Teilnahmebedingungen - NRW

Werbung
Die Teilnahme am Online - Gewinnspiel sowie dessen Durchführung richtet sich nach
den folgenden Bestimmungen:
§ 1 Das Gewinnspiel
Das Gewinnspiel wird vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
des Landes NRW und dem Landessportbund NRW in Zusammenarbeit mit der
Agentur CP/COMPARTNER durchgeführt.
Die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG stellt die Preise für das Gewinnspiel
zur Verfügung.
CP/COMPARTNER übernimmt lediglich die Auslosung der Preise in dessen Namen.
§ 2 Teilnahmebedingungen
(a) Teilnahmeberechtigt sind volljährige, voll geschäftsfähige Personen.
Minderjährige oder sonst in ihrer Geschäftsfähigkeit Beschränkte bedürfen, soweit
ihre Teilnahme nicht generell untersagt ist, des Einverständnisses ihrer gesetzlichen
Vertreter.
(b) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller angegebenen Daten ist allein der
Teilnehmer verantwortlich.
(c) Entsprechen die Angaben nicht der Wahrheit erfolgt ein Ausschluss vom
Gewinnspiel ohne Angabe von Gründen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(a) Mitarbeiter des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes NRW und des Landessportbunds NRW, von der Westdeutschen Lotterie
GmbH & Co. OHG, von CP/COMPARTNER und den beteiligten
Kooperationspartnern sowie deren Familienangehörige sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.
(b) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten sich das
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und der
Landessportbund NRW das Recht vor, Personen ohne Angabe von Gründen vom
Gewinnspiel auszuschließen.
(c) Ausgeschlossen werden auch Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel
bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation oder sonstige Beeinflussung
Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen Gewinne auch
nachträglich aberkannt und deren Herausgabe gefordert werden.
(d) Ausgeschlossen werden kann auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person
macht.
(e) Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
und der Landessportbund NRW behalten sich vor, Personen von Gewinnspielen
auszuschließen, soweit dies aus Gründen der Fairness und Chancengleichheit
gegenüber den anderen Usern erforderlich erscheint.
§ 4 Durchführungbestimmungen
(a) Bei der Ziehung der Gewinner entscheidet das Los.
(b) Die Gewinner werden vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW oder CP/COMPARTNER in
der Regel innerhalb von 4 Tagen nach Ende des Gewinnspiels per E-Mail
benachrichtigt. Der Gewinnanspruch entsteht ausschließlich mit dem Zugang der
Gewinnbenachrichtigung. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW und der Landessportbund NRW sind berechtigt, den
Kooperationspartnern des Gewinnspiels die Daten der Gewinner zu übermitteln.
(c) Falls dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
NRW und dem Landessportbund NRW lediglich die Email-Adresse des Gewinners
bekannt ist, wird dieser per Email benachrichtigt. Für die Richtigkeit der
angegebenen Adresse ist ausschließlich der Teilnehmer verantwortlich.
(d) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand kann bei der
Gewinnübergabe hinsichtlich Modell, Farbe o.ä. abweichen. Der Preissponsor kann
einen gegenüber dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen
Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.
(g) Der Hauptgewinn ist nicht personengebunden. Das Recht zur Reise kann an eine
andere Person weitergegeben werden.
(h) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
(a) Der Gewinner muss offensichtliche Mängel des Gewinns innerhalb von 10 Tagen
nach Erhalt des Gewinns beim Preissponsor rügen.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei
Fristversäumung bestehen keine Gewährleistungsansprüche mehr für offensichtliche
Mängel.
(b) Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW
und der Landessportbund NRW haften nicht für Schäden, die durch Fehler,
Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der
technischen Anlagen oder des Services, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder
Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an dem
Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden vom Ministerium
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem
Landessportbund NRW vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung
von Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Unberührt bleiben Schäden durch die
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 6 Beendigung des Gewinnspiels
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und
dem Landessportbund NRW behalten sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt
ohne Vorankündigung zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen das Ministerium
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und der
Landessportbund NRW insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder
rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht
gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten
eines Teilnehmers verursacht wurde, können das Ministerium für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem Landessportbund NRW von
dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
§ 7 Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm
gemachten Personenangaben für die Dauer des Gewinnspiels und darüber hinaus
vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und
dem Landessportbund NRW oder einem beauftragten Dritten gespeichert werden
dürfen.
§ 8 Sonstiges
(a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(b) Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(c) Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.
(d) Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen vom Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW und dem
Landessportbund NRW jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen
geändert werden.
Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die
Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Herunterladen