Die Kunst der plastischen Chirurgie

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Profil
DES
LEBENS
Nr. 49 Januar-Februar-März 2004 - Dreimonatlich
REPORTAGE
Die Kunst der plastischen Chirurgie
Büllingen - Eupen - Kelmis - Raeren - St. Vith
Freie
Krankenkasse
Hauptstraße, 2 - 4760 Büllingen
België - Belgique
P.P. - P.B.
B - 13
Mit den Augen nehmen wir 80 Prozent unserer Umwelt wahr.
Doch Kurz- oder Weitsichtigkeit lassen den Alltag gefährlich werden.
Jeder Dritte kann ohne Brille oder Kontaktlinsen nicht leben.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben Anrecht auf eine jährliche
Erstattung von maximal 150 € für Brillen und Kontaktlinsen.
Erwachsene erhalten ab dem 1. Januar 2004 alle vier Jahre
bis zu 60 € für Brillen und Kontaktlinsen.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in Ihrer Kontaktstelle.
Freie
Krankenkasse
Eine Leistung der Sonderversicherung
Vorwort
Ein neues Angebot für unsere Mitglieder:
HOSPITALIA “Kontinuität”
Aus dem Inhalt
Nr. 49 - Januar-Februar-März 2004
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Maximale Gesundheitsrechnung
Dringende Pflege im Ausland
Sonderversicherung
Pflegeversicherung in Flandern
Liebe Leserin, lieber Leser,
seit dem 1. Januar 2004 bieten wir unseren Mitgliedern neben HOSPITALIA und
HOSPITALIA+ (plus) eine weitere Variante unserer Krankenhausversicherung
an: HOSPITALIA Kontinuität.
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Mitglieder, die daraufhin ihre Zusatzversicherung bei unserer Krankenkasse
kündigen wollten, wurden von unseren Mitarbeitern aber darauf aufmerksam
gemacht, dass es keine Garantie für sie gab, später wieder aufgenommen zu
werden. In den ersten drei Jahren nach der Kündigung war eine erneute
Aufnahme nicht möglich.
Diese Satzungsregel war als Bremse eingeführt worden, um zu verhindern, dass
sich Personen abmelden und erst wieder anmelden, wenn ein Krankenhausaufenthalt vorhersehbar ist. Bei Erreichen des Pensionsalters entfallen die
meisten dieser Gruppenversicherungen. Es wäre nicht logisch, wenn der inzwischen
pensionierte Arbeitnehmer sich dann wieder zu den gleichen Bedingungen in
unsere Zusatzversicherung eintragen könnte wie die übrigen Mitglieder, die
jahrelang ihre Beiträge in die Krankenkasse eingezahlt haben. Schließlich haben
diese hierdurch die finanziellen Reserven geschaffen für die Deckung des erhöhten
Krankheitsrisikos im Alter. Damit würde das Prinzip der Solidarität, auf dem die
Krankenkasse aufgebaut ist, gehörig strapaziert. Dies ist der Hauptgrund für die
bisherigen Einschränkungen bei einer Wiederaufnahme in Hospitalia.
Die meisten unserer Mitglieder wollten selbstverständlich nicht das Risiko auf sich
nehmen, bei einer Kündigung im Betrieb oder bei Erreichen des Pensionsalters
nicht mehr in Hospitalia oder Hospitalia+ aufgenommen zu werden. Es ist insbesondere für diese Personen, dass nun die neue Möglichkeit geschaffen wurde: Wer
durch eine Gruppenversicherung des Arbeitgebers versichert ist, kann während
dieser Periode Mitglied von Hospitalia “Kontinuität” werden. Zu einem geringen
Beitrag übernimmt Hospitalia “Kontinuität”, nach Intervention der Versicherung
des Arbeitgebers, die eventuell noch verbleibenden Kosten bis zu 50 € pro Tag.
Wichtigster Punkt aber ist, dass dem Versicherten garantiert bleibt, später wieder ohne
Wartezeit und ohne medizinischen Fragebogen in Hospitalia oder Hospitalia+
aufgenommen zu werden. Bis zum Alter von 65 Jahren steht diese Möglichkeit dem
Mitglied jederzeit offen. Wer diesen Übergang (zurück zur ursprünglichen
Versicherung) dann nicht wünscht, muss die Übergangsversicherung Hospitalia
“Kontinuität” dann allerdings beenden.
Hubert HECK,
Direktion der Freien Krankenkasse
REPORTAGE
Die Kunst der
plastischen Chirurgie
Schönheitschirurgie:
die geläufigsten Eingriffe
HOSPITALIA Kontinuität ermöglicht Berufstätigen, die durch ihren Arbeitgeber
Mitglied einer Gruppenversicherung für Krankenhauskosten sind, ihre Rechte in
Hospitalia oder Hospitalia+ zu wahren, bzw. zu stunden.
Eine Reihe von großen Unternehmen und Verwaltungen bieten ihren
Beschäftigten als sozialen Vorteil eine Gruppenversicherung für Krankenhauskosten an. Zwar sind die Erstattungen dieser Gruppenversicherungen fast
immer niedriger als die Kostenübernahme unserer Hospitalia+, jedoch entsteht
zumindest für einen Teil der Kosten eine Doppelversicherung.
ZU IHREN DIENSTEN
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GESUNDHEITSPOLITIK
In-vitro-Befruchtung
10 RECHT
Arbeitsunfälle
12 EUROPÄISCHE UNION
14 SONDERVERSICHERUNG
Wenn das Sehvermögen nachlässt
18 UNTER DER LUPE
Die Freiversicherung für
Selbständige
19 KIOSK
Bücher
Broschüren
Rückenschule
20 HOSPITALIA
22 FREIE KRANKENKASSE AKTUELL
Wahl der Generalversammlung der
Freien Krankenkasse
KONTAKTSTELLEN
Büllingen: Hauptstraße 2 – Tel. 080 64 05 45
Eupen: Vervierser Straße 6A – Tel. 087 59 86 60
Hergenrath: Aachener Straße 1 – Tel. 087 65 99 64
Kelmis: Kapellstraße 30 – Tel. 087 65 92 94
Raeren: Hauptstraße 48 – Tel. 087 85 34 64
St. Vith: Major-Long-Straße 26 – Tel. 080 22 83 15
E-Mail: [email protected]
www.freie.be
ZU IHREN DIENSTEN
Maximale Gesundheitsrechnung
Revision möglich
Die “Maximale Gesundheitsrechnung” begrenzt die jährlichen
Gesamtausgaben der Eigenanteile für Gesundheitspflege pro
Haushalt. Somit haben vor allem Familien mit geringerem
Einkommen und hohen medizinischen Ausgaben finanzielle
Vorteile.
Wenn die Einkünfte Ihres Haushaltes im Jahre 2000 zu hoch
waren und Sie bisher keinen Anspruch auf die Anwendung der
Maximalen Gesundheitsrechnung hatten, ist eine Revision Ihrer
Situation zum 1. Januar 2003 nun möglich. Eine Änderung der
Situation bedeutet, dass entweder die Bruttoeinkünfte Ihres
Haushalts unter 13.956,17 € liegen oder einer der nachste-
henden Fälle eingetreten ist:
- Einstellung der beruflichen Tätigkeit;
- Vollständige (kontrollierte) Arbeitslosigkeit seit mindestens 6
Monaten;
- Freistellung von der Zahlung der Beiträge als Selbstständiger
während mindestens einem Quartal;
- Arbeitsunfähigkeit seit mindestens sechs Monaten.
Da wir nicht automatisch über alle diese Informationen verfügen,
kann eine solche Revision nur auf Ihre ausdrückliche Anfrage und
auf Basis einzureichender Beweisstücke neu überprüft werden.
Gegebenenfalls erhalten Sie dann die Eigenanteile für
Gesundheitspflege ab 450 € erstattet.
Dringende Pflege im Ausland
A
ls Mitglied unserer Sonderversicherung haben Sie Anrecht auf alle Vorteile des Dienstes “Dringende
Pflege im Ausland”. Sie können die Alarmzentrale “EuroCross” kontaktieren, wenn Sie im Ausland
hospitalisiert werden. EuroCross begleicht nicht nur Ihre Rechnungen, sondern übernimmt auch den
Rücktransport nach Hause, wenn Ihr Gesundheitszustand dies erlaubt.
Neu ab 1. Januar 2004:
• Für Ihre Auslandsgespräche mit EuroCross erstatten wir 15 €.
• Die Erstattung für dringende Pflege in der Schweiz ist nicht mehr auf 25.000 € begrenzt.
• Zum 1. Mai 2004 treten folgende zehn Länder der EU bei: Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien,
Lettland, Estland, Litauen, Zypern, Malta und die Slowakei. Ab diesem Datum ist unsere zusätzliche
Erstattung für medizinische Pflege in diesen Ländern nicht mehr auf 25.000 € begrenzt.
Ab 1. Januar 2004:
IMAGE BANK
Sonderversicherung
Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene
Zusätzlich zu einer eventuellen Erstattung der Pflichtversicherung
übernimmt unsere Sonderversicherung 60 € für Brillen und Kontaktlinsen. Siehe S. 14.
Sauerstofftherapie
Bei Sauerstofftherapie am Wohnsitz des Patienten erstatten wir die
Gebühren für die Wartung der Sauerstoffflaschen bis zu 20 € pro
Monat. Siehe S. 15
Fußpflege: Erstattung sechs Mal pro Jahr
Pro Behandlung durch einen Fußpfleger oder Orthopädisten
erstatten wir 4 €; jedes Mitglied hat Anrecht auf sechs Behandlungen und kann somit 24 € pro Jahr erhalten.
Kurzaufenthalte
für Schwerpflegebedürftige
Pflegebedürftige erhalten für einen begrenzten Kurzaufenthalt
(max. 14 Tage pro Jahr) eine Erstattung von 22 €
(24 € für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif)
pro Tag für die Aufenthaltskosten in einer
anerkannten Einrichtung.
Pflegeversicherung in Flandern
S
eit dem 1. Januar 2004 können die Bewohner von
anerkannten Altenpflegeheimen in Flandern eine Erstattung
der Pflegeversicherung beantragen.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass nun auch bestimmte
Altenheime in Brüssel die Möglichkeit haben, eine Anerkennung
zu erhalten. Die Bewohner dieser Einrichtungen können dann
ebenfalls eine Erstattung beantragen.
Personen mit Wohnsitz in Brüssel sollten ihre Mitgliedschaft in die
flämische Pflegeversicherung nicht länger hinausschieben. Wer
2003 Mitglied der Pflegeversicherung wurde, kann ab diesem
Jahr eine Kostenbeteiligung erhalten. Wer seine Mitgliedschaft ab
2004 beantragt, hat erst in 3 Jahren Anrecht auf Beteiligung. Bei
Mitgliedschaft ab 2005 bestehen 5 Jahre Wartezeit und ab
2006 sogar 10 Jahre.
Wir möchten unsere Leser darauf aufmerksam machen, dass diese Rubriken kurz zusammengefasste Informationen sind.
Für ausführlichere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
REPORTAGE
Die Kunst der
plastischen Chirurgie
Der Überlieferung zufolge, gelang bereits im 6. Jahrhundert
v. Chr. in Indien eine Nasenersatzplastik.
Von Indien aus verbreitete sich die hohe Kunst der
Wiederherstellung von Form und Funktion
auch in andere Länder. Die plastische Chirurgie
übt - damals wie heute - eine gewisse Faszination auf die
Öffentlichkeit aus.
Hier ein Einblick in die Vielfältigkeit der vier Grundpfeiler
dieser Chirurgie.
Ästhetische Chirurgie
Unter die ästhetische Chirurgie fallen alle Eingriffe, die nicht der
Beseitigung einer Erkrankung, sondern der Verbesserung des
äußeren Erscheinungsbildes dienen. Es handelt sich hierbei
hauptsächlich um formverändernde Operationen.
