GESUNDHEITSAMT Geschäftsbericht 2011 VORWORT Der öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der stationären und ambulanten Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens. Auf Landkreisebene wird der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) von den Gesundheitsämtern wahrgenommen. Im Landkreis Traunstein ist es die Abteilung 6 des Landratsamtes. Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind: - Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen Infektionsschutz und Hygieneüberwachung Schulärztlicher Dienst Heimaufsicht Prävention, Gesundheitsförderung und Beratung 1I GUTACHTEN, ZEUGNISSE, BESCHEINIGUNGEN INFEKTIONSSCHUTZ UND HYGIENEÜBERWACHUNG Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit sowie der Erstellung von Zeugnissen wurden 2011 787 Zeugnisse bzw. gutachterliche Stellungnahmen abgegeben. Untersuchungen bzw. Begutachtungen durch den Amtsarzt kommen insbesondere in Betracht zum Ausschluss gesundheitlich ungeeigneter Bewerber für bestimmte Tätigkeiten und Berufe (Beamtenanwärter), zur Feststellung der Berechtigung von Leistungsansprüchen (z. B. Eingliederung für Behinderte) und als Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Untersuchungen und Gutachten im Zusammenhang mit der Unterbringung von psychisch Kranken). Im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes wurden im Jahre 2011 nach einer Einweisung in die Grundregeln der Lebensmittelhygiene 1151 Bescheinigungen nach § 43. Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes ausgestellt. MELDEPFLICHTIGE KRANKHEITEN In Deutschland besteht seit 2001 nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für bestimmte Krankheiten bzw. Krankheitserreger. Nur über diese können epidemiologische Aussagen gemacht werden. Die Meldung erfolgt durch Ärzte oder Labore an das Gesundheitsamt. In der Regel ist das Gesundheitsamt zuständig, wo die betroffene Person ihren Hauptwohnsitz hat. Insgesamt wurden 673 Fälle gemeldet. In der Tabelle sind die Krankheitserreger aufgeführt, die wenigstens zehnmal im Jahre 2011 auftraten. Daneben befinden sich die Vergleichszahlen für das Jahr 2010. 500 450 400 350 250 200 Fallzahlen 2010 Fallzahlen 2011 150 100 50 ,B ,C a A C In flu en z He pa tit is B H ep at iti s ia rd ie n G on el la Sa lm py . am C ot av iru s R or ov i re n 0 N Fallzahlen 300 Krankheit 2I Vergleicht man die Zahlen für Traunstein mit den Zahlen für die Bundesrepublik Deutschland, so zeigt sich, dass die Krankheitshäufigkeiten bezogen auf die Einwohnerzahl in etwa gleich sind bzw. dass Traunstein unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Auffällig ist nur die große Anzahl an Hepatitis B und Hepatitis C gemeldeten Fällen. Es waren vier bzw. sechsmal so viele wie im Bundesdurchschnitt. Dies ist umso bedauerlicher, weil zumindest für die Hepatitis B seit Anfang der 80iger Jahre ein Impfstoff mit hoher Wirksamkeit und guter Verträglichkeit zur Verfügung steht. Gesundheitspolitische Bedeutung haben Hepatitis B und C in erster Linie aus den Folgen chronischer Infektionen, insbesondere der Entwicklung einer Leberzirrhose bzw. eines Leberzellkarzinoms. Die Übertragung erfolgt in erster Linie über Blut, vor allem bei Hepatitis C auch über ungeschützten Geschlechtsverkehr. Sichere Gründe, warum in Traunstein Hepatitis B und C relativ häufig vorkommen, sind nicht bekannt. Die hohen Werte für Noroviren im Jahre 2010, die auf mehrere größere Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen zurückzuführen waren, sind jetzt wieder auf ein normales Maß zurückgegangen. Am 10.August 2010 erklärte die WHO die Influenzapandemie mit dem Influenza-A(H1N1)-2009Virus(„Schweinegrippe“)für