Die Teilnahme am Online - Gewinnspiel sowie dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen: § 1 Das Gewinnspiel Das Gewinnspiel wird vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW in Zusammenarbeit mit der Agentur CP/COMPARTNER durchgeführt. Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG stellt die Preise für das Gewinnspiel zur Verfügung. CP/COMPARTNER übernimmt lediglich die Auslosung der Preise in dessen Namen. § 2 Teilnahmebedingungen (a) Teilnahmeberechtigt sind volljährige, voll geschäftsfähige Personen. Minderjährige oder sonst in ihrer Geschäftsfähigkeit Beschränkte bedürfen, soweit ihre Teilnahme nicht generell untersagt ist, des Einverständnisses ihrer gesetzlichen Vertreter. (b) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller angegebenen Daten ist allein der Teilnehmer verantwortlich. (c) Entsprechen die Angaben nicht der Wahrheit erfolgt ein Ausschluss vom Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen. § 3 Ausschluss vom Gewinnspiel (a) Mitarbeiter des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und des Landessportbunds NRW, von der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG, von CP/COMPARTNER und den beteiligten Kooperationspartnern sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. (b) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten sich das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und der Landessportbund NRW das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen vom Gewinnspiel auszuschließen. (c) Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation oder sonstige Beeinflussung Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch nachträglich aberkannt und deren Herausgabe gefordert werden. (d) Ausgeschlossen werden kann auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht. (e) Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und der Landessportbund NRW behalten sich vor, Personen von Gewinnspielen auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit gegenüber den anderen Usern erforderlich erscheint. § 4 Durchführungbestimmungen (a) Bei der Ziehung der Gewinner entscheidet das Los. (b) Die Gewinner werden vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW oder CP/COMPARTNER in der Regel innerhalb von 4 Tagen nach Ende des Gewinnspiels per E-Mail benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der Gewinnbenachrichtigung. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und der Landessportbund NRW sind berechtigt, den Kooperationspartnern des Gewinnspiels die Daten der Gewinner zu übermitteln. (c) Falls dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW lediglich die Email-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird dieser per Email benachrichtigt. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich. (d) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand kann bei der Gewinnübergabe hinsichtlich Modell, Farbe o.ä. abweichen. Der Preissponsor kann einen gegenüber dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen. (g) Der Hauptgewinn ist nicht personengebunden. Das Recht zur Reise kann an eine andere Person weitergegeben werden. (h) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. § 5 Gewährleistung und Haftung (a) Der Gewinner muss offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Gewinns beim Preissponsor rügen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Fristversäumung bestehen keine Gewährleistungsansprüche mehr für offensichtliche Mängel. (b) Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und der Landessportbund NRW haften nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Unberührt bleiben Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. § 6 Beendigung des Gewinnspiels Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW behalten sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und der Landessportbund NRW insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, können das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. § 7 Datenschutz Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben für die Dauer des Gewinnspiels und darüber hinaus vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW oder einem beauftragten Dritten gespeichert werden dürfen. § 8 Sonstiges (a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (b) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (c) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt. (d) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.