baum als Hochstamm zu pflanzen. (Pflanzenarten gemäß
Pflanzenlisten 1 und 2).
Bindung für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB
Die Bäume im Straßenraum (Kreuzstraße) und die mit einer Pflanzbindung
gekennzeichneten Gehölze (Weißdornhecke mit Einzelbäumen) sind in ihrem Bestand
dauerhaft zu erhalten und bei natürlichem Abgang in der Weise nachzupflanzen, daß der
Eindruck der Pflanzung erhalten bleibt. Die Heckenpflanzung darf lediglich für eine
Grundstückszufahrt mit einer Breite von max. 5m unterbrochen werden. (Pflanzenarten gem.
Pflanzenliste 1, 2 und 3).
Festsetzungen für die Flächen außerhalb des Bebauungsplanes
Hinweis:
Als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft aufgrund des Bebauungsplans sind
spätestens in der dem Baubeginn innerhalb der Eingriffsfläche folgenden Pflanzperiode
(01.11 bis 15.04) folgende Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen:
Aufforstung auf 3.413 m² auf dem Flurstück 13 der Flur 10 in der Gemarkung Müsleringen.
Der Aufbau der Aufforstung orientiert sich an folgendem Schema:
• Waldrand - dreireihige Strauchpflanzung mit standortheimischen Sträuchern in Gruppen
• Wald – Aufforstung mit standortheimischen Laubgehölzen.
Für die Aufforstung und die Strauchpflanzung sind Pflanzen der Pflanzenliste 4 in der
Pflanzqualität 50 – 80 cm zu verwenden, Folgender Reihenabstand ist zu beachten: 2 m
Reihenabstand, Abstand in der Reihe 1 m.
Die Pflanzung ist haarwildsicher einzuzäunen. Die Pflanzungen sind dauerhaft anzulegen
und nach den Vorschriften der DIN-Normen 18916 und 18917 auf Dauer fachgerecht zu
pflegen und bei Ausfall zu ersetzen.
Anhang
Pflanzenlisten zu den Pflanzgeboten
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau
Liste Nr. 1:
Bäume I. Ordnung
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Fagus sylvatica
Fraxinus excelsior
Quercus robur
Tilia platyphyllos
Liste Nr. 2:
-
Spitzahorn
Bergahorn
Buche
Esche
Stieleiche
Sommerlinde
Bäume II. Ordnung
Acer campestre
Carpinus betulus
Sorbus aucuparia
Prunus avium
-
Feldahorn
Hainbuche
Eberesche
Vogelkirsche
Obstbäume als Hochstamm (auf den privaten Grundstücksflächen)
Liste Nr. 3:
Sträucher
Coryllus avellana
Cornus sanguinea
Crataegus monogyna
Rhamnus frangula
Salix caprea
Sambucus racemosa
Viburnum opulus
Liste Nr. 4:
-
Haselnuß
Hartriegel
Weißdorn
Faulbaum
Salweide
Traubenholunder
Gemeiner Schneeball
Pflanzenliste für die Aufforstung
Bäume
Carpinus betulus
Fagus sylvatica
Quercus robur
Salix alba
Sorbus aucuparia
-
Hainbuche
Buche
Stieleiche
Silberweide
Eberesche
Waldrand und Unterpflanzung
Acer campestre
Carpinus betulus
Cornus mas
Cornus sanguinea
Coryllus avellana
Crataegus monogyna
Prunus padus
Prunus spinosa
Rosa canina
Salix aurita
Sorbus aucuparia
-
Feldahorn
Hainbuche
Kornelkirsche
Hartriegel
Haselnuß
Weißdorn
Traubenkirsche
Schlehe
Hundsrose
Ohr-Weide
Eberesche
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Tabellen zur Eingriffsermittlung
Tabelle 1:
Code
Ermittlung des Eingriffsflächenwertes
Biotoptyp (Osnabrücker Kompensationsmodell)
OA
PV
versiegelte Fläche Kreuzstraße
Verkehrsgrün mit Einzelbäumen
GI
ZG
Grünland
Weißdornhecke mit Einzelbäumen (Eichen)
Gesamtflächenwert
Tabelle 2:
Code
Fläche
in qm
725
725
Wertfaktor
Einzelflächenwert
0
1,2
870
4250
680
6380
1,2
1,5
Ermittlung des Kompensationswertes auf der Eingriffsfläche
OA
PV
OA
OA
versiegelte Fläche Kreuzstraße
Verkehrsgrün mit Einzelbäumen
Zufahrten zu den Grundstücken
Erschließungsstich
Fläche
in qm
725
675
50
140
OA
OA
PK
ZG
Wohnbaufläche GRZ 0,3, 4.790 m²
versiegelte Fläche, 30%
Überschreitung nach Bau NVO
Hausgarten
Weißdornhecke mit Einzelbäumen (Eichen)
Gesamtflächenwert
1437
718,5
1974,5
660
6380
Biotoptyp (Osnabrücker Kompensationsmodell)
Daraus ergibt sich ein Defizit von
die außerhalb des Grundstückes auszugleichen sind.
Tabelle 3:
Code
AC
Tabelle 3:
Code
WX
5100
1020
6990
Wertfaktor
Einzelflächenwert
0
1,2
0
0
0
810
0
0
0
0
0,9
1,5
0
0
0
1777
990
3577
3413 Werteinheiten
Ermittlung des Bestandswertes auf der Ausgleichsfläche
Biotoptyp (Osnabrücker Kompensationsmodell)
Acker
Gesamtflächenwert
Fläche
in qm
3413
3413
Wertfaktor
Fläche
in qm
3413
3413
Wertfaktor
0,8
Einzelflächenwert
2730,4
2730
Ermittlung des Planungswertes für die Ausgleichsfläche
Biotoptyp (Osnabrücker Kompensationsmodell)
Aufforstung Laubwald
Gesamtflächenwert
Daraus ergibt sich ein Überschuß von
1,8
3413 Werteinheiten
Einzelflächenwert
6143,4
6143
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr.44 „Im Stuer - Nendorf“ in Stolzenau
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