beendet. Die folgende Saison 2010/2011 wurde ebenfalls von diesem Virus dominiert. Nicht nur in Traunstein, sondern bundesweit wurden sehr viele Fälle gemeldet, was aber nicht unbedingt auf eine höhere Anzahl Kranker schließen lässt. Meldepflichtig sind nicht Erkrankungen, sondern der Nachweis von Influenzaviren. Es ist davon auszugehen, dass nach der Pandemie die öffentliche Aufmerksamkeit noch immer sehr hoch war und entsprechend häufig auf Influenzaviren getestet wurde. Mit vier neu gemeldeten Tuberkulosefällen lag Traunstein im Jahre 2011 wieder im Bundestrend, nachdem im Jahre 2010 16 Tuberkulosefälle neu diagnostiziert worden waren. Auch wenn verbesserte soziale und hygienische Verhältnisse sowie gute diagnostische Möglichkeiten zu einem Rückgang der Erkrankungen in Deutschland führten, bereitet jetzt zunehmend Sorge, dass es immer häufiger zum Auftreten von multiresistenten Keimen kommt. Dies bedeutet, dass die Therapie schwierig ist, da eine Behandlung mit den gängigen Medikamenten nicht oder nur sehr schlecht möglich ist. Da sich die Krankheit lange Zeit uncharakteristisch darstellt und die Erkrankten in diesem Zeitraum viele Sozialkontakte haben, sind bei einem Tuberkulosefall ausgiebige Umgebungsuntersuchungen notwendig. So wurden bei den vier neu entdeckten TBC-Fällen 180 Kontaktpersonen ermittelt. Patienten, deren Behandlung bereits abgeschlossen wurde, müssen ebenfalls über Jahre durch das Gesundheitsamt überwacht werden, um ein Wiederauf- flammen der Erkrankung frühzeitig zu erkennen und die Umgebung vor einer evtl. Ansteckung zu schützen. So sind derzeit ca. 220 Personen in regelmäßiger Kontrolle. Die Aufgaben, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz für meldepflichtige Krankheiten bzw. Erregernachweise ergeben, sind u.a.: > Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung > Veranlassung von Schutzmaßnahmen und deren Überwachung > Beratung, Unterweisung, Belehrung der Betroffenen über Verhaltensmaßregeln, sowie über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote > Ausbruchsmanagement > Risikokommunikation > Gesundheitsberichterstattung > Epidemiologische Erhebungen und Auswertungen, Teilnahme an bundesweiten epidemiologischen Studien > Elektronische Fall-Erfassung und Auswertung, sowie Export übermittlungspflichtiger Fälle an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Robert-Koch-Institut TRINKWASSER: Art der Wasserversorgungsanlagen 130 zentrale > 1.000 m³/Jahr 325 kleine < 1.000 m³/Jahr Auch wenn die meisten Einwohner durch größere zentrale Wasserversorgungsanlagen beliefert werden, bestehen aber doch noch sehr viele kleinere Anlagen. 3I Jeder Betreiber einer Wasserver-sorgungsanlage muss entsprechend der verbrauchten Wassermenge eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen durchführen lassen. In 10 Anlagen wurde im Laufe des Jahres der Grenzwert für sogenannte Indikatorkeime, die eine mögliche Verunreinigung anzeigen, überschritten. Nach sofortigem Einleiten entsprechender Maßnahmen war in acht Fällen die Trinkwasserqualität wieder im Normbereich. Bei zwei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen musste allerdings eine Abkochverfügung mit anschließender Chlorung bis zum Einbau einer UV-Anlage zur Desinfektion erlassen werden. Durch das schnelle Reagieren und die gute Zusammenarbeit mit den Betreibern bestand zu keiner Zeit eine Gefährdung für die Bevölkerung. Daneben gibt es noch hunderte nicht ortsfeste Wasserversorgungsanlagen und Hausinstallationen, die ebenfalls hygienisch-technisch überwacht werden Mit Änderung der Trinkwasserverordnung vom 01.11.2011 werden in Zukunft nicht mehr nur die Hausinstallationen in öffentlichen Gebäuden