Eine erste wichtige Aufgabe des plastischen Chirurgen liegt in der
Beratung des Patienten. Er bewertet die Durchführbarkeit der
gewünschten Operation sowie eine Abschätzung des Risikos:
welche Komplikationen könnten auftreten und wie hoch liegen die
Erfolgsaussichten? Die ästhetische Chirurgie verlangt eine besonders ausführliche Aufklärung, denn der Schritt zur Operation ist
die persönliche Entscheidung des Patienten.
Der ästhetische Chirurg sollte Facharzt für plastische Chirurgie
sein, da er sich auf die Korrektur von Form und Funktion der gesamten Körperoberfläche bezieht. Ärzte ohne fachärztliche Ausbildung benutzen gerne den ungenauen Begriff “Kosmetische
Chirurgie”. Ein ästhetischer Eingriff sollte Harmonie von Psyche
und Körperbild für den Patienten schaffen.
Rekonstruktive Chirurgie
Die rekonstruktive Chirurgie steht für die Wiederherstellung der
Körperoberfläche nach Operationen oder Unfällen. Aber auch
angeborene Fehlbildungen werden korrigiert. In das Aufgabengebiet fallen die Rekonstruktion der Haut und der Weichteile,
die Rekonstruktion von Muskeln und Sehnen, Knochen und
Knorpel sowie die Chirurgie der peripheren Nerven. Die
Vielfältigkeit der Anwendungen erfordert eine große Methodenauswahl.
Mikrochirurgische Techniken zur Verpflanzung großer durchbluteter Hautareale, von Gewebekombinationen unter Einschluss von
Muskeln und Knochen, haben wesentlich erweiterte Möglichkeiten zur Wiederherstellung eröffnet, z.B. um gelähmte
Gesichtsmuskeln zu ersetzen oder große offene Knochendefekte
nach Unfällen oder Tumoren zu überbrücken. In der Replantation,
also dem Annähen abgetrennter Gliedmaßen, vereinen sich diese
einzelnen Bereiche zu einer Methode.
Die rekonstruktive Chirurgie nahm zu Beginn der 50er Jahre ihren
Aufschwung. Dies ist auf eine deutliche Verbesserung der
Narkoseverfahren zurückzuführen; hierdurch wurden die zeitlich
langen Operationen mit aufwendigen Techniken überhaupt erst
möglich.
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Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
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Verbrennungschirurgie
Begleitverfahren
In der Verbrennungschirurgie werden ähnliche Methoden wie in der
rekonstruktiven Chirurgie eingesetzt. In erster Linie geht es allerdings um die Erhaltung des Lebens
unmittelbar nach der Verbrennung.
Anschließend ist dann das erste
Ziel des Chirurgen, verbrannte,
abgestorbene Teile der Körperoberfläche zu entfernen und die
entstandenen Verluste von Flüssigkeit einzudämmen.
Mikrochirurgie, Laserchirurgie und
Endoskopie sind in allen vorher
genannten Bereichen anwendbar.
Methodisch ergänzen sie sich und
bilden zusammen die gesamte
plastische Chirurgie.
Die Mikrochirurgie ist eine spezielle
Methode der Chirurgie, bei der unter
dem Mikroskop operiert wird. Sie wird
angewandt, wenn das bloße Auge
nicht mehr ausreicht, um die zu
versorgenden Strukturen wie Gefäße
oder Nerven präzise zu erkennen.
Bei der Laserchirurgie wird mit dem
Medium Hitze gearbeitet. Hierdurch
werden bei unterschiedlichen Geweben unterschiedliche Effekte erzielt.
Zusätzlich ist es möglich, zwischen
verschiedenen Laser-Typen zu wählen,
die jeweils spezifische Vorteile in den
unterschiedlichen Therapiekonzepten
bieten.
Bei großen Verbrennungsflächen
müssen besondere Techniken des
Hautersatzes angewandt werden,
denn die Verpflanzung gesunder
Hautflächen würde das Problem des
Patienten nur noch verschlimmern.
Nach Überwindung dieser ersten
kritischen Zeit beginnt die meist
lange Phase der endgültigen
Wiederherstellung der Körperoberfläche, die nur schrittweise
vorgenommen werden kann. Um
großflächige Narben vermeiden
oder vollständig beseitigen zu können, müssen die mikrochirurgischen Techniken der Gewebeübertragung allerdings deutlich verbessert werden.
Verbrennungspatienten sind häufig jahrelang behandlungsbedürftig, bis ein mehr oder weniger zufriedenstellender Endzustand
von Form und Funktion erreicht wird.
Handchirurgie
Flächenmäßig stellen unsere Hände nur einen kleinen Teil des
Körpers dar. Doch sie geben dem Menschen außergewöhnliche
Möglichkeiten, sei es auf handwerklichem, gestalterischem oder
emotionalem Gebiet. Diese Funktionalität wird durch ein
bedeutendes Zusammenspiel der anatomischen Strukturen wie
Knochen und Gelenke, Muskeln und Sehnen, Nerven und
Blutgefäße unterstützt. Diese Zusammensetzung macht die Hand
zu einem äußerst komplizierten Organ.
Meist müssen viele Methoden miteinander kombiniert werden, um
den auf kleinstem Raum zusammenliegenden und
unterschiedlichen Strukturen gerecht zu werden. Auch hier machte
die Mikrochirurgie große Fortschritte. Die Replantation
abgetrennter Finger oder ganzer Gliedmaßenteile sind bekannte
Beispiele. Weitere Fortschritte wurden durch Muskelverpflanzung
zur Wiederherstellung der Bewegung gelähmter Extremitäten
erzielt.
Kombiniert mit Operationen an den Nerven lassen sich
gelegentlich sogar völlig funktionslose Arme für Hilfsfunktionen
wieder verfügbar machen. Das Aufgabengebiet der Handchirurgie erstreckt sich im Weichteilbereich auf den gesamten
Arm, da hier die Muskeln und Sehnen, Nerven und Blutgefäße
verlaufen, die zur Hand führen.
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Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
Die Endoskopie ist ein diagnostisches
Verfahren zur Untersuchung von
Körperhöhlen und Hohlorganen, wie
z.B. Luftröhre, Bronchien, Magen oder
Dickdarm, usw. Häufig wird auch der Begriff der Spiegelung
verwendet. Durch die ständige Weiterentwicklung der Endoskopie
wurde es möglich, die oben beschriebenen diagnostischen Eingriffe
zunehmend mit therapeutischen Anwendungen zu kombinieren. Die
dazu notwendigen Instrumente können über gesonderte Kanäle
durch das Endoskop hindurch “vor Ort” gebracht werden. Bei Operationen müssen dann mehrere Endoskope gleichzeitig verwendet
werden.
ISOPRESS-SENEPART
Laser: Eine Technik aus der Industrie
Als Punktschweiß- und Schneidewerkzeug kam der Laser aus der
kunststoffverarbeitenden Industrie Anfang der achtziger Jahre in
die Medizin. Inzwischen ist das Laser-Licht ein zielgenaues OPInstrument der Ärzte. Wo vorher Skalpell, Schere und Nahtmaterial
tiefe Wunden und folglich Narben gesetzt haben, ermöglichen
heute die parallelen Lichtwellen eine schonende Mikrochirurgie.
Die Energiepartikelchen des Lichts (Photonen) werden durch den
Zerfall eines Edelgases beschleunigt - je nach Gasart ist die
Wellenlänge des erzeugten Lichts sehr unterschiedlich.
Netzhautablösungen des Auges werden mit dem energiereichen
Laserstrahl erfolgreich wieder angeschweißt, in der Gefäßchirurgie kann ein Laserstrahl Gerinnsel verdampfen und verengte
Gefäße wieder durchgängig machen und in der Tumorchirurgie ist
er oft jeder herkömmlichen Operationstechnik überlegen.
Die Schäden im umliegenden Gewebe bleiben minimal. Mit dieser
Eigenschaft eignet sich der Laser auch hervorragend für den
Einsatz in der Dermatologie. Die erkrankten Hautflächen werden
dem Lichtstrahl ausgesetzt, ohne die gesunde Haut der Umgebung
zu verbrennen.
S
chönheitschirurgie:
die geläufigsten Eingriffe
Da Schönheitschirurgen meist nicht an ein Kassenabkommen gebunden sind, können sie ihre Honorare frei festlegen. Eine
Schönheitsoperation wird nur dann von der Krankenversicherung erstattet, wenn ein Gesundheitsrisiko behoben wird oder wenn
eine schwere psychologische bzw. soziale Störung vorliegt.
Hartnäckige Fettpolster lassen sich
selbst mit strengen Diäten, Gymnastik und speziellen CelluliteBehandlungen nicht bekämpfen. Mit
der Liposuction kann das Körperbild
gut und dauerhaft korrigiert werden. Insbesondere bei Fettdepots an
den Hüften, am Bauch, an den
Fesseln, am Oberkörper und unter
dem Kinn lassen sich hervorragende
Ergebnisse erzielen.
Durch einen Minihautschnitt wird
eine Kanüle in das Fettdepot eingeführt und die überschüssigen
Fettzellen werden abgesaugt. Dies dauert je nach Areal und Ausmaß
20 Minuten bis zu 2 Stunden. Die abgesaugten Fettzellen werden
aufgefangen und während der Operation gemessen. So kann der
Chirurg kontrollieren, dass an beiden Seiten einheitliche Mengen
entfernt werden. Unmittelbar nach dem Eingriff ist mit leichten
Schmerzen und mit Blutergüssen zu rechnen. Beides bildet sich innerhalb von Tagen bis mehreren Wochen wieder zurück. Schwellungen
der betroffenen Stellen sind, wie bei jeder Operation, normal. Diese
gehen jedoch innerhalb von 3 Monaten völlig zurück.
Ein endgültiges Ergebnis kann in den meisten Fällen erst nach 6 bis
9 Monaten beurteilt werden.
LiposuctionFettabsaugen
Facelifting
Der natürliche Alterungsprozess führt
im Gesicht und am Hals zu mehr oder
weniger ausgeprägten Falten. Die
Hautelastizität geht verloren und die
Muskulatur des Unterhautgewebes erschlafft. Mit einem Facelifting können
diese Zeichen der Zeit weitgehend
entfernt werden. Mit einer Straffung
der Stirn werden die Augenbrauen
angehoben und die Zornesfalten
geglättet.
Ein Schläfenlifting führt zusätzlich zu einer Straffung der
Augenpartien. Bei dem Wangenlifting werden nicht nur die Falten in
dieser Region entfernt, sondern es wird auch das Fettgewebe, das
nach unten abgerutscht ist, wieder an Ort und Stelle gebracht. Bei
der Straffung des Halses kann durch einen weiteren kleinen
Hautschnitt unter dem Kinn überschüssiges Fett entfernt werden.
Insgesamt dauert die Operation je nach Eingriff zirka 3 bis 5
Stunden. Nach der Operation ist die Haut gespannt und
geschwollen. Auch Blutergüsse im Bereich der Wangen und unter
dem Kinn sowie ein leichtes Taubheitsgefühl im gesamten
Gesichtsbereich sind völlig normal. Die Schwellungen bilden sich
innerhalb von 2 bis 3 Wochen wieder zurück.
Ein endgültiges Ergebnis kann je nach Ausmaß des Eingriffs erst
nach einigen Monaten beurteilt werden.
Mit unsichtbaren Schnitten im Inneren
der Nase wird das Knorpel- und
Knochengerüst entsprechend den
Vorstellungen in Form und Größe verändert. Meistens ist ein zu hoher
Nasenrücken zu verkleinern, die
Nasenspitze anzuheben, die Nasenflügel zu verfeinern und das Knochengerüst zu verschmälern.
