gesundheitsamt - Landkreis Traunstein

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GESUNDHEITSAMT
Geschäftsbericht 2011
VORWORT
Der öffentliche Gesundheitsdienst ist neben der
stationären und ambulanten Versorgung die dritte Säule des Gesundheitswesens. Auf Landkreisebene wird der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) von den Gesundheitsämtern wahrgenommen. Im Landkreis Traunstein ist es die
Abteilung 6 des Landratsamtes. Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind:
-
Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
Infektionsschutz und Hygieneüberwachung
Schulärztlicher Dienst
Heimaufsicht
Prävention, Gesundheitsförderung und
Beratung
1I
GUTACHTEN, ZEUGNISSE,
BESCHEINIGUNGEN
INFEKTIONSSCHUTZ UND
HYGIENEÜBERWACHUNG
Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit sowie der
Erstellung von Zeugnissen wurden 2011 787 Zeugnisse bzw. gutachterliche Stellungnahmen abgegeben. Untersuchungen bzw. Begutachtungen durch
den Amtsarzt kommen insbesondere in Betracht
zum Ausschluss gesundheitlich ungeeigneter Bewerber für bestimmte Tätigkeiten und Berufe (Beamtenanwärter), zur Feststellung der Berechtigung
von Leistungsansprüchen (z. B. Eingliederung für
Behinderte) und als Beitrag zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Untersuchungen und Gutachten im Zusammenhang mit der
Unterbringung von psychisch Kranken). Im Vollzug
des Infektionsschutzgesetzes wurden im Jahre 2011
nach einer Einweisung in die Grundregeln der Lebensmittelhygiene 1151 Bescheinigungen nach §
43. Abs.1 des Infektionsschutzgesetzes ausgestellt.
MELDEPFLICHTIGE KRANKHEITEN
In Deutschland besteht seit 2001 nach dem Infektionsschutzgesetz eine Meldepflicht für bestimmte
Krankheiten bzw. Krankheitserreger. Nur über diese
können epidemiologische Aussagen gemacht werden. Die Meldung erfolgt durch Ärzte oder Labore
an das Gesundheitsamt. In der Regel ist das Gesundheitsamt zuständig, wo die betroffene Person
ihren Hauptwohnsitz hat. Insgesamt wurden 673
Fälle gemeldet. In der Tabelle sind die Krankheitserreger aufgeführt, die wenigstens zehnmal im Jahre
2011 auftraten. Daneben befinden sich die Vergleichszahlen für das Jahr 2010.
500
450
400
350
250
200
Fallzahlen 2010
Fallzahlen 2011
150
100
50
,B
,C
a
A
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In
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N
Fallzahlen
300
Krankheit
2I
Vergleicht man die Zahlen für Traunstein mit den
Zahlen für die Bundesrepublik Deutschland, so zeigt
sich, dass die Krankheitshäufigkeiten bezogen auf
die Einwohnerzahl in etwa gleich sind bzw. dass
Traunstein unter dem Bundesdurchschnitt liegt.
Auffällig ist nur die große Anzahl an Hepatitis B
und Hepatitis C gemeldeten Fällen. Es waren vier
bzw. sechsmal so viele wie im Bundesdurchschnitt.
Dies ist umso bedauerlicher, weil zumindest für die
Hepatitis B seit Anfang der 80iger Jahre ein Impfstoff mit hoher Wirksamkeit und guter Verträglichkeit
zur Verfügung steht. Gesundheitspolitische Bedeutung haben Hepatitis B und C in erster Linie aus den
Folgen chronischer Infektionen, insbesondere der
Entwicklung einer Leberzirrhose bzw. eines Leberzellkarzinoms. Die Übertragung erfolgt in erster
Linie über Blut, vor allem bei Hepatitis C auch über
ungeschützten Geschlechtsverkehr. Sichere Gründe, warum in Traunstein Hepatitis B und C relativ
häufig vorkommen, sind nicht bekannt.
Die hohen Werte für Noroviren im Jahre 2010, die
auf mehrere größere Ausbrüche in Gemeinschaftseinrichtungen zurückzuführen waren,
sind jetzt wieder auf ein normales Maß zurückgegangen.