erfasstdas sind für den Landkreis Traunstein ca.2200sondern auch sogenannte gewerbliche. Wir gehen davon aus, dass damit zusätzlich ca. 10.000 Hausinstallationen neu dazukommen. Hauseigentümer bzw. –verwalter müssen entsprechende Objekte dem Gesundheitsamt melden. Erfasst werden alle Mehrfamlienhäuser, in denen sich mehr als zwei Wohnungen, von denen mindestens eine vermietet wird, befinden, der Speicherinhalt des Trinkwassererwärmers mehr als 400 l beträgt bzw. sich in wenigstens einer Steigleitung ein Leitungsvolumen von mehr als 3 l befindet und wo Duschen oder ähnliches vorhanden sind. Diese Hausinstallationen haben ein höheres Risiko, dass sich in ihnen Legionellen vermehren bzw. festsetzen. Deshalb müssen sie nach derzeitiger Rechtslage einmal jährlich auf Legionellen untersucht werden. Gemäß Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserverordnung ergeben sich bei der Überwachung u.a. folgende Aufgaben: > Überwachung der Trinkwasserqualität (mikrobiologisch, physikalisch, chemisch, organoleptisch) > Überprüfung von Wasserschutzgebieten, einzugsgebieten, -schutzzonen > Überwachung von Wassergewinnungs-, förderungs-, speicherungs-, transport- und -verteilungsanlagen > Risikoabschätzung, u. a. von Verschmutzungsmöglichkeiten > Anordnung und Beratung hinsichtlich Trinkwasseraufbereitung und -desinfektion > Sicherstellung der Not- und Ersatzversorgung (Maßnahmenpläne) > Maßnahmen bei Nichteinhalten von Grenzwerten > Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs von Betreiber-Wasseruntersuchungen > Aufbau und Pflege der Trinkwasserdatenbank > Erläuterung und Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. Stand der Technik > Berichterstattung an das Landesamt > Teilnahme an Sonderuntersuchungsprogrammen des Landesamtes. BADEBECKENWASSER Hygienisch und technisch werden 100 Hallenbäder und 30 Beckenfreibäder überwacht. Gemäß Infektionsschutzgesetz ergeben sich bei der Überwachung u.a. folgende Aufgaben: > Überwachung der Badewasserqualität (mikrobiologisch, chemisch, physikalisch, organoleptisch) > Beratung in Fragen der Wassererneuerung, Beckendurchströmung, Beckenreinigung und der Wasseraufbereitung einschließlich der Desinfektion > Kontrolle der Betreiberpflichten > Erläuterung und Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. Stand der Technik BADEGEWÄSSER In der Badesaison 2011 wurden vom Gesundheitsamt vielbesuchte Badestellen neu als sogenannte EU-Badestellen gemeldet und in das entsprechende Untersuchungsprogramm mit einbezogen. Somit existieren in Traunstein an den 17 Badegewässern 18 EU-Badestellen. Von diesen wird an sechs schon im Vorfeld festgelegten Tagen über die gesamte Badesaison Wasser darauf untersucht, ob Hinweise auf mikrobiologische Verunreinigungen bestehen. Im Jahre 2011 wurden in keinem Fall die von der EU festgelegten Grenzwerte überschritten. Selbstverständlich werden auch die anderen Badeplätze überwacht. Hier kam es ebenfalls zu keiner Grenzwertüberschreitung. Auf Grund der Bayerischen Badegewässerverordnung, die die EU-Richtlinie umsetzt, bzw. des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich u.a. folgende Aufgaben: > Überwachung der Badewasserqualität (mikrobiologisch, chemisch, physikalisch, organoleptisch) > Ausweisen und bewerten der Eignung von Badegelegenheiten und einstufen von EUBadestellen > Erstellen von Badegewässerprofilen 4I > Entnahme von Wasserproben gemäß Überwachungszeitplan > Risikoabschätzung: U. a. Ermittlung und Bewertung von Verschmutzungsursachen, Massenentwicklung von Cyanobakterien, Zu- und Abflüsse, Strömungsverhältnisse > Veranlassung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr einer Verschmutzung, einschließlich