Schiefnasen haben oft eine Fehlstellung
der Nasenscheidewand, die auch die
Nasenatmung behindern kann. Eine Begradigung der Nasenscheidewand ist dann erforderlich. Unmittelbar nach dem Eingriff ist
nur mit leichten Schmerzen, jedoch mit deutlich sichtbaren
Schwellungen und Blutergüssen besonders im Wangen- und
Unterlidbereich zu rechnen. Beides bildet sich innerhalb weniger Tage
wieder zurück. Die innere Schienung der Nasengänge mit weichen
Röhrchen oder Salbenstreifen wird nach einer Woche schmerzlos
entfernt, die äußere Kunststoffschiene sollte tagsüber für 2-3 Wochen
getragen werden, um die neue Form der Nase zu stützen.
Nasenkorrektur
Augenfältchen,
Tränensäcke
und
erschlaffte Augenlider können mehr oder
weniger stark ausgeprägt sein und im
Extremfall krankhafte Gesichtsfeldeinschränkungen bewirken.
Mit der Lidplastik wird die überschüssige Haut an Ober- und
Unterlidern mit dem Skalpell entfernt.
Indem die Haut an den Lidern exakt
vermessen wird, kann ein gleichmäßiges, symmetrisches Ergebnis erzielt werden. Der Eingriff dauert zirka 1 bis 1,5 Stunden. Nach der
Operation kommt es zu mehr oder weniger starken Schwellungen
der Augen, die nach 1 bis 2 Tagen wieder abklingen. Rund um die
Augen bilden sich Blutergüsse. Diese setzen sich in den Unterlidern
ab und verschwinden innerhalb einer Woche.
Da die Naht genau in den Lidfalten liegt, ist sie generell bereits nach
8 Tagen kaum mehr sichtbar.
Lidplastik
Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
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Viele Frauen erfüllen sich heute den
Wunsch nach größeren, volleren
Brüsten. Die Entscheidung für ein
Brustimplantat erfolgt fast immer aus
ästhetischen Gründen und ist generell
keine Frage des Alters; das
Körperwachstum sollte jedoch abgeschlossen sein.
Als Implantate werden Silikonkissen
verwendet. Der Schnitt erfolgt entweder in der natürlichen Hautfalte unter
der Brust, im Bereich der Brustwarze oder auch in der Achselhöhle.
Durch diese Öffnung schafft der Chirurg einen Hohlraum, in den er
das Implantat einsetzt. Dieser Hohlraum wird entweder direkt hinter
dem Brustgewebe geschaffen oder zwischen dem Brustmuskel und
den Rippen. Die Operationsdauer beträgt zirka 45 bis 60 Minuten.
Unmittelbar nach der Operation treten für die nächsten beiden Tage
leichte Schmerzen auf. Wie bei jedem operativen Eingriff entstehen
auch bei der Brustimplantation mehr oder weniger starke
Schwellungen und Blutergüsse.
Ein endgültiges Ergebnis kann in den meisten Fällen erst nach 6 bis
9 Monaten beurteilt werden.
Brustvergrößerung
Hautverjüngung
Eine “Hautverjüngung” wird als
Laserbehandlung, Hautabschleifen,
Peeling oder Faltenunterspritzung
durchgeführt. Bei allen Behandlungen wird die obere Hautschicht
abgetragen und gleichzeitig die
Neubildung der Haut angeregt.
Während die Laserbehandlung mittels Verdampfung der oberen
Hautschicht ein optimales Ergebnis
erreichen will, wird bei der Hautabschleifung die obere Hautschicht
mit einem rotierenden Diamanten oder einer kleinen Stahlbürste entfernt. Das chemische Peeling dagegen verätzt die Haut mit Säure und
regt so eine neue Hautbildung an.
Um einiges sanfter gestaltet sich die Hautverjüngung mittels
Faltenunterspritzung. Bei dieser Methode werden mit Collagen oder
Eigenfett die Falten “aufgepolstert” und so entfernt. Die
Faltenunterspritzung verspricht zwar eine unproblematischere
Nachbehandlung, hält aber nicht so lange an, da Collagen und
Eigenfett nach einigen Monaten vom Körper wieder abgebaut werden. Nach der Laserbehandlung, dem Hautabschleifen oder einem
chemischen Peeling wird die Haut zunächst stark gerötet sein und nässen. Dann bildet sich eine Schorfschicht, die nach einiger Zeit abfällt:
Die neu entwickelte junge Haut kommt zum Vorschein. Sie ist sehr
empfindlich und immer noch gerötet. Bei einer Faltenunterspritzung ist
die Haut sofort nach der Behandlung “vorzeigefähig”; sie muss aber
dennoch mehrere Wochen geschont werden.
Übergroße, hängende Brüste können
nicht nur das Körperbewusstsein
einer Frau sehr stark beeinträchtigen,
sondern auch zu schmerzhaften
Veränderungen führen, die vor allem
in den Bereichen von Brust, Nacken
und Rücken auftreten. Eine Brustverkleinerung kann in Betracht gezogen
werden.
Auch normal große Brüste, die nach
Schwangerschaften oder Gewichtsabnahme an Fülle, Elastizität und
Spannkraft verloren haben, können korrigiert werden. Mit einer
Brustverkleinerung
und -straffung
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Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
Bruststraffung, eventuell in Kombination mit einem Brustimplantat,
werden die Körperproportionen zum Positiven verändert. Beide
Operationen können prinzipiell in jedem Alter durchgeführt werden;
das Körperwachstum sollte jedoch abgeschlossen sein. Generell wird
überflüssiges Haut- und Brustgewebe im unteren Brustbereich
entfernt. Mit den verbleibenden oberen Anteilen formt der Chirurg
eine neue Brust. Eventuell muss überschüssiges Fettgewebe entfernt
oder ein Brustimplantat eingesetzt werden. Je nach Ausmaß dauert
der Eingriff 1 bis 2 Stunden. Nach der Operation und während der
nächsten Tage treten leichte Schmerzen auf. Außerdem kommt es zu
Schwellungen und Blutergüssen, die sich jedoch im Laufe von
mehreren Tagen und Wochen wieder zurückbilden. Ein endgültiges
Ergebnis kann in den meisten Fällen nach zirka 6 Monaten beurteilt
werden.
Dermolipektomie
Figurprobleme am Bauch, den Oberschenkeln oder auch den Oberarmen
sind bei manchen Menschen weder
durch Diät, noch durch Sport, Massagen
oder Fettabsaugen zu beheben. Überschüssige Haut und Fettgewebe können
dann durch plastische Operationen
korrigiert werden. Meistens ist es der
Unterbauch, der nicht mehr zum
ästhetischen Gesamteindruck der Körperproportionen passt, oft auch die Oberschenkel, die innenseitig
übermäßiges Fettgewebe und Hautfalten zeigen, oder auch die
lockere Haut der Oberarme, die ihre Elastizität verloren hat und sich
nicht mehr zurückbildet. In Einzelfällen sind die Veränderungen so
stark ausgeprägt, dass sie auch als Krankheit anzusehen sind. Dies
gilt besonders bei chronischen Hautreizungen, Bewegungsstörungen
oder Bauchwandbrüchen. Das übermäßige und erschlaffte Haut- und
Fettgewebe wird exakt vermessen und operativ entfernt. Gleichzeitig
mit dem Vernähen der Wundränder wird die verbliebene Haut
gestrafft. Unmittelbar nach der Operation werden Schmerzmittel
verabreicht. Die Wundheilung der Haut und das Abklingen der
Schwellung benötigt etwa 10-14 Tage, die endgültige Heilung ist
jedoch erst nach mehreren Wochen zu erwarten.
Abstehende Ohren sind die meist
vorkommenden Fehlbildungen der
Ohren. Sie verursachen häufig psychische Störungen, da Scham und
Minderwertigkeitsgefühle
ausgelöst
werden können. Da bei abstehenden
Ohren meist die Hauptfältelung der
Ohrmuschel, entweder zu schwach
ausgebildet ist oder ganz fehlt, muss der
Ohrknorpel neu geformt und in dieser
neuen Form fixiert werden. Nach
Neuformung des Ohrknorpels und Fixierung mit bleibenden
durchsichtigen Nähten wird die Hautwunde mit einer Naht
verschlossen. Die Operation dauert etwa 50 Minuten. Nach dem
Eingriff ist mit leichten Schmerzen und evtl. mit einer bläulichen
Verfärbung zu rechnen. Beides bildet sich innerhalb von einigen
Tagen zurück. Die Pflaster und der Hautfaden werden nach zirka 10
Tagen entfernt. Die endgültige Ohrform ist wegen der noch
bestehenden Schwellung erst nach 2-3 Monaten erreicht. ■
Ohrplastik
GESUNDHEITSPOLITIK
In-vitro-Befruchtung
Jährlich unterziehen sich zirka 4000 Frauen
einer In-vitro-Fertilisation
(IVF oder künstliche Befruchtung).
Seit dem 1. Juli 2003 erstattet die
gesetzliche Krankenversicherung
die Laborkosten.
Was ist IVF?
IVF ist die Abkürzung für In-vitro-Fertilisation. In vitro bedeutet wortwörtlich “im (Reagenz-)Glas” oder, einfacher formuliert,
außerhalb des Körpers, sprich im Labor. Daher kommt auch der in der Umgangssprache gebräuchliche Ausdruck “Retortenbaby”.
Bei der In-Vitro-Fertilisation werden der Frau mehrere Eizellen aus den Eierstöcken entnommen und anschließend mit Sperma
vermischt. Nach zirka einem Tag haben die befruchteten Eizellen das Vorkernstadium erreicht. Man nennt sie nun Zygoten.
Maximal drei von ihnen werden in die Gebärmutter eingepflanzt. Wenn die Spermien in ihrer Menge und/oder Beweglichkeit
eingeschränkt sind, wird die ICSI-Methode (Intra-Cytoplastische-Spermien-Injektion) angewandt. Bei dieser Art der Reproduktionsmedizin wird jede einzelne Samenzelle mit Hilfe einer Mikropipette direkt ins Cytoplasma der Eizelle injiziert und die so
befruchteten Zellen ebenfalls nach zwei Tagen in den Uterus implantiert.
Kostenerstattung und
Erstattungsbedingungen
Es werden höchstens sechs Versuche erstattet. Die Fertilitätszentren erhalten pro Versuch einen festen Betrag, der direkt mit
der Krankenkasse verrechnet wird. Der Eigenanteil zu Lasten der
Patientin für den Arztbesuch und die Medikamente beträgt
zwischen 300 und 500 Euro je Versuch.
Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung führt in jedem vierten
Fall zu einer Mehrlingsschwangerschaft. Im Falle einer natürlichen Befruchtung ist dies nur bei jeder 80. Schwangerschaft der
Fall. Bei Mehrlingsschwangerschaften kommt es vermehrt auch
zu Totgeburten und zu Frühgeburten mit gesundheitlichen
Problemen, die wiederum zusätzliche Kosten verursachen. Aus
diesem Grund einigen sich die Wissenschaftler auf die Anzahl
Embryonen, die gleichzeitig eingepflanzt werden können. Diese
Anzahl hängt vom Alter der Frau und von der Anzahl schon
durchgeführter Befruchtungsversuche ab. Die Erstattung gilt auch
nur für Frauen unter 42 Jahren.
Vorgehensweise
Es gibt in Belgien 18 anerkannte Fertilitätszentren. Eine Erstattung
durch die Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn Sie ein
anerkanntes Zentrum aufsuchen. Sie können diese Liste in unseren
Geschäftsstellen oder beim medizinischen Dienst unserer Krankenkasse (080 640 530) erhalten oder direkt auf unserer
Internetseite einsehen (www.freie.be>Ihre Gesundheit>Partnerschaft und Familie). Der dem Zentrum angeschlossene
Gynäkologe gibt Ihnen ein Antragsformular, das vom
Vertrauensarzt unserer Krankenkasse ausgefüllt werden muss.
