afgiftekantoor : Antwerpen X Profil DES LEBENS Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 - Dreimonatlich REPORTAGE Die Kunst der plastischen Chirurgie Büllingen - Eupen - Kelmis - Raeren - St. Vith Freie Krankenkasse Hauptstraße, 2 - 4760 Büllingen België - Belgique P.P. - P.B. B - 13 Mit den Augen nehmen wir 80 Prozent unserer Umwelt wahr. Doch Kurz- oder Weitsichtigkeit lassen den Alltag gefährlich werden. Jeder Dritte kann ohne Brille oder Kontaktlinsen nicht leben. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben Anrecht auf eine jährliche Erstattung von maximal 150 € für Brillen und Kontaktlinsen. Erwachsene erhalten ab dem 1. Januar 2004 alle vier Jahre bis zu 60 € für Brillen und Kontaktlinsen. Ausführliche Informationen erhalten Sie in Ihrer Kontaktstelle. Freie Krankenkasse Eine Leistung der Sonderversicherung Vorwort Ein neues Angebot für unsere Mitglieder: HOSPITALIA “Kontinuität” Aus dem Inhalt Nr. 49 - Januar-Februar-März 2004 4 Maximale Gesundheitsrechnung Dringende Pflege im Ausland Sonderversicherung Pflegeversicherung in Flandern Liebe Leserin, lieber Leser, seit dem 1. Januar 2004 bieten wir unseren Mitgliedern neben HOSPITALIA und HOSPITALIA+ (plus) eine weitere Variante unserer Krankenhausversicherung an: HOSPITALIA Kontinuität. 5 Mitglieder, die daraufhin ihre Zusatzversicherung bei unserer Krankenkasse kündigen wollten, wurden von unseren Mitarbeitern aber darauf aufmerksam gemacht, dass es keine Garantie für sie gab, später wieder aufgenommen zu werden. In den ersten drei Jahren nach der Kündigung war eine erneute Aufnahme nicht möglich. Diese Satzungsregel war als Bremse eingeführt worden, um zu verhindern, dass sich Personen abmelden und erst wieder anmelden, wenn ein Krankenhausaufenthalt vorhersehbar ist. Bei Erreichen des Pensionsalters entfallen die meisten dieser Gruppenversicherungen. Es wäre nicht logisch, wenn der inzwischen pensionierte Arbeitnehmer sich dann wieder zu den gleichen Bedingungen in unsere Zusatzversicherung eintragen könnte wie die übrigen Mitglieder, die jahrelang ihre Beiträge in die Krankenkasse eingezahlt haben. Schließlich haben diese hierdurch die finanziellen Reserven geschaffen für die Deckung des erhöhten Krankheitsrisikos im Alter. Damit würde das Prinzip der Solidarität, auf dem die Krankenkasse aufgebaut ist, gehörig strapaziert. Dies ist der Hauptgrund für die bisherigen Einschränkungen bei einer Wiederaufnahme in Hospitalia. Die meisten unserer Mitglieder wollten selbstverständlich nicht das Risiko auf sich nehmen, bei einer Kündigung im Betrieb oder bei Erreichen des Pensionsalters nicht mehr in Hospitalia oder Hospitalia+ aufgenommen zu werden. Es ist insbesondere für diese Personen, dass nun die neue Möglichkeit geschaffen wurde: Wer durch eine Gruppenversicherung des Arbeitgebers versichert ist, kann während dieser Periode Mitglied von Hospitalia “Kontinuität” werden. Zu einem geringen Beitrag übernimmt Hospitalia “Kontinuität”, nach Intervention der Versicherung des Arbeitgebers, die eventuell noch verbleibenden Kosten bis zu 50 € pro Tag. Wichtigster Punkt aber ist, dass dem Versicherten garantiert bleibt, später wieder ohne Wartezeit und ohne medizinischen Fragebogen in Hospitalia oder Hospitalia+ aufgenommen zu werden. Bis zum Alter von 65 Jahren steht diese Möglichkeit dem Mitglied jederzeit offen. Wer diesen Übergang (zurück zur ursprünglichen Versicherung) dann nicht wünscht, muss die Übergangsversicherung Hospitalia “Kontinuität” dann allerdings beenden. Hubert HECK, Direktion der Freien Krankenkasse REPORTAGE Die Kunst der plastischen Chirurgie Schönheitschirurgie: die geläufigsten Eingriffe HOSPITALIA Kontinuität ermöglicht Berufstätigen, die durch ihren Arbeitgeber Mitglied einer Gruppenversicherung für Krankenhauskosten sind, ihre Rechte in Hospitalia oder Hospitalia+ zu wahren, bzw. zu stunden. Eine Reihe von großen Unternehmen und Verwaltungen bieten ihren Beschäftigten als sozialen Vorteil eine Gruppenversicherung für Krankenhauskosten an. Zwar sind die Erstattungen dieser Gruppenversicherungen fast immer niedriger als die Kostenübernahme unserer Hospitalia+, jedoch entsteht zumindest für einen Teil der Kosten eine Doppelversicherung. ZU IHREN DIENSTEN 9 GESUNDHEITSPOLITIK In-vitro-Befruchtung 10 RECHT Arbeitsunfälle 12 EUROPÄISCHE UNION 14 SONDERVERSICHERUNG Wenn das Sehvermögen nachlässt 18 UNTER DER LUPE Die Freiversicherung für Selbständige 19 KIOSK Bücher Broschüren Rückenschule 20 HOSPITALIA 22 FREIE KRANKENKASSE AKTUELL Wahl der Generalversammlung der Freien Krankenkasse KONTAKTSTELLEN Büllingen: Hauptstraße 2 – Tel. 080 64 05 45 Eupen: Vervierser Straße 6A – Tel. 087 59 86 60 Hergenrath: Aachener Straße 1 – Tel. 087 65 99 64 Kelmis: Kapellstraße 30 – Tel. 087 65 92 94 Raeren: Hauptstraße 48 – Tel. 087 85 34 64 St. Vith: Major-Long-Straße 26 – Tel. 080 22 83 15 E-Mail: [email protected] www.freie.be ZU IHREN DIENSTEN Maximale Gesundheitsrechnung Revision möglich Die “Maximale Gesundheitsrechnung” begrenzt die jährlichen Gesamtausgaben der Eigenanteile für Gesundheitspflege pro Haushalt. Somit haben vor allem Familien mit geringerem Einkommen und hohen medizinischen Ausgaben finanzielle Vorteile. Wenn die Einkünfte Ihres Haushaltes im Jahre 2000 zu hoch waren und Sie bisher keinen Anspruch auf die Anwendung der Maximalen Gesundheitsrechnung hatten, ist eine Revision Ihrer Situation zum 1. Januar 2003 nun möglich. Eine Änderung der Situation bedeutet, dass entweder die Bruttoeinkünfte Ihres Haushalts unter 13.956,17 € liegen oder einer der nachste- henden Fälle eingetreten ist: - Einstellung der beruflichen Tätigkeit; - Vollständige (kontrollierte) Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten; - Freistellung von der Zahlung der Beiträge als Selbstständiger während mindestens einem Quartal; - Arbeitsunfähigkeit seit mindestens sechs Monaten. Da wir nicht automatisch über alle diese Informationen verfügen, kann eine solche Revision nur auf Ihre ausdrückliche Anfrage und auf Basis einzureichender Beweisstücke neu überprüft werden. Gegebenenfalls erhalten Sie dann die Eigenanteile für Gesundheitspflege ab 450 € erstattet. Dringende Pflege im Ausland A ls Mitglied unserer Sonderversicherung haben Sie Anrecht auf alle Vorteile des Dienstes “Dringende Pflege im Ausland”. Sie können die Alarmzentrale “EuroCross” kontaktieren, wenn Sie im Ausland hospitalisiert werden. EuroCross begleicht nicht nur Ihre Rechnungen, sondern übernimmt auch den Rücktransport nach Hause, wenn Ihr Gesundheitszustand dies erlaubt. Neu ab 1. Januar 2004: • Für Ihre Auslandsgespräche mit EuroCross erstatten wir 15 €. • Die Erstattung für dringende Pflege in der Schweiz ist nicht mehr auf 25.000 € begrenzt. • Zum 1. Mai 2004 treten folgende zehn Länder der EU bei: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Zypern, Malta und die Slowakei. Ab diesem Datum ist unsere zusätzliche Erstattung für medizinische Pflege in diesen Ländern nicht mehr auf 25.000 € begrenzt. Ab 1. Januar 2004: IMAGE BANK Sonderversicherung Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene Zusätzlich zu einer eventuellen Erstattung der Pflichtversicherung übernimmt unsere Sonderversicherung 60 € für Brillen und Kontaktlinsen. Siehe S. 14. Sauerstofftherapie Bei Sauerstofftherapie am Wohnsitz des Patienten erstatten wir die Gebühren für die Wartung der Sauerstoffflaschen bis zu 20 € pro Monat. Siehe S. 15 Fußpflege: Erstattung sechs Mal pro Jahr Pro Behandlung durch einen Fußpfleger oder Orthopädisten erstatten wir 4 €; jedes Mitglied hat Anrecht auf sechs Behandlungen und kann somit 24 € pro Jahr erhalten. Kurzaufenthalte für Schwerpflegebedürftige Pflegebedürftige erhalten für einen begrenzten Kurzaufenthalt (max. 14 Tage pro Jahr) eine Erstattung von 22 € (24 € für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif) pro Tag für die Aufenthaltskosten in einer anerkannten Einrichtung. Pflegeversicherung in Flandern S eit dem 1. Januar 2004 können die Bewohner von anerkannten Altenpflegeheimen in Flandern eine Erstattung der Pflegeversicherung beantragen. Eine weitere Änderung besteht darin, dass nun auch bestimmte Altenheime in Brüssel die Möglichkeit haben, eine Anerkennung zu erhalten. Die Bewohner dieser Einrichtungen können dann ebenfalls eine Erstattung beantragen. Personen mit Wohnsitz in Brüssel sollten ihre Mitgliedschaft in die flämische Pflegeversicherung nicht länger hinausschieben. Wer 2003 Mitglied der Pflegeversicherung wurde, kann ab diesem Jahr eine Kostenbeteiligung erhalten. Wer seine Mitgliedschaft ab 2004 beantragt, hat erst in 3 Jahren Anrecht auf Beteiligung. Bei Mitgliedschaft ab 2005 bestehen 5 Jahre Wartezeit und ab 2006 sogar 10 Jahre. Wir möchten unsere Leser darauf aufmerksam machen, dass diese Rubriken kurz zusammengefasste Informationen sind. Für ausführlichere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 4 Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 REPORTAGE Die Kunst der plastischen Chirurgie Der Überlieferung zufolge, gelang bereits im 6. Jahrhundert v. Chr. in Indien eine Nasenersatzplastik. Von Indien aus verbreitete sich die hohe Kunst der Wiederherstellung von Form und Funktion auch in andere Länder. Die plastische Chirurgie übt - damals wie heute - eine gewisse Faszination auf die Öffentlichkeit aus. Hier ein Einblick in die Vielfältigkeit der vier Grundpfeiler dieser Chirurgie. Ästhetische Chirurgie Unter die ästhetische Chirurgie fallen alle Eingriffe, die nicht der Beseitigung einer Erkrankung, sondern der Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes dienen. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um formverändernde Operationen. Eine erste wichtige Aufgabe des plastischen Chirurgen liegt in der Beratung des Patienten. Er bewertet die Durchführbarkeit der gewünschten Operation sowie eine Abschätzung des Risikos: welche Komplikationen könnten auftreten und wie hoch liegen die Erfolgsaussichten? Die ästhetische Chirurgie verlangt eine besonders ausführliche Aufklärung, denn der Schritt zur Operation ist die persönliche Entscheidung des Patienten. Der ästhetische Chirurg sollte Facharzt für plastische Chirurgie sein, da er sich auf die Korrektur von Form und Funktion der gesamten Körperoberfläche bezieht. Ärzte ohne fachärztliche Ausbildung benutzen gerne den ungenauen Begriff “Kosmetische Chirurgie”. Ein ästhetischer Eingriff sollte Harmonie von Psyche und Körperbild für den Patienten schaffen. Rekonstruktive Chirurgie Die rekonstruktive Chirurgie steht für die Wiederherstellung der Körperoberfläche nach Operationen oder Unfällen. Aber auch angeborene Fehlbildungen werden korrigiert. In das Aufgabengebiet fallen die Rekonstruktion der Haut und der Weichteile, die Rekonstruktion von Muskeln und Sehnen, Knochen und Knorpel sowie die Chirurgie der peripheren Nerven. Die Vielfältigkeit der Anwendungen erfordert eine große Methodenauswahl. Mikrochirurgische Techniken zur Verpflanzung großer durchbluteter Hautareale, von Gewebekombinationen unter Einschluss von Muskeln und Knochen, haben wesentlich erweiterte Möglichkeiten zur Wiederherstellung eröffnet, z.B. um gelähmte Gesichtsmuskeln zu ersetzen oder große offene Knochendefekte nach Unfällen oder Tumoren zu überbrücken. In der Replantation, also dem Annähen abgetrennter Gliedmaßen, vereinen sich diese einzelnen Bereiche zu einer Methode. Die rekonstruktive Chirurgie nahm zu Beginn der 50er Jahre ihren Aufschwung. Dies ist auf eine deutliche Verbesserung der Narkoseverfahren zurückzuführen; hierdurch wurden die zeitlich langen Operationen mit aufwendigen Techniken überhaupt erst möglich. ☛ Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 5 Verbrennungschirurgie Begleitverfahren In der Verbrennungschirurgie werden ähnliche Methoden wie in der rekonstruktiven Chirurgie eingesetzt. In erster Linie geht es allerdings um die Erhaltung des Lebens unmittelbar nach der Verbrennung. Anschließend ist dann das erste Ziel des Chirurgen, verbrannte, abgestorbene Teile der Körperoberfläche zu entfernen und die entstandenen Verluste von Flüssigkeit einzudämmen. Mikrochirurgie, Laserchirurgie und Endoskopie sind in allen vorher genannten Bereichen anwendbar. Methodisch ergänzen sie sich und bilden zusammen die gesamte plastische Chirurgie. Die Mikrochirurgie ist eine spezielle Methode der Chirurgie, bei der unter dem Mikroskop operiert wird. Sie wird angewandt, wenn das bloße Auge nicht mehr ausreicht, um die zu versorgenden Strukturen wie Gefäße oder Nerven präzise zu erkennen. Bei der Laserchirurgie wird mit dem Medium Hitze gearbeitet. Hierdurch werden bei unterschiedlichen Geweben unterschiedliche Effekte erzielt. Zusätzlich ist es möglich, zwischen verschiedenen Laser-Typen zu wählen, die jeweils spezifische Vorteile in den unterschiedlichen Therapiekonzepten bieten. Bei großen Verbrennungsflächen müssen besondere Techniken des Hautersatzes angewandt werden, denn die Verpflanzung gesunder Hautflächen würde das Problem des Patienten nur noch verschlimmern. Nach Überwindung dieser ersten kritischen Zeit beginnt die meist lange Phase der endgültigen Wiederherstellung der Körperoberfläche, die nur schrittweise vorgenommen werden kann. Um großflächige Narben vermeiden oder vollständig beseitigen zu können, müssen die mikrochirurgischen Techniken der Gewebeübertragung allerdings deutlich verbessert werden. Verbrennungspatienten sind häufig jahrelang behandlungsbedürftig, bis ein mehr oder weniger zufriedenstellender Endzustand von Form und Funktion erreicht wird. Handchirurgie Flächenmäßig stellen unsere Hände nur einen kleinen Teil des Körpers dar. Doch sie geben dem Menschen außergewöhnliche Möglichkeiten, sei es auf handwerklichem, gestalterischem oder emotionalem Gebiet. Diese Funktionalität wird durch ein bedeutendes Zusammenspiel der anatomischen Strukturen wie Knochen und Gelenke, Muskeln und Sehnen, Nerven und Blutgefäße unterstützt. Diese Zusammensetzung macht die Hand zu einem äußerst komplizierten Organ. Meist müssen viele Methoden miteinander kombiniert werden, um den auf kleinstem Raum zusammenliegenden und unterschiedlichen Strukturen gerecht zu werden. Auch hier machte die Mikrochirurgie große Fortschritte. Die Replantation abgetrennter Finger oder ganzer Gliedmaßenteile sind bekannte Beispiele. Weitere Fortschritte wurden durch Muskelverpflanzung zur Wiederherstellung der Bewegung gelähmter Extremitäten erzielt. Kombiniert mit Operationen an den Nerven lassen sich gelegentlich sogar völlig funktionslose Arme für Hilfsfunktionen wieder verfügbar machen. Das Aufgabengebiet der Handchirurgie erstreckt sich im Weichteilbereich auf den gesamten Arm, da hier die Muskeln und Sehnen, Nerven und Blutgefäße verlaufen, die zur Hand führen. 6 Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 Die Endoskopie ist ein diagnostisches Verfahren zur Untersuchung von Körperhöhlen und Hohlorganen, wie z.B. Luftröhre, Bronchien, Magen oder Dickdarm, usw. Häufig wird auch der Begriff der Spiegelung verwendet. Durch die ständige Weiterentwicklung der Endoskopie wurde es möglich, die oben beschriebenen diagnostischen Eingriffe zunehmend mit therapeutischen Anwendungen zu kombinieren. Die dazu notwendigen Instrumente können über gesonderte Kanäle durch das Endoskop hindurch “vor Ort” gebracht werden. Bei Operationen müssen dann mehrere Endoskope gleichzeitig verwendet werden. ISOPRESS-SENEPART Laser: Eine Technik aus der Industrie Als Punktschweiß- und Schneidewerkzeug kam der Laser aus der kunststoffverarbeitenden Industrie Anfang der achtziger Jahre in die Medizin. Inzwischen ist das Laser-Licht ein zielgenaues OPInstrument der Ärzte. Wo vorher Skalpell, Schere und Nahtmaterial tiefe Wunden und folglich Narben gesetzt haben, ermöglichen heute die parallelen Lichtwellen eine schonende Mikrochirurgie. Die Energiepartikelchen des Lichts (Photonen) werden durch den Zerfall eines Edelgases beschleunigt - je nach Gasart ist die Wellenlänge des erzeugten Lichts sehr unterschiedlich. Netzhautablösungen des Auges werden mit dem energiereichen Laserstrahl erfolgreich wieder angeschweißt, in der Gefäßchirurgie kann ein Laserstrahl Gerinnsel verdampfen und verengte Gefäße wieder durchgängig machen und in der Tumorchirurgie ist er oft jeder herkömmlichen Operationstechnik überlegen. Die Schäden im umliegenden Gewebe bleiben minimal. Mit dieser Eigenschaft eignet sich der Laser auch hervorragend für den Einsatz in der Dermatologie. Die erkrankten Hautflächen werden dem Lichtstrahl ausgesetzt, ohne die gesunde Haut der Umgebung zu verbrennen. S chönheitschirurgie: die geläufigsten Eingriffe Da Schönheitschirurgen meist nicht an ein Kassenabkommen gebunden sind, können sie ihre Honorare frei festlegen. Eine Schönheitsoperation wird nur dann von der Krankenversicherung erstattet, wenn ein Gesundheitsrisiko behoben wird oder wenn eine schwere psychologische bzw. soziale Störung vorliegt. Hartnäckige Fettpolster lassen sich selbst mit strengen Diäten, Gymnastik und speziellen CelluliteBehandlungen nicht bekämpfen. Mit der Liposuction kann das Körperbild gut und dauerhaft korrigiert werden. Insbesondere bei Fettdepots an den Hüften, am Bauch, an den Fesseln, am Oberkörper und unter dem Kinn lassen sich hervorragende Ergebnisse erzielen. Durch einen Minihautschnitt wird eine Kanüle in das Fettdepot eingeführt und die überschüssigen Fettzellen werden abgesaugt. Dies dauert je nach Areal und Ausmaß 20 Minuten bis zu 2 Stunden. Die abgesaugten Fettzellen werden aufgefangen und während der Operation gemessen. So kann der Chirurg kontrollieren, dass an beiden Seiten einheitliche Mengen entfernt werden. Unmittelbar nach dem Eingriff ist mit leichten Schmerzen und mit Blutergüssen zu rechnen. Beides bildet sich innerhalb von Tagen bis mehreren Wochen wieder zurück. Schwellungen der betroffenen Stellen sind, wie bei jeder Operation, normal. Diese gehen jedoch innerhalb von 3 Monaten völlig zurück. Ein endgültiges Ergebnis kann in den meisten Fällen erst nach 6 bis 9 Monaten beurteilt werden. LiposuctionFettabsaugen Facelifting Der natürliche Alterungsprozess führt im Gesicht und am Hals zu mehr oder weniger ausgeprägten Falten. Die Hautelastizität geht verloren und die Muskulatur des Unterhautgewebes erschlafft. Mit einem Facelifting können diese Zeichen der Zeit weitgehend entfernt werden. Mit einer Straffung der Stirn werden die Augenbrauen angehoben und die Zornesfalten geglättet. Ein Schläfenlifting führt zusätzlich zu einer Straffung der Augenpartien. Bei dem Wangenlifting werden nicht nur die Falten in dieser Region entfernt, sondern es wird auch das Fettgewebe, das nach unten abgerutscht ist, wieder an Ort und Stelle gebracht. Bei der Straffung des Halses kann durch einen weiteren kleinen Hautschnitt unter dem Kinn überschüssiges Fett entfernt werden. Insgesamt dauert die Operation je nach Eingriff zirka 3 bis 5 Stunden. Nach der Operation ist die Haut gespannt und geschwollen. Auch Blutergüsse im Bereich der Wangen und unter dem Kinn sowie ein leichtes Taubheitsgefühl im gesamten Gesichtsbereich sind völlig normal. Die Schwellungen bilden sich innerhalb von 2 bis 3 Wochen wieder zurück. Ein endgültiges Ergebnis kann je nach Ausmaß des Eingriffs erst nach einigen Monaten beurteilt werden. Mit unsichtbaren Schnitten im Inneren der Nase wird das Knorpel- und Knochengerüst entsprechend den Vorstellungen in Form und Größe verändert. Meistens ist ein zu hoher Nasenrücken zu verkleinern, die Nasenspitze anzuheben, die Nasenflügel zu verfeinern und das Knochengerüst zu verschmälern. Schiefnasen haben oft eine Fehlstellung der Nasenscheidewand, die auch die Nasenatmung behindern kann. Eine Begradigung der Nasenscheidewand ist dann erforderlich. Unmittelbar nach dem Eingriff ist nur mit leichten Schmerzen, jedoch mit deutlich sichtbaren Schwellungen und Blutergüssen besonders im Wangen- und Unterlidbereich zu rechnen. Beides bildet sich innerhalb weniger Tage wieder zurück. Die