Bewirtschaftungsund Sanierungsmaßnahmen > Information der Öffentlichkeit über Badegewässerqualität, ggf. Verhalten bei Verschmutzung bis hin zum Aussprechen von Badeverboten > Darstellung der aktuellen Badegewässerbefunde im Internet, > Generieren von Datensätzen über die Badegewässerqualität > Berichterstattung an das Landesamt GUTACHTLICHE STELLUNGNAHMEN AUS HYGIENISCHER SICHT ORTSHYGIENE Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) zusammen mit dem Sachgebiet 2.24 > Gemeinschaftseinrichtungen > Medizinische Einrichtungen > Piercing, Tätowierung, Fußpflege > Wohnungshygiene Hierbei handelt es sich um die Prüfinstanz für Einrichtungen der stationären Altenhilfe und der Behindertenhilfe sowie für sozialtherapeutische Einrichtungen nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Um eine weitere Verbesserung bei der Infektionshygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu erreichen, wurde vom Bayer. Gesundheitsministerium ein 10-Punkte-Aktionsprogramm verabschiedet. Dies beinhaltet auch eine verstärkte Überwachung von Krankenhäusern. Neben anlassbezogenen Kontrollen werden in Zukunft Schwerpunktaktionen stattfinden und eine Regelüberwachung auf der Basis einer fachlichen Risikobeurteilung. Für jedes der vier Krankenhäuser im Landkreis wurde deshalb vom Gesundheitsamt ein Risikoprofil erstellt. Anschließend wurden dann die Intensivstationen und Operationsabteilungen der Häuser entsprechend den Vorgaben aus dem Ministerium überprüft. Bei der Begehung des Klinikums Traunstein waren auch Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zugegen. Es wurden in keinem Haus gravierende Mängel festgestellt, allerdings konnten Verbesserungsvorschläge gemacht werden, die von den Verantwortlichen auch gerne aufgenommen wurden. Die hygienische Beurteilung, Beratung sowie ggf. Veranlassung von Maßnahmen fusst u.a. auf dem Infektionsschutzgesetz, der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen, der Hygieneverordnung und dem Gesundheitsdienstgesetz. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden wir als Träger öffentlicher Belange u. a bei folgenden Fragestellungen tätig: > Wasserrechtsverfahren > Wasserschutzgebietsverfahren > Bodenschutz und Altlasten > Regionalplanungs- und Raumordnungsverfahren > Flächennutzungs- und Bebauungspläne > Friedhöfe HEIMAUFSICHT Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, Ärzte, Krankenschwestern und Sozialpädagoginnen gehören zum multiprofessionellen Team der Fachstelle. In diesem Rahmen nehmen sie an den vorgeschriebenen jährlichen Begehungen der 54 unter das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz fallenden Einrichtungen im Landkreis teil. Daneben finden anlassbezogene Begehungen bzw. Beratungen statt. Seitens des Gesundheitsamtes werden schwerpunktmäßig die Versorgungssituation in den Bereichen Pflege, Hygiene, Medikamente und soziale Betreuung überprüft. Bei diesen Begehungen fiel ein Altenheim besonders auf. Es zeigten sich Mängel beim Personal, bei der Versorgung der Bewohner mit Medikamenten, im pflegerischen Bereich und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen. Im Jahr 2011 wurde die Einrichtung sechsmal unangemeldet von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes besucht. Trotz mehrfacher Aufforderungen, auch im Rahmen von Bescheiden, änderte sich die Situation nicht grundlegend. Aus diesem Grund musste das Heim dann zum 01.10.2011 geschlossen werden. Da der Träger gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgegangen ist, wird die Rechtmäßigkeit der Schließung in der Hauptverhandlung in diesem oder im nächsten Jahr abschließend überprüft. 