Am 10.August 2010 erklärte die WHO die Influenzapandemie mit dem Influenza-A(H1N1)-2009Virus(„Schweinegrippe“)für beendet. Die folgende
Saison 2010/2011 wurde ebenfalls von diesem Virus dominiert. Nicht nur in Traunstein, sondern bundesweit wurden sehr viele Fälle gemeldet, was aber
nicht unbedingt auf eine höhere Anzahl Kranker
schließen lässt. Meldepflichtig sind nicht Erkrankungen, sondern der Nachweis von Influenzaviren.
Es ist davon auszugehen, dass nach der Pandemie
die öffentliche Aufmerksamkeit noch immer sehr
hoch war und entsprechend häufig auf Influenzaviren getestet wurde.
Mit vier neu gemeldeten Tuberkulosefällen lag
Traunstein im Jahre 2011 wieder im Bundestrend,
nachdem im Jahre 2010 16 Tuberkulosefälle neu
diagnostiziert worden waren. Auch wenn verbesserte soziale und hygienische Verhältnisse sowie gute
diagnostische Möglichkeiten zu einem Rückgang
der Erkrankungen in Deutschland führten, bereitet
jetzt zunehmend Sorge, dass es immer häufiger
zum Auftreten von multiresistenten Keimen kommt.
Dies bedeutet, dass die Therapie schwierig ist, da
eine Behandlung mit den gängigen Medikamenten
nicht oder nur sehr schlecht möglich ist.
Da sich die Krankheit lange Zeit uncharakteristisch
darstellt und die Erkrankten in diesem Zeitraum
viele Sozialkontakte haben, sind bei einem Tuberkulosefall ausgiebige Umgebungsuntersuchungen
notwendig. So wurden bei den vier neu entdeckten
TBC-Fällen 180 Kontaktpersonen ermittelt.
Patienten, deren Behandlung bereits abgeschlossen
wurde, müssen ebenfalls über Jahre durch das Gesundheitsamt überwacht werden, um ein Wiederauf-
flammen der Erkrankung frühzeitig zu erkennen und
die Umgebung vor einer evtl. Ansteckung zu schützen. So sind derzeit ca. 220 Personen in regelmäßiger Kontrolle.
Die Aufgaben, die sich aus dem Infektionsschutzgesetz für meldepflichtige Krankheiten bzw. Erregernachweise ergeben, sind u.a.:
> Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung
> Veranlassung von Schutzmaßnahmen und deren
Überwachung
> Beratung, Unterweisung, Belehrung der Betroffenen
über
Verhaltensmaßregeln,
sowie
über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
> Ausbruchsmanagement
> Risikokommunikation
> Gesundheitsberichterstattung
> Epidemiologische Erhebungen und Auswertungen,
Teilnahme
an
bundesweiten
epidemiologischen Studien
> Elektronische Fall-Erfassung und Auswertung,
sowie
Export
übermittlungspflichtiger
Fälle
an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Robert-Koch-Institut
TRINKWASSER:
Art der Wasserversorgungsanlagen
130
zentrale > 1.000 m³/Jahr
325
kleine < 1.000 m³/Jahr
Auch wenn die meisten Einwohner durch größere
zentrale Wasserversorgungsanlagen beliefert werden, bestehen aber doch noch sehr viele kleinere
Anlagen.
3I
Jeder Betreiber einer Wasserver-sorgungsanlage
muss entsprechend der verbrauchten Wassermenge eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen
durchführen lassen. In 10 Anlagen wurde im Laufe
des Jahres der Grenzwert für sogenannte Indikatorkeime, die eine mögliche Verunreinigung anzeigen,
überschritten. Nach sofortigem Einleiten entsprechender Maßnahmen war in acht Fällen die Trinkwasserqualität wieder im Normbereich. Bei zwei
öffentlichen Wasserversorgungsanlagen musste
allerdings eine Abkochverfügung mit anschließender
Chlorung bis zum Einbau einer UV-Anlage zur Desinfektion erlassen werden.
Durch das schnelle Reagieren und die gute Zusammenarbeit mit den Betreibern bestand zu keiner
Zeit eine Gefährdung für die Bevölkerung.