Wenn alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie
vom Vertrauensarzt eine schriftliche Genehmigung. Der
Gynäkologe und der Laborverantwortliche unterzeichnen diese
Genehmigung und vermerken darin jeden der Befruchtungsversuche. Somit bleibt ersichtlich, wie viele Versuche pro
Patientin finanziert wurden.
Die Wissenschaft plädiert für
Schwangerschaft im jungen Alter
Fertilitätsbehandlungen richten sich eigentlich an junge Frauen.
Dennoch beträgt das Durchschnittsalter der behandelten Frauen
33 Jahre, und 30% der Patientinnen sind über 37. Im Idealfall
sollte eine Frau ihr erstes Kind vor dem 30. Lebensjahr zur Welt
bringen und alle Kinder vor dem 35. Geburtstag gebären.
In Belgien stellen wir eine Altersverlagerung fest, da zunehmend
Frauen über 35 noch Kinder haben wollen. Die hierbei geltend
gemachten Argumente sind häufig das Fehlen eines Partners oder
ein zu beanspruchender Beruf. In Belgien gebärt eine Frau
durchschnittlich 1,3 Kinder. Ein Drittel aller Paare hat keine
Kinder. Die Wissenschaftler plädieren für eine Herabsetzung des
Alters in dem eine Frau ihr erstes Kind zur Welt bringt.
Sie weisen darauf hin, dass die IVF keine einfache Anwendung
ist und erklären darüber hinaus, dass 30% der Frauen, die sich
für eine künstliche Befruchtung entscheiden, den Kinderwunsch
schon zu lange aufgeschoben haben.
Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
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RECHT
Arbeitsunfälle
Welche Kosten werden bei
Arbeitsunfall übernommen?
Welche Rolle spielt die Krankenkasse?
Und die Unfallversicherung?
Jeder Unfall, der einem Arbeitnehmer während der Ausübung
seines Arbeitsvertrages widerfährt, ist als Arbeitsunfall zu
bezeichnen. Voraussetzung ist, dass die Verletzung durch einen
plötzlichen Vorfall verursacht wird. Es kann sich hierbei um
einen Sturz, eine Verbrennung oder eine Gefühlsverwirrung,
verursacht durch Angst (bspw. nach einem Sturz, einer
Explosion) handeln. Die Verletzung kann körperlich sein (z.B.
eine Verbrennung) oder auch mental (z.B. ein Gedächtnisverlust). Die Tatsache, medizinische Versorgung zu
benötigen, reicht für den Tatbestand eines Arbeitsunfalls aus.
Der Schaden an einer Prothese oder einem Hilfsmittel (z.B. eine
Brille) wird ebenfalls entschädigt.
verursacht wurde und dass sich der Unfall während der
Ausübung des Arbeitsvertrages ereignet hat. Es sei denn, die
Unfallversicherung beweist das Gegenteil.
Der Arbeitnehmer muss sich zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalls
unter der Aufsicht seines Arbeitgebers befinden. Diese Aufsicht
beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Arbeitszeit. Ein Unfall
während der Pause oder der Betriebsfeier wird ebenfalls
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber muss innerhalb von 10 Arbeitstagen
(einschließlich Samstag) den Unfall bei der Versicherung
melden. Diese Frist beginnt am ersten Tag nach dem Unfalltag.
Wenn der Arbeitgeber nichts unternimmt, können Sie den Unfall
selber melden.
Ein Unfall, der sich auf dem Weg zur Arbeit ereignet, gilt
ebenfalls als Arbeitsunfall. Der Unfall muss sich auf dem
„normalen Arbeitsweg" ergeben haben. Es handelt sich hierbei
nicht unbedingt um den kürzesten Weg: ein längerer Weg kann
sicherer oder schneller sein. Die Strecke wird auch als normaler
Arbeitsweg betrachtet, wenn Sie einen Umweg machen, um die
Kinder von der Schule abzuholen oder einen Kollegen abholen
(Fahrgemeinschaft).
Wird der Arbeitsunfall durch die Unfallversicherung als solcher
anerkannt, haben Sie Anrecht auf eine Entschädigung durch die
Versicherung. Bestehen Zweifel am Tatbestand des Arbeitsunfalls, kann eine Ermittlung durchgeführt werden. Es ist
möglich, dass Sie sich einer medizinischen Untersuchung
unterziehen müssen. Wenn der Unfall nicht als Arbeitsunfall
anerkannt wird und Sie mit dieser Entscheidung nicht
einverstanden sind, können Sie sich an das für Ihren Wohnort
zuständige Arbeitsgericht wenden.
Beweislage
Sie gelten als Opfer eines Arbeitsunfalls, wenn Sie belegen
können, dass dieser durch einen plötzlichen Vorfall verursacht
wurde, dass Sie einen Schaden erlitten haben und dass der
Unfall sich während der Ausübung Ihres Arbeitsvertrages
ereignet hat. Diese drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt
sein.
Handelt es sich um einen Unfall auf dem Arbeitsweg, müssen
Sie außerdem belegen können, dass sich der Unfall auf dem
normalen Weg von bzw. zur Arbeit ereignet hat. Dies gilt als
Beweis dafür, dass die Verletzung durch den plötzlichen Vorfall
10
Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
Wer unternimmt was?
Sie müssen Ihren Arbeitgeber sofort über den Unfall informieren
(selbst wenn die Arbeit nicht unterbrochen wurde); ein
spezifisches Formular ist nicht auszufüllen. Geben Sie den
Namen der Zeugen an, sowohl den der direkten Zeugen (die
den Unfall gesehen haben) als auch der indirekten (mit denen
Sie darüber gesprochen haben). Informieren Sie auch die
Krankenkasse.
Welche Rolle spielt die Krankenkasse?
Solange der Arbeitsunfall noch nicht von der Versicherung
anerkannt ist, kann unsere Krankenkasse Ihnen Krankengeld
unter Vorbehalt zahlen und später den Betrag bei der
Unfallversicherung wieder einfordern. Es ist Ihnen nicht erlaubt,
mit der Versicherung eine Vereinbarung zu treffen, die unsere
Rückerstattung gefährden könnte.
Die Krankenkasse kann nur dann Krankengeld zahlen, bzw.
vorstrecken, wenn es sich um eine Arbeitsunfähigkeit von
mindestens 66% handelt. Das Krankengeld ist aber geringer als
das Unfallgeld, auf das Sie von Seiten der Unfallversicherung
Anspruch haben. Die Versicherung zahlt Ihnen später den
Differenzbetrag, falls sie den Arbeitsunfall anerkennt.
Was zahlt die Unfallversicherung?
Sie erstattet die medizinischen Kosten, den Einkommensverlust
und die Bestattungskosten bei Todesfall. Für materielle oder
moralische Schäden kommt die Versicherung nicht auf. Diese
Kosten können ggf. von Dritten eingefordert werden. Folgende
Kosten werden übernommen:
• Medizinische Kosten
Die meisten Arbeitsunfälle ereignen sich im Baugewerbe, vor
allem montags zwischen 10 und 11 Uhr. Die meisten Unfälle
auf dem Arbeitsweg ereignen sich morgens zu den Hauptverkehrszeiten.
Die Statistik der vergangenen Jahre belegt, dass die Anzahl der
Unfälle am Arbeitsplatz rückläufig ist, wogegen Unfälle auf dem
Arbeitsweg zugenommen haben.
Auch bei den Unfällen mit definitiver Arbeitsunfähigkeit ist eine
Zunahme zu verzeichnen. Allerdings sind Unfälle mit Todesfolge
seltener geworden. (*)
Der Fonds für Arbeitsunfälle
Pflegeleistungen, Krankenhauskosten, pharmazeutische
Produkte, usw. Die Erstattung ist begrenzt auf den Tarif der
gesetzlichen Krankenversicherung. Zimmerzuschläge und
Honorarzuschläge werden nicht erstattet. Prothesen und orthopädisches Material werden vollständig erstattet.
• Transportkosten
Die Fahrtkosten, die Sie infolge der Pflege nach dem Unfall
haben oder Strecken, die Sie auf Anfrage des Fonds für
Arbeitsunfälle, der Unfallversicherung oder des Arbeitsgerichts zurücklegen, werden erstattet. Auch die Kosten für
den Ambulanztransport sowie Fahrten mit öffentlichen
Verkehrsmitteln werden vollständig erstattet.
Wenn Sie mit Ihrem Privatfahrzeug fahren, erhalten Sie
0,2479 € pro Kilometer für Fahrten über 5 km.
Der Fonds für Arbeitsunfälle ist eine staatliche Einrichtung mit
unterschiedlichen Aufgaben. Unter anderem entschädigt er das
Unfallopfer, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung, eine
Versicherung gegen Arbeitsunfälle abzuschließen, nicht nachgekommen ist. Anschließend lässt sich der Fonds das vorgestreckte Geld vom Arbeitgeber zurückerstatten.
(*)Quellennachweis: Jahresbericht des Fonds für Arbeitsunfälle
• Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
Bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie für den
Unfalltag eine Erstattung für den Lohnausfall. Ab dem Tag
nach dem Unfall erhalten Sie einen Tagessatz nach der
Formel: Basisgehalt x 90% / 365. Das Basisgehalt ist die
Entlohnung, die Sie im Laufe des Jahres vor dem Unfall
entsprechend Ihrer Funktion im Unternehmen zum Zeitpunkt
des Unfalls ausgezahlt bekamen. Das Gesetz sieht einen
Höchstbetrag von 25.893,45 € vor.
• Definitive Arbeitsunfähigkeit
Bei bleibenden Verletzungen (man spricht auch von
“Konsolidierung”), wird der Tagessatz durch einen
Jahresbetrag ersetzt. Dieser wird auf Basis Ihres Gehalts und
des Grads der bleibenden Arbeitsunfähigkeit berechnet.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einer definitiven
Arbeitsunfähigkeit von 16% und einem Basisgehalt von
20.823,06 € hat Anrecht auf eine jährliche Entschädigung
von (16 x 20.823,06 ) / 100 = 3.331,69 €.
Liegt die definitive Arbeitsunfähigkeit unter 5%, so wird die
jährliche Entschädigung um die Hälfte gekürzt. Sie wird um
ein Viertel des Betrags vermindert, wenn der Grad der
Arbeitsunfähigkeit zwischen 5 und 10% liegt.
• Bei Todesfall
Die Hinterbliebenen erhalten eine Rente, um den Einkommensverlust zu decken. Die Versicherung zahlt eine Entschädigung für die Bestattungskosten (Basisgehalt x 30) / 365. Sie
zahlt ebenfalls die Kosten für die Überführung des Verstorbenen
bis zum Bestattungsort (auch ins Ausland).
Statistik
Im Jahre 2001 wurden in Belgien 242.394 Arbeitsunfälle
registriert, darunter 22.993 Unfälle auf dem Arbeitsweg.
16.357 Personen sind definitiv arbeitsunfähig und 232 starben
an den Folgen der Verletzungen.
Informationen sind erhältlich bei:
Fonds für Arbeitsunfälle (F.A.T.)
Rue du Trône 100 - 1050 Brüssel
http://www.socialsecurity.fgov.be/faofat
Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
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In der vorigen Ausgabe von Profil begannen wir unsere Rundreise durch die 10 künftigen Mitgliedsländer
der Europäischen Union mit Ungarn.
In der vorliegenden Profil-Ausgabe berichten wir über Slowenien, Tschechien und die Slowakei.
Slowenien: Gesunde Krankenversicherung
Seit der Reform der Krankenversicherung im Jahre 1992 verfügt Slowenien über ein System,
das dem der heutigen EU sehr ähnlich ist. Einige Aspekte sind sogar mit der
belgischen Krankenversicherung vergleichbar.
Wie bei uns in Belgien, erstattet die
Krankenversicherung in Slowenien auch
nicht alle Leistungen. Aus diesem Grund haben annähernd 90%
der slowenischen Bevölkerung eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Nur die Kombination der staatlichen
und der privaten Zusatzversicherung ermöglicht eine vollständige
Gesundheitsversorgung.