innere Schienung der Nasengänge mit weichen Röhrchen oder Salbenstreifen wird nach einer Woche schmerzlos entfernt, die äußere Kunststoffschiene sollte tagsüber für 2-3 Wochen getragen werden, um die neue Form der Nase zu stützen. Nasenkorrektur Augenfältchen, Tränensäcke und erschlaffte Augenlider können mehr oder weniger stark ausgeprägt sein und im Extremfall krankhafte Gesichtsfeldeinschränkungen bewirken. Mit der Lidplastik wird die überschüssige Haut an Ober- und Unterlidern mit dem Skalpell entfernt. Indem die Haut an den Lidern exakt vermessen wird, kann ein gleichmäßiges, symmetrisches Ergebnis erzielt werden. Der Eingriff dauert zirka 1 bis 1,5 Stunden. Nach der Operation kommt es zu mehr oder weniger starken Schwellungen der Augen, die nach 1 bis 2 Tagen wieder abklingen. Rund um die Augen bilden sich Blutergüsse. Diese setzen sich in den Unterlidern ab und verschwinden innerhalb einer Woche. Da die Naht genau in den Lidfalten liegt, ist sie generell bereits nach 8 Tagen kaum mehr sichtbar. Lidplastik Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 7 Viele Frauen erfüllen sich heute den Wunsch nach größeren, volleren Brüsten. Die Entscheidung für ein Brustimplantat erfolgt fast immer aus ästhetischen Gründen und ist generell keine Frage des Alters; das Körperwachstum sollte jedoch abgeschlossen sein. Als Implantate werden Silikonkissen verwendet. Der Schnitt erfolgt entweder in der natürlichen Hautfalte unter der Brust, im Bereich der Brustwarze oder auch in der Achselhöhle. Durch diese Öffnung schafft der Chirurg einen Hohlraum, in den er das Implantat einsetzt. Dieser Hohlraum wird entweder direkt hinter dem Brustgewebe geschaffen oder zwischen dem Brustmuskel und den Rippen. Die Operationsdauer beträgt zirka 45 bis 60 Minuten. Unmittelbar nach der Operation treten für die nächsten beiden Tage leichte Schmerzen auf. Wie bei jedem operativen Eingriff entstehen auch bei der Brustimplantation mehr oder weniger starke Schwellungen und Blutergüsse. Ein endgültiges Ergebnis kann in den meisten Fällen erst nach 6 bis 9 Monaten beurteilt werden. Brustvergrößerung Hautverjüngung Eine “Hautverjüngung” wird als Laserbehandlung, Hautabschleifen, Peeling oder Faltenunterspritzung durchgeführt. Bei allen Behandlungen wird die obere Hautschicht abgetragen und gleichzeitig die Neubildung der Haut angeregt. Während die Laserbehandlung mittels Verdampfung der oberen Hautschicht ein optimales Ergebnis erreichen will, wird bei der Hautabschleifung die obere Hautschicht mit einem rotierenden Diamanten oder einer kleinen Stahlbürste entfernt. Das chemische Peeling dagegen verätzt die Haut mit Säure und regt so eine neue Hautbildung an. Um einiges sanfter gestaltet sich die Hautverjüngung mittels Faltenunterspritzung. Bei dieser Methode werden mit Collagen oder Eigenfett die Falten “aufgepolstert” und so entfernt. Die Faltenunterspritzung verspricht zwar eine unproblematischere Nachbehandlung, hält aber nicht so lange an, da Collagen und Eigenfett nach einigen Monaten vom Körper wieder abgebaut werden. Nach der Laserbehandlung, dem Hautabschleifen oder einem chemischen Peeling wird die Haut zunächst stark gerötet sein und nässen. Dann bildet sich eine Schorfschicht, die nach einiger Zeit abfällt: Die neu entwickelte junge Haut kommt zum Vorschein. Sie ist sehr empfindlich und immer noch gerötet. Bei einer Faltenunterspritzung ist die Haut sofort nach der Behandlung “vorzeigefähig”; sie muss aber dennoch mehrere Wochen geschont werden. Übergroße, hängende Brüste können nicht nur das Körperbewusstsein einer Frau sehr stark beeinträchtigen, sondern auch zu schmerzhaften Veränderungen führen, die vor allem in den Bereichen von Brust, Nacken und Rücken auftreten. Eine Brustverkleinerung kann in Betracht gezogen werden. Auch normal große Brüste, die nach Schwangerschaften oder Gewichtsabnahme an Fülle, Elastizität und Spannkraft verloren haben, können korrigiert werden. Mit einer Brustverkleinerung und -straffung 8 Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 Bruststraffung, eventuell in Kombination mit einem Brustimplantat, werden die Körperproportionen zum Positiven verändert. Beide Operationen können prinzipiell in jedem Alter durchgeführt werden; das Körperwachstum sollte jedoch abgeschlossen sein. Generell wird überflüssiges Haut- und Brustgewebe im unteren Brustbereich entfernt. Mit den verbleibenden oberen Anteilen formt der Chirurg eine neue Brust. Eventuell muss überschüssiges Fettgewebe entfernt oder ein Brustimplantat eingesetzt werden. Je nach Ausmaß dauert der Eingriff 1 bis 2 Stunden. Nach der Operation und während der nächsten Tage treten leichte Schmerzen auf. Außerdem kommt es zu Schwellungen und Blutergüssen, die sich jedoch im Laufe von mehreren Tagen und Wochen wieder zurückbilden. Ein endgültiges Ergebnis kann in den meisten Fällen nach zirka 6 Monaten beurteilt werden. Dermolipektomie Figurprobleme am Bauch, den Oberschenkeln oder auch den Oberarmen sind bei manchen Menschen weder durch Diät, noch durch Sport, Massagen oder Fettabsaugen zu beheben. Überschüssige Haut und Fettgewebe können dann durch plastische Operationen korrigiert werden. Meistens ist es der Unterbauch, der nicht mehr zum ästhetischen Gesamteindruck der Körperproportionen passt, oft auch die Oberschenkel, die innenseitig übermäßiges Fettgewebe und Hautfalten zeigen, oder auch die lockere Haut der Oberarme, die ihre Elastizität verloren hat und sich nicht mehr zurückbildet. In Einzelfällen sind die Veränderungen so stark ausgeprägt, dass sie auch als Krankheit anzusehen sind. Dies gilt besonders bei chronischen Hautreizungen, Bewegungsstörungen oder Bauchwandbrüchen. Das übermäßige und erschlaffte Haut- und Fettgewebe wird exakt vermessen und operativ entfernt. Gleichzeitig mit dem Vernähen der Wundränder wird die verbliebene Haut gestrafft. Unmittelbar nach der Operation werden Schmerzmittel verabreicht. Die Wundheilung der Haut und das Abklingen der Schwellung benötigt etwa 10-14 Tage, die endgültige Heilung ist jedoch erst nach mehreren Wochen zu erwarten. Abstehende Ohren sind die meist vorkommenden Fehlbildungen der Ohren. Sie verursachen häufig psychische Störungen, da Scham und Minderwertigkeitsgefühle ausgelöst werden können. Da bei abstehenden Ohren meist die Hauptfältelung der Ohrmuschel, entweder zu schwach ausgebildet ist oder ganz fehlt, muss der Ohrknorpel neu geformt und in dieser neuen Form fixiert werden. Nach Neuformung des Ohrknorpels und Fixierung mit bleibenden durchsichtigen Nähten wird die Hautwunde mit einer Naht verschlossen. Die Operation dauert etwa 50 Minuten. Nach dem Eingriff ist mit leichten Schmerzen und evtl. mit einer bläulichen Verfärbung zu rechnen. Beides bildet sich innerhalb von einigen Tagen zurück. Die Pflaster und der Hautfaden werden nach zirka 10 Tagen entfernt. Die endgültige Ohrform ist wegen der noch bestehenden Schwellung erst nach 2-3 Monaten erreicht. ■ Ohrplastik GESUNDHEITSPOLITIK In-vitro-Befruchtung Jährlich unterziehen sich zirka 4000 Frauen einer In-vitro-Fertilisation (IVF oder künstliche Befruchtung). Seit dem 1. Juli 2003 erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Laborkosten. Was ist IVF? IVF ist die Abkürzung für In-vitro-Fertilisation. In vitro bedeutet wortwörtlich “im (Reagenz-)Glas” oder, einfacher formuliert, außerhalb des Körpers, sprich im Labor. Daher kommt auch der in der Umgangssprache gebräuchliche Ausdruck “Retortenbaby”. Bei der In-Vitro-Fertilisation werden der Frau mehrere Eizellen aus den Eierstöcken entnommen und anschließend mit Sperma vermischt. Nach zirka einem Tag haben die befruchteten Eizellen das Vorkernstadium erreicht. Man nennt sie nun Zygoten. Maximal drei von ihnen werden in die Gebärmutter eingepflanzt. Wenn die Spermien in ihrer Menge und/oder Beweglichkeit eingeschränkt sind, wird die ICSI-Methode (Intra-Cytoplastische-Spermien-Injektion) angewandt. Bei dieser Art der Reproduktionsmedizin wird jede einzelne Samenzelle mit Hilfe einer Mikropipette direkt ins Cytoplasma der Eizelle injiziert und die so befruchteten Zellen ebenfalls nach zwei Tagen in den Uterus implantiert. Kostenerstattung und Erstattungsbedingungen Es werden höchstens sechs Versuche erstattet. Die Fertilitätszentren erhalten pro Versuch einen festen Betrag, der direkt mit der Krankenkasse verrechnet wird. Der Eigenanteil zu Lasten der Patientin für den Arztbesuch und die Medikamente beträgt zwischen 300 und 500 Euro je Versuch. Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung führt in jedem vierten Fall zu einer Mehrlingsschwangerschaft. Im Falle einer natürlichen Befruchtung ist dies nur bei jeder 80. Schwangerschaft der Fall. Bei Mehrlingsschwangerschaften kommt es vermehrt auch zu Totgeburten und zu Frühgeburten mit gesundheitlichen Problemen, die wiederum zusätzliche Kosten verursachen. Aus diesem Grund einigen sich die Wissenschaftler auf die Anzahl Embryonen, die gleichzeitig eingepflanzt werden können. Diese Anzahl hängt vom Alter der Frau und von der Anzahl schon durchgeführter Befruchtungsversuche ab. Die Erstattung gilt auch nur für Frauen unter 42 Jahren. Vorgehensweise Es gibt in Belgien 18 anerkannte Fertilitätszentren. Eine Erstattung durch die Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn Sie ein anerkanntes Zentrum aufsuchen. Sie können diese Liste in unseren Geschäftsstellen oder beim medizinischen Dienst unserer Krankenkasse (080 640 530) erhalten oder direkt auf unserer Internetseite einsehen (www.freie.be>Ihre Gesundheit>Partnerschaft und Familie). Der dem Zentrum angeschlossene Gynäkologe gibt Ihnen ein Antragsformular, das vom Vertrauensarzt unserer Krankenkasse ausgefüllt werden muss. Wenn alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie vom Vertrauensarzt eine schriftliche Genehmigung. Der Gynäkologe und der Laborverantwortliche unterzeichnen diese Genehmigung und vermerken darin jeden der Befruchtungsversuche. Somit bleibt ersichtlich, wie viele Versuche pro Patientin finanziert wurden. Die Wissenschaft plädiert für Schwangerschaft im jungen Alter Fertilitätsbehandlungen richten sich eigentlich an junge Frauen. Dennoch beträgt das Durchschnittsalter der behandelten Frauen 33 Jahre, und 30% der Patientinnen sind über 37. Im Idealfall sollte eine Frau ihr erstes Kind vor dem 30. Lebensjahr zur Welt bringen und alle Kinder vor dem 35. Geburtstag gebären. In Belgien stellen wir eine Altersverlagerung fest, da zunehmend Frauen über 35 noch Kinder haben wollen. Die hierbei geltend gemachten Argumente sind häufig das Fehlen eines Partners oder ein zu beanspruchender Beruf. In Belgien gebärt eine Frau durchschnittlich 1,3 Kinder. Ein Drittel aller Paare hat keine Kinder. Die Wissenschaftler plädieren für eine Herabsetzung des Alters in dem eine Frau ihr erstes Kind zur Welt bringt. Sie weisen darauf hin, dass die IVF keine einfache Anwendung ist und erklären darüber hinaus, dass 30% der Frauen, die sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, den Kinderwunsch schon zu lange aufgeschoben haben. Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 9 RECHT Arbeitsunfälle Welche Kosten werden bei Arbeitsunfall übernommen? Welche Rolle spielt die Krankenkasse? Und die Unfallversicherung? Jeder Unfall, der einem Arbeitnehmer während der Ausübung seines Arbeitsvertrages widerfährt, ist als Arbeitsunfall zu bezeichnen. Voraussetzung ist, dass die Verletzung durch einen plötzlichen Vorfall verursacht wird. Es kann sich hierbei um einen Sturz, eine Verbrennung oder eine Gefühlsverwirrung, verursacht durch Angst (bspw. nach einem Sturz, einer Explosion) handeln. Die Verletzung kann körperlich sein (z.B. eine Verbrennung) oder auch mental (z.B. ein Gedächtnisverlust). Die Tatsache, medizinische Versorgung zu benötigen, reicht für den Tatbestand eines Arbeitsunfalls aus. Der Schaden an einer Prothese oder einem Hilfsmittel (z.B. eine Brille) wird ebenfalls entschädigt. verursacht wurde und dass sich der Unfall während der Ausübung des Arbeitsvertrages ereignet hat. Es sei denn, die Unfallversicherung beweist das Gegenteil. Der Arbeitnehmer muss sich zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls unter der Aufsicht seines Arbeitgebers befinden. Diese Aufsicht beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Arbeitszeit. Ein Unfall während der Pause oder der Betriebsfeier wird ebenfalls berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss innerhalb von 10 Arbeitstagen (einschließlich Samstag) den Unfall bei der Versicherung melden. Diese Frist beginnt am ersten Tag nach dem Unfalltag. Wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt, können Sie den Unfall selber melden. Ein Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeit ereignet, gilt ebenfalls als Arbeitsunfall. Der Unfall muss sich auf dem „normalen Arbeitsweg" ergeben haben. Es handelt sich hierbei nicht unbedingt um den kürzesten Weg: ein längerer Weg kann sicherer oder schneller sein. Die Strecke wird auch als normaler Arbeitsweg betrachtet, wenn Sie einen Umweg machen, um die Kinder von der Schule abzuholen oder einen Kollegen abholen (Fahrgemeinschaft). Wird der Arbeitsunfall durch die Unfallversicherung als solcher anerkannt, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung durch die Versicherung. Bestehen Zweifel am Tatbestand des Arbeitsunfalls, kann eine Ermittlung durchgeführt werden. Es ist möglich, dass Sie sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen müssen. Wenn der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird und Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Arbeitsgericht wenden. Beweislage Sie gelten als Opfer eines Arbeitsunfalls, wenn Sie belegen können, dass dieser durch einen plötzlichen Vorfall verursacht wurde, dass Sie einen Schaden erlitten haben und dass der Unfall sich während der Ausübung Ihres Arbeitsvertrages ereignet hat. Diese drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Handelt es sich um einen Unfall auf dem Arbeitsweg, müssen Sie außerdem belegen können, dass sich der Unfall auf dem normalen Weg von bzw. zur Arbeit ereignet hat. Dies gilt als Beweis dafür, dass die Verletzung durch den plötzlichen Vorfall 10 Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 Wer unternimmt was? Sie müssen Ihren Arbeitgeber sofort über den Unfall informieren (selbst wenn die Arbeit nicht unterbrochen wurde); ein spezifisches Formular ist nicht auszufüllen. Geben Sie den Namen der Zeugen an, sowohl den der direkten Zeugen (die den Unfall gesehen haben) als auch der indirekten (mit denen Sie darüber gesprochen haben). Informieren Sie auch die Krankenkasse. Welche Rolle spielt die Krankenkasse? Solange der Arbeitsunfall noch nicht von der Versicherung anerkannt ist, kann unsere Krankenkasse Ihnen Krankengeld unter Vorbehalt zahlen und später den Betrag bei der Unfallversicherung wieder einfordern. Es ist Ihnen nicht erlaubt, mit der Versicherung eine Vereinbarung zu treffen, die unsere Rückerstattung gefährden könnte. Die Krankenkasse kann nur dann Krankengeld zahlen, bzw. vorstrecken, wenn es sich um eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 66% handelt. Das Krankengeld ist aber geringer als das Unfallgeld, auf das Sie von Seiten der Unfallversicherung Anspruch haben. Die Versicherung zahlt Ihnen später den Differenzbetrag, falls sie den Arbeitsunfall anerkennt. Was zahlt die Unfallversicherung? Sie erstattet die medizinischen Kosten, den Einkommensverlust und die Bestattungskosten bei Todesfall. Für materielle oder moralische Schäden kommt die Versicherung nicht auf. Diese Kosten können ggf. von Dritten eingefordert werden. Folgende Kosten werden übernommen: • Medizinische Kosten Die meisten Arbeitsunfälle ereignen sich im Baugewerbe, vor allem montags zwischen 10 und 11 Uhr. Die meisten Unfälle auf dem Arbeitsweg ereignen sich morgens zu den Hauptverkehrszeiten. Die Statistik der vergangenen Jahre belegt, dass die Anzahl der Unfälle am Arbeitsplatz rückläufig ist, wogegen Unfälle auf dem Arbeitsweg zugenommen haben. Auch bei den Unfällen mit definitiver Arbeitsunfähigkeit ist eine Zunahme zu verzeichnen. Allerdings sind Unfälle mit Todesfolge seltener geworden. (*) Der Fonds für Arbeitsunfälle Pflegeleistungen, Krankenhauskosten, pharmazeutische Produkte, usw. Die Erstattung ist begrenzt auf den Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung. Zimmerzuschläge und Honorarzuschläge werden nicht erstattet. Prothesen und orthopädisches Material werden vollständig erstattet. • Transportkosten Die Fahrtkosten, die Sie infolge der Pflege nach dem Unfall haben oder Strecken, die Sie auf Anfrage des Fonds für Arbeitsunfälle, der Unfallversicherung oder des Arbeitsgerichts zurücklegen, werden erstattet. Auch die Kosten für den Ambulanztransport sowie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden vollständig erstattet. Wenn Sie mit Ihrem Privatfahrzeug fahren, erhalten Sie 0,2479 € pro Kilometer für Fahrten über 5 km. Der Fonds für Arbeitsunfälle ist eine staatliche Einrichtung mit unterschiedlichen Aufgaben. Unter anderem entschädigt er das Unfallopfer, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle abzuschließen, nicht nachgekommen ist. Anschließend lässt sich der Fonds das vorgestreckte Geld vom Arbeitgeber zurückerstatten. (*)Quellennachweis: Jahresbericht des Fonds für Arbeitsunfälle • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie für den Unfalltag eine Erstattung für den Lohnausfall. Ab dem Tag nach dem Unfall erhalten Sie einen Tagessatz nach der Formel: Basisgehalt x 90% / 365. Das Basisgehalt ist die Entlohnung, die Sie im Laufe des Jahres vor dem Unfall entsprechend Ihrer Funktion im Unternehmen zum Zeitpunkt des Unfalls ausgezahlt bekamen. Das Gesetz sieht einen Höchstbetrag von 25.893,45 € vor. • Definitive Arbeitsunfähigkeit Bei bleibenden Verletzungen (man spricht auch von “Konsolidierung”), wird der Tagessatz durch einen Jahresbetrag ersetzt. Dieser wird auf Basis Ihres Gehalts und des Grads der bleibenden Arbeitsunfähigkeit berechnet. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einer definitiven Arbeitsunfähigkeit von 16% und einem Basisgehalt von 20.823,06 € hat Anrecht auf eine jährliche Entschädigung von (16 x 20.823,06 ) / 100 = 3.331,69 €. Liegt die definitive Arbeitsunfähigkeit unter 5%, so wird die jährliche Entschädigung um die Hälfte gekürzt. Sie wird um ein Viertel des Betrags vermindert, wenn der Grad der Arbeitsunfähigkeit zwischen 5 und 10% liegt. • Bei Todesfall Die Hinterbliebenen erhalten eine Rente, um den Einkommensverlust zu decken. Die Versicherung zahlt eine Entschädigung für die Bestattungskosten (Basisgehalt x 30) / 365. Sie zahlt ebenfalls die Kosten für die Überführung des Verstorbenen bis zum Bestattungsort (auch ins Ausland). Statistik Im Jahre 2001 wurden in Belgien 242.394 Arbeitsunfälle registriert, darunter 22.993 Unfälle auf dem Arbeitsweg. 16.357 Personen sind definitiv arbeitsunfähig und 232 starben an den Folgen der Verletzungen. Informationen sind erhältlich bei: Fonds für Arbeitsunfälle (F.A.T.) Rue du Trône 100 - 1050 Brüssel http://www.socialsecurity.fgov.be/faofat Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 11 In der vorigen Ausgabe von Profil begannen wir unsere Rundreise durch die 10 künftigen Mitgliedsländer der Europäischen Union mit Ungarn. In der vorliegenden Profil-Ausgabe berichten wir über Slowenien, Tschechien und die Slowakei. Slowenien: Gesunde Krankenversicherung Seit der Reform der Krankenversicherung im Jahre 1992 verfügt Slowenien über ein System, das dem der heutigen EU sehr ähnlich ist. Einige Aspekte sind sogar mit der belgischen Krankenversicherung vergleichbar. Wie bei uns in Belgien, erstattet die Krankenversicherung in Slowenien auch nicht alle Leistungen. Aus diesem Grund haben annähernd 90% der slowenischen Bevölkerung eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Nur die Kombination der staatlichen und der privaten Zusatzversicherung ermöglicht eine vollständige Gesundheitsversorgung. Bei Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherte eine Entschädigung, die zwischen 80 und 100% seines letzten Einkommens liegt. Da keine Begrenzung für die Dauer einer entschädigten Arbeitsunfähigkeit besteht, führt dies unweigerlich zu einer sehr hohen Abwesenheitsrate am Arbeitsplatz. Die medizinische Infrastruktur ist bestens ausgerichtet. Das Angebot und der Zugang zu den Pflegeleistungen sind in allen Regionen auf gleichem Niveau. Wer einen Facharzt zu Rate ziehen oder in ein Krankenhaus gehen möchte, muss sich erst an einen Allgemeinmediziner wenden, der eine so genannte Filterfunktion ausübt. 