5I SCHUL- UND JUGENDÄRZTLICHER DIENST SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG: Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder in Bayern im Jahr vor der Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe nach Artikel 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und Artikel 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) verpflichtend. Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, gesundheitliche Störungen zu erkennen. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wurden im Jahr 2011 1700 Vorschulkinder untersucht. Die Untersuchung umfasst: • • • • • • Erfassung der Vorgeschichte Messung von Körpergröße und -gewicht Hör-, Sehtest sowie einen Sprachtest Beurteilung der Fein- und Grobmotorik optische Differenzierung und Formwahrnehmung Beurteilung der kognitiven und emotionalen Entwicklung Nach Auswertung der oben genannten Untersuchungen, werden den Eltern ggf. verschiedene Fördermöglichkeiten aufgezeigt und bezüglich der Schulreife beraten. Weiter findet eine Impfberatung, sowie eine Kontrolle der Vorsorgeuntersuchung U9 statt. Alle durchgeführten Untersuchungen werden statistisch erfasst. Eine gute Zusammenarbeit mit den Einwohnermeldeämtern im Landkreis ist für das Erfassen aller Kinder sehr wichtig. IMPFBUCHDURCHSICHT IN DEN 6. KLASSEN: IMPFAKTION: Im Rahmen der Bayerischen Impfwoche vom 04.04.2011 bis 09.04.2011 wurden an 19 Schulen im Kreis Traunstein Impftermine und Impfbuchkontrollen inklusive einer Beratung angeboten. Im Focus standen in diesem Jahr die Impfraten für Maserns und Keuchhusten zu verbessern. SEH- UND HÖRTEST IN DEN 4. KLASSEN: Bei 1614 Kindern in den 4. Klassen wird ein Sehund Hörtest im Zusammenhang mit der Fahrradprüfung durchgeführt. Diese Untersuchung wird von den Schulen und der Polizei sehr geschätzt, da gerade in diesem Alter sehr häufig eine Sehschwäche festgestellt wird. LÄUSEBERATUNG: Läuse sind das ganze Jahr hindurch ein Thema. Schulen, Kindergärten und besorgte Eltern werden telefonisch oder vor Ort beraten und mit entspre chendem Informationsmaterial versorgt. . FALLARBEIT IM RAHMEN DES GESUNDHEITSDIENST- UND VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ: Zugewiesene Fälle des Ordnungsamtes sowie eingehende Anrufe über gewisse Missstände älterer oder psychisch auffälliger Menschen wurden im Rahmen der Fallarbeit beraten und an Fachstellen vermittelt. In den 6.Klassen wurden 1200 Impfpässe durchgesehen und die Eltern auf fehlende Impfungen aufmerksam gemacht. Dies dient der Erfassung der Impfraten, welche vorhandene Impflücken aufdecken. Dort werden dann gezielte Aufklärungsveranstaltungen und Impfaktionen angeboten. 6I GESUNDHEITSFÖRDERUNG, PRÄVENTION UND BERATUNG: AIDS-PRÄVENTION: Im Gesundheitsamt besteht seit Jahren die Möglichkeit, sich anonym und kostenlos auf HIV testen zu lassen. Im Jahr 2011 wurden 117 Tests mit Beratung durchgeführt. Die primäre Aidsprävention umfasste mehrer Aktionen und Einsätze an Schulen oder auf öffentlichen Plätzen. „RED CORNER“: Zum Einsatz kommt die „Red Corner“: Ein Informationstisch an dem neben Informationsmaterial themenspezifische Spiele mit Fragekarten angeboten werden. Bei folgenden Veranstaltungen wurden die Red Corner eingesetzt: CHIEMSEE REGGAESUMMER: Das Festival findet Ende August statt und wird täglich von ca. 25.000 jungen Menschen an vier Tage besucht. Eine Vielzahl der jungen Besucher übernachtet vor Ort auf den extra dafür eingerichtet Zeltplätzen. Auf dem Festivalgelände wurde zusammen mit der Caritas Traunstein ein Zelt belegt, in dem die Besucher- vor allem Jugendliche und junge Erwachsenedes europaweit bekannten Festivals Informationen zum Thema HIV und AIDS erhalten konnten. Der Stand war