Bei Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherte eine Entschädigung,
die zwischen 80 und 100% seines letzten Einkommens liegt. Da
keine Begrenzung für die Dauer einer entschädigten Arbeitsunfähigkeit besteht, führt dies unweigerlich zu einer sehr hohen
Abwesenheitsrate am Arbeitsplatz.
Die medizinische Infrastruktur ist bestens ausgerichtet. Das
Angebot und der Zugang zu den Pflegeleistungen sind in allen
Regionen auf gleichem Niveau. Wer einen Facharzt zu Rate
ziehen oder in ein Krankenhaus gehen möchte, muss sich erst an
einen Allgemeinmediziner wenden, der eine so genannte
Filterfunktion ausübt.
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Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
In Slowenien sind fast ausschließlich
staatliche Krankenhäuser vorzufinden;
private Kliniken und Pflegeleistende gibt
es nur wenige. Die Gehälter des Pflegepersonals und der übrigen Pflegeleistenden werden vom Staat gezahlt.
Trotz größerer Investitionen in die
Gesundheitsinfrastruktur blieben die
Gehälter im Gesundheitswesen eher
niedrig.
Eines der größten Probleme der
Krankenversicherung in Slowenien sind
die Wartelisten (wie in den Niederlanden und in Großbritannien).
Manchmal muss ein Patient mehr als ein
Jahr warten, bis ein chirurgischer Eingriff
durchgeführt werden kann.
Für verschiedene Pflegeleistungen sind
die Wartezeiten extrem lang. So können
sich diese für eine zahntechnische
Behandlung auf drei Jahre oder länger
belaufen. Dieses Phänomen ist auf den Mangel an Fachärzten
einerseits und auf die wenig effiziente Verwaltung andererseits
zurück zu führen. Ein von den Behörden ausgearbeiteter
Aktionsplan soll dieses Problem bearbeiten und lösen.
IMAGE BANK
Das slowenische System basiert auf dem
Prinzip der Solidarität: Jeder Bürger
zahlt in die gesetzliche Pflichtversicherung ein, die durchschnittlich 87% der
Ausgaben für Gesundheitspflege trägt.
Einige Leistungen, so bspw. dringende
Pflege sowie Leistungen während der
Schwangerschaft, bei Geburt oder
schweren Krankheiten, werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für alle anderen
Pflegeleistungen ist eine Eigenbeteiligung
vorgesehen. Rentner und Arbeitslose
haben gewisse Vorteile.
Im Jahre 2001 hat Slowenien 8% des
Bruttosozialproduktes für die Ausgaben
der Gesundheitspflege eingesetzt. Diese
Zahl ist mit dem Prozentsatz des belgischen Haushalts vergleichbar.
Inzwischen hat Slowenien ernsthafte Anstrengungen unternommen, um die europäische Gesetzgebung in die nationalen
Gesetzestexte einfließen zu lassen. Außerdem sollen die Hindernisse des freien Waren- und Personenverkehrs abgebaut
werden. Die slowenischen Behörden glauben nicht, dass viele
Patienten in andere Mitgliedstaaten abwandern, um sich dort
behandeln zu lassen.
Eine Überweisung der Patienten nach Italien, Österreich und
Ungarn könnte jedoch - zumindest vorübergehend - das Problem
der Wartelisten entschärfen. Zurzeit ist noch nicht absehbar, ob
viele Pflegekräfte das Land verlassen werden. Die Sprache wird
hierbei allerdings ein großes Hindernis darstellen.
Die Krankenversicherung
in Tschechien und in
der Slowakei
IMAGE BANK
Günstige medizinische Versorgung in
Tschechien
Wer in der tschechischen Republik lebt oder in einem dort ansässigen Unternehmen beschäftigt ist, kann Mitglied einer von 8
Krankenkassen werden. Es handelt sich hierbei um unabhängige,
vom Staat kontrollierte Einrichtungen. Sie beziehen ihre Mittel
direkt von den Mitgliedern und zwar in Form von Beiträgen. Die
Krankenkassen verhandeln die Preise und schließen mit den
Pflegeleistenden Abkommen ab. Bei Uneinigkeit entscheidet das
Gesundheitsministerium.
Der Patientenanteil für medizinische Versorgung ist gering. Ein
Besuch beim Allgemeinmediziner oder Facharzt ist kostenlos,
ebenso wie Krankenhausaufenthalte.
Der Eigenanteil für andere Leistungen (vor allem für Arzneimittel)
liegt bei unter 9%.
Bemerkenswert ist, dass seit den 90er-Jahren die meisten Pflegeleistenden in Tschechien privat arbeiten. Ambulante Leistungen
wurden fast vollständig privatisiert (99% bei Zahnärzten), während die Krankenhäuser fast ausschließlich staatlich sind. Die
Privatisierung hat für die Patienten jedoch keine negativen
Auswirkungen.
Wie in den meisten Mitgliedstaaten der EU, diskutieren auch hier
die Politiker über die Zukunft der Gesundheitspflege. Viele von
ihnen sind der Auffassung, eine Anpassung des Systems sei erforderlich. Damit die Krankenversicherung tragbar bleibt, sollen die
Versicherten ihren Teil der finanziellen Verantwortung tragen.
Anlässlich des Beitritts zur EU hat die tschechische Republik die
Ausbildung des Pflegepersonals den europäischen Normen angepasst. Auch hier besteht das Risiko, dass eine Reihe von
Pflegeleistenden das Land verlassen werden.
Slowakei: Krankenversicherung in Not
In der Slowakei ist die Organisation der medizinischen
Infrastruktur schwerfällig und ineffizient. Zudem ist das System
eher “großzügig”, obwohl es an Mitteln mangelt. Die Slowaken
sind der Meinung, dass die katastrophale Lage der Krankenversicherung eines der drei größten Probleme des Landes darstellt.
Die Slowakei zählt 92 Krankenhäuser, die auf regionaler oder
Distriktebene organisiert sind, und einige Fachkliniken, die sich
über das gesamte Staatsgebiet verteilen.
Das Gesundheitsministerium erstellt die Tagesplanung dieser
Krankenhäuser. Die Leitung wird Medizinern überlassen, die allerdings (zu) wenig Ahnung vom Management haben. Die unprofessionelle Leitung führt dazu, dass das Angebot nicht der Nachfrage
entspricht, und demzufolge in vielen Krankenhäusern, die Betten
leer bleiben. In der Slowakei sind fast alle Leistungen kostenlos,
selbst Kuraufenthalte.
Die fünf slowakischen Krankenkassen erhalten die Beiträge direkt
von den Versicherten und finanzieren hiermit 68% der Krankenversicherung. Doch immer weniger Versicherte zahlen ihren
Beitrag und die Behörden achten nicht ausreichend darauf, dass
die Krankenkassen die Beiträge einfordern.
Die Europäische Kommission fordert eine Modernisierung der slowakischen Krankenversicherung sowie ein System, das jedem
zugänglich und finanziell tragbar ist. Eine Reform ist demnach
unabdingbar. Die Behörden müssen eine neue Politik festlegen
sowie die Anzahl und die Qualität der Kontrollen verbessern. Die
medizinische Infrastruktur muss professionell verwaltet werden.
Außerdem sollte das System der Eigenbeteiligung eingeführt werden und gewisse Leistungen aus der Krankenversicherung gestrichen werden. Kurzum, eine Sanierung der Krankenversicherung
ist erforderlich und diese wird mit einigen schwierigen Entscheidungen einhergehen.
Quellennachweis: Study on the social protection systems in the applicant countries – Länderstudie, Gesellschaft für
Versicherungswissenschaft und –gestaltung e.V., finanziert durch die Europäische Kommission, Januar 2003.
Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
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SONDERVERSICHERUNG
Wenn das Sehvermögen
Für die meisten von uns ist
das Auge das wichtigste Sinnesorgan.
Mit seiner Hilfe finden wir uns in der Welt
zurecht. Außerdem
bestimmt das Gesehene oft unsere Gefühle, und
selbst bei der Nahrungsaufnahme ist
die Optik im Spiel, denn
schließlich isst das Auge mit.
Unsere Augen sind ein wichtiger Teil des Körpers, der ständig beansprucht wird.
Wenn wir nicht klar sehen, fühlen wir uns unsicher.
Eine starke Kurz- oder Weitsichtigkeit lassen den Alltag sogar zur Gefahr werden.
Die Fehlsichtigkeit ist jedoch keine Krankheit.
Im Laufe des Lebens nutzen sich die Augen ab. Krankheiten sowie angeborene oder erworbene
Schwächen können eine frühzeitige Verminderung der Sehfähigkeit hervorrufen.
Anatomie des Auges
Lichtstrahlen, die auf die Hornhaut treffen, werden von der Linse
gebrochen und ins Augeninnere geleitet. Dort sammeln sich die
Strahlen in einem Punkt und gelangen durch den Glaskörper auf
die Netzhaut. Diese erzeugt das Bild. Schließlich leitet der
Sehnerv die Informationen weiter an die so genannte Sehrinde im
Hinterhauptlappen des Großhirns.
Bei einer optimalen Sehkraft treffen die Lichtstrahlen die Netzhaut
genau auf dem Punkt des schärfsten Sehens. Nur dann entsteht im
Gehirn ein klares Bild.
Sehschwächen
Eine Fehlsichtigkeit entsteht in den meisten Fällen durch einen
unnatürlich geformten Augapfel. Bei Kurzsichtigen ist der
Augapfel länglich, sodass die Lichtstrahlen erst hinter dem Punkt
des optimalen Sehens auf die Netzhaut treffen. Ein unscharfes
Bild entsteht dadurch, dass die Lichtstrahlen die Netzhaut wieder
verstreut erreichen. Nur Licht, das aus geringer Entfernung in das
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Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
Auge fällt, kann auf der Netzhaut richtig abgebildet werden.
Bei Weitsichtigen ist die Achsenlänge des Augapfels kürzer als
normal. Also trifft das Licht auf die Netzhaut, bevor sich die
Strahlen in einem Punkt gebündelt haben. Als Folge davon sehen
Weitsichtige Gegenstände aus der Nähe nur undeutlich.
Andere Sehschwächen, die nicht durch eine anormale Form des
Augapfels hervorgerufen werden, sind eher selten.
Alterssichtigkeit
Eine Ausnahme bildet allerdings die Alterssichtigkeit. Die Linse stellt
durch ihre Krümmung das Auge auf Weit- oder Nahsicht ein. Da
die Linse mit zunehmendem Alter an Elastizität verliert, verringert
sich diese Fähigkeit im Laufe der Jahre. Die Alterssichtigkeit macht
sich im Durchschnitt mit 45 Jahren bemerkbar. Für die Betroffenen
wird das Lesen anstrengender und oft verspüren sie einen dumpfen
Druck in Stirn und Augen. Seit kurzem werden in der Augenmedizin bei beginnender Alterssichtigkeit Antioxidantien (bestimmte Vitamine und Mineralien) eingesetzt, die den Verlauf des Sehverlustes verlangsamen.
nachlässt
Untersuchung und Vorbeugung
Einer Sehschwäche kann man nur schwer vorbeugen. Zum Wohl
Ihrer Augen sollten Sie sich jedoch gesund ernähren. Vor allem
Vitamin A hilft bei der Erhaltung einer guten Sicht.
Zudem sollten Sie Ihre Augen regelmäßig durch einen Augenfacharzt untersuchen lassen. Diese Kontrollen helfen, eine
Sehschwäche möglichst früh zu entdecken. Des Weiteren kann
der Augenarzt bei einer solchen Routineuntersuchung diverse
Augenkrankheiten wie den grauen oder den grünen Star erkennen und durch eine angepasste Behandlung einen Rückgang der
Sehfähigkeit verhindern.