Daneben gibt es noch hunderte nicht ortsfeste Wasserversorgungsanlagen und Hausinstallationen, die
ebenfalls hygienisch-technisch überwacht werden
Mit Änderung der Trinkwasserverordnung vom
01.11.2011 werden in Zukunft nicht mehr nur die
Hausinstallationen in öffentlichen Gebäuden erfasstdas sind für den Landkreis Traunstein ca.2200sondern auch sogenannte gewerbliche. Wir gehen
davon aus, dass damit zusätzlich ca. 10.000 Hausinstallationen neu dazukommen. Hauseigentümer
bzw. –verwalter müssen entsprechende Objekte
dem Gesundheitsamt melden. Erfasst werden alle
Mehrfamlienhäuser, in denen sich mehr als zwei
Wohnungen, von denen mindestens eine vermietet
wird, befinden, der Speicherinhalt des Trinkwassererwärmers mehr als 400 l beträgt bzw. sich in wenigstens einer Steigleitung ein Leitungsvolumen von
mehr als 3 l befindet und wo Duschen oder ähnliches vorhanden sind. Diese Hausinstallationen haben ein höheres Risiko, dass sich in ihnen Legionellen vermehren bzw. festsetzen. Deshalb müssen
sie nach derzeitiger Rechtslage einmal jährlich auf
Legionellen untersucht werden.
Gemäß Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserverordnung ergeben sich bei der Überwachung u.a.
folgende Aufgaben:
> Überwachung der Trinkwasserqualität (mikrobiologisch, physikalisch, chemisch,
organoleptisch)
> Überprüfung von Wasserschutzgebieten, einzugsgebieten, -schutzzonen
> Überwachung von Wassergewinnungs-, förderungs-, speicherungs-, transport- und -verteilungsanlagen
> Risikoabschätzung, u. a. von Verschmutzungsmöglichkeiten
> Anordnung und Beratung hinsichtlich Trinkwasseraufbereitung und -desinfektion
> Sicherstellung der Not- und Ersatzversorgung
(Maßnahmenpläne)
> Maßnahmen bei Nichteinhalten von Grenzwerten
> Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs von
Betreiber-Wasseruntersuchungen
> Aufbau und Pflege der Trinkwasserdatenbank
> Erläuterung und Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bzw. Stand
der Technik
> Berichterstattung an das Landesamt
> Teilnahme an Sonderuntersuchungsprogrammen
des Landesamtes.
BADEBECKENWASSER
Hygienisch und technisch werden 100 Hallenbäder
und 30 Beckenfreibäder überwacht.
Gemäß Infektionsschutzgesetz ergeben sich bei
der Überwachung u.a. folgende Aufgaben:
> Überwachung der Badewasserqualität (mikrobiologisch, chemisch, physikalisch,
organoleptisch)
> Beratung in Fragen der Wassererneuerung, Beckendurchströmung, Beckenreinigung und
der Wasseraufbereitung einschließlich der Desinfektion
> Kontrolle der Betreiberpflichten
> Erläuterung und Anwendung
der allgemein anerkannten
Regeln der Technik bzw. Stand
der Technik
BADEGEWÄSSER
In der Badesaison 2011 wurden vom Gesundheitsamt vielbesuchte Badestellen neu als sogenannte
EU-Badestellen gemeldet und in das entsprechende
Untersuchungsprogramm mit einbezogen. Somit
existieren in Traunstein an den 17 Badegewässern
18 EU-Badestellen. Von diesen wird an sechs schon
im Vorfeld festgelegten Tagen über die gesamte
Badesaison Wasser darauf untersucht, ob Hinweise
auf mikrobiologische Verunreinigungen bestehen.
Im Jahre 2011 wurden in keinem Fall die von der
EU festgelegten Grenzwerte überschritten.
Selbstverständlich werden auch die anderen Badeplätze überwacht. Hier kam es ebenfalls zu keiner
Grenzwertüberschreitung.
Auf Grund der Bayerischen Badegewässerverordnung, die die EU-Richtlinie umsetzt, bzw. des Infektionsschutzgesetzes ergeben sich u.a. folgende
Aufgaben:
> Überwachung der Badewasserqualität (mikrobiologisch, chemisch, physikalisch,
organoleptisch)
> Ausweisen und bewerten der Eignung von Badegelegenheiten und einstufen von EUBadestellen
> Erstellen von Badegewässerprofilen
4I
> Entnahme von Wasserproben gemäß Überwachungszeitplan
> Risikoabschätzung: U. a. Ermittlung und Bewertung
von
Verschmutzungsursachen,
Massenentwicklung von Cyanobakterien, Zu- und
Abflüsse, Strömungsverhältnisse
> Veranlassung von Maßnahmen zur Verringerung
der Gefahr einer
Verschmutzung, einschließlich Bewirtschaftungsund Sanierungsmaßnahmen
> Information der Öffentlichkeit über Badegewässerqualität, ggf.