hochfrequentiert und somit ein großer Erfolg für die AIDS-Prävention: Nur im Rahmen solcher Festivals kann man die wichtigste Zielgruppe der AIDS-Prävention, nämlich die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, in diesem Umfang erreichen. WELT- AIDS-TAG AM 1. DEZEMBER 2011: Am Weltaidstag, den 1. Dezember 2011, wurde im Innenstadtbereich von Traunstein mit einer Fotoaktion an die mit HIV infizierten und deren Angehörige erinnert. Die so entstandenen Fotos konnten für einen begrenzten Zeitraum von der Internetseite des Landratsamts heruntergeladen. Für die während der Aktion verteilten Gebäcksschleifen wurden Spenden in Höhe von 80 € gesammelt, die an die Deutsche AIDS-Stiftung gingen. SUCHTPRÄVENTION IM RAHMEN DES TRAUNSTEINER PRÄVENTIONSZIRKELS (TRAPEZ) In Zusammenarbeit mit der Caritas Suchtambulanz und der Kreisjugendpflege wurde die Suchtprävention in verschiedenen Arbeitskreisen thematisiert und koordiniert. 7I NEUGEBORENENSCREENING: ELTERNWERKSTATT: Hierbei handelt es sich um ein Bildungsprojekt für Eltern mit Kindern in den ersten 3 Lebensjahren. Dabei werden medizinische, entwicklungspsychologische und erzieherische Themen in acht verschiedenen Bausteinen behandelt. Die Elternwerkstatt soll Eltern mehr Sicherheit für ihre neue Lebenssituation bringen. Um auch einen Anreiz zum Besuch der Elternwerkstatt zu schaffen, erhält jede teilnehmende Familie einen Gutschein von 10 €, den man in vielen Geschäften im Landkreis einlösen kann. An jedem Baustein referieren verschiedene Experten aller Fachbereiche aus dem gesamten Landkreis. Dabei können sie sich und ihrer Institutionen, in denen Sie regulär arbeiten, vorstellen und damit die Barrieren, die über ihre Einrichtungen oft durch Vorurteile entstehen, abbauen. Im Jahr 2011 wurde die Elternwerkstatt mit vier Durchgängen- davon zwei Neustarts- fortgesetzt. Jeder dieser Durchgänge wurde an drei Standorten im Landkreis durchgeführt: • • • Im großen Seminarraum in Klinikum Traunstein (310 Teilnehmer) Im Mehrgenerationenhaus in Traunreut (131 Teilnehmer) Im Regenbogenkindergarten in Trostberg (68 Teilnehmer) Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und bleiben es auch. Es gibt jedoch seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen, die bei Neugeborenen noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind und unbehandelt zu Organschäden, geistigen und körperlichen Behinderungen oder gar Todesfällen führen können. Erkennt und behandelt man diese Erkrankungen frühzeitig, so können diese Folgen in den meisten Fällen vermieden oder zumindest gemindert werden. Diese Erkrankungen treten bei circa einem von 1.200 Neugeborenen auf. Deshalb finden seit 40 Jahren bei allen Neugeborenen Blutuntersuchungen statt. Diese Untersuchungen wurden im Laufe der Zeit wesentlich verbessert und auf weitere Krankheiten ausgeweitet. Seid 1.Januar 1999 besteht für alle Neugeborenen in Bayern, seit 1. Juli 2005 für alle Neugeborenen Deutschland weit die Möglichkeit einer Blutuntersuchung auf 14 angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen. Tracking: Immer wieder gehen Testkarten verloren oder das Screening wird z.B. bei einer Verlegung in die Kinderklinik vergessen. Mitunter ist es auch schwierig, die Eltern bei einem auffälligen Befund zu erreichen oder sie versäumen es, die Kontrolluntersuchung durchführen zu lassen. Um sicherzustellen, dass die erkrankten Kinder auch in diesen Fällen frühzeitig erkannt und behandelt werden können, gibt es in Bayern ein Screeningzentrum im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL, öffentlicher Gesundheitsdienst). Sofern die Eltern damit einverstanden sind, dass die Daten ihres Kindes an das Screeningzentrum übermittelt werden, können die Mitarbeiterinnen des Screeningzentrums dafür sorgen, dass die Eltern über einen auffälligen Befund oder eine notwendige Wiederholungsuntersuchung auf jeden Fall informiert werden. Insgesamt wurden im Jahr 2010 47 Veranstaltungen im Landkreis abgehalten. Die Teilnehmerzahl insgesamt betrug 509 Teilnehmer. 