Kontrolluntersuchungen sollten schon im Kindesalter durchgeführt
werden. Da die Fehlsichtigkeit in den meisten Fällen auf eine
Verformung des Augapfels zurückzuführen ist, entwickelt sich die
Sehschwäche häufig während des Wachstums.
Erstattungen unserer Sonderversicherung
Angepasstes Spezialgestell für Babys bis 4 Jahre
Es handelt sich hierbei um ein Gestell, dessen Bügel das Ohr fest umschließen und mit einem speziellen Sicherheitsscharnier
ausgestattet ist. Es verfügt außerdem über einen Nasenbügel aus Silikon, welcher der Nase des Babys angepasst ist.
Unsere Erstattung beträgt 50 €. Eine Erneuerung ist jedes Jahr möglich.
Brillengläser und Kontaktlinsen für Versicherte
bis 18 Jahre
Die maximale Erstattung beläuft sich auf 150 € pro Jahr und pro
Person.
Die Erstattung, der Betrag und die Periodik sind abhängig von der
Anzahl Gläser bzw. Kontaktlinsen zur Korrektur der Sehschwäche,
je nach Dioptrie und je nach Art der Kontaktlinsen.
Brillengläser und Kontaktlinsen für Versicherte
ab 19 Jahre
Erwachsene erhalten ab dem 1. Januar 2004 alle vier Jahre eine
Erstattung in Höhe von 60 € für Brillen oder Kontaktlinsen, unabhängig einer evtl. Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Um diese Erstattung zu erhalten, müssen Sie lediglich die Rechnung
des Optikers sowie die Verordnung des Augenfacharztes bei uns
einreichen.
Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
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Wenn das Atmen zur Qual wird
Ohne Sauerstoff können wir nicht leben.
Ein natürlicher Reflex sorgt dafür, dass sich unsere Lungen ständig
mit frischer Luft füllen.
Aus unterschiedlichen Gründen erfüllen die Atmungsorgane
vieler Menschen diese Aufgabe nicht vollständig.
Kurzatmigkeit und Atemnot sind die Folge.
Chronische, also andauernde Atemnot wird in den meisten Fällen durch Erkrankungen der Atemwege hervorgerufen.
Allerdings können auch Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems für Atemschwierigkeiten verantwortlich sein.
Unterschiedliche Ursachen
Bei obstruktiven (verengenden) Beschwerden wird die Atmung
erschwert durch Erkrankungen der Schleimhaut, der Flimmerhärchen in den Bronchien oder durch eine ständige
Verkrampfung der Bronchialmuskulatur. Dies bewirkt eine chronische Verengung der Bronchien und kann zu einer krankhaften
Überblähung des Lungengewebes (Lungenemphysem) führen. Die
obstruktiven Atemwegsbeschwerden sind in drei Gruppen eingeteilt:
Asthma Bronchiale: Ein Asthma-Anfall wird ausgelöst durch das
Anschwellen der Atemwege, vor allem der Bronchialschleimhaut.
Zusätzlich lagert sich zähflüssiger Schleim ab. Die Auslöser eines
Anfalls sind unterschiedlicher Natur (Allergien, Belastung,
Infekte,...).
Chronische Bronchitis: die häufigste Ursache einer chronischen
Bronchitis ist das Rauchen. Zu Beginn der Erkrankung liegt noch
keine Verengung der Atemwege vor. Entwickelt sie sich jedoch zu
einer chronisch obstruktiven Bronchitis, führen die Schwellung der
Bronchien und zähflüssiger Schleim zu Atemnot.
Chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD): dieser Begriff
umfasst die chronische Bronchitis mit Lungenemphysem, das
Lungenemphysem an sich sowie in manchen Fällen das Asthma
Bronchiale.
Zerstörung des Lungengewebes
Nicht alle Atemwegerkrankungen gehen mit einer Verengung der
Luftwege einher. Bei manchen Krankheitsbildern wird das
Lungengewebe zerstört oder das Bindegewebe im Lungenbereich
angegriffen. In diesen Fällen spricht man von restriktiven
Atemwegserkrankungen. Ein restriktives Krankheitsbild wird vor
allem durch die langzeitige Einwirkung von Staub, Dämpfen,
Rauch, Gasen, Medikamenten oder Strahlen ausgelöst.
Auch entzündliche Erkrankungen der Lunge oder der Blutgefäße,
Eiweißablagerungen, diverse Erkrankungen des Bindegewebes,
Krankheitserreger,... können für diese Art der Atemnot verantwortlich sein.
Tumore sowie Erkrankungen der Lungengefäße oder des
Rippenfells können das Atmen ebenfalls wesentlich erschweren.
Sauerstoff-Langzeittherapie
Die meisten Erkrankungen der Atemwege können mit DosierAerosols oder Pulver-Inhalatoren behandelt werden. Auch spezielle Atemgymnastik und Massagen erleichtern den Patienten
das Luftholen. Bei besonders schweren Fällen muss allerdings
eine Sauerstofftherapie angewandt werden. Hierbei unterscheidet man zwischen dem Einsatz von Sauerstoffkonzentratoren
(nehmen den Sauerstoff aus der Raumluft), von flüssigem
Sauerstoff oder von Sauerstoff in Druckgasflaschen.
Eine Sauerstoffatmung eignet sich allerdings nur für Patienten, die
an Atemnot und Sauerstoffmangel im Blut leiden. Menschen,
deren Sauerstoffgehalt im Blut trotz Atemnot ausreichend ist,
bringt diese Behandlung keine Erleichterung.
Das Einatmen von reinem Sauerstoff hat sich auch lindernd bei
Patienten mit Cluster-Kopfschmerz bewährt. Dieser tritt, wie die
Migräne, in Schüben auf. Im Gegensatz zur letzteren aber dauert
eine Attacke nur 15 Minuten bis 3 Stunden. Pro Tag können allerdings bis zu 8 Anfälle auftreten, die meist weitaus stärker sind als
der Migräneschmerz. Menschen, die unter dieser seltenen Art
des Kopfschmerzes leiden, können während eines Anfalls nicht
auf herkömmliche Schmerzmittel zurückgreifen, da die Aufnahme
der Wirkstoffe in den Körper nur sehr langsam erfolgt. Vielen hilft
nur das Inhalieren von Sauerstoff durch eine Atemmaske oder ein
in die Blutbahn gespritztes Mittel.
Neue Erstattung unserer Sonderversicherung
Die meisten Kosten für eine Sauerstoff-Langzeittherapie werden durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt.
Um Fehlfunktionen oder Pannen bei der Sauerstoffversorgung der Patienten zu vermeiden,
müssen die Flaschen regelmäßig kontrolliert werden. Die Lieferanten berechnen hierfür eine Wartungsgebühr,
die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.
Da der Sauerstoff für Menschen mit Atemnot überlebenswichtig ist, haben die meisten von ihnen aus Sicherheitsgründen
mehrere Gasflaschen zu Hause, so dass sich die Kosten zu Lasten des Patienten multiplizieren.
Seit dem 1. Januar 2004 erstattet unsere Krankenkasse diese Wartungsgebühr, bis zu einem Betrag von 20 € pro Monat.
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Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
Die Sonderversicherung
Unsere Sonderversicherung übernimmt Kosten, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen
Krankenversicherung gedeckt sind, so u.a. die Kosten für Rettungstransport und Krankentransport,
Vorsorgeimpfungen, Gesundheitsvorsorge (Früherkennung von Osteoporose, Ernährungsberatung),
Erstattung von Brillen und Linsen, juristische Beratung.
Neben diesen und anderen Diensten übernimmt die Sonderversicherung auch die Erstattung (bzw. zusätzliche Erstattung) von
verschiedenen Pflegeleistungen, wovon wir einige hier erläutern:
Dringende Pflege im Ausland
Bei plötzlich notwendiger Pflege im Ausland übernehmen wir die Kosten, die zu Ihren Lasten bleiben, zusätzlich zur gesetzlichen
Krankenversicherung bis zu 25.000 € (EU und Mittelmeerländer unbegrenzt).
Außerdem steht Ihnen weltweit eine Alarmzentrale zur Verfügung. In bestimmten Notfällen übernehmen wir den Rücktransport nach
Belgien und die dabei entstehenden Kosten.
Psychologie
Pro psychologische Behandlung durch einen anerkannten selbständigen Therapeuten erstatten wir 12,50 €.
Logopädie und Ergotherapie
Pro Behandlung durch einen Logopäden oder durch einen Ergotherapeuten haben Sie Anrecht auf eine Erstattung von 7,50 €.
Fußpflege
Bei Behandlung durch einen Fußpfleger oder Orthopädisten erhalten Sie eine Erstattung von 4 €.
Pro Jahr werden bis zu 6 Fußpflegebehandlungen pro Person erstattet. Diese Rückzahlung kann in
jedem Alter in Anspruch genommen werden.
Alternative Therapien
Pro Behandlung durch einen diplomierten Osteopathen (D.O.) oder Chiropraktiker (D.C.) erstatten
wir 12,50 €; max. sechs Behandlungen jährlich pro Person.
Hilfe für Schwerpflegebedürftige
Pflegebedürftigen der Pflegestufen A, B und C erstatten wir bis zu 1500 € pro Jahr für bestimmte Nebenkosten der häuslichen
Pflege: Inkontinenzmaterial, Pflegematerial, Arzneimittel sowie Leihgebühren für technische Hilfsmittel.
Vorsorgende Zahnpflege
Kindern und Jugendlichen von 4 bis 18 Jahren erstatten wir den Eigenanteil für zwei zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Bei Jugendlichen von 18 bis 24 Jahren übernehmen wir die Kosten für
eine vorsorgende oder heilende Behandlung pro Jahr, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Außerdem erhalten Sie eine Pauschale in Höhe von 75 € für die Pflege,
die nach einem bestimmten Behandlungsplan durchgeführt wird.
Kieferorthopädische Behandlungen
Zusätzlich zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung erstatten wir 375 €, 625 € oder
870 €, je nach Schwere und Notwendigkeit der Behandlung.
Beiträge ab dem 01.01.2004
Pro Monat
Pro Trimester
Hauptversicherte
ohne Person zu Lasten
6,85 €
20,55 €
Hauptversicherte
mit Personen zu Lasten
7,75 €
23,25 €
KONTAKTSTELLEN
Büllingen: Hauptstraße 2 – Tel. 080 64 05 45
Eupen: Vervierser Straße 6A – Tel. 087 59 86 60
Hergenrath: Aachener Straße 1 – Tel. 087 65 99 64
Kelmis: Kapellstraße 30 – Tel. 087 65 92 94
Raeren: Hauptstraße 48 – Tel. 087 85 34 64
Sankt Vith: Major-Long-Straße 26 – Tel. 080 22 83 15
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unseren Kontaktstellen oder im Internet unter www.freie.be>Versicherungsschutz>Sonderversicherung. E-Mail: [email protected].
Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
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UNTER DER LUPE
Die Freiversicherung für Selbständige
Die Freiversicherung der Freien Krankenkasse beinhaltet:
•
•
•
•
die
die
die
die
Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt
Die Freie Krankenkasse zahlt dem berufstätigen Hauptversicherten bei Krankenhausaufenthalt ein Tagegeld von 50 €.
Dieses Tagegeld wird für alle Aufenthaltstage gezahlt, bis zu 90
Tage. Es handelt sich um eine pauschale finanzielle Unterstützung, die Ihnen völlig unabhängig von den Krankenhauskosten ausbezahlt wird.
Erstattung der Gesundheitspflege
Als Selbständiger zahlen Sie Ihre Pflichtbeiträge für die
gesetzliche Kranken- und Invalidenversicherung nicht direkt an
die Freie Krankenkasse, sondern zusammen mit den Beiträgen für
die Alterspension und die Familienzulagen an Ihre Sozialversicherungskasse. Durch Zahlung dieser Pflichtbeiträge sind Sie
gegen die so genannten “Großen Risiken” in der Gesundheitspflege versichert: Krankenhausaufenthalt, größere chirurgische Eingriffe, Röntgenaufnahmen.
