Hepatitis A - Landratsamt Freising

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Das Landratsamt-Gesundheitsamt-Freising informiert
Hepatitis A
Stand: Februar 2015
Die Hepatitis A ist eine Virusinfektion, die eine Leberentzündung (Hepatitis) hervorruft. Sie ist
auch unter dem Namen „infektiöse Gelbsucht“ bekannt. Das Hepatitis A-Virus gehört zu
einer Gruppe von bislang 6 bekannten Erregern, die eine Virushepatitis auslösen können
(Hepatitis A-F).
Vorkommen
Die Hepatitis A ist weltweit verbreitet. Pro Jahr werden weltweit etwa 10 Millionen
Erkrankungen beobachtet. In Mitteleuropa ist die Häufigkeit in den letzten Jahrzehnten
allerdings stark zurückgegangen, derzeit gibt es jährlich ca. 1.500 Neuerkrankungen in
Deutschland.
Im Mittelmeerraum, in Osteuropa, Asien und Südamerika ist die Hepatitis A deutlich häufiger
als in Mitteleuropa, sodass viele Erkrankungen auf Reisen in diese Gebiete erworben
werden.
Übertragung, Ansteckungsgefahr
Das Hepatitis A Virus wird vorwiegend durch Schmutz- und Schmierinfektion über die Hände
von Mensch zu Mensch übertragen. Eine parenterale Übertragung (z.B. durch Blut) ist bisher
nicht nachgewiesen worden. Weitere Infektionsquellen können z.B. der Verzehr von
verunreinigten Lebensmitteln bzw. Trinkwasser und Meeresfrüchten (Austern, Muscheln) aus
Gewässern mit hohem Abwassergehalt sein. Auch die Übertragung durch direkten Kontakt
mit infektiösem Stuhl ist möglich.
Bereits 1 - 2 Wochen vor Auftreten der Krankheitssymptome scheidet der Infizierte den
Erreger über den Stuhl aus. Somit sind Erkrankte 1 - 2 Wochen vor und bis zu einer Woche
nach Auftreten des Gelbwerdens ansteckend.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit (Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt ca. 2 –
6 Wochen.
Symptome
Die Krankheitssymptome gleichen zuerst denen einer normalen Grippe, z.B.
Abgeschlagenheit, Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit und Müdigkeit.
Hinzu kommen Oberbauchbeschwerden, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und später
Gelbfärbung der Augen und der Haut. Die Erkrankung dauert etwa 6 - 8 Wochen, manchmal
auch einige Monate. Chronische Verläufe sind bei der Hepatitis A nicht bekannt.
Die Infektion kann asymptomatisch (und damit unbemerkt) verlaufen. Dies ist gerade bei
Kindern sehr häufig. Im höheren Lebensalter gibt es auch sehr schwere Verläufe.
Eine durchgemachte Infektion hinterlässt in der Regel eine langjährige oder lebenslange
Immunität (Kontrolle durch Nachweis von Hepatitis A-Antikörpern im Blut).
Diagnose
Die Diagnose einer akuten Hepatitis wird anhand des klinischen Bildes und der
biochemischen Laborparameter (Leberwerte) gestellt. Der Beweis einer frischen Hepatitis AInfektion erfolgt durch den Nachweis von Antikörpern (Anti-HAV-IgM) im Blut.
Therapie
Die Therapie erfolgt symptomatisch: Bettruhe, Behandlung der Allgemeinsymptome,
kohlenhydratreiche und fettarme Ernährung, absolutes Alkoholverbot.
Komplikationen
Schweregrad und Komplikationsrate der Hepatitis A-Infektion steigen mit zunehmendem
Lebensalter. Hier gibt es schwere Formen, die verzögert oder in Schüben verlaufen,
Todesfälle sind bei schwersten Verläufen möglich.
Prophylaxe
1. Impfung
Gegen die Hepatitis A gibt es einen hochwirksamen und gutverträglichen Impfstoff. Die
Grundimmunisierung besteht aus 2 Impfungen im Abstand von 6 – 9 Monaten, bereits ca. 14
Tage nach der ersten Impfung ist ein Schutz vorhanden. Nach zwei Impfungen beträgt die
Schutzdauer 10 Jahre. Daneben wird ein Kombinationsimpfstoff angeboten, der gegen die
Hepatitis A und B schützt.