8I SCHWANGERENBERATUNG: Die gesetzlichen Grundlagen der Beratungstätigkeit sind im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz und im Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz in Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und ist bemüht, zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und Perspektiven für das Leben mit dem Kind zu eröffnen. Ziel ist es, der Schwangeren zu einer verantwortlichen und gewissenhaften Entscheidung zu verhelfen. Sinn und Zweck der allgemeinen Schwangerenberatung ist das Angebot und die Vermittlung umfassender Hilfen, die der persönlichen Situation der Frau gerecht werden. Die Schwangerenberatungsstelle bietet Beratung, Begleitung und Unterstützung während der Schwangerschaft und bis zum dritten Lebensjahr des Kindes an. Die erforderlichen Gespräche finden überwiegend in der Beratungsstelle im Gesundheitsamt und in den Außensprechstunden im Mehrgenerationenhaus Traunreut und im Rathaus der Gemeinde Marquartstein statt, bei Bedarf erfolgen Hausbesuche und Besuche im Klinikum. Außerdem ist die Beratungsstelle an dem Internetportal „schwanger-in-bayern“ beteiligt und bietet Online-Beratung für Fragen der allgemeine Schwangerenberatung und Familienplanung an. In der Schwangerschaftskonfliktberatung hatte die Altersgruppe zwischen 22 und 29 Jahren mit 30 Frauen den größten Anteil, gefolgt von 28 Frauen zwischen 30 und 39 Jahren. 9 Frauen waren minderjährig, 9 zwischen 18 und 21 Jahre und 6 Frauen über 40 Jahre. 33 % der Frauen waren verheiratet, 62 % ledig und 5 % geschieden bzw. verwitwet. 38% aller beratenen Frauen waren kinderlos, 62% hatten ein bis zwei oder auch mehrere Kinder. 91,5% waren deutsche Staatsangehörige, 8,5 % gehörten einer anderen Nationalität an. Neben der allgemeinen Schwangerenberatung und der Schwangerschaftskonfliktberatung bilden sexualpädagogische Angebote einen weiteren Schwerpunkt der Beratungsstelle. Das Seminar „Liebe, Freundschaft, Sexualität“ fand in 28 Schulklassen verschiedener Schultypen statt, dabei wurden ca. 700 Schülerinnen und Schüler erreicht. In Zusammenarbeit mit der Jugendsiedlung Traunreut und dem BFZ wurden sexualpädagogische Veranstaltungen in Form von Workshops für Jugendliche bzw. junge Erwachsene durchgeführt. Der Schutz des ungeborenen Lebens und die Verhütung ungewollter Schwangerschaft, der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten sowie ein verantwortlicher Umgang mit Sexualität bestimmen Inhalt und Ablauf der Seminare und Workshops. Entwicklungspsychologische Beratung (EPB): Im Jahr 2011 wurden insgesamt 400 Frauen beraten, es wurden 932 Beratungsgespräche geführt, davon 84 Beratungen nach § 219 StGB. Es wurden 76 Paarberatungen durchgeführt, 54 Männer wurden allein beraten. In 84 Fällen wurde die Ratsuchende von Eltern oder sonstigen Personen begleitet. Für 83 Frauen wurden 98 Anträge bei der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ gestellt, die Auszahlungssumme betrug 62.970 €. Im Jahr 2011 wurden 4 Familien betreut, um die für die gesunde kindliche Entwicklung wichtige Bindung zwischen Eltern und Kind aufzubauen und zu begleiten. 9I Alter der Frauen 7% 11% 11% 34% unter 18 18 - 21 22 - 29 30 - 39 über 40 37% 10I Landkreis Traunstein Papst-Benedikt-XVI.-Platz 83278 Traunstein Telefon:+ 49 (861) 58 - 0 www.landkreis-traunstein.de