Um auch für die “Kleinen Risiken” versichert zu sein, müssen Sie
einen Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse entrichten: den
Freiversicherungsbeitrag. Zu den “Kleinen Risiken” gehören u.a.:
Arztkonsultationen und Hausbesuche, Leistungen der Krankenpflege und der Heilgymnastik, Arzneimittel, Zahnbehandlungen,
usw. Diese Leistungen werden den Selbständigen dann nach dem
gesetzlichen Erstattungstarif, der für Arbeitnehmer angewandt
wird, rückvergütet.
Für die Höhe der Rückerstattungen gibt es keine Begrenzung und
Ihr Versicherungsschutz bleibt auf Lebenszeit garantiert.
Sonderversicherung auch für Selbstständige
Wenn Sie Mitglied unserer Freiversicherung sind, haben Sie
automatisch Anrecht auf alle Dienste unserer Sonderversicherung. Der Beitrag der Sonderversicherung, den bspw.
Arbeitnehmer zahlen müssen, ist in der Freiversicherung für
Selbständige einbegriffen.
Die Sonderversicherung der Freien Krankenkasse ermöglicht u.a.
die Erstattung folgender Leistungen:
• Rettungs- und Krankentransporte
• verschiedene Leistungen für Gesundheitspflege (Logopädie,
Selbständige müssen sich der Freiversicherung
normalerweise vor dem Alter von 50 Jahren anschließen.
Diese Altersbegrenzung gilt aber bspw. nicht, wenn Sie
vor Ihrer Einschreibung bereits Mitglied einer ähnlichen
Versicherung bei einer anderen Krankenkasse waren.
Zahlung eines Tagegeldes bei Krankenhausaufenthalt
Versicherung gegen die “Kleinen Risiken”
Nutzung aller Leistungen der Sonderversicherung
Versicherung für Dringende Pflege im Ausland
Psychologie, Orthodontie, Brillen und Kontaktlinsen,
Osteopathie, Vorsorgeimpfungen, …)
• Erstattung für Schwerpflegebedürftige
Außerdem können Sie eine Reihe von Diensten beanspruchen,
wie bspw. den Verleih von Krankenmaterial, juristische Beratung,
Koordination der Heimpflege, Ernährungsberatung, usw.
Dies sind jedoch nur einige Vorteile unserer Sonderversicherung.
Ausführlichere Informationen können Sie in unseren Kontaktstellen erhalten; hier können Sie auch eine Broschüre, die alle
Leistungen aufführt, beantragen.
Dringende Pflege im Ausland
Hilfe und Rücktransport
Unsere Alarmzentrale EuroCross steht freiversicherten Selbständigen unter Tel. 02 272 09 00 zur Verfügung. EuroCross ist
Mitglied eines internationalen Netzes für medizinische
Unterstützung und kann Ihnen daher in der ganzen Welt mit Rat
und Tat zur Seite stehen. EuroCross übernimmt in bestimmten
Notfällen auch den Rücktransport nach Belgien.
Erstattung der Pflegekosten
Bei plötzlich notwendiger Pflege im Ausland übernehmen wir die
Kosten, die zu Ihren Lasten bleiben, zusätzlich zur gesetzlichen
Krankenversicherung bis zu 25.000 € (EU und Mittelmeerländer
unbegrenzt).
Beiträge der Freiversicherung
(gesamtes Leistungspaket)
Beiträge 2004
(unverändert seit 01.01.2003)
Berufstätige
Alleinstehende
Zwei Personen
3 Personen und mehr
Rentner
Alleinstehende
2 Personen und mehr
pro Monat
pro Trimester
32,00 €
54,00 €
62,00 €
96,00 €
162,00 €
186,00 €
32,00 €
45,00 €
96,00 €
135,00 €
D
er Großteil Ihres Beitrages (der Teil des Beitrages, der für die
Erstattung der Gesundheitspflege beansprucht wird) ist
steuerlich absetzbar. Die entsprechende Bescheinigung für die
Steuererklärung senden wir Ihnen automatisch nach Jahresabschluss.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
KIOSK
■ BÜCHER
■ BROSCHÜREN
Lexikon der rätselhaften Körpervorgänge
Warum wir rot werden, wissen
wir ja meist. Aber was genau
geht da vor sich? Unser Körper
gibt uns täglich viele solcher
kleinen und großen Rätsel auf:
Morgens haben wir “Sand in
den Augen”, vormittags knurrt
uns vor Hunger der Magen,
nach dem Mittagessen leiden
wir unter bleierner Müdigkeit,
nachmittags macht uns ein
Kaffee plötzlich wieder putzmunter, abends im Konzert
müssen wir zwanghaft an der
leisesten Stelle husten, beim
Einschlafen bemerken wir ein
unkontrolliertes Muskelzucken
und kaum schlafen wir endlich,
beschwert sich der Partner
über unser Schnarchen. Das
Lexikon rätselhafter Körpervorgänge erklärt in verständlicher
und
lockerer
Weise, aber mit medizinischer
Kompetenz, was hinter den
ganzen Rätseln steckt; vom
peinlichen Furz bis zum angenehmen Geschmackserlebnis
und vom bedrohlichen Ohnmachtsanfall bis zum aufregenden Verliebtheitsgefühl.
Jürgen Brater
Vlg. Piper
ISBN: 3492239404
So schützen Sie Ihre Gesundheit
Bewegungsmangel, Umweltgifte in der Nahrung, schadstoffbelastete Luft, aber auch
Nikotin und Stress führen dazu,
dass unser Körper mit zu vielen
instabilen Sauerstoffmolekülen
konfrontiert wird. Diese so
genannten Freien Radikalen
greifen massiv in den Zellstoffwechsel ein und schädigen
Gewebe und Organe. Sie sind
mitverantwortlich
für
die
häufigsten Todesursachen in
den Industrienationen. Dabei
können sie durch Antioxidantien bzw. Radikalfänger
äußerst wirksam bekämpft
werden. Der bekannte Sportmediziner Dr. Hans-Wilhelm
Müller-Wohlfahrt, hat seine
über 30jährige Erfahrung in
ein bemerkenswertes Schutzprogramm gesteckt:
- Defizite ausgleichen: Mit der
Checkliste ermitteln Sie Ihren
persönlichen Mehrbedarf an
Radikalfängern! Genaue Dosierungshinweise für Nahrungsergänzungsmittel sorgen für
effektiven Schutz.
- Risiken senken: Westliche
Zivilisationskrankheiten sind zu
80 Prozent vermeidbar - durch
richtige
Bewegung
und
ausgewogene Ernährung.
- Übernehmen Sie Verantwortung: Stoppen Sie den
vorzeitigen Alterungsprozess!
Bleiben Sie gesund!
Hans W. Müller-Wohlfahrt
Vlg. Zabert Sandmann
ISBN: 3898830551
Depression und Selbstmordgedanken
Die Depression ist eine
gravierende und häufig
diagnostizierte Krankheit.
Jeder dritte Mensch, unabhängig seines Alters, durchgeht im Leben mindestens
eine depressive Phase. Nicht
selten führt diese zum
Selbstmord. Moralische Ausweglosigkeit, hoffnungslose
Verzweiflung, ja oft sogar
Ekel am Leben sind keine
Schande; sie sollten nicht
verschwiegen werden. Sicher
spielt hierbei das Gehör und
die Aufmerksamkeit des
Arztes, Psychiaters oder
Hausarztes eine wichtige
Rolle, damit die Probleme
überwunden werden können.
Auch nahe stehende Menschen spielen eine wesentliche Rolle; doch, was ist
wichtig, wie sind die
Probleme anzugehen, wie
geht es weiter? In dieser
Broschüre
finden
Sie
Informationen, damit Selbstmordsignale von depressiven
Menschen besser und rascher
erkannt werden und sie eine
angepasste Behandlung gegen Depressionen erhalten.
Rücken ... freundlich
Irgendwann werden die
meisten von uns wohl mal an
Rücken-,
Nackenoder
Schulterschmerzen leiden.
Eine
korrekte
Haltung,
ausreichend Bewegung sowie eine gesunde Ernährung
können das Auftreten oder
Vermindern von Rückenschmerzen stark beeinflussen.
Die Kunst ist es, ein
Gleichgewicht zu finden
zwischen der “Belastung”
und der “Belastbarkeit”.
Wenn
die
Schmerzen
plötzlich sehr stark sind oder
ununterbrochen anhalten,
dann sollten Sie den Arzt
aufsuchen.
Diese Broschüre beinhaltet
zahlreiche praktische Tipps,
damit Sie sich täglich
rückenfreundlich verhalten.
Diese Broschüren gehören zu unseren "Informationen für Ihre
Gesundheit" und sind kostenlos in unseren Geschäftsstellen
erhältlich.
Redaktion: Sabine Mertes, Doris Curnel
Lay-out: Francis Pauwels
Illustrationen: Image Bank
Photogravüre und Druck: PrePress XTensions - Roels Printing n.v.
Verantwortlicher Herausgeber:
Hubert Heck, Hauptstraße 2 • 4760 Büllingen • 080 64 05 15
Mitglied der Herausgeber der periodischen Presse
Die Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung dieser Ausgabe, selbst auszugsweise, gestattet das
Urheberrecht nur, wenn sie mit dem Herausgeber vereinbart wurde.
RÜCKENSCHULE: Jetzt anmelden!
Tipps zum Vorbeugen und zum Umgang mit Rückenbeschwerden
können Sie in einer “Rückenschule” lernen.
Zunächst ist es wichtig, sich mit einigen anatomischen Gegebenheiten auseinander zu setzen. Dies alles wird anhand einer
Diamontage erklärt, die eine Woche vor der Gymnastik stattfindet.
Anschließend findet dann 10 Mal eine Stunde “Rückenschule”
statt. Ab Anfang März 2004 wird unsere Krankenkasse
voraussichtlich wieder je eine Rückenschule durchführen in
Bütgenbach, in Eupen und in St.Vith.
Die Termine und die genauen Veranstaltungsorte werden den
Teilnehmern zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Sind Sie
interessiert? Sie können sich jetzt schon in unseren Kontaktstellen
anmelden.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Personen, die uns schon ihr
Interesse an einer Rückenschule mitteilten, sind bereits vorgemerkt
und brauchen sich nicht erneut zu melden.
Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
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Die Krankenhausversicherung der Freien Krankenkasse
HOSPITALIA und HOSPITALIA+
Die wichtigsten Erstattungen auf einen Blick
HOSPITALIA
ART DER ERSTATTUNG
Jährliche Höchstgrenze
HOSPITALIA+
• ohne Freibetrag
• bis zu 12.500 €
• ohne Freibetrag
• ohne jährliche Höchstgrenze
• den Eigenanteil und die gesetzliche Pauschale
• den Eigenanteil und die
gesetzliche Pauschale
Einzelzimmer
• bis zu 75 € pro Tag
• ALLE Zimmerzuschläge
Honorarzuschläge
• bis zu 100 % der gesetzlich
vorgesehenen Erstattung
• bis zu 300 % der gesetzlich
vorgesehenen Erstattung
Zimmerzuschläge
Mehrbett- und Zweibettzimmer
Prothesen und Implantate mit Beteiligung • bis 2.500 €, jedoch begrenzt auf
• vollständige Erstattung des berechder Pflichtversicherung
100 % der gesetzlich vorgesehenen
neten Preises
Erstattung
Prothesen und Implantate ohne
Beteiligung der Pflichtversicherung
• keine Erstattung
• vollständige Erstattung des berechneten Preises
Endoskopie- und Viszerosynthesematerial • vollständige Erstattung des berech- • vollständige Erstattung des berechneten Preises
neten Preises
Andere Lieferungen
• bis zu 100 % der gesetzlich vorgesehenen Erstattung
• bis zu 300 % der gesetzlich vorgesehenen Erstattung und Erstattung des
berechneten Preises falls keine gesetzliche Erstattung vorgesehen ist
Pflege vorher/nachher
vor dem Krankenhausaufenthalt
• Eigenanteile an den Notdiensten am • die Eigenanteile innerhalb von 30
Tag der Krankenhauseinlieferung
Tagen vor dem Aufenthalt, in den
meisten Fällen
nach dem Krankenhausaufenthalt
• die Eigenanteile innerhalb von 30
Tagen nach dem Aufenthalt, in den
meisten Fällen (inklusive der
Notdienste)
• die Eigenanteile innerhalb von 90
Tagen nach dem Aufenthalt, in den
meisten Fällen
• Zusätzliche Garantie für Kosten bis
zu 5.000 € bei schwerer Krankheit
Andere Erstattungen
Hospitalia und Hospitalia+
Monatsbeiträge in Euro ab dem 01.01.2004
Normale Beiträge
Erhöhte Beiträge
Alter zum Zeitpunkt der Eintragung
Alter
bis 18 Jahre
18 bis 24 Jahre
25 bis 49 Jahre
50 bis 59 Jahre
60 Jahre u. mehr
46–49 Jahre
+5%
H+
H
H
H+
2,79
3,55
-
3,05
4,04
7,71
11,13
10,33
17,55
50-54 Jahre
+ 10 %
H+
H
55-59 Jahre
+ 50 %
H
H+
60 Jahre
+ 70 %
H
H+
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
8,10
11,69
-
-
-
-
-
-
14,19
10,85
14,91
11,36
15,61
15,50
21,29
-
-
24,30
18,43
25,51
19,31
26,73
26,32
36,45
29,83
41,31
NEU
Ein neues Angebot für unsere Mitglieder
HOSPITALIA Kontinuität
Seit dem 1. Januar 2004 bieten wir unseren Mitgliedern
neben HOSPITALIA und HOSPITALIA+ (plus) eine weitere
Variante unserer Krankenhausversicherung an: HOSPITALIA
Kontinuität.
HOSPITALIA Kontinuität ermöglicht Berufstätigen, die durch
ihren Arbeitgeber Mitglied einer Gruppenversicherung für
Krankenhauskosten sind, ihre Rechte in unserer Krankenkasse
HOSPITALIA oder HOSPITALIA+ zu wahren.
Eine Aufnahme ist auch dann möglich, wenn noch keine
Mitgliedschaft bei Hospitalia oder Hospitalia+ besteht.
Falls Sie Mitglied einer Gruppenversicherung Ihres
Arbeitgebers sind und das Alter von 55 Jahren noch nicht
erreicht haben, können Sie Ihre Mitgliedschaft in HOSPITALIA
oder HOSPITALIA+ stunden, indem Sie Mitglied von
HOSPITALIA “Kontinuität” werden. Während dieser Periode
ist ein geringerer Beitrag zu zahlen.
HOSPITALIA “Kontinuität” übernimmt -nach Intervention der
Versicherung des Arbeitgebers- die eventuell verbleibenden
Kosten bis zu 50 € pro Tag.
Durch die neue Versicherung behalten Sie die Möglichkeit,
später wieder ohne Wartezeit und ohne medizinischen Fragebogen in HOSPITALIA oder HOSPITALIA+ aufgenommen zu
werden. Bis zum Alter von 65 Jahren steht Ihnen diese
Möglichkeit jederzeit offen. Wenn Sie -aus gleich welchem
Grund- Ihre frühere Versicherung zu diesem Zeitpunkt nicht
wieder aktivieren möchten, wird die Übergangsversicherung
Hospitalia “Kontinuität” automatisch beendet.
HOSPITALIA „Kontinuität"
Monatsbeiträge ab dem 01.01.2004
Alter
Beiträge
Alter
Beiträge
0 - 17 Jahre
2,27 €
35 - 39 Jahre
4,80 €
18 - 24 Jahre
2,79 €
40 - 45 Jahre
5,30 €
25 - 29 Jahre
3,51 €
46 - 49 Jahre
5,94 €
30 - 34 Jahre
4,18 €
50 - 54 Jahre
6,64 €
Hospitalia bietet Ihnen finanziellen Schutz - ein Leben lang.
Wir bieten Ihnen den dazugehörigen Service - schnell und flexibel.
Falls HOSPITALIA “Kontinuität” Sie interessiert, dann zögern Sie nicht,
für ausführlichere Informationen unsere Kontaktstellen aufzusuchen.
KONTAKTSTELLEN
Büllingen: Hauptstraße 2 – Tel. 080 64 05 45
Eupen: Vervierser Straße 6A – Tel. 087 59 86 60
Hergenrath: Aachener Straße 1 – Tel. 087 65 99 64
Kelmis: Kapellstraße 30 – Tel. 087 65 92 94
Raeren: Hauptstraße 48 – Tel. 087 85 34 64
St.Vith: Major-Long-Straße 26 – Tel. 080 22 83 15
Freie
Krankenkasse
E-Mail: [email protected]
FREIE KRANKENKASSE AKTUELL
Wahl der Generalversammlung
“Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element
unserer Sozialversicherung”
Im ersten Halbjahr 2004 werden die Mitglieder aller Krankenkassen des Landes sowie ihre Personen zu Lasten,
die groß- bzw. volljährig sind, dazu aufgerufen, die Vertreter für die Generalversammlung
ihrer Krankenkasse zu wählen.
Diese Wahlen finden alle 6 Jahre statt, so auch in der Freien Krankenkasse.
Der Gesetzgeber verspricht sich durch die Organisation von Wahlen Transparenz in der Funktion und
Verwaltung der Krankenkassen (Gesetz vom 6. August 1990).
Ziel der Wahlen ist es, eine Mitgliedervertretung zu schaffen, die im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften und der Satzung der Krankenkasse die Rechte der Mitglieder wahrnimmt.
Krankenkassenwahlen … wozu ?
Bedingungen zur Wählbarkeit
Wahlen bedeuten, dass Sie die Gelegenheit haben, für eine
Kandidatin oder einen Kandidaten Ihrer Wahl zu stimmen.
Die Gewählten nehmen die Rechte der Mitglieder in der
Generalversammlung der Krankenkasse wahr.
(Artikel 13 der Satzungen und Artikel 8 des K.E. vom 7. März
1991)
Zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Kandidatur müssen Sie
folgende Bedingungen erfüllen:
Aufruf zur Kandidatur für die Wahl der Vertreter
in der Generalversammlung
Im Prinzip kann jedes beitragszahlende Mitglied (ebenso
Personen zu Lasten) sich als Wahlkandidat bewerben.
Nach Erhalt der Kandidaturen werden dann alle Mitglieder
eine Liste erhalten, mit den Namen aller wählbaren
Kandidatinnen und Kandidaten in ihrem jeweiligen Geschäftsbezirk.
Welche Funktion hat die Generalversammlung
einer Krankenkasse?
Die Generalversammlung der Freien Krankenkasse tritt im
Normalfall ein Mal pro Jahr zusammen, um die Jahresbilanz
zu genehmigen und ein weiteres Mal, um die Satzungen
(Grundregeln der Krankenkasse, worin u.a. die Leistungen der
Sonderversicherung festgelegt sind) anzunehmen oder zu
ändern.
Bei ihrer ersten Einberufung hat die Generalversammlung
auch die Aufgabe, den Verwaltungsrat neu zu wählen.
Das Mandat eines Generalversammlungsmitgliedes wird nicht
entlohnt; es werden aber die Unkosten in Zusammenhang mit
der Versammlung erstattet.
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Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
• Mitglied der Krankenkasse sein, als Hauptversicherter oder
Person zu Lasten;
• voll- bzw. großjährig sein;
• als Mitglied oder Person zu Lasten seit mindestens 1 Jahr die
erforderlichen Beitragszahlungen für die gesetzliche
Krankenversicherung und für die Sonder- oder Freiversicherung der Krankenkasse geleistet haben;
• von guter Führung sein und über die bürgerlichen Rechte
verfügen;
• nicht Personalmitglied oder ehemaliges Personalmitglied
sein.
Mitglieder, die gerichtlich gegen die Krankenkasse
vorgegangen sind sowie Mitglieder, über die eine
rechtskräftige kriminelle Strafe oder Gefängnisstrafe von mehr
als 3 Monaten verhängt wurde, können nicht kandidieren.
Einreichung der Kandidatur
Die Mitglieder oder die Personen zu Lasten, die ihre
Kandidatur einreichen, verfügen über eine Frist bis zum 15.
Februar 2004 (Artikel 9 des K.E. vom 7. März 1991).
Wenn Sie die Bedingungen zur Wahl erfüllen, können Sie Ihre
Kandidatur per Einschreiben an den Vorsitzenden der
Krankenkasse schicken (siehe Vordruck).
Vergessen Sie nicht, eine Vignette auf Ihre Kandidatur zu
der Freien Krankenkasse
kleben und Ihren Namen und Vornamen in Druckbuchstaben
zu vermerken.
Der Brief muss vom Kandidaten selbst datiert und unterschrieben sein und per Einschreiben eingereicht werden.
EINSENDESCHLUSS DER KANDIDATUR
IST DER 15. FEBRUAR 2004
(POSTSTEMPEL GILT).
Wahlbezirke
Eine Person kann nur für den Wahlbezirk kandidieren, für den
sie auch das Wahlrecht besitzt (Artikel 14 der Satzung der
Krankenkasse). Durch Beschluss der Generalversammlung der
Freien Krankenkasse vom 13. September 1991 wurde der
Tätigkeitsbereich der Freien Krankenkasse in drei Geschäftsbezirke eingeteilt.
Diese drei Geschäftsbezirke bilden auch die Wahlbezirke:
Wahlbezirk Eupen-Kelmis:
Wahlbezirk Sankt Vith:
Wahlbezirk Büllingen
u. Innerbelgien:
17 Mandate
18 Mandate
24 Mandate
Die Eigenschaft als Mitglied der Generalversammlung ist für
eine verlängerbare Periode von 6 Jahren gültig (Artikel 14 des
Gesetzes vom 6. August 1990) über die Krankenkassen und
Landesbünde der Krankenkassen.
Zusätzliche Informationen können Sie bei der Freien
Krankenkasse erhalten unter der Telefonnummer:
080 640 503.
An den Vorsitzenden der Freien Krankenkasse, Hauptstraße 2 - 4760 Büllingen
KANDIDATUR
(die Einsendung muss per Einschreibebrief erfolgen)
NAME : ...................................................................................................................................(Vignette aufkleben)
(in Druckbuchstaben)
VORNAME : .........................................................................................................................................................
ADRESSE : .............................................................................................................................................................
Hiermit reiche ich meine Kandidatur ein für die bevorstehenden Wahlen zur Generalversammlung der
Freien Krankenkasse.
Ich erkläre, dass ich guter Führung bin und über meine bürgerlichen Rechte verfüge.
Auch bin ich bereit, wenn erforderlich, ein Leumundszeugnis zu besorgen.
✂
GEBURTSDATUM : .................................................................................................................................................
Ich erkläre hiermit auf Ehrenwort, dass ich sämtliche Wählbarkeitsbedingungen erfülle, so wie sie in der Satzung der
Krankenkasse festgelegt sind (siehe Text “Bedingungen zur Wählbarkeit”).
Datum : ………………………………
Unterschrift :
Profil - Nr. 49 Januar-Februar-März 2004
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Gut, dass es Menschen gibt,
die im Notfall für
Sie da sind.
Bei einem Rettungstransport,
sei es durch den 100-Dienst, den Reanimationswagen oder den Rettungshubschrauber,
erstatten wir Ihnen alle Kosten, für die niemand aufkommt.
Freie
Krankenkasse
Ein Dienst unserer Sonderversicherung
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