2. Passive Immunisierung mit Immunglobulinen
Durch die Möglichkeit der Impfung ist dieses Vorgehen nur noch selten erforderlich (z.B. bei
exponierten Personen mit Vorerkrankungen und ohne Impfschutz). Bei Gabe von
Immunglobulinen in den ersten 10 Tagen nach möglicher Ansteckung kann oft noch eine
Erkrankung verhindert oder zumindest abgeschwächt werden. Die Schutzdauer beträgt
maximal sechs Monate. Die gleichzeitige Gabe mit der ersten aktiven Impfung ist möglich.
Hier sollten sich Betroffene mit ihrem behandelnden Arzt beraten.
3. Verhaltensregeln bei Aufenthalt in Hepatitis A-Endemiegebieten
• nur abgekochtes Trinkwasser verwenden (auch zum Zähneputzen!)
• Meiden von Eiswürfeln (in Drinks), Speiseeis, offenen Getränken, nicht pasteurisierter Milch
• Gemüse schälen oder mit abgekochtem Wasser gründlich waschen
• Rohes Obst selbst schälen
• Fleisch, Fisch und Schalentiere nicht in rohem Zustand verzehren
Grundsatz: Kochen, braten, schälen oder vermeiden!
Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen
1. Nach dem Toilettengang bzw. nach Kontakt mit vermutlich erregerhaltigen Gegenständen
(z.B. Windeln) und vor Kontakt mit Nahrungsmitteln ist auf eine sorgfältige Reinigung der
Hände und Nägel mit warmem Wasser, Seife und Bürste zu achten. Die Hände sollten
möglichst vor dem Waschen mit einem Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden.
2. Die Toilette, insbesondere Sitz, Deckel und Spülknopf, sollte nach jeder Benutzung mit
einem Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden. Die Desinfektionsmittel müssen
virusinaktivierend sein und sind in der Apotheke erhältlich.
3. Die gebrauchte Leib- und Bettwäsche, sowie benutzte Handtücher sind gesondert zu
sammeln und bei einer Temperatur von 90° C zu waschen. Wäsche, die nicht in dieser
Weise gewaschen werden kann, ist vor dem Waschen durch Einlegen in eine
Desinfektionsmittellösung zu desinfizieren.
4. Falls ein Badezimmer zur alleinigen Benutzung nicht zur Verfügung steht, verwenden Sie
zur Körperreinigung nach Möglichkeit die Dusche, denn nach einem Wannenbad müssen Sie
die Badewanne desinfizieren.
5. Im Krankenhaus ist die Unterbringung im Einzelzimmer und die Benutzung einer eigenen
Toilette notwendig. Eine Isolierung ist bis zu 2 Wochen nach Auftreten der ersten klinischen
Symptome bzw. 1 Woche nach Auftreten des Ikterus erforderlich.
Wiederzulassung in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen
Kinder und Erwachsene können, wenn sie klinisch gesund sind, 2 Wochen nach Auftreten
der ersten Symptome die Schule wieder besuchen. Kinder und Jugendliche sollten bei
engem Kontakt zu einem Erkrankten (z.B. Haushalt, Kindertagesstätte, evt. Schule) eine
postexpositionelle aktive Schutzimpfung (oder Immunglobulinprophylaxe) erhalten.
Enge Kontaktpersonen (z.B. in der Wohngemeinschaft) ohne Impfschutz oder früher
durchgemachte Erkrankung sind für 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu einem
Infektiösen vom Besuch von Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
auszuschließen, sofern nicht die strikte Einhaltung von hygienischen Maßnahmen zur
Verhütung einer Übertragung gewährleistet
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt
Landratsamt – Gesundheitsamt – Freising
Johannisstraße 8
85354 Freising
Tel.: 08161-5374300
Fax: 08161-5374399
E-Mail: [email protected]
Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen: Sollte in der Einrichtung gewährleistet
sein, dass alle Kontaktpersonen eine separate Toilette benützen können und zuverlässig
nach dem Stuhlgang die Hände desinfiziert werden, kann von Seiten des Gesundheitsamtes
auch nach frisch durchgeführter akti-ver Impfung von einem Ausschluss aus der
Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer der Inkubationszeit abgesehen werden. Nach aktiver
Impfung ist nach etwa 14 Tagen mit einem Impfschutz zu rechnen. Nicht geimpfte Kinder
müssten mindestens 4 Wochen dem Schulunterricht fern bleiben. Abschließend weisen
wir noch einmal darauf hin, dass Sie bei Auftreten von Krank-heitssymptomen auf alle Fälle
den behandelnden Arzt aufsuchen sollten.
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