Verhalten bei Verschmutzung bis hin zum Aussprechen
von Badeverboten
> Darstellung der aktuellen Badegewässerbefunde
im Internet,
> Generieren von Datensätzen über die Badegewässerqualität
> Berichterstattung an das Landesamt
GUTACHTLICHE STELLUNGNAHMEN AUS HYGIENISCHER SICHT
ORTSHYGIENE
Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht
(FQA) zusammen mit dem Sachgebiet 2.24
> Gemeinschaftseinrichtungen
> Medizinische Einrichtungen
> Piercing, Tätowierung, Fußpflege
> Wohnungshygiene
Hierbei handelt es sich um die Prüfinstanz für Einrichtungen der stationären Altenhilfe und der Behindertenhilfe sowie für sozialtherapeutische Einrichtungen nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
(PfleWoqG).
Um eine weitere Verbesserung bei der Infektionshygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu
erreichen, wurde vom Bayer. Gesundheitsministerium ein 10-Punkte-Aktionsprogramm verabschiedet.
Dies beinhaltet auch eine verstärkte Überwachung
von Krankenhäusern. Neben anlassbezogenen
Kontrollen werden in Zukunft Schwerpunktaktionen
stattfinden und eine Regelüberwachung auf der
Basis einer fachlichen Risikobeurteilung. Für jedes
der vier Krankenhäuser im Landkreis wurde deshalb
vom Gesundheitsamt ein Risikoprofil erstellt. Anschließend wurden dann die Intensivstationen und
Operationsabteilungen der Häuser entsprechend
den Vorgaben aus dem Ministerium überprüft. Bei
der Begehung des Klinikums Traunstein waren auch
Mitarbeiterinnen des Landesamtes für Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit zugegen. Es wurden in
keinem Haus gravierende Mängel festgestellt, allerdings konnten Verbesserungsvorschläge gemacht
werden, die von den Verantwortlichen auch gerne
aufgenommen wurden.
Die hygienische Beurteilung, Beratung sowie ggf.
Veranlassung von Maßnahmen fusst u.a. auf dem
Infektionsschutzgesetz, der Verordnung zur Hygiene
und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen, der Hygieneverordnung und dem Gesundheitsdienstgesetz.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren werden
wir als Träger öffentlicher Belange u. a bei folgenden Fragestellungen tätig:
> Wasserrechtsverfahren
> Wasserschutzgebietsverfahren
> Bodenschutz und Altlasten
> Regionalplanungs- und Raumordnungsverfahren
> Flächennutzungs- und Bebauungspläne
> Friedhöfe
HEIMAUFSICHT
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes, Ärzte, Krankenschwestern und Sozialpädagoginnen gehören zum
multiprofessionellen Team der Fachstelle. In diesem
Rahmen nehmen sie an den vorgeschriebenen jährlichen Begehungen der 54 unter das Pflege- und
Wohnqualitätsgesetz fallenden Einrichtungen im
Landkreis teil. Daneben finden anlassbezogene
Begehungen bzw. Beratungen statt. Seitens des
Gesundheitsamtes werden schwerpunktmäßig die
Versorgungssituation in den Bereichen Pflege, Hygiene, Medikamente und soziale Betreuung überprüft.
Bei diesen Begehungen fiel ein Altenheim besonders auf. Es zeigten sich Mängel beim Personal, bei
der Versorgung der Bewohner mit Medikamenten,
im pflegerischen Bereich und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen. Im Jahr 2011 wurde die Einrichtung sechsmal unangemeldet von Mitarbeitern des
Gesundheitsamtes besucht. Trotz mehrfacher Aufforderungen, auch im Rahmen von Bescheiden,
änderte sich die Situation nicht grundlegend. Aus
diesem Grund musste das Heim dann zum
01.10.2011 geschlossen werden. Da der Träger
gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgegangen
ist, wird die Rechtmäßigkeit der Schließung in der
Hauptverhandlung in diesem oder im nächsten Jahr
abschließend überprüft.
5I
SCHUL- UND JUGENDÄRZTLICHER DIENST
SCHULEINGANGSUNTERSUCHUNG:
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung
ist für alle Kinder in Bayern im Jahr vor der Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe nach Artikel 80 des
Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG) und Artikel 14 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes
(GDVG) verpflichtend.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, gesundheitliche Störungen zu erkennen.
