Arbeitsaufträge

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PBU-0202-Inhalt
07.03.2002
18:03 Uhr
Seite 16
Stammzellenforschung
M 1.4
Nr. 2 2002
Test: Wir überprüfen unser Vorwissen
Folgende Begriffe sind den Erklärungen zuzuordnen: (1) adulte Stammzellen (2) Blastozyste (3) Embryo (4) embryonale Stammzellen
(5) Eugenik (6) fötale Stammzellen (7) Fötus (8) Gentherapie (9) In-vitro-Fertilisation (10) Klonen (11) Pluripotenz (12) Präimplantationsdiagnostik (13) Pränataldiagnostik (14) primordiale Keimzellen (15) therapeutisches Klonen (16) Totipotenz
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Bezeichnung für einen wenige Tage alten Embryo:
Am fünften bis sechsten Tag wird nach etlichen Teilungen aus der befruchteten Eizelle ein kugelförmiges Gebilde aus 150 bis 200 Zellen. Genau bis zu diesem Stadium ist
der Embryo als Lieferant von Stammzellen für die medizinische Forschung interessant, am siebten oder achten Tag erst
wandert er in die Gebärmutter und nistet sich dort ein (Nidation).
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Bezeichnung für eine befruchtete Eizelle in der Gebärmutter bis zur 12. Woche.
Bezeichnung der befruchteten Eizelle ab der 13. Woche.
Sie entstehen, wenn Eizelle und Samenzelle verschmolzen sind und sich der Embryo zu teilen beginnt. Bis zum
4/8-Zellen-Stadium sind diese Zellen totipotent (sie können
sich also zu jedem der rund 200 Zelltypen des Körpers entwickeln), danach sind sie nur noch pluripotent (sie können sich
nicht mehr zu jedem Zelltyp entwickeln). Will man pluripotente Zellen gewinnen, muss man Blastozysten außerhalb des
Mutterleibes künstlich „herstellen“ und beim Erreichen des
200-Zellen-Stadiums nach fünf bis sechs Tagen „töten“ bzw.
„verwerfen“, weil das Zellgewebe zu medizinischen Zwecken,
zur Behandlung von Krankheiten genutzt werden soll.
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Man entnimmt sie abgetriebenen Föten (Abtreibung
nach der 13. Schwangerschaftswoche); sie können
sich nur noch zu speziellen Zellen entwickeln. Wegen der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen müssen diese
Zellen nicht speziell „hergestellt“ werden, ihre Gewinnung
ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten.
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In verschiedenen Geweben des erwachsenen Menschen vorkommende Zellen, z. B. im Blut, Knochenmark, Nabelschnur, Plazenta. Diese Zellen lassen sich unter
bestimmten Laborbedingungen zu anderen Zelltypen „umoder zurückprogrammieren“, sind aber nicht unbegrenzt
vermehrbar. In der Leukämie-Therapie werden diese Zellen
bereits verwendet.
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Künstliche Befruchtung außerhalb des Körpers. Diese
Technik wird heute durchschnittlich 60.000-mal in
Deutschland bei Ehepaaren angewendet, die auf andere
Weise ihren Kinderwunsch nicht erfüllen können.
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Die Fähigkeit einer Zelle, sich unter geeigneten Bedingungen in alle Zell- und Gewebetypen des Menschen
entwickeln zu können (nur im Frühstadium bis zur 4/8-Teilung der befruchteten Eizelle möglich).
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Die Fähigkeit einer Zelle, sich in verschiedene Zell- und
Gewebetypen des Menschen entwickeln zu können.
Versuch, durch gezielte Lenkung der Fortpflanzung
die Entwicklung einer Gesellschaft zu kontrollieren.
Im Dritten Reich wurde sie zur Vernichtung „unwerten Lebens“ und „minderwertiger Rassen“ angewendet; Kritiker
bezeichnen auch Formen der modernen Fortpflanzungsmedizin mit diesem Begriff.
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Gezielte Veränderung der Erbsubstanz bei künstlich
befruchteten Embryonen zur Behandlung von Krankheiten (ist in Deutschland wie das Klonen und die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken verboten).
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Herstellung genetisch identischer Nachkommen aus
einer einzigen Zelle: Einer weiblichen Eizelle wird der
Zellkern (die Erbinformation) entnommen; die Körperzelle
eines Menschen wird injiziert. Durch eine von außen stimulierte Zellteilung entwickelt sich diese Eizelle zu einem genetisch identischen Embryo des Spenders der Körperzelle. Der
Vorgang erfolgt ungeschlechtlich, allerdings „klont“ auch
die Natur bei Mehrlingsbildungen.
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Untersuchung der künstlich befruchteten Eizelle auf
genetische Defekte, bevor sie in die Gebärmutter eingesetzt oder „verworfen“ wird (ist in Deutschland verboten).
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Diagnostische Maßnahmen, um Krankheiten des Embryos oder Fötus sehr früh zu erkennen. Gängige
Untersuchungsmethoden sind Ultraschall- und Fruchtwasseruntersuchung, Nabelschnurpunktion, Nackenfaltenscreening (für Down-Syndrom).
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Funktioniert wie beim reproduktiven Klonen (Erzeugung wie beim Klonschaf „Dolly“); allerdings geht es
hier nicht um die Zeugung eines genetisch identischen
Klons, sondern um die künstliche Gewinnung „patienteneigener“ embryonaler Stammzellen, in der Hoffnung weniger
Abwehrreaktionen bei kranken Patienten hervorzurufen
(beide Formen des Klonens sind in Deutschland verboten).
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Embryonale Stammzellen, die man aus Schwangerschaftsabbrüchen zwischen der fünften und neunten
Entwicklungswoche gewinnt (die Entwicklung von Zellkulturen aus diesen Stammzellen ist in Deutschland nicht
verboten).
Arbeitsaufträge
A Ordnen Sie den Erklärungen in Partnerarbeit die aufgelisteten Begriffe zu.
B Klären Sie Verständnisfragen. – Sichern Sie Ihre Kenntnisse mithilfe eines Ratespiels im Rahmen einer Kleingruppenarbeit:
Der/die Erste nennt dem oder der rechts sitzenden Mitschüler/in einen Begriff aus der Tabelle, diese/r muss den Begriff ohne
die Tabelle erläutern, anschließend darf er/sie den rechten Nachbarn nach einem Begriff fragen. Dieses Spiel kann so lange
ausgedehnt werden, bis alle Begriffe einmal geklärt worden sind.
C Arbeiten Sie aus der Tabelle die Formen der Stammzellenforschung und der modernen Biomedizin heraus, die in Deutschland verboten bzw. erlaubt sind. Halten Sie das Ergebnis in Form einer Tabelle fest.
D Diskutieren Sie über moralische und rechtliche Aspekte der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland. Sehen Sie politischen
Handlungsbedarf?
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