12 Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 In Slowenien sind fast ausschließlich staatliche Krankenhäuser vorzufinden; private Kliniken und Pflegeleistende gibt es nur wenige. Die Gehälter des Pflegepersonals und der übrigen Pflegeleistenden werden vom Staat gezahlt. Trotz größerer Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur blieben die Gehälter im Gesundheitswesen eher niedrig. Eines der größten Probleme der Krankenversicherung in Slowenien sind die Wartelisten (wie in den Niederlanden und in Großbritannien). Manchmal muss ein Patient mehr als ein Jahr warten, bis ein chirurgischer Eingriff durchgeführt werden kann. Für verschiedene Pflegeleistungen sind die Wartezeiten extrem lang. So können sich diese für eine zahntechnische Behandlung auf drei Jahre oder länger belaufen. Dieses Phänomen ist auf den Mangel an Fachärzten einerseits und auf die wenig effiziente Verwaltung andererseits zurück zu führen. Ein von den Behörden ausgearbeiteter Aktionsplan soll dieses Problem bearbeiten und lösen. IMAGE BANK Das slowenische System basiert auf dem Prinzip der Solidarität: Jeder Bürger zahlt in die gesetzliche Pflichtversicherung ein, die durchschnittlich 87% der Ausgaben für Gesundheitspflege trägt. Einige Leistungen, so bspw. dringende Pflege sowie Leistungen während der Schwangerschaft, bei Geburt oder schweren Krankheiten, werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für alle anderen Pflegeleistungen ist eine Eigenbeteiligung vorgesehen. Rentner und Arbeitslose haben gewisse Vorteile. Im Jahre 2001 hat Slowenien 8% des Bruttosozialproduktes für die Ausgaben der Gesundheitspflege eingesetzt. Diese Zahl ist mit dem Prozentsatz des belgischen Haushalts vergleichbar. Inzwischen hat Slowenien ernsthafte Anstrengungen unternommen, um die europäische Gesetzgebung in die nationalen Gesetzestexte einfließen zu lassen. Außerdem sollen die Hindernisse des freien Waren- und Personenverkehrs abgebaut werden. Die slowenischen Behörden glauben nicht, dass viele Patienten in andere Mitgliedstaaten abwandern, um sich dort behandeln zu lassen. Eine Überweisung der Patienten nach Italien, Österreich und Ungarn könnte jedoch - zumindest vorübergehend - das Problem der Wartelisten entschärfen. Zurzeit ist noch nicht absehbar, ob viele Pflegekräfte das Land verlassen werden. Die Sprache wird hierbei allerdings ein großes Hindernis darstellen. Die Krankenversicherung in Tschechien und in der Slowakei IMAGE BANK Günstige medizinische Versorgung in Tschechien Wer in der tschechischen Republik lebt oder in einem dort ansässigen Unternehmen beschäftigt ist, kann Mitglied einer von 8 Krankenkassen werden. Es handelt sich hierbei um unabhängige, vom Staat kontrollierte Einrichtungen. Sie beziehen ihre Mittel direkt von den Mitgliedern und zwar in Form von Beiträgen. Die Krankenkassen verhandeln die Preise und schließen mit den Pflegeleistenden Abkommen ab. Bei Uneinigkeit entscheidet das Gesundheitsministerium. Der Patientenanteil für medizinische Versorgung ist gering. Ein Besuch beim Allgemeinmediziner oder Facharzt ist kostenlos, ebenso wie Krankenhausaufenthalte. Der Eigenanteil für andere Leistungen (vor allem für Arzneimittel) liegt bei unter 9%. Bemerkenswert ist, dass seit den 90er-Jahren die meisten Pflegeleistenden in Tschechien privat arbeiten. Ambulante Leistungen wurden fast vollständig privatisiert (99% bei Zahnärzten), während die Krankenhäuser fast ausschließlich staatlich sind. Die Privatisierung hat für die Patienten jedoch keine negativen Auswirkungen. Wie in den meisten Mitgliedstaaten der EU, diskutieren auch hier die Politiker über die Zukunft der Gesundheitspflege. Viele von ihnen sind der Auffassung, eine Anpassung des Systems sei erforderlich. Damit die Krankenversicherung tragbar bleibt, sollen die Versicherten ihren Teil der finanziellen Verantwortung tragen. Anlässlich des Beitritts zur EU hat die tschechische Republik die Ausbildung des Pflegepersonals den europäischen Normen angepasst. Auch hier besteht das Risiko, dass eine Reihe von Pflegeleistenden das Land verlassen werden. Slowakei: Krankenversicherung in Not In der Slowakei ist die Organisation der medizinischen Infrastruktur schwerfällig und ineffizient. Zudem ist das System eher “großzügig”, obwohl es an Mitteln mangelt. Die Slowaken sind der Meinung, dass die katastrophale Lage der Krankenversicherung eines der drei größten Probleme des Landes darstellt. Die Slowakei zählt 92 Krankenhäuser, die auf regionaler oder Distriktebene organisiert sind, und einige Fachkliniken, die sich über das gesamte Staatsgebiet verteilen. Das Gesundheitsministerium erstellt die Tagesplanung dieser Krankenhäuser. Die Leitung wird Medizinern überlassen, die allerdings (zu) wenig Ahnung vom Management haben. Die unprofessionelle Leitung führt dazu, dass das Angebot nicht der Nachfrage entspricht, und demzufolge in vielen Krankenhäusern, die Betten leer bleiben. In der Slowakei sind fast alle Leistungen kostenlos, selbst Kuraufenthalte. Die fünf slowakischen Krankenkassen erhalten die Beiträge direkt von den Versicherten und finanzieren hiermit 68% der Krankenversicherung. Doch immer weniger Versicherte zahlen ihren Beitrag und die Behörden achten nicht ausreichend darauf, dass die Krankenkassen die Beiträge einfordern. Die Europäische Kommission fordert eine Modernisierung der slowakischen Krankenversicherung sowie ein System, das jedem zugänglich und finanziell tragbar ist. Eine Reform ist demnach unabdingbar. Die Behörden müssen eine neue Politik festlegen sowie die Anzahl und die Qualität der Kontrollen verbessern. Die medizinische Infrastruktur muss professionell verwaltet werden. Außerdem sollte das System der Eigenbeteiligung eingeführt werden und gewisse Leistungen aus der Krankenversicherung gestrichen werden. Kurzum, eine Sanierung der Krankenversicherung ist erforderlich und diese wird mit einigen schwierigen Entscheidungen einhergehen. Quellennachweis: Study on the social protection systems in the applicant countries – Länderstudie, Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und –gestaltung e.V., finanziert durch die Europäische Kommission, Januar 2003. Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 13 SONDERVERSICHERUNG Wenn das Sehvermögen Für die meisten von uns ist das Auge das wichtigste Sinnesorgan. Mit seiner Hilfe finden wir uns in der Welt zurecht. Außerdem bestimmt das Gesehene oft unsere Gefühle, und selbst bei der Nahrungsaufnahme ist die Optik im Spiel, denn schließlich isst das Auge mit. Unsere Augen sind ein wichtiger Teil des Körpers, der ständig beansprucht wird. Wenn wir nicht klar sehen, fühlen wir uns unsicher. Eine starke Kurz- oder Weitsichtigkeit lassen den Alltag sogar zur Gefahr werden. Die Fehlsichtigkeit ist jedoch keine Krankheit. Im Laufe des Lebens nutzen sich die Augen ab. Krankheiten sowie angeborene oder erworbene Schwächen können eine frühzeitige Verminderung der Sehfähigkeit hervorrufen. Anatomie des Auges Lichtstrahlen, die auf die Hornhaut treffen, werden von der Linse gebrochen und ins Augeninnere geleitet. Dort sammeln sich die Strahlen in einem Punkt und gelangen durch den Glaskörper auf die Netzhaut. Diese erzeugt das Bild. Schließlich leitet der Sehnerv die Informationen weiter an die so genannte Sehrinde im Hinterhauptlappen des Großhirns. Bei einer optimalen Sehkraft treffen die Lichtstrahlen die Netzhaut genau auf dem Punkt des schärfsten Sehens. Nur dann entsteht im Gehirn ein klares Bild. Sehschwächen Eine Fehlsichtigkeit entsteht in den meisten Fällen durch einen unnatürlich geformten Augapfel. Bei Kurzsichtigen ist der Augapfel länglich, sodass die Lichtstrahlen erst hinter dem Punkt des optimalen Sehens auf die Netzhaut treffen. Ein unscharfes Bild entsteht dadurch, dass die Lichtstrahlen die Netzhaut wieder verstreut erreichen. Nur Licht, das aus geringer Entfernung in das 14 Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 Auge fällt, kann auf der Netzhaut richtig abgebildet werden. Bei Weitsichtigen ist die Achsenlänge des Augapfels kürzer als normal. Also trifft das Licht auf die Netzhaut, bevor sich die Strahlen in einem Punkt gebündelt haben. Als Folge davon sehen Weitsichtige Gegenstände aus der Nähe nur undeutlich. Andere Sehschwächen, die nicht durch eine anormale Form des Augapfels hervorgerufen werden, sind eher selten. Alterssichtigkeit Eine Ausnahme bildet allerdings die Alterssichtigkeit. Die Linse stellt durch ihre Krümmung das Auge auf Weit- oder Nahsicht ein. Da die Linse mit zunehmendem Alter an Elastizität verliert, verringert sich diese Fähigkeit im Laufe der Jahre. Die Alterssichtigkeit macht sich im Durchschnitt mit 45 Jahren bemerkbar. Für die Betroffenen wird das Lesen anstrengender und oft verspüren sie einen dumpfen Druck in Stirn und Augen. Seit kurzem werden in der Augenmedizin bei beginnender Alterssichtigkeit Antioxidantien (bestimmte Vitamine und Mineralien) eingesetzt, die den Verlauf des Sehverlustes verlangsamen. nachlässt Untersuchung und Vorbeugung Einer Sehschwäche kann man nur schwer vorbeugen. Zum Wohl Ihrer Augen sollten Sie sich jedoch gesund ernähren. Vor allem Vitamin A hilft bei der Erhaltung einer guten Sicht. Zudem sollten Sie Ihre Augen regelmäßig durch einen Augenfacharzt untersuchen lassen. Diese Kontrollen helfen, eine Sehschwäche möglichst früh zu entdecken. Des Weiteren kann der Augenarzt bei einer solchen Routineuntersuchung diverse Augenkrankheiten wie den grauen oder den grünen Star erkennen und durch eine angepasste Behandlung einen Rückgang der Sehfähigkeit verhindern. Kontrolluntersuchungen sollten schon im Kindesalter durchgeführt werden. Da die Fehlsichtigkeit in den meisten Fällen auf eine Verformung des Augapfels zurückzuführen ist, entwickelt sich die Sehschwäche häufig während des Wachstums. Erstattungen unserer Sonderversicherung Angepasstes Spezialgestell für Babys bis 4 Jahre Es handelt sich hierbei um ein Gestell, dessen Bügel das Ohr fest umschließen und mit einem speziellen Sicherheitsscharnier ausgestattet ist. Es verfügt außerdem über einen Nasenbügel aus Silikon, welcher der Nase des Babys angepasst ist. Unsere Erstattung beträgt 50 €. Eine Erneuerung ist jedes Jahr möglich. Brillengläser und Kontaktlinsen für Versicherte bis 18 Jahre Die maximale Erstattung beläuft sich auf 150 € pro Jahr und pro Person. Die Erstattung, der Betrag und die Periodik sind abhängig von der Anzahl Gläser bzw. Kontaktlinsen zur Korrektur der Sehschwäche, je nach Dioptrie und je nach Art der Kontaktlinsen. Brillengläser und Kontaktlinsen für Versicherte ab 19 Jahre Erwachsene erhalten ab dem 1. Januar 2004 alle vier Jahre eine Erstattung in Höhe von 60 € für Brillen oder Kontaktlinsen, unabhängig einer evtl. Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung. Um diese Erstattung zu erhalten, müssen Sie lediglich die Rechnung des Optikers sowie die Verordnung des Augenfacharztes bei uns einreichen. Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 15 Wenn das Atmen zur Qual wird Ohne Sauerstoff können wir nicht leben. Ein natürlicher Reflex sorgt dafür, dass sich unsere Lungen ständig mit frischer Luft füllen. Aus unterschiedlichen Gründen erfüllen die Atmungsorgane vieler Menschen diese Aufgabe nicht vollständig. Kurzatmigkeit und Atemnot sind die Folge. Chronische, also andauernde Atemnot wird in den meisten Fällen durch Erkrankungen der Atemwege hervorgerufen. Allerdings können auch Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems für Atemschwierigkeiten verantwortlich sein. Unterschiedliche Ursachen Bei obstruktiven (verengenden) Beschwerden wird die Atmung erschwert durch Erkrankungen der Schleimhaut, der Flimmerhärchen in den Bronchien oder durch eine ständige Verkrampfung der Bronchialmuskulatur. Dies bewirkt eine chronische Verengung der Bronchien und kann zu einer krankhaften Überblähung des Lungengewebes (Lungenemphysem) führen. Die obstruktiven Atemwegsbeschwerden sind in drei Gruppen eingeteilt: Asthma Bronchiale: Ein Asthma-Anfall wird ausgelöst durch das Anschwellen der Atemwege, vor allem der Bronchialschleimhaut. Zusätzlich lagert sich zähflüssiger Schleim ab. Die Auslöser eines Anfalls sind unterschiedlicher Natur (Allergien, Belastung, Infekte,...). Chronische Bronchitis: die häufigste Ursache einer chronischen Bronchitis ist das Rauchen. Zu Beginn der Erkrankung liegt noch keine Verengung der Atemwege vor. Entwickelt sie sich jedoch zu einer chronisch obstruktiven Bronchitis, führen die Schwellung der Bronchien und zähflüssiger Schleim zu Atemnot. Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD): dieser Begriff umfasst die chronische Bronchitis mit Lungenemphysem, das Lungenemphysem an sich sowie in manchen Fällen das Asthma Bronchiale. Zerstörung des Lungengewebes Nicht alle Atemwegerkrankungen gehen mit einer Verengung der Luftwege einher. Bei manchen Krankheitsbildern wird das Lungengewebe zerstört oder das Bindegewebe im Lungenbereich angegriffen. In diesen Fällen spricht man von restriktiven Atemwegserkrankungen. Ein restriktives Krankheitsbild wird vor allem durch die langzeitige Einwirkung von Staub, Dämpfen, Rauch, Gasen, Medikamenten oder Strahlen ausgelöst. Auch entzündliche Erkrankungen der Lunge oder der Blutgefäße, Eiweißablagerungen, diverse Erkrankungen des Bindegewebes, Krankheitserreger,... können für diese Art der Atemnot verantwortlich sein. Tumore sowie Erkrankungen der Lungengefäße oder des Rippenfells können das Atmen ebenfalls wesentlich erschweren. Sauerstoff-Langzeittherapie Die meisten Erkrankungen der Atemwege können mit DosierAerosols oder Pulver-Inhalatoren behandelt werden. Auch spezielle Atemgymnastik und Massagen erleichtern den Patienten das Luftholen. Bei besonders schweren Fällen muss allerdings eine Sauerstofftherapie angewandt werden. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Einsatz von Sauerstoffkonzentratoren (nehmen den Sauerstoff aus der Raumluft), von flüssigem Sauerstoff oder von Sauerstoff in Druckgasflaschen. Eine Sauerstoffatmung eignet sich allerdings nur für Patienten, die an Atemnot und Sauerstoffmangel im Blut leiden. Menschen, deren Sauerstoffgehalt im Blut trotz Atemnot ausreichend ist, bringt diese Behandlung keine Erleichterung. Das Einatmen von reinem Sauerstoff hat sich auch lindernd bei Patienten mit Cluster-Kopfschmerz bewährt. Dieser tritt, wie die Migräne, in Schüben auf. Im Gegensatz zur letzteren aber dauert eine Attacke nur 15 Minuten bis 3 Stunden. Pro Tag können allerdings bis zu 8 Anfälle auftreten, die meist weitaus stärker sind als der Migräneschmerz. Menschen, die unter dieser seltenen Art des Kopfschmerzes leiden, können während eines Anfalls nicht auf herkömmliche Schmerzmittel zurückgreifen, da die Aufnahme der Wirkstoffe in den Körper nur sehr langsam erfolgt. Vielen hilft nur das Inhalieren von Sauerstoff durch eine Atemmaske oder ein in die Blutbahn gespritztes Mittel. Neue Erstattung unserer Sonderversicherung Die meisten Kosten für eine Sauerstoff-Langzeittherapie werden durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Um Fehlfunktionen oder Pannen bei der Sauerstoffversorgung der Patienten zu vermeiden, müssen die Flaschen regelmäßig kontrolliert werden. Die Lieferanten berechnen hierfür eine Wartungsgebühr, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Da der Sauerstoff für Menschen mit Atemnot überlebenswichtig ist, haben die meisten von ihnen aus Sicherheitsgründen mehrere Gasflaschen zu Hause, so dass sich die Kosten zu Lasten des Patienten multiplizieren. Seit dem 1. Januar 2004 erstattet unsere Krankenkasse diese Wartungsgebühr, bis zu einem Betrag von 20 € pro Monat. 16 Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 Die Sonderversicherung Unsere Sonderversicherung übernimmt Kosten, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind, so u.a. die Kosten für Rettungstransport und Krankentransport, Vorsorgeimpfungen, Gesundheitsvorsorge (Früherkennung von Osteoporose, Ernährungsberatung), Erstattung von Brillen und Linsen, juristische Beratung. Neben diesen und anderen Diensten übernimmt die Sonderversicherung auch die Erstattung (bzw. zusätzliche Erstattung) von verschiedenen Pflegeleistungen, wovon wir einige hier erläutern: Dringende Pflege im Ausland Bei plötzlich notwendiger Pflege im Ausland übernehmen wir die Kosten, die zu Ihren Lasten bleiben, zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 25.000 € (EU und Mittelmeerländer unbegrenzt). Außerdem steht Ihnen weltweit eine Alarmzentrale zur Verfügung. In bestimmten Notfällen übernehmen wir den Rücktransport nach Belgien und die dabei entstehenden Kosten. Psychologie Pro psychologische Behandlung durch einen anerkannten selbständigen Therapeuten erstatten wir 12,50 €. Logopädie und Ergotherapie Pro Behandlung durch einen Logopäden oder durch einen Ergotherapeuten haben Sie Anrecht auf eine Erstattung von 7,50 €. Fußpflege Bei Behandlung durch einen Fußpfleger oder Orthopädisten erhalten Sie eine Erstattung von 4 €. Pro Jahr werden bis zu 6 Fußpflegebehandlungen pro Person erstattet. Diese Rückzahlung kann in jedem Alter in Anspruch genommen werden. Alternative Therapien Pro Behandlung durch einen diplomierten Osteopathen (D.O.) oder Chiropraktiker (D.C.) erstatten wir 12,50 €; max. sechs Behandlungen jährlich pro Person. Hilfe für Schwerpflegebedürftige Pflegebedürftigen der Pflegestufen A, B und C erstatten wir bis zu 1500 € pro Jahr für bestimmte Nebenkosten der häuslichen Pflege: Inkontinenzmaterial, Pflegematerial, Arzneimittel sowie Leihgebühren für technische Hilfsmittel. Vorsorgende Zahnpflege Kindern und Jugendlichen von 4 bis 18 Jahren erstatten wir den Eigenanteil für zwei zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Bei Jugendlichen von 18 bis 24 Jahren übernehmen wir die Kosten für eine vorsorgende oder heilende Behandlung pro Jahr, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Außerdem erhalten Sie eine Pauschale in Höhe von 75 € für die Pflege, die nach einem bestimmten Behandlungsplan durchgeführt wird. Kieferorthopädische Behandlungen Zusätzlich zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir 375 €, 625 € oder 870 €, je nach Schwere und Notwendigkeit der Behandlung. Beiträge ab dem 01.01.2004 Pro Monat Pro Trimester Hauptversicherte ohne Person zu Lasten 6,85 € 20,55 € Hauptversicherte mit Personen zu Lasten 7,75 € 23,25 € KONTAKTSTELLEN Büllingen: Hauptstraße 2 – Tel. 080 64 05 45 Eupen: Vervierser Straße 6A – Tel. 087 59 86 60 Hergenrath: Aachener Straße 1 – Tel. 087 65 99 64 Kelmis: Kapellstraße 30 – Tel. 087 65 92 94 Raeren: Hauptstraße 48 – Tel. 087 85 34 64 Sankt Vith: Major-Long-Straße 26 – Tel. 080 22 83 15 Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Kontaktstellen oder im Internet unter www.freie.be>Versicherungsschutz>Sonderversicherung. E-Mail: [email protected]. Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 17 UNTER DER LUPE Die Freiversicherung für Selbständige Die Freiversicherung der Freien Krankenkasse beinhaltet: • • • • die die die die Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt Die Freie Krankenkasse zahlt dem berufstätigen Hauptversicherten bei Krankenhausaufenthalt ein Tagegeld von 50 €. Dieses Tagegeld wird für alle Aufenthaltstage gezahlt, bis zu 90 Tage. Es handelt sich um eine pauschale finanzielle Unterstützung, die Ihnen völlig unabhängig von den Krankenhauskosten ausbezahlt wird. Erstattung der Gesundheitspflege Als Selbständiger zahlen Sie Ihre Pflichtbeiträge für die gesetzliche Kranken- und Invalidenversicherung nicht direkt an die Freie Krankenkasse, sondern zusammen mit den Beiträgen für die Alterspension und die Familienzulagen an Ihre Sozialversicherungskasse. Durch Zahlung dieser Pflichtbeiträge sind Sie gegen die so genannten “Großen Risiken” in der Gesundheitspflege versichert: Krankenhausaufenthalt, größere chirurgische Eingriffe, Röntgenaufnahmen. Um auch für die “Kleinen Risiken” versichert zu sein, müssen Sie einen Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse entrichten: den Freiversicherungsbeitrag. Zu den “Kleinen Risiken” gehören u.a.: Arztkonsultationen und Hausbesuche, Leistungen der Krankenpflege und der Heilgymnastik, Arzneimittel, Zahnbehandlungen, usw. Diese Leistungen werden den Selbständigen dann nach dem gesetzlichen Erstattungstarif, der für Arbeitnehmer angewandt wird, rückvergütet. Für die Höhe der Rückerstattungen gibt es keine Begrenzung und Ihr Versicherungsschutz bleibt auf Lebenszeit garantiert. Sonderversicherung auch für Selbstständige Wenn Sie Mitglied unserer Freiversicherung sind, haben Sie automatisch Anrecht auf alle Dienste unserer Sonderversicherung. Der Beitrag der Sonderversicherung, den bspw. Arbeitnehmer zahlen müssen, ist in der Freiversicherung für Selbständige einbegriffen. Die Sonderversicherung der Freien Krankenkasse ermöglicht u.a. die Erstattung folgender Leistungen: • Rettungs- und Krankentransporte • verschiedene Leistungen für Gesundheitspflege (Logopädie, Selbständige müssen sich der Freiversicherung normalerweise vor dem Alter von 50 Jahren anschließen. Diese Altersbegrenzung gilt aber bspw. nicht, wenn Sie vor Ihrer Einschreibung bereits Mitglied einer ähnlichen Versicherung bei einer anderen Krankenkasse waren. Zahlung eines Tagegeldes bei Krankenhausaufenthalt Versicherung gegen die “Kleinen Risiken” Nutzung aller Leistungen der Sonderversicherung Versicherung für Dringende Pflege im Ausland Psychologie, Orthodontie, Brillen und Kontaktlinsen, Osteopathie, Vorsorgeimpfungen, …) • Erstattung für Schwerpflegebedürftige Außerdem können Sie eine Reihe von Diensten beanspruchen, wie bspw. den Verleih von Krankenmaterial, juristische Beratung, Koordination der Heimpflege, Ernährungsberatung, usw. Dies sind jedoch nur einige Vorteile unserer Sonderversicherung. Ausführlichere Informationen können Sie in unseren Kontaktstellen erhalten; hier können Sie auch eine Broschüre, die alle Leistungen aufführt, beantragen. Dringende Pflege im Ausland Hilfe und Rücktransport Unsere Alarmzentrale EuroCross steht freiversicherten Selbständigen unter Tel. 02 272 09 00 zur Verfügung. EuroCross ist Mitglied eines internationalen Netzes für medizinische Unterstützung und kann Ihnen daher in der ganzen Welt mit Rat und Tat zur Seite stehen. EuroCross übernimmt in bestimmten Notfällen auch den Rücktransport nach Belgien. Erstattung der Pflegekosten Bei plötzlich notwendiger Pflege im Ausland übernehmen wir die Kosten, die zu Ihren Lasten bleiben, zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 25.000 € (EU und Mittelmeerländer unbegrenzt). Beiträge der Freiversicherung (gesamtes Leistungspaket) Beiträge 2004 (unverändert seit 01.01.2003) Berufstätige Alleinstehende Zwei Personen 3 Personen und mehr Rentner Alleinstehende 2 Personen und mehr pro Monat pro Trimester 32,00 € 54,00 € 62,00 € 96,00 € 162,00 € 186,00 € 32,00 € 45,00 € 96,00 € 135,00 € D er Großteil Ihres Beitrages (der Teil des Beitrages, der für die Erstattung der Gesundheitspflege beansprucht wird) ist steuerlich absetzbar. Die entsprechende Bescheinigung für die Steuererklärung senden wir Ihnen automatisch nach Jahresabschluss. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 18 Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 KIOSK ■ BÜCHER ■ BROSCHÜREN Lexikon der rätselhaften Körpervorgänge Warum wir rot werden, wissen wir ja meist. Aber was genau geht da vor sich? Unser Körper gibt uns täglich viele solcher kleinen und großen Rätsel auf: Morgens haben wir “Sand in den Augen”, vormittags knurrt uns vor Hunger der Magen, nach dem Mittagessen leiden wir unter bleierner Müdigkeit, nachmittags macht uns ein Kaffee plötzlich wieder putzmunter, abends im Konzert müssen wir zwanghaft an der leisesten Stelle husten, beim Einschlafen bemerken wir ein unkontrolliertes Muskelzucken und kaum schlafen wir endlich, beschwert sich der Partner über unser Schnarchen. Das Lexikon rätselhafter Körpervorgänge erklärt in verständlicher und lockerer Weise, aber mit medizinischer Kompetenz, was hinter den ganzen Rätseln steckt; vom peinlichen Furz bis zum angenehmen Geschmackserlebnis und vom bedrohlichen Ohnmachtsanfall bis zum aufregenden Verliebtheitsgefühl. Jürgen Brater Vlg. Piper ISBN: 3492239404 So schützen Sie Ihre Gesundheit Bewegungsmangel, Umweltgifte in der Nahrung, schadstoffbelastete Luft, aber auch Nikotin und Stress führen dazu, dass unser Körper mit zu vielen instabilen Sauerstoffmolekülen konfrontiert wird. Diese so genannten Freien Radikalen greifen massiv in den Zellstoffwechsel ein und schädigen Gewebe und Organe. Sie sind mitverantwortlich für die häufigsten Todesursachen in den Industrienationen. Dabei können sie durch Antioxidantien bzw. Radikalfänger äußerst wirksam bekämpft werden. Der bekannte Sportmediziner Dr. Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt, hat seine über 30jährige Erfahrung in ein bemerkenswertes Schutzprogramm gesteckt: - Defizite ausgleichen: Mit der Checkliste ermitteln Sie Ihren persönlichen Mehrbedarf an Radikalfängern! Genaue Dosierungshinweise für Nahrungsergänzungsmittel sorgen für effektiven Schutz. - Risiken senken: Westliche Zivilisationskrankheiten sind zu 80 Prozent vermeidbar - durch richtige Bewegung und ausgewogene Ernährung. - Übernehmen Sie Verantwortung: Stoppen Sie den vorzeitigen Alterungsprozess! Bleiben Sie gesund! Hans W. Müller-Wohlfahrt Vlg. Zabert Sandmann ISBN: 3898830551 Depression und Selbstmordgedanken Die Depression ist eine gravierende und häufig diagnostizierte Krankheit. Jeder dritte Mensch, unabhängig seines Alters, durchgeht im Leben mindestens eine depressive Phase. Nicht selten führt diese zum Selbstmord. Moralische Ausweglosigkeit, hoffnungslose Verzweiflung, ja oft sogar Ekel am Leben sind keine Schande; sie sollten nicht verschwiegen werden. Sicher spielt hierbei das Gehör und die Aufmerksamkeit des Arztes, Psychiaters oder Hausarztes eine wichtige Rolle, damit die Probleme überwunden werden können. Auch nahe stehende Menschen spielen eine wesentliche Rolle; doch, was ist wichtig, wie sind die Probleme anzugehen, wie geht es weiter? In dieser Broschüre finden Sie Informationen, damit Selbstmordsignale von depressiven Menschen besser und rascher erkannt werden und sie eine angepasste Behandlung gegen Depressionen erhalten. Rücken ... freundlich Irgendwann werden die meisten von uns wohl mal an Rücken-, Nackenoder Schulterschmerzen leiden. Eine korrekte Haltung, ausreichend Bewegung sowie eine gesunde Ernährung können das Auftreten oder Vermindern von Rückenschmerzen stark beeinflussen. Die Kunst ist es, ein Gleichgewicht zu finden zwischen der “Belastung” und der “Belastbarkeit”. Wenn die Schmerzen plötzlich sehr stark sind oder ununterbrochen anhalten, dann sollten Sie den Arzt aufsuchen. Diese Broschüre beinhaltet zahlreiche praktische Tipps, damit Sie sich täglich rückenfreundlich verhalten. Diese Broschüren gehören zu unseren "Informationen für Ihre Gesundheit" und sind kostenlos in unseren Geschäftsstellen erhältlich. Redaktion: Sabine Mertes, Doris Curnel Lay-out: Francis Pauwels Illustrationen: Image Bank Photogravüre und Druck: PrePress XTensions - Roels Printing n.v. Verantwortlicher Herausgeber: Hubert Heck, Hauptstraße 2 • 4760 Büllingen • 080 64 05 15 Mitglied der Herausgeber der periodischen Presse Die Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung dieser Ausgabe, selbst auszugsweise, gestattet das Urheberrecht nur, wenn sie mit dem Herausgeber vereinbart wurde. RÜCKENSCHULE: Jetzt anmelden! Tipps zum Vorbeugen und zum Umgang mit Rückenbeschwerden können Sie in einer “Rückenschule” lernen. Zunächst ist es wichtig, sich mit einigen anatomischen Gegebenheiten auseinander zu setzen. Dies alles wird anhand einer Diamontage erklärt, die eine Woche vor der Gymnastik stattfindet. Anschließend findet dann 10 Mal eine Stunde “Rückenschule” statt. Ab Anfang März 2004 wird unsere Krankenkasse voraussichtlich wieder je eine Rückenschule durchführen in Bütgenbach, in Eupen und in St.Vith. Die Termine und die genauen Veranstaltungsorte werden den Teilnehmern zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Sind Sie interessiert? Sie können sich jetzt schon in unseren Kontaktstellen anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Personen, die uns schon ihr Interesse an einer Rückenschule mitteilten, sind bereits vorgemerkt und brauchen sich nicht erneut zu melden. Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 19 Die Krankenhausversicherung der Freien Krankenkasse HOSPITALIA und HOSPITALIA+ Die wichtigsten Erstattungen auf einen Blick HOSPITALIA ART DER ERSTATTUNG Jährliche Höchstgrenze HOSPITALIA+ • ohne Freibetrag • bis zu 12.500 € • ohne Freibetrag • ohne jährliche Höchstgrenze • den Eigenanteil und die gesetzliche Pauschale • den Eigenanteil und die gesetzliche Pauschale Einzelzimmer • bis zu 75 € pro Tag • ALLE Zimmerzuschläge Honorarzuschläge • bis zu 100 % der gesetzlich vorgesehenen Erstattung • bis zu 300 % der gesetzlich vorgesehenen Erstattung Zimmerzuschläge Mehrbett- und Zweibettzimmer Prothesen und Implantate mit Beteiligung • bis 2.500 €, jedoch begrenzt auf • vollständige Erstattung des berechder Pflichtversicherung 100 % der gesetzlich vorgesehenen neten Preises Erstattung Prothesen und Implantate ohne Beteiligung der Pflichtversicherung • keine Erstattung • vollständige Erstattung des berechneten Preises Endoskopie- und Viszerosynthesematerial • vollständige Erstattung des berech- • vollständige Erstattung des berechneten Preises neten Preises Andere Lieferungen • bis zu 100 % der gesetzlich vorgesehenen Erstattung • bis zu 300 % der gesetzlich vorgesehenen Erstattung und Erstattung des berechneten Preises falls keine gesetzliche Erstattung vorgesehen ist Pflege vorher/nachher vor dem Krankenhausaufenthalt • Eigenanteile an den Notdiensten am • die Eigenanteile innerhalb von 30 Tag der Krankenhauseinlieferung Tagen vor dem Aufenthalt, in den meisten Fällen nach dem Krankenhausaufenthalt • die Eigenanteile innerhalb von 30 Tagen nach dem Aufenthalt, in den meisten Fällen (inklusive der Notdienste) • die Eigenanteile innerhalb von 90 Tagen nach dem Aufenthalt, in den meisten Fällen • Zusätzliche Garantie für Kosten bis zu 5.000 € bei schwerer Krankheit Andere Erstattungen Hospitalia und Hospitalia+ Monatsbeiträge in Euro ab dem 01.01.2004 Normale Beiträge Erhöhte Beiträge Alter zum Zeitpunkt der Eintragung Alter bis 18 Jahre 18 bis 24 Jahre 25 bis 49 Jahre 50 bis 59 Jahre 60 Jahre u. mehr 46–49 Jahre +5% H+ H H H+ 2,79 3,55 - 3,05 4,04 7,71 11,13 10,33 17,55 50-54 Jahre + 10 % H+ H 55-59 Jahre + 50 % H H+ 60 Jahre + 70 % H H+ - - - - - - - - - - - - - - - 8,10 11,69 - - - - - - 14,19 10,85 14,91 11,36 15,61 15,50 21,29 - - 24,30 18,43 25,51 19,31 26,73 26,32 36,45 29,83 41,31 NEU Ein neues Angebot für unsere Mitglieder HOSPITALIA Kontinuität Seit dem 1. Januar 2004 bieten wir unseren Mitgliedern neben HOSPITALIA und HOSPITALIA+ (plus) eine weitere Variante unserer Krankenhausversicherung an: HOSPITALIA Kontinuität. HOSPITALIA Kontinuität ermöglicht Berufstätigen, die durch ihren Arbeitgeber Mitglied einer Gruppenversicherung für Krankenhauskosten sind, ihre Rechte in unserer Krankenkasse HOSPITALIA oder HOSPITALIA+ zu wahren. Eine Aufnahme ist auch dann möglich, wenn noch keine Mitgliedschaft bei Hospitalia oder Hospitalia+ besteht. Falls Sie Mitglied einer Gruppenversicherung Ihres Arbeitgebers sind und das Alter von 55 Jahren noch nicht erreicht haben, können Sie Ihre Mitgliedschaft in HOSPITALIA oder HOSPITALIA+ stunden, indem Sie Mitglied von HOSPITALIA “Kontinuität” werden. Während dieser Periode ist ein geringerer Beitrag zu zahlen. HOSPITALIA “Kontinuität” übernimmt -nach Intervention der Versicherung des Arbeitgebers- die eventuell verbleibenden Kosten bis zu 50 € pro Tag. Durch die neue Versicherung behalten Sie die Möglichkeit, später wieder ohne Wartezeit und ohne medizinischen Fragebogen in HOSPITALIA oder HOSPITALIA+ aufgenommen zu werden. Bis zum Alter von 65 Jahren steht Ihnen diese Möglichkeit jederzeit offen. Wenn Sie -aus gleich welchem Grund- Ihre frühere Versicherung zu diesem Zeitpunkt nicht wieder aktivieren möchten, wird die Übergangsversicherung Hospitalia “Kontinuität” automatisch beendet. HOSPITALIA „Kontinuität" Monatsbeiträge ab dem 01.01.2004 Alter Beiträge Alter Beiträge 0 - 17 Jahre 2,27 € 35 - 39 Jahre 4,80 € 18 - 24 Jahre 2,79 € 40 - 45 Jahre 5,30 € 25 - 29 Jahre 3,51 € 46 - 49 Jahre 5,94 € 30 - 34 Jahre 4,18 € 50 - 54 Jahre 6,64 € Hospitalia bietet Ihnen finanziellen Schutz - ein Leben lang. Wir bieten Ihnen den dazugehörigen Service - schnell und flexibel. Falls HOSPITALIA “Kontinuität” Sie interessiert, dann zögern Sie nicht, für ausführlichere Informationen unsere Kontaktstellen aufzusuchen. KONTAKTSTELLEN Büllingen: Hauptstraße 2 – Tel. 080 64 05 45 Eupen: Vervierser Straße 6A – Tel. 087 59 86 60 Hergenrath: Aachener Straße 1 – Tel. 087 65 99 64 Kelmis: Kapellstraße 30 – Tel. 087 65 92 94 Raeren: Hauptstraße 48 – Tel. 087 85 34 64 St.Vith: Major-Long-Straße 26 – Tel. 080 22 83 15 Freie Krankenkasse E-Mail: [email protected] FREIE KRANKENKASSE AKTUELL Wahl der Generalversammlung “Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element unserer Sozialversicherung” Im ersten Halbjahr 2004 werden die Mitglieder aller Krankenkassen des Landes sowie ihre Personen zu Lasten, die groß- bzw. volljährig sind, dazu aufgerufen, die Vertreter für die Generalversammlung ihrer Krankenkasse zu wählen. Diese Wahlen finden alle 6 Jahre statt, so auch in der Freien Krankenkasse. Der Gesetzgeber verspricht sich durch die Organisation von Wahlen Transparenz in der Funktion und Verwaltung der Krankenkassen (Gesetz vom 6. August 1990). Ziel der Wahlen ist es, eine Mitgliedervertretung zu schaffen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung der Krankenkasse die Rechte der Mitglieder wahrnimmt. Krankenkassenwahlen … wozu ? Bedingungen zur Wählbarkeit Wahlen bedeuten, dass Sie die Gelegenheit haben, für eine Kandidatin oder einen Kandidaten Ihrer Wahl zu stimmen. Die Gewählten nehmen die Rechte der Mitglieder in der Generalversammlung der Krankenkasse wahr. (Artikel 13 der Satzungen und Artikel 8 des K.E. vom 7. März 1991) Zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Kandidatur müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen: Aufruf zur Kandidatur für die Wahl der Vertreter in der Generalversammlung Im Prinzip kann jedes beitragszahlende Mitglied (ebenso Personen zu Lasten) sich als Wahlkandidat bewerben. Nach Erhalt der Kandidaturen werden dann alle Mitglieder eine Liste erhalten, mit den Namen aller wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten in ihrem jeweiligen Geschäftsbezirk. Welche Funktion hat die Generalversammlung einer Krankenkasse? Die Generalversammlung der Freien Krankenkasse tritt im Normalfall ein Mal pro Jahr zusammen, um die Jahresbilanz zu genehmigen und ein weiteres Mal, um die Satzungen (Grundregeln der Krankenkasse, worin u.a. die Leistungen der Sonderversicherung festgelegt sind) anzunehmen oder zu ändern. Bei ihrer ersten Einberufung hat die Generalversammlung auch die Aufgabe, den Verwaltungsrat neu zu wählen. Das Mandat eines Generalversammlungsmitgliedes wird nicht entlohnt; es werden aber die Unkosten in Zusammenhang mit der Versammlung erstattet. 22 Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 • Mitglied der Krankenkasse sein, als Hauptversicherter oder Person zu Lasten; • voll- bzw. großjährig sein; • als Mitglied oder Person zu Lasten seit mindestens 1 Jahr die erforderlichen Beitragszahlungen für die gesetzliche Krankenversicherung und für die Sonder- oder Freiversicherung der Krankenkasse geleistet haben; • von guter Führung sein und über die bürgerlichen Rechte verfügen; • nicht Personalmitglied oder ehemaliges Personalmitglied sein. Mitglieder, die gerichtlich gegen die Krankenkasse vorgegangen sind sowie Mitglieder, über die eine rechtskräftige kriminelle Strafe oder Gefängnisstrafe von mehr als 3 Monaten verhängt wurde, können nicht kandidieren. Einreichung der Kandidatur Die Mitglieder oder die Personen zu Lasten, die ihre Kandidatur einreichen, verfügen über eine Frist bis zum 15. Februar 2004 (Artikel 9 des K.E. vom 7. März 1991). Wenn Sie die Bedingungen zur Wahl erfüllen, können Sie Ihre Kandidatur per Einschreiben an den Vorsitzenden der Krankenkasse schicken (siehe Vordruck). Vergessen Sie nicht, eine Vignette auf Ihre Kandidatur zu der Freien Krankenkasse kleben und Ihren Namen und Vornamen in Druckbuchstaben zu vermerken. Der Brief muss vom Kandidaten selbst datiert und unterschrieben sein und per Einschreiben eingereicht werden. EINSENDESCHLUSS DER KANDIDATUR IST DER 15. FEBRUAR 2004 (POSTSTEMPEL GILT). Wahlbezirke Eine Person kann nur für den Wahlbezirk kandidieren, für den sie auch das Wahlrecht besitzt (Artikel 14 der Satzung der Krankenkasse). Durch Beschluss der Generalversammlung der Freien Krankenkasse vom 13. September 1991 wurde der Tätigkeitsbereich der Freien Krankenkasse in drei Geschäftsbezirke eingeteilt. Diese drei Geschäftsbezirke bilden auch die Wahlbezirke: Wahlbezirk Eupen-Kelmis: Wahlbezirk Sankt Vith: Wahlbezirk Büllingen u. Innerbelgien: 17 Mandate 18 Mandate 24 Mandate Die Eigenschaft als Mitglied der Generalversammlung ist für eine verlängerbare Periode von 6 Jahren gültig (Artikel 14 des Gesetzes vom 6. August 1990) über die Krankenkassen und Landesbünde der Krankenkassen. Zusätzliche Informationen können Sie bei der Freien Krankenkasse erhalten unter der Telefonnummer: 080 640 503. An den Vorsitzenden der Freien Krankenkasse, Hauptstraße 2 - 4760 Büllingen KANDIDATUR (die Einsendung muss per Einschreibebrief erfolgen) NAME : ...................................................................................................................................(Vignette aufkleben) (in Druckbuchstaben) VORNAME : ......................................................................................................................................................... ADRESSE : ............................................................................................................................................................. Hiermit reiche ich meine Kandidatur ein für die bevorstehenden Wahlen zur Generalversammlung der Freien Krankenkasse. Ich erkläre, dass ich guter Führung bin und über meine bürgerlichen Rechte verfüge. Auch bin ich bereit, wenn erforderlich, ein Leumundszeugnis zu besorgen. ✂ GEBURTSDATUM : ................................................................................................................................................. Ich erkläre hiermit auf Ehrenwort, dass ich sämtliche Wählbarkeitsbedingungen erfülle, so wie sie in der Satzung der Krankenkasse festgelegt sind (siehe Text “Bedingungen zur Wählbarkeit”). Datum : ……………………………… Unterschrift : Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 23 Gut, dass es Menschen gibt, die im Notfall für Sie da sind. Bei einem Rettungstransport, sei es durch den 100-Dienst, den Reanimationswagen oder den Rettungshubschrauber, erstatten wir Ihnen alle Kosten, für die niemand aufkommt. Freie Krankenkasse Ein Dienst unserer Sonderversicherung