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung wurden im Jahr 2011
1700 Vorschulkinder untersucht.
Die Untersuchung umfasst:
•
•
•
•
•
•
Erfassung der Vorgeschichte
Messung von Körpergröße und -gewicht
Hör-, Sehtest sowie einen Sprachtest
Beurteilung der Fein- und Grobmotorik
optische Differenzierung und Formwahrnehmung
Beurteilung der kognitiven und emotionalen
Entwicklung
Nach Auswertung der oben genannten Untersuchungen, werden den Eltern ggf. verschiedene Fördermöglichkeiten aufgezeigt und bezüglich der
Schulreife beraten.
Weiter findet eine Impfberatung, sowie eine Kontrolle der Vorsorgeuntersuchung U9 statt.
Alle durchgeführten Untersuchungen werden statistisch erfasst.
Eine gute Zusammenarbeit mit den Einwohnermeldeämtern im Landkreis ist für das Erfassen aller
Kinder sehr wichtig.
IMPFBUCHDURCHSICHT IN
DEN 6. KLASSEN:
IMPFAKTION:
Im Rahmen der Bayerischen Impfwoche vom
04.04.2011 bis 09.04.2011 wurden an 19 Schulen
im Kreis Traunstein Impftermine und Impfbuchkontrollen inklusive einer Beratung angeboten. Im
Focus standen in diesem Jahr die Impfraten für
Maserns und Keuchhusten zu verbessern.
SEH- UND HÖRTEST IN DEN
4. KLASSEN:
Bei 1614 Kindern in den 4. Klassen wird ein Sehund Hörtest im Zusammenhang mit der Fahrradprüfung durchgeführt. Diese Untersuchung wird von
den Schulen und der Polizei sehr geschätzt, da
gerade in diesem Alter sehr häufig eine Sehschwäche festgestellt wird.
LÄUSEBERATUNG:
Läuse sind das ganze Jahr hindurch ein Thema.
Schulen, Kindergärten und besorgte Eltern werden
telefonisch oder vor Ort beraten und mit entspre
chendem Informationsmaterial versorgt.
.
FALLARBEIT IM RAHMEN DES
GESUNDHEITSDIENST- UND
VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ:
Zugewiesene Fälle des Ordnungsamtes sowie eingehende Anrufe über gewisse Missstände älterer
oder psychisch auffälliger Menschen wurden im
Rahmen der Fallarbeit beraten und an Fachstellen
vermittelt.
In den 6.Klassen wurden 1200 Impfpässe durchgesehen und die Eltern auf fehlende Impfungen aufmerksam gemacht.
Dies dient der Erfassung der Impfraten, welche
vorhandene Impflücken aufdecken.
Dort werden dann gezielte Aufklärungsveranstaltungen und Impfaktionen angeboten.
6I
GESUNDHEITSFÖRDERUNG,
PRÄVENTION UND BERATUNG:
AIDS-PRÄVENTION:
Im Gesundheitsamt besteht seit
Jahren die Möglichkeit, sich anonym und kostenlos auf HIV testen zu
lassen. Im Jahr 2011 wurden 117 Tests mit Beratung
durchgeführt.
Die primäre Aidsprävention umfasste mehrer Aktionen und Einsätze an Schulen oder auf öffentlichen
Plätzen.
„RED CORNER“:
Zum Einsatz kommt die „Red Corner“: Ein Informationstisch an dem neben Informationsmaterial themenspezifische Spiele mit Fragekarten angeboten
werden. Bei folgenden Veranstaltungen wurden die
Red Corner eingesetzt:
CHIEMSEE REGGAESUMMER:
Das Festival findet Ende August statt und wird täglich von ca. 25.000 jungen Menschen an vier Tage
besucht. Eine Vielzahl der jungen Besucher übernachtet vor Ort auf den extra dafür eingerichtet Zeltplätzen.
Auf dem Festivalgelände wurde zusammen mit der
Caritas Traunstein ein Zelt belegt, in dem die Besucher- vor allem Jugendliche und junge Erwachsenedes europaweit bekannten Festivals Informationen
zum Thema HIV und AIDS erhalten konnten.
Der Stand war hochfrequentiert und somit ein großer Erfolg für die AIDS-Prävention:
Nur im Rahmen solcher Festivals kann man die
wichtigste Zielgruppe der AIDS-Prävention, nämlich
die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, in diesem Umfang erreichen.
WELT- AIDS-TAG AM 1. DEZEMBER 2011:
Am Weltaidstag, den 1. Dezember 2011, wurde im
Innenstadtbereich von Traunstein mit einer Fotoaktion an die mit HIV infizierten und deren Angehörige
erinnert. Die so entstandenen Fotos konnten für
einen begrenzten Zeitraum von der Internetseite des
Landratsamts heruntergeladen. Für die während der
Aktion verteilten Gebäcksschleifen wurden Spenden
in Höhe von 80 € gesammelt, die an die Deutsche
AIDS-Stiftung gingen.
SUCHTPRÄVENTION IM
RAHMEN DES TRAUNSTEINER PRÄVENTIONSZIRKELS
(TRAPEZ)
In Zusammenarbeit mit der Caritas Suchtambulanz
und der Kreisjugendpflege wurde die Suchtprävention in verschiedenen Arbeitskreisen thematisiert und
koordiniert.
7I
NEUGEBORENENSCREENING:
ELTERNWERKSTATT:
Hierbei handelt es sich um ein Bildungsprojekt für
Eltern mit Kindern in den ersten 3 Lebensjahren.
Dabei werden medizinische, entwicklungspsychologische und erzieherische Themen in acht verschiedenen Bausteinen behandelt. Die Elternwerkstatt
soll Eltern mehr Sicherheit für ihre neue Lebenssituation bringen. Um auch einen Anreiz zum Besuch
der Elternwerkstatt zu schaffen, erhält jede teilnehmende Familie einen Gutschein von 10 €, den man
in vielen Geschäften im Landkreis einlösen kann.
An jedem Baustein referieren verschiedene Experten aller Fachbereiche aus dem gesamten Landkreis. Dabei können sie sich und ihrer Institutionen,
in denen Sie regulär arbeiten, vorstellen und damit
die Barrieren, die über ihre Einrichtungen oft durch
Vorurteile entstehen, abbauen.
Im Jahr 2011 wurde die Elternwerkstatt mit vier
Durchgängen- davon zwei Neustarts- fortgesetzt.
Jeder dieser Durchgänge wurde an drei Standorten
im Landkreis durchgeführt:
•
•
•
Im großen Seminarraum in Klinikum Traunstein (310 Teilnehmer)
Im Mehrgenerationenhaus in Traunreut
(131 Teilnehmer)
Im Regenbogenkindergarten in Trostberg
(68 Teilnehmer)
Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und
bleiben es auch. Es gibt jedoch seltene angeborene
Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen,
die bei Neugeborenen noch nicht durch äußere
Zeichen erkennbar sind und unbehandelt zu Organschäden, geistigen und körperlichen Behinderungen
oder gar Todesfällen führen können. Erkennt und
behandelt man diese Erkrankungen frühzeitig, so
können diese Folgen in den meisten Fällen vermieden oder zumindest gemindert werden.
Diese Erkrankungen treten bei circa einem von
1.200 Neugeborenen auf.
Deshalb finden seit 40 Jahren bei allen Neugeborenen Blutuntersuchungen statt. Diese Untersuchungen wurden im Laufe der Zeit wesentlich verbessert
und auf weitere Krankheiten ausgeweitet. Seid
1.Januar 1999 besteht für alle Neugeborenen in
Bayern, seit 1. Juli 2005 für alle Neugeborenen
Deutschland weit die Möglichkeit einer Blutuntersuchung auf 14 angeborene Stoffwechsel- und Hormonstörungen.
Tracking:
Immer wieder gehen Testkarten verloren oder das
Screening wird z.B. bei einer Verlegung in die Kinderklinik vergessen. Mitunter ist es auch schwierig,
die Eltern bei einem auffälligen Befund zu erreichen
oder sie versäumen es, die Kontrolluntersuchung
durchführen zu lassen.
Um sicherzustellen, dass die erkrankten Kinder
auch in diesen Fällen frühzeitig erkannt und behandelt werden können, gibt es in Bayern ein Screeningzentrum im Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL, öffentlicher Gesundheitsdienst). Sofern die Eltern damit einverstanden
sind, dass die Daten ihres Kindes an das Screeningzentrum übermittelt werden, können die Mitarbeiterinnen des Screeningzentrums dafür sorgen,
dass die Eltern über einen auffälligen Befund oder
eine notwendige Wiederholungsuntersuchung auf
jeden Fall informiert werden.
Insgesamt wurden im Jahr 2010 47 Veranstaltungen im Landkreis abgehalten.
Die Teilnehmerzahl insgesamt betrug 509 Teilnehmer.
8I
SCHWANGERENBERATUNG:
Die gesetzlichen Grundlagen der Beratungstätigkeit
sind im Schwangeren- und
Familienhilfeänderungsgesetz und im Bayerischen
Schwangerenberatungsgesetz in
Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem
Schutz des ungeborenen Lebens und ist bemüht,
zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen
und Perspektiven für das Leben mit dem Kind zu
eröffnen. Ziel ist es, der Schwangeren zu einer verantwortlichen und gewissenhaften Entscheidung zu
verhelfen. Sinn und Zweck der allgemeinen
Schwangerenberatung ist das Angebot und die
Vermittlung umfassender Hilfen, die der persönlichen Situation der Frau gerecht werden.
Die Schwangerenberatungsstelle bietet Beratung,
Begleitung und Unterstützung während der
Schwangerschaft und bis zum dritten Lebensjahr
des Kindes an.
Die erforderlichen Gespräche finden überwiegend in
der Beratungsstelle im Gesundheitsamt und in den
Außensprechstunden im Mehrgenerationenhaus
Traunreut und im Rathaus der Gemeinde Marquartstein statt, bei Bedarf erfolgen Hausbesuche und
Besuche im Klinikum.
Außerdem ist die Beratungsstelle an dem Internetportal „schwanger-in-bayern“ beteiligt und bietet
Online-Beratung für Fragen der allgemeine
Schwangerenberatung und Familienplanung an.
In der Schwangerschaftskonfliktberatung hatte die
Altersgruppe zwischen 22 und 29 Jahren mit
30 Frauen den größten Anteil, gefolgt von 28 Frauen zwischen 30 und 39 Jahren. 9 Frauen waren
minderjährig, 9 zwischen 18 und 21 Jahre und 6
Frauen über 40 Jahre.
33 % der Frauen waren verheiratet, 62 % ledig und
5 % geschieden bzw. verwitwet.
38% aller beratenen Frauen waren kinderlos, 62%
hatten ein bis zwei oder auch mehrere Kinder.
91,5% waren deutsche Staatsangehörige, 8,5 %
gehörten einer anderen Nationalität an.
Neben der allgemeinen Schwangerenberatung und
der Schwangerschaftskonfliktberatung bilden sexualpädagogische Angebote einen weiteren Schwerpunkt der Beratungsstelle.
Das Seminar „Liebe, Freundschaft, Sexualität“ fand
in 28 Schulklassen verschiedener Schultypen statt,
dabei wurden ca. 700 Schülerinnen und Schüler
erreicht. In Zusammenarbeit mit der Jugendsiedlung
Traunreut und dem BFZ wurden sexualpädagogische Veranstaltungen in Form von Workshops für
Jugendliche bzw. junge Erwachsene durchgeführt.
Der Schutz des ungeborenen Lebens und die Verhütung ungewollter Schwangerschaft, der Schutz
vor sexuell übertragbaren Krankheiten sowie ein
verantwortlicher Umgang mit Sexualität bestimmen
Inhalt und Ablauf der Seminare und Workshops.
Entwicklungspsychologische Beratung (EPB):
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 400 Frauen beraten, es wurden 932 Beratungsgespräche geführt,
davon 84 Beratungen nach § 219 StGB.
Es wurden 76 Paarberatungen durchgeführt, 54
Männer wurden allein beraten. In 84 Fällen wurde
die Ratsuchende von Eltern oder sonstigen Personen begleitet.
Für 83 Frauen wurden 98 Anträge bei der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ gestellt, die
Auszahlungssumme betrug 62.970 €.
Im Jahr 2011 wurden 4 Familien betreut, um die für
die gesunde kindliche Entwicklung wichtige Bindung
zwischen Eltern und Kind aufzubauen und zu begleiten.
9I
Alter der Frauen
7%
11%
11%
34%
unter 18
18 - 21
22 - 29
30 - 39
über 40
37%
10I
Landkreis Traunstein
Papst-Benedikt-XVI.-Platz
83278 Traunstein
Telefon:+ 49 (861) 58 - 0
www.